Änderung Gebühren

Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen, Anerkennungen und Erteilung von Fortbildungszertifikaten

(LPK BW) Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat in der letzten Vertreterversammlung eine Änderung der Gebühren für die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen, für Anerkennungen und für die Erteilung von Fortbildungszertifikaten beschlossen. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Änderungen in § 6 und Anlage III der Gebührenordnung am Tag nach Erscheinen der nächsten Ausgabe des Psychotherapeuten-Journals (Mitte März 2018) in Kraft treten werden:

  • Für die Erteilung eines Fortbildungszertifikates (§ 4 Abs. 1 Fortbildungsordnung) wird eine Gebühr in Höhe von 25,- Euro erhoben (bisher gebührenfrei). Wird das Fortbildungszertifikat weniger als drei Monate vor dem Ende des zu bescheinigenden Zeitraums beantragt, so erhöht sich die Gebühr für die Erteilung des Fortbildungszertifikates auf 50,- Euro. Werden im Falle des Satzes 2 Nachforderungen der Kammer erforderlich, weil Unterlagen unvollständig sind oder die Mindestanzahl der Fortbildungspunkte noch nicht erreicht ist, so erhöht sich die Gebühr für die Erteilung des Fortbildungszertifikates auf 75,- Euro.
  • Für die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen der Kategorien A bis D und G, für die ein Entgelt von den Teilnehmern erhoben wird, errechnet sich die Gebühr nach den zu vergebenden Fortbildungspunkten (ausgenommen ist die Kategorie C2: Qualitätszirkeln, Supervision, Intervision, Balintgruppen, Selbsterfahrung, interaktionsbezogener Fallarbeit, Kasuistisch-technischen Seminare). Für jeweils bis zu vier angefangene Fortbildungspunkte sind jeweils 25 Euro (bisher 20 Euro) zu erheben. Die Mindestgebühr beträgt 25 Euro (bisher 20 Euro).
  • Für die Kategorien A bis D und G sind folgende Gebühren als Obergrenzen festgesetzt:
    A 120 Euro (bisher 100 Euro)
    B 550 Euro (bisher 500 Euro)
    C 200 Euro (bisher 180 Euro)
    D 100 Euro (80 Euro)
    G 80 Euro.
  • Für die Akkreditierung von sog. C2-Veranstaltungen (= fortlaufende Veranstaltungen mit festem Teilnehmerkreis: Qualitätszirkel, Supervision in Gruppen, Intervision, Balintgruppen, Selbsterfahrung in Gruppen, interaktionsbezogener Fallarbeit, Kasuistisch-technischen Seminare) wird, soweit ein Entgelt von den Teilnehmern erhoben wird, einmalig pro Akkreditierungszeitraum je Gruppe eine Gebühr von 75 Euro (bisher 60 Euro) erhoben. Die Akkreditierung von Einzel-Supervisionen und Einzel-Selbsterfahrungen erfolgt weiterhin gebührenfrei.
  • Für Anerkennungen (als Supervisor/-in, Selbsterfahrungs-, Balintgruppen-, IFA-Gruppen-Leiter/-in oder QZ-Moderator/-in) wird eine Gebühr von 120 Euro (bisher 100 Euro) für den Anerkennungszeitraum von fünf Jahren ab Datum der Anerkennung erhoben. Für Anerkennungen werden weiterhin keine Gebühren erhoben, solange die betreffenden Veranstaltungen ausschließlich ohne Entgelte durchgeführt werden.
  • Für nachträgliche Anrechnungen zuvor nicht akkreditierter Veranstaltungen nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Fortbildungsordnung wird pro Prüfung einer Veranstaltung eine Prüfgebühr von 25 Euro (bisher 20 Euro) erhoben, ungeachtet, ob für die Veranstaltungen Entgelte erhoben wurden (die Obergrenze für die Prüfung mehrerer gleichzeitig eingereichter Veranstaltungen bleibt bei 100 Euro),

Für alle Anträge (Fortbildungszertifikate, Akkreditierungen, Anerkennungen), die vor Inkrafttreten der neuen Gebührensätze in der Kammer eingehen, gelten noch die bisherigen Gebühren!

3. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg 2018

(LPK BW) Der Landeskongress Gesundheit hat sich seit seinem Debüt 2016 zu einer der wichtigsten Plattformen für die relevanten Akteure der Gesundheitsversorgung und -wirtschaft in Baden-Württemberg entwickelt. Zum Jahresauftakt fand der dritte Kongress am 26. Januar 2018 auf der Landesmesse Stuttgart unter dem Motto „Innovationen für Menschen – Zukunftsbranche Gesundheit“ statt.

