Psychotherapie-Netzwerk ME/CFS: Information für Mitglieder

(LPK BW)

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin hat ein bundesweites Psychotherapie-Netzwerk ME/CFS ins Leben gerufen, das approbierten psychologischen und ärztlichen Psychotherapeutinnen offensteht. Ziel des Netzwerks ist es, die fachliche Kompetenz in der Versorgung von Patientinnen mit ME/CFS zu stärken und einen kontinuierlichen kollegialen Austausch zu ermöglichen.

Das Projekt ist auf Landesebene fachlich eingebunden und wird im Rahmen der bestehenden gesundheitspolitischen Maßnahmen zur Stärkung der ME/CFS-Versorgung unterstützt.

ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) gilt als komplexe neuroimmunologische Erkrankung, die im medizinischen und psychotherapeutischen Versorgungssystem bislang nur begrenzt berücksichtigt wird. Viele Betroffene erleben erhebliche Einschränkungen in ihrer Alltagsgestaltung sowie eine erhöhte psychosoziale Belastung und Stigmatisierung.

Das Netzwerk bietet Psychotherapeut*innen eine strukturierte Möglichkeit, sich zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auszutauschen, kollegiale Unterstützung zu erhalten und spezifische Fragestellungen der psychotherapeutischen Begleitung – insbesondere im Hinblick auf die Post-Exertional Malaise (PEM) – zu vertiefen.

Die Teilnahme an den regelmäßigen Online-Treffen ist mit 3 CME-Punkten verbunden. Die Veranstaltungen sind von der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg 3 CME-Punkten akkreditiert.

Damit erhält das Netzwerk eine besondere Relevanz für Psychotherapeut*innen im Land, die ihre Expertise in diesem komplexen Versorgungsfeld erweitern möchten.

Regelmäßige Treffen: Jeden 2. Donnerstag im Monat, 19:00–20:30 Uhr (online)

Weitere Informationen und Anmeldung über die Charité: Teilprojekte: Post-COVID-Netzwerk der Charité – Charité – Universitätsmedizin Berlin

Kontakt: bettina.grande@charite.de

Kein erhöhtes Risiko für Gewalthandlungen bei Menschen mit psychischer Erkrankung

DGPPN-Positionspapier „Prävention von Gewalttaten“

(LPK BW) Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat im Juni 2025 ein Positionspapier zur Prävention von Gewalttaten veröffentlicht. Die Fachgesellschaft stellt darin klar, dass psychisch erkrankte Menschen kein generell erhöhtes Risiko für Gewalthandlungen aufweisen.

Das Papier fasst den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zusammen und betont, dass Gewalt überwiegend durch soziale, strukturelle und individuelle Belastungsfaktoren beeinflusst wird – nicht durch die psychische Erkrankung an sich. Pauschale Zuschreibungen, die psychische Erkrankungen mit erhöhter Gefährlichkeit gleichsetzen, seien fachlich nicht haltbar und tragen maßgeblich zur Stigmatisierung Betroffener bei.

Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet und sehr unterschiedlich. Umfangreiche Studien zeigen, dass im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung nur bei einem kleinen Teil der Betroffenen mit bestimmten psychischen Störungen statistisch ein erhöhtes Risiko für gewalttätiges Verhalten festgestellt werden kann.

Die DGPPN spricht sich für eine evidenzbasierte, ethisch reflektierte und differenzierte öffentliche Debatte aus. Für eine nachhaltige Prävention empfiehlt das Positionspapier insbesondere den Ausbau der Versorgungsstrukturen, die Stärkung sozialpsychiatrischer Dienste sowie eine konsequente Nutzung bestehender rechtlicher Möglichkeiten. Neue Sonderregelungen seien nicht erforderlich.

Eine sachliche Kommunikation ist entscheidend, um Stigmatisierung zu vermeiden und die Versorgung Betroffener zu stärken.

Der vollständige Text des Positionspapiers ist auf der Website der DGPPN verfügbar.

Download : DGPPN-Positionspapier „Prävention von Gewalttaten“

Wachsende Aufgaben in schwierigen Zeiten

47. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin eröffnet

(BPtK) Mit Grußworten der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages Dr. Tanja Machalet ist heute der 47. Deutsche Psychotherapeutentag in Berlin gestartet.

In ihrer Eröffnungsrede verwies Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), auf die wachsenden Aufgaben für die Psychotherapeutenschaft in Deutschland.

