Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen gefährdet

BPtK: Finanzierung psychosozialer Zentren verbindlich sichern

(BPtK) Viele psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer sind bedroht. Damit ist die ohnehin minimale Versorgung von psychisch erkrankten Flüchtlingen in Zukunft gefährdet. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung hervor. Grund dafür sind sowohl Verzögerungen in der EU-Finanzierung der psychosozialen Zentren zur Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen als auch Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das am 1. März in Kraft getreten ist.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass einzelne Bundesländer die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer finanziell unterstützen. Um die unverzichtbare Arbeit der Zentren langfristig sicherstellen zu können, bedarf es jedoch einer verbindlichen Finanzierungsregelung durch Bund und Länder. Die Existenz der Zentren dürfe nicht von etwaigen EU-Mitteln abhängig sein. Darüber hinaus sollten Krankenkassen verpflichtet werden, Psychotherapien zu finanzieren, wenn sie von Psychotherapeuten in den psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer durchgeführt werden. Dies sei auch im Kostenerstattungsverfahren möglich. Weiterhin fordert die BPtK, auch Dolmetscher in psychotherapeutischen Behandlungen über die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren.

Seit dem 1. März müssen sich Flüchtlinge nicht mehr wie bisher vier Jahre, sondern nur noch 15 Monate mit den sehr eingeschränkten Gesundheitsleistungen nach dem AsylbLG abfinden. In dieser Zeit haben sie nur Anspruch auf eine Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Da psychische Erkrankungen jedoch häufig chronisch sind, ist eine psychotherapeutische Behandlung nach dem AsylbLG nur ausnahmsweise möglich. Mit der Gesetzesreform haben Flüchtlinge jetzt schneller als bisher Anspruch auf eine Versorgung, die dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Dies schließt auch eine psychotherapeutische Behandlung ein. Grundsätzlich stellt dies eine Verbesserung für psychisch kranke Flüchtlinge dar.

„Das ist aber leider nur auf dem Papier der Fall“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Die Krankenkassen bezahlen nämlich nur Behandlungen, wenn sie von zugelassenen Psychotherapeuten, sogenannten Vertragspsychotherapeuten, erbracht werden. Die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, die den Bärenanteil der Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge leisten, seien jedoch keine Vertragspartner der Krankenkassen. Die meisten Kassen wendeten zudem die Möglichkeit, Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung zu finanzieren, nicht zugunsten der Zentren an. Flüchtlinge, die länger als 15 Monate in Deutschland sind, erhielten damit keine Psychotherapie in den Flüchtlingszentren. „Da die gesetzlichen Krankenkassen keine Dolmetscher in psychotherapeutischen Behandlungen finanzieren, diese aber bei Flüchtlingen fast immer notwendig sind, können aktuell niedergelassene Psychotherapeuten nur in wenigen Fällen eine Psychotherapie erbringen“, stellt BPtK-Präsident Munz klar.

Flüchtlinge sind besonders schutzbedürftig. Viele von ihnen haben in ihren Heimatländern oder auf der Flucht Traumatisches erlebt. Sie brauchen schnell und unbürokratisch psychotherapeutische Hilfe. Diese wird in Deutschland aktuell hauptsächlich durch die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer geleistet. „Wenn die Zentren schließen müssen, weil die Finanzierung nicht gewährleistet ist und die Krankenkassen die Psychotherapien nicht bezahlen, stellt das eine erhebliche Verschlechterung der ohnehin schon beschämend schlechten Versorgung von psychisch erkrankten Flüchtlingen dar“, erklärt der BPtK-Präsident.

Alkohol und Tabak sind die Drogen mit größtem Schadenspotenzial

DHS legt Jahrbuch Sucht 2015 vor

(BPtK) „Die Politik bleibt hinter ihren Möglichkeiten zurück“, stellt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bei der Vorlage ihres Jahrbuches Sucht 2015 fest. Deutschland benötige ein „effektives“ Präventionsgesetz, in dem die Alkohol- und Tabakprävention „oberste Priorität“ habe. Doch das sei im Gesetzentwurf nicht erkennbar.

