BPtK kritisiert DMP Diabetes mellitus Typ 2

G-BA vernachlässigt psychosoziale Einflussfaktoren

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Disease-Management-Programm (DMP) für Diabetes mellitus Typ 2 nicht fachgerecht aktualisiert. Er erkennt zwar grundsätzlich die Bedeutung psychischer Erkrankungen für den Krankheitsverlauf und den Behandlungserfolg der Stoffwechselerkrankung an. Es fehlen aber die bei einem DMP sonst klaren Vorgaben über Therapieziele, Behandlungsabläufe und Qualitätsziele.

Während bei körperlichen Symptomen und Folgeerkrankungen, wie Unter- und Überzuckerung oder dem diabetischen Fuß, genaue Therapieziele, Überweisungsroutinen und Qualitätsziele vereinbart werden, fehlen diese konkreten Vorgaben für psychische Erkrankungen. Die Verringerung des Risikos, psychisch zu erkranken, wird nicht explizit als DMP-Therapieziel genannt. Weiterhin wird nicht klargestellt, dass der Arzt den Patienten an einen Psychotherapeuten oder einen entsprechend qualifizierten Facharzt überweisen muss, wenn er unter einer psychischen Erkrankung leidet oder der Verdacht darauf besteht. Problematisch ist weiterhin, dass die Qualitätsziele des Behandlungsprogramms keine psychosozialen Erfolgsparameter enthalten. Diese könnten beispielsweise ein hoher Anteil von psychisch kranken Patienten sein, die eine psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung erhalten.

Bei Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 ist das Risiko, an einer psychischen Erkrankung – vor allem an einer Depression – zu leiden, erhöht. Psychosoziale Belastungsfaktoren und psychische Krankheiten haben einen wesentlichen negativen Einfluss auf den Krankheitsverlauf sowie die Lebensqualität von Menschen, die unter Diabetes mellitus leiden.

Verbindliche Personalstandards für Psychiatrie und Psychosomatik

BMG legt Eckpunkte zur Weiterentwicklung des PEPP vor

(BPtK) Die Behandlung in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern sowie Fachabteilungen soll sich zukünftig an Leitlinien orientieren. Die dafür notwendige Mindestausstattung an Personal soll verbindlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben werden. Das geht aus den Eckpunkten hervor, die das Bundesministerium für Gesundheit zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems vorgelegt hat.

Damit ist eine wesentliche Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erfüllt. „Die Behandlung von psychisch kranken Menschen erfordert vor allem personelle und zeitliche Ressourcen. Mit den jetzt konsentierten Eckpunkten besteht die Chance, die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik zu verbessern“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Dem Anreiz Personal zulasten der Behandlungsqualität abzubauen, wird damit endlich entgegengewirkt.“

Die Eckpunkte sehen vor, dass die Krankenhäuser wie bisher krankenhausindividuelle Budgets verhandeln können, allerdings nicht mehr auf der Basis ihres Personaltableaus, sondern auf der Basis ihrer Leistungen. Die Leistungen sollen dafür mittels des PEPP abgebildet werden, d. h. es werden bundeseinheitliche Bewertungsrelationen auf empirischer Grundlage errechnet. Perspektivisch erfolgt die Kalkulation der Leistungen insbesondere auf den Qualitätsvorgaben, die der G-BA festlegt, da nur solche Einrichtungen an der Kalkulation künftig teilnehmen sollen, die die Vorgaben des G-BA erfüllen. Ferner soll ein bundesweiter Krankenhausvergleich etabliert werden, der als Orientierung für die Budgetverhandlungen vor Ort genutzt werden soll. Die Konvergenz zu landeseinheitlichen Basisfallwerten entfällt. Die Krankenhäuser können außerdem vor Ort Zuschläge auf ihr Budget aushandeln, die regionale Bedingungen und hausindividuelle Besonderheiten (z. B. regionale Versorgungsverpflichtung) berücksichtigen.

