Landeskongress Gesundheit 2020

(LPK BW) Der 5. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg fand am 7. Februar 2020 in der Messe Stuttgart statt. Der 2016 von der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und einigen großen Krankenkassen ins Leben gerufene Kongress stand diesmal unter dem Motto „Zukunftssicherung Gesundheit“ und versammelte ca. 300 Entscheidungsträger aus Ärzteschaft, Verbänden und Krankenkassen sowie politische Vertreter*innen, um den aktuellen Stand und Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen zu diskutieren.

Für die LPK Baden-Württemberg v.a. zum Thema „Depressionen – die neue Volkskrankheit?“ mit dabei waren Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz, Geschäftsführer Christian Dietrich und Dr. Rüdiger Nübling.

Mitgliederumfrage zu Beratungen der Krankenkassen

(LPK BW) Die BPtK und die LPKen möchten mehr Transparenz über die Beratungstätigkeit der Krankenkassen schaffen und haben niedergelassene Kolleg*innen um Unterstützung gebeten. Im Fokus stehen die Beratungen im Rahmen des Krankengeldfallmanagements, die besonders häufig Menschen mit psychischen Erkrankungen treffen. Darüber hinaus auch zu Problemen in anderen Bereichen, wie dem Versorgungsmanagement, im Rahmen dessen die Krankenkassen Unterstützungsleistungen anbieten dürfen.

Oft genannte Probleme seien u.a. häufige Anrufe der Kassen bei Versicherten zu jeder Tageszeit verbunden mit Aufforderungen, kurzfristig wichtige behandlungsrelevante Entscheidungen zu treffen, Beratungen ohne vorherige schriftliche Information und Zustimmung der Versicherten, mangelnde Information der Versicherte über ihre Rechte und Pflichten während des Krankengeldbezugs, z.B. zu Folgen einer Lücke in AU-Bescheinigungen.

Im Rahmen der seit Ende Januar laufenden Befragung haben sich bis Mitte Februar viele Psychotherapeut*innen bei uns gemeldet und sehr eindrückliche Falldarstellungen beschrieben. Diese bestätigen im Wesentlichen die Berichte der unabhängigen Patientenberatung sowie die Vermutungen hinsichtlich der o.g. Problemstellungen. Die BPtK und die Landeskammern sammeln derzeit noch die Rückmeldungen und werten sie aus.

PiA-Treffen in der LPK-Geschäftsstelle

(LPK BW) Die beiden PiA-Vertreterinnen der LPK Baden-Württemberg, Anna Stylianupoulou und Alexandra König, hatten am 1. Februar 2020 gemeinsam mit LPK-Vorstandmitglied Birgitt Lackus-Reitter die PiA-Mitglieder der Kammer zu einem Treffen in die Geschäftsstelle der LPK BW eingeladen. Als Gast war auch Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz anwesend. Dieser referierte zunächst über die Struktur der Kammer, ihre Aufgaben, Ziele und Pflichten als Vertretung der Psychotherapeut*innen im Land und als Körperschaft öffentlichen Rechts. Anschließend berichtete Alexandra König von ihren Aktivitäten bei der Bundeskonferenz der PiAs und in der Vertreterversammlung der LPK BW.

Der daran anschließende Austausch und das Gespräch über die allgemeine politische Situation der PiAs in Baden-Württemberg betraf zunächst die derzeit sehr unterschiedlich konzipierte Vergütung der ambulanten Ausbildungstherapien und die Regelungen, wie sie diesbezüglich nach dem neuen Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung vorgesehen sind. Dabei war es für die Teilnehmer*innen sehr aufschlussreich zu erfahren, wie verschieden sich die Modelle der Ausbildungsinstitute in Baden-Württemberg darstellen.

