Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung

DLF-Podcast mit Dr. Jan Glasenapp

(LPK BW) In ihrem Podcast „Vergessene Nachrichten“ zu „Themen, die unter den Tisch fallen, die aber wichtig sind“ griff Moderatorin Sarah Zerback im Deutschlandfunk am 7. Juli das Thema auf, wie schwer es ist, einen Psychotherapieplatz zu finden, generell aber insbesondere für Menschen mit geistiger Behinderung und einer psychischen Störung.

LPK-Info-Veranstaltungen Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte“

(LPK BW) Mit zwei Online-Veranstaltungen am 03.07. und 10.07.23 gaben LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz und Vizepräsident Marin Klett eine Übersicht zu den Themen „Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte und Antragstellung“, an denen über 150 interessierte Praxisinhaber*innen sowie über 80 Vertreter*innen von Institutsambulanzen teilnahmen.

Hintergrund war die neue Psychotherapie-Aus- und Weiterbildung, in der der Berufszugang und Qualifikationsweg der Psychotherapeut*innen mit Wirkung zum 01.09.2020 neu geregelt und das Psychotherapeutengesetz entsprechend geändert wurde.

Wie Dr. Munz ausführte, erfolgt der neue Weg zur Approbation durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das Studium ende mit der Approbation, die auch zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ berechtigt. Für den Arztregistereintrag und Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“) ist allerdings eine anschließende fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in zwingend. Aus diesem Grunde gewinne diese erheblich an Bedeutung. In der Veranstaltung wurde zunächst die Weiterbildung kurz erläutert und dargestellt, wie die Weiterbildung in Praxen oder MVZ sowie in Institutsambulanzen angeboten werden kann. Darüber hinaus wurde die hierfür nötige Antragstellung erklärt.

Die Rolle der Psychotherapie in der Versorgung von Post-COVID und ME/CFS

AKTUALISIERUNG — Sehr großes Interesse an der LPK-Online-Fortbildung mit Bettina und Dr. Tilman Grande

(LPK BW) Die am 06.07.2023 durchgeführte Online-Fortbildung zu Long Covid/MECFS war mit über 350 Teilnehmern sehr gut besucht. In dem 2-stündigen Vortrag gaben Bettina und Dr. Tilman Grande (Heidelberg) einen Überblick über die Rolle der Psychotherapie in der Versorgung des Post-Covid-Syndroms (PCS) und seiner schwersten Folge, der Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS).

Studie: Psilocybin als neue Behandlungsform in der Medizin und Psychotherapie

Bitte um Teilnahme

(LPK BW) In der Medizin und Psychotherapie wird derzeit erforscht, in wie weit die psychoaktive Substanz Psilocybin zur Behandlung von psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Ängsten und Zwängen eingesetzt werden kann. Ziel ist es, Psilocybin als neue Behandlungsform zu implementieren. Mittels folgender vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Umfrage soll ein Eindruck des gegenwärtigen Informationsstands und der Einstellungen zu dieser neuen Behandlungsform entstehen.

Die Teilnahme an dieser Umfrage wird nicht mehr als 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Über folgenden Link haben Sie Zugang zum Online-Fragebogen:
https://www.soscisurvey.de/AIPStudie2023/

Zusätzlich zu der Umfrage führen die Studienleiter Fokus-Gruppen-Interviews zum Thema Psilocybin als neue Behandlungsform durch. Wenn Sie Interesse haben, an einem solchen Interview teilzunehmen, wenden Sie sich bitte an nina.hartter@mind-foundation.org.

Online-Fortbildung mit dem WEISSEN RING „Wo Betroffene von Straftaten Hilfe finden“

Informationen für Psychotherapeut*innen zum Opferentschädigungsgesetz und den Hilfsangeboten des WEISSEN RINGS

(LPK BW) Die gemeinsame Weiterbildung des WEISSEN RINGS in Kooperation mit der LPK Baden-Württemberg zum Thema „Wo Betroffene von Straftaten Hilfe finden – Informationen für Psychotherapeut*innen zum Opferentschädigungsgesetz und den Hilfsangeboten des WEISSEN RINGS “ fand am 19.06.2023 online statt. Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RING e.V. und Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz begrüßten die ca. 150 Teilnehmer.

NEU ab Juli 2023: LPK-Mitgliederportal für Fortbildungszertifikat und Fortbildungspunktekonto

(LPK BW) Fortbildungszertifikat und Fortbildungspunktekonto können ab Anfang Juli online über unser neues Mitgliederportal beantragt werden.