»Die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist ein brennendes Thema. Der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung vor allem bei Kindern und Jugendlichen nimmt weiter deutlich zu. Junge Menschen warten durchschnittlich 28 lange Wochen auf einen Therapieplatz – diese Unterversorgung ist ein strukturelles Versagen. Nötig ist eine gezielte, separate Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche.”

Angesichts der Herausforderungen im Gesundheitssystem betonte Benecke: „Der finanzielle Spielraum für die Gesundheitspolitik war nie schwieriger als heute. Gemeinsam mit der Politik wollen wir den wachsenden Aufgaben gerecht werden, die Ressourcen optimal nutzen und das Beste für die Patient*innen erreichen.”

Als wegweisenden Erfolg bezeichnete Benecke die Entscheidung des Bundestags zum Datenschutz in der elektronischen Patientenakte (ePA). Auf gesetzlicher Basis bestehe nun keine Pflicht zur Befüllung der ePA, wenn dem gewichtige Gründe entgegenstehen, wie die Rechte Dritter, therapeutische Erwägungen oder gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bei unter 15-Jährigen. Diese Regelung sei ein Meilenstein für den digitalen Datenschutz von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen.

Mit Blick auf die Weiterbildung ergebe sich seit dem letzten Deutschen Psychotherapeutentag im Mai in Leipzig kein gutes Bild, so Benecke. Zwar sei die gesetzliche Verankerung der teilweisen Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung für die Weiterbildungsambulanzen zu würdigen. Das aber reiche bei Weitem nicht aus, so Benecke. Die Profession werde weiterhin dafür kämpfen, dass die Finanzierung der Weiterbildung in Ambulanzen, Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken gesichert wird.

Zu den wichtigsten Themen, die im Verlauf des 47. Deutschen Psychotherapeutentages diskutiert werden, gehört die Digitale Agenda 2030. Dabei stehen vor allem die rasante Entwicklung der KI und deren ethische Einordnung im Fokus. Vor diesem Hintergrund referiert Prof. Dr. Susanne Schreiber von der Humboldt-Universität zu Berlin und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates über „Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen aus ethischer Sicht“.

Weitere Themen sind die Präventionsstrategie der BPtK, die psychotherapeutische Weiterbildung, der Haushalt 2024 und 2026 sowie Berichte aus den Gremien, Satzungsfragen und Resolutionen.

Das Parlament der Psychotherapeut*innen tagt am 14. und 15. November in Berlin.

Herausforderungen für die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung

Bericht über den Jubiläums-Landespsychotherapeutentag 2025

(LPK BW) Am 8. November 2025 würdigte die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) im GENO-Haus Stuttgart ihr 25-jähriges Bestehen mit einer Jubiläums-Fachtagung unter dem Titel „Herausforderungen für die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung“.

Über 120 Gäste aus Politik, Wissenschaft, Praxis und angrenzenden Fachbereichen des Gesundheitswesens nahmen teil, um gemeinsam auf die Entwicklung der Kammer zurückzublicken und Perspektiven für die Zukunft zu diskutieren.

Eine Informations-Fotogalerie neben der Bühne bot den Besucher*innen Einblicke in die wichtigsten Stationen der Kammergeschichte – von der Gründung bis zu aktuellen berufspolitischen Meilensteinen. 

Eröffnung und Grußworte

Die Veranstaltung wurde von Dr. Dietrich Munz, Präsident der LPK BW, eröffnet, der sich in seinem Grußwort an die Teilnehmer*innen und Gäste des jubiläumsbezogenen Landespsychotherapeutentages wandte.

Im Anschluss wurde ein Videogrußwort von Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, eingespielt. Minister Lucha würdigte das langjährige Engagement der Kammer für eine qualitativ hochwertige und flächendeckende psychotherapeutische Versorgung sowie ihren Beitrag zur Weiterentwicklung der Gesundheitsstrukturen im Land.

Patient*innen in der Psychiatrie brauchen mehr Psychotherapie

BPtK-Studie fordert höhere Mindestpersonalvorgaben und Bürokratieabbau

(BPtK) Obwohl die Mehrheit der psychiatrischen Kliniken die Mindestvorgaben der Personalausstattung für Psychotherapeut*innen erfüllt oder sogar übererfüllt, erhalten Patient*innen in der Erwachsenenpsychiatrie im Durchschnitt nur die Hälfte der vorgesehenen Einzelpsychotherapie pro Woche. Das ist das Ergebnis einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), in der die BPtK die öffentlich verfügbaren Routinedaten zur Personalausstattung und zum Leistungsgeschehen in der Psychiatrie ausgewertet hat. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie sieht das Bild insgesamt besser aus: Doch auch hier werden mit durchschnittlich 90 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche die mindestens vorgesehenen 100 Minuten Einzeltherapie nicht erreicht.

