Dr. Dietrich Munz als Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer wiedergewählt

34. Deutscher Psychotherapeutentag in Koblenz

(LPK BW) Der Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Dr. Dietrich Munz, wurde soeben beim 34. Deutschen Psychotherapeutentag in Koblenz als BPtK-Präsident wiedergewählt. Als Vizepräsidenten wurden Dr. Andrea Benecke und Dr. Nikolaus Melcop gewählt, als Beisitzer Michaela Willhauck-Fojkar und Wolfgang Schreck. Der neue BPtK-Vorstand vertritt in den vier Jahren die Interessen von knapp 50.000 Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland.

Dr. Dietrich Munz als Kammerpräsident wiedergewählt

Die konstituierende Vertreterversammlung hat heute den Kammervorstand für die 5. Wahlperiode gewählt

(LPK BW) Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat heute Dr. Dietrich Munz als Präsident für weitere 5 Jahre bestätigt. Ebenfalls weiter im Amt bleiben Martin Klett als Vizepräsident sowie Birgitt Lackus-Reitter und Dr. Roland Straub als Mitglieder des fünfköpfigen Vorstands. Neu in den Vorstand gewählt wurde Dorothea Groschwitz.

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) hat vergangenen Samstag Dr. Dietrich Munz als Präsident für weitere 5 Jahre bestätigt. Ebenfalls weiter im Amt bleiben Martin Klett als Vizepräsident sowie Birgitt Lackus-Reitter und Dr. Roland Straub als Mitglieder des fünfköpfigen Vorstands. Neu in den Vorstand gewählt wurde Dorothea Groschwitz.

Dr. Munz, auch amtierender Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), hob hervor, dass in den nächsten Jahren vielfältige Aufgaben und Herausforderungen anstehen, die die LPK BW mitgestalten müssten und dies auch würden. In vorderster Linie nannte er die Umsetzung der Reform des Psychotherapeutengesetzes, insbesondere der von den Hochschulen neu einzurichtenden spezialisierten Studiengänge. „Hier werden wir eng mit den Hochschulen kooperieren“, meinte Dr. Munz. „Ich gehe auch davon aus, dass die Landespsychotherapeutenkammer in die Akkreditierung der künftigen Bachelorstudiengänge und die Bewertung der Masterstudiengänge einbezogen sein wird“.

Eine weitere wichtige Konsequenz der Reform sei, so Dr. Munz, die Umsetzung der Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten. Es sei hier eine genuine Aufgabe der Kammern, die Regularien zu schaffen, wie die strukturelle und fachlich inhaltliche Ausgestaltung der zukünftigen Weiterbildung auszusehen habe.

Eine Herausforderung bestehe des Weiteren in der vertieften Auseinandersetzung mit der Nutzung der Möglichkeiten digitaler Medien im Rahmen von Psychotherapien. Unterstützend könne dabei die vom Land Baden-Württemberg auch in der Gesundheitsversorgung vorangetriebene Digitalisierung wirken, wie das auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann beim Landesgesundheitskongress hervorgehoben habe.

Bedarf, Bedarfsplanung, psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg

Gespräch mit Jochen Haussmann (FDP, MdL)

(LPK BW) Zu Bedarf(-splanung) und psychotherapeutischer Versorgung in Baden-Württemberg informierte sich in der Kammergeschäftsstelle MdL Jochen Haussmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP und deren Sprecher für Gesundheitspolitik. Am Gespräch mit Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz waren auch der parlamentarische Berater Markus Flandi (FDP) sowie Dr. Rüdiger Nübling (LPK) beteiligt.

Diskutiert wurde die Notwendigkeit einer am realen Bedarf orientierten Bedarfsplanung für die ambulante Psychotherapie in Baden-Württemberg. Hierzu hatte die LPK ein Paper vorbereitet, das aktuelle Zahlen zur „offiziellen“ Bedarfsplanung (nur 6 Landkreise < 110% Versorgung) sowie zur Modellrechnung der BPtK auf der Basis realistischerer Annahmen (u.a. Epidemiologie) enthielt (34! Landkreise < 110%). Nötig sei, so Dr. Munz, eine Reform der Bedarfsplanung, wie sie schon seit mehreren Jahren gefordert werde sowie als Sofortprogramm eine befristete Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Psychotherapeuten und Anpassung der derzeit gültigen Planungs- bzw. Verhältniszahlen an die der durchschnittlichen fachärztlichen Versorgung. Dies ergäbe für Baden-Württemberg immerhin 250 neue Sitze, vor allem in ländlichen Regionen. Nach LPK-Angaben werden landesweit ca. 1100 zusätzliche Sitze benötigt. Auf die Frage von MdL Haussmann, ob es hierfür genügend Psychotherapeuten gäbe, meinte Präsident Munz, dass diese umgehend besetzt werden könnten; es stünden genügend v.a. junge approbierte Psychotherapeuten zur Verfügung.