Durchschnittlich sterben in Deutschland drei Menschen pro Tag an illegalen Drogen. Demgegenüber stehen 200 Tote täglich, die durch Alkohol oder den kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak bedingt sind, so die DHS. Der jährliche Pro-Kopf-Alkoholkonsum betrage weiterhin knapp 10 Liter reinen Alkohols, obwohl die Bevölkerung durchschnittlich älter werde und ältere Menschen weniger Alkohol tränken. In den Krankenhäusern seien 2012 fast 350.000 Menschen mit Alkoholerkrankungen behandelt worden. Das sei seit 1994 eine Steigerung um 68 Prozent. Jeder Bundesdeutsche konsumiere im Schnitt fast 1.000 Zigaretten pro Jahr. Der Tabakkonsum sei damit weiter „auf bedenklich hohem Niveau“. Die E-Zigarette könne eine neue „Einstiegsdroge“ für Jugendliche sein, da damit das Rauchritual eingeübt werde.

Die DHS fordert eine umfassende Präventionsstrategie, deren wesentliche Bestandteile sind:

  • konsequenter Jugendschutz und dessen Überprüfung sowie die Aufnahme der E-Zigaretten in das Jugendschutzgesetz,
  • Begrenzung des Verkaufs von Alkohol sowie ein Verbot der öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten und eine Lizensierung von Tabakverkaufsstellen,
  • effektive gesetzliche Regulierung der Werbung,
  • Maßnahmen zur Früherkennung und Frühinterventionen in der Gesundheitsversorgung,
  • gesicherte Finanzierung für ambulante und stationäre Hilfsangebote.

Verbindliche Personalanforderungen für Psychiatrie und Psychosomatik notwendig

BPtK fordert Anpassungen im Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG)

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, Mehrkosten, die den Krankenhäusern durch Qualitätsrichtlinien des G-BA entstehen, zukünftig zu refinanzieren. Ein besonderer Qualitätsstandard in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ist eine qualitativ hochwertige Personalausstattung, die eine leitliniengerechte Behandlung ermöglicht. Um diese sicherzustellen, fordert die BPtK, dass im Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt wird, verbindliche Mindestanforderungen für die Personalausstattung in Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen festzulegen. Bisher soll er dafür nur Empfehlungen entwickeln (§ 137 SGB V). Damit ist eine ausreichende Qualität der Behandlungen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken jedoch nicht sicherzustellen.

Die BPtK hält die in diesem Zusammenhang vorgesehenen krankenhausindividuellen Zuschläge zur Finanzierung von Mehrkosten, die aufgrund von Richtlinien und Beschlüssen des G-BA entstehen, für unverzichtbar. Insbesondere Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik, die sich bislang im Schwerpunkt an den Personalvorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) orientierten, verfügen in aller Regel nicht über eine Personalausstattung, die für eine leitlinienorientiere Behandlung erforderlich ist. Daher sind Zuschläge notwendig, damit die Krankenhäuser Mehrkosten, die durch verbindliche Mindestanforderungen an die Personalausstattung entstehen, abdecken können.

Darüber hinaus fordert die BPtK, bundeseinheitliche Regelungen für die Finanzierung der regionalen Versorgungsverpflichtung von psychiatrischen Kliniken einzuführen. Nahezu alle psychiatrischen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, psychisch kranke Menschen in ihrem Einzugsgebiet stationär aufzunehmen. Dadurch entstehen den Klinken unterschiedlich hohe Kosten, die bisher nicht ausreichend abgedeckt sind. Im KHSG sollte deshalb ein Auftrag an den G-BA erteilt werden, Stufen der regionalen Versorgungsverpflichtung für Einrichtungen der Psychiatrie zu entwickeln.

Ferner sollen durch das KHSG die Qualitätsberichte der Krankenhäuser um besonders patientenrelevante Informationen erweitert werden. Die BPtK fordert, für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen vorzuschreiben, auch über Zwangsbehandlungen und über den Anteil psychotherapeutischer und pharmakologischer Interventionen in der Behandlung zu berichten.