»Mit 25 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche bleibt die stationäre Versorgung in der Erwachsenenpsychiatrie weit hinter der ambulanten Versorgung und dem Ziel der PPP-Richtlinie von mindestens 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche zurück“, konstatiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Psychotherapie ist zentrales und unverzichtbares Behandlungsmittel bei psychischen Erkrankungen und muss in der stationären Versorgung deutlich intensiver sein. Neben ungeplanten Kurzkontakten und anderen Therapien kommt der Einzelpsychotherapie aufgrund der Akuität und Schwere der Erkrankungen, die stationär behandelt werden, ein besonders hoher Stellenwert zu“, so Benecke.

Bericht über die Vertreterversammlung (VV) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK-BW) am 17.10./ 18.10.2025

(LPK BW) Am ersten Tag der VV berichtete der Präsident, Dr. Dietrich Munz, über die Aktivitäten der Kammer seit der letzten VV. Anschließend erfolgte die Aussprache mit den Mitgliedern der Vertreterversammlung zum Bericht. Insbesondere der Stand der Umsetzung der neuen Weiterbildung nahm dabei großen Raum ein. 

Anschließend referierte Dipl.-Psych. Mathias Heinicke zur flächendeckenden Einführung der ePA, zu diesbezüglichen Chancen und Risiken. Er stellte die Entwicklung der ePA von ihren Anfängen bis zur verpflichtenden Nutzung ab dem 01.10.2025 dar. Er erläuterte Handlungsspielräume trotz Befüllungspflicht, verwies auf die Aufklärungspflichten gegenüber den Patient*innen und ging auf die speziellen Probleme der ePA bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ein. Es folgte eine intensive Diskussion über die Chancen und Risiken der ePA, wobei durch die Rückmeldungen aus der VV deutlich wurde, dass die Patient*innen überwiegend nur sehr rudimentäre Kenntnisse über die ePA haben, selbst wenn für sie eine ePA angelegt wurde.

BPtK-Curriculum: Klimakrise und psychische Gesundheit

Neue Termine der bundesweiten Online-Fortbildung für Psychotherapeut*innen 2026

(BPtK) Die Klimakrise ist längst auch eine psychische Herausforderung. Extreme Wetterereignisse, Zukunftsängste und soziale Ungleichheiten belasten zunehmend die Psyche. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen in sozial benachteiligten Lebenslagen und Menschen mit psychischen Erkrankungen, sind von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen. Um Psychotherapeut*innen auf diese wachsende Problematik vorzubereiten, finden im kommenden Jahr drei weitere Durchgänge des Fortbildungsformats „Klimakrise und psychische Gesundheit“ statt.

Im Rahmen der dreitägigen Online-Fortbildung vermitteln Expert*innen aus der Praxis und Wissenschaft die Fortbildungsinhalte, lebensweltnahes Wissen zu psychischen Belastungen im Kontext der Klimakrise, zu berufsrechtlichen und ethischen Fragestellungen sowie zu präventiven und notfallpsychotherapeutischen Maßnahmen. Die Teilnehmenden erlangen zudem Kenntnisse in der diagnostischen Einschätzung und Behandlung psychischer Belastungen im Zusammenhang mit der Klimakrise und zur notfallpsychotherapeutischen Versorgung nach Extremwetterereignissen. Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer klimafreundlichen und nachhaltigen psychotherapeutischen Praxis diskutiert.

»Die Klimakrise ist eine große gesellschaftliche Herausforderung, die entschlossenes politisches Handeln erfordert. Aber sie betrifft auch uns als Profession in besonderer Weise. Psychotherapeut*innen können Betroffene unterstützen, Ängste zu verarbeiten, Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen und Resilienz zu stärken“, betont BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Die Fortbildung bietet praxisnahe Ansätze und reflektiert auch die Rolle der Psychotherapeut*innen im Klima- und Umweltschutz.“

Das Klima-Curriculum wurde von der Arbeitsgemeinschaft Klima- und Umweltschutz der BPtK und den Landespsychotherapeutenkammern entwickelt und richtet sich an Psychologische und ärztliche Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Auch Psychotherapeut*innen in Ausbildung können teilnehmen; ihnen steht ein begrenztes Kontingent an Plätzen mit ermäßigter Gebühr zur Verfügung. Eine Akkreditierung bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen ist beantragt.