Die Budgetverhandlungen setzten auf den bisherigen Budgets der Krankenhäuser auf. Damit gehören die Krankenhäuser zu den Gewinnern, die in der Vergangenheit hohe Budgets vereinbaren konnten. „Krankenhäuser mit bisher eher geringen Budgets werden auch weiterhin Schwierigkeiten haben, ausreichend Mittel zu verhandeln, die sie für eine leitlinienorientierte Versorgung der Patienten benötigen“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. Die Eckpunkte bieten auch bei der sektorenübergreifenden Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen keine ausreichenden Lösungen. Der ambulante Sektor ist weiterhin nicht ausreichend einbezogen. Die Einführung von Home-Treatment als psychiatrisch-psychotherapeutische Akutbehandlung im häuslichen Umfeld ist letztlich eine einseitige Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf.

Die Eckpunkte sollen noch in diesem Jahr gesetzlich umgesetzt werden. Für alle Krankenhäuser soll der Umstieg ab 1. Januar 2017 auf das neue Entgeltsystem verpflichtend werden.

Flüchtlinge in psychotherapeutischer und ärztlicher Praxis

BAfF informiert über die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge

(BPtK) Im Jahr 2015 sind mehr als eine Million Flüchtlinge in Deutschland angekommen. Viele von ihnen sind körperlich und seelisch krank. Was bei der Behandlung von Flüchtlingen in der psychotherapeutischen und ärztlichen Praxis zu beachten ist, hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) in einer neuen Broschüre zusammengestellt. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen, z. B. zum Aufenthaltsstatus und zu Kostenträgern für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen sowie auch zur Honorierung von Dolmetschern. Sie informiert ferner allgemein über traumatische Erlebnisse und Erkrankungen, beschreibt, wie sich traumatische Erfahrungen bei Flüchtlingen auf die Gesundheit und das alltägliche Leben auswirken können und wie dies auch die Beziehungen zwischen Patienten und Psychotherapeuten bzw. Ärzten beeinflussen kann.

Die Broschüre steht auf der Homepage der BAfF zum Download bereit oder kann für einen Unkostenbeitrag von zwei Euro bestellt werden.

Psychisch kranke Flüchtlinge sollen grundsätzlich abgeschoben werden

BPtK kritisiert das Asylpaket II der Bundesregierung

(BPtK) Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) gehören zu den häufigsten Erkrankungen von Flüchtlingen, die vor Krieg, Terror und Gewalt geflohen sind. Sie sind schwere Erkrankungen, die bis zur Selbstgefährdung führen und lebensbedrohlich sein können. Deshalb ist es nicht erstaunlich, dass Flüchtlinge häufig schwere psychische Störungen in asylrechtlichen Verfahren geltend machen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert deshalb das Asylpaket II, das die Bundesregierung heute im Kabinett verabschiedet hat. Danach sollen die Asylbehörden davon ausgehen, dass insbesondere PTBS nicht zu den „schwerwiegenden Erkrankungen“ gehören, die eine Abschiebung verhindern. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang von „vermeintlich gesundheitlichen Gründen“ und stellt damit Flüchtlinge unter Generalverdacht, psychische Leiden nur vorzutäuschen. Er behauptet ferner, dass psychische Erkrankungen „schwer diagnostizierbare und überprüfbare“ seien. Richtig ist, dass für diese Erkrankungen seit Langem wissenschaftlich konsentierte Diagnosekriterien bestehen, die durchaus überprüfbar sind.