Weitere Themen drehten sich um die gesundheitsökonomische Bedeutung von Psychotherapie (u.a. das positive gesamtgesellschaftliche Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1:3 bis 1:5, d.h. bei einem in Psychotherapie „investierten“ € ergeben sich 3-5€ Nutzen) sowie um die Möglichkeiten der Prävention von psychischen Erkrankungen möglichst bereits im Kindes- und Jugendalter.

Psychotherapeutische Versorgung wohnungsloser Menschen

(LPK BW) Menschen in Wohnungsnot sind in besonderer Weise von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen und in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt. Sie sind häufig psychisch krank, viele chronisch und bedürfen u.a. auch psychotherapeutischer Hilfe. Die wichtigsten Gründe für Wohnungslosigkeit sind neben einer Abhängigkeits- oder anderen chronischen Erkrankung vor allem auch Arbeitsplatzverlust, Überschuldung, Trennung/Scheidung, häusliche Gewalt und/oder das nicht (mehr) bezahlen können der Miete. Die Zahl der Wohnungslosen stieg bundesweit seit 2014 von ca. 360.000 auf ca. 1,2 Mio. Menschen.

Im Gespräch mit dem Psychotherapeuten Jochen Ostertag konnte sich der Vorstand der LPK BW über ein Projekt zu diesem wichtigen Thema informieren. In Trägerschaft von Caritasverband, Evangelischer Gesellschaft und Sozialdienst Katholischer Frauen wurde in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und mit Förderung der Vector-Stiftung 2017 das Projekt MediA (Medizinische Assistenz) ins Leben gerufen, um Menschen in Wohnungsnot besser gerecht zu werden. Von drei geförderten Teilprojekten ist eines zur Stärkung der seelischen Gesundheit. Hierin ist auch die psychotherapeutische Versorgung von Wohnungslosen bzw. Menschen in Wohnungsnot von besonderer Bedeutung.

Der bisherige Projektverlauf hat, wie Ostertag hervorhob, gezeigt, dass ein größerer Teil der betroffenen Menschen motiviert ist für eine psychotherapeutische Begleitung, aber nur schwer Behandlungsmöglichkeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung findet. Es wäre deshalb wichtig, niedergelassene Psychotherapeuten/-innen für die Problemlagen Wohnungsloser bzw. sich in Wohnungsnot befindlicher psychisch kranker Menschen zu sensibilisieren. Die LPK BW unterstützt als Kooperationspartner diese Zielrichtung und will ihre Mitglieder zunächst im Raum Stuttgart, aber auch in anderen Regionen Baden-Württembergs dazu motivieren, entsprechend Behandlungsplätze anzubieten.

Treffen mit dem Netzwerk LSBTTIQ e.V.

(LPK BW) Vorstandsmitglied Birgitt Lackus-Reitter und Präsident Dr. Dietrich Munz nahmen an einem Treffen mit den Verantwortlichen des Netzwerks Lesbisch-Schwulen-Bisexuell-Transsexuell-Transgender-Inter- und Quer (LSBTTIQ) e.V. teil. Sie berichteten von Versorgungsschwierigkeiten für betroffene PatientInnen, insbesondere bei betroffenen Flüchtlingen. Eine Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung und des Geschlechts sei ein Asylgrund, aber trotzdem könnten viele Flüchtlinge aus Scham ihre sexuelle Orientierung nicht offenbaren, was vor allem für Flüchtlinge aus islamischen Ländern gelte. Anliegen des Vereins ist es, die Flüchtlinge und auch die BehandlerInnen zu sensibilisieren, die sexuelle Orientierung zu offenbaren, um die Chancen auf Gewährung von Asyl zu verbessern. Der Verein sucht außerdem dringend BehandlerInnen und GutachterInnen, worauf wir hier aufmerksam machen wollen. Birgitt Lackus-Reitter hat zudem einen Verantwortlichen des Vereins in die Menschenrechtskommission der LÄK und LPK BW eingeladen.

