Aktualisiert: Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Einschränkung – Grundlagen und Gestaltungsspielraum

Erfolgreicher Start der LPK-Online-Fortbildungsreihe mit Stefan Meir

(LPK BW) Mit ca. 75 Teilnehmer*innen startete am 23. April die LPK-Fortbildungsreihe zur Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung mit Stefan Meir, Psychologischer Psychotherapeut und leitender Psychologe im MZEB der GIB-Stiftung Berlin (Stiftung Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen). Die Präsentation seines Vortrags mit dem Thema „Eckpunkte und Gestaltungsspielraum der Psychotherapie mit Menschen mit geistiger Behinderung unter den aktuellen Bedingungen“ sowie eine Übrsicht zur gesamten Reihe finden Sie unten zum Download. 

Veranstaltungshinweis: Die weltweit größte LongCovid und ME/CFS Konferenz am 15./16.05.2024

Online-Veranstaltung – kostenlos

(LPK BW) Wir möchten Sie auf die am 15./16. Mai 2024 stattfindende weltweit größte Konferenz zu LongCovid und ME/CFS „Unite to fight“  aufmerksam machen. Sie ist kostenlos, Anmeldungen können unter
https://unitetofight2024.world erfolgen. 

Da die Konferenz das Ziel hat weltweit zu agieren und es Speaker aus unterschiedlichsten Nationen gibt, findet Sie rein online statt. So kann man bequem von zuhause zuschalten. Die Vorträge werden zudem aufgezeichnet.

Ankündigung: weitere Online-Fortbildung zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen

Zweites Seminar der Reihe mit Sabine Luttinger

(LPK BW) Im Rahmen der Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Intelligenzminderung folgt am 7. Mai das zweite Seminar der Reihe mit Sabine Luttinger zum Thema 

„Aspekte der Indikation für Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen – Was ist relevant?“

Datum/Zeit: Dienstag, 07. Mai 2024, 18.30-20.00 Uhr
Ort: Online über Zoom
Anmeldung ab sofort möglich unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-fobi-reihe-luttinger

In dem praxisorientierten Seminar werden einige wesentliche Aspekte von Indikation für die psychotherapeutische Arbeit mit Menschen mit kognitiven Besonderheiten genauer beleuchtet. Anhand von Fallvignetten wird dargestellt, was und in welcher Weise diese Aspekte für die ambulante psychotherapeutische Tätigkeit wichtig sein können. Dazu soll im Anschluss gemeinsam diskutiert werden.

Zur Person: Sabine Luttinger, Psychologische Psychotherapeutin (TP) hat zunächst über 20 Jahre Berufserfahrung gesammelt als „psychologischer Dienst“ stationärer Einrichtungen der Behindertenhilfe – Kinder, Jugendliche, Erwachsene. Sie war langjährig in der Leitung der Fachgruppe des BDP mit dem Titel „Psychologen in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung“. Zum Thema hatte sie vor Kammergründung bereits auf die prekäre psychotherapeutische Versorgungssituation aufmerksam gemacht, indem sie eine statistische Erhebung im Raum Südbaden durchführte. Diese Ergebnisse schickte sie an die Landespsychotherapeutenkammer. Damit trug sie wesentlich dazu bei, dass in der Vertreterversammlung entschieden wurde, hier mehr zu tun und einen Arbeitskreis mit Expert*innen zu Gründen. In Freiburg hat sie früh einen Qualitätszirkel zum Thema ins Leben gerufen, den sie seitdem unermüdlich leitet. Sie arbeitet niedergelassen und als Supervisorin in eigener Praxis in Freiburg, mit dem Angebot einer Lehrpraxis im Rahmen der Ausbildung. 

Das Gesamtprogramm der Fortbildungsreihe, die am 04. Juni mit Annika Kleischmann (Anmeldung unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-fobi-reihe-kleischmann) fortgesetzt wird, finden Sie hier zum Download.

