WICHTIG: Warnung vor Abmahnungen an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit aus § 1 Abs. 8 Psychotherapie-Richtlinie

(LPK BW) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

aktuell werden massenhaft Schreiben mit dem Briefkopf einer Anwaltskanzlei an Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten versendet, in denen behauptet wird, dass die telefonische Erreichbarkeit der Praxis nicht entsprechend § 1 Abs. 8 Psychotherapie-Richtlinie veröffentlicht werde und deshalb ein Verstoß gegen § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliege. Der Adressat dieses Schreiben wird aufgefordert, innerhalb weniger Tage eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und die anwaltliche Kostennote zu begleichen. Wird diesem Begehren nicht nachgekommen, droht der Absender mit der Erhebung einer gerichtlichen Klage.

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg empfiehlt allen betroffenen Mitgliedern, dass weder die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden, noch Zahlungen geleistet werden sollten. Unserer Rechtsauffassung nach sind die Voraussetzungen des § 3a UWG nicht gegeben, sodass die geltend gemachten Ansprüche des Absenders nicht bestehen dürften. Wir können aktuell auch nicht ausschließen, dass es sich um eine betrügerische Masche von Kriminellen handelt, die sich lediglich der Namen von Rechtsanwälten bedienen. Dazu stehen wir im Austausch mit anderen Institutionen im Gesundheitswesen.

Kammermitglieder, die eine Rechtsschutzversicherung haben, können sich anwaltlichen Rat einholen. Im Übrigen steht Ihnen die Rechtsabteilung der Landespsychotherapeutenkammer für Rückfragen zur Verfügung.

Landespsychotherapeutentag 2017

Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?

(LPK BW) „Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?“ – das war Thema des diesjährigen Landespsychotherapeutentages, der am 1.7.2017 in Stuttgart vor ca. 200 interessierten Mitgliedern stattfand. Das Programm ließ neben den Fachvorträgen gezielt viel Zeit für die Diskussionsbeiträge, was die vielen Teilnehmern die Möglichkeit eröffnete, zu dem kontroversen Thema ihre durchaus kritischen Standpunkte einzubringen.

Wie Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz in seiner Einführung ausführte, spielen Computer und das Internet zum Informationsaustausch mittlerweile in fast allen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. Wir alle seien konfrontiert mit einer raschen und extrem dynamischen Entwicklung, es würden unüberschaubare Mengen von  Daten verarbeitet, sogenannte von „big data“, es werde nach Datenkombination oder Zusammenhänge zwischen verschiedenen Daten gesucht. Diese Entwicklung gebe es längst auch im Gesundheitssystem, Google Health sei nur ein Beispiel dafür. Inzwischen hätten etwa 30 Prozent der Deutschen auf ihren Smartphones Gesundheits-Apps installiert. Auch für psychische Erkrankungen gebe es, so Munz, bereits zahlreiche Präventions- und Behandlungsangebote. Dies biete viele Chancen, aber auch Risiken, die abgewogen und auch begrenzt werden müssten.

Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Unterlagen zum KJP-Fachtag am 25.07.2015

(LPK BW) Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg sieht es als ihre Aufgabe an, in Fragen des Berufsrechts ihre Mitglieder gut zu unterrichten. Aus diesem Anlass wurde vom LPK-Vorstand  und dem Ausschuss „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ der Fachtag „Berufsrecht eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie“ durchgeführt. Viele Rechtsfragen, die in psychotherapeutischen Praxen für  Kinder- und Jugendliche aufkommen, wurden vorgestellt und diskutiert. Sie konnten nun  zusammenfassend bearbeitet werden, und stehen den Kammermitgliedern als Download zur Verfügung. Es sollte als ein „Work in Progress“  gesehen werden, das in Zukunft fortlaufend angepasst bzw. erweitert werden kann. Während und nach dem Fachtag wurden von den Teilnehmern Fragen eingereicht, die in das Papier mit einbezogen werden konnten.  

Wir hoffen, dass es für die Arbeit in Ihrer Praxis hilfreich sein wird. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung der LPK.