„Wir fordern daher, dass schwerwiegende oder lebensbedrohliche psychische Erkrankungen grundsätzlich als Erkrankungen gelten, die eine Abschiebung nicht möglich machen. Flüchtlinge, die unter psychischen Beschwerden leiden, haben einen Anspruch auf eine angemessene Begutachtung ihrer Erkrankungen. Dies darf nicht daran scheitern, dass die Begutachtung einer Erkrankung für die Behörden eine ‚große Herausforderung‘ darstellt, wie der Gesetzentwurf beklagt“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Die deutliche Voreingenommenheit des Gesetzgebers gegen psychische Erkrankungen ist fachlich falsch und fördert massiv die Stigmatisierung aller psychisch kranken Menschen in Deutschland.“

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen nur „lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen“ eine Abschiebung verhindern. Die Erkrankung müsste sich außerdem durch die Abschiebung „wesentlich verschlechtern“. „Dies kann sowohl bei Depressionen als auch bei posttraumatischen Erkrankungen der Fall sein. Eine Selbstgefährdung ist bei beiden psychischen Erkrankungen sogar häufig“, erklärt BPtK-Präsident Munz. 40 Prozent der Patienten mit PTBS hatten bereits Pläne, sich das Leben zu nehmen oder haben sogar schon versucht, sich umzubringen. Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, dass sich eine PTBS verschlechtert, wenn der Erkrankte wieder an den Ort zurückgeschickt wird, der mit seinen traumatischen Erlebnissen verbunden ist.

Aus Sicht der BPtK sind ferner einzelne Regelungen für ein beschleunigtes Asylverfahren für Flüchtlinge gar nicht umsetzbar. Flüchtlingen sollen innerhalb einer Woche alle Untersuchungen und Gutachten einholen, die belegen, dass ihre psychische Erkrankung so schwer ist, dass sie nicht abgeschoben werden können. „Das ist praktisch unmöglich“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Ein Flüchtling, der kein Deutsch spricht und sich im deutschen Gesundheitssystem nicht auskennt, kann in so kurzer Zeit seine schwere Erkrankung nicht belegen.“

Weiterhin behauptet der Gesetzentwurf, „qualifizierte Kriterien für ärztliche Bescheinigungen“ zu schaffen. Die Bundesregierung plant deshalb, dass nur noch „approbierte Ärzte“ Begutachtungen durchführen dürfen. „Für eine qualifizierte Begutachtung von psychischen Erkrankungen reicht eine Approbation als Arzt aber nicht aus“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Depressionen und posttraumatische Erkrankungen erfordern einschlägige fachärztliche oder psychotherapeutische Kompetenz.“ Deutsche Gerichte greifen ständig auf psychotherapeutische Gutachten zurück, weil sie aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation befähigt sind, insbesondere in asylrechtlichen Verfahren psychische Erkrankungen zu diagnostizieren.

Posttraumatische Belastungsstörungen bei Soldaten weiter gestiegen

Wehrbeauftragter kritisiert fehlende Behandlungsmöglichkeiten

(BPtK) In 2015 ließen sich 235 Soldatinnen und Soldaten erstmals wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) aufgrund von Auslandseinsätzen behandeln. Damit ist die Zahl der Neuerkrankten um 15 Prozent gestiegen (2014: 204). Insgesamt wurden 1.750 Soldaten wegen einer PTBS behandelt. Der Wehrbeauftragte Dr. Hans-Peter Bartels kritisierte, dass die Behandlungsmöglichkeiten für psychisch kranke Soldaten nicht ausreichen. In den psychiatrischen Abteilungen der Bundeswehrkrankenhäuser beständen Wartezeiten von bis zu drei Monaten. In seinem 57. Wehrbericht (BT-Drucksache 18/7250) fordert er mehr Personal.

Der Wehrbeauftragte begrüßte ausdrücklich die Kooperationsvereinbarung mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die regelmäßigen Fortbildungen für Psychotherapeuten, die von den Landespsychotherapeutenkammern durchgeführt werden. Aufgrund dieser Kooperationsvereinbarung können sich psychisch kranke Soldaten auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen. Damit können sie die langen Wartezeiten auf eine Behandlung in einer Praxis, die zur gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen ist, vermeiden.

Laut einer Studie der FU Dresden begeben sich lediglich 20 Prozent der Soldaten, die im Einsatz psychisch erkranken, in Behandlung. Dr. Bartels geht daher davon aus, dass bei den traumatisierten Soldaten noch eine große Dunkelziffer bestehe. Die Entwicklung der vergangenen Jahre deute außerdem daraufhin, dass nicht nur die Anzahl, sondern auch die Schwere der Erkrankungen zugenommen habe.