Kinderschutz (nicht nur) in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Über 300 Teilnehmer*innen beim LPK-Online-Fachtag

(LPK BW) Am 21.03.2024 fand der vom Ausschuss Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen initiierte und organisierte Online-Fachtag zum Thema „Kinderschutz (nicht nur) in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ mit ca. 330 Teilnehmern statt. Anliegen dieses Fachtages war es, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen für Kindeswohlgefährdungen und ihre Auswirkungen zu sensibilisieren und zur Sicherheit im Umgang damit beizutragen. Hierzu hatte der Ausschuss für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen drei Themenschwerpunkte ausgewählt:

  • Ein „Update“ über die Auswirkungen von Kindeswohlgefährdung auf die Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. 
  • Emotionale Formen der Kindesmisshandlung und Vernachlässigung, Schwierigkeiten der Grenzziehung und Interventionsmöglichkeiten in rechtlicher und psychotherapeutischer Hinsicht.
  • Kinderschutz aus Sicht einer „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ mit Hinweisen auf Methodik und Verfahrensschritte und Haltung.

Prof. Heinz Kindler, Psychologe und Leiter des Fachbereichs Familienhilfe und Kinderschutz am Deutschen Jugendinstitut München, gab einen Überblick zur Definition von Kindeswohlgefährdung als Rechtsbegriff bezogen auf die Situation von Kindern und Jugendlichen und als Oberbegriff für alle Arten von Gefährdung (körperliche und psychische Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch). Er stellte Studien vor, in denen robuste Zusammenhänge zwischen erfahrener Gefährdung und psychischer Gesundheit gefunden wurden. In der derzeit größten Metaanalyse mit 11 Millionen einbezogenen Personen (Coughlan et al., 2022; Literaturangeben am Ende der Vortragsfolien) werden bei allen o.g. Gefährdungsformen und im gleichen Maße bei der oft übersehenen emotionalen Vernachlässigung in der frühen Kindheit Zusammenhänge zu externalisierenden und internalisierenden Störungen, zu Suizidalität, Suchtproblemen und anderen psychischen Problemen gefunden. Effekte finden sich auch im Bereich der somatischen Gesundheit (Norman et al., 2023 und „Nationale Kohorte“ Klinger-König et al., 2024). Schädigungen durch Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch zeigen sich v.a. in körperlichen Verletzungen, in einer allostatischen Last im Hinblick auf neuroanatomische Prozesse, d.h. das Gehirn braucht Energie für das Erkennen von Gefährdung, in der Beeinträchtigung selbstregulativer Fähigkeiten, in einem negativ verzerrten Selbstbild und negativen selbstevaluativen Gefühlen wie Scham, sowie in überlerntem, fehlangepasstem (Beziehungs-) Verhalten. Gefährdungserfahrungen haben Einfluss auf die Fähigkeit, sich Hilfe zu suchen. Es besteht ein erhöhtes Maß an Misstrauen nach Gefährdungserfahrungen. Im Hinblick auf die Versorgung gibt es v.a. für Kinder, die nach Gefährdung in Fremdbetreuung aufwachsen, eine gravierende therapeutische Unterversorgung, auch wenn auf der anderen Seite wichtige Fortschritte in den therapeutischen Behandlungsverfahren gemacht wurden. Prof. Kindler ging noch auf das gesetzlich vorgesehene Handeln bei aktuell gefährdeten Kindern und Jugendlichen ein (§4 KKG) und wies auf Möglichkeiten zum Einbringen therapeutischer Expertise in familiengerichtlichen Verfahren hin.

