Auslage des Prüfberichtes 2021 sowie des Haushaltsplanes 2023

Bekanntmachung der LPK BW zur kammeröffentlichen Einsichtnahme

(LPK BW) Gemäß §§ 27 Abs. 4, 28 Abs. 3 der Hauptsatzung werden der Prüfbericht über den Jahresabschluss 2021 und der prospektive Haushaltsplan 2023 in der Zeit vom 07. November bis zum 02. Dezember 2022 für alle Kammermitglieder in der Geschäftsstelle, Jägerstrasse 40, 70174 Stuttgart zur kammeröffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Falls Sie diese Dokumente einsehen möchten, bitten wir Sie um vorherige Terminabstimmung per Telefon (0711- 674470-0) oder per E-Mail (info@lpk-bw.de).

Gesprächsführung mit extrem Rechten

Fortbildungsangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ e.V.

(LPK BW) Die BAG hat uns gebeten, über das Fortbildungsangebot zu informieren. Hier das Schreiben der BAG im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

wir, die Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ e.V., bieten schon seit mehreren Jahren Fortbildungen für Fachkräfte und Personen, die in ihrem beruflichen oder privaten Umfeld mit extrem rechten oder rechtsaffinen Menschen konfrontiert sind. Als Dachverband zivilgesellschaftlicher Ausstiegsberatungen aus der extremen Rechten helfen wir Menschen dabei, rechte Einstellungsmuster erkennen zu können und angemessen auf diese zu reagieren, um Ausstiegsprozesse anzuregen und die Distanzierung von menschenfeindlichen Einstellungsmustern zu fördern.

Auch in der psychotherapeutischen Behandlung können Arbeit und die Beziehung zum*zur Klient*in durch menschenverachtende Einstellungen belastet werden. Deswegen bieten wir eine spezielle Fortbildung für Psychotherapeut*innen an, in der wir Wissen über Funktionsweisen und Hinwendungsmotive zur extrem Rechten, sowie Methoden der distanzierungsorientierten Gesprächsführung vermitteln. Die digitale Fortbildung soll vom 01. – 03.11.2022 stattfinden. Die Teilnahmegebühr beträgt 70€ und die Anmeldung ist bis zum 21.10. möglich. Derzeit sind noch Restplätze verfügbar.

Im Anhang finden Sie sowohl einen Flyer zu menschenverachtenden Einstellungen in der Psychotherapie als auch zu unserem Fortbildungsangebot zur distanzierungsorientierten Gesprächsführung. Bei Rückfragen stehen ich und meine Kolleg*innen ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Hannes Müller

Geschäftsstelle Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ e.V.

Carl-Zeiss-Platz 3, 07743 Jena

www.bag-ausstieg.de

 

Stellenausschreibung: die LPK sucht Jurist/Juristin in Teilzeit

(LPK BW) Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK-BW) vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen von 7.000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Bundesland. Sie versteht sich als Partner und Dienstleister ihrer Mitglieder. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben ist die LPK-BW zur Beratung der Kammermitglieder, zur Berufsaufsicht sowie zur Unterstützung anderer öffentlicher Stellen zu Fragen der psychotherapeutischen Berufsausübung verpflichtet.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein/n

Jurist/in (m/w/d)

in Teilzeit (flexibel, bis zu 20h/Woche)

zur unbefristeten Anstellung im Ressort Recht in unserer Geschäftsstelle in Stuttgart. Der Stellenumfang beträgt 20h/Woche, aber es kann eine wöchentliche Regelarbeitszeit von weniger als 20 Stunden vereinbart werden.

Zu Ihren vielseitigen Aufgaben zählen:

  • Beratung von Kammermitgliedern zu Rechtsfragen der psychotherapeutischen Berufsausübung,
  • Bearbeitung von Patientenbeschwerden in Zusammenarbeit mit den Kammeranwälten und Berufsgerichten,
  • Anfertigung von Stellungnahmen gegenüber Ministerien und anderen Institutionen,
  • Prüfung und Bearbeitung von Widersprüchen gegen Kammerbescheide,
  • Vorbereitung und Teilnahme an Sitzungen der Kammergremien,
  • Unterstützung der Ressortleitung durch das Erstellen von Recherchen und Vermerken.