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„In erster Linie Psychotherapeut“

Abschied von Prof. Dr. Rainer Richter nach zehn Jahren BPtK-Präsidentschaft

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer verabschiedet sich nach zehn Jahren Präsidentschaft von Prof. Dr. Rainer Richter. „Mein größtes Anliegen war es, die gemeinsame professionelle Identität der deutschen Psychotherapeuten zu stärken“, erklärt Richter rückblickend. „Die Kammern stehen für ein neues berufliches Selbstverständnis. Sie sind die Basis, auf der alle Psychotherapeuten ihre beruflichen Standards setzen und ihre Interessen ausgleichen, um politisch entscheidungs- und handlungsfähig zu werden. Sie sind das gemeinsame Band, wichtiger als Verbände und Verfahren. Zur Kammer gehören alle Psychotherapeuten, ob sie in einer Praxis oder Krankenhaus, einer Beratungsstelle oder Reha-Klinik arbeiten. Sie erlauben es uns, mit einer Stimme zu sprechen und uns so wirkungsvoll für eine bessere Versorgung psychisch kranker Menschen einzusetzen.“

Prof. Dr. Rainer Richter war von 2005 bis 2015 Präsident der BPtK. In seiner Amtszeit kritisierte er immer wieder die langen Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie und die mangelnde sektorenübergreifende Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen. Er setzte sich gegen heftige Widerstände für grundlegende Reformen in Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik ein, um damit eine bessere, psychotherapeutisch-orientierte Behandlung zu ermöglichen. In Politik und Öffentlichkeit stellte er dar, welche Ausgaben psychisch kranke Menschen, die arbeits- und erwerbsunfähig sind, in Unternehmen sowie in der Kranken- und Rentenversicherung verursachen. „Psychisch kranke Menschen sind noch längst nicht genauso gut versorgt wie körperlich kranke Menschen“, stellt Prof. Richter fest. „Dies bleibt eine Herkulesaufgabe der Gesundheits- und Sozialpolitik. Damit hier etwas passiert, ist es auch manchmal notwendig, der Politik und der Selbstverwaltung empfindlich auf die Füße zu treten.“

Zur Person: Prof. Dr. Rainer Richter

  • Psychologischer Psychotherapeut,
  • Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (2005-2015),
  • Präsident der Psychotherapeutenkammer Hamburg (seit 2003),
  • Universitätsprofessor Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie (seit 2012 im Ruhestand).

Die Amtszeit des bisherigen BPtK-Vorstands endete am 16. Mai 2015. Neben Prof. Richter gehören auch die Vizepräsidentin Monika Konitzer und die Beisitzerin Andrea Mrazek M.A., M.S. dem neuen Vorstand nicht mehr an.

Psychische Erkrankungen bei Behinderten selten erkannt und behandelt

BPtK unterstützt Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert eine bessere Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen. Psychische Erkrankungen werden bei Menschen mit Behinderungen zu selten erkannt und angemessen behandelt. Sie erhalten häufig keine Psychotherapie, obwohl diese eine leitliniengerechte Behandlung wäre.

Grund hierfür ist, dass die Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen wegen der sozialen, kommunikativen oder kognitiven Einschränkungen von Menschen mit Behinderungen oftmals erschwert ist. Dies trifft in besonderer Weise auf Menschen mit geistiger Behinderung zu. Studien zeigen, dass Psychotherapie mit behinderten Menschen dennoch möglich und erfolgreich ist. In der Realität werden psychische Erkrankungen bei Menschen mit Behinderungen aber häufig nicht oder einseitig pharmakologisch behandelt. Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die für Menschen mit Behinderung dieselbe Bandbreite und Qualität der Gesundheitsversorgung fordert wie für Menschen ohne Behinderung.

Die BPtK begrüßt daher den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention diskriminierungsfrei zu gestalten. Die BPtK hat in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag der Grünen und in der Anhörung am 6. Mai 2015 darauf hingewiesen, dass für behinderte Menschen mit psychischen Erkrankungen spezialisierte medizinische Behandlungszentren notwendig sind, dass nach einer stationären Behandlung eine ambulante Anschlussbehandlung oder Nachsorge sichergestellt werden muss und dass die ambulante Versorgung barrierefrei gestaltet werden sollte.

Neuwahl des Vorstands und Ausbildungsreform

26. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Am 25. April 2015 fand der 26. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Künftig spricht Dr. Dietrich Munz für die deutschen Psychotherapeuten. Der 63-jährige angestellte Psychotherapeut wurde mit deutlicher Mehrheit zum neuen Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gewählt. Munz löst damit Prof. Dr. Rainer Richter ab, der zehn Jahre lang für die Interessen der Psychotherapeuten eintrat. Der DPT wählte außerdem mit großen Mehrheiten als neue Vizepräsidenten Dr. Nikolaus Melcop und Peter Lehndorfer sowie als Beisitzer Dr. Andrea Benecke und Wolfgang Schreck.