Seit 2009 starben fast viermal so viele Soldaten durch Selbsttötung wie im Einsatz. Im Jahr 2015 nahmen sich 25 Soldaten das Leben und 44 unternahmen einen Suizidversuch. Die Gründe hierfür sieht der Wehrbeauftragte überwiegend im privaten Bereich. Aber auch mit der hohen psychischen Belastung durch Auslandseinsätze könne ein Zusammenhang bestehen.

Zahl der älteren Migranten steigt

Bundesinnenminister legt Migrationsbericht 2014 vor

(BPtK) Die Zahl der älteren Migranten steigt. Die Zahl der über 65-jährigen Migranten ist von 2005 bis 2014 um 400.000 auf 1,6 Millionen gestiegen. Ihr Anteil an allen Migranten erhöhte sich damit von 7,8 auf 9,8 Prozent. Diese Zahlen stellte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière am 6. Januar 2016 im Migrationsbericht 2014 vor.

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist zu erwarten, dass die stärkere Betroffenheit älterer Migranten von Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit dazu führt, dass Migranten das Gesundheitssystem verstärkt nutzen werden. „Das Gesundheitssystem ist darauf noch nicht ausreichend vorbereitetet“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Wir brauchen mehr Pflegekräfte, die interkulturell geschult sind, und mehr Sprachmittler im Gesundheitssystem, um die medizinische Versorgung von Menschen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, zu ermöglichen.“

Kriege, politische Verfolgung, Terrorismus, organisierte Gewalt und Menschenrechtsverletzung in vielen Ländern der Welt haben dazu geführt, dass sich immer mehr Menschen gezwungen sehen, ihr Heimatland zu verlassen, um in Europa Schutz zu finden. Dies spiegelt sich auch in dem Migrationsbericht wieder. Es wurden im Jahr 2014 etwa 203.000 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) gestellt. Die Zahl der Asylanträge ist damit gegenüber dem Vorjahr um ca. 60 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung setzte sich verstärkt im Jahr 2015 fort. So wurden bereits bis November 2015 425.000 Asylanträge gezählt. Die Zahl der Registrierungen im sogenannten EASY-Verfahren lag im gleichen Zeitraum mit 965.000 Registrierten erheblich höher.

Bundesgesundheitsministerium informiert Flüchtlinge lückenhaft und einseitig

BMG-Ratgeber für psychisch kranke Asylsuchende ungenügend

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert den „Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland“, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute veröffentlichte, als ungenügend. Da dringend erforderliche Dolmetscher im deutschen Gesundheitssystem nicht bezahlt werden, empfiehlt das BMG, Flüchtlingen z. B. „einen sprachkundigen Menschen ihres Vertrauens“ mit zum Arzt zu nehmen, wenn sie nicht ausreichend Deutsch sprechen. „Davon ist abzuraten“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Es ist unverantwortlich, wenn beispielsweise Familienmitglieder bei der Diagnostik oder in einer erforderlichen psychotherapeutischen Behandlung übersetzen. Ein Sohn oder die Tochter darf auf keinen Fall die Berichte des gefolterten Vaters übersetzen müssen. Auch andere nicht geschulte Personen sind in einem psychotherapeutischen Gespräch fehl am Platz. Die Übersetzung in einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine anspruchsvolle Tätigkeit und erfordert besondere Qualifikationen, sonst drohen Fehlbehandlungen und gesundheitliche Schäden für Patienten und oft auch für die Dolmetscher.“

