Online-Psychotherapeut*innen-Befragung zu ehemaligen DDR-Heimkindern

Bitte um Mitwirkung/Teilnahme

(LPK BW) In der DDR waren schätzungsweise 500.000 Kinder und Jugendliche in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen untergebracht. Es gibt Hinweise darauf, dass viele von ihnen dort und/oder in ihren Herkunftsfamilien Gewalt und Unrecht erfahren haben. Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Bedingungen in DDR-Kinderheimen und Jugendwerkhöfen, ihrer psychischen Folgen und der psychosozialen Versorgung steht noch am Anfang. Das BMBF-Verbundprojekt TESTIMONY untersucht deshalb die Bedingungen und Folgen der Heimunterbringung in der DDR.

Ehemalige DDR-Heimkinder berichten immer wieder, dass der Zugang zur Psychotherapie für sie sehr schwer ist, und sie sich oft mit ihrer Geschichte nicht verstanden fühlen. Aus diesem Grund befragen Prof. Dr. Heide Glaesmer von der Universität Leipzig und Kollegen im Rahmen einer Online-Befragung Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu ihren Kenntnissen zur DDR-Heimunterbringung und zu ihren Erfahrungen in der therapeutischen Arbeit mit ehemaligen DDR-Heimkindern befragen. Wir würden uns freuen, wenn Sie an dieser Befragung teilnehmen, auch wenn Sie bisher keine Patienten mit einem solchen Hintergrund behandelt haben. Die Befragung dauert 5-10 Minuten.  Hier kommen Sie direkt zur Befragung: https://ww2.unipark.de/uc/testimony/

In Heft 3/2020 des Psychotherapeutenjournales können Sie bei Interesse mehr über das Projekt und die Thematik erfahren: https://www.psychotherapeutenjournal.de/blaetterkatalog/PTJ-3-2020/6/index.html.

 

Ansprechpartnerin:

Dipl.-Psych. Cora Spahn

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Abt. für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie

Universitätsmedizin Leipzig

Philipp-Rosenthal-Str. 55

04103 Leipzig

Tel:  0049 341 97 18818

E-Mail: cora.spahn@medizin.uni-leipzig.de

Webseite: www.testimony-studie.de

Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

(LPK BW) Am 1. Januar 2021 ist eine umfassende Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten. Für die psychotherapeutischen Leistungen der Beihilfe wurden einige Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung endlich übernommen. Die Kurzzeittherapie (KZT) kann nun ohne Genehmigungs- und Gutachterverfahren, die Akutbehandlung nun ohne die gleichzeitige Beantragung eines Gutachtens für eine Langzeittherapie (LZT) durchgeführt werden. Die Beihilfe bezahlt aber weiterhin keine psychotherapeutischen Sprechstunden! Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wird diesbezüglich bei den zuständigen Stellen intervenieren.

Die einzelnen Bundesländer haben eigene Beihilfeverordnungen, die z.T. erheblich von der BBhV abweichen. In Baden-Württemberg ist die Beihilfeverordnung noch nicht an die neue BBhV angepasst, was dazu führt, dass Sachbearbeiter der Beihilfe nun die Auskunft geben, dass die Neuerungen deshalb nicht für Ba-Wü gelten würden. Das ist jedoch nicht korrekt, denn die Beihilfeverordnung in Ba-Wü hat in ihrem Paragrafenteil keine eigenen Bestimmungen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren psychotherapeutischer Leistungen, zu den einzelnen Therapieformen (KZT, LZT etc.). In der Landesbeihilfeverordnung Baden-Württemberg wird diesbezüglich nur auf §§ 18- 21 BBhV und in die Anlage 3 der BBhV verwiesen, womit die neuen Regelungen selbstverständlich auch in Baden-Württemberg gelten.

Solange die Beihilfe Ba-Wü zur KZT eine andere, nicht rechtskonforme Ansicht vertritt und auf dem Gutachterverfahren besteht, sollten die Behandler*innen die Patient*innen bzw. deren Sorgeberechtigte bitten, im Einzelfall mit der Beihilfe zu klären, ob ein Gutachten erstellt werden muss bzw. die Beihilfe auffordern die Rechtsgrundlage für diese Anforderung zu benennen.

Die anfägliche geltenden Einschränkungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) bei 18 bis 21jähringen Patient*innen wurden inzwischen wieder zurückgenommen. Das Bundesinnenministerium hat gegenüber der BPtK klargestellt, dass die Aufwendungen zur Behandlung 18-21-jähriger Jugendlicher auch weiterhin beihilfefähig sind!

Die neue Bundesbeihilfeverordnung und die Landesbeihilfeverordnung Baden-Württemberg finden Sie unter:

www.gesetze-im-internet.de/bbhv/BJNR032600009.html

https://lbv.landbw.de/service/beihilfeverordnung

 

 

Psychische Gesundheit in Coronazeiten

Vorankündigung Webgespräch mit Beteiligung von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz

(LPK BW) Am Dienstag, den 23. März 2021 von 15:00 bis 16:30 Uhr, veranstaltet MedEcon Ruhr ein Webgespräch mit Beteiligung von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz zum Thema

„Psychische Gesundheit in Coronazeiten“

Menschen mit chronischen Erkrankungen sind durch diese in ihrem Alltag mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Neben der eigentlichen Krankheit nimmt auch die psychische Belastung durch Sorgen und Unterstützungsbedarfe zu. 

Durch die derzeitigen Bedingungen und Herausforderungen der Covid-19 Pandemie zeigt sich, dass der Bedarf an psychologischer und psychiatrischer Unterstützung durch die sich stetig ändernde Situation gestiegen ist und bestehende psychische Krankheitsbilder verstärkt werden können. Der Blick auf die Behandlungsleistungen ist somit unumgänglich, um eine flächendeckende Versorgung für Menschen mit akuter Belastung gewährleisten zu können.

Durch das Covid-19 Virus ist insbesondere die persönliche Versorgung und Unterstützung enorm erschwert worden. Für psychisch erkrankte Menschen, die stationäre oder ambulante Therapieangebote wahrnehmen, bedeutet dies häufig ein fehlender persönlicher Umgang mit der behandelnden Person und eine mäßig erfolgreiche Hilfestellung.

Das Webgespräch findet im Kontext des Chronic Care Congresses statt und wird sich den Fragen widmen, welche besonderen Herausforderungen in der aktuellen Lage bestehen und welche möglichen Lösungsansätze für eine gängige Versorgungspraxis geschaffen werden müssten.

Bitte merken Sie sich den Termin vor!!

Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Website der MedEcon Ruhr. Dort finden Sie auch die Möglichkeit zur Anmeldung.

„Radikalisierungsprozesse wahrnehmen-einschätzen-handeln“

Handlungsempfehlung „Grundlagenwissen für Heilberufe zur Identifikation von Radikalisierungsprozessen als Risiko für Taten zielgerichteter Gewalt“ veröffentlicht

(LPK BW) Zum Abschluss des dreijährigen Projekts „Grundlagenwissen für Heilberufe zur Identifikation von Radikalisierungsprozessen als Risiko für Taten zielgerichteter Gewalt“ wurde von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Uniklinik Ulm eine Handlungsempfehlung veröffentlicht, die Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen im Umgang mit extremistischen Einstellungen von Patient*innen und mit deren Angehörigen helfen soll. 

In der Handlungsempfehlung „Radikalisierungsprozesse wahrnehmen-einschätzen-handeln“ finden sich sowohl Informationen zu den Hintergründen von Radikalisierung, als auch konkrete Handlungsanweisungen im Umgang mit Gefährdungslagen. Insbesondere der strafrechtliche Teil ist umfassend ausgearbeitet sowie auch das Thema Kindeswohlgefährdung. Daneben finden sich Gesprächsbausteine für schwierige Kontaktsituationen und eine Zusammenstellung von Anlaufstellen für Fragen zum Thema, z. B. regional verortete Fachberatungsstellen. Das Projekt wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.

Folgende Informationen stehen zur Verfügung:

Handlungsempfehlung zum Download

Bericht zum Projekt (englischsprachig)

Zudem können auch gedruckte Exemplare von beiden Dokumenten angefordert werden:

Kontakt: Thea Rau, thea.rau@uniklinik-ulm.de, Tel. 0731/500-61724

Treffen des LPK-Vorstands mit Neuapprobierten

(LPK BW) Am 27.11.2020 fand ein Video-Treffen des Vorstands der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg mit 62 neuapprobierten Kolleginnen und Kollegen statt.

Dabei stellte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz zunächst den Aufbau, die Aufgaben und die Struktur der Kammer vor und erläuterte auch die anderen Körperschaften im Gesundheitswesen sowie die Zusammenarbeit der LPK mit diesen.

In der anschließenden Fragerunde ging es vor allem um die Situation der psychotherapeutischen Arbeit unter Corona-Bedingungen, Fortbildungspflicht und um Fragen zum Erwerb eines Kassensitzes.