Hochkarätige Referenten beleuchteten das Thema aus verschiedenen Perspektiven. Dem Grußwort der Landesregierung durch den Minister für Soziales und Integration, Manfred Lucha, folgte der Keynote-Vortrag von Prof. Dr. rer. nat. Reinhold Ewald, ESA-Astronaut und Professor für Astronautik und Raumstationen. Beim „Marktplatz der Ideen“ wurden drei Konzepte für die nahe Zukunft des Gesundheitswesens vorgestellt. Eine Podiumsdiskussion zu „Innovationen im globalen Kontext“ und ein Referat zu Präzisions- und Big Data Medizin rundeten den Nachmittag ab.

Psychotherapie und Selbsthilfe

Treffen mit der LAG Selbsthilfe sowie der LÄK und Verbändevertretern

(LPK BW) Anfang Dezember trafen sich erstmals auf Landesebene Vertreter der Selbsthilfe mit dem Vorstand der Landespsychotherapeutenkammer. Ausgangspunkt war die bereits im Juli zwischen der BPtK und der „Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen“ (NAKOS) vereinbarte verstärkte Zusammenarbeit zwischen Psychotherapie und Selbsthilfe. Selbsthilfekontaktstellen sind für Menschen mit psychischen Problemen oder Erkrankungen wichtige Anlaufstellen und Mittler zur professionellen Versorgung.

Fortbildung: Behandlung chronischer Depressionen

CBASP als modulares Konzept in der stationären Versorgung

(LPK BW) Wie können chronische Depressionen in der stationären Versorgung effektiv behandelt werden? Eine Antwort darauf ist das Cognitive Behavioral Analysis System of Psychotherapy (CBASP), das am Mittwoch, den 7. März 2018 von Prof. Dr. Elisabeth Schramm im Rahmen einer kammeröffentlichen Fortbildung in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Tübingen vorgestellt wird. Das ist eine besondere Gelegenheit, vor Ort Einblick in die Arbeit von Kollegen einer psychiatrischen Klinik zu erhalten.

Anschließend wird Gelegenheit sein, sich mit Mitgliedern des Kammervorstandes und des Ausschusses „Psychotherapie in Institutionen“ zu klinikrelevanten aktuellen gesundheits- und versorgungspolitischen Themen zu informieren und auszutauschen, welche die Arbeit insbesondere der approbierten angestellten KollegInnen in stationären und teilstationären Einrichtungen und die der PiA betreffen.

Veranstaltungsflyer

Anmeldeformular

Anmeldeformuar

Bundesweite Studie zur Situation der Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V

VERLÄNGERT bis 31.03.2018 — Bitte um Beteiligung

(LPK BW) Eine bundesweite Befragung wendet sich an alle approbierten PsychotherapeutInnen, die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen arbeiten und ihre Psychotherapien (auch) im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V durchführen.

Nachdem sich zwischen 2005 und 2015 die Ausgaben für Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V fast verzehnfacht hatten, wurde mit Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie diese Form der Finanzierung von Psychotherapie deutlich eingeschränkt. Da es aber nach wie vor lange Wartezeiten bei VertragspsychotherapeutInnen gibt, ist die Kostenerstattung für viele PatientInnen ein wichtiger Zugang zu einer ambulanten Psychotherapie.

In der von den Psychotherapeutenkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein konzipierten bundesweiten Befragung sollen Aspekte der derzeitigen psychotherapeutischen Versorgung im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V erfasst werden. Ziel ist es, den aktuellen Stand zu dokumentieren bzw. mit der Situation vor der Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie zu vergleichen, um daraus ggf. gesundheitspolitische Forderungen ableiten zu können. Hierzu wurde auf der Basis einer bereits 2014 durchgeführten ähnlichen Befragung ein Fragebogen entwickelt, den Sie ganz einfach online ausfüllen können. Für die Aussagekraft der Erhebung und damit für die politische Argumentation ist eine möglichst hohe Beteiligung hilfreich und notwendig. Bitte unterstützen Sie dieses Vorhaben, das Ausfüllen des Fragebogens erfordert etwa 20-30 Minuten Ihrer Zeit.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden. Sie ist bis zum 31. März 2018 möglich.

