Psychotherapie im sozio-ökologischen Kontext

Online-Studie der Universitäten Wuppertal, FU Berlin und Jena – Bitte um Mitwirkung

(LPK BW) Sowohl Patient*innen als auch Psychotherapeut*innen sind Teil der Gesellschaft und somit auch von globalen Krisen und deren gesellschaftlichen Auswirkungen betroffen. Insbesondere junge Menschen berichten zunehmende Sorgen bzgl. sozio-ökologischer Krisen (z.B., Klimakrise) und es entstehen vielfältige Protestbewegungen, die verschiedene gesellschaftliche Missstände aufzeigen (z.B. Rassismus, u.a. repräsentiert über #blacklivesmatter oder hinsichtlich der Klimakrise #luetzibleibt).

In dieser kurzen Umfrage (~5 min) möchten wir explorieren, in welcher Weise sozio-ökologische Kontextfaktoren in Ihrer klinischen Forschung oder Praxis Berücksichtigung finden und wie diese in Zukunft potenziell stärker berücksichtigt werden können. Der Begriff des sozio-ökologischen Kontexts bezieht sich auf Themen wie die Klimakrise, Diskriminierungserfahrungen oder Armut, kann aber auch im Rahmen der Befragung durch eigene Ergänzungen erweitert werden.

Wir sind Ihnen für Ihr Feedback sehr dankbar und freuen uns darauf, die obigen Fragen mit Ihrer Hilfe zu beantworten!

Link zur anonymen Umfrage:

https://www.soscisurvey.de/sozio-oekologisch/

Weitere Informationen:

https://kinderprojekte-psychologie.de/projekte/psychotherapie-im-sozio-oekologischen-kontext/

Die Studie findet unter Kooperation der Universitäten Wuppertal (Prof. Dr. Aleksandra Kaurin), Freie Universität Berlin (Prof. Dr. Claudia Calvano) und Jena (Prof. Dr. Julia Asbrand) statt.

 

Kontakt:

Prof. Dr. Claudia Calvano

Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und -psychotherapie

Freie Universität Berlin

Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie

Habelschwerdter Allee 45

14195 Berlin

claudia.calvano@fu-berlin.de

Online-Fortbildung „Wo Betroffene von Straftaten Hilfe finden“

Informationen für Psychotherapeut*innen zum Opferentschädigungsgesetz und den Hilfsangeboten des WEISSEN RINGS – das Programm ist nun verfügbar

(LPK BW) Weiterbildung des WEISSEN RINGS in Kooperation mit der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Montag, 19.06.2023, 9.00-12.00 Uhr (Online-Seminar)

Programm

9.00h Begrüßung

Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RING e.V.

Dr. Dietrich Munz, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer BW

9.15h – 10.15h Informationen zum Opferentschädigungsgesetz (OEG), sonstigen Fonds, Unfallkasse und Überbrückungsleistungen – Eike Eberle (WEISSER RING)

10.15h – 11.00h Psychotherapie und Zeugenaussagen während eines Strafverfahrens – Dr. Judith Arnscheid und Stephanie Tessmer-Petzendorfer und (LPK Baden-Württemberg)

11.00h – 11.45h Rolle und Angebote des Weissen Rings, Unterstützungsangebote und Infos zu Beratungsschecks – Karl-Heinz Langner (WEISSER RING)

Weitere Infos finden Sie im Programmflyer. Es können 4 Fortbildungpunkte erworben werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 35 €.

Zur Anmeldung geht es hier lang.

Stellenausschreibung: die LPK sucht Mitarbeiter/in für den Bereich Weiterbildung

(LPK BW) Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen von ca. 7.500 Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Bundesland. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister ihrer Mitglieder. Zu den wichtigsten Aufgaben im Bereich Weiterbildung zählen die Zulassung von Weiterbildungsstätten, die Anerkennung von Weiterbildungsbefugten und die Organisation von Prüfungen.

Um unsere Arbeitsfelder und die Atmosphäre in der LPK BW vorab kennenzulernen, können Sie sich auf unserer Homepage informieren. Dort haben wir informative Filme, die Sie unter https://entwicklung.lpk-bw.de/news/2022/wir-ueber-uns-die-landespsychotherapeutenkammer-stellt-sich-und-ihre-arbeit-vor-ab-sofort anschauen können.

 

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Mitarbeiter/in (m/w/d)

für den Bereich Weiterbildung im Ressort Aus-, Fort- und Weiterbildung

zur unbefristeten Anstellung in Vollzeit (40h/Woche) in unserer Geschäftsstelle in Stuttgart.

