Kammerwahl 2018 – Ergebnisse (Aktualisiert: 3.12.18)

(LPK BW) Die Wahl zur 5. Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg ist abgeschlossen. Am Dienstag, den 27.11.2018 wurden unter Aufsicht von Wahlleiter Rechtsanwalt Claus Benz und dem Wahlausschuss die Stimmen der diesjährigen Kammerwahl ausgezählt. Am späten Abend lagen die Ergebnisse vor.

Insgesamt nahmen 3073 von 6023 wahlberechtigten Kammermitgliedern an der Wahl teil, was einer Beteiligung von 51,0% entspricht. 132 Stimmen waren ungültig, weil sie nach dem Stichtag eingingen, mehrere Angaben enthielten oder nicht verschlossen waren. Die Anzahl gültiger Stimmen betrug damit 2941. Davon entfielen 2284 Stimmen (79,8%) auf die Psychologischen Psychotherapeuten (PPs), 579 (20,2%) auf die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPs). 78 Stimmen entfielen auf die Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs).

Danach stehen den PPs 32 und den KJPs 8 Sitze zur Verfügung. Für die PiAs ist die Anzahl der Sitze gemäß § 7 Abs. 3a der Wahlordnung der Landespsychotherapeutenkammer auf 2 festgelegt. Die Verteilung der Sitze wurde gemäß § 20 Abs. 3 der Wahlordnung nach dem Verfahren von Saint-Lagué/Schepers ermittelt (Wahlordnung § 19 Abs. 3).

Neu an der diesjährigen Wahl war, dass es neben einer Stimme für die jeweilige Liste noch die Möglichkeit gab, je Liste bis zu drei Stimmen an die Einzelkandidaten zu vergeben.

Folgende Tabelle zeigt das Wahlergebnis im Überblick.

 

1. Sitzung der Gleichstellungskommission der LPK BW am 09.10.2018

(LPK BW) Am 9. Oktober 2018 fand die erste Sitzung der neu einberufenen Gleichstellungskommission der LPK BW statt, die gleichzeitig die letzte Sitzung in dieser Legislaturperiode war. Nach einem ausführlichen Bericht aus der Gleichstellungskommission der BPtK in Berlin am 26.09.2018 wurden Ziele und mögliche Maßnahmen der Kommission besprochen und konkretisiert:

Es sollen Barrieren identifiziert werden, welche die Mitwirkung von Frauen in den Gremien der LPK BW erschweren und Maßnahmen entwickelt werden, die geeignet sind, eine Gleichstellung zu ermöglichen. Außerdem soll die Einhaltung der Geschlechtergerechtigkeit in den Kammergremien der LPK BW kontrolliert und der Vorstand diesbezüglich beraten werden.

Nach der Wahl der Vertreterversammlung der LPK BW sollen die Mitglieder der Kommission im Februar 2019 neu benannt werden und dann konkrete Maßnahmen erarbeiten, welche dem neuen Vorstand der LPK BW vorgeschlagen werden sollen. Dabei ist u.a. ein Mentoring-Programm junger KollegInnen und eine Schulung in öffentlicher Rede angedacht worden.

 

Frühe Hilfen im Ortenaukreis – ein bundesweit beispielgebendes Modell

(LPK BW) Die Frühen Hilfen richten sich präventiv an alle Eltern und werdenden Eltern, insbesondere aber auch an Familien mit besonderen Belastungen und in schwierigen Lebenssituationen, um die Eltern-Kind-Bindung sowie die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken. Wie u.a. die Badische Zeitung berichtete, habe der Ortenaukreis vor rund zehn Jahren ein inzwischen sehr bewährtes und bundesweit viel beachtetes Modell früher Prävention installiert, dessen Erfolg auch den entscheidenden Impuls für den Aufbau des Präventionsnetzwerks Ortenaukreis geliefert hat. Damit besteht im Ortenaukreis nun eine durchgängige Präventionskette von der Schwangerschaft bis zum 10. Lebensjahr.

„Wir haben seit Start des Programms in rund 5.000 Fällen präventive Hilfen geleistet“, informierte Ullrich Böttinger, Leiter des Amts für Soziale und Psychologische Dienste im Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg und Leiter der Frühen Hilfen. Mit den Frühen Hilfen kann sehr frühzeitig für Väter und Mütter, werdende Eltern sowie Familien mit psychosozialen Belastungen Hilfs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden, was sonst nicht – und vor allem nicht so früh – erreichbar ist. Diese frühe Erreichbarkeit ist besonders wichtig, um die Eltern-Kind-Bindung zum entwicklungspsychologisch richtigen Zeitpunkt stärken zu können.