Außerdem informiert der Ratgeber unvollständig. Das BMG rät traumatisierten Flüchtlingen, sich bei akuten psychischen Störungen im Notfall an ein Krankenhaus zu wenden. „Ein Allgemeinkrankenhaus ohne psychiatrisch-psychotherapeutische Abteilung ist die falsche Adresse“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Gerade bei psychischen Erkrankungen infolge von traumatischen Ereignissen ist häufig Psychotherapie die Behandlungsmethode der Wahl.“ Der Ratgeber informiert Asylsuchende außerdem nicht darüber, dass sie sich bei psychischen Erkrankungen auch bei niedergelassenen Psychotherapeuten behandeln lassen können. „Das BMG sollte in seinem Ratgeber Behandlungsleitlinien und gängige Behandlungspfade beachten“, empfiehlt Munz. „Auch Flüchtlinge haben einen Anspruch auf vollständige und ausgewogene Patienteninformationen.“

Das BMG ignoriert ferner, dass Asylsuchende nicht nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen behandelt werden können, sondern im Einzelfall auch bei chronischen Erkrankungen. Es klärt nicht darüber auf, dass posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) akut sowie lebensbedrohlich sein können und dringend einer Behandlung bedürfen. Menschen, die an einer PTBS erkrankt sind, sind oft suizidal und benötigen dann rasch und gezielt Hilfe.

Was ist eine psychotherapeutische Praxis wert?

BPtK-Symposium zur Praxisabgabe und -übernahme

(BPtK) Bei der Übergabe einer psychotherapeutischen Praxis haben ein bisheriger Inhaber und ein möglicher Nachfolger insbesondere in Bezug auf die Höhe eines finanziellen Ausgleichs unterschiedliche Perspektiven und Interessen. Die Bundespsychotherapeutenkammer veranstaltete am 10. Dezember 2015 in Berlin ein Symposium, um über berufspolitische und sozialrechtliche Hintergründe sowie betriebswirtschaftliche Aspekte einer Praxisübergabe zu informieren und das von der BPtK erarbeitete Modell vorzustellen, mit dem der Verkehrswert einer Praxis ermittelt werden kann. Damit griff sie auch ein Anliegen der Delegierten des 25. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) auf.

BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte einleitend, dass die Landespsychotherapeutenkammern häufig von den Gerichten zur Stellungnahme bei strittigen Praxisübergaben aufgefordert würden. Außerdem erschwerten neue gesetzliche Regelungen, zuletzt mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, Praxen in statistisch überversorgten Regionen an einen Nachfolger weiterzugeben. Womit es nochmals dringlicher werde, über eine Praxisübergabe im Sinne einer Praxisfortführung nachzudenken. Munz erinnerte an den Antrag des 25. DPT, der zeige, wie sehr die Frage der Praxisweitergabe viele Mitglieder beschäftige. Dabei gehe es nicht nur um eine rechtliche und betriebswirtschaftliche Bewertung, sondern insbesondere auch um die Suche nach einem Interessenausgleich bei der Praxisübernahme. Mit dem Symposium wolle die BPtK ausreichend Raum für diese Diskussion geben.

Mehr Psychotherapie in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

G-BA beschließt Gruppenpsychotherapie für alle Indikationen

(BPtK) Zukünftig können Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) psychotherapeutische Gruppengespräche im notwendigen Umfang erbringen. Bisher war dies den Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie den Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vorbehalten. Damit vereinheitlicht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Voraussetzungen zur psychotherapeutischen Leistungserbringung. Dies war eine wesentliche Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Der Beschluss des G-BA vom 17. Dezember 2015 gilt für alle ASV-Indikationen, die bisher verabschiedet wurden, d. h. für gastrointestinale, gynäkologische und Tumore der Bauchhöhle, Marfan-Syndrom (genetisch bedingte Bindegewebserkrankung) sowie pulmonale Hypertonie (Erhöhung des Gefäßwiderstandes und damit des Blutdruckes im Lungenkreislauf). Welche Leistungen in der ASV erbracht werden können, wird im jeweiligen indikationsbezogenen Appendix bestimmt. Zur Leistungsbeschreibung werden die entsprechenden Ziffern des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ausgewählt. Für Leistungen, die im EBM nicht abgebildet sind, können zusätzliche Leistungen, die nur im Rahmen der ASV erbracht werden können, vom G-BA beschlossen werden. Psychotherapeutische Gespräche als Einzelbehandlung und als Gruppenbehandlung in jeweils notwendigem Umfang können nun bei allen Indikationen von Psychotherapeuten in der ASV durchgeführt werden. Der Beschluss wird bei Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium demnächst in Kraft treten.