Mit einer Szene aus Kafkas Brief an den Vater leitete Prof. Miriam Rassenhofer, Dipl.-Psych. und KJP (VT) sowie Professorin im Bereich des Kinderschutzes an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm sowie am angegliederten Kompetenzzentrum Kinderschutz in der Medizin Baden-Württemberg, ihren Vortrag „Emotionale Formen der Kindesmisshandlung: Emotionale Vernachlässigung und psychische Misshandlung“ ein. Formen emotionaler Misshandlung können nach einer Definition der WHO (2022) sein, dem Kind/ Jugendlichen zu sagen, man wünsche, es sei nie geboren oder wäre tot, ihm zu sagen, es werde nicht geliebt oder verdiene nicht geliebt zu werden, ihm zu drohen es zu verletzen oder zu töten oder ihm zu sagen, es sei dumm oder nutzlos. Kategorien von emotionaler Misshandlung sind Ablehnung, Zurückweisung und verbale und nonverbale Entwertung, Ausnutzen und Bestechen, Terrorisieren, Isolieren, Missachten emotionaler Bedürfnisse und das Miterleben von Gewalt in der Familie. Statistisch wurden 2022 in Deutschland von 62 279 Fällen von Kindeswohlgefährdungen bei Mehrfachnennungen 59 % Vernachlässigung, 35 % Psychische Misshandlung, 27 % Körperliche Misshandlung und 5 % Sexuelle Gewalt erfasst (Statist. Bundesamt, 2024). Die Prävalenz von emotionaler Vernachlässigung wird im Dunkelfeld in Europa auf 18,6 % geschätzt. Prof. Rassenhofer erläuterte die Risikofaktoren für emotionale Misshandlung und Vernachlässigung auf der Ebene der Eltern, der Kinder und der Umwelt. Interessant ist der Befund, dass emotionale Misshandlung kein Schichtphänomen ist, Vernachlässigung jedoch mit niedrigem sozioökonomischen Status korreliert. Emotionale Misshandlung und Vernachlässigung haben nachteilige Auswirkungen auf die kognitive Entwicklung und den Schulerfolg, negative Folgen auf sozialer und Verhaltensebene wie negative Auswirkungen auf Coping, mangelnde Emotionsregulierung und Umgang mit Emotionen, ein höheres Risiko für riskantes Sexualverhalten und ein höheres Risiko, im Erwachsenenalter Belästigung zu erleben (nicht Nein sagen können). Auch für körperliche Folgen werden erhöhte Risiken gesehen wie Asthma, Fehlgeburten, sexuell übertragbare Krankheiten, Übergewicht und Rauchen. Eine Vielzahl körperlicher Folgeprobleme zeigt sich erst im mittleren Erwachsenenalter. In psychischer Hinsicht findet sich eine Vielzahl an Folgen und Störungen, und hier sind die Risiken nach emotionaler Misshandlung höher als bei anderen Misshandlungsformen. Emotionale Misshandlung wird als starker Auslöser für psychiatrische Erkrankungen und ihre Symptomschwere gesehen. Auch im Kontext einer psychotherapeutischen Behandlung gilt das Primat der Sicherheit für das Kind. Interventionsmöglichkeiten ergeben sich aus dem abgestuften Vorgehen nach § 4 KKG bei gewichtigen Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung: 1. Prüfung der eigenen fachlichen Mittel zu Gefährdungsabschätzung und -abwehr.  2. Hinwirken auf aktive Inanspruchnahme von Hilfen durch die Sorgeberechtigten. Hilfreich hier ggfs. die Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft oder durch die medizinische Kinderschutzhotline (0800 19 210 00). 3. Mitteilung an das Jugendamt, wenn Tätigwerden dringend erforderlich ist und/oder Personensorgeberechtigte nicht in der Lage sind, an der Gefährdungsabschätzung oder Gefährdungsabwendung mitzuwirken. Hinweise auf störungsspezifische Behandlungsansätze und weiterführende Literatur rundeten den dichten Vortrag ab.

