Berufsrecht in der KJP – Therapieaufklärung, Dokumentation, Suizidalität

3. Online-Fachtag der LPK BW für besondere KJP-Rechtsfragen am 25. April 2023

(LPK BW) Nach dem großen Erfolg der ersten beiden Online-Fachtage zu berufsrechtlichen Fragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit insgesamt über 260 Teilnehmern geht die beliebte Fortbildungsveranstaltung in die dritte Runde. Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut und Kind/Jugendlichem und der Beziehung von Therapeut und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen, die wir mit Ihnen im Rahmen von drei Themenfeldern diskutieren möchten:

Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – Therapieaufklärung, Dokumentation, Suizidalität
Dienstag, 25. April 2023
09.00-12.00 Uhr

Programmflyer

Anmeldung

Nach Impulsvorträgen wird anhand von Fallvignetten mit juristischer Unterstützung mehr Sicherheit im Umgang mit kritischen Therapiesituationen vermittelt. Die rechtlichen und psychotherapeutischen Aspekte werden jeweils in einem Podiumsgespräch zwischen Referentin, Kammerjuristin und Ausschussmitglied vertieft. Für Rückfragen steht der moderierte Chat zur Verfügung.

Der Vorstand und Ausschuss „Psychotherapeutische Versorgung Kinder und Jugendliche“ der LPK Baden-Württemberg laden Sie herzlich hierzu ein und würden sich freuen, Sie bei dieser Online-Veranstaltung begrüßen zu dürfen!

KSVPsych-Richtlinie als Chance (?)

Onlineveranstaltung am 8. März 2023

(LPK BW) Zusammen mit der Landesärztekammer (LÄK) und der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) laden wir, die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Sie herzlich ein zur Online-Informationsveranstaltung KSVPsych-Richtlinie als Chance (?). Sie führt ein in die „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischem oder psychotherapeutischem Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)“

Die Einladung richtet sich insbesondere an niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Datum: 8. März 2023, 16.00-18.30 Uhr
Ort: online
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Es können 3 Fortbildungspunkte erworben werden.

Anmeldung

Genaue Informationen finden Sie im Programmflyer.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Fehlende Therapieplätze für Betroffene sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen

Brief der Evangelischen Landeskirche Württemberg an die LPK-Mitglieder

(LPK BW) Am 25.7. dieses Jahres fand ein Treffen zwischen dem Kammervorstand und Frau Kress vom Büro für Chancengleichheit der Landeskirche sowie Frau Memmel vom Diakonischen Werk Württemberg statt, in dem es um fehlende Therapieplätze für die von sexualisierter Gewalt Betroffenen in Einrichtungen der evangelischen  Kirche und Diakonie ging. Die Probleme im Zusammenhang mit der Suche nach Therapieplätzen wurden diskutiert und auf die Möglichkeit der Vermittlung von Therapieplätzen über die Terminservicestelle der KV Baden-Württemberg sowie auf Behandlungsmöglichkeiten in Privatpraxen mittels der Kostenerstattung hingewiesen. Um das Anliegen noch weiter bekannt zu machen, hat das Büro für Chancengleichheit für die Evangelische Landeskirche Württemberg nun einen Brief verfasst, in dem interessierte Psychotherapeut*nnen direkt angesprochen werden, die sich als Ansprechpartner zur Verfügung stellen können.

Aus dem Brief (gesamter Text siehe Download unten) „Die Betroffenen bringen diverse Abhängigkeitserfahrungen und eine spezifische Vulnerabilität aufgrund der ihnen in einem helfenden System zugefügten Übergriffe mit. Theologische Erklärungszusammenhänge werden von den Tätern ihnen gegenüber als Rechtfertigung für ihre Taten genutzt. Die Aufnahme von kontinuierlichen Beratungs- und Therapieangeboten fällt den Betroffenen oft schwer, sie koppeln häufig nicht erfolgreich an entsprechende Angebote an.

