Neuropsychologische Weiterbildung

Keine Förderung durch KV Baden-Württemberg

(LPK BW) Wie die Landesärztekammer Mitte November mitteilte, wurde ein Antrag der LPK auf Förderung von Weiterbildungsstellen bei Psychologischen Psychotherapeuten zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ vom gemeinsamen Projektbeirat der KVBW mit den Krankenkassen nach eingehender Diskussion abgelehnt. Die Begründung hierfür ist, dass über den gesetzlichen Auftrag hinaus – Förderung der Facharztgruppen (Kinder-, Augen- und Frauenheilkunde) – nicht zusätzlich eine Schwerpunktweiterbildung gefördert werden soll. Der Gesetzgeber spreche nur von den grundversorgenden Fächern. Neben dem LPK-Antrag lag auch ein weiterer des Berufsverbandes der Anästhesisten zur Förderung der Ausbildung zum Schmerztherapeuten vor.

Nachdem nur 1.000 fachärztliche Weiterbildungsstellen gefördert werden, hielt es der Projektbeirat für vertretbar, sich zunächst auf die grundversorgenden Fachärzte zu begrenzen. In BW wurde die Förderung auch auf Ärztliche Psychotherapeuten ausgedehnt, allerdings ohne Schwerpunktweiterbildung.

Da in der erst seit kurzer Zeit ermöglichten ambulanten neuropsychologischen Behandlung enorme Versorgungsdefizite bestehen, finden wir diesen Beschluss sehr bedauerlich und nicht im Sinne der betroffenen Patientinnen und Patienten.

Begutachtung traumatisierter Flüchtlinge und der Reisefähigkeit

Gespräch des LPK-Vorstandes mit dem Innenministerium

(LPK BW) Die Landesärztekammer (LÄK) wurde vom Innenministerium gebeten, gemeinsam Fragen zur Begutachtung der Reisefähigkeit von Geflüchteten zu klären. U.a. sollten angesichts derzeit nicht ausreichender Kapazitäten mehr Ärzte dafür gefunden werden. Da in BW zusammen mit Bayern die Ärzte- und Psychotherapeutenkammern bisher gemeinsam Fortbildungen zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen bei Asylsuchenden durchgeführt haben, hat die LÄK den LPK-Vorstand zu dem Gespräch eingeladen.

Die LÄK legt dabei großen Wert auf die Qualifikation der Gutachter, die deshalb u.a. am Fortbildungskurrikulum zur Begutachtung von Flüchtlingen teilgenommen haben sollten. Es sei also nicht möglich, Amtsärzte ohne Fortbildung zu einer solchen Tätigkeit zu verpflichten. Im Gespräch wurde die häufig erforderliche Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen angesprochen und die damit verbundene Rechtsunsicherheit, ob diese künftig auch von PP und KJP durchgeführt werden könne. Das Innenministerium bestätigte, dass die Gutachten von PP und KJP weiterhin anerkannt werden würden und dass diese in den Begutachtungsprozess einbezogen werden könnten.

Onlinebefragung zu den neuen PT-Richtlinien – Kritische Bestandsaufnahme

Noch bis zum 3. Dezember – Bitte an alle KV-zugelassenen Mitglieder um MITWIRKUNG

(LPK BW) Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es erforderlich, frühzeitig belastbare Informationen zur Umsetzung zu erhalten und ggf. resultierende Versorgungsdefizite zu identifizieren.

Hierzu führen die BPtK und die Landespsychotherapeutenkammern gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung durch, um deren Mitwirkung wir Sie als Vertragspsychotherapeutin oder Vertragspsychotherapeut herzlich bitten.

Jetzt Befragung starten

Dem Schreiben von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz unten können Sie weitere Informationen zur Befragung entnehmen.