Dass die Arbeit im Kinderschutz trotz aller Belastungen Freude machen kann, vermittelte Volker Schuld, Dipl.-Psychologe, systemischer Familientherapeut und Traumatherapeut, Leiter des Kinderschutz-Zentrums Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis in seinem Vortrag mit grundlegenden Gedanken zum Kinderschutz aus Sicht einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“.  Da die Übergänge von Kindeswohl zu Kindeswohlgefährdung fließend sind, sollte die klassische Frage im Kinderschutz „Ab wann muss ich etwas tun?“ ersetzt werden durch die Frage: „Was kann ich tun?“. Dies bedeutet, dass in Fällen von Kindeswohlgefährdung zunächst häufig Unsicherheiten und Nichtwissen ausgehalten werden müssen. Auch wenn Volker Schuld seinen Folien mit grundlegenden Gedanken zum Kinderschutz die Warnung vorausschickte, dass sie nur mit einer begleitenden Erklärung des Referenten gelesen werden sollten, sollen sie hier in ihrer eindrücklichen Prägnanz wiedergegeben werden: „Kein Fall ist wie der andere“. „Kinderschutz gelingt nur in Kooperation (mit Kind/Jugendlichem, Eltern, Institutionen, einer „insofern erfahrenen Fachkraft…“).“ Folgende Haltungen sind neben Methoden und Kenntnissen Voraussetzung für einen gelingenden Kinderschutz: „Defizite und Gefährdungen wahrnehmen (nicht auf die Jagd gehen, aber wach sein), ebenso „Ressourcen und den Blick weit halten.“ „Kinder reden nicht mit Deppen! Es ist immer ein Kompliment und eine Ehre, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher mir etwas anvertraut. Diese vertrauensvolle Beziehung sollte das Ziel sein, daher sollte der Rahmen so gestaltet sein, dass Vertrauen möglich ist.“ „Plädoyer für das komische Bauchgefühl. Das Bauchgefühl als Summe aller diagnostischen Fähigkeiten ernst nehmen.“ „Fachberatung gerne frühzeitig in Anspruch nehmen“. „Dokumentation ist wichtig“. „Ziel eines Kinderschutzfalles ist nicht die Gefährdungsmeldung beim Jugendamt. Ziel ist die Abwendung von Kindeswohlgefährdung. Kinder sollen sicher sein.“ „Die Schweigepflicht ist ein hohes Gut. Ein vertraulicher Rahmen wichtige Basis. Aber es gibt Grenzen. Werden diese nach unserer Einschätzung überschritten, kann eine Gefährdungsmeldung notwendig sein. Den Patient*innen keine Verschwiegenheit versprechen.“ „Sagen was man denkt, Rahmen setzen, transparent sein. Kind/Jugendlichen einbeziehen: ‘Du erfährst, was passiert‘.“ „Metakommunikation als Möglichkeit im Kontakt mit Kind und Eltern.“

Im von Michaela Willhauck-Fojkar freundlich und umsichtig moderierten Chat hatten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit Fragen zu den inhaltlich dichten Vorträgen zu stellen. Aufgrund der begrenzten Zeit konnten diese nicht alle beantwortet werden. Daher wird sich der Ausschuss für die psychotherapeutische Versorgung weiter mit der Thematik befassen. Die erfreulich große Zahl der Teilnehmer*innen an der Fortbildung zeigte, dass die Thematik im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie immer stärkere Aufmerksamkeit erhält.

Konjunkturbefragung der Freien Berufe 2024

Bitte um Teilnahme

(LPK BW) Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) führt halbjährlich Konjunkturumfragen durch. Im Fokus der turnusmäßigen Befragung stehen die konjunkturellen Entwicklungen und die bürokratischen Belastungen in den einzelnen freien Berufsgruppen. Die Ergebnisse sind ein wichtiger Baustein in der Interessenvertretung der Freien Berufe auch durch unseren Verband und sollen helfen, die politische Willensbildung im Sinne der Freien Berufe zu beeinflussen.

Die nun gestartete jüngste Welle der Konjunkturbefragung läuft bis zum 28.04.2024 und ist über diesen Link erreichbar: www.t1p.de/konjunktur-fb 

Die Befragung dauert ca. 12 Minuten und die Datenerhebung erfolgt selbstverständlich anonym.

Psychosoziale Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Taubheit/Hörbehinderung

Aufruf zur Studienteilnahme

(LPK BW) An der LMU München läuft derzeit ein von der Heidehof Stiftung gefördertes Projekt zur psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Taubheit/Hörbehinderung.

Wir möchten Sie auf eine Onlinebefragung (www.soscisurvey.de/praxisbefragung) im Rahmen dieses Projektes aufmerksam machen, die sich an Psychotherapeut:innen richtet, die Erfahrung in der Psychotherapie mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Taubheit/Hörbehinderung aufweisen.

Warum ist die Befragung relevant?

Psychisch belastete Menschen mit Taubheit/Hörbehinderung haben keinen gleichberechtigten Zugang zur psychosozialen Versorgung. Es gibt wenig Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen, die für die zielgruppenspezifischen Bedarfe sensibilisiert sind und adäquat darauf eingehen können.

Durch die Reform des PsychThG ist gesetzlich festgehalten, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen im Studium berücksichtigt werden müssen (§7 PsychThG). Dennoch gibt es aktuell keine institutionell verankerten Angebote zur Sensibilisierung und Qualifizierung von angehenden Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen.

Was ist das Ziel der Befragung?