Dies ist der Anlass für uns als Vertreterinnen der Fachstelle sexualisierte Gewalt von Evangelischer Landeskirche und Diakonischem Werk in Württemberg, dass wir uns mit der Bitte um Unterstützung an die Landespsychotherapeutenkammer und damit an Sie wenden.“

 

Gemeinsame Pressekonferenz mit der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW)

Versorgungslücke für Betroffene von Gewalt- und Sexualstraftaten – Landespressekonferenz 09.09.2022

(LPK BW) Wie LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz ausführte, ist aus Sicht der LPK Baden-Württemberg die flächendeckende Einrichtung von Traumaambulanzen sinnvoll und notwendig. Diese Hilfe sollte i.d.R. sehr zeitnah, innerhalb weniger Tage nach dem traumatischen Ereignis stattfinden. Die Hilfestellung in den Traumaambulanzen habe deshalb primär das präventive Ziel, die Häufigkeit von psychischen Störungen nach einem Trauma zu reduzieren, d.h. den Menschen eine schnelle Hilfe anzubieten, damit sie diese Belastungssituation besser bewältigen können, um so auch eine psychische Störung zu vermeiden.

Auf den ersten Blick erscheint es eine Aufgabe niedergelassener Psychotherapeut*innen zu sein, Menschen nach einer Traumatisierung zu helfen. Wie Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz weiter ausführte, ist „die oft extreme psychische Belastung nach einer Traumatisierung keine Krankheit, sondern Teil der Traumabewältigung“. Dafür benötigten Betroffene rasche und niederschwellige Hilfe, die von niedergelassenen Psychotherapeut*innen i.d.R. nicht sichergestellt werden kann. In der Bewältigungsphase sollte deshalb auch keine Diagnose einer psychischen Erkrankung gestellt werden und die Hilfe bedeute auch keine Krankenbehandlung. Diese sei erst dann erforderlich bzw. müsse dann erfolgen, wenn sich aus der Traumatisierung eine psychische Störung entwickle. Weitere Infos zur Pressekonferenz finden Sie auf der BIOS-Homepage.

Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ der Landesregierung

Stellungnahme der LPK BW

(LPK BW) Die Landesregierung Baden-Württemberghatte bereits im Februar dieses Jahres eine Enquetekommission mit dem Titel „Krisenfeste Gesellschaft“ eingesetzt. Ihr Ziel es ist, „Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die … das baden-württembergische Gemeinwesen für die Zukunft resilienter und krisenfester“ aufstellen kann. Hierzu wurde auch die LPK gebeten, zu dem auf den Bereich Gesundheit bezogenen Themenfeld (eines von vier Themenfeldern) Stellung zu beziehen. Die Infos zur Einsetzung der Kommission finden Sie in der Landtagsdrucksache 17/1816 vom 07.02.2022 (https://bit.ly/3WQDhbd), weitere Infos der Landesregierung auf der Homepage des Sozialministeriums sowie unsere Stellungnahme hier zum Download.

TONI-Projekt – Begleitung für die ambulante Psychotherapie

Teilnahme noch bis zum 15.12.22 möglich – auch für Privat- und Kostenerstattungspraxen

(LPK BW) Wir wollen unsere Kammermitglieder hiermit noch einmal über die Teilnahmemöglichkeit beim Innovationsfondprojekt PsyTOM „TONI-Projekt“ informieren.

TONI ist eine digitale Intervention für den Einsatz in der ambulanten Psychotherapie. Das Besondere an diesem Projekt ist, dass TONI in einem mehrstufigen Prozess gemeinsam mit Psychotherapeut*innen aller Verfahren und Patient*innen mit verschiedenen Beschwerden entwickelt wurde. Damit ist TONI verfahrens- und störungsübergreifend einsetzbar und an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.

Das Projekt ist bereits auf sehr viel Interesse bei den Kolleg*innen gestoßen. Inzwischen haben sich bundesweit mehr als 200 Psychotherapeut*innen für eine Teilnahme an der Studie registriert. Die Rekrutierungsphase geht in die letzte Runde und ermöglicht jetzt auch den Kolleg*innen in Privat- oder Kostenerstattungspraxen eine Teilnahme. Bis zum 15.12.2022 können sich alle ambulant tätigen psychologischen und ärztlichen Psychotherapeut*innen für eine Teilnahme an der Studie unter https://www.toni-therapie.de/ registrieren.

In dem vom Innovationsfond geförderten Versorgungsforschungsprojekt TONI soll der Einsatz einer digitalen Intervention in der ambulanten Psychotherapie evaluiert werden. Das Projekt wird von der Freien Universität Berlin (Prof. Dr. Christine Knaevelsrud) und der Psychologischen Hochschule Berlin (Prof. Dr. Johanna Böttcher) koordiniert. An der Ausgestaltung des Projektantrags waren außerdem der AOK Bundesverband und die Bundespsychotherapeutenkammer beteiligt. Es handelt sich bei TONI nicht um eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA), und mit dem Projekt werden keine kommerziellen Interessen verfolgt.