Ebenso wichtig war es den Teilnehmer*innen, sich über die Vergütung im stationären Bereich auszutauschen. Dass jeweils eine PiA-Vertreterin der LPK ihren Schwerpunkt im ambulanten bzw. im stationären Bereich hat, stellte sich in diesem Zusammenhang als eine sehr günstige Konstellation heraus. Die freundliche und lebhafte Diskussion über zahlreiche Kammerthemen zeigte den Veranstalter*innen, wie wichtig ein solches Treffen ist. In Zukunft soll einmal pro Jahr zu einem PiA-Treffen eingeladen werden

 

Ablauf von Akkreditierungen

(LPK BW) Beachten Sie bitte, dass alle „alten“ Akkreditierungen von Intervisionsgruppen, Supervisionen, Qualitätszirkeln, Balint-Gruppen und IFA-Gruppen (C2-Veranstaltungen), die vor dem 01.07.2015 erfolgt sind, am 30.06.2020 ihre Gültigkeit verlieren. Falls die Veranstaltungen noch laufen sind deshalb rechtzeitige Neubeantragungen erforderlich! Weitere Infos dazu unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/news/2019/ablauf-von-akkreditierungen

Hürden bei ambulanter Psychotherapie für Geflüchtete beseitigen – Übergangsregelung für Finanzierung der Sprachmittlung durch das Land gefordert

Gemeinsame Pressemitteilung: Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Landesärztekammer Baden-Württemberg, refugio stuttgart e.v.

(LPK BW) Stuttgart, 18.02.2020: Die fehlende Verfügbarkeit von qualifizierten Sprachmittler*innen und die fehlende Finanzierungsregelung für Sprachmittlung in der ambulanten kassenfinanzierten Psychotherapie stellen eine bedeutende Hürde in der Psychotherapie für Geflüchtete in Baden-Württemberg dar. Dies ist das Ergebnis einer Befragung niedergelassener psychologischer und ärztlicher Psychotherapeut*innen, die im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 insgesamt 215 Patient*innen mit Fluchthintergrund behandelt haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die Landesärztekammer Baden-Württemberg und refugio stuttgart e.v. erwarten deshalb eine durch das Land geförderte Übergangsregelung zur Finanzierung von Sprachmittlung in der ambulanten Psychotherapie bis zu einer Entscheidung über Sprachmittlung als Kassenleistung.

In der Umfrage gaben 56 Prozent der Befragten an, dass sie Psychotherapien auf Englisch durchführen. 53 Prozent setzen Sprachmittler*innen ein. Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit kann nur ein Drittel dabei ausschließlich auf Sprachmittler*innen zurückgreifen, die explizit für den Einsatz in der Psychotherapie geschult sind. Dies ist bedenklich, da der Erfolg der Therapie eng mit der Sprachmittlung verbunden ist und weil ungeschulte Sprachmittler*innen einem hohen Risiko an Sekundärtraumatisierung ausgesetzt sind. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e.v. setzen sich dafür ein, dass diesbezüglich zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten geschaffen werden, die eine Zertifizierung für den Einsatz in der Psychotherapie beinhalten.

Die Übernahme der Kosten für die Sprachmittlung ist häufig nicht geklärt bzw. sehr aufwändig zu klären. Dies gilt insbesondere für von den Krankenkassen finanzierte Therapien. Die Kosten für Sprachmittlung werden von den Krankenkassen nicht übernommen, und es gibt keine alternative einheitliche Lösung für die Finanzierung des Sprachmittler-Einsatzes. Dies führt dazu, dass Sprachmittler*innen zum Teil nicht bezahlt werden oder dass Psychotherapeut*innen diese Kosten selbst übernehmen. Die Landespsychotherapeutenkammer fordert bereits länger, dass die Kosten für die Sprachmittlung in der Psychotherapie durch die Kassen übernommen werden sollten. Im April 2019 haben sich die Integrationsminister der Bundesländer darauf verständigt, dass sie die Aufnahme von Sprachmittler-Leistungen in den Leistungskatalog nach SGB V befürworten. Eine Finanzierung soll über Steuermittel des Bundes erfolgen. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e.v. unterstützen diesen Vorschlag, eine bundesweite Umsetzung ist jedoch nicht in Sicht. Die Organisationen fordern die Landesregierung daher auf, eine Übergangsregelung zu finden und entsprechende finanzielle Mittel bereit zu stellen.

Kontakt:
Dr. Rüdiger Nübling, Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, nuebling@lpk-bw.de, Tel.: 0711 / 67 44 70-40
Dr. med. Oliver Erens, Landesärztekammer Baden-Württemberg, oliver.erens@laek-bw.de, Tel.: 0711 / 7 69 89-99
Ute Hausmann, Geschäftsführerin refugio stuttgart e.v., u.hausmann@refugio-stuttgart.de, Tel.: 0711 / 64 53-122

Trauer um Ute Steglich

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg trauert um ihr Gründungsmitglied Ute Steglich. Sie verstarb am 19. Januar 2020 nach längerer Krankheit.

