Mahnwache zur Suizidprävention

Aktion am 01.07.2024 in Berlin

(LPK BW) Am 2.5.2024 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Nationale Suizidpräventionsstrategie veröffentlicht. Die vorgesehenen Maßnahmen beinhalten wichtige Aspekte zur Verbesserung der Suizidprävention in Deutschland. Sie lässt aber insbesondere die Frage der Finanzierung offen und bietet keine verbindliche Grundlage für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Deswegen fordert der Deutsche Bundestag zu Recht ein Suizidpräventionsgesetz.

Vor diesem Hintergrund lädt das Bündnis für Suizidprävention am 1.7.2024 um 11.55 Uhr zu einer Mahnwache vor dem Gebäude des Bundesgesundheitsministeriums in der Friedrichstrasse 108 in Berlin ein, um den Bundesgesundheitsminister an den Auftrag zu erinnern, bis zum 30.06.2024 einen Gesetzentwurf vorzulegen und damit auch die gesamtgesellschaftliche Bedeutung dieses Themas nochmals zu unterstreichen.

Zu den Organisatoren dieser Veranstaltung gehören Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Institutionen und Gruppen, die in ihrer täglichen Arbeit mit dem Thema konfrontiert sind sowie Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenengruppen. Sie alle werden vor Ort sein und für einen Austausch zur Verfügung stehen.

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Justiz sucht Gutachter im Familien- und Strafrecht

(LPK BW) Die Gerichte in Baden-Württemberg suchen dringend Sachverständige zur Begutachtung in familiengerichtlichen Verfahren sowie in Strafverfahren. Das Ministerium der Justiz und für Migration hat daher die Landespsychotherapeutenkammer um Mithilfe gebeten.

In familiengerichtlichen Verfahren, etwa wenn es um das Sorge- oder Umgangsrecht oder gerichtliches Eingreifen wegen einer Gefährdung des Kindeswohls geht, sind die Gerichte im Hinblick auf die Belange der betroffenen Kinder unter anderem auf Sachverständige mit einer psychotherapeutischen Berufsqualifikation angewiesen.

Im Rahmen von Strafverfahren geht es vielfach um die Schuldfähigkeit, im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Unterbringung aber auch um die krankheits- und/oder persönlichkeitsbedingte Gefährlichkeit eines Beschuldigten. Auch im Bereich der Strafvollstreckung werden kriminalprognostische Gutachten zur Gefährlichkeit des Verurteilten etwa mit Blick auf eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung benötigt. Je nach konkretem Einzelfall sind Gutachten insbesondere auch von Psychologischen Psychotherapeuten verlangt.

Den konkreten Inhalt des anzufertigenden Gutachtens erfährt der Sachverständige aus einem gerichtlichen Beschluss. Die zu begutachtenden Personen sind vor der Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen.

Die Vergütung der Sachverständigen beläuft sich in familiengerichtlichen Verfahren auf derzeit grundsätzlich 120 € netto pro Stunde sowie in Strafverfahren, abhängig vom Gegenstand der Begutachtung, zwischen 90 € und 120 € netto pro Stunde.   Vergütet werden hierbei der Zeitaufwand für das Aktenstudium, die Vorbereitung und Durchführung der Begutachtung sowie die Abfassung des Gutachtens. 

Sollte Interesse an der Tätigkeit als Gutachter bestehen, so wenden Sie sich bitte an Gerichtsgutachter-Psych@jum.bwl.de oder registrieren sich über das justizeigene Online-Formular auf https://justizportal.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Gutachterverzeichnis. Das Justizministerium nimmt Sie dann gerne in seine justizinterne Sachverständigenliste auf. Ihre Einwilligung dazu können Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen. Für Rückfragen steht Ihnen das Ministerium gerne zur Verfügung.

Da für eine ordnungsgemäße Tätigkeit als Gutachterin oder Gutachter für die staatlichen Gerichte Grundkenntnisse im Prozessrecht empfehlenswert und vertiefte fachliche Kenntnisse und Erfahrungen unabdingbar sind, empfiehlt die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg interessierten Kammermitgliedern vor der Übernahme eines Begutachtungsauftrages die Teilnahme an einer spezifischen Fortbildung und weist auf die folgenden Angebote hin:

  • Fortbildungen für die familiengerichtliche Begutachtung bietet in Baden-Württemberg aktuell das Weinsberger Forum an. Darüber hinaus wird an der Ärztlichen Akademie für Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen e. V. München ab 2025 ein Curriculum für den Bereich der forensischen Begutachtung von Kindern und Jugendlichen angeboten. 