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele weitere Kammermitglieder sich an diesem Projekt beteiligen würden. Der zum Download zur Verfügung stehende Projektflyer fasst die wichtigsten Punkte des Projekts noch einmal zusammen.

Downloads

Digitales Teilen der klinischen Dokumentation und der elektronischen Akte mit Nutzer*innen psychiatrischer, psychosomatischer und psychotherapeutischer Behandlung (“OpenNotes”) – ein Online-Survey

Teilnehmer*innen gesucht

(LPK BW) OpenNotes ist eine aus den USA stammende Bewegung, die darauf zielt, Patient*innen Zugriff auf ihre elektronische Patient*innenakte (ePA) zu verschaffen. Hierdurch soll der Behandlungsprozess transparenter und mehr auf Augenhöhe gestaltet werden. Dies schließt die Behandlungsnotizen bzw. therapeutische Dokumentation mit ein.  Zunehmend werden OpenNotes auch in europäischen, insbesondere den skandinavischen Ländern, implementiert. Dennoch gibt es im Bereich der seelischen Gesundheit eine Debatte darüber, ob Patient*innen bedingungslosen Zugang zur Behandlungsdokumentation erhalten sollten oder nicht.

Ziel der Studie ist es, die Meinungen von ambulanten und stationären Behandler*innen gegenüber dem digitalen Teilen der klinischen Dokumentation und der elektronischen Patient*innenakte (ePA) mit Nutzer*innen psychiatrischer, psychosomatischer und psychotherapeutischer Versorgung zu untersuchen. Für die Teilnahme an dieser Studie, die ungefähr 15 Minuten dauert, wird kein Vorwissen über OpenNotes benötigt. Stattdessen sind wir an Ihren Meinungen über mögliche Auswirkungen von OpenNotes auf Ihre Praxis interessiert.

Sollten Sie sich für die Teilnahme entscheiden, werden zunächst nicht identifizierbare soziodemographische Angaben (Geschlecht, Alter, u.a.) abgefragt. Anschließend folgen überwiegend Multiple-Choice-Fragen zu Ihren Einstellungen, Erwartungen, Vorbehalten und etwaigen Erfahrungen mit OpenNotes. Wir würden uns über Ihre Antworten freuen!

Der Fragebogen ist über folgenden Link erreichbar:  https://zvfbb.limequery.org/372578?lang=de und ist bis zum 30.12.2022 online.

Die Studie läuft als Teilprojekt der Studie “Pilotierung und Evaluation einer partizipativen Patient*innenakte in der Psychiatrie”(PEPPPSY) und wird an der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) durchgeführt.

 

Psychotherapie in der Ukraine und für ukrainische Geflüchtete in Deutschland

Onlinefortbildung mit Dr. Katalin Dohrmann und PD Dr. Maggie Schauer (Universität Konstanz)

(LPK BW) Dr. Katalin Dohrmann und PD Dr. Maggie Schauer beide in der Leitung des Kompetenzzentrums Psychotraumatologie der Universität Konstanz und mit viel Erfahrung mit Therapie- und Hilfsprojekten auch in Krisen- und Kriegsgebieten, boten für Kammermitglieder am 21. September 2022 eine Onlinefortbildung zu aktuellen Fragen zur Psychotherapie in der Ukraine sowie von ukrainischen Geflüchteten in Deutschland an. In der Veranstaltung wurde darüber informiert, wie ukrainische Menschen im eigenen Land oder als Geflüchtete in Deutschland aktuell psychotherapeutisch, psychiatrisch und psychosozial unterstützt werden können. Im Rahmen eines von der Baden-Württemberg Stiftung geförderten Projektes wurde diese Fortbildung kostenlos angeboten. Dr. Katalin Dohrmann führte als Moderatorin durch den Abend.