Dabei machten die neuen KollegInnen sehr deutlich, dass sie hinsichtlich Übergabe der Praxissitze enttäuscht von den abgebenden Kolleg*innen seien, die verlangten Preise für einen Kassensitz, so die einhellige Meinung, seien zu hoch.

Dies war mit der Bitte verbunden, die LPK möge sich bei ihren Mitgliedern für den fairen Umgang mit den nachkommenden Kolleg*innen einsetzen.

Das Treffen fand – trotz Video – in einer freundlichen und vertrauensvollen Atmosphäre statt.

Traumatisierten Geflüchteten wird in Baden-Württemberg zu wenig geholfen

LÄK und LPK legen 3. Versorgungsbericht Traumatisierte Geflüchtete vor

(LPK BW) Viele Flüchtlinge, die nach Baden-Württemberg kommen, sind psychisch schwer traumatisiert. Die psychotherapeutische Versorgungslage ist hierzulande aber meist unzureichend, vielen kann nicht effektiv geholfen werden. Dies sind zentrale Erkenntnisse des neuen Berichts zur Versorgung traumatisierter Geflüchteter, den die Landesärztekammer und die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg am Tag der Menschenrechte am 10. Dezember vorgestellt haben. Beide Organisationen appellieren an die Landespolitik, die psychotherapeutische Versorgungslage zu verbessern.

Vorankündigung: Landeskongress Gesundheit 2021

Digital von der Messe Stuttgart

(LPK BW) Unter dem Motto „Stresstest für unser Gesundheitswesen – was lernen wir aus der Corona-Krise?“ findet am 15. Januar 2021 von 10:00 bis 13:30 Uhr der 6. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg. statt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Entwicklung dieses Mal als reine Online-Veranstaltung.

Seien Sie live dabei und diskutieren Sie digital mit den Referenten – ganz einfach von Zuhause oder Unterwegs. Der Kongress wird registrierten Teilnehmern noch sieben Tage danach als „Video on Demand“ zur Verfügung gestellt.

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APPS-Studie 2020 Ambulante Psychotherapie von Menschen mit psychotischen Störungen

Bitte um Mitwirkung

(LPK BW) Im Rahmen eines Forschungsvorhabens der MSH Medical School Hamburg in Kooperation mit der GfQG Karlsruhe werden Psychotheraput*innen für eine Online-Studie gesucht.

Ziel der Studie ist es, einen aktuellen bundesweiten Überblick zur psychotherapeutischen Versorgung von Patient_innen mit psychotischen Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis zu gewinnen, um auf dieser Basis das psychotherapeutische Angebot für diese Patient_innen weiterzuentwickeln.

Die Studie wendet sich an alle approbierten Psychologischen Psychotherapeut_innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_innen sowie Psychotherapeut_innen in Ausbildung (PiA), die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (Kassen-/Privatpraxis, Instituts-/Ausbildungs-/Klinikambulanz, MVZ und andere) tätig sind.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei dieser wichtigen Versorgungsstudie unterstützen und an der Befragung teilnehmen würden.

Direkt zur Befragung geht es hier: https://ww2.unipark.de/uc/se-20110402/5b08/

Prof. Dr. Dr. Thomas Schnell (MSH)
Dr. Rüdiger Nübling (GfQG)
Frauke Schiwy (B.Sc. Psychologie)
Samy El Barbari (B.Sc. Psychologie)

Falls Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte – am besten per Mail – an die Studienleiter: 

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Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Kassenpraxis

Paper von Ulrike Böker und Stephanie Tessmer-Petzendorfer

(LPK BW) Zur Kosten- und Leistungsmengenregulation innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit gibt es ein sogenanntes Wirtschaftlichkeitsgebot für Leistungen, die zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sind bei psychotherapeutischen Leistungen und bei Verordnungen bzw. veranlassten Leistungen an dieses Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer neuen Seite zur Kassenpraxis.

AFW/QS-Ressortleiter Dr. Jürgen Schmidt in den Ruhestand verabschiedet

(LPK BW) Zum Ende des Jahres 2020 geht der langjährige Leiter des Ressorts Aus-, Fort- und Weiterbildung der LPK Baden-Württemberg, Dr. Jürgen Schmidt, in den Ruhestand. Er kam im Frühsommer 2004 zur LPK, die damals, kurz nach ihrer Gründung 2001 noch im Aufbau war. Der damalige Vorstand unter Führung des ersten Kammerpräsidenten Detlev Kommer hatte ihn für das neu geschaffene Ressort AFW verpflichtet.