Was wir von Ihnen erwarten:

  • abgeschlossenes Universitätsstudium der Rechtswissenschaften mit 1. Staatsexamen oder vergleichbare Qualifikation, vorzugsweise 2. Staatsexamen,
  • nachgewiesene Kenntnisse im Verwaltungsrecht und im Medizinrecht,
  • vorzugsweise Berufserfahrung im Bereich des Gesundheitswesens,
  • Teamfähigkeit und soziale Kompetenz,
  • sehr gutes mündliches und schrift­liches Ausdrucksvermögen,
  • hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt,
  • Flexibilität und Belastbarkeit.

Wir bieten ein vielfältiges und interessantes Tätigkeitsspektrum mit leistungsgerechter Vergütung, Gleitzeit und mobiles Arbeiten, Zuschuss zur privaten Altersvorsorge, kostenfreie Heiß- und Kaltgetränke und ein angenehmes Betriebsklima. Die Geschäftsstelle befindet sich in modernen Räumen unweit des Hauptbahnhofes in der Stuttgarter Innenstadt und ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie per E-Mail an die Ressortleitung, Frau Tessmer-Petzendorfer (s.tessmer@lpk-bw.de), richten können. Bitte geben Sie darin Ihre Gehaltsvorstellung und Ihren möglichen Eintrittstermin an.

Psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg

LPK-Vizepräsident Martin Klett im Interview mit BadenTV Süd

(LPK BW) LPK-Vizepräsident Martin Klett im Interview mit BadenTV Süd-Journalistin Selina Stahl zur psychotherapeutischen Versorgung in Baden-Württemberg, insbesondere zum Mangel an Psychotherapieplätzen, zu den langen Wartzeiten, zur Terminservicesstellen, zur Bedarfsplanung und zur Kostenerstattung.

Zur Aufzeichnung geht es hier

Wir über uns – die Landespsychotherapeutenkammer stellt sich und ihre Arbeit vor: die LPK-Kurzfilme

(LPK BW) Endlich ist es so weit: in den vergangenen Monaten haben wir intensiv daran gearbeitet, wichtige Inhalte und Aufgaben der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg filmisch aufzubereiten und darzustellen. Zielsetzung ist es, diese Inhalte für aktuelle und auch künftige Mitglieder sowie  für die Öffentlichkeit in kurzen Filmsequenzen erfahrbar zu machen. Geholfen haben uns dabei zwei junge Filmemacher*innen eines in Stuttgart seit ein paar Jahren bestehenden Startup „Lions Eye Films“ (https://lionseyefilms.webflow.io/). Herausgekommen sind drei Kurzfilme zu den Themen.

  • Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg stellt sich vor
  • Die Tätigkeit von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten und
  • Die LPK-Geschäftsstelle: kollegiale Zusammenarbeit in einem professionellen Team

In diesen Filmen kommen Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz, Geschäftsführer Christian Dietrich sowie Mitarbeiter*innen zu Wort. Wir wünschen Ihnen Freude beim Zusehen und sind für Ihre Rückmeldungen offen.

Anm.: wenn Sie einen der Filme einzeln weiterleiten möchten, gehen Sie auf das entsprechende Bild, klicken im Browser die rechte Maustaste und dort auf „Link kopieren“ oder „Video-Adresse kopieren“ und fügen diese dann in Ihre Mail/Nachricht ein. Für Browser, in denen das nicht geht, finden Sie hinter der Filmüberschrift unten den Link direkt.

 

Film 1: Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg stellt sich vor [direkter Link: https://entwicklung.lpk-bw.de/wp-content/uploads/videos/lpk_1_die_kammer_v7.mp4]

 

Film 2: Die Tätigkeit von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten [direkter Link: https://entwicklung.lpk-bw.de/wp-content/uploads/videos/lpk_2_die_taetigkeit_v7.mp4]

 

Film 3: Die LPK-Geschäftsstelle: kollegiale Zusammenarbeit in einem professionellen Team [direkter Link: https://entwicklung.lpk-bw.de/wp-content/uploads/videos/lpk_3_die_mitarbeiter_v7_korr.mp4]

Berufsrecht – eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Online-Fachtag der LPK BW für besondere KJP-Rechtsfragen

(LPK BW) Am 6. Oktober 2022 fand der zweite Online-KJP-Rechtstag („reloaded“) der LPK Baden-Württemberg statt. Die Tagung wurde vom Ausschuss Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) zusammen mit der LPK-Geschäftsstelle organisiert und durchgeführt. Leider gab es zu Beginn der Veranstaltung technische Probleme, so dass viele Teilnehmer*inne erst nach ca. 30 Minuten in die Sitzung kamen. Dafür möchte sich die Kammer ausdrücklich entschuldigen. Schwerpunkte der Veranstaltung lag auf den drei Themen:

  • „Schweigepflicht – eine besondere Herausforderung in der KJP“ (Referentin Christine Breit),
  • „KJP an der Schnittstelle zu familiengerichtlichen Verfahren“ (Referentin Dr. Judith Arnscheid) sowie
  • „Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und was jetzt?“ (Referentin Dorothea Groschwitz).