(LPK BW) Nach mehrjähriger Tätigkeit als Angestellte in Beratungsstelle, Schule und heilpädagogischem Heim hatte sie sich bereits 1985 vor Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes selbständig gemacht und in eigener Praxis gearbeitet. Seit dieser Zeit hat sie sich berufspolitisch im Vorstand der Landesgruppe Baden-Württemberg des BDP sowie in verschiedenen Sektionen des Verbandes und dem Bundesvorstand engagiert und kämpfte für die Anerkennung der psychologischen Psychotherapie als eigenständige Kassenleistung. Auch war sie Gründungsmitglied und Vorsitzende der 1992 gegründeten Studienstiftung Deutscher Psychologen. Als scharfsinnige und auch mal streitbare und markante Vertreterin und langjährige Vorsitzende des VPP Baden-Württemberg im BDP Landesfachverbandes hat sie sich in gleicher Weise kontinuierlich immer auch für die Anliegen psychisch kranker Menschen in stationärer Behandlung eingesetzt und die Weiterentwicklung psychotherapeutischer Angebote in den psychiatrischen Kliniken angemahnt. Ergänzend dazu war sie aktiv im Errichtungsausschuss an der Gründung der Landespsychotherapeutenkammer beteiligt und – bis sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kandidierte – Mitglied der Vertreterversammlung. Die Belange der angestellten Kolleginnen in den Kliniken und die Verbesserung und Entwicklung der psychotherapeutischen Arbeit dort waren ihr von Anfang an ein besonderes Anliegen. Bis zuletzt hatte sie sich auch immer wieder vehement für PiA Sprecherinnen und eine Mitgliedschaft der PiAs in der Kammer eingesetzt.

Trotz in den letzten Jahren zunehmender gesundheitlicher Einschränkungen war ihr bis Ende 2018 die Teilnahme und ihr Engagement als Delegierte und Vertreterin der BDP Landesgruppe in den Vertreterversammlungen und bei Kammerveranstaltungen so wichtig, dass sie die Beschwerlichkeit der Anreise, wann immer es ihr möglich war, auf sich nahm. Im Haushaltsausschuss, dem sie seit Kammergründung als Mitglied angehörte, hat sie sich stets mit großem Engagement und mit Ausdauer und Blick für die Entwicklung des Berufsstandes eingesetzt.

Ute Steglich wird uns als aufrechte, für die Belange der Psychologischen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen kämpfende Kollegin in Erinnerung bleiben. Unser Mitgefühl ist bei Ihren Angehörigen.

Transparenz über die Beratungstätigkeit der Krankenkassen – Bitte um Mithilfe

(LPK BW) Die BPtK sowie die Landespsychotherapeutenkammern möchten mehr Transparenz über die Beratungstätigkeit der Krankenkassen schaffen und Sie als niedergelassene Kollegin oder Kollege dabei um Unterstützung bitten. Im Fokus stehen die Beratungen im Rahmen des Krankengeldfallmanagements, die besonders häufig Menschen mit psychischen Erkrankungen treffen. Es gibt aber sicherlich auch Probleme in anderen Bereichen, wie dem Versorgungsmanagement, im Rahmen dessen die Krankenkassen Unterstützungsleistungen anbieten dürfen.

Einige häufig genannte Probleme sind:  

  • häufige Anrufe zu jeder Tageszeit verbunden mit Aufforderungen, kurzfristig wichtige behandlungsrelevante Entscheidungen zu treffen
  • Beratungen werden ohne vorherige schriftliche Information und Zustimmung der Versicherten durchgeführt
  • Versicherte werden nicht über ihre Rechte und Pflichten während des Krankengeldbezugs informiert, z.B. über die Folgen einer Lücke in den AU-Bescheinigungen
  • Versicherte werden schriftlich aufgefordert, ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen unter Androhung der Einstellung des Krankengelds
  • Versicherte werden überrascht von Einstellungsbescheiden, die auf Grundlage von Gutachten des MDK nach Aktenlage ergehen ohne Anhörung der betroffenen Person

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie solche oder ähnliche Vorfälle bzgl. der Beratungspraxis der Krankenkassen Ihre Patienten betreffend zusammenfassen und uns melden könnten.