Wie Ullrich Böttinger, der auch Mitglied der Vertreterversammlung der LPK BW und stellvertretender Vorsitzender des PTI-Ausschusses ist, berichtet, hat sich dabei die enge Kooperation zwischen den Fachstellen Frühe Hilfen und den Geburtskliniken im Ortenaukreis als besonders wirkungsvoll herausgestellt. Eltern werden bereits in der Klinik durch geschultes Personal auf die Möglichkeiten der Frühen Hilfen angesprochen. Durch die zunehmende Arbeitsbelastung in den Kliniken und bei trotz steigender Geburtenzahlen gleichbleibender Personalausstattung gerät dieses Lotsensystem jedoch zunehmend unter Druck. Der Ortenaukreis möchte deshalb gemeinsam mit anderen südbadischen Landkreisen aktiv werden, um eine langfristige finanzielle Absicherung dieses grundlegenden Bausteins der Frühen Hilfen zu erreichen.

Nachruf auf Dr. Hans Watzl

(LPK BW) Vor mehr als 25 Jahren war ich als Psychologiestudent an der Universität Konstanz erstmals an der Behandlung eines psychisch kranken Menschen beteiligt – unter der Betreuung von Hans Watzl. Und schon damals sind mir seine beiden herausragenden Eigenschaften nachdrücklich in Erinnerung geblieben: Eine überlegte, fundierte Sachlichkeit und Fachkenntnis – gepaart mit einer immer verbindlichen und wohlwollenden Zugewandtheit und Freundlichkeit. Hans Watzl hat dabei stets eine Autorität ausgestrahlt, die vollkommen auf echte Kompetenz und Fachkunde gegründet hat. Er war Zeit seines Lebens einer wissenschaftlich begründeten und sich auf empirischen Ergebnissen stützenden Psychotherapie verpflichtet. Dabei war für ihn die Verhaltenstherapie der plausibelste Ansatz.

Treffen Kammerpräsident Munz mit Oberstaatsanwälten zu § 174c StGB

(LPK BW) Angeregt durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Seeburger, der ehrenamtlicher Kammeranwalt für den Bereich Württemberg ist, wurde Kammerpräsident Dr. Munz zu einem Vortrag im Rahmen der Tagung der Oberstaatsanwälte eingeladen.

Im Vortrag erläuterte Dr. Munz die fachliche Begründung der Abstinenzregelung in der Berufsordnung und verdeutlichte, dass in einer psychotherapeutischen Behandlung bei sexueller Kontaktaufnahme immer auch von einer Abhängigkeitsbeziehung und einem Missbrauch der therapeutischen Beziehung ausgegangen werden müsse und die Verantwortung immer beim Psychotherapeuten liege. Wichtig sei dies auch bei der gerichtlichen Bewertung von sexueller Abstinenzverletzung nach § 174 c Strafgesetzbuch. Herr Marx aus dem Landesjustizministerium berichtete, dass beim Bundesjustizministerium u. a. eine Novellierung des § 174c StGB in Erarbeitung sei und er den Vortrag von Dr. Munz dort einbringen werde. Lobend griff er die Regelungen des § 8 der Berufsordnung der LPK BW auf und führte dazu aus, dass zwischen der juristischen Auslegung des § 174c StGB und dem fachlichen Verständnis eine Diskrepanz bestehen könne, die nur durch Intervention beim Gesetzgeber zu lösen sei.

Behandlung geflüchteter Menschen

Zusammenarbeit mit dem Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg

(LPK BW) Viele Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, sind durch die Erfahrungen von Krieg, Bürgerkrieg, Unruhen und Verfolgung in ihrer Heimat sowie auch die Erfahrungen auf der Flucht und die Unsicherheiten des Asylverfahrens belastet und teilweise schwer traumatisiert. Die Landespsychotherapeutenkammer BW hat bereits mehrere Fortbildungen zur Stärkung einer guten Versorgung durchgeführt.

Das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg ist ein überparteilicher und weltanschaulich nicht gebundener Zusammenschluss von lesbisch-schwul-bisexuell-transsexuell-transgender-intersexuell und queer (LSBTTIQ) Gruppen, Vereinen und Initiativen in Baden-Württemberg. Innerhalb des Netzwerks engagieren sich mehrere Gruppen und Einrichtungen für die Unterstützung von lsbttiq Geflüchteten und haben sich zu einer Themengruppe Refugees helfen zusammengeschlossen. Da einige der betreuten Geflüchteten eine therapeutische Behandlung benötigen kooperiert die LPK BW mit dem Netzwerk, um diese in eine ambulante Therapie zu vermitteln. Weitere Informationen finden Sie in untenstehender PDF.