Das Ziel der Befragung ist, umfassende Erkenntnisse zu der aktuellen Versorgung von psychisch belasteten Menschen mit Taubheit/Hörbehinderung zu gewinnen.

Aufbauend auf diesen Erkenntnissen soll ein Seminar für Psychologie-/Psychotherapiestudierende entwickelt werden. Langfristig soll dadurch erreicht werden, dass das Thema Taubheit/Hörbehinderung institutionell in der Aus- und Fortbildung von Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen verankert wird.

Wer kann teilnehmen?

Psychotherapeut:innen, Psycholog:innen und weitere psychosoziale Fachkräfte (z.B. Pädagog:innen, Sozialarbeiter:innen, … ), die Erfahrung in der psychosozialen Beratung oder (Psycho-)Therapie mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Taubheit/Hörbehinderung haben.

Link zur Befragung: www.soscisurvey.de/praxisbefragung

Save the Date – LPK-Fortbildungsreihe 2024 zu Psychotherapie bei Intelligenzminderung

Start mit Stefan Meir am 23. April 2024 – Anmeldungen ab sofort möglich

(LPK BW) Ab April 2024 startet der Arbeitskreis (AK) Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung erneut eine Fortbildungsreihe.

Die insgesamt acht praxisnahen Online-Seminare zu unterschiedlichen Themenbereichen präsentiert von bundesweit bekannten Expert*innen richten sich vor allem an niedergelassene Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg. Sie werden jeweils an Dienstagen von 18:30 – 20:00 Uhr stattfinden. Die Fortbildung ist kostenlos, die Teilnehmerzahl begrenzt. Je Einheit können 3 Fortbildungspunkte erworben werden.

Beginnen wird die Reihe am 23. April 2024 mit einem einführenden Seminar mit 

Stefan Meir, Leitender Psychologe am MZEB Berlin-Nord der GIB Stiftung Berlin zum Thema:

Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Einschränkung – Grundlagen und Gestaltungsspielraum

„In diesem Seminar wird der heterogene Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung in einer Übersicht typisiert vorgestellt. Daraus abgeleitet werden grundlegende Merkmale für die Gestaltung psychotherapeutischer Arbeit aufgeführt, sowie die besonderen Möglichkeiten, die der Beschluss des GBA für die Durchführung und Abrechnung bietet.“

Der 2015 ins Leben gerufene AK der LPK Baden-Württemberg besteht aus neun Expert*innen, die sich regelmäßig austauschen. Diese sind selbst tätig und aktiv in der regionalen ambulanten und/oder stationären/institutionellen psychotherapeutischen Versorgung und unterstützen Aufbau und Kontinuität/Förderung regionaler Qualitätszirkel, dies auch als Referent*innen regionaler und überregionaler Veranstaltungen zum Thema. Aufgabenschwerpunkte des AK sind u.a. die Förderung regionaler Qualitätszirkel sowie die Initiierung/Förderung und Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen für Kammermitglieder. Hinzu kommt die Initiierung interprofessioneller Fortbildungen mit Blick auf Verbindung bestehender regional vernetzter Hilfestrukturen. Ein wichtiges Anliegen des AK ist es weiterhin, durch die Veranstaltungsreihe den bereits bestehenden, noch kleinen Adressenpool von niedergelassenen Kolleg*innen weiter auszubauen, in dem sich Teilnehmer einschreiben können, wenn sie interessiert und bereit sind oder durch diese Fortbildungsreihe angeregt werden und sich sicherer fühlen, auch Menschen mit intellektuellen Einschränkungen und psychischen Störungen zu behandeln. Nach wie vor gehen bei der Kammer dringliche Anfragen von Angehörigen und kommunalen Einrichtungen ein, die bereits lange und erfolglos nach Therapiemöglichkeiten in ihrer Region gesucht haben. 

Das Gesamtprogramm der Fortbildungsreihe finden Sie unten als Downlaod.

Für den AK und den LPK-Vorstand: Dr. Roland Straub und Dorothea Groschwitz

Die Anmeldung bitte jeweils für jeden Termin einzeln vornehmen, sie kann leider nicht en bloc erfolgen. Zur Anmeldung der ersten Veranstaltung mit Stefan Meir geht’s hier.