  • In Bayern bietet das Institut für Verhaltenstherapie (IVS Nürnberg) unter der Leitung von Herrn Dr. Andreas Rose aktuell Fortbildungen für PP und KJP sowohl für die Begutachtung in Straf- und Strafvollstreckungsverfahren als auch in familiengerichtlichen Verfahren an. 

Wünschen Sie neben der Aufnahme in die justizeigene Sachverständigenliste eine zusätzliche Aufnahme in die kammereigene Sachverständigenliste, so sind die Voraussetzungen der Verwaltungsvorschrift für die Eintragung in die Sachverständigenliste der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg zu erfüllen.

Nähere Auskunft zur kammereigenen Sachverständigenliste erhalten Sie unter: info@lpk-bw.de

Informationen zur Vorbeugung von Urkundenfälschungen

Aus aktuellem Anlass ein Hinweis zur Verhinderung von Urkundenfälschungen

(LPK BW) Aus aktuellem Anlass ein Hinweis zur Verhinderung von Urkundenfälschungen:

Jedes Kammermitglied darf unter Beachtung der berufsrechtlichen Regelungen angemessen und sachgerecht über die berufliche Praxis informieren (§ 14 Berufsordnung). Dieses Recht umfasst selbstverständlich auch die Angabe der nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbenen Qualifikationen, wie die Nennung des erworbenen Studienabschlusses und der Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in, als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in oder Psychotherapeut/in. Zulässige Angaben erworbener Qualifikationen dürfen auch auf einer Praxishomepage erfolgen.

Aus aktuellem Anlass möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass die Veröffentlichung von eingescannten oder fotografierten Approbationsurkunden, Diplomzeugnissen oder sonstigen Urkunden auf einer Internethomepage ein hohes Missbrauchspotenzial für die Herstellung von Urkundenfälschungen birgt. Außerdem erhöht das das Risiko für einen Identitätsdiebstahl, da in Urkunden in der Regel weitere personenbezogene Daten, bspw. das Geburtsdatum, verzeichnet sind. Dateien, die einmal öffentlich zugänglich ins Internet gestellt werden, können von jedermann eingesehen und verwendet werden. Aus diesem Grund raten wir davon ab, höchstpersönliche Dokumente, wie die Approbationsurkunde oder Diplomzeugnisse, im Internet frei verfügbar zu machen.

 

Fußball-Europameisterschaft in Deutschland: auf Ernstfälle vorbereitet sein

Psychotherapeut*innen zur Unterstützung gesucht

(LPK BW) Die bevorstehende UEFA EURO 2024, die in Deutschland ausgetragen wird, stellt uns vor eine besondere Herausforderung. Dieses Ereignis, das Millionen von Menschen anzieht, birgt nicht nur Freude am Sport, sondern auch das Risiko von Zwischenfällen, insbesondere angesichts der angespannten Situation auf der internationalen Bühne.

Die aktuelle Lage lässt leider das Risiko von Massenkonfrontationen oder Unruhen während eines so emotional aufgeladenen Ereignisses wie der EURO 2024 nicht ausschließen. In Anbetracht dessen sehen wir als Landespsychotherapeutenkammer unsere Verantwortung darin, einen Beitrag zur Sicherstellung des Wohlbefindens aller Beteiligten zu leisten.

Wir möchten daher unsere Unterstützung anbieten, indem wir eine Liste von Psychotherapeut*innen erstellen, die bereit sind, mit psychotherapeutischer Intervention zu helfen. Diese Liste wird an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Damit möchten wir sicherstellen, dass psychotherapeutische Hilfe nach Zwischenfällen zugänglich ist. 

Es ist wichtig zu betonen, dass es sich hierbei nicht um Hilfe in der Akutphase handelt, sondern bei Bedarf um nachfolgende psychotherapeutische Interventionen im Sinne der tertiären Prävention. Im Rahmen der psychosozialen Notfallversorgung hat sie in den Wochen nach bereits erfolgten Erstmaßnahmen durch spezifisch in psychosozialen Akuthilfen geschulte Einsatzkräfte das Ziel der Linderung, Heilung bzw. Prävention von Chronifizierung einer psychischen Traumafolgestörung und mit ihr verbundener Funktionsbeeinträchtigungen.

Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie bereit sind, sich in diese Liste aufnehmen zu lassen und ggf. Ihre Unterstützung anzubieten. Teilen Sie uns dabei an die Mailadresse info@lpk-bw.de bitte Ihre Kontaktdaten und Einverständnis zur Weitergabe ihre Daten an das zuständige Ministerium mit. 

Ihr Engagement und Ihre Fachkompetenz sind von unschätzbarem Wert und können entscheidend dazu beitragen, dass betroffene Personen schnelle und professionelle Unterstützung erhalten.

Bitte beachten Sie, dass das Land Baden-Württemberg derzeit keine finanziellen Mittel für diese Initiative bereitstellt. Die Versorgung und Finanzierung erfolgt daher im Regelsystem. 

 

Es gilt Folgendes:

 

Die Finanzierung der psychotherapeutischen Behandlung von Betroffenen ist abhängig vom Versicherungsstatus der Betroffenen. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die psychotherapeutische Versorgung und Finanzierung der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse nach den sozialrechtlichen Regularien. Bei privatversicherten und verbeamteten Betroffenen sowie deren Familienangehörigen ist die Behandlung als Privatbehandlung nach der GOP gegenüber den Patient*innen abzurechnen und die Kosten werden von den jeweiligen Kostenträgern (PKV, Beihilfe) übernommen.

Bei ehrenamtlichen und professionellen Helfer*innen liegt die Zuständigkeit für die Finanzierung der psychotherapeutischen Behandlungen regelmäßig bei der gesetzlichen Unfallversicherung, wobei die Kostenträger die Berufsgenossenschaften sind. Sind Helfer*innen verbeamtet oder Angehörige von Polizei oder Feuerwehr, so ist in der Regel die Unfallfürsorge der zuständigen Kostenträger. Zuvor ist ein Durchgangsarztverfahren (D-Arztverfahren) durchzuführen.

Aspekte herausfordernden Verhaltens bei Kindern und Jugendlichen mit intellektuellen Einschränkungen

5. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Klaus Diegel steht bevor

(LPK BW) Die Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Intelligenzminderung wird am 9. Juli fortgesetzt.  Diesmal übernimmt Klaus Diegel den Staffelstab mit einem Vortrag zum Thema: 

„Aspekte herausfordernden Verhaltens bei Kindern und Jugendlichen mit intellektuellen Einschränkungen“

Dienstag, 09. Juli 2024, 19.00-20.30 Uhr
Anmeldung: https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-fobi-reihe-diegel  

Dabei werden Ansätze zur Entstehung und Aufrechterhaltung von herausfordernden Verhaltensweisen und einzelne Interventionsmöglichkeiten bezogen auf Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen sowie Besonderheiten des therapeutischen Vorgehens vorgestellt.

Es wird dargelegt, wie eine Behinderung als schwerwiegender Faktor das Risiko für die Entwicklung von herausforderndem Verhalten und psychischen Erkrankungen deutlich erhöhen kann und wie entscheidend eine rechtzeitige psychotherapeutische Behandlung in diesem Fall ist. 

Darüber hinaus werden die Besonderheiten des Zugangs und des Problemverständnisses sowie die Besonderheiten der Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Problemen bzw. Störungen bei Kindern und Jugendlichen mit intellektueller Beeinträchtigung erläutert, die sich nicht wesentlich von denen der Kinder und Jugendlichen ohne Einschränkungen unterscheiden.

Zur Person: Klaus Diegel, Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, langjährige Tätigkeit in einer Psychologischen Beratungsstelle im Landkreis Esslingen und bei den Frühen Hilfen des Landkreises. Mitarbeit im Qualitätszirkel „Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung“ zusammen mit Silke Sacksofsky in Reutlingen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Fortbildungsveranstaltung wieder Ihr Interesse findet.

Das Gesamtprogramm der Fortbildungsreihe finden Sie unten als Download. 

Sie können sich bereits jetzt auch für die weiteren Termine anmelden unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/fortbildung/veranstaltungen 

Die Fortbildungen wurden mit jeweils 3 Fortbildungspunkten akkreditiert.

Hilfe für Hochwasseropfer und Helfer*innen

Psychotherapeut*innen zur Unterstützung gesucht

(LPK BW) Angesichts der Flutkatastrophe, die auch Baden-Württemberg betroffen hat, möchten wir als Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg unseren Beitrag zur Unterstützung der Betroffenen und der Helfer*innen leisten. Wir planen, eine Liste von Psychotherapeuten zu erstellen, die bereit sind, bei der psychotherapeutischen Intervention zu helfen. Diese Liste wird an das zuständige Ministerium weitergeleitet.

Wir bitten Sie daher um Ihre Rückmeldung, ob Sie bereit sind, sich auf diese Liste setzen zu lassen und bei Bedarf Unterstützung zu leisten. Ihre Mithilfe ist von unschätzbarem Wert und kann dazu beitragen, das Leid der Betroffenen zu lindern und ihnen den Weg zurück in einen normalen Alltag zu erleichtern. Unsere Bitte richtet sich insbesondere an Kolleginnen und Kollegen aus Gebieten, die besonders stark betroffen sind.

Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie bereit sind, sich zu engagieren. Teilen Sie uns dabei an die Mailadresse info@lpk-bw.de bitte Ihre Kontaktdaten und Einverständnis zur Weitergabe ihre Daten an das zuständige Ministerium mit.

Für Ihre Bereitschaft, in dieser schwierigen Situation zu helfen, möchten wir Ihnen schon jetzt herzlich danken.

WICHTIG! Ergänzend zu unserer gestrigen Rundmail möchten wir Ihnen noch nachfolgende Hinweise zur Finanzierung psychotherapeutischer Behandlungen bei Flutopfern und Helfer*innen der Flutauswirkungen geben. Diese dienen auch als Information für alle Kammermitglieder, die ohne unseren Aufruf bereits betroffene Flutopfer und Helfer*innen psychotherapeutisch versorgen. Wir möchten allen Kammermitgliedern, die sich auf unsere Rundmail schon bei uns gemeldet haben und sich noch melden werden, ausdrücklich für Ihr Engagement danken.

Es sind aktuell keine finanziellen Mittel für die Behandlung von Flutopfern oder Helfer*innen durch das Land Baden-Württemberg bereitgestellt. Die Versorgung und Finanzierung erfolgt damit im Regelsystem. 

Es gilt Folgendes:

Die Finanzierung der psychotherapeutischen Behandlung ist bei den Flutopfern (Betroffenen) abhängig vom Versicherungsstatus der Betroffenen. Bei gesetzlich versicherten Betroffenen erfolgt die psychotherapeutische Versorgung und Finanzierung der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse nach den sozialrechtlichen Regularien, bei privatversicherten Betroffenen und verbeamteten Betroffenen sowie deren Familienangehörigen ist die Behandlung als Privatbehandlung nach der GOP gegenüber den Patient*innen abzurechnen und die Kosten von diesen über die jeweiligen Kostenträger (PKV, Beihilfe) zu regulieren.

Bei ehrenamtlichen und professionellen Helfer*innen liegt die Zuständigkeit für die Finanzierung der psychotherapeutischen Behandlungen regelmäßig bei der gesetzlichen Unfallversicherung, Kostenträger sind die Berufsgenossenschaften. Sind Helfer*innen verbeamtet oder Angehörige von Polizei oder Feuerwehr, so ist in der Regel die Unfallfürsorge zuständiger Kostenträger. Zuvor ist ein Durchgangsarztverfahren (D-Arztverfahren) durchzuführen.

„Ich lad´ Dich ein in meine Welt“ – Psychotherapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit intellektuellen Einschränkungen

4. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Silke Sacksofsky

(LPK BW) Die Ende September 2021 gestartete LPK-Fortbildungsreihe gestaltet von Mitgliedern des Arbeitskreises „Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Entwicklungsstörung“ geht weiter, diesmal mit Silke Sacksofsky und dem Thema „Ich lad` Dich ein in meine Welt“ – Psychotherapeutisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen mit intellektuellen Einschränkungen.

Dienstag, 25. Juni 2024, 19.00-21.00 Uhr
Anmeldung: https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-fobi-reihe-sacksofsky 

An diesem Abend wird anhand einer Fallvignette die schwierige Identitätsentwicklung bei Kindern und Jugendlichen mit Einschränkungen thematisiert. Wie können wir Zugang zu diesen Patienten finden, wie können wir verstehen, was ihre Lebenswelt bestimmt, und wie können wir ihnen helfen, innerhalb dieses Rahmens ein gutes und stabiles Selbstkonzept zu entwickeln und sich einen für sie befriedigenden und erfüllenden Platz in der Welt zu schaffen? 

Es wird um die Art der Kontaktaufnahme und Kommunikation in der Therapie gehen, um die Arbeit mit einfachen und hilfreichen Materialien, aber auch um die oft zentralen Themen in der Arbeit mit diesen Kindern und Jugendlichen. Auch die wichtige Zusammenarbeit mit Eltern und Bezugssystemen wird an diesem Abend thematisiert. Im Anschluss an den Vortrag wird es ausreichend Raum für Fragen und einen gemeinsamen Austausch geben.

Zur Person: Silke Sacksofsky, Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin, Reutlingen, Supervisionen, Mitarbeit im Arbeitskreis Leben Reutlingen/Tübingen

Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Fortbildungsveranstaltung wieder Ihr Interesse findet.

Das Gesamtprogramm der Fortbildungsreihe, die am 9. Juli 2024 mit Klaus Diegel fortgesetzt wird, finden Sie unten als Download. 

Sie können sich bereits jetzt auch für die weiteren Termine anmelden unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/fortbildung/veranstaltungen 

Die Fortbildungen wurden mit jeweils 3 Fortbildungspunkten akkreditiert.

Psychotherapie trifft Selbsthilfe

Fachtag am 29.06.2024 in Freiburg – Ankündigung

(LPK BW) Nach einem erfolgreichen Fachtag am 25.11.2023 in Stuttgart bietet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in Kooperation mit der Landespsychotherapeutenkammer, der Bezirksärztekammer Südbaden, der LAG-Selbsthilfe und der SEKiS Baden-Württemberg eine weitere Veranstaltung an.

Die Fachtagung unter dem Motto „Psychotherapie trifft Selbsthilfe“ findet am Samstag, 29.06.2024, diesmal in Freiburg statt. Ziel der Veranstaltung ist es nach wie vor, psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über die Möglichkeiten zu informieren, die Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen ihnen und ihren Klientinnen und Klienten bieten. Darüber hinaus erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Selbsthilfegruppen einen Einblick in Therapieformen und Behandlungsmöglichkeiten der Psychotherapie.

Die Veranstaltung wird nach bewährtem Muster ablaufen: Am Vormittag erwartet Sie ein interessantes Vortragsprogramm, am Nachmittag können Sie bei einer „Walking Gallery“ an verschiedenen Info-Points mit Vertreter*innen von Selbsthilfegruppen und Therapeut*innen ins Gespräch kommen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet als Präsenzveranstaltung von 10.00 Uhr bis 15:30 Uhr in der KV Baden-Württemberg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg statt. Für die Teilnahme an der Veranstaltung können 6 Fortbildungspunkte erworben werden.

Weitere Infos zum Thema Psychotherapie und Selbsthilfe finden Sie unter folgenden Links auf unserer Website und auf der Website der BPtK.

Weitere Online-Fortbildung zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen

Zweites Seminar der Reihe mit Sabine Luttinger mit etwa 100 Teilnehmer*innen

(LPK BW) Nach erfolgreichem Start mit Fokus auf Grundlagen und Gestaltungsspielraum der Psychotherapie mit Menschen mit intellektuellen Einschränkungen durch Stefan Meir ließ der Titel des zweiten Seminars „Aspekte der Indikation und Durchführung einer Psychotherapie – was ist relevant“ mit Sabine Luttinger eine Fortsetzung und Ergänzung des Themas erwarten, um weitere wesentliche Aspekte der Indikationsstellung und Durchführung einer Psychotherapie genauer zu beleuchten.