Für 2026 sind Fortbildungsdurchgänge im Januar, April und September geplant. Die Fortbildung wird von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e.V. (LVG & AFS) durchgeführt und in ganz Deutschland online angeboten. Weitere Details sowie die genauen Fortbildungstermine entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer der LVG & AFS. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Lichtblicke und Schattenseiten

BPtK zur Verabschiedung des BEEP im Bundestag

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet die mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) getroffenen neuen Regelungen für einen besseren Datenschutz in der elektronischen Patientenakte (ePA) als großen gesundheitspolitischen Fortschritt. Die Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sind ein erster wichtiger Baustein, der aber auf keinen Fall ausreichend ist.

Mit Blick auf die Regelungen zur ePA begrüßt die BPtK ausdrücklich, dass mit dem BEEP der Datenschutz in der ePA deutlich verbessert wird. „Zwei wichtige Regelungen wurden beschlossen, mit denen Datenschutzlücken in der ePA behoben werden“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Erstens besteht keine Verpflichtung zur Befüllung der ePA, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter oder der Schutz des Kindeswohls dem entgegenstehen. Zweitens sollen nur die Versicherten selbst Zugriff auf die automatisch eingestellten Abrechnungsdaten haben. Das gewährleistet die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten und stärkt ihr Vertrauen in die ePA.“

Ziel der BPtK bleibt, den Datenschutz in der ePA kontinuierlich fortzuentwickeln. Dies betrifft insbesondere ein differenziertes Berechtigungsmanagement auf Einzel-Dokumentenebene sowie die Prüfung der Nichtübermittlung von Abrechnungsdaten bei Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren.

Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung wurde mit dem BEEP hingegen nur partiell verbessert. „Bundesregierung und Bundestag haben den dringenden Handlungsbedarf bei der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zwar erkannt“, so Benecke. „Die Weiterbildungsambulanzen haben nun eine rechtliche Grundlage, um alle mit den Patientenbehandlungen durch Weiterbildungsteilnehmer*innen verbundenen Kosten in die Vergütungsverhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen einbringen zu können. Leider aber wurde die Finanzierung der Weiterbildung in den Ambulanzen nur unzureichend geregelt und der Finanzierungsbedarf in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken, die Psychotherapeut*innen weiterbilden möchten, gar nicht berücksichtigt. Damit ist auch weiterhin mit einem erheblichen Mangel an Weiterbildungsplätzen und in der Folge mit absehbarem Nachwuchsmangel zu rechnen.“

Bekanntmachung über die Auflage des Prüfberichtes 2024 sowie des prospektiven Haushaltsplanes 2026 der LPK BW zur kammeröffentlichen Einsichtnahme

(LPK BW) Gemäß §§ 27 Abs. 4, 28 Abs. 3 der Hauptsatzung werden der Prüfbericht über den Jahresabschluss 2024 und der prospektive Haushaltsplan 2026 in der Zeit vom 17. November 2025 bis zum 14. Dezember 2025 für alle Kammermitglieder in der Geschäftsstelle, Jägerstrasse 40, 70174 Stuttgart zur kammeröffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Falls Sie diese Dokumente einsehen möchten, bitten wir Sie um vorherige Terminabstimmung per Telefon (0711- 674470-0) oder per E-Mail (info@lpk-bw.de).

Einladung zur ersten ordentlichen Sitzung der Kreispsychotherapeutenschaft Ulm

(LPK BW) Die erste ordentliche Sitzung der Kreispsychotherapeutenschaft Ulm findet am 

 

Dienstag, 25. November 2025 um 19:30 Uhr

in der Hochschule für Gestaltung (HfG Ulm),

Veranstaltungsbereich, Am Hochsträß 8, 89081 Ulm statt.

 

Eingeladen sind alle Kammermitglieder des Stadtkreises Ulm. Bitte beachten Sie, dass am Abend selbst keine Möglichkeit besteht, der KPS beizutreten. Sollten Sie an diesem Abend bereits stimmberechtigtes Mitglied sein wollen, so übersenden Sie das Beitrittsformular bitte rechtzeitig vorher an die Geschäftsstelle der LPK BW. 

 

Für Rückfragen oder Anregungen steht Ihnen Herr Fürstenberg unter ulm@kps-lpkbw.de zur Verfügung.