Psychotherapeutische Versorgung sterbender Menschen verbessern

BPtK zum Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung

(BPtK) Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) beschlossen. Mit dem Gesetz soll ein flächendeckendes Angebot verwirklicht werden, sodass alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut versorgt und begleitet sind. Pflegeheimbewohnern soll zudem eine individuelle Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ermöglicht werden.

„Die Hospiz- und Palliativversorgung muss als ganzheitliche Versorgung nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation ausgestaltet werden“, betont Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wir hätten uns daher ein noch klareres Bekenntnis der Bundesregierung dazu gewünscht, die bestehenden Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung von schwer kranken und sterbenden Patienten zu beheben.“ 50 bis 90 Prozent der Pflegeheimbewohner leiden unter einer seelischen Erkrankung, nur fünf bis 19 Prozent werden psychotherapeutisch behandelt. Stattdessen erhalten zu viele pflegebedürftige Patienten Psychopharmaka.

Die Einzelheiten der Hospiz- und Palliativversorgung sollen vertraglich u. a. zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen im Bundesmantelvertrag festgelegt werden. Vor der vertraglichen Ausgestaltung der Versorgung ist der Bundesärztekammer und der BPtK Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Referentenentwurf hatte die BPtK noch vom Stellungnahmerecht ausgenommen. Die Einbeziehung der BPtK in die Beratungen lässt darauf schließen, dass das Problem erkannt wurde.

Diotima-Ehrenpreis 2015 für Prof. Dr. Stefan Klingberg

Würdigung für Engagement zu Psychotherapie bei Psychosen

(BPtK) Prof. Dr. Stefan Klingberg ist Preisträger des Diotima-Ehrenpreises der deutschen Psychotherapeutenschaft 2015. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt mit Prof. Klingberg einen Wissenschaftler und Psychotherapeuten, der einen wesentlichen Beitrag für die Psychosenpsychotherapie in Deutschland geleistet und sich dabei sehr für eine Umsetzung neuer, evidenzbasierter Forschungsergebnisse in den Behandlungsalltag eingesetzt hat.

Prof. Stefan Klingberg studierte in Münster Psychologie, wo er 1990 sein Diplom machte und 1993 zum Thema „Rückfallprophylaxe bei Psychosen“ promovierte. Seit 1993 ist Prof. Klingberg an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Tübingen tätig, wo er 2003 auch habilitierte. Seit 2004 arbeitet er als Leitender Psychologe und Hochschuldozent in Tübingen. Prof. Klingberg veröffentlichte zahlreiche Aufsätze und Bücher zum Thema „Psychotherapie bei Psychosen“ und ist derzeit maßgeblich an der Aktualisierung der S3-Leitlinie Schizophrenie beteiligt. Er ist Mitgründer und Vorstandsmitglied des Dachverbands Deutschsprachiger PsychosenPsychotherapie (DDPP). Dieser Dachverband ist ein Zusammenschluss von Personen, die in der Psychiatrie oder der Versorgung von Menschen mit Psychosen tätig sind und gemeinsam das Ziel verfolgen, Psychotherapie in der Behandlung von Menschen mit Psychosen zu einem selbstverständlichen Angebot zu machen.

Dietrich Munz ist neuer Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer

26. Deutscher Psychotherapeutentag wählt neuen Vorstand

(BPtK) Dr. Dietrich Munz spricht künftig für die deutschen Psychotherapeuten. Der 63-jährige Psychotherapeut, der als Angestellter in der Sonnenberg Klinik Stuttgart arbeitet, wurde mit deutlicher Mehrheit auf dem 26. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin zum Präsidenten gewählt. „Für die Bundespsychotherapeutenkammer standen in den letzten Jahren die Belange der Patienten im Mittelpunkt – das soll auch so bleiben“, sagte der neue Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Munz ist bereits Präsident der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und war bisher Vizepräsident der BPtK.