Landeskongress Gesundheit – Ministerpräsident Kretschmann setzt auf gesicherte und umfassende Patientenversorgung

(LPK BW) „Wir setzen beim Thema Gesundheit in Baden-Württemberg auf eine gesicherte, umfassende Patientenversorgung“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Eröffnung des vierten Landeskongresses Gesundheit Baden-Württemberg. „Dafür brauchen wir eine Kultur der Innovationen, eine noch intensivere Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie Offenheit für neue Partnerschaften und ungewöhnliche Allianzen.“

Beim diesjährigen Kongress unter dem Motto „Gesundheit – von Menschen für Menschen“ in der Messe Stuttgart kamen Verantwortungsträger und Entscheider aus allen relevanten Bereichen der Gesundheitsversorgung zusammen, um über aktuelle und kommende Aufgaben und Problemstellungen im baden-württembergischen Gesundheitswesen zu diskutieren.

Impulsgeber für Diskussion und Austausch waren u.a. die Referate von Dr. Thomas Gebhart MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, über aktuelle Herausforderungen der Gesundheits- und Pflegepolitik und von Sylvia Kern, Geschäftsführerin der Alzheimer Gesellschaft, zu aktuellen Problemen der Patientenversorgung.

In sechs Foren am Nachmittag, von denen eines von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz und ein weiteres von LPK-Geschäftsführer Christian Dietrich geleitet wurde, tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Thementischen nach dem World-Café-Konzept zu spezifischen gesundheitspolitischen Fragen aus (Übersicht) aus. Dr. Munz moderierte das Thema „‘Mens sana in corpore sano?‘ Wie verträgt sich die Zunahme psychischer Erkrankungen mit dem hohen somatischen Versorgungsniveau?“ Er stellte fest, dass psychische Erkrankungen nicht zugenommen haben, sondern weniger stigmatisiert und v. a. von Hausärzten häufiger diagnostiziert würden. Dabei bestehe „die Gefahr, dass bei zunehmend technisierter Fachmedizin auf psychische Belastungen körperlich kranker Menschen zu wenig eingegangen“ werde, so Dr. Munz   Weiterhin ging es u.a. darum, wie sich strukturelle Probleme bei der Patientenversorgung überwinden lassen oder ob das tradierte ärztliche Handeln noch den Bedürfnissen der Patienten entspricht.

Achtung, die Zeit läuft: Fortbildungszertifikat jetzt beantragen

Sozialrechtliche Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V – Wichtige Information für Kammermitglieder in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

(LPK BW) 2019 endet der dritte Fünf-Jahres-Zeitraum seit Inkrafttreten der sozialrechtlichen Fortbildungs-Nachweispflicht für Kammermitglieder in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Waren Sie bereits am 1. Juli 2004 zugelassen (= Gruppe A), müssen Sie daher in aller Regel bis zum 30. Juni 2019 gegenüber der KVBW nachweisen, dass Sie in den vergangenen fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben. Psychotherapeuten, die erst nach dem 1. Juli 2004 in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätig sind (= Gruppe B), haben von der KVBW ein anderes Fristdatum genannt bekommen. Regelnachweis ist das Fortbildungszertifikat der LPK Baden-Württemberg. Alle Betroffenen hat die KVBW bereits mehrfach schriftlich informiert. Ende 2018 haben von der Gruppe A noch immer über 1000 Fortbildungszertifikate gefehlt!

ACHTUNG:

Das erforderliche Fortbildungszertifikat muss spätestens bis zum 30.06.2019 bzw. spätestens bis zum Fristdatum, das die KVBW Ihnen mitgeteilt hat, der KVBW vorliegen, um Sanktionen zu vermeiden. Vorliegen bedeutet, dass der Zertifikatserwerb spätestens zum Fristdatum der KVBW elektronisch gemeldet sein muss (Ihr Einverständnis zur elektronischen Meldung können Sie im Antrag erklären; in allen anderen Fällen müssen Sie das erteilte Zertifikat fristgerecht selbst der KVBW vorlegen)

Beachten Sie zu Ihrer Sicherheit bitte unbedingt folgendes:

