Interprofessionelle Zusammenarbeit in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung

Gemeinsame Erklärung des Runden Tischs

(BPtK) Wie die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gelingen kann, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit Vertreter*innen elf weiterer Verbände und Fachgesellschaften fast zwei Jahre an einem Runden Tisch diskutiert und in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten. Die Verfasser*innen beschreiben darin eine idealtypische Zusammenarbeit eines multiprofessionellen Teams, das sich eine bestmögliche Behandlung der Patient*innen mit psychischen Erkrankungen zum Ziel setzt. Die Grundsätze haben empfehlenden Charakter und können als Handlungsorientierung für die verschiedenen Berufsgruppen dienen.

BPtK fordert Mitspracherecht bei Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes

BMG plant, heilkundliche Tätigkeiten an die Pflege zu übertragen

(BPtK) In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz, PKG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der künftigen Pflegekompetenzen.

Das Bundesgesundheitsministerium plant, mit dem PKG die Rolle der Pflegekräfte in der Versorgung zu stärken und ihre Kompetenzen um die selbstständige Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten zu erweitern. Zunächst soll dies insbesondere für die Versorgung von Menschen mit chronischen somatischen Erkrankungen, wie Diabetes oder Wundversorgung, gelten. Perspektivisch sollen Pflegefachpersonen aber auch Aufgaben in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen übernehmen. Daher sollte mit Blick auf die Entwicklung des Kompetenzprofils und die Ausgestaltung der leistungsrechtlichen Befugnisse der Pflege in diesem Versorgungsbereich die Bundespsychotherapeutenkammer einbezogen werden und ein Stellungnahmerecht erhalten.

Zudem soll das Versorgungssystem stärker präventiv ausgerichtet und die verschiedenen Kompetenzen der Heilberufe dabei genutzt werden. Vor diesem Hintergrund hält es die BPtK für erforderlich, dass auch Psychotherapeut*innen Gesundheitsuntersuchungen anbieten und Präventionsempfehlungen ausstellen können.

Mehr Psychotherapie in der Psychiatrie schaffen

BPtK fordert Änderungen in der Krankenhausreform

(BPtK) Patient*innen in der Psychiatrie müssen mehr Psychotherapie erhalten. Anlässlich der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), eine bessere psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu schaffen.

»Wir fordern die doppelte Dosis Psychotherapie für Patient*innen in Psychiatrien. Für eine leitliniengerechte Behandlung sind 100 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche nötig. Die Personalvorgaben für die Psychiatrien müssen dringend gesetzlich angepasst werden“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

Aktuell erfüllt mehr als die Hälfte der Krankenhäuser die bestehenden Personalmindestvorgaben nicht, sodass die meisten Patient*innen noch weit weniger Psychotherapie als 50 Minuten pro Woche erhalten. Für eine bessere psychotherapeutische Versorgung muss die Personalrichtlinie für Psychiatrien (PPP-Richtlinie) um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Versorgung ergänzt werden, damit mehr Personal eingestellt wird.

»Für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung sind bundesweit rund 1.800 zusätzliche Vollzeitstellen in den Psychiatrien notwendig. Diese Stellen können besetzt werden, nämlich auch mit den Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums, die ihre Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in in den Kliniken absolvieren müssen”, so Benecke weiter. „Mit der Krankenhausreform müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Psychiatrien zusätzliche Personalstellen und ausreichend Weiterbildungsstellen refinanziert bekommen.

Auch Angehörige von an Demenz Erkrankten in den Blick nehmen

BPtK wirbt für mehr Unterstützung pflegender Angehöriger

(BPtK) Zum Auftakt der Woche der Demenz mahnt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), im Umgang mit dem Thema Demenz den Blick auch auf die psychische Gesundheit der Angehörigen von Menschen mit Demenz zu richten.

»Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz sollten mehr Wertschätzung und Unterstützung für ihren Einsatz erhalten. Die Pflege eines Angehörigen mit Demenzerkrankung ist anspruchsvoll und kann auch emotional überfordernd sein“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Pflegende Angehörige können leichte Depressionen und Anpassungsstörungen entwickeln, die durch frühzeitige psychotherapeutische Unterstützung und Interventionen gelindert werden können. Auch Gruppenangebote, in denen pflegende Angehörige Aufklärung und Beratung erhalten sowie den Umgang mit der Erkrankung erlernen, sind hilfreich, um mit den psychischen Belastungen von Betreuung und Pflege umzugehen sowie auf sich selbst und die eigenen Grenzen zu achten.“

In Deutschland leben rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Bis 2050 wird die Zahl der Betroffenen voraussichtlich 2,8 Millionen betragen. Parallel dazu steigt die Zahl der pflegenden Angehörigen sowie die Zahl derjenigen unter ihnen, die sich mit der Pflege ihrer an Demenz erkrankten Angehörigen überfordert fühlen. Zwischen 40 und 70 Prozent der pflegenden Angehörigen leiden derzeit unter depressiven Symptomen und Ängsten. Hinzu kommen häufig Gefühle von Einsamkeit und sozialer Isolation.