Ihr LPK-Vorstand

Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen – Fortbildung am 20.05.2017 in Stuttgart

(LPK BW) Mehr als 50% aller Flüchtlinge auf der Welt sind Kinder und Jugendliche. Laut Bundesinnenministerium leben circa 300.000 minderjährige Flüchtlinge in Deutschland, davon sind circa 100.000 unter 6 Jahre alt. Über 38.000 Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung leben in Baden-Württemberg. Die Prävalenz für eine posttraumatische Stresssymptomatik liegt bei 17-62%, für das Vollbild einer PTBS liegt die Prävalenz bei 20-30%. Aber auch für andere psychische Erkrankungen ist die Prävalenz auf 42-56% erhöht. Die unbegleiteten Minderjährigen stellen dabei eine besonders vulnerable Gruppe dar, die auch psychotherapeutischer Hilfen bedürfen.

Ein wesentliches Ziel der vom Vorstand und des Ausschusses psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche am 20.05.2017 in Stuttgart durchgeführten Tagung war, den Zugang für geflüchtete und traumatisierte Kinder- und Jugendliche zur psychotherapeutischen Versorgung zu erleichtern und den KollegInnen Informationen für ihre Praxisarbeit zu geben. Hierzu haben die Referenten Peter Lehndorfer (BPtK, LPK Bayern), Helmut Dahse (Landratsamt Rhein-Necker-Kreis) sowie Prof. Dr. Susanne Schlüter-Müller (Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Frankfurt) ihre Kompetenz, ihr Wissen und ihre Behandlungserfahrung mit minderjährigen Flüchtlingen eingebracht. Besonders interessant war der Vortrag von Frau Prof. Dr. Schlüter-Müller, die die gemeinsame Arbeit mit einem Dolmetscher aus ihrer täglichen Arbeit schilderte und die sprachlichen Schwierigkeiten eindrücklich vorstellte.  Herr Lehndorfer berichtete einfühlsam von den Problemen, die sozialrechtlich auf geflüchtete Kinder und ihre Eltern warten. Helmut Dahse schilderte aus Sicht der Jugendhilfe, von welchen aufenthaltsrechtlichen Hürden KJPs in ihrer Praxis Kenntnis haben sollten. Am Schluss fand eine interessante und lebhafte Diskussion mit den TeilnehmerInnen statt. Ein weiterer Fachtag wird 2018 das Thema erneut besonders aus fachlicher Sicht aufgreifen.

Chancen der Digitalisierung für Medizin und Pflege nutzen

(LPK BW) Mit der Digitalisierungsstrategie „digital@bw“ will die Landesregierung die Potenziale der Digitalisierung in Baden-Württemberg erschließen. Eine Querschnittsaufgabe für alle Landesministerien, da der digitale Wandel alle Lebensbereiche betrifft. Das Sozial- und Integrationsministerium hat Ziele und Maßnahmen definiert, wie die Gesundheitsversorgung durch digitale Lösungen verbessert werden kann.

Die Gesamtdigitalisierungsstrategie der Landesregierung wird unter Beteiligung aller Landesministerien erarbeitet. Sie soll im 2. Quartal 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Für erste konkrete Einzelprojekte der Ministerien hat der Kabinettsausschuss „Digitalisierung“ in seiner ersten Sitzung am 21. Februar 2017 insgesamt 58,3 Millionen Euro freigegeben.

Strategie zur Digitalisierung in Medizin und Pflege in Baden-Württemberg

Als Beitrag zur Gesamtdigitalisierungsstrategie der Landesregierung hat das Sozial- und Integrationsministerium zentrale Handlungsfelder festgelegt, mit denen die medizinische und pflegerische Versorgung in Baden-Württemberg durch digitale Lösungen verbessert werden kann. Für die Umsetzung der Strategie „Digitalisierung in Medizin und Pflege in Baden-Württemberg“ stehen dem Ministerium vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags insgesamt 4,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Geplant sind Förderprojekte zu folgenden Handlungsfeldern:

  • Ambulante und stationäre Versorgung: zum Beispiel Telesprechstunde, Televisite und Telemonitoring chronisch Kranker
  • Sektorenübergreifende Versorgung: zum Beispiel Kommunikations- oder Informationsplattformen für fachübergreifende Behandlungsteams
  • Pflegebereich: zum Beispiel Televisite in Pflegeheimen, technische Alltagshilfen und Servicerobotik
  • Personalisierte Medizin: zum Beispiel Aufbau einer Cloud BW und einer App BW sowie Zentren für personalisierte Medizin

Ziel ist es, sinnvolle Modellprojekte in die medizinische und pflegerische Regelversorgung der Bürgerinnen und Bürger zu integrieren.