Der Link zum Portal: https://www.mitgliederportal.lpk-bw.de/home wird ab Anfang Juli 2023 freigeschaltet.

Sollten Sie noch keinen persönlichen Zugang zum Portal beantragt haben, bitten wir Sie, sich entweder per E-Mail an mitgliederportal@lpk-bw.de oder per Post an die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart zu wenden und uns die folgenden Angaben zu übermitteln:

  • vollständiger Name,
  • Geburtsdatum,
  • Mitgliedsnummer LPK-BW (diese finden Sie auf dem letzten Beitragsbescheid),
  • E-Mail-Adresse.

Nach Erhalt Ihrer Nachricht werden wir Ihnen Ihren Zugang an die bei uns hinterlegte Postadresse senden.

Sollte sich Ihre bei uns hinterlegte Postadresse geändert haben, bitten wir um eine kurze Mitteilung.

Aktuelle Psychotherapeutische Versorgung – Status Quo und Perspektiven

Vortrag von Dr. Rüdiger Nübling bei der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS) Karlsruhe

(LPK BW) LPK-Referent für Psychotherapeutische Versorgung und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Rüdiger Nübling, gab bei einer am 28.4.2023 von der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS) Karlsruhe hybrid durchgeführten Vortragsveranstaltung einen Überblick über die aktuelle psychotherapeutische Versorgung. Vor ca. 75 Zuhörer*innen, die z.T. bundesweit online zugeschaltet waren, wurden auf der Grundlage einer Vielzahl von Studien aktuelle Daten zur psychotherapeutischen Versorgung präsentiert.

Die stationäre und vor allem ambulante psychotherapeutische Versorgung ist ein Grundpfeiler des Gesundheitswesens für die psychische Gesundheit der Bevölkerung. Nach epidemiologischen Schätzungen, so Nübling, seien ca. 10-20% der Bundesbürger in ihrer psychischen Gesundheit beeinträchtigt bzw. behandlungsbedürftig. Die Krisen der vergangenen 2-3 Jahre (Corona, Ukraine/Geflüchtete) hätten diese Situation verschärft, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen sei in mehreren Studien eine Zunahme psychischer Belastungen registriert worden. Nach wie vor und seither noch mehr prägten lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz v.a. die ambulante Versorgung. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordere deswegen seit Jahren eine Anpassung der Bedarfsplanung für die psychotherapeutischen Kassensitze an den realen Bedarf. Dies werde von den Leistungsträgern im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) u.a. mit der Begründung der Ausgabensteigerung anhaltend blockiert.

Wie im Vortrag betont wurde, „lohnten“ sich die Ausgaben für Psychotherapie: die Effektivität psychotherapeutischer Interventionen ist vielfach, auch in großen Versorgungsstudien, nachgewiesen und der gesellschaftliche Nutzen ist hoch. Gesundheitsökonomische Modellschätzungen gehen davon aus, dass sich für jeden in Psychotherapie investierten € ein Nutzen von 2,5 bis 4,5 € ergebe. Neben einer meist durch Psychotherapie u.a. verbesserten gesundheitsbezogenen Lebensqualität, eine Verringerung von Depression und/oder Angst spiele hier z.B. auch der längere Verbleib im Erwerbsleben eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle.

Im Vortrag wurden Probleme der aktuellen psychotherapeutischen Versorgung insbesondere auf der Grundlage von Routinedaten sowie Daten zur Versorgungsforschung diskutiert und einige potentielle Perspektiven für die Psychotherapie selbst wie auch für ihre gesundheitspolitische Stellung skizziert.

Traumatherapie für Opfer von Gewalttaten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht

(LPK BW) Mit Wirkung zum 01.01.2024 tritt das neue soziale Entschädigungsrecht in §§ 31 ff. SGB XIV in Kraft, in welchem das vormalige Opferentschädigungsgesetz und andere Vorschriften zusammengefasst werden. Die weiteren Einzelheiten regelt eine Rechtsverordnung (Traumaambulanz-Verordnung).

Nach diesen Vorschriften haben Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige gegenüber dem Staat einen Anspruch auf soziale Leistungen zur Bewältigung der Folgen einer Straftat. Hierzu gehören auch niederschwellige Angebote zur Abklärung psychotraumatischer Belastungen und, falls indiziert, niederschwellige Angebote psychotherapeutischer Interventionen.