Homepage zur Diagnostik von Internetabhängigkeit

Hilfestellung für Beratungsstellen, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter und weitere Helfer

(LPK BW) Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit entstand im Rahmen des Projekts „Screening Problematischer InternetNutzung: Implementierung und Translation“ (SPIN-IT) eine Homepage  zur Diagnostik von Internetabhängigkeit.  Diese bietet Hilfestellungen für Beratungsstellen, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter und weitere Helfer im Umgang mit internetbezogenen Störungen. Dort finden sich Tools, um internetbezogene Störungen identifizieren und diagnostizieren zu können, sowie hilfreiche Informationen zum Krankheitsbild und Adressen zur weiteren Hilfe. Hervorzuheben sind dabei insbesondere die ausführliche vollstandardisierte Online-Diagnostik zur direkten Durchführung im Netz und das neuentwickelte Kurzscreening „Short CIUS“. Laden Sie sich die Short-CIUS sowie weitere hilfreiche Materialien direkt runter oder bestellen Sie diese auf der Homepage www.dia-net.com.

 

Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg vom 21.10.2017

(LPK BW) Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist eine umfassende Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) erforderlich, deren Ziel es ist sicherzustellen, dass bei gleichem Arbeitseinsatz nach Abzug der Praxiskosten Psychotherapeuten ein vergleichbares Einkommen wie somatisch tätige Ärzte erzielen können. Nach den Erhebungen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung erreichen die Einkommen der niedergelassenen Psychotherapeuten einschließlich der ärztlichen Psychotherapeuten nicht einmal die Hälfte der somatisch tätigen Arztgruppen. Die Einkommensunterschiede resultieren nicht aus arbeitsgruppenspezifischen Arbeitszeiten, sondern sind das Ergebnis unrealistischer Kalkulationszeiten im EBM. Die Unterschiede werden durch den vom BSG bestätigten Strukturzuschlag noch größer, da dieser bei einem ganzen Versorgungsauftrag erst ab einer Auslastung mit mindestens 20 Therapiesitzungen und dann mit ansteigender Sitzungszahl höher vergütet wird. Das Urteil des BSG war Anlass für Resolution der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die Sie nachfolgend downloaden können.

Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen – Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg vom 21.10.2017

 

Studie des UKE Hamburg zum Thema „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK)“

– Bitte um Ihre Unterstützung –

(LPK BW) Erfahrungen von sexueller Gewalt und Ausbeutung in Verbindung mit organisierter und/oder ritueller Gewalt, sind bisher gesellschaftlich, psychotherapeutisch und wissenschaftlich wenig anerkannt; sie gelten meist als seltene Randerscheinung oder als unvorstellbar. Obwohl Betroffene seit vielen Jahren Unterstützung im psychosozialen Hilfesystem suchen, hält sich diese Annahme und es gibt kaum spezialisierte Angebote. Zudem fehlen Studien, die es erlauben, systematische Aussagen zu spezifischen Begleiterscheinungen, Folgen und Behandlungsansätzen zu machen. Das UKE-Forschungsteam möchte in Kooperation mit der unabhängigen Kommission zu Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK) mit einer mehrteiligen Studie zu einer Veränderung beitragen. Dazu werden derzeit über eine Online Befragung für Betroffene (https://www.limesurvey.uni-hamburg.de/index.php/399896) sowie über eine Online-Befragung für Behandler (https://www.limesurvey.uni-hamburg.de/index.php/924816)  Daten zur aktuellen Versorgungssituation, zu Vorkommen und zu spezifischen Bedarfen nach organisierter  und/oder ritueller Gewalt in Deutschland. Weitere Projektinformationen finden Sie außerdem auf der Homepage der UKASK. Wir bitten unsere Mitglieder, diese wichtige Studie mit ihrer Beteiligung zu unterstützen.
 