Bitte senden Sie uns Ihre Aufzeichnungen, die auch stichwortartig sein können, möglichst bis spätestens zum 15.02.2020 an nuebling@lpk-bw.de.

Die Kammern sammeln aktuell solche Rückmeldungen bundesweit. Sie werden später zu einer Stellungnahme an die Kassen und an das BMG zusammengefasst.

Mit bestem Dank für Ihre Mithilfe!

Studie „Persönlichkeitsmerkmale und emotionale Kompetenzen von Psychotherapeut*innen“

Bitte um Studienteilnahme

(LPK BW) Schreiben der Studienverantwortlichen der Universität des Saarlandes:„Liebe (angehende) Psychotherapeuten*innen, wir, Dr. Elisabeth Hahn (PP, TfP), Dr. Michaela Rohr (i.A. AP & TfP) & Prof. Tanja Michael (PP, VT) von der Universität des Saarlandes führen derzeit eine groß angelegte Studie zum Thema „Persönlichkeitsmerkmale und emotionale Kompetenzen von Psychotherapeut*innen“ durch. Als Forschungs- und Therapeutenteam in Vertretung der drei Richtlinienverfahren (AP, TfP, VT) möchten wir einen wichtigen Beitrag zu einer zentralen Frage liefern: “Welche grundlegenden Persönlichkeitsaspekte und spezifischen emotionalen Kompetenzen liegen bei erfolgreichen und auch belastbaren Psychotherapeut*innen vor bzw. wie können sie gefördert werden?“

Mit dieser Eingangsbefragung sollen erste Erkenntnisse gewonnen werden, die für die therapeutische Arbeit von Nutzen sind. Wir hoffen daher auf eine breite Unterstützung.  Um möglichst viele Kolleg*innen (in Ausbildung oder im Beruf) zu erreichen, würden wir Sie bitten, den Link zum Fragebogen innerhalb Ihres Instituts/ über Ihren Verteiler/ innerhalb des Verbands zu verteilen:

Unter folgendem Link können Sie an der Studie teilnehmen:
https://www.soscisurvey.de/TherapeutenStudie/

Nähere Informationen zum Projekt und der Teilnahme finden Sie weiter unten. Sollten Sie interessiert sein und Fragen zum Projekt haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
von der Universität des Saarlandes, Saarbrücken

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Informationen zum Projekt:

Während der Hauptfokus der Psychotherapieforschung lange Zeit darauf lag, ob psychotherapeutische Verfahren wirksam sind, wurde die Person der/des Therapeut*in im Hinblick auf Persönlichkeit, Fähigkeiten, notwendige therapeutische Kompetenzen sowie Belastbarkeit und Stresserleben bisher weniger stark untersucht. Psychotherapie als interaktioneller Prozess kann nicht unabhängig von der Person des/der Therapeut*in gesehen werden. Gleichzeitig sollte Psychotherapie über unterschiedliche Therapeut*innen hinweg wirksam sein, wodurch die Notwendigkeit besteht, relevante Charakteristika der/des Therapeut*in zu identifizieren, um in der Ausbildung derselben darauf zu fokussieren. Das vielfach replizierte Ergebnis der Bedeutsamkeit der therapeutischen Beziehung untermauert die Relevanz des/der Therapeut*in und ihrer/seiner Persönlichkeit, welcher die Beziehung formt und aufrechterhält.

Unsere Studie widmet sich der Person des/der Therapeut*in und untersucht den Einfluss von Persönlichkeitsaspekten, sowie emotionalen Fertigkeiten auf das therapeutische Arbeiten. Uns interessiert dabei nicht nur inwiefern diese Eigenschaften für eine gelingende Therapie von Relevanz sind, sondern auch wie sie mit dem Wohlergehen der/des Therapeut*in zusammenhängen. Ziel der Studie ist es den Einfluss und die vielschichtigen Zusammenhänge dieser Faktoren besser zu verstehen, um sie in der therapeutischen Arbeit sichtbar zu machen. Uns ist es wichtig die Erkenntnisse der Studie für die therapeutische Arbeit nutzbar zu machen. Mit Blick auf die Reform der Psychotherapeutenausbildung planen wir daher die Ergebnisse für alle Teilnehmer*innen und für die zukünftige Aus- und Weiterbildung aufzuarbeiten. 