Das Format aus Einführung zum jeweiligen Thema, anschließender Diskussion einer Fallvignette und der im Chat gestellten Fragen mit Mitgliedern des KJP-Ausschusses und der LPK-Justiziarin Stephanie Tessmer-Petzendorfer moderiert von Michaela Willhauck-Fojkar, machte die Rechtsthemen für die Praxis anschaulich. Die Veranstaltung war mit 170 Teilnehmer*innen wieder sehr gut besucht und wurde positiv bewertet. Weitere Veranstaltungen in diesem Format mit Rechtsthemen, die Kinder – und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in besonderem Maß betreffen, sollen folgen. Die im Chat gestellten Fragen werden vom Ausschuss weiterbearbeitet und in die Broschüre „Rechtsfragen der KJP“, deren Lektüre sich bei rechtlichen Unsicherheiten als erste Maßnahme empfiehlt, eingearbeitet. Die aktuelle Fassung von Dezember 2021 finden Sie hier (interner Link), die Vorträge der Tagung hier:

STÄRKER nach Corona – Sonderförderprogramm des Sozialministeriums Baden-Württemberg

Bitte um Mitarbeit

(LPK BW) Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg hat uns gebeten, auf das Programm „STÄRKER nach Corona“ aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, dass eine Mitarbeit/Tätigkeit in diesem Projekt möglich und vom Ministerium gewünscht ist.

Das Ministerium legt im Rahmen seines Programms STÄRKE ein Sonderförderprogramm „STÄRKER nach Corona“ zur Unterstützung belasteter Familien auf. So sollen auch multiprofessionelle Gruppenangebote für Familien geschaffen werden. Es können Angebote ab 1.1.2023, zunächst befristet bis 30.9.2023 gefördert werden.

Das Angebot soll über die reine Prävention hinausgehen, aber unterhalb der Schwelle von Psychotherapie und notwendigen Jugendhilfemaßnahmen angesiedelt sein. Familien sollen unterstützt, aber nicht behandelt werden. Das Gruppenangebot kann Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung oder therapeutische Angebote ergänzen, aber nicht ersetzen.

Konkret können Gruppenangebote für psychisch belastete Familien gemacht werden. Förderfähig sind Gruppenangebote für Eltern sowie für Eltern-Kind-Gruppen. Sie sollen folgende Elemente beinhalten: Psychoedukation und Vermittlung pädagogischen Wissens, z.B. zu Auswirkungen von psychischen Belastungen und Erkrankungen auf Bindungen innerhalb der Familie, Interaktion und Erziehungsverhalten, Emotionsregulation und Umgang mit Stress; Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, Reflexion der familiären Situation, Stärkung von Ressourcen, Übungen zur Verbesserung der Kommunikation und der Bindungen in der Familie. Denkbar sind geschlossene oder offene Gruppenformate, die mindestens 6 Sitzungen umfassen sollen. Die Gruppen sollen von Fachkräften sowohl mit (sozial)pädagogischen als auch mit psychotherapeutischen Qualifikationen geleitet werden.

Wenn Sie Interesse und Kapazitäten für eine Mitarbeit haben, können Sie sich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, als Psychologische Psychotherapeut*innen und als Psychotherapeut*innen in Ausbildung für eine Mitarbeit an einen Träger der Familienbildung – z.B. ein Familienzentrum – oder eine Erziehungsberatungsstelle wenden. Kontakt zu geeigneten Trägern können die bei den örtlichen Jugendämtern angesiedelten Koordinierenden des Programms STÄRKE vermitteln. Es besteht die Möglichkeit, in einem Gruppenkonzept eines Trägers des STÄRKE-Programms mitzuarbeiten, Sie können aber auch ein eigenes Gruppenkonzept erstellen und in Kooperation mit einem Träger der Jugendhilfe einreichen.