Wir bieten ein vielfältiges und interessantes Tätigkeitsspektrum mit leistungsgerechter Vergütung, viel Gestaltungsspielraum, Möglichkeit zur Gleitzeit sowie mobilem Arbeiten, Fahrtkostenzuschuss, einem angenehmen Betriebsklima und weiteren Zusatzleistungen. Die Geschäftsstelle befindet sich in modernen Räumen unweit des Hauptbahnhofes in der Stuttgarter Innenstadt.

Zu Ihren Aufgaben zählen:

  • Unterstützung der Ressortleitung Weiterbildung insbesondere bei der Umsetzung der Weiterbildungsordnung und der Anerkennung von Weiterbildungsstätten sowie von Weiterbildungsbefugten
  • Organisation von Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung
  • Erarbeitung von Konzepten und Stellungnahmen
  • Teilnahme an Ausschusssitzungen
  • Übernahme von Projekten und Aufgaben im Ressort

Was wir erwarten:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie, Gesundheits­wissenschaft oder Verwaltungswissenschaft oder Berufsausbildung im Gesundheitswesen mit mehrjähriger Berufs­erfahrung in verantwortungs­voller qualifizierter Sachbearbeitung
  • Fundierte Kenntnisse in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Psychotherapeut*innen oder den Ehrgeiz, sich diese Kenntnisse zügig eigenverantwortlich anzueignen
  • Berufserfahrung im Bereich des Gesundheitswesens
  • sehr gute Fähigkeiten in den Bereichen Planung, Organisation und Konzeptionierung
  • Teamfähigkeit, Teamgeist und soziale Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Freude an fachüber­greifender Zusammenarbeit
  • EDV-Kenntnisse sowie sehr gutes mündliches und schrift­liches Ausdrucksvermögen
  • hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Loyalität
  • Flexibilität und Belastbarkeit.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie per E-Mail an den Geschäftsführer, Herrn Dietrich (c.dietrich@lpk-bw.de), richten können. Bitte geben Sie darin Ihre Gehaltsvorstellung und Ihren möglichen Eintrittstermin an.

Neuer Service für Kammermitglieder

Sicherer Zahlungsverkehr für Ihre Gebühren und Beiträge – Erweiterte Möglichkeiten beim Bankeinzug

(LPK BW) Bisher bestand für Kammermitglieder die Möglichkeit, nur den Mitgliedsbeitrag per Bankeinzug zu bezahlen. Zusätzlich zur Möglichkeit des Lastschrifteinzugs für Kammerbeiträge kann jetzt auch für Akkreditierungsgebühren, Zertifikatsgebühren und Verwaltungsgebühren zur Ausstellung des Heilberufeausweises (HBA) ein Bankeinzug vereinbart werden.

Das SEPA-Lastschriftmandat für Beiträge und Gebühren bietet Ihnen die Möglichkeit, die Rechnungen schnell, sicher, preisgünstig und rechtzeitig zu begleichen. Fehlüberweisungen und verspätete Zahlungen, wodurch eventuell Mahngebühren entstehen können, entfallen dadurch.

Das Mandat kann jederzeit nach schriftlichem Auftrag individuell angepasst oder widerrufen werden.

Sie finden das Formular unter der Rubrik Mitglieder/Formulare.

GB-A-Richtlinie Komplexversorgung psychisch schwer kranker Menschen (KSV-Psych-Richtlinie) als Chance

Erfolgreiche Online-Fortbildung der LPK Baden-Württemberg gemeinsam mit der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Landesverband Gemeindepsychiatrie

(LPK BW) In den Räumlichkeiten der Landesärztekammer Baden-Württemberg fand am 8. März 2023 eine online-Informationsveranstaltung statt zur „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSV-Psych-RL)“.

Ankündigung der Wahl zur 6. Vertreterversammlung im Herbst 2023

(LPK BW) Im Herbst 2023 werden die Wahlen zur Sechsten Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg stattfinden.

Für die Durchführung der Briefwahl zur Vertreterversammlung hat der Kammervorstand Herrn Rechtsanwalt Alfred Morlock als Wahlleiter und als seine Stellvertreterin Frau Syndikusrechtsanwältin Davina Übelacker berufen.

Über die konkreten Einzelheiten wird der Wahlleiter alle wahlberechtigten gesetzlichen Kammermitglieder mit einem förmlichen Wahlrundschreiben informieren. Dieses förmliche Wahlrundschreiben wird bis Mitte Juli 2023 versendet und ausführliche Informationen zur Wahl enthalten, beispielsweise über die Wahlzeit, über Form und Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge, über die Stimmenabgabe und das Auszählungsverfahren.

