Bitte um Teilnahme: Projekt „Suizidprävention Deutschland”

Studie zum aktuellen Stand der Suizidprävention, der Suizidproblematik und deren Perspektiven im niedrigschwelligen Versorgungssektor

(LPK BW) Die Projektgeschäftsstelle „Suizidprävention Deutschland – Aktueller Stand und Perspektiven“ Deutsche Akademie für Suizidprävention e.V. (DASP) bittet die Mitglieder der LPK Baden-Württemberg um Teilnahme an der Onlinebefragung. 

Hier das Anschreiben der Projektleitung: „Sehr geehrte Damen und Herren,

jedes Jahr versterben in Deutschland 10.000 Menschen durch Suizid. Das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte Projekt „Suizidprävention Deutschland” setzt sich zum Ziel, die Suizidprävention in Deutschland zu verbessern. Unsere Teilprojektgruppe zur „niedrigschwelligen Suizidprävention im psychosozialen gesellschaftlichen Bereich“ befasst sich speziell mit dem aktuellen Stand der Suizidprävention, der Suizidproblematik und deren Perspektiven im niedrigschwelligen Versorgungssektor (https://www.akademie-suizidpraevention.de).

Mit der Teilnahme an unserer kurzen Umfrage (https://www.soscisurvey.de/tpg/?q=TPG6) und maximal fünf Minuten Ihrer kostbaren Zeit leisten Sie einen wichtigen und wertvollen Beitrag zur Suizidprävention in Deutschland, indem wir Ihre Anmerkungen und Vorschläge in den zu erstellenden Bericht aufnehmen können. Wir bitten Sie deshalb diesen Online-Fragebogen oder dessen Papierversion (PDF) bis zum 31.07.2019 auszufüllen.

Ihre Antworten werden selbstverständlich vertraulich behandelt, anonymisiert ausgewertet und ausschließlich für das oben genannte Vorhaben verwendet. 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne (E-Mail: bmg@lvr.de oder suizidpraevention-deutschland@uk-halle.de) zur Verfügung.

Über die Beantwortung unserer Anfrage oder eine unserem Anliegen entsprechende Weiterleitung würden wir uns freuen und bedanken uns im Voraus herzlich! Wir möchten Ihnen zum Abschluss noch mitteilen, dass Sie möglicherweise eine Anfrage einer anderen Teilprojektgruppe erhalten bzw. bereits erhalten haben.

Eine Kurzbeschreibung des Projektes und einen Link mit Hinweisen zum Datenschutz finden Sie ebenfalls im Anhang (siehe Download unten).

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Reinhard Lindner

(kommissarischer Sprecher der Teilprojektgruppe VI)“

Zum Tod von Trudi Raymann

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg trauert um ihr Gründungsmitglied Trudi Raymann, die am 24.06.2019 im Alter von 67 Jahren gestorben ist.

(LPK BW) Trudi Raymann war Diplompädagogin und analytische und tiefenpsychologisch orientierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Nach dem Studium der Sozialpädagogik in Tübingen war sie langjährig an psychologischen Beratungsstellen tätig und seit 1994 niedergelassen in eigener Praxis in der Stuttgarter Innenstadt. Als Mitglied des Errichtungsvorstandes und des ersten Vorstandes war sie zwischen 2000 und 2005 sehr intensiv am Aufbau der Kammer beteiligt und sie war bis zuletzt (2018) Mitglied der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg.

Schulpsychologie und Psychotherapie

„Kinder und Jugendliche zwischen Unterricht und Therapie: Wie gelingt Kooperation zwischen Schule und Psychotherapie?“

(LPK BW) Unter diesem Titel stand eine mit mehr als 50 Teilnehmern gut besuchte Veranstaltung am 5. Juni im Karlsruher Landesmedienzentrum, die von den Schulpsychologischen Beratungsstellen (SPBS) Karlsruhe und Pforzheim gemeinsam mit der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK) durchgeführt wurde.

Ähnliche Workshops fanden bereits 2014/2015 zusammen mit den SPBS Backnang, Aalen und Reutlingen statt. Ziel ist das Kennenlernen und der Austausch der regionalen Beratungslehrkräfte, der SchulpsychologInnen und den in den jeweiligen Schulamtsbezirken ambulant arbeitenden Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen.