Krankengeld: Depressionen verursachen die höchsten Ausgaben

Sachverständigenrat legt Sondergutachten zum Krankengeld vor

(BPtK) Psychische Erkrankungen sind für einen großen Teil der Krankengeldtage, -fälle und -ausgaben in Deutschland verantwortlich. Im Jahr 2014 führten unipolare Depressionen zu den höchsten Ausgaben für Krankengeld unter allen Erkrankungen. Sie verursachten bei Frauen mehr als ein Drittel und bei Männern fast ein Viertel der Ausgaben für Krankengeld. Zu diesem Ergebnis kommt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Sondergutachten zum Krankengeld, das er diese Woche Gesundheitsminister Gröhe überreichte.

Langzeitarbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen hat in den vergangenen 15 Jahren deutlich zugenommen. So ist die Zahl der Tage, an denen Arbeitnehmer wegen einer psychischen Erkrankung länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren, von 2000 bis 2014 um 114 Prozent gestiegen.

Ein zentrales Problem in der Versorgung psychisch Kranker sehen die Sachverständigen in der „Wartezeit auf eine bedarfsgerechte, insbesondere psychotherapeutische Behandlung“. Die Wartezeit betrage nach einer Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer und der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ übereinstimmend etwa drei Monate. Eine rechtzeitige Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen könne dabei helfen, lange Krankschreibungen und Fehlzeiten am Arbeitsplatz zu verhindern und die Ausgaben für Krankengeld zu verringern. Bei Depressionen, die sich nicht spontan bessern, führe die Wartezeit „zu einem erheblichen Teil (bis hin zur vollen Länge)“ zu einer verlängerten Arbeitsunfähigkeit. Dies verlängere – nach der Entgeltfortzahlung – auch die Krankengeldzahlungen. Die lange Durchschnittsdauer der Krankschreibungen bei psychischen Diagnosen „ließe sich durch eine Verkürzung der Wartezeit möglicherweise entsprechend deutlich verkürzen“.

Die Sachverständigen empfehlen daher, die Bedarfsplanung dem realen Behandlungsbedarf bei psychischen Erkrankungen anzupassen. Dazu sollten für die regionalen Vorgaben der Bedarfsplanung die tatsächlich erbrachten Psychotherapiestunden berücksichtigt werden. Außerdem empfehlen die Gutachter den Ausbau gestufter Versorgungsmodelle und flexibler ambulanter Angebote insbesondere im Krisenfall. Zusätzlich schlagen sie den Ausbau eines ambulanten Fallmanagements und frühere erste Kontakte von psychisch Kranken zu einem Psychotherapeuten oder Arzt vor – etwa durch die Einführung einer regelhaft und flächendeckend angebotenen Akutsprechstunde. Schließlich regen sie an, zukünftig Honoraranreize, die von der Schwere der psychischen Erkrankung abhängen, sowie vermehrt E-Health-Interventionen zu nutzen.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat die Aufgabe, regelmäßig Gutachten zu erstellen, mit dem Ziel, die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung zu analysieren, Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen zu entwickeln und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen. In dem diesjährigen Sondergutachten zum Krankengeld werden Ursachen der Entwicklung von Krankengeld erörtert und Empfehlungen zur Vermeidung eines unnötigen Anstiegs der Krankengeldausgaben ausgesprochen.

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die ein Versicherter bei längerer Krankheit und Arbeitsunfähigkeit (ab sechs Wochen) finanziell abgesichert werden soll. Die Dauer der Krankengeldzahlungen ist begrenzt. Der Versicherte erhält Lohnersatz für insgesamt maximal 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren.