Corona – aktuelle Entwicklungen, Impfungen/Priorisierung, Praxisinfo, Aktivitäten der LPK

(LPK BW) Weiterhin werden die Praxis-Infos zu Corona auf der Kammer-Homepage kontinuierlich aktualisiert. Die Infos auf dieser Seite werden von den Juristinnen des LPK-Rechts-Referats jeweils zeitnah an die aktuellen Entwicklungen und politischen Maßgaben angepasst und für LPK-Mitglieder zusammengefasst.

Weiterhin war die LPK im März 2021 intensiv hinsichtlich der Impfpriorisierungen tätig. Die Priorisierungsliste des Sozialministeriums hat anfangs nicht explizit auch PP und KJP in der Prio3 ausgewiesen, weshalb es in mehreren Impfzentren zu Zurückweisungen von LPK-Mitgliedern gekommen war. Auf unsere Intervention hin wurden PP und KJP einschließlich der Ausbildungskandidatinnen (PiAs) in die Liste aufgenommen, was dazu geführt hat, dass sich ab Mitte März auch LPK-Mitglieder in den Impfzentren impfen lassen konnten. Hierfür auch an dieser Stelle unseren herzlichen Dank an das Impf-Koordinierungsteam des Sozialministeriums!

Ausgabe des elektronischen Heilberufeausweises (eHBA)

Jetzt beantragen

(LPK BW) Die Ausgabe des elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) für Psychotherapeut*innen startet jetzt.

Wir haben Ihnen daher nachfolgend die am häufigsten aufkommenden Fragen und deren Antworten zum eHBA auf einen Blick zusammengestellt. Zusätzlich finden Sie weitere Informationen in der von der BPtK veröffentlichten ausführlichen Praxisinfo.

Wie beantragen Sie einen elektronischen Heilberufeausweis (Ablauf)?

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (Kammer) hat sich für eine Antragstellung mittels eines Vorbefüllungsportals entschieden.

Bitte melden Sie sich zunächst unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Kammer-Mitgliedsnummer (diese finden Sie auf dem letzten Beitragsbescheid), bei der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

per E-Mail: heilberufeausweis@lpk-bw.de

oder Post: Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart

und fordern Sie Ihre Zugangsdaten zu unserem Vorbefüllungsportal an.

Nach Erhalt Ihres Antrages werden wir die Zugangsdaten zum Vorbefüllungsportal an die bei uns hinterlegte Postadresse verschicken. Mit diesen Zugangsdaten erhalten Sie Zugriff auf das Online-Vorbefüllungsportal. Das Vorbefüllungsportal dient der weiteren Durchführung Ihrer Antragstellung.

In diesem Vorbefüllungsportal können Sie die bei uns hinterlegten Stammdaten zu Ihrer Person einsehen. Sie gleichen Ihre bei uns hinterlegten Daten ab und können diese bei Bedarf ändern. Nach dem Datenabgleich wählen Sie einen Vertrauensdienstanbieter aus (aktuell ist nur ein Vertrauensdiensteanbieter zugelassen) und werden automatisch an das jeweilige Antragsportal des Vertrauensdiensteanbieters weitergeleitet, wo Sie die Beantragung des elektronischen Heilberufeausweises beim Vertrauensdiensteanbieter abschließen können.

Die Karte wird Ihnen nach Abschluss des Antragsprozesses vom Vertrauensdiensteanbieter per Post zugeschickt. Passwörter zum Freischalten Ihres eHBA erhalten Sie mit separaten Schreiben.

Beginnend von der Beantragung der Zugangspasswörter für das Vorbefüllungsportal bei uns bis zum Versand des eHBA durch den Vertrauensdiensteanbieter ist in der aktuellen Startphase mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen zu rechnen.

An wen wenden Sie sich bei technischen Problemen im Antragsprozess?

Die Kammer ist zwar aufgrund des Heilberufekammergesetzes des Landes Baden-Württemberg für die Herausgabe des eHBA zuständig. Die Kammer bestätigt in diesem Zusammenhang jedoch nur die Attribute (wie bspw. Name und Approbation) und erteilt die Freigabe.

Die notwendige technische Infrastruktur für die elektronischen Heilberufeausweise wird jedoch von sog. Vertrauensdiensteanbietern betrieben, welche von allen Psychotherapeutenkammern zugelassen werden müssen. Die Vertrauensdiensteanbieter produzieren die Ausweise und betreiben die technische Infrastruktur für die Möglichkeit der Onlineprüfung der elektronischen Signaturen sowie die notwendigen Sperrdienste, die relevant sind, sobald eine Karte verloren geht oder die Approbation entzogen wird.

Für technische Fragen steht Ihnen daher der Support der zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter zur Verfügung: https://www.medisign.de/support/kundencenter/

Was ist ein elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) und wie sieht er aus?

Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

Der eHBA ist der Heilberufeausweis für Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*in nach den Neuregelungen des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetztes. Er ist ein nichtübertragbarer, personenbezogener Ausweis in Kreditkartengröße, der die Identität und Berufsgruppenzugehörigkeit der Inhaber*in bestätigt. Durch das Foto dient er sowohl als Sichtausweis als auch der digitalen Identitätsbestätigung. Das auf der Karte gespeicherte Zertifikat macht es dem Inhaber*in möglich zu bestätigen, dass er berechtigt ist, die Telematikinfrastruktur nutzen.

Welche Funktionen hat der elektronische Heilberufeausweis (eHBA)?

Der eHBA verfügt über folgende Funktionen:

  • Er dient als Sichtausweis
  • Er dient als elektronische Identität und gibt dem Inhaber*in die Möglichkeit, sich im elektronischen Gesundheitswesen als Psychotherapeut*in auszuweisen.
  • Er macht die Funktionen der Telematikinfrastruktur wie z.B. Notfalldatensätze, Arztbriefe, Medikationspläne oder die elektronische Patientenakte nutzbar.
  • Er ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese ist rechtlich einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Somit besteht die Option elektronische Arztbriefe oder Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) rechtssicher elektronisch zu unterschreiben.

Für wen ist der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) verpflichtend?

  • alle niedergelassenen Psychotherapeut*innen mit einem Kassensitz
  • ermächtigte Psychotherapeut*innen
  • Sicherstellungsassistent*innen

Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob Sie in einer Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft, als Angestellte(r) in einer Praxis, in einer Jobsharing-Partnerschaft oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum arbeiten. Alle psychotherapeutischen Praxen, die gesetzlich Krankenversicherte versorgen, müssen deshalb so ausgestattet sein, dass sie grundsätzlich die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen nutzen können. Erfüllen sie diese Voraussetzung nicht, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen pauschal die Vergütung kürzen. Die aktuelle Frist zur Nutzung des eHBA für die elektronische Patientenakte ist der 01.07.2021.

Für Fragen zur Telematikinfrastruktur wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg:

https://www.kvbawue.de/praxis/unternehmen-praxis/it-online-dienste/telematikinfrastruktur-ti-e-health/

Für Psychotherapeut*innen in Privatpraxen besteht keine Antragspflicht. Sie können mangels Anbindung an die Telematikinfrastruktur den Ausweis nur als Sichtausweis oder für die qualifizierte elektronische Signatur nutzen.

Angestellte Psychotherapeut*innen in Kliniken und anderen Einrichtungen benötigen den elektronischen Heilberufeausweis nur dann, wenn sie selbst unmittelbaren Zugriff auf die Anwendungsdienste der Telematikinfrastruktur benötigen, unabhängig von der SMC-B Karte (Institutionenkarte) und den elektronischen Heilberufeausweis des Vorgesetzten. Näheres klären Sie bitte vor Antragstellung direkt mit den Vorgesetzten ab.
Psychotherapeut*innen in Ausbildung können den elektronischen Heilberufeausweis nicht beantragen.

Was sind Vertrauensdiensteanbieter (Provider) und wo finden Sie diese?

Vertrauensdiensteanbieter sind Kartenhersteller, die nach speziellen, gesetzlich geregelten Anforderungen von den Psychotherapeutenkammern sektoral zugelassen werden. Aktuell (Stand 08. Juni 2021) gibt es folgenden zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter:

medisign: https://www.ehba.de/psychotherapeuten/

Weitere Informationen zum gesamten Verfahren erhalten Sie beim Anbieter: https://www.medisign.de/support/haeufige-fragen/elektronische-heilberufsausweise-ehba/

Was kostet der elektronische Heilberufeausweis?

Die Landespsychotherapeutenkammer erhebt für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung des elektronischen Heilberufeausweis eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 20€ (gemäß § 10 Gebührenordnung i.V.m. Abschnitt VII. der Anlage der Gebührenordnung GBO). Durch diese Gebühr werden die IT- und Personalkosten bei der Kammer refinanziert.

Die Vertrauensdiensteanbieter erheben für die fortlaufende Nutzung und Aktualisierung der auf dem elektronischen Heilberufeausweis implementierten Zertifikate, die der Schlüssel zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur sind, eigenständige Kosten. Für die Bereitstellung und Nutzung der Karte ist es erforderlich, dass Sie mit den VDA einen separaten zivilrechtlichen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag hat eine mehrjährige Laufzeit. Die Kosten bei den Vertrauensdiensteanbieter variieren. Genauere Informationen zu den Vertragsinhalten, insbesondere Laufzeiten und Kosten geben Ihnen die Vertrauensdiensteanbieter. Die Kammer ist nicht für diesen zivilrechtlichen Vertragsschluss zuständig und kann daher auch keine Fragen dazu beantworten. Bitte informieren Sie sich vorab bei den zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern:

Aktuell: https://www.medisign.de/support/haeufige-fragen/elektronische-heilberufsausweise-ehba/

Für den eHBA erhalten Vertragspsychotherapeuten eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal von der KV. Für weitere Fragen zur Refinanzierung in der GKV wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg:

https://www.kvbawue.de/praxis/unternehmen-praxis/it-online-dienste/telematikinfrastruktur-ti-e-health/

https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php

Welche Daten werden auf dem eHBA gespeichert?

Es werden die folgenden personenbezogenen Daten gespeichert:

  • Vorname und Nachname
  • ggf. akadem. Grad/Titel
  • Berufsgruppe „Psychologische/r Psychotherapeut/in“, „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in“, „Psychotherapeut/in“
  • Telematik-ID (eindeutige Nummer des Karteninhabers in der Telematikinfrastruktur, die im Antragsprozess von der LPK BW automatisiert generiert wird)
  • Nummer des ausgegebenen eHBA

Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Datenverarbeitung.

Was ist der Verzeichnisdienst?

Der Verzeichnisdienst (VZD) der Telematikinfrastruktur (TI) ist eine Schnittstelle im Internet, über die die Daten von Nutzern*innen der TI gepflegt werden können. Er ist sozusagen das „Telefonbuch der TI“. Er dient der Suche, Identifikation und Adressierung von Leistungserbringern, organisatorischen Einheiten von Leistungserbringern und anderen juristischen Personen oder deren Mitarbeitern, die die Telematik-Infrastruktur nutzen. Die Eintragung in den Verzeichnisdienst, ist für alle Personen die einen eHBA besitzen, gesetzlich verpflichtend. Die Daten müssen von der Kammer an den VZD übermittelt werden, was ebenfalls gesetzlich festgelegt ist (§ 313 Abs. 5 SGB V).

Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Datenverarbeitung.

Psychotherapeut*innen für Kriseninterventionsprojekt von Sea-Watch e.V. gesucht

(LPK BW) Sea-Watch e.V. sucht Psychotherapeut*innen, die das Team “Psychological Support & Supervision” bei einem neuen Projekt unterstützen möchten. Auf Absprache mit NGOs, die gegenwärtig Flüchtende in Camps an den Grenzen der EU unterstützen, haben sie ein Angebot zur psychologischen Kriseninterventionen für ebendiese ins Leben gerufen. Die Durchführung soll telefonisch oder per Online-Video-Call, sowohl in Form einer regelmäßig stattfindenden Sprechstunde als auch in Form einer spontanen und akut abrufbaren Krisenintervention stattfinden. Nähere Informationen zu dem Projekt sind im Informationsblatt am Ende der Seite zu finden.

Personen, die in einem verwandten Beruf tätig sind und Erfahrung in Krisenintervention haben, können sich auch melden, da auch in anderen Projekten Unterstützung benötigt wird.

Sea-Watch e.V. ist eine junge NGO, die zivile Seenotrettung von flüchtenden Menschen auf dem Mittelmeer leistet, weil sie den tausendfachen Tod von Menschen an Europas Außengrenzen nicht tolerieren kann. Neben ihrer humanitären Arbeit auf dem Wasser und in der Luft steht sie politisch für sichere und legale Einreisewege in die EU ein.

Die Engagierten von Sea-Watch e.V. freuen sich, wenn Sie sich mit ihren Zielen identifizieren können und die Personen in ihrem oft sehr schweren Alltag unterstützen wollen. Falls Sie nicht die Kapazitäten haben sollten, sich ehrenamtlich anzuschließen, können sie Ihnen eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro anbieten. Bitte melden Sie sich per Mail an supervision@sea-watch.org.

Fachtag des Sozialministerium zu vernetzter Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen am 24. Sept. 2021

(LPK BW) Minister Lucha kündigte in einem Brief an die aktiven Teilnehmerinnen der Corona-Hotline des Landes an, dass diese als Dank für ihr Engagement zu einem Fachtag des Landes eingeladen werden.

Thema des Fachtags soll die Versorgung für die Menschen mit psychischen Erkrankungen sein, die gut vernetzt verschiedene Hilfsangebote brauchen. Die Veranstaltung wird mit den Organisationen durchgeführt, die die Corona-Hotline unterstützten und organisierten. Es sollen die verschiedenen Versorgungsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Baden-Württemberg vorgestellt und deren Vernetzungsmöglichkeiten sowie die Probleme einer besseren Zusammenarbeit diskutiert werden. Eingeladen sind u. a. alle Psychotherapeutinnen, die aktiven Teilnehmer*innen der Corona-Hotline erhalten kostenfreien Zugang.

Erste Fachsprachenprüfung erfolgreich abgelegt

(LPK BW) Nachdem der Gesetzgeber den Heilberufekammern in Baden-Württemberg die Aufgabe übertragen hatte, die Fachsprachenprüfung als unselbständigen Teil des Approbationsverfahrens abzunehmen, hat am 16. April 2021 die erste Prüfung stattgefunden. Die Prüfungskommission hat die Prüfung anhand einer Fallvignette und nach den entwickelten Prüfungsgrundsätzen abgenommen und konnte der Kandidatin am Ende zur bestandenen Prüfung gratulieren.

Die Prüfung muss auf Anordnung des Regierungspräsidiums bei Personen abgenommen werden, die mit ausländischen Qualifikationsnachweisen die Approbation beantragen, da das Vorliegen der für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist.

Studie zur Lage der freien Berufe

Bitte an die selbständigen LPK-Mitglieder um Beteiligung

(LPK BW) Der Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg e.V. (LFB) bittet im Rahmen der Studie zur Lage der Freien Berufe Baden-Württemberg um Teilnahme.

Ein Teilbereich der Studie ist die nun angelaufene Direktbefragung, die sich an selbständige Freiberufler richtet und mit der die unternehmerischen Aspekte und Einschätzungen der Freiberufler in Baden-Württemberg erhoben werden sollen. Abgefragt werden zum Beispiel Eckdaten zum eigenen freiberuflichen Unternehmen (Rechtsform, Gründungsjahr, etc.), zur Beschäftigungssituation von Auszubildenden und Mitarbeitern, und zur jüngsten wirtschaftlichen Entwicklung.

Für den Erfolg der Studie ist eine hohe Teilnehmerzahl an der Direktbefragung entscheidend

Sie sind als Psychotherapeut*in selbständig tätig? Dann bitten wir um Ihre Unterstützung dieser Studie und freuen uns über Ihre persönliche Teilnahme!

Hier der Link zur Befragung: http://www.t1p.de/fb-bw21

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur für die wissenschaftliche Auswertung verwendet. Die Teilnehmenden werden in keinem Fall namentlich genannt und auch die Auswertung der Angaben erfolgt anonymisiert, d.h. im Rahmen des Endberichts wird nur über die übergeordnete Berufsgruppe berichtet. Nach gegenwärtiger Planung ist die Teilnahme an der Befragung möglich bis zum 1. August 2021. Die Umfrage hat eine geschätzte Dauer von 15 Minuten.

Weitere Informationen und Materialien hat der LFB auf seiner  Homepage zusammengestellt: https://freie-berufe-bw.de/l/7vh

Die breit angelegte Direktbefragung von Freiberuflern ergänzt die im März gestartete Expertenbefragung (methodischer Teilbereich C) und die statistische Auswertung (Teilbereich A). Ziel der gemeinsamen Studie des LFB und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ist eine detaillierte und facettenreiche Beschreibung der Freien Berufe in Baden-Württemberg und deren zurückliegende wie weitere mittelfristig abschätzbare (thematische) Entwicklung. Im Herbst sollen die ersten Ergebnisse vorgestellt werden.

Für Fragen und weitere Auskünfte steht LFB-Geschäftsführer Manuel Wäschle (E-Mail: info@freie-berufe-bw.de) ebenso wie die Leiterin des Forschungsbereichs Freie Berufe am IFB, Nicole Genitheim (E-Mail: nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de, Tel: 0911/23 565-24), gerne zur Verfügung.

Für Ihre Unterstützung bedankt sich der LFB sowie die LPK Baden-Württemberg schon jetzt ganz herzlich!

 

Ambulante psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie

Bitte um Unterstützung einer Online-Studie der Universität Leipzig, Institut für Psychologie

(LPK BW) Die Corona Pandemie hat starke Spuren im Leben von Kindern und Jugendlichen hinterlassen aber auch Psychotherapeut*innen in der ambulanten Versorgung vor große Herausforderungen gestellt. Ziel der Studie der Uni Leipzig ist es, die Situation in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung sowie Veränderungen und Probleme durch die Pandemie abzubilden.

In der Studie werden approbierte Psychotherapeut*innen in der ambulanten Versorgung von Kindern und Jugendlichen deutschlandweit u.a. zu den folgenden Themenbereichen befragt:

  • Veränderungen im Patientenaufkommen
  • Veränderungen bezüglich Wartezeiten auf Erstgespräche und Behandlungsplätze
  • Auswirkungen der Pandemie aus die psychische Gesundheit der behandelten Patient*innen
  • Auswirkungen der Pandemie auf die Versorgungsformate wie Präsenztermine und Videosprechstunde
  • Barrieren in der Versorgung und in der kollegialen Zusammenarbeit

Die Onlineumfrage wurde von der Ethikkommission der Universität Leipzig positiv beschieden und dauert ca. 15 Minuten.

Der Studienlink: https://ww2.unipark.de/uc/Team_KJP/27ba/

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Studie mit Ihrer Beteiligung unterstützen könnten. Sie helfen dabei, eine möglichst breite Datenbasis für die Studienergebnisse zu erreichen.

Sollten Sie Rückfragen  haben, wenden Sie sich bitte an den Studienleiter

 

Prof. Dr. Julian Schmitz

AG Klinische Kinder- und Jugendpsychologie

Psychotherapeutische Hochschulambulanz für Kinder und Jugendliche

Institut für Psychologie

Universität Leipzig

Neumarkt 9 – 19

04109 Leipzig

Studie zu Diagnostik und Therapie psychiatrischer Erkrankungen bei Adoleszenten

Bitte um Mitwirkung/Unterstützung

(LPK BW) Universität und Uniklinikum Würzburg wenden sich an die Mitglieder der LPK Baden-Württemberg mit der Bitte, sie bei einer deutschlandweiten Studie zu unterstützen. Diese richtet sich an psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendpsychiater*innen sowie Erwachsenenpsychiater*innen.