Online-Studie zur aktuellen Situation von PsychotherapeutInnen in Ausbildung PiA

Bitte um MITWIRKUNG: aufgerufen sind alle PiA, die ihre Ausbildung begonnen und noch nicht abgeschlossen haben

(LPK BW) PiA-Studie 2019 – Eine bundesweite Befragung zur Situation und den Rahmenbedingungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)

Die Studie wendet sich an alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs), d.h. alle, die eine psychotherapeutische Ausbildung begonnen und noch nicht abgeschlossen haben. Ziel der Studie ist es, einen aktuellen und transparenten bundesweiten Überblick zur Situation und zu Rahmenbedingungen PiAs in Deutschland zu gewinnen. Das Projekt ist ein Kooperationsvorhaben der Medical School Hamburg (MSH), der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) und der Gesellschaft für Qualität im Gesundheitswesen (GfQG Karlsruhe). Eine wesentliche Basis der Studie sind zwei Masterarbeiten an der MSH.

–> Hier geht’s zur Studie

Die Befragung nimmt ca. 15-30 Minuten in Anspruch und ist abhängig davon, wie weit Sie in Ihrer Ausbildung schon sind. Die Daten werden anonym erhoben. Sie brauchen keine persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum etc.) anzugeben, so dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Die Daten werden ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen der oben genannten Studie verwendet. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden. Die Datenerhebung wurde zwar mit über 3000 Teilnehmern zum 30.06.2019 vorläufig abgeschlossen, die Befragung ist aber weiterhin geöffnet, sodass für PiAs, die noch nicht teilnehmen konnte/wollten, die bis auf Weiteres die  Möglichkeit besteht, ihre Angaben einzubringen.   

An verschiedenen Stellen im Fragebogen werden Sie zu Zahlenangaben (z.B. Anzahl Bewerbungen, Anzahl Überstunden etc.) gebeten. Wir sind uns im Klaren, dass Sie hier oft nur Schätzwerte angeben können. Bitte versuchen Sie, diese Angaben trotzdem so genau wie möglich zu machen. Am Ende der Befragung haben Sie die Möglichkeit, in eigenen Worten Ihre Situation zu beschreiben. Falls Sie davon Gebrauch machen wollen, würde uns besonders interessieren, was sie an der Ausbildung gut finden, was Sie kritisieren würden und welche potentiellen Verbesserungsvorschläge Sie für die Zukunft haben. 

Uns ist bewußt, dass Sie als PiA wenig Zeit haben und die Befragung je nach Ausbildungsstand recht umfangeich. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dennoch bei dieser auch für die künftigen Entwicklungen im Rahmen der PT-Ausbildung wichtigen Erhebung unterstützen könnten und bedanken uns im Voraus für Ihre Mühe und Hilfe! Sie können den Link auch gerne an Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Instituten bzw. Einrichtungen weitergeben.

Vielen und herzlichen Dank!

 

PS/Wichtiger Hinweis: Ihre Angaben können nach der zweiten Seite auch zwischengespeichert werden (Link oben „Später fortfahren“) und wenn Sie dann wieder in die Befragung reingehen, kann man mit dem Link oben „Zwischengespeicherte Umfrage laden“ fortfahren.

 

Wie gelingt Kooperation zwischen Schule und Psychotherapie?

Anmeldeschluss bis 31.5. verlängert

(LPK BW) Für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stehen niedergelassene PsychotherapeutInnen zur Verfügung. Für die Schulen der dazugehörigen Stadt-und Landkreise stehen an den Schulpsychologischen Beratungsstellen SchulpsychologInnen und an den Schulen vor Ort Beratungslehrkräfte als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der 11-jährige Markus wird stationär aufgrund einer psychischen Erkrankung behandelt und soll nach der Entlassung weiterhin ambulant psychotherapeutisch betreut werden. Es stellt sich die Frage, wie Markus inner-und außerschulisch durch die verschiedenen Berufsgruppen begleitet und gefördert werden kann und wie die Übergänge zwischen stationärem Aufenthalt und Wiedereingliederung in die Schule mit ambulanter psychotherapeutischer Unterstützung gestaltet werden können.

Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam mit Ihnen als Praxis-Experten, über dieses Fallbeispiel hinausgehende Fragen und Lösungsansätze zu entwickeln:

  • Welcher gemeinsame Nutzen ergibt sich aus der Kooperation von Beratungslehrkräften und PsychotherapeutInnen?
  • Wie kann der Informationsfluss zwischen diesen beiden Gruppen bzw. zwischen Schule und Therapie aussehen?
  • Wie können Übergänge gestaltet werden?