Nach kurzer Einführung berichtete die aus der Ukraine direkt zugeschaltete Psychotherapeutin Dr. Natalia Nalyvaiko über ihre psychotherapeutische Arbeit, die vor dem Krieg gegebenen Versorgungsstrukturen und demgegenüber zu ihrer derzeitige Arbeitssituation im Kriegsgebiet. Diese sei immer wieder gekennzeichnet von Krisenversorgung, in der es nur um Überleben, Essen und Schlafen gehe. Reguläre Sitzungen seien derzeit nicht möglich. Themenschwerpunkte würden sich entsprechend der Lage ändern. Könnten Sitzungen wieder aufgenommen werden, dann oft nur online über eine Videoschaltung. Die gegenseitige Unterstützung unter den psychotherapeutischen Kolleg*innen selbst habe zugenommen und sei mehr als zuvor gegeben. Der Bedarf an Schulungen zur Verarbeitung traumatischer Erlebnisse sei groß. Dr. Katalin Dohrmann berichtete dann zu ihrer derzeitigen Arbeit mit vertriebenen ukrainischen Frauen und Müttern in Deutschland mit vielen weiteren spezifischen fachlichen Hinweisen zur psychotherapeutischen Arbeit mit Geflüchteten. Dr. Maggie Schauer ging in ihrem abschließenden Vortrag auf die Kernthemen der Arbeit mit Menschen nach multipler Traumatisierung ein. Die Teilnehmer bedankten sich in den zahlreichen positiven Rückmeldungen vor allem auch für die Hinweise auf Fachartikel, Fragebögen und weiteren hilfreichen Informationen zur Thematik.

Information zu Abmahnungen von Webseitenbetreibern wegen der Nutzung von Google Fonts

(LPK BW) In den letzten Tagen gehen bei der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vermehrt Anfragen von Kammermitgliedern ein, die Abmahnungen von Rechtsanwaltskanzleien erhalten haben, weil sie Google Fonts in nicht datenschutzkonformer Weise auf ihrer Internetseite eingebunden haben sollen. Diese Abmahnungen werden mit einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) begründet und ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht.

Wir raten daher allen Kammermitgliedern, die eine Praxiswebseite betreiben, umgehend zu überprüfen, ob und in welcher Form Sie Google fonts auf Ihrer Webseite verwenden.

Bei Google Fonts handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis mit Schriftarten (fonts), die von Google frei verfügbar gemacht werden. Die Verwendung der Schriftarten (fonts) ist technisch entweder lokal in der eigenen IT-Infrastruktur oder remote über den Server von Google möglich. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen zwischen beiden Varianten aber erhebliche Unterschiede. Nur eine lokale Nutzung ohne Anbindung an den Server von Google ist datenschutzrechtlich ohne Zustimmung der betroffenen Besucher*innen der Webseite zulässig.

Dagegen findet bei einer Einbindung der fonts im Remote-Modus eine Übermittlung der IP-Adresse der Besucher*innen der Webseite an den Server von Google in den USA statt. Da es sich hierbei im Rechtssinn um eine Übermittlung von personenbezogenen Daten handelt, ist gemäß einer Entscheidung des LG München (Az.: 3 O 17493/20) eine vorherige Einwilligung der Besucher*innen der Webseite erforderlich, andernfalls liegt eine datenschutzrechtlich unzulässige Datenübermittlung vor.

Wir empfehlen daher allen Kammermitgliedern umgehend zu prüfen, ob und in welcher Form Sie aktuell Google fonts auf Ihrer Praxiswebseite verwenden. Hierzu kann ein sogenannter Google-Fonts-Checker verwendet werden, die im Internet über Suchmaschinen verfügbar sind. Wenn Sie Google fonts aktuell im Remote-Modus verwenden, empfehlen wir eine unverzügliche Umstellung auf die lokale Nutzung. Bitte ziehen Sie hierfür ggf. einen IT-Spezialisten zu Rate.

Kammermitglieder, die bereits eine Abmahnung erhalten haben, können sich für eine Beratung an die Berufsverbände, die Rechtsabteilung der Kammer oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens wenden.