Bei der Umfrage handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Lehrstuhls für Psychologie I an der Universität Würzburg (Professor Dr. Paul Pauli) mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Würzburg (Professor Dr. Marcel Romanos und Dr. Arne Bürger). 

Die Studie zielt darauf ab, die Versorgungssituation, Diagnostik und Therapie einer psychischen Erkrankung in der Adoleszenz zu untersuchen. Dabei geht es insbesondere um die persönliche Wahrnehmung und der Einstellung von Behandler*innen zu diesen Themen. Die Daten sollen im Rahmen zweier Masterarbeiten im Studiengang Psychologie ausgewertet und die Ergebnisse im Rahmen einer wissenschaftlichen Publikation der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 

Die Befragung wird circa 25 Minuten in Anspruch nehmen und ist unter folgendem Link zu erreichen:

https://www.soscisurvey.de/UmfrageTherapierende/

Ein Ethikvotum der Universität Würzburg für die Studie liegt vor (GZEK 2020-87). Alle Daten werden in vollständig anonymisierter Form erhoben und vertraulich behandelt. Die Teilnahme ist freiwillig und wird nicht vergütet. 

Durch Ihre Unterstützung tragen Sie maßgeblich zur Erforschung der Versorgungssituation und Therapie von Adoleszenten mit einer psychischen Erkrankung bei. 

 

Für Rückfragen:

Prof. Dr. med. Marcel Romanos
Direktor
Universitätsklinikum Würzburg
Zentrum für Psychische Gesundheit
Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Margarete-Höppel-Platz 1
97080 Würzburg
Tel.: 0931-201-78010 – Fax: 0931-201-78040

Special Olympics Baden-Württemberg (SOBW) sucht ehrenamtliche/n Psychotherapeuten/in für die Leitung der Gesundheitsdisziplin „Strong Minds – Innere Stärke“

(LPK BW) Special Olympics ist der Sportverband für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Ergänzend zum Sportbereich hat SO ein Gesundheitsprogramm entwickelt, das unserer Zielgruppe vereinfachten und kostenlosen Zugang zu medizinischen und gesundheitlichen Untersuchungen anbietet. Für die Leitung unserer Disziplin „Strong Minds – Innere Stärke“ suchen wir eine/n ehrenamtliche/n Psychotherapeuten/in. Diese Aufgabe umfasst die inhaltliche Koordination von etwa zwei Veranstaltungen pro Jahr in enger Abstimmung mit SOBW. Wir bieten ein bestehendes deutschland- und auch weltweites Netz an Psychotherapeuten und die Möglichkeit, ein junges Programm in einem sozialen Bereich inhaltlich umzusetzen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage von Special Olympics Baden-Württemberg

Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
florian.rauch@bw.specialolympics.de oder 0721-1516966.

Florian Rauch
Referent Gesundheitsprogramm
„Healthy Athletes – Gesunde Athleten“
Special Olympics Baden-Württemberg

Sonderregelung Fortbildungsverpflichtung – 50 Punkte Gutschrift

LPK-Vorstand beschließt Corona-bedingte kammerinterne Sonderregelung für Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

(LPK BW) Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie hat die Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 13.03.2021 den Vorstand ermächtigt, eine Sonderregelung zur Gutschrift von 50 Fortbildungspunkten für das Eigenstudium zu beschließen. Der Vorstand der Landepsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat daraufhin den Beschluss gefasst, ausnahmsweise allen Mitgliedern zum 01.04.2021 einmalig 50 Fortbildungspunkte für das Selbststudium (Kategorie E) gutzuschreiben. Hierdurch soll vor allem dem durch die Pandemie gestiegenen Informationsbedarf der Kammermitglieder Rechnung getragen werden. Insgesamt können daher für das Selbststudium 100 Fortbildungspunkte anerkannt werden.