Wir freuen uns sehr, Sie auf dieser Veranstaltung zu begrüßen und mit Ihnen gemeinsam mögliche künftige Wege der Kooperation zwischen Schule und Psychotherapie zu diskutieren.

5. Juni 2019
Landesmedienzentrum BW Karlsuhe
Programm-Flyer
Anmeldung

Landespsychologenkonferenz und „Kammer im Gespräch“

am 19.03.2019 in der Villa Eberhardt, Tagungshaus der Universität Ulm

(LPK BW) Wie jedes Jahr führte die Landespsychotherapeutenkammer in Kooperation mit dem Landesverband der Klinikpsychologen und -psychotherapeuten wieder eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung durch. Am Nachmittag gestaltete die Kammer den Rahmen mit einem aktuellen Fortbildungsthema und dem Forum „Kammer im Gespräch“ in dem der Kammervorstand zu aktuellen, vor allem die Angestellten betreffenden Themen informiert und in Austausch geht. In diesem Jahr lud Frau PD Dr. Zrinka Sosic-Vasic , Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III und Leiterin des Ausbildungsinstituts AWIP als Gastgeberin in das Tagungshaus der Universität, die Villa Eberhardt ein.

Ca. 40 Kolleginnen und Kollegen, überwiegend aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik Baden-Württembergs, davon ein Viertel in Kliniken tätige PiAs, folgten dieser Einladung in die stilvollen Räume der ganz im Jugendstil gestalteten Villa Eberhardt. Am Vormittag stellten die anwesenden Kolleginnen und Kollegen kurz ihre Kliniken vor. Sie berichteten auch über die jeweilige Stellung und Arbeitssituation als PsychotherapeutInnen und den aktuellen strukturellen Problemen und Entwicklungen.

Harry de Maddalena, Mitglied der Bundesfachkommission Psychologische Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen bei Ver.Di informierte kurz zu dem Ergebnis der Tarifverhandlungen im Länderbereich und dazu, dass für die Tätigkeitsmerkmale  im TV-L Anlage A, Teil II „Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen“, Ziffer 2 „Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte“ ein neuer Unterpunkt 2.4 eingefügt wurde: „Psychotherapeuten – Entgeltgruppe 14. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten jeweils mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und mit Approbation und entsprechender Tätigkeit.“ Er erläuterte kurz, welche positiven und negativen Auswirkungen damit verbunden seien und dass dieses Ergebnis weiterer Bemühungen bedürfe, um auf das Ziel E 15 hinzuarbeiten.

In Ad hoc gebildeten Arbeitsgruppen erfolgte dann zu folgenden Themen ein intensiverer Austausch (1. Stand Kabinettsentwurf und Umsetzung der Weiterbildung in den Kliniken, 2. Psychotherapeuten/innen in den psychiatrischen Einrichtungen – Grenzen, Chancen und strukturelle Probleme, 3. PP in Rehakliniken, 4. PiAs).  

Am Nachmittag setzte sich die Tagung fort mit der kammeröffentlichen Fortbildung zum Thema „Verbale und körperliche Übergriffe im Dienst“. Dr Britta Jäntsch, stellvertretende Leiterin des Instituts für Klinische Psychologie am Zentrum für Seelische Gesundheit des Klinikums Stuttgart (Leitung Prof. Dr. Matthias Backenstrass) stellte ein Konzept zum strukturellen Aufbau eines „Multiprofessionellen Kriseninterventionsteams“ (MKIT) vor. Frau Dr. Jäntsch hat neben ihrer klinischen Tätigkeit ein MKIT am Gesamtklinikum Stuttgart aufgebaut. Es dient der Unterstützung betroffener MitarbeiterInnen, wobei die hierarchischen, strukturellen und finanziellen Besonderheiten Berücksichtigung finden.  