Im Folgenden möchten wir Ihnen allgemeine Informationen zum Ablauf der Wahl geben. Diese Informationen dienen einer ersten Orientierung. Die verbindliche Mitteilung der Fristen und Formalitäten nach den Regularien der Wahlordnung erfolgt im förmlichen Wahlrundschreiben.

Das förmliche Wahlrundschreiben wird unter anderem auch den Aufruf zur Einreichung der Wahlvorschläge in Form von Listen und Hinweise zur Gestaltung der Wahlvorschläge enthalten. Jeder Wahlvorschlag benötigt ein Quorum von zehn Unterstützer*innen, welches im Wahlrundschreiben ausführlich erläutert werden wird. Wahlvorschläge können ab dem Zugang des förmlichen Wahlrundschreibens beim Wahlleiter eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge wird voraussichtlich im September 2023 nach den großen Sommerferien enden. Das Fristende wird im Wahlrundschreiben verbindlich benannt sein.

Nach dem Ende der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge wird der Wahlausschuss in einer Sitzung die notwendigen Beschlüsse gemäß §§ 9 ff. Wahlordnung fassen. Hierzu gehört auch die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Für die zugelassenen Wahlvorschläge veranlasst der Wahlleiter den Druck der Stimmzettel.

Nach der Zulassung der Wahlvorschläge haben die Listenführer*innen der einzelnen Wahllisten gemäß der in § 6a der Meldeordnung festgelegten datenschutzrechtlichen Regularien die Möglichkeit, Adressaufkleber zum Zwecke der Übersendung des Wahlprogrammes an die Kammermitglieder bei der Kammer anzufordern. Wir weisen darauf hin, dass Kammermitglieder dieser Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten durch formlose Erklärung gegenüber der Kammer widersprechen können (§ 6a Abs. 4 Meldeordnung).

Die Wahlzeit beginnt mit der Aussendung der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten, was voraussichtlich Ende Oktober 2023 geschehen wird.

Bitte teilen Sie der Kammer Änderungen Ihrer Privat- und Praxisanschrift sowie etwaige Namensänderungen umgehend mit, damit Ihnen die Wahlunterlagen übersendet werden können.

Das Wahlfristende wird vom Präsidenten festgesetzt und wird voraussichtlich Ende November 2023 sein.

Am Tag nach dem Wahlfristende erfolgen die Auszählung der Stimmzettel und die Feststellung des Wahlergebnisses. Anschließend wird das Wahlergebnis gemäß der Regelungen der Wahlordnung bekanntgegeben. Das wird voraussichtlich Anfang Dezember 2023 sein.

Ab dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf der Kammerhomepage kann innerhalb einer Frist von einem Monat beim Wahlausschuss Einspruch gegen die Wahl eingelegt werden.

Nach dem Ablauf der Wahlprüfungsfrist oder der Feststellung der Gültigkeit der Wahl bzw. nach deren Berichtigung ruft der Präsident die neu gewählte Vertreterversammlung zu ihrer ersten konstituierenden Sitzung ein. Die Vertreterversammlung wählt in dieser Sitzung aus ihrer Mitte den neuen Kammervorstand, die Delegierten in den DPT und die Mitglieder der Ausschüsse. Bis dahin bleiben die Mandatsträger der abgelaufenen Wahlperiode noch kommissarisch im Amt.

Psychotherapeut*innen in Ausbildung und Masterstudierende, die gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung freiwilliges Kammermitglied sind, nehmen nicht an der Briefwahl teil, sondern wählen in einem separaten Wahlverfahren aus ihrer Mitte ihre Vertreter*innen direkt in die Vertreterversammlung. Diese Wahl wird im Rahmen einer virtuellen Versammlung der freiwilligen Mitglieder durchgeführt, die voraussichtlich am 24. November 2023 von 16 Uhr bis 19 Uhr stattfinden wird. Eine Einladung dazu wird an die freiwilligen Mitglieder in Ausbildung fristgerecht vor der Sitzung versandt.

Psychotherapeut*innen als Zuweiser für das vom BMAS geförderte rehapro-Projekt „Psychosomatik Direkt“ gesucht

Die LPK BW bittet ihre niedergelassenen Mitglieder in den Regionen Stuttgart, Böblingen, Freiburg und Ravensburg um Beteiligung

(LPK BW) Zwischen der Erstmanifestation einer psychischen Erkrankung und der Inanspruchnahme einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme liegt oftmals ein Zeitraum von mehreren Jahren. Es stellt sich die Frage, wie es gelingen kann, Menschen mit psychischen Erkrankungen schneller in eine Rehabilitationsmaßnahme aufzunehmen, nach Möglichkeit, bevor eine Chronifizierung einsetzt. Im Rahmen des Modellprojektes soll ein niedrigschwelliger Zugang für die Betroffenen und ihre Behandler (Hausärzte und psychologische Psychotherapeuten) analog zu einer Krankenhauseinweisung geschaffen werden.

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg unterstützt Sie als potentielle Zuweiser, in dem Sie an einem durch Sozialmedizinischen Dienst der DRV durchgeführtes Schulungsangebot teilnehmen können. Falls Sie Interesse haben, an dieser Studie mitzuwirken und sich vorstellen können, entsprechend Patienten für eine Psychosomatische Rehabilitation zuzuweisen, können Sie sich für die online stattfindende Schulung bei der DRV Baden-Württemberg anmelden. Weitere Infos entnehmen Sie dem Schreiben der DRV Baden-Württemberg sowie einer kurzen Übersicht zur Studie.

Die Schulungen sind geplant in der Zeit vom 17.04.2023 bis Anfang Mai 2023. Es werden voraussichtlich 2-3 alternative Schulungstermine am späten Nachmittag angeboten. Die Schulungen finden ausschließlich online über das Medium Rainbow statt.

Falls Sie Rückfragen zur Studie, zur Schulung und/oder zum gesamten Procedere haben, können Sie sich per Mail oder telefonisch an die stellvertretende Projektleiterin bei der DRV BW, Frau Petra Walter wenden, petra.walter@drv-bw.de, +49 (711) 848-18123.

Falls Sie sich für die Studie anmelden möchten, bitten wir Sie, sich online auf unserer Homepage bis spätestens zum 17.03.2023 zu registrieren. Sie erhalten dann eine Rückmeldung von der Studienleitung.

Psychotherapeutensuchdienst auf der LPK-Website – erneuter Aufruf zu Eintragungen

(LPK BW) Wie bereits berichtet, wurde die Online-Psychotherapeut*innen-Suche der LPK Baden-Württemberg Anfang 2022 neu aufgelegt. Der Suchdienst ist neben der „Arztsuche“ der KV Baden-Württemberg das wichtigste seriöse Suchportal für Therapiesuchende. Kammermitglieder, die in Kassen- oder Privatpraxen arbeiten, können und sollten dort für Therapiesuchende eingetragen sein.

Die bisherige Online-Suche war Anfang 2022 u.a. wegen technischer Probleme abgeschaltet worden. In ihr waren zuletzt etwa 3.500 approbierte Psychotherapeut*innen registriert. Diese Einträge mussten alle gelöscht werden, die entsprechenden Praxisinhaber*innen mussten sich neu in die Datenbank eintragen. Bis Ende 2022 hatten dies leider nur ca. 800 LPK-Mitglieder getan. Wir bitten deshalb nochmals alle in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in Praxen tätigen LPK-Mitglieder, sich noch in das Portal einzutragen, damit allen Menschen, die einen Therapieplatz suchen, gut geholfen werden kann.

Den Eintrag in das Suchportal können Sie über das entsprechende Formular vornehmen. Da wir sicherstellen müssen, dass sich ausschließlich approbierte PP und KJP bzw. Mitglieder der LPK Baden-Württemberg eintragen, halten Sie bitte Ihre LPK-Mitgliedsnummer bereit (sie steht u.a. auf dem jährlichen Beitragsbescheid).

Informationen zur neuen Psychotherapie-Weiterbildung auf der LPK-Homepage

(LPK BW) Mit Wirkung zum 01.09.2020 ist die Ausbildung und der Zugang zu den Berufen durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz neu geregelt worden. Der neue Weg zur Approbation erfolgt durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das neue Studium ist praxisorientierter und berechtigt bereits zur Berufsausübung. Bereits während des Universitätsstudiums werden in Theorie- und Praxisanteilen grundlegende psychotherapeutische Kompetenzen in Diagnostik, Beratung und Behandlung von psychisch kranken Menschen vermittelt. Das Studium endet mit der Approbation, die zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ berechtigt.

An das Studium kann sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur „Fachpsychotherapeutin“ oder zum „Fachpsychotherapeut“ anschließen. Während der Weiterbildung erfolgt in ambulanten und stationären Phasen eine Spezialisierung auf ein Gebiet („Erwachsene“, „Kinder und Jugendliche“ oder „Neuropsychologische Psychotherapie“) und die Vertiefung in Psychotherapieverfahren. Neben der grundsätzlichen Qualifizierung für die Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen oder für die Neuropsychologische Psychotherapie können sich Psychotherapeut*innen nach wie vor in verschiedenen Bereichen spezialisieren (Bereichsweiterbildung). Mit Abschluss der Weiterbildung in einem Fachgebiet wird die Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister nach § 95c Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) erworben. Diese wiederum ist die zwingende Voraussetzung für den Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“).