  • Im Unterschied zu früher genügt es nicht mehr, dass der Antrag bis zu diesem Zeitpunkt bei der LPK Baden-Württemberg eingegangen ist.
  • Wenn das erteilte Fortbildungszertifikat bis zum genannten Stichtag der KVBW nicht vorliegt, ist die KVBW verpflichtet, Sanktionen in Form von Honorarkürzungen zu ergreifen. Hierbei ist es rechtlich unerheblich, warum das Zertifikat zu spät eingereicht wurde.
  • Angesichts der zu erwartenden Antragsflut ab Anfang 2019 und den daraus resultierenden langen Bearbeitungszeiten appellieren wir daher eindringlich: Stellen Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen möglichst noch vor dem 31.03.2019 (bzw. drei Monate vor Ablauf Ihrer Frist)!
  • Der Antrag ist bei der LPK Baden-Württemberg (!) zu stellen und nicht bei der KVBW.
  • Bei einer Antragstellung nach dem 31.03.2019 kann die LPK Baden-Württemberg eine fristgerechte Prüfung und Erteilung des Fortbildungszertifikats nicht garantieren!
  • Stellen Sie den Antrag formgerecht und verwenden Sie unbedingt die aktuellen (!) Formulare hierzu. Diese finden Sie auf unserer Homepage: https://entwicklung.lpk-bw.de/fortbildung/fortbildungsunterlagen
  • Der vollständige Antrag umfasst a) das ausgefüllte Antragsformular, b) die Auflistung der Fortbildungen auf dem Formblatt AF (ggf. weitere Formblätter) und c) Kopien der Teilnahmebescheinigungen.
  • Unvollständige und nicht formgerechte Anträge können nicht bearbeitet werden.
  • Die Prüfung und Erteilung eines Fortbildungszertifikats ist nach Beschluss der Vertreterversammlung seit dem 16.03.2018 gebührenpflichtig. Die Regelgebühr beträgt 25 €, bei Antragsstellungen weniger als 3 Monate vor Ablauf der KVBW-Frist erhöht sich die Gebühr auf 50 €.

Achtung, die Zeit läuft! Beantragen Sie Ihr Fortbildungszertifikat so früh wie möglich! Wenn Sie bereits jetzt oder in den nächsten Wochen die erforderlichen 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben, sollten Sie das Fortbildungszertifikat unverzüglich bei der LPK Baden-Württemberg beantragen (das Antragsformular und erforderliche Formblätter finden Sie auf unserer Homepage). Im Antrag können Sie das Ausstellungsdatum (ZDAT) des Zertifikats vorgeben. Bei der Option „sofort“ wird das Zertifikat auf das Eingangsdatum Ihres Antrags datiert, bei der Option „Wunschdatum“ können Sie ein Datum Ihrer Wahl nennen (z.B. 30.06.2019). Bei der Zertifikatsprüfung wird dann immer der Zeitraum unmittelbar vor ZDAT berücksichtigt. Der Nachweiszeitraum beträgt im Regelfall maximal 5 Jahre. Wenn Sie als „Wunschdatum“ z. B. den 30.06.2019 angeben, dann werden nur Fortbildungspunkte angerechnet, die Sie seit dem 01.07.2014 erworben haben.

Wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten telefonisch oder per E-Mail vertrauensvoll an das Ressort Fortbildung:

Karin Kosutic
0711-674 470-31
kosutic@lpk-bw.de

Ulrike Clauss
0711-674 470-32
clauss@lpk-bw.de

Dr. Jürgen Schmidt, Ressortleiter
schmidt@lpk-bw.de

Bitte um Mitwirkung: Erfahrungen mit arbeitsbezogenen Problemlagen, psychosomatischer Rehabilitation und Erwerbsminderungsrenten in der ambulanten Psychotherapie

Online-Befragung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

(LPK BW) Wir bitten alle Kammermitglieder, die in der ambulanten Versorgung arbeiten (v.a. Kassenpraxen, Privatpraxen), diese für die Zusammenarbeit mit der Rentenversicherung wichtige Befragung/Studie mit zu unterstützen. Hier der Info-Text der Studien- bzw. Projektgruppe, die von der DRV Westfalen, der Charite sowie der Medical School Berlin geleitet wird:

„Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet intensiv daran, Menschen mit psychischen Erkrankungen durch präventive und rehabilitative Angebote zu unterstützen und ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Eine engere Zusammenarbeit mit ambulanten PsychotherapeutInnen ist dabei sinnvoll und wird von der DRV im Sinne der Versicherten ausdrücklich gewünscht. Bislang ist wenig bekannt, wie verbreitet diese Themen in der ambulanten psychotherapeutischen Praxis sind und welche Erfahrungen dort gemacht werden. Eine gute Kooperation mit den ambulant behandelnden PsychotherapeutInnen ist aber von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Rückkehr ins Erwerbsleben oder einen guten Übergang in das Leben nach der Erwerbsarbeit.