Es ist gemeinsames Anliegen des Sozialministeriums, des Regierungspräsidiums (Landesversorgungsamt) und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, über dieses Versorgungsangebot zu informieren und dazu aufzurufen, an dem Versorgungsangebot teilzunehmen, um entsprechend der Intention des Gesetzgebers eine möglichst flächendeckende und niederschwellig zugängliche Versorgung von Geschädigten nach den Vorschriften des sozialen Entschädigungsrechts zu erreichen.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass eine zeitnahe Diagnostik, Indikationsstellung und psychotherapeutische Behandlung in einer sog. Traumaambulanz erfolgt, die als ambulante Versorgungseinrichtung entweder eine psychotherapeutische Privatpraxis oder eine Kassenpraxis oder eine Ambulanz im Sinne der §§ 117 ff. SGB V sein kann. Um an dem Verfahren teilnehmen zu können, müssen Kammermitglieder neben der Approbation grundsätzlich eine traumaspezifische Zusatzqualifikation nachweisen und einen Vertrag mit dem Landesversorgungsamt abschließen.

Interessierte Kammermitglieder melden sich zunächst beim Landesversorgungsamt. Der für die Teilnahme abzuschließende öffentlich-rechtliche Vertrag regelt die Einzelheiten der Leistungserbringung, der Antragstellung, Berichtspflichten und Abrechnung der Leistungen.

Die eingeschriebenen ambulanten Einrichtungen rechnen die nach dem sozialen Entschädigungsrecht erbrachten Leistungen direkt mit dem Landesversorgungsamt auf Grundlage der gesetzlichen und im Vertrag geregelten Bestimmungen ab.

Eine vor- oder nachgeschaltete psychotherapeutische Behandlung zu Lasten der GKV oder anderer Kostenträger ist möglich, da das soziale Entschädigungsrecht als weitere Säule im Versorgungssystem dazu tritt und eine schnelle und unbürokratische Hilfe ermöglichen soll.

Für die Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht ist vorgesehen, dass zunächst bis zu fünf, bei Kindern- und Jugendlichem bis zu acht, probatorische Sitzungen stattfinden. Anschließend muss beim Landesversorgungsamt der Antrag gestellt werden. Nach Genehmigung können unter Berücksichtigung der stattgefundenen probatorischen Sitzungen im ersten Schritt bis zu 15, bei Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Sitzungen (50min) durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Aufwendungen der Geschädigten für Dolmetscher*innen können ebenfalls vom Landesversorgungsamt erstattet werden.

Interessierte Kammermitglieder können sich hier über die Einzelheiten informieren.

Für fachliche oder für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die folgenden Ansprechpartner*innen:
Thomas Mattes: Thomas.Mattes@rps.bwl.de, Tel.: 0711 904-11011
Maike Hagemann: Maike.Hagemann@sm.bwl.de, Tel. 0711 123 – 35297

Frau Dr. Franke: Stefanie.Franke@rps.bwl.de, Tel.: 0711 904-11056, Mo.-Do. 12:00-13:30 Uhr (für medizinische Fragen)

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Info-Veranstaltung der PTK Bayern: Sozialmedizinische Fragestellungen und Aufgaben für Psychotherapeut*innen

Welche Chancen bietet die neue Weiterbildung Sozialmedizin?

(LPK BW) Psychotherapeut*innen haben häufig mit sozialmedizinischen Fragestellungen zu tun, auch wenn sie sich dessen nicht immer bewusst sind. Die Frage, wie sehr die gesundheitlichen Einschränkungen z. B. die depressive Erkrankung eines*einer Patient*in auf seine Arbeitsfähigkeit oder seine Erwerbsfähigkeit auswirken, sind im psychotherapeutischen Alltag oft sehr relevant. Aber auch im Kontext von Stellungnahmen und Begutachtungen sind Psychotherapeut*innen im Feld der Sozialmedizin tätig. Die PTK Bayern bietet dazu eine Onlineveranstaltung an, zu der auch Mitglieder anderer Landeskammern eingeladen sind.

Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/li_fobisozialmed.html

 

LPK-Vertreterversammlung am 18. März 2023

(LPK BW) Die Vertreterversammlung (VV) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) fand am 18.03.2023 im Steigenberger Hotel Stuttgart statt.

Zu Beginn gedachte die Versammlung des Todes von Hans Metsch, der als Kammermitglied in der Gründungsphase der Kammer aktiv war und lange die LPK-Homepage betreut hat.

Im Vorstandsbericht legte Kammerpräsident Dr. Munz die Aktivitäten der Kammer seit der letzten VV dar. Er informierte zum aktuellen Stand der Weiterbildung und den Aktionen zu deren Finanzierung sowie zum Stand bzgl. e-Logbuch. Weiterhin berichtete er zur neuen Richtlinie zur Komplexversorgung psychisch schwer kranker Menschen.