»Die Beziehung ändert sich grundlegend, wenn ein Mensch an Demenz erkrankt“, sagt Andrea Benecke. „Besonders schmerzhaft erleben Angehörige den Verlust des Demenzkranken als Partner*in, Elternteil oder Freund*in. Auch über diese emotionalen Belastungen mit anderen zu sprechen ist wichtig.”

Ohne die Fürsorge der rund 1,4 Millionen Menschen, die in Deutschland Angehörige mit Demenz betreuen und pflegen, wäre diese Aufgabe weder finanziell noch personell zu bewältigen. Während vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung auf die Zunahme der Demenzerkrankungen oft hingewiesen wird, werden die pflegenden Angehörigen jedoch häufig vergessen.

Neu: Verordnung von medizinischer Rehabilitation auch per Video möglich

BPtK aktualisiert Praxis-Info

(BPtK) Die Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten der Krankenkasse kann seit 1. Januar 2024 auch im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Patient*in der Psychotherapeut*in aus dem unmittelbaren persönlichen Kontakt bekannt und eine Befunderhebung per Video möglich ist. Die Änderung geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Rehabilitations-Richtlinie vom 19. Januar 2023 zurück.

Was Psychotherapeut*innen bei der Verordnung per Videosprechstunde beachten müssen, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer überarbeiteten Fassung der Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“ ergänzt. Zudem wurden die Formulare zur Verordnung von medizinischer Rehabilitation sowie zum Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung aktualisiert.

Downloads

Welche Leitlinien für die psychotherapeutische Praxis relevant sind

BPtK-Leitlinien-Info „Grundlagen und Übersicht" aktualisiert

(BPtK) Zu den meisten psychischen Erkrankungen liegen mittlerweile evidenzbasierte Leitlinien vor. Die meisten empfehlen psychotherapeutische Behandlungen als Mittel der Wahl. Auch deshalb ist Psychotherapie in der ambulanten und stationären Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht mehr wegzudenken.

Leitlinien sind häufig sehr umfangreiche Kompendien. Nicht alle Leitlinien sind immer leicht zu finden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) will dazu beitragen, dass die Empfehlungen wichtiger Leitlinien praxisorientiert für Psychotherapeut*innen verfügbar sind. In dieser aktualisierten Leitlinien-Info „Grundlagen und Übersicht“ informiert die BPtK darüber, wie Leitlinien erarbeitet werden und welche für Psychotherapeut*innen wichtig, bereits veröffentlicht oder geplant sind.

Neue Termine: BPtK setzt Online-Informationsveranstaltungen zur GOP fort

Umsetzung der Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung

(BPtK) Die BPtK setzt ihre Reihe von Online-Informationsveranstaltungen fort, um Kammermitgliedern die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorzustellen und Fragen zu beantworten.

Termine:

  • Montag, 16. September 2024
  • Montag, 7. Oktober 2024 und
  • Montag, 11. November 2024

jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr.

Anmeldung

Interessierte können sich ab sofort per E-Mail unter veranstaltung@bptk.de und Angabe des gewünschten Termins anmelden. Angemeldete Kammermitglieder erhalten im Vorfeld der ausgewählten Veranstaltung einen Zoom-Link per E-Mail.

Hintergrund

Am 1. Juli 2024 sind die Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart in Kraft getreten, die von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) vereinbart wurden.

Seit 1996 wurden das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst. Eine moderne psychotherapeutische Versorgung ließ sich damit nicht mehr adäquat abbilden, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen. Auch die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen unterschreitet die für gesetzlich Krankenversicherte deutlich. Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privatpsychotherapie schon vor einem Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert.

Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern sowie eine Übersicht zu den neuen Analogleistungen sind als Download auf der BPtK-Webseite verfügbar.

Wie man Digitale Gesundheitsanwendungen in die psychotherapeutische Versorgung integriert

BPtK-Praxis-Info Digitale Gesundheitsanwendungen aktualisiert

(BPtK) Seit 2019 können Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, verordnen. Die Praxis-Info „Digitale Gesundheitsanwendungen“ informiert darüber, was beim Einsatz von DiGA zu beachten ist, wie sie in die psychotherapeutische Versorgung integriert werden können und wie eine geeignete DiGA ausgewählt werden kann. In der aktualisierten Version wurden u. a. die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt und neue Praxis-Beispiele und Hinweise zur Vergütung aufgenommen.