LPK-Vertreterversammlung am 19./20.Oktober in Stuttgart

Resolutionen zur gestuften Versorgung im Entwurf zum TSVG sowie zur Bedarfsplanung verabschiedet

(LPK BW) Am ersten Tag der Vertreterversammlung (VV) wurde das Thema „Heilberufeausweis und Telematikinfrastruktur: aktueller Entwicklungsstand und Ausblick“ bearbeitet. Dazu stellte Dominique Krause (BPtK) die aktuellen Entwicklungen dar. In der anschließenden Diskussion wurde über den Nutzen der Telematik für psychotherapeutische Praxen und über den Datenschutz diskutiert. Neben möglichen Risiken wurden auch die Vorteile eines sicheren Datenaustausches zwischen den Leistungserbringern benannt.

Zum zweiten Tagesordnungspunkt des Tages führte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz in das Thema Bedarfsplanung ein. In seinem Vortrag stellte er das kürzlich veröffentlichte Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bedarfsplanung vor und informierte über die Konsequenzen daraus. So stelle das Gutachten fest, dass im ländlichen Raum je nach Berechnungsmodell bis zu 2400 Psychotherapeutensitze fehlen, in einigen Ballungsgebieten aber eine Überversorgung festzustellen sei. In der anschließenden Diskussion wurden die Vorschläge des Gutachtens kritisch hinterfragt, insbesondere auch, wie denn ein Abbau von Sitzen in den laut Gutachten nominell überversorgten Gebieten von statten gehen solle.

Neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

(LPK BW) Nach Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie wurde nun auch die Bundesbeihilfeverordnung überarbeitet. Geändert wurden die Bewilligungsschritte bei den einzelnen psychotherapeutischen Behandlungen und die psychotherapeutische Akutbehandlung wurde neu aufgenommen. Aufwendungen für eine psychotherapeutische Akutbehandlung sind nun bis zur Entscheidung über die Durchführung einer Therapie beihilfefähig, wenn

  1. ein akuter Behandlungsbedarf in einer probatorischen Sitzung festgestellt wird,
  2. ein Gutachterverfahren bei der Festsetzungsstelle beantragt worden ist und
  3. die Akutbehandlung als Einzeltherapie, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung von Bezugspersonen, in Einheiten von mindestens 25 Minuten je Krankheitsfall durchgeführt wird.

Die Akutbehandlung laut BBhV ist also NICHT identisch mit der Akutbehandlung der neuen Psychotherapie-Richtlinie! Nach der Beihilferegelung stellt die Akutbehandlung nur eine Überbrückung dar, bis die Behandlung genehmigt wurde, damit mit den Behandlungen schneller begonnen werden kann.

Eine neue Ziffer für die Akutbehandlung wurde nicht geschaffen, abgerechnet wird die Akutbehandlung mit den bestehenden Ziffern für die Probatorik und die genehmigten Sitzungen, also mit den Ziffern 861, 863 bzw. 870 GOP/GOÄ.

Die neue Bundesbeihilfeverordnung finden Sie unter

www.gesetze-im-internet.de/bbhv/BJNR032600009.html

Die für psychotherapeutische Behandlungen relevanten Paragraphen finden Sie in diesem Dokument.

Das lange Warten

Interview mit LPK-Präsident Dietrich Munz in Psychologie Heute

(LPK BW) Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, über Ursachen und Folgen der langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz

Herr Dr. Munz, warum ist es in Deutschland so schwierig, einen Psychotherapieplatz zu bekommen?

Weil wir vor allem in ländlichen Gebieten, aber auch in vielen Städten zu wenig Therapeuten mit Kas­senzulassung haben. Deshalb ist die Kapazität zur Behandlung psychisch Kranker begrenzt und zu niedrig.

Jedes Jahr absolvieren rund 2500 Psychologen und Pädagogen erfolgreich die staatliche Therapeutenausbildung. Reicht dieser Nachwuchs nicht, um den Bedarf zu decken?

Wir haben genug Nachwuchs, der Interesse hat, einen Kassensitz zu bekommen… Weiterlesen unter https://www.psychologie-heute.de/gesundheit/39530-das-lange-warten/volltext.html

Chronifizierung psychischer Erkrankungen verhindern – ambulante Psychotherapie stärken

Aktuelle Versorgungsstudie zur Lage der ambulanten Psychotherapien über Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V in Privatpraxen

(LPK BW)

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Landespsychotherapeutenkammern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein

Berlin / Hamburg / Stuttgart etc