Die Tätigkeit wird auf Honorarbasis durch den kooperierenden Träger der Jugendhilfe vergütet. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den Anforderungen der konkreten Konzeption, der individuellen Qualifikation und den örtlichen Gegebenheiten. Sie ist als Teil der Konzeption mit dem Träger der Jugendhilfe, mit dem kooperiert wird, auszuhandeln. Wie bei allen mit öffentlichen Mitteln geförderten Angeboten gelten die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit; als Orientierung kann das Verzeichnis individueller Zusatzleistungen gemäß § 6 Abs. 3 des Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII herangezogen werden. Für ein Gruppenangebot, das von einer Psychologin oder einem Psychologen mit Master-Abschluss durchgeführt wird, ergibt sich so z.B. eine Entgeltspanne von 90 bis 120 Euro pro Leistungsstunde, wobei Vor- und Nachbereitung nicht zusätzlich abgerechnet werden können. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls kann die Tätigkeit unter die sogenannte „Übungsleiterpauschale“ nach § 3 Nr. 26 EStG fallen und dann steuerfrei sein.

Weitere Informationen zum Programm STÄRKER nach Corona und zum Förderverfahren finden Sie hier: https://www.kvjs.de/jugend/fruehe-hilfen/staerke. Die örtlich zuständigen STÄRKE-Koordinierenden finden Sie über die interaktive Karte hier: https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/Fruehe_Hilfen/Ansprechpartner_Fruehe_Hilfen_in_BW_31.07.2019.pdf

 

Kostenstrukturerhebung 2021 des Statistischen Bundesamtes

Auch Psychotherapiepraxen werden befragt

(LPK BW) Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in Kürze eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Psychotherapiepraxen durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2021. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Die für die Erhebung auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um dabei die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens 7 Prozent der Praxen befragt. Das Ergebnis wird dann auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, die den hohen Anforderungen an die Qualität und Aktualität der Daten genügen, sieht das Gesetz für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor.

Die Ergebnisse dienen u. a. der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Sie eröffnen aber auch den Praxen selbst die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte für Rationalisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen. Die entsprechenden Heranziehungsbescheide mit den Zugangsdaten zu den Online-Fragebogen werden vom Statistischen Bundesamt im Oktober 2022 versandt. Die Online-Fragebogen sind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2023 geplant. Sofern sich Fragen zu der Erhebung ergeben, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes gerne zur Beantwortung zur Verfügung.

Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie unter www.destatis.de/kme

Zum Erhebungsstart im Oktober 2022 finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich unter www.destatis.de/kme-portal

Das Statistische Bundesamt dankt bereits vorab allen beteiligten Praxen für ihre Mithilfe an der Erhebung.

Fachkräftemangel und -sicherung in den Freien Berufen

Kurzbefragung im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) – Bitte um Beteiligung

(LPK BW) Im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) startet heute eine Kurzbefragung zum Thema Fachkräftemangel und -sicherung in den Freien Berufen, zu der wir auch unsere Mitglieder der LPK Baden-Württemberg um rege Beteiligung bitten.

Da der Fachkräftemangel auch die Angehörigen der Freien Berufe immer mehr betrifft sollen mit der Befragung valide Daten zum Ausmaß der Probleme und zur weiteren Entwicklung der Thematik erhoben werden. Da diese für die Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern (und so zur Untermauerung der freiberuflichen Positionen) genutzt werden sollen, ist es von enormer Wichtigkeit, dass möglichst viele Teilnehmer/innen gewonnen werden können.

Die Befragung läuft bis 14. September, benötigt ca. 10 Minuten zur Beantwortung und kann über folgenden Zugangslink erreicht werden: www.t1p.de/fachkraft22

Die Befragung ist anonym und freiwillig, die gewonnen Daten werden nur in Gruppen  ausgewertet und es ist keinerlei Rückschluss auf den Teilnehmer möglich.

Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Für Rückfragen können Sie sich wenden an

Nicole Genitheim
– Leitung Forschungsbereich Freie Berufe –

Marienstraße 2
90402 Nürnberg
Institut für Freie Berufe
(0911) 23565 – 24
nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de


Sommerfest der LÄK, LZK, LPK, KV und KZV

(LPK BW) Am 13. Juli fand bei schönem Wetter im Garten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wieder das jährliche Sommerfest der Ärzte- (LÄK), Zahnärzte (LZK) und Psychotherapeutenkammer (LPK) sowie der KV und Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) statt. Viele Gäste aus Gesundheitspolitik und Gesundheitsversorgung waren der Einladung gefolgt. Die erstmals seit 2020 wieder in Präsenz stattgefundene Veranstaltung stellt für alle Beteiligten ein wichtiges Forum zur Vernetzung des Gesundheitswesens im Land dar.