Jetzt Befragung starten

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich an dieser wichtigen Erhebung beteiligen und bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung!

PS: in einigen Fällen kommt es nach dem Absenden der Daten am Schluss zu einer Fehlermeldung. Diese können Sie ignorieren, die Daten werden nach dem Absenden alle gespeichert!!

Schulpsychologie und Psychotherapie

Neue Themenseite im Fachportal der LPK BW

(LPK BW) Um psychisch auffälligen oder beeinträchtigte Schüler frühzeitig zu erkennen, hat die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg zusammen mit Schulpsychologischen Beratungsstellen und Beratungslehrkräften eine intensivere Kooperation angeschoben. Eine neue Seite im Fachportal bietet dazu Informationen für interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie für Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte, betroffene Schüler und deren Eltern.

=> Fachportal Schulpsychologie und Psychotherapie

„Innovationen für Menschen – Zukunftsbranche Gesundheit“

Landeskongress Gesundheit findet zum dritten Mal unter Beteiligung der LPK in Stuttgart statt

(LPK BW) Der Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg geht am 26. Januar 2018 auf der Messe Stuttgart in die dritte Runde. Das Thema des Kongresses lautet „Innovationen für Menschen – Zukunftsbranche Gesundheit“. Das vollständige Programm, die Anmeldung, Partner, Unterstützer und Sponsoren finden Sie unter http://www.lk-gesundheit.de.
 
Neben hochkarätigen Referenten bietet der Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg wieder interaktive Diskussionsforen und digitale Beteiligungsmöglichkeiten.

Ein Restkontingent an Tickets steht derzeit noch zur Verfügung. Die Anmeldung zum Kongress finden Sie unter: https://landeskongress18.emendo-congress.de/registration.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Das Organisationsteam des Landeskongresses steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Telefon: +49 711 4605376-16
E-Mail: landeskongress18@emendo-events.de

Frist für Antrag auf Höhergruppierung nach E14 für angestellte PP und KJP läuft aus!

(LPK BW) Liebe angestellte Kolleginnen und Kollegen, im Mai hatten wir Sie zur Höhergruppierung von PP/KJP im TVöD informiert (Merkblatt Höhergruppierung vom 23. 05.2017). Viele Kolleginnen und Kollegen waren daraufhin aktiv geworden und hatte bzgl. weiterer Informationen in der LPK-Geschäftsstelle nachgefragt. Da die Frist einer rückwirkenden Höhergruppierung nun zum Ende des Jahres  2017 abgelaufen sein wird, wollen wir hier abschließend nochmals alle darauf aufmerksam machen, die das noch nicht für sich geklärt haben.

Wir möchten zusammenfassend darauf hinweisen, dass die Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe EG14 aus tarifrechtlichen Gründen noch in diesem Jahr bis zum 31.12.2017 beantragt werden muss. Sie gilt dann rückwirkend zum 01.01.2017. Im Antrag sollte dargelegt werden, dass die eigene Tätigkeit und die Erfüllung der übertragenen Aufgaben psychotherapeutische Expertise erfordert. Nach dem 31.12.2017 kann eine Höhergruppierung nicht mehr aufgrund einer Anpassung an die neue Tarifregelung erreicht werden. Sollte eine grundlegene Änderung der Tätigkeit eintreten, kann damit ggf. eine Höhergruppierung geltend gemacht werden.

Wir bedanken uns ausdrücklich bei den Kammern Hessen und Saarland, auf deren aktualisierten Text wir verweisen durften bzw. den wir hier im Wortlaut übernehmen (s.u.).

Ihr Kammervorstand

 

Von den LPKen Hessen und Saarland übernommener Text:

„Für alle KollegInnen, die nach dem TVöD-kommunal vergütet werden: Ver.di weist darauf hin, dass die Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe E 14 gemäß TVöD bis zum 31.12.2017 beantragt werden muss, da sie nur dann rückwirkend zum 01.01.2017 gelten kann. Spätere Anträge können dann lediglich ab Antragsdatum wirken. Diese Option gilt grundsätzlich für alle Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in Beratungsstellen, Kliniken oder Einrichtungen der Jugendhilfe, die nach TVöD-kommunal vergütet werden.

Die Kammer rät dazu, eine Höhergruppierung fristwahrend zu beantragen, z.B. mit dem Satz „Hiermit beantrage ich die Höhergruppierung gemäß § 29 b TVÜ-VKA in die Entgeltgruppe 14 (Anlage 1 zum TVöDVKA)“.