Gemeinsam mit allen Beteiligten umsetzen

Um dies zu erreichen, müssen alle relevanten Akteure eng zusammenarbeiten. Daher hat das Sozial- und Integrationsministerium die Strategie auch gemeinsam mit allen betroffenen Organisationen und Verbänden und Patientenvertretungen entwickelt. Um die Umsetzung der Strategie voranzutreiben, kommen die Beteiligten regelmäßig in einem Beirat zusammen. Dessen konstituierende Sitzung fand am 20. Februar 2017 statt.

Um die Kompetenzen der beteiligten Akteure zu bündeln, soll außerdem die bestehende Koordinierungsstelle Telemedizin zu einem Kompetenzzentrum weiterentwickelt werden, das zukunftsfähige E-Health-Projekte im Land koordiniert und begleitet sowie gemeinsame Öffentlichkeitsarbeitet leistet.

Finanzierungsvereinbarung Telematik-Infrastruktur

KBV und GKV-Spitzenverband vereinbaren die Höhe der finanziellen Unterstützung für die Praxen

(LPK BW) Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich am 27.04.2017 im Rahmen eines Schiedsverfahrens über die Höhe der finanziellen Unterstützung für die Erstausstattung der Praxen und für den laufenden Betrieb geeinigt. Die Vereinbarung wird am 01. Juli 2017 in Kraft treten.

Die Vertragsparteien haben darin den Erstattungsbetrag für die einmalige Anschaffung eines Konnektors festgelegt, dessen Höhe sich jedoch nach dem Zeitpunkt der Installation in der Praxis richten soll. Weiterhin wurden die Beträge für die Anschaffung der Terminals, für den laufenden Softwarebetrieb sowie eine einmalige Startpauschale vereinbart.

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen ab dem 01. Juli 2018 alle niedergelassenen PsychotherapeutInnen über die Konnektoren und die Telematik-Infrastruktur die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte prüfen und erforderlichenfalls aktualisieren.

Über die weiteren Einzelheiten informieren Sie sich bitte direkt bei der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg:

http://www.kbv.de/html/2017_28622.php

https://www.kvbawue.de

Änderung des EBM ab 01.07.2017

(LPK BW) Der Bewertungsausschuss hat im Zuge der Neubewertung der Gruppenleistungen eine Anhebung der Vergütung für die Gruppenpsychotherapien um durchschnittlich 20% ab dem 01. Juli 2017 beschlossen. Das Honorar pro Teilnehmer wird sich zukünftig nach der exakten Größe der Gruppe bemessen. Leider werden durch die neue Systematik nicht alle Gruppengrößen gleichermaßen höher bewertet, die bisherigen Gruppen mit vier Teilnehmern müssen deutliche Einbußen in Kauf nehmen. Die Differenzierung nach Gruppengrößen und Verfahren macht die Einführung vieler neuer Gebührenordnungspositionen erforderlich, sodass der Bewertungsausschuss zur besseren Systematik eine umfassende Änderung des Abschnitts 35.2 im EBM beschlossen hat. Diese Änderungen werden ab dem 01. Juli 2017 Anwendung finden. Alle Leistungen der Einzeltherapie, der Gruppentherapie und die Zuschläge, die von den KV zugesetzt werden, werden im Abschnitt 35.2 EBM mit neuen Abrechnungsziffern ausgewiesen. Dazu wird Abschnitt 35.2 im EBM künftig in drei Abschnitte unterteilt sein: Einzeltherapien, Gruppentherapien, Zuschläge. Die bisher gültigen Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 35.2 EBM werden zum 1. Juli gestrichen.

Außerdem hat der Bewertungsausschuss die Neustrukturierung Abschnitts 35.3 EBM beschlossen. Die psychodiagnostischen Testverfahren erhalten mit Wirkung zum 01. Juli 2017 ebenfalls neue Gebührenordnungspositionen. Die alten GOP in Abschnitt 35.3 EBM werden zum 1. Juli 2017 gestrichen. Die Bewertung bleibt unverändert.