Der DPT wählte außerdem mit großen Mehrheiten als neue Vizepräsidenten Dr. Nikolaus Melcop, niedergelassener Psychotherapeut in Landshut und Präsident der Bayerischen Landespsychotherapeutenkammer sowie Peter Lehndorfer, niedergelassener Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Gräfelfing bei München, der seit Gründung der BPtK im Vorstand der BPtK und Vizepräsident der Bayerischen Landespsychotherapeutenkammer ist. Als Beisitzer wurden gewählt Frau Dr. Andrea Benecke, Vizepräsidentin der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz sowie Wolfgang Schreck, Mitglied des Vorstandes der Psychotherapeutenkammer NRW und seit Gründung der BPtK Mitglied der Versammlungsleitung der Deutschen Psychotherapeutentage.

Psychotherapie auch bei Schizophrenie wirksam

Diotima-Preis 2015 an Prof. Dr. Stefan Klingberg verliehen

(BPtK) Der Wissenschaftler und Psychotherapeut Prof. Dr. Stefan Klingberg hat heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit einen Kollegen, der sich seit dem Beginn seiner universitären Laufbahn für eine bessere Psychosentherapie eingesetzt hat. „Professor Klingberg steht für die Überzeugung und den Nachweis, dass Psychotherapie bei Psychosen wirksam ist – einer Tatsache, der selbst die Fachöffentlichkeit lange skeptisch gegenüber stand und oft immer noch steht“, stellt BPtK-Präsident Prof. Rainer Richter fest. „Engagierten Forschern und Behandlern wie ihm haben wir es zu verdanken, dass ein Umdenken einsetzt und auch Patienten mit Psychosen häufiger Psychotherapie erhalten.“

Psychosen, darunter auch Schizophrenie gehören zu den schwersten psychischen Erkrankungen, da sie oft chronisch verlaufen und das Leben und den Alltag der Erkrankten oft stark be-einträchtigen. Psychosen sind kostenintensiv. Die jährlichen Gesamtausgaben werden auf insgesamt 4,4 bis 9,2 Milliarden Euro geschätzt. Dabei machen die Behandlungskosten selber nur ein Drittel der Ausgaben aus. Der Anteil der indirekten Kosten, der aufgrund von Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit und Frühverrentung entsteht, ist ungefähr drei bis viermal so hoch. Die Entwicklung und Bereitstellung wirksamer Behandlungsmethoden im Gesundheitssystem sind deshalb nicht nur aus Patienten- sondern auch aus gesellschaftlicher Sicht wichtig. Lange Zeit wurde nahezu ausschließlich eine medikamentöse Behandlung für wirksam gehalten. Die Ergebnisse der Psychotherapieforschung aus den letzten 20 Jahren widerlegen diese Einschätzung. Gleichwohl erhalten Patienten mit Psychosen bis heute zu selten Psychotherapie.

Prof. Stefan Klingberg studierte in Münster Psychologie, wo er 1993 zum Thema „Rückfallprophylaxe bei Psychosen“ promovierte. Seit 1993 ist Prof. Klingberg an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Tübingen tätig, an der er 2003 habilitierte. Seit 2004 ist er als Leitender Psychologe und Hochschuldozent in Tübingen tätig. Prof. Klingberg veröffentlichte zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze zum Thema „Psychotherapie bei Psychosen“ und ist derzeit maßgeblich an der Aktualisierung der S3-Leitlinie Schizophrenie beteiligt. Er ist Mitgründer und Vorstandsmitglied des Dachverbands Deutschsprachiger PsychosenPsychotherapie. Dieser Dachverband ist ein Zusammenschluss von Personen, die in der Psychiatrie oder Versorgung von Menschen mit Psychosen tätig sind und das Ziel verfolgen, Psychotherapie in der Behandlung von Menschen mit Psychosen zu einem selbstverständlichen Angebot zu machen.

Der Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft wird einmal im Jahr an Personen oder Organisationen verliehen, die sich in besonderem Maß um die Versorgung psychisch kranker Menschen verdient gemacht haben. Der Preis ist nach Diotima aus Mantinea benannt, einer mythischen Priesterin der Antike. Sie gilt als Lehrerin des Sokrates, die ihn dazu inspirierte, als erster Philosoph die Seele des Menschen in den Mittelpunkt seines Denkens und Lehrens zu stellen.