Vertreterversammlung LPK Baden-Württemberg am 21./22.10.2022

(LPK BW) Die Vertreterversammlung (VV) begann am Freitagnachmittag mit dem TOP „Legalisierung von Cannabis“. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz führte in das Thema ein. Laut Koalitionsvertrag soll Cannabis legalisiert werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat dazu bereits eine Stellungnahme an den Gesetzgeber abgegeben. Die Profession sei also angefragt, sich zu diesem Gesetzesvorhaben zu äußern. Max Bernecker (BPtK) referierte zum Thema den Forschungsstand sowie sich daraus ergebende mögliche Argumente für oder gegen eine Legalisierung. Die VV diskutierte das Für und Wider einer Legalisierung, Befürchtungen aber auch Hoffnungen bezüglich der Wirkung einer Legalisierung wurden benannt. Übereinstimmung bestand darin, dass eine Legalisierung ohne deren Einbettung in eine Drogen- und Suchtpolitik mit entsprechenden Präventionsmaßnehmen in jedem Fall zu kurz greift.

Als zweiter Punkt stand die Neuregelung der Sterbehilfe auf der Tagesordnung.  Dr. Munz führt kurz in das Thema ein und berichtet den aktuellen Stand. Es gibt derzeit seitens der Politik drei aktuelle Entwürfe, die sich z.T. unterscheiden. Die Profession sei angefragt und müsse zur Legalisierung der Sterbehilfe Position beziehen.

Dr. Jan Glasenapp hielt einen Vortrag zum Thema. Er machte deutlich, dass Suizidwünsche als Ausdruck der Autonomie und nicht nur als Krankheitssymptom verstanden werden sollten. Dabei sei das Spannungsfeld zwischen Autonomie und Verantwortung zu sehen. In der anschließenden Diskussion wurde die Bedeutung einer Suizidprävention betont, aber auch die Wichtigkeit, dieses Thema schon in der Aus- und auch Weiterbildung zu vermitteln.

Drittes Thema war anschließend die Nutzung digitaler Medien in der Psychotherapie sowie in der Fort- und Weiterbildung. In der Diskussion wurde festgestellt, dass es bisher keine Regelung zu Nutzung von digitalen Medien in Aus-, Fort- und Weiterbildung gibt. Die Coronapandemie hat eine Dynamik ausgelöst, hin zu sehr verstärkter Nutzung digitaler Kommunikationsformen in verschiedenen Zusammenhängen. Die Frage wurde gestellt, ob die Berufsordnung nicht überarbeitet werden sollte, um Regelungen zur Nutzung dieser Medien verbindlich festzulegen. Bliebe alles ungeregelt, dann bestehe die Gefahr, dass sich marktwirtschaftliche Interessen durchsetzen, bei denen dann eine Qualitätssicherung nicht mehr zu gewährleisten sei.

Der Samstag stand dann im Zeichen des Vorstandsberichtes und der Haushaltsdebatte. Breiten Raum nahm bei der Diskussion des Vorstandsberichtes die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung ein. Erfreulicherweise konnte mitgeteilt werden, dass das Sozialministerium die im Frühjahr verabschiedete Weiterbildungsordnung genehmigt hat. Somit kann die Weiterbildungsordnung nach ihrer Verkündung durch die Kammer zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Weiterer Punkt im Vorstandsbericht war der Stand der Überlegungen zur Einrichtung von Kreispsychotherapeutenschaften. Dazu stellte der Vorstand in Absprache mit den Listensprechern, welche die bisherigen Überlegungen gemeinsam mit dem Vorstand in einer Arbeitsgruppe entwickelt hatten, einen Antrag. Darin soll der Vorstand und die Arbeitsgruppe beauftragt werden, bis zur Vertreterversammlung im März 2023 zu klären, ob und welche Änderungen im Heilberufekammergesetz zur Etablierung regionaler Psychotherapeutenschaften erforderlich sind. Zudem soll ein Entwurf für eine erforderliche Änderung der Hauptsatzung der LPK BW sowie ein Entwurf für eine mögliche Satzung für regionale Psychotherapeutenschaften vorgelegt werden. Eine Abschätzung der entstehenden Kosten soll ebenfalls erfolgen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Im Rahmen der Diskussion des Vorstandsberichtes brachte die „Freie Liste“ eine Resolution zur Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ein (siehe pdf zum Download). Darin wird gefordert, dass der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, Manfred Lucha, bei den Beihilfestellen des Landes interveniert, dass künftig ein Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz ohne Begründung akzeptiert wird. Die Resolution wurde einstimmig angenommen.

Mit der Vorstellung und Diskussion der Haushalte von 2021, 2022 und 2023 und der Verabschiedung der im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Beitragstabelle für 2023 endete die Vertreterversammlung.