Achtung: Approbation und Ausübung psychotherapeutischer Tätigkeit erforderlich!

Besonders weist die Kammer darauf hin, dass es bzgl. der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 (EG 14) darauf ankommt, dass man als approbierter Psychotherapeut/approbierte Psychotherapeutin an seinem Arbeitsplatz auch psychotherapeutische Tätigkeit ausübt. Für PP und KJP in Krankenhäusern und Kliniken in denen psychisch oder psychosomatisch Kranke behandelt werden, ist diese Voraussetzung in der Regel erfüllt und der TVöD-K anwendbar.*

Für PP und KJP, die in der Jugendhilfe- bzw. im Beratungsbereich arbeiten, rät die Kammer, im Antrag detailliert darzulegen, dass die eigene Tätigkeit und die Erfüllung der übertragenen Aufgaben in der betreffenden Institution nur mit psychotherapeutischer Expertise möglich ist. Nachgewiesen könnte das beispielsweise durch die Beschreibung des Anforderungsprofils in Stellenausschreibungen oder durch vom Arbeitgeber vorzuhaltende Stellenbeschreibungen.

Auch Aussagen im Rahmen des Qualitätsmanagements der Einrichtung oder durch Beschreibungen der Tätigkeitsschwerpunkte oder –Aufgaben in der Konzeption der Einrichtung sind geeignet, den Nachweis zu erleichtern. Vereinbarungen der Einrichtung mit Kostenträgern und Kooperationspartnern könnten ebenfalls Argumente dafür bieten, dass Ihre Tätigkeit psychotherapeutische Expertise erfordert. Schließlich könnten Sie Aufgaben Ihres Berufsalltags in der Einrichtung konkret benennen und darauf hinzuweisen, dass deren Erfüllung ohne psychotherapeutische Expertise nicht zu leisten sind.

* XI. Beschäftigte in Gesundheitsberufen Nr. 18: Entgeltgruppe 14: „Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten jeweils mit Approbation und entsprechender Tätigkeit (Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser (TVöD-K) in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 9 vom 24. November 2016, Seite 112).“

Quelle: Newsletter LPtK- Hessen 11/2017
Berarbeitung: B. Morsch, PK Saarland – 26.11.2017

Vertreterversammlung am 20./21.10.2017

(LPK BW) Am ersten Tag der zweitägigen VV referierte Kammerpräsident Dr. Munz den Stand der Diskussion um die Reform des Psychotherapeutengesetzes. Er stellte das Arbeitspapier des Bundesministeriums für Gesundheit vor und ging auf die noch offenen Fragen ein. Die VV diskutierte das Arbeitspapier kritisch. Insbesondre wurde dabei auf die geänderte Legaldefinition und die Zeiten der praktischen Ausbildungstätigkeiten im Studium eingegangen, die als nicht ausreichend gesehen werden. Die noch ausstehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zur auf das Studium folgenden Weiterbildung wurden von der VV ebenso wie die Fortführung des Gesetzgebungsverfahrens durch die neue Regierung angemahnt.

LPK-Frauenkommission hat ihre Arbeit aufgenommen

(LPK BW) Angeregt durch die BPtK-Veranstaltung „Frauen in der Berufspolitik“ Ende 2016 in Berlin formierte sich nach Zustimmung von Vorstand und VV auch in der LPK BW eine „Frauenkommission“. Jede in der VV vertretene Liste wurde eingeladen je eine Kollegin bzw. einen Kollegen in die Kommission zu entsenden.

Beim ersten Treffen im März 2017 wurden zunächst die Themen der BPtK-Veranstaltung aufgegriffen. Einerseits wurden Theorien für die Unterrepräsentanz von Frauen in der (Berufs-)Politik aus soziologischer Sicht präsentiert. Andererseits gab es von hochkarätigen (berufs-)politisch tätigen Frauen Vorträge dazu, wie Frauen erfolgreich für die (Berufs-)Politik geworben und gefördert werden können. Die Statistik zeigt, dass auch für die LPK Baden-Württemberg Handlungsbedarf besteht. So sind ca. 70% der aktiven Mitglieder Frauen, bei den VV-Delegierten beträgt der Anteil jedoch nur 44%. In Ausschüssen (41%) und Vorstand (40%) sieht es noch etwas ungünstiger aus. Auf Präsident- bzw. Vizepräsidentschaftsebene gibt und gab es bisher noch keine Frau.