4. Landeskongress Gesundheit 2019

"Gesundheit – von Menschen für Menschen"

(LPK BW) Der Landeskongress Gesundheit hat sich innerhalb kürzester Zeit zum zentralen Forum des baden-württembergischen Gesundheitswesens entwickelt. Der Kongress arbeitet am Puls der Zeit und widmet sich im differenzierten und interdisziplinären Austausch den essentiellen Fragen der Gesundheitsversorgung. Als bundesweit einzige Veranstaltung, bei der Entscheider und Verantwortungsträger der Selbstverwaltung, die ambulanten und stationären Leistungserbringer, die Kostenträger sowie die Politik und die Interessensverbände zusammenkommen, setzt der Kongress wichtige Impulse für den notwendigen Fortschritt. Bereits der erste Landeskongress Gesundheit konnte positiv auf das Thema ärztliche Fernbehandlung und Telemedizin einwirken. Die Resultate der Änderung der Berufsordnung, wie das Modellprojekt docdirekt, verbessern maßgeblich die Versorgungssituation für die Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg.

Zum Jahresauftakt findet der vierte Landeskongress Gesundheit am 25. Januar 2019 auf der Landesmesse Stuttgart unter dem Motto „Gesundheit – von Menschen für Menschen“ statt. Der Vormittag steht im Zeichen der Politik: Ministerpräsident Winfried Kretschmann wird in seinem Grußwort über die Bedeutung des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg sprechen. Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, MdB, des Bundesministeriums für Gesundheit wird über „Aktuelle Herausforderung der Gesundheits- und Pflegepolitik“ aus Sicht des Bundes referieren.

Darüber hinaus setzt der Landeskongress Gesundheit weiterhin auf Partizipation und Interaktion. Der Austausch zwischen den Institutionen im Gesundheitswesen wird durch den Einsatz modernster Kongresstechnik gefördert. Ein eigens für den Landeskongress Gesundheit entwickeltes Programm ermöglicht es den Teilnehmern, über ihre mobilen Endgeräte Fragen und Anmerkungen an die Referenten zu schicken. Neben vielfältigen Gelegenheiten zum Networking dient das World Café Format am Nachmittag zur Diskussion und Vertiefung. Die Teilnehmer unterziehen die Gesundheitsversorgung in sechs verschiedenen, interdisziplinären Foren einer detaillierten und differenzierten Betrachtung. Diskutiert werden das Bild der zukünftigen, niedergelassenen Versorger in Baden-Württemberg, der Alltag in Krankenhäusern, die strukturellen Probleme der Versorgung, die Bedürfnisse der Patienten mit besonderem Fokus auf die Pflege sowie die Gesundheitsvorsorge.

Eingeladen sind angestellte und niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie alle anderen Berufe der Gesundheitsversorgung, Verantwortungsträger aus Krankenhäusern, die jeweiligen Verbände und Organisationen, Personal aus der Führungsebene in Sozialverwaltungen, Krankenkassen, Kommunen, Ministerien und Politik sowie Entscheider aus der Gesundheitswirtschaft.
Anmeldungen zum Kongress und zu den einzelnen Foren sind ab sofort online unter www.lk-gesundheit.de möglich. Dort sind ebenfalls eine Rückschau auf die vorangegangenen Veranstaltungen sowie alle weiterführenden Informationen zum 4. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg zu finden.

Downloads

Freie Wahl des Psychotherapeuten darf nicht beschnitten werden

Petition gegen das TSVG

Petition gegen das TSVG

AKTUELL: Heute wurden insgesamt 197.000 (157.000 online + 40.000 handschriftliche) Unterschriften an den Bundestag übergeben. Mit dem heutigen letzten Tag der Zeichungsfrist (24h) werden es absehbar über 200.000 werden. Das ist mit Abstand die Petition mit der höchsten Zeichnerzahl seit Bestehen des Bundestags!!

(LPK BW) Mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die freie Wahl des Psychotherapeuten durch den Patienten einzuschränken und zusätzliche Hürden in der psychotherapeutischen Versorgung zu schaffen. Dagegen haben Psychotherapeutenverbände eine Petition gestartet, die bis zum 13.12.2018 von jedem gezeichnet werden kann. Die aufrufenden Verbände sind der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Die Verbände kritisieren, dass „ausgerechnet denen, die über oft enorme, hoch schambesetzte und intime seelische Belastungen sprechen müssen, eine zusätzliche Hürde zur Psychotherapie aufgebürdet und zudem ein neues Nadelöhr geschaffen“ werden soll. Eine solche „Rationierung von Behandlungsleistungen“ sei ein „diskriminierender Eingriff in die Versorgung psychisch kranker Menschen“.

Diese Petition können alle unterzeichnen, die von der freien Psychotherapeutenwahl betroffen sind, also auch Patienten, Angehörige etc.