Die neue Kombination aus Studium und Weiterbildung löst die bisherige Vorgehensweise aus Studium und postgradualer Ausbildung ab. Nähere Informationen zum Berufszugang nach neuem und altem Recht haben wir für Sie unter folgendem Link bereitgestellt: https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/ausbildung.

Die neue Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (WBO-P) finden Sie hier. Wichtige weitere Infos und Formulare zur WBO können hier abgerufen werden: https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/weiterbildung/weiterbildung-psychotherapeutinnen.

Die Inhalte und Strukturen der Weiterbildung werden von den Landespsychotherapeutenkammern festgelegt. Die Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg wurde von der LPK-Vertreterversammlung am 26. März 2022 verabschiedet und ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Weiterbildungsordnung der Landeskammern war, dass auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 24.04.2021 die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen (MWBO) mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Die aktuelle Fassung der MWBO kann auf der Homepage der BPtK eingesehen werden.

Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg 2023

(LPK BW) Der Landeskongress Gesundheit, der erfreulicherweise gut besucht am 3.2.2023 in der Messe Stuttgart stattfand (Online-Teilnahme war ebenfalls möglich), beschäftigte sich dieses Jahr unter dem Motto „Das Gesundheitssystem im Krisenmodus“ schwerpunktmäßig mit Problemlagen der Krankenhäuser, langen ambulanten Wartezeiten, Versorgungsengpässen und fehlenden Fachkräften. Expertinnen und Experten aus der Gesundheitsforschung und -praxis sowie Entscheiderinnen und Entscheider aus der Politik diskutierten auf dem Stuttgarter Messegelände Lösungsansätze. „Wie die Landespsychotherapeutenkammer auch schon in ihrer Stellungnahme zur Enquetekommission der Landesregierung zum Thema ‚Krisenfeste Gesellschaft‘ hervorgehoben hatte, sollte auch die mentale bzw. psychische Gesundheit als wichtige Voraussetzung von Resilienz und Belastbarkeit, bei der Bewältigung von Krisen mit in den Fokus gerückt werden“ so Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz. Dabei gehe es sowohl um Möglichkeiten der psychosozialen Prävention als auch um die Verbesserung der ambulanten und stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, so Dr. Munz weiter. Die LPK-Stellungnahme finden Sie hier.

Gesundheitsminister Manfred Lucha rief in seinem Grußwort alle relevanten Akteur*innen aus dem Gesundheitswesen zu Geschlossenheit auf, um die bestehenden Probleme in den Griff zu bekommen.

Prof. Dr. Tom Bschor, Leiter und Koordinator der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung des Bundesministeriums für Gesundheit, sowie Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stv. Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft gaben einen Überblick zur Situation in den Kliniken, der angekündigten Krankenhausreform und den Rückwirkungen auf die Versorgungslandschaft. Prof. Dr. Doris Schaeffer, Uni Bielefeld berichtete Ergebnisse aus mehreren der von ihrem Institut durchgeführten repräsentativen Studien zur Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und damit der Bedeutung der Patientenperspektive für die Nutzung von Gesundheitsleistungen. Ergänzt wurde das Thema Gesundheitskompetenz durch ein weiteres Impulsreferat von Prof. Dr. med. Mark Dominik Alscher, Medizinischer Geschäftsführer des Robert-Bosch-Krankenhauses Stuttgart zur Förderung der Digital Health Literacy, d.h. digitalen Gesundheitskompetenz bei Patienten und Bürgern. In der anschließenden Diskussion, an der neben den Referenten auch Cornelia Tausch, Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale BW, Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK BW und Dr. Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der KV BW teilnahmen, wurde der Stand und Perspektiven zur Gesundheitskompetenz diskutiert.

Am Nachmittag wurde in kleineren Runden, sog. „World-Cafes“ auf einzelne Themenbereiche fokussiert und v.a. Lösungsvorschläge dazu erarbeitet und vorgestellt, u.a. zum Dreiklang „Reagieren, Bewältigen, Vorbeugen von Krisen“, zur Krisenbewältigung im ambulanten Sektor oder zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit.

Mehr Informationen zum Landeskongress Gesundheit 2023 unter http://www.lk-gesundheit.de.