Die Teilnahme an der Befragung dauert ca. 30-40 Minuten. Sie können die Bearbeitung jederzeit unterbrechen, und wieder aufnehmen.

Sollten Sie eine Papier-Bleistift Version des Fragebogens bevorzugen, schicken wir Ihnen gerne einen Fragebogen per Post zu. Ebenso können mehrere Fragebögen als Packet an Institute oder Verbände verschicken werden. Bitte schicken Sie uns diesbezüglich einfach eine Nachricht an: e.hahn@mx.uni-saarland.de oder m.rohr@mx.uni-saarland.de.

Wir stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
von der Universität des Saarlandes, Saarbrücken

Elisabeth Hahn (Psychotherapeutin TfP), Michaela Rohr (i.A. Psychoanalyse & TfP) & Tanja Michael  (Psychotherapeutin VT)“

Neuerungen in der Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung

Broschüre (FAQs) erweitert und aktualisiert

(LPK BW) Nach wie vor ist es für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Störungen bzw. deren Angehörige besonders schwierig einen ambulanten Therapieplatz zu finden. Immer mehr Anfragen werden aktuell dazu an die Kammer gerichtet, hier weiterzuhelfen. Um die unbefriedigende Versorgungssituation zu verbessern, wurde bereits 2015 ein Arbeitskreis von Expertinnen und Experten einberufen, der sich seitdem regelmäßig trifft, regionale Fortbildungen organisiert, Qualitätszirkel initiiert und aufbaut. Eine Liste von niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die Kompetenz und Erfahrung haben in der Arbeit mit Menschen mit intellektuellen Entwicklungsstörungen, wurde aufgebaut. Diese Liste wird von Betroffenen bei der Kammer häufig angefragt und soll fortlaufend aktualisiert und erweitert werden.

In den letzten beiden Jahren sind einige gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, die zu Verbesserungen in der Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung geführt haben. Der Arbeitskreis hat nun diese Neuerungen in seiner Broschüre aufgenommen.

Die Broschüre mit FAQs zum Thema „Psychotherapie bei Menschen mit einer intellektuellen Entwicklungsstörung (geistiger Behinderung)“ wurde ergänzt durch Hinweise auf Neuerungen bei den abrechenbaren EBM-Ziffern (u.a. Beantragung von Bezugspersonenstunden, mehr Sprechstunden und Probatorik). Zudem gibt es fachliche Informationen zur Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und Störung der intellektuellen Entwicklung sowie zur Elternschaft bei Menschen mit einer geistigen Behinderung. Die neueste Version der Broschüre können Sie unter dem unten genannten Link downloaden.

Liebe Kammermitglieder, wenn Sie sich für diese Arbeit engagieren wollen oder vorhaben sich hier mehr zu engagieren, dürfen Sie sich sehr gerne auf die Liste setzen lassen. Dazu senden Sie uns dann einfach das ausgefüllte Formular (Download und Infos unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/behinderung). Dies kann Angehörigen bei Anfragen helfen, gezielter einen regionalen Therapieplatz zu finden. Die Anfragen von Betroffenen bzw. deren Angehörigen haben in den letzten Jahren stetig zugenommen.

Treffen LPK-Vorstand mit Neuapprobierten

(LPK BW) Am 11.10.2019 fand im Hotel Maritim in Stuttgart ein Treffen des LPK-Vorstands mit den in den zurückliegenden zwei Jahren neuapprobierten Kolleginnen und Kollegen statt.

Kammerpräsident Dr. Munz berichtete zunächst in einem Impulsreferat zu den Strukturen des Kammer- und KV-Systems auf Landes- und Bundesebene und erläuterte die Aufgaben der Kammer, Zusammensetzung der Gremien und Ausschüsse, etc.

Daraus entwickelte sich eine lebhafte und differenzierte Frage- und Diskussionsrunde zu den Themen Fortbildung, tarifliche Eingruppierungen, Niederlassung, Besteuerung und zur Reform der Psychotherapeutenausbildung.

Es konnte ein guter Kontakt zwischen Kammervorstand und den neuen Kolleginnen und Kollegen hergestellt werden, aus dem der Wunsch nach weiterem Austausch miteinander entstand. Der Vorstand der LPK BW überlegt noch, wie eine Verbesserung der Vernetzung zu erreichen ist.

Die nächste Veranstaltung dieser Art soll in jedem Fall im Herbst 2020 stattfinden.