Gesundheits-Apps in der psychischen Gesundheitsversorgung

Bitte um Teilname an Online-Studie

(LPK BW) In dieser vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Studie der Universität Augsburg, soll die Einschätzung von psychotherapeutisch geschultem Fachpersonal (ärztlich oder psychologisch) zu Gesundheits-Apps im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung erfasst werden. Die Antworten sollen dabei helfen, die psychische Gesundheitsversorgung weiterzuentwicklen. Die Befragung dauert ca. 8 Minuten und die Daten werden werden anonym erhoben. Es handelt sich um eine unabhängige Studie ohne Geschäftsbeziehungen zu den Herstellern der in der Befragung genannten Apps.

Link zur Studie: https://de.surveymonkey.com/r/7MBTJJC

Die Studie ist Teil des Forschungsprojektes META (mHealth: Ethical, Legal, Social aspects in the technological age), in dem ethische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte mobiler Gesundheitstechnologien untersucht werden. Das sind zum Beispiel Apps, Wearables, Sensoren und andere digitale Technologien. Sie werden zunehmend zu einem wesentlichen Bestandteil der Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden sowie der Prävention und des Krankheitsmanagements.

Basiswissen Kinderschutz Baden-Württemberg

Ein Projekt zur webbasierten Wissensvermittlung durch E-Learning im Kinderschutz: Interprofessionelles Grundlagenwissen zur Entwicklung einer gemeinsamen Sprache bei der Zusammenarbeit im Kinderschutz

(LPK BW) Im Rahmen des vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg geförderten Projekts „Basiswissen Kinderschutz Baden-Württemberg“ wird ein webbasiertes, interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Thema interprofessioneller Kinderschutz entwickelt. Mehrere Online-Module geben eine Übersicht über den Umgang mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Vernachlässigung und Kindesmisshandlungen sowie Frühe Hilfen. Sie umfassen Informationen zur Epidemiologie und Diagnostik von Misshandlungsformen, zu Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie sowie rechtlichen Grundlagen zu Fällen von Kindesmisshandlung. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit im Kinderschutz thematisiert sowie die Sichtweisen der verschiedenen Professionen, die im Kinderschutzverfahren beteiligt sind, dargestellt.

Zielgruppen sind Fachkräfte aus der Justiz, aus der Jugendhilfe und der Gesundheitsversorgung. Des Weiteren sollen Angehörige der Polizei und der Bewährungshilfe sowie alle anderen Fachkräfte, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit Fällen von Kindesmisshandlungen in Berührung kommen, adressiert werden. 

Interessierte können sich kostenfrei unter https://bw-basiswissen.elearning-kinderschutz.de/registrierung für die Online-Fortbildung registrieren. 

Weitere Informationen finden sich auf der Projekthomepage: https://bw-basiswissen.elearning-kinderschutz.de

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die folgende Kontaktadresse wenden: basiswissen@elearning-kinderschutz.de

Forschungskompass Mentale Gesundheit startet

Bitte um Mitwirkung bei bundesweiter Online-Beteiligung

(LPK BW) Zum ersten Mal in Deutschland sammeln Menschen mit psychischen Problemen und ihnen nahestehende Personen die für sie relevanten Forschungsthemen. Das Ziel: Psychotherapeutische und psychiatrische Forschung lebensnäher gestalten. Dafür startet am 22. Februar auf der Webseite kommit-deutschland.de ein dreiwöchiger Online-Dialog. Betroffene ab 16 Jahren, die persönliche Erfahrungen mit psychischen Gesundheitsproblemen oder als Nahestehende eines Betroffenen gemacht haben, können dort bis zum 14. März 2024 ohne großen Aufwand ihre Themen einbringen und sehen, welche Themen andere eingebracht haben. Aus den Ergebnissen wird im Zuge einer mehrstufigen Betroffenenbeteiligung ein Forschungskompass Mentale Gesundheit erarbeitet. Er soll Forschenden dabei helfen, ihre Themenauswahl stärker am Bedarf der Betroffenen auszurichten.

KOMMIT ist ein Projekt des Trialogischen Zentrumsrats des Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit (DZGP). Zu diesem Zentrum gehören Forschungsinstitute in ganz Deutschland mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Das gemeinsame Anliegen: Betroffene und ihnen Nahestehende in die Forschungsgestaltung einbeziehen.