Abschnitt 35.1 EBM, der erst mit Wirkung zum 01. April 2017 geändert worden ist (Einführung der GOP 25151 für die psychotherapeutische Sprechstunde und der GOP 35152 für die Akutbehandlung), wird sich nicht erneut ändern.

Weiteren Einzelheiten können der Homepage der KBV entnommen oder bei der Abrechnungsberatung der KVBW erfragt werden:

http://www.kbv.de/html/1150_28407.php

Abrechnungsberatung KVBW:

Tel.: 0711 7875-3397
abrechnungsberatung@kvbawue.de
Mo – Fr: 8 – 16 Uhr

Landespsychotherapeutentag 2017

Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?

(LPK BW) Am 01.07.2017 findet im Hotel Pullmann, Vollmoellerstr. 5 in Stuttgart von 10.30-16.45 Uhr der nächste Landespsychotherapeutentag zum Thema „Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?“ statt. Zur Eröffnung haben wir den Minister für Soziales und Integration Manne Lucha eingeladen. Geplant sind Vorträge zur gesellschaftlichen Bedeutung des Internets in der oder anstelle von Psychotherapie sowie aktuelle Entwicklungen von internetgestützter Psychotherapie und Nutzung des Internets in psychotherapeutischen Behandlungen und deren Wirksamkeit in verschiedenen Settings. Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer wird den BPtK-Standpunkt „Internet in der Psychotherapie“ vorstellen. Abschließend haben wir ausreichend Zeit für umfassende Diskussion zu diesem sicher kontrovers eingeschätzten Thema eingeplant.

Programm

10:30

Begrüßung (Dr. Dietrich Munz, Präsident der LPK BW und BPtK)

Grußwort (Manne Lucha, Minister für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg)

11:00 Psychotherapie in der zweiten Postmoderne – schlanke Gesundheitsleistung oder was kann eine virtuelle Beziehung leisten? (Jürgen Hardt, private Praxis Wetzlar)
11:30 Internetbasierte psychotherapeutische Interventionen: Wirksamkeit und Beziehungserleben (Prof. Dr. Christine Knaevelsrud, FU Berlin)
12:00 Blended Therapy: Integration neuer Medien in den psychotherapeutischen Alltag (Prof. Dr. Harald Baumeister, Universität Ulm)
12:30 Pause (Imbiss)
13:30 Verbesserung der Versorgungskontinuität durch internetbasierte Interventionen (PD Dr. Stephanie Bauer, Univ.-Klinikum Heidelberg)
14:00 eHealth – neue Chancen für die frühzeitige Versorgung psychisch kranker Menschen? (Andreas Vogt, Techniker Krankenkasse)
14:30 Position der BPtK zu internet- bzw. softwareunterstützten Psychotherapie (Dr. Dietrich Munz, Präsident der LPK BW und BPtK)
15:00 Diskussion mit den Referenten (Moderation: Cornelia Wanke, Berlin)
16:30 Ende – Open End bei Suppe und Fingerfood

 

Sozialwahlen sind Teil unserer Demokratie: Machen Sie mit!

(LPK BW) In diesen Tagen beginnen bei den gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung die Sozialwahlen. Viele von Ihnen haben ebenso wie alle anderen Mitbürger, die Mitglied also Versicherte/r einer gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung sind, die Informationen darüber erhalten und auch die Bitte mitzumachen. Wir möchten das gerne bekräftigen. Auch wenn das Konzept der Sozialwahlen und ihre Funktion den meisten Menschen nicht wirklich vertraut sind: Sie sind dennoch wichtig! Krankenkassen und Rentenversicherungen sind genauso wie die gesetzlichen Unfallversicherungsträger selbstverwaltete Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Versicherten wählen alle sechs Jahre die Vertreterversammlung bzw. den Verwaltungsrat und diese/r wählt den Vorstand. Und der Vorstand bestimmt die Politik der jeweiligen Krankenkasse (oder der Rentenversicherung)! Deshalb ist es wichtig, wenn man kann, mitzureden und damit auch die Richtung der Politik mitzubestimmen. Natürlich sind die Spielräume gesetzlich begrenzt, aber es gibt sie, diese Spielräume. Die meisten von uns wissen Beispiele, dass unterschiedliche Kassen zu den gleichen Sachverhalten unterschiedliche Entscheidungen treffen. Oder dass Kassen auch entscheidenden Einfluss nehmen auf die Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), wo es u.a. um die Psychotherapierichtlinie und demnächst auch um die Stellenplanvorgaben für die stationäre Psychiatrie/Psychosomatik geht. Oder auch im (erweiterten) Bewertungsausschuss, wo die Honorare für die ambulante Psychotherapie verhandelt werden – in beiden Gremien haben die Kassen bzw. der GKV-Spitzenverband genauso viele Stimmen wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung!