Prüfbericht 2016 und Haushaltsplan 2018

Bekanntmachung über die Auslage des Prüfberichtes 2016 sowie des Haushaltsplanes 2018 der LPK BW zur kammeröffentlichen Einsichtnahme

(LPK BW) Gemäß §§ 27 Abs. 4, 28 Abs. 3 der Hauptsatzung werden der Prüfbericht über den Jahresabschluss 2016 und der prospektive Haushaltsplan 2018 in der Zeit vom 21. September bis zum 19. Oktober 2017 für alle Kammermitglieder in der Geschäftsstelle, Jägerstrasse 40, 70174 Stuttgart zur kammeröffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Falls Sie diese Dokumente einsehen möchten, bitten wir Sie um vorherige Terminabstimmung per Telefon (0711-674470-0) oder per E-Mail (info@lpk-bw.de).

Schematherapie im stationären Setting – Kammer im Gespräch

(LPK BW) Die Kammer veranstaltet einmal im Jahr für in Kliniken tätige PP, KJP und Psychologen eine halbtägige Fortbildungsveranstaltung, in deren Rahmen im Anschluss an einen Fachvortrag ein Austausch mit Mitgliedern des Vorstandes und des Ausschusses Psychotherapie in Institutionen zu aktuellen Themen („Kammer im Gespräch“) stattfindet. Die Veranstaltung knüpfte an die „Landespsychologenkonferenz“ am Vormittag an, ein langjährig bestehen-des Austauschforum für in Kliniken tätige Kolleginnen und Kollegen.

In diesem Jahr hatten am 5. Juli die Psychologen des Klinikums am Weissenhof/Zentrum für Psychiatrie Weinsberg eingeladen. Gekommen waren 45 Teilnehmer aus mehr als 15  psychiatrischen, psychosomatischen und Reha-Kliniken, um sich zum Thema „Update Schematherapie – Konzepte und Anwendungen im Stationären Setting“ zu informieren. Yvonne Reusch, leitende Psychologin im Klinikum am Weissenhof und Co-Leiterin des Stuttgarter Instituts für Schematherapie führte zunächst allgemein in die Schematherapie ein und erläuterte dann anhand Beispielen Entwicklung und Aufbau eines schematherapeutischen stationären Behandlungskonzepts mit Schulung und Beteiligung  des gesamten multiprofessionellen Teams einer psychosomatischen Station

Beim anschließenden regen Austauschforum informierten Dr. Munz und die Mitglieder im Ausschuss PTI zu den Fragen der Kollegen und Kolleginnen. Diese zentrierten sich auf die sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Arbeit insbesondere der Psychologinnen in Ausbildung. Hauptthemen waren (1) eine bessere Verankerung und Positionierung von PP/KJP in den Kliniken, (2) deren unzufriedenstellende tarifliche Eingruppierung, (3) die Wichtigkeit gewerkschaftlicher Aktivität, (4) der Status und die nach wie vor sehr unterschiedlich von den Teilnehmerinnen berichtete,  überwiegend unangemessene Bezahlung während der praktischen Tätigkeit. Zusätzlich informierte Dr. Munz zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform des Psychotherapeutengesetzes und den aktuellen Themen aus der landespolitischen Gremienarbeit.

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Ein Beratungsangebot für Betroffene sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

(LPK BW) Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Es ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr kostenlos unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E- Mail erreichbar. Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen informieren und beraten gewaltbetroffene Frauen, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Fachkräfte zu allen Formen von Gewalt – kostenlos, anonym, in 17 Sprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache. Alle Beraterinnen sind Fachkräfte, die ein entsprechendes Studium im psychosozialen Bereich absolviert und Erfahrungen in der Beratung gewaltbetroffener Frauen haben. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

WICHTIG: Abmahnwelle – Aktualisierung

zu unserer Nachricht vom 02.08.2017

(LPK BW) Mittlerweile hat der Rechtsanwalt die Zurücknahme der Abmahnungen erklärt und die Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren zugesichert. Für Rückfragen können Sie sich an die Rechtsabteilung der Kammer wenden.