Psychische Gesundheit von Heranwachsenden stark beeinträchtigt

BPtK fordert mehr Investitionen in die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

(BPtK) Angesichts der jüngsten Zahlen des DAK-Präventionsradars und der Lancet-Psychiatrie-Kommission fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), verstärkt Maßnahmen zur Prävention und zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen zu ergreifen.

Den Ergebnissen des DAK-Präventionsradars zu Gesundheit und Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zufolge ist das psychisch gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zunehmend in Gefahr. Jede* siebte* Minderjährige*hat depressive Symptome, jede* dritte* fühlt sich einsam. Multiple (psycho-)somatische Beschwerden nehmen bei Kindern und Jugendlichen zu. Auch die Studie der Lancet Psychiatrie Kommission belegt eine stetig abnehmende psychische Gesundheit von Heranwachsenden in den letzten zwei Jahrzehnten.

»Diese Zahlen sind höchst alarmierend“, bewertet Cornelia Metge, BPtK-Vorstandsmitglied und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, die Ergebnisse. „Psychische Belastungen sollten früh erkannt und der Entwicklung von psychischen Erkrankungen vorgebeugt werden. Jedem Kind sollte das Werkzeug an die Hand gegeben werden, seine Resilienz zu stärken.“

Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, fordert: „Jeder Cent, der in die psychische Gesundheit und die rechtzeitige Behandlung von Heranwachsenden investiert wird, lohnt sich. Die volkswirtschaftlichen Folgekosten unbehandelter oder zu spät behandelter psychischer Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter können wir uns nicht leisten.“ Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen können zu spät oder nicht behandelte psychische Erkrankungen massive negative Folgen für die soziale und schulische Entwicklung haben und bis ins Erwachsenenalter nachwirken.

Zu den besonders vulnerablen Gruppen gehören Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Armut bedroht oder betroffen sind. In dieser Gruppe leidet mehr als jede* fünfte Heranwachsende unter depressiven Symptomen und fast jede* zweite unter Einsamkeitserleben (48%). Mädchen sind insgesamt häufiger betroffen als Jungs.

»Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist ein Gemeinschaftsprojekt. Die Kooperation zwischen den Hilfesystemen, insbesondere Kita, Schule, Jugendhilfe und Gesundheitswesen, muss in größerem Umfang ermöglicht werden. Aufsuchende psychotherapeutische Beratungs- und Behandlungsangebote in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen müssen etabliert werden, damit Kinder mit psychischen Erkrankungen und ihre Familien schneller Zugang zu Angeboten vor Ort erhalten, die sie bei ihren Problemen unterstützen können“, so Wolfgang Schreck, BPtK-Vorstandsmitglied.

Um ein psychisch gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu fördern, müssen außerdem Kinderarmut bekämpft, Bildungs- und Teilhabechancen verbessert, für Familien bezahlbarer Wohnraum geschaffen, aber auch Klimaschutzmaßnahmen konsequent vorangetrieben werden.

BPtK-Fachtag Antisemitismus, Rassismus: Diskriminierung in der Psychotherapie

Am 8. Oktober 2024 veranstaltet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) von 9:30 bis 16:30 Uhr einen digitalen Fachtag zu Antisemitismus und Rassismus: Diskriminierung in der Psychotherapie.

(BPtK) Der Zusammenhang von Diskriminierungserfahrungen und damit verbundenen Risiken für die psychische Gesundheit ist vielfach belegt. Vor diesem Hintergrund erarbeitet die BPtK eine umfassende und langfristige Strategie, um dieses Thema innerhalb der Profession zu erörtern und Veränderungen herbeizuführen.

Der Fachtag mit Vorträgen von Expert*innen soll hierzu den Anstoß geben, unterschiedliche Aspekte und Perspektiven von Diskriminierungserfahrungen im Zusammenhang mit Psychotherapie vorzustellen, gemeinsam zu diskutieren und zu reflektieren. Im Fokus der Veranstaltung stehen Implikationen für die Praxis von Psychotherapie.

Der Fachtag findet digital statt und steht allen interessierten Mitgliedern offen. Anmeldungen sind ab sofort unter der E-Mail-Adresse veranstaltung@bptk.de möglich.

Anmeldeschluss ist der 30. September 2024.

Eine Zertifizierung der Fortbildung bei der Berliner Psychotherapeutenkammer ist beantragt.