Aber wen soll man wählen, welche Wahlempfehlung kann man geben (auch Angehörigen und Freunden)? Mit den Informationen zu den Sozialwahlen haben Sie Hinweise zu den Wahlprogrammen erhalten, die Sie im Internet finden und nachlesen können. Die Wahlprogramme der Listen sind auf den ersten Blick sehr ähnlich, da die Programme zumeist so allgemein formuliert sind, dass man nicht genau absehen kann, welche konkreten Positionen bei den einzelnen Themen verfolgt werden. Ohne nun einseitig Einfluss nehmen zu wollen, darf man vielleicht so viel sagen: Es gibt bei den meisten Kassen und Rentenversicherungen zwei Gruppen von Listen, einerseits diverse „Versicherten- und Mitarbeitergemeinschaften/listen“, andererseits gewerkschaftsnahe Listen. Und während die einen eher die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Kasse im Blick haben, darf man bei gewerkschaftsnahen Listen eher eine allgemeinere gesellschaftliche Orientierung/Positionierung annehmen, die insbesondere auch die Beschäftigtensituation im Gesundheitswesen im Blick hat und die Qualität der Gesundheitsversorgung. Letztlich sollte sich natürlich jede Wählerin und jeder Wähler selbst eine Meinung bilden und: WÄHLEN – BITTE!

Krankenkassen widersetzen sich angemessener Vergütung der neuen psychotherapeutischen Leistungen

Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg

(LPK BW) Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg nimmt den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29.03.2017 zur Vergütung der neu in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen psychotherapeutischen Leistungen mit großer Enttäuschung und Unverständnis zur Kenntnis. Durch diese mangelhafte Vergütungsregelung droht die Reform zu scheitern. Der Wille des Gesetzgebers wird dadurch konterkariert, die erhoffte Verbesserung der Versorgung kann so nicht erreicht werden. Die Vergütung der neuen Leistungen wird im Vergleich zu den Sitzungen in der Richtlinienpsychotherapie um ca. 3,5% geringer ausfallen, obwohl bei den neuen Leistungen deutlich höhere Anforderungen an die Praxisorganisation, Dokumentation und Koordinationsaufgaben gestellt werden.

Dieser Beschluss trifft bei den Kolleginnen und Kollegen auf großes Unverständnis und löst verständlichen Ärger aus. Die psychotherapeutischen Praxen werden vermutlich die neuen Leistungen nur im geforderten Mindestumfang erbringen, die -auch vom Gesetzgeber- in die Reform gesetzten Hoffnungen werden wenig Chance auf Realisierung haben.

Die Vorgabe der Politik, durch die Schaffung dieser neuen Leistungen die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wird so nicht umgesetzt. Wir bitten das Bundesministerium für Gesundheit, diesen Beschluss des Bewertungsausschusses zu beanstanden.

Die seit Jahren geführten gerichtlichen Auseinandersetzungen um eine angemessene Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen werden nach diesem Beschluss weitergehen. Die Gerichte werden sich auch zukünftig mit der Vergütung der Psychotherapeuten auseinander setzen müssen. Mit dem Beschluss wurde zudem die Chance vertan, die am 22.03.2017 vom Marburger Sozialgericht als rechtswidrig erkannte Systematik der Strukturzuschläge abzuschaffen und so sicher zu stellen, dass alle Kolleginnen und Kollegen die vom BSG als angemessen beschriebene Vergütung erhalten und nicht wie durch die Zuschlagsregelung bedingt nur eine Minderheit.

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg verabschiedete diese Resolution zum Beschluss des Bewertungsausschusses am 01.04.2017.

 

Kontakt:
Dr. Dipl.-Psych. Rüdiger Nübling
Referat Psychotherapeutische Versorgung
und Öffentlichekitsarbeit
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Jägerstr. 40, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711/674470-40
E-Mail: info@lpk-bw.de