Dr. Roland Straub Behindertenbeauftragter und Koordinator des Arbeitskreises begrüßte zunächst die Teilnehmer und zeigte sich beeindruckt angesichts der großen Zahl der Anmeldungen. Diese anhaltende Resonanz zu Beginn der zweiten Fortbildungsreihe mit über 100 Teilnehmer*innen verdeutliche erneut das zunehmende Interesse an der Thematik und die Bereitschaft sich hier als Psychotherapeut*in weiter zu informieren und damit auseinanderzusetzen. Dies – so die Hoffnung – auch mit der Absicht, weiter zu klären, ob bei Nachfrage wegen Therapie für Menschen mit Intelligenzminderung und einer psychischen Störung eine Behandlungszusage vorstellbar wäre und sich gegebenenfalls dann dazu das Formular auf der Homepage herunter zu laden (dieses steht hier) zum Einverständnis der Aufnahme in eine „Therapeutenliste“, die bei regionalen Anfragen an die Kammer  helfen soll. 

Nach kurzer Würdigung der Referentin und ihrer Verdienste darum, dass sie sich bereits vor der Kammergründung im Jahr 2000 zum Thema engagiert und letztlich mit dazu beigetragen habe, dass es diesen Arbeitskreis gebe und ihrem auch aktuell hohen Engagement im Raum Freiburg, begann Sabine Luttinger ihren Vortrag. Auf der Basis ihrer klar strukturierten Folien erläuterte sie Schritt für Schritt anhand von – wie sie es nannte – „Leitplanken“ und anschaulich dargestellten Leitaspekten, aber auch „Freiräumen“, deren Besonderheiten im Therapieprozess. Dies zunächst mit Fokus auf den anfangs zu klärenden Versorgungsauftrag, den darauffolgenden Indikationsprozess als Klärungs- und Filterprozess, der helfe, die Gestaltung des Behandlungskonzeptes zu entwickeln und dies immer unter Berücksichtigung dessen, was Patientinnen möglicherweise nicht oder nur mit großer Anstrengung bewältigen können. 

Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung

3. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Annika Kleischmann

(LPK BW) Nach erfolgreichem Start der Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Intelligenzminderung folgt bereits am Dienstag 4. Juni 2024 ein weiteres praxisorientiertes Online-Seminar. Es referiert Annika Kleischmann zum Thema 

„Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung – Im Gespräch mit einem Experten in eigener Sache“

Dienstag, 04. Juni 2024, 19.00-21.00 Uhr
Anmeldung: https://entwicklung.lpk-bw.de/anmeldung-fobi-reihe-kleischmann

In dem Seminar wird Wissen zur Beziehungsarbeit und zu Arbeitsweisen im Kontakt mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung vermittelt. Im ersten Teil wird auf die Bedeutung der Doppeldiagnose „Intelligenzminderung“ und „psychische Störung“ eingegangen. Im Fokus steht dabei die Diagnostik des emotionalen Entwicklungsniveaus. Im zweiten Teil kommt Benjamin Holland als Betroffener hinzu und berichtet aus seiner Sicht, was in der Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung wichtig ist.

Annika Kleischmann ist seit 2019 tätig als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Uni Witten/Herdecke. Dort arbeitet sie am Zentrum für Psychische Gesundheit und Psychotherapie mit Schwerpunkt Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung. Zudem ist sie Beauftragte für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen. Sie ist bereits seit 1999 in der Betreuung von erwachsenen Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung tätig, zunächst als Heilerziehungspflegerin dann nach Psychologiestudium in Bochum mit Approbation 2017. Dort arbeitete sie bis 2018 in der psychiatrischen Institutsambulanz des LWL Universitätsklinikums Bochum in der Spezialsprechstunde für Menschen mit Intelligenzminderung und zusätzlicher psychischer Störung. Seit 2018 dann an der Universität Witten/Herdecke.  

Das Gesamtprogramm der Fortbildungsreihe, die am 25. Juni 2024 mit Silke Sacksofsky fortgesetzt wird, finden Sie unten als Download. 

Sie können sich bereits jetzt auch für die weiteren Termine anmelden unter: https://entwicklung.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/fortbildung/veranstaltungen 

Die Fortbildungen wurden mit jeweils 3 Fortbildungspunkten akkreditiert.