Im anschließenden Austauschforum „Kammer im Gespräch“ informierte Kammerpräsident Dr. Munz die Anwesenden zum aktuellen Stand des Referentenentwurfes. Er berichtete über zahlreichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf und den laufenden Gesprächen mit dem BMG und den Verbänden.  Anschließende Fragen zielten z.B. auf das geplante weitere Ablaufszenarium bezüglich des Auftrages an den GBA zur Festlegung der Personalausstattung  auf der Basis der „Wittchen Studie“, die noch nicht fertiggestellt ist und den zu erwartenden Problemen, da die PsychPV Ende Juni außer Kraft tritt. Er wies anhand einiger Beispiele auf die vielen noch offenen Fragen hin, die in Bezug auf die Weiterbildung in den Kliniken noch zu klären sind, so etwa die Frage, ob die Weiterbildungsassistenz über Stellen der Institute finanziert sein wird. Wenn diese Stellen in Kliniken eingesetzt würden, seien z.B. arbeitsrechtliche Probleme zu erwarten und auch Fragen der Weisungsbefugnis (Institut oder Chef der Abteilung).

Vertreterversammlung am 6. April 2019

(LPK BW) In Ergänzung zum schriftlich vorliegenden Bericht des Vorstandes berichtete Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz über die neue Bedarfsplanungsrichtlinie, die zum 1.7.19 in Kraft treten soll. Die Richtlinie und die Stellungnahme der BPtK dazu wurden z.T. kontrovers diskutiert.

Nach der Diskussion über den gesamten Vorstandsbericht wurde die Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Umlageordnung aufgerufen. Geändert wird die Beitragsregelung bei geringfügigen oder keinen Einkünften nach dem 67. Lebensjahr. Die Neuregelung ist hier einsehbar.

Anschließend stellte Dipl.-Psych. Ulrike Böker das Terminservice- und Versorgungsstrukturgesetz (TSVG) in einem Vortrag dar. Das Gesetz wird ausführlich diskutiert und in manchen Teilen auch kritisiert.

Nach der Mittagspause wurde die Reform des Psychotherapeutenausbildungsgesetzes (PsychThGAusbRefG) besprochen. Dr. Munz stellte den aktuellen Stand dar, in der anschließenden Diskussion wurde insbesondere die Forderung nach einer ausreichenden Finanzierung der ambulanten Weiterbildung erhoben und die Sicherung der Verfahrensvielfalt im Studium angemahnt. Kritisiert wurde die fehlende Möglichkeit, dass nach dem alten PsychThG approbierte KJP berufsrechtlich die Möglichkeit durch entsprechende Nachqualifizierungen auch Erwachsene behandeln zu können. Zum §92 des Entwurfs zum PsychThGAusbRefG wurde anschließend eine Resolution verabschiedet (Download unten)

Ambulante psychotherapeutische Behandlung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – private Zuzahlungen

Bitte um Beachtung

(LPK BW) Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 15.4.2019 an die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertrag des Verteidigungsministeriums mit der Bundespsychotherapeutenkammer das Treffen einer individuellen, abweichenden Vereinbarung mit dem Patienten hinsichtlich einer anteiligen Vergütung von Psychotherapieleistungen nicht zulässig sei.

In diesem Vertrag sei ausdrücklich geregelt, dass weder Ärzte noch Psychotherapeuten vom Patienten Zahlungen weder fordern noch nehmen dürften.  Das Verteidigungsministerium hat uns darum gebeten, unsere Mitglieder darüber zu informieren. Wir bitten ausdrücklich um Beachtung.

Yvik Adler, Co-Präsidentin der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) im Gespräch mit der LPK

(LPK BW) Im Gespräch mit Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz und Referent für psychotherapeutische Versorgung und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Rüdiger Nübling informierte sich Yvik Adler über die Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland, insbesondere über die Entwicklung vor und seit dem Psychotherapeutengesetz 1999. Hintergrund ihres Besuchs am 14. März in der Stuttgarter Geschäftsstelle war, dass die Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach wie vor – ähnlich der Situation in Deutschland vor dem Psychotherapeutengesetz – als „technischer Hilfsberuf“ und unter „Kontrolle und Aufsicht“ der Ärzte als delegierte PsychotherapeutInnen arbeiten müssen und dies nun nach langen und schwierigen Verhandlungen mit dem Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) geändert werden soll.

Dr. Dietrich Munz als Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer wiedergewählt

34. Deutscher Psychotherapeutentag in Koblenz

(LPK BW) Der Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Dr. Dietrich Munz, wurde soeben beim 34. Deutschen Psychotherapeutentag in Koblenz als BPtK-Präsident wiedergewählt. Als Vizepräsidenten wurden Dr. Andrea Benecke und Dr. Nikolaus Melcop gewählt, als Beisitzer Michaela Willhauck-Fojkar und Wolfgang Schreck. Der neue BPtK-Vorstand vertritt in den vier Jahren die Interessen von knapp 50.000 Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland.