Herausragendes Engagement für traumatisierte Kriegs- und Folteropfer

Diotima-Ehrenpreis 2016 an Prof. Dr. Christine Knaevelsrud verliehen

(BPtK) Die Wissenschaftlerin und Psychotherapeutin Prof. Dr. Christine Knaevelsrud hat den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer ehrt damit in diesem Jahr eine Kollegin, die sich für die Versorgung von traumatisierten Kriegs- und Folteropfern sowohl in Deutschland als auch in arabischsprachigen Krisenregionen engagiert. „Viele der Menschen, die Krieg, Gewalt und Folter erlebt haben, sind traumatisiert und brauchen professionelle Hilfe“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Professorin Knaevelsrud hat mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit und ihrem versorgungspolitischen Engagement große Dienste geleistet, um traumatisierten Menschen nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Krisenregionen selbst zu helfen. Lange bevor Flüchtlinge zu einem dringenden politischen Thema wurden, hat sie sich für deren psychotherapeutische Versorgung eingesetzt und damit sogar auch Hilfsbedürftige im irakischen Bürgerkrieg erreicht. Besser lässt sich unser Credo ‚Jeder Mensch und erst recht jeder kranke Mensch ist es wert!‘ nicht umsetzen.“

Millionen Menschen auf der Welt leiden unter Krieg, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen. Viele versuchen, dem Schrecken zu entfliehen. Weltweit sind mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Andere harren dort aus, wo Tod und Schrecken alltäglich sind. Seelische Verletzungen sind dabei unvermeidlich. Häufig wirken sie wie das kleinere Übel. Ein Übel sind sie trotzdem und ihre Behandlung bleibt menschliche und medizinische Pflicht. „Für traumatisierte Menschen in Kriegsgebieten gibt es häufig vor Ort keine professionelle Hilfe. Die Menschen dort bleiben mit ihrem seelischen Leid, ihren Albträumen und Ängsten allein“, so Munz. „Bei Professorin Knaevelsrud beeindruckt, dass sie nicht nur die Behandlungsmöglichkeiten für geflohene traumatisierte Menschen hier in Deutschland weiterentwickelte, sondern, dass sie auch an die weit entfernten Patienten in den Kriegs- und Krisenländern gedacht hat.“

Prof. Christine Knaevelsrud studierte in Amsterdam und New York Psychologie. Ihre Promotion zur Wirksamkeit von internetbasierten Interventionen bei posttraumatischen Belastungsstörungen schloss sie 2005 an der Universität Zürich ab. Sie ist Psychologische Psychotherapeutin und Professorin für Klinisch-Psychologische Intervention an der Freien Universität Berlin. Von 2007 bis 2010 leitete Prof. Knaevelsrud die Forschungsabteilung am Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin. Dort war sie maßgeblich an der Entwicklung, Evaluierung und Verbreitung der internetbasierten arabischen Schreibtherapie Ilajnafsy für traumatisierte Menschen im Irak beteiligt. Patienten werden von arabischsprachigen Therapeuten in Europa und sicheren Nachbarstaaten über das Internet angeleitet, sich schriftlich mit dem traumatischen Ereignis auseinanderzusetzen und es neu zu verarbeiten. Mittlerweile gibt es auch Behandlungsanfragen aus Syrien, den palästinensischen Gebieten und dem Sudan.

In Deutschland war Prof. Knaevelsrud an der Entwicklung eines speziellen computergestützten Diagnoseinstruments beteiligt, das Patienten, die nicht lesen und schreiben können, die Fragen in der Muttersprache vorliest und eine Antwort per Touchscreen ermöglicht. Sie untersuchte, welche Auswirkungen die Anhörungen im Asylverfahren auf die Gesundheit traumatisierter Flüchtlinge haben und sie schuf Behandlungsprogramme, unter anderem für traumatisierte Menschen, die z. B. aufgrund von Folter unter chronischen Schmerzen leiden. Prof. Knaevelsrud beschäftigte sich auch mit der Bedeutung von Vergebung im psychotherapeutischen Prozess und war an der Entwicklung der S3-Leitlinie für posttraumatische Belastungsstörungen beteiligt.

Der Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft wird einmal im Jahr an Personen oder Organisationen verliehen, die sich in besonderem Maß um die Versorgung psychisch kranker Menschen verdient gemacht haben. Der Preis ist nach Diotima aus Mantinea benannt, einer mythischen Priesterin der Antike. Sie gilt als Lehrerin des Sokrates, die ihn dazu inspirierte, als erster Philosoph die Seele des Menschen in den Mittelpunkt seines Denkens und Lehrens zu stellen.

Nicht immer ausreichend Psychotherapie

BPtK-Angestelltenbefragung zur Suchtbehandlung

(BPtK) Ein wesentlicher Teil der Patienten, die wegen einer Suchterkrankung in einem Krankenhaus behandelt werden, erhält keine ausreichende psychotherapeutische Behandlung. Dies zeigt eine Befragung der Bundespsychotherapeutenkammer von Psychotherapeuten, die in Krankenhäusern angestellt sind. Damit wird die Chance vergeben, Patienten mit Suchterkrankungen für eine weitergehende Behandlung zu motivieren. Im Krankenhaus könnten während der Entzugsbehandlung wichtige motivationale Weichen in Richtung einer Entwöhnung oder einer psychotherapeutischen Weiterbehandlung gestellt werden. Hierfür ist jedoch häufig eine intensivere psychotherapeutische Behandlung notwendig.

Ein Teil der befragten Psychotherapeuten erachtet außerdem die Qualifikation des therapeutischen Personals nicht immer als ausreichend. Psychotherapeutische Interventionen werden teilweise durch (Fach-)Pflegepersonal oder andere Therapeuten wie Sozialarbeiter durchgeführt, wenn Psychotherapeuten nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Zukünftig müssen die Weichen in Richtung einer besseren Ausstattung der Krankenhäuser und Kliniken mit mehr Psychotherapeuten gestellt werden.

Die BPtK hat gemeinsam mit dem IGES Institut im Jahr 2013 eine bundesweite Befragung der angestellten Psychotherapeuten durchgeführt. Dazu gehörten auch Psychotherapeuten, die in der Versorgung von Patienten mit Suchterkrankungen tätig sind. Sie wurden zu ihrer beruflichen Situation und zur Versorgung von Patienten mit Suchterkrankungen befragt.

Bundeskonferenz PiA

Marc Wedjelek aus Hessen zum neuen Sprecher gewählt

(BPtK) Die Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) wählte am 15. März 2016 Marc Wedjelek aus Hessen zum neuen Sprecher sowie Luise Pabel aus der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer zur Stellvertreterin. Despoina Athanasiadou aus Rheinland-Pfalz bleibt als Stellvertreterin weiterhin im Amt. Die bisherige Sprecherin, Anna Eiling, aus Berlin hat das Amt der PiA-Sprecherin aufgegeben, weil sie am Ende ihrer Ausbildung steht. Die Bundeskonferenz PiA bedankte sich bei ihr für ihre engagierte Arbeit.

Keine Beschränkung der Personalstandards auf einzelne Patientengruppen

BPtK-Forderungen zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, dass bei der Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems Personalstandards für alle Patientengruppen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Abteilungen festgelegt werden. Dies sollte im gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eindeutig formuliert werden, so die BPtK in ihrer Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).

Die Formulierung in den BMG-Eckpunkten, dass die Personalanforderungen zunächst bei den Indikationen definiert werden sollen, für die es bereits S3-Leitlinien gibt, ist missverständlich. Die Mindestanforderungen an das Personal in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken sollten nicht nur für einen Teil der Indikationen und Diagnosegruppen festgelegt werden. Ansonsten sind unerwünschte Personalverschiebungen zulasten von Patientengruppen zu erwarten, die von den Anforderungen an die Strukturqualität nicht erfasst werden.

Zwar sind die meisten evidenzbasierten Leitlinien diagnosebezogen formuliert. Daneben haben aber weitere Patientenmerkmale wesentlichen Einfluss auf den konkreten Behandlungs- und den daraus resultierenden Personalbedarf. Dazu gehören: Akuität der Erkrankung, komorbide psychische und körperliche Erkrankungen oder aus der Erkrankung resultierende psychosoziale Beeinträchtigungen.

Weitere Forderungen der BPtK für die gesetzliche Umsetzung der Eckpunkte betreffen die Finanzierung verbindlicher Personalanforderungen und die Überprüfung ihrer Einhaltung sowie gesetzliche Vorgaben für eine sachgerechte Weiterentwicklung der Leistungsdokumentation über den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS).

Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind?

BPtK veröffentlicht Ratgeber für Flüchtlingseltern in drei Sprachen

(BPtK) Viele Flüchtlingskinder haben in ihrer Heimat Krieg und Gewalt oder auf der Flucht schreckliche Ohnmacht und Ausgeliefertsein erlebt. Sie leiden oft noch lange an ihren traumatischen Erlebnissen und verhalten sich anders als die Eltern sie kennen. Rund jedes fünfte Flüchtlingskind leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Eltern wissen nicht immer, wie sie ihren psychisch belasteten oder erkrankten Kindern helfen können. Deshalb hat die Bundespsychotherapeutenkammer einen Ratgeber für Flüchtlingseltern veröffentlicht. Die BPtK informiert darüber, wie sich traumatisierte Kinder und Jugendliche je nach Alter verhalten können. Der Ratgeber zeigt an vielen konkreten Situationen, wie Eltern angemessen reagieren können. Er möchte den Eltern helfen, ihre Kinder besser zu verstehen. „Traumatisierte Kinder brauchen vor allem das Gefühl, sicher und aufgehoben zu sein“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Eltern können ihren Kindern entscheidend dabei helfen, die schrecklichen Erlebnisse besser zu verarbeiten. Verhält sich ein Kind oder Jugendlicher jedoch dauerhaft anders, sollte professionelle Hilfe gesucht werden.“

Der Ratgeber liegt in Deutsch, Englisch und Arabisch vor.

Entkriminalisierung von Cannabis

BPtK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Diskussion über eine weitere Entkriminalisierung von Cannabis. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädiert für eine staatlich kontrollierte Abgabe an Erwachsene bis zu 30 Gramm über spezielle Verkaufsstellen. Der Verkauf an Minderjährige soll weiter verboten bleiben. Die BPtK fordert, die präventiven Wirkungen dieser Regelungen sowohl für die Bevölkerung insgesamt als auch für die Cannabisnutzer z. B. in Modellregionen zu überprüfen. Auf jeden Fall sollte es bundeseinheitlich geregelt werden, wann es zu einer Strafverfolgung kommt, wenn bei einer Person geringe Cannabismengen für den Eigenkonsum gefunden werden.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz war das zentrale Thema einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 16. März 2016. Mehrere Juristen und Vertreter der Drogenhilfe begrüßten die Gesetzesinitiative und wiesen insbesondere auf die Unverhältnismäßigkeit der Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten hin. In einer Resolution an den Deutschen Bundestag hatten sich unlängst 122 Strafrechtsprofessoren für eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ausgesprochen. Die gegenwärtigen Bestimmungen hätten eine Kriminalisierung von gelegentlichem Cannabiskonsum zur Folge, der sozial verträglich und unauffällig sei. Die Prohibitionspolitik bei Cannabis sei nach ihrer Einschätzung gescheitert und verursache mehr Schaden als dass sie den Cannabiskonsums in der Bevölkerung eindämme.

Einhellige Kritik gab es dabei an der sehr unterschiedlichen Auslegung der Regelungen im Betäubungsmittelgesetz in den Bundesländern, wann die Strafverfolgung bei einer geringen Menge Cannabisbesitz eingestellt wird. Diese Regelungen sollen die Kriminalisierung von Konsumenten vermeiden oder zumindest verringern. Hierbei handelt es jedoch um eine Kann-Bestimmung, die sowohl durch die landesrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Menge des straffreien persönlichen Besitzes zum Eigenkonsum als auch durch die Praxis der Strafverfolgung sehr unterschiedlich umgesetzt wird.

In der Anhörung betonten mehrere Sachverständige die gesundheitlichen Risiken des regelmäßigen Cannabiskonsums, insbesondere bei Beginn der Adoleszenz. Hierzu zählten insbesondere eine mögliche Abhängigkeitsentwicklung, die Zunahme komorbider psychischer Störungen und negative Effekte auf die Reifungsprozesse, einschließlich der schulischen und beruflichen Bildung.

Psychische Gesundheit in allen Lebenswelten stärken

Bundesrahmenempfehlungen Prävention verabschiedet

(BPtK) Die Nationale Präventionskonferenz hat erstmalig Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung verabschiedet. Die Empfehlungen benennen die Handlungsfelder der Gesundheitsförderung, das Leistungsspektrum und die Beiträge der Sozialversicherungsträger sowie die konkreten Maßnahmen der zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen. Mit ihnen werden drei am Lebenslauf orientierte Ziele handlungsweisend für die Prävention: „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“ und „Gesund im Alter“.

„In allen Lebensbereichen sollen psychische Belastungen verringert und psychische Ressourcen gestärkt werden“, hebt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hervor. „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Experten für psychische Gesundheit. Daher sollte es selbstverständlich sein, dass sie konkrete Präventionsangebote in den Lebenswelten aktiv mitgestalten.“

Durch die Orientierung am Lebenslauf sollen Menschen in allen Lebenswelten erreicht werden – angefangen von Maßnahmen in Kindergärten und Schulen über Gesundheitsförderung in Betrieben und Präventionsarbeit in kommunalen Einrichtungen bis hin zu Aktivitäten in Pflegeeinrichtungen. Vorrangige Zielgruppen sind neben Familien, Kindern, Jugendlichen, Azubis, Studierenden, Berufstätigen, Arbeitslosen und Ehrenamtlichen auch Pflegebedürftige, die zu Hause oder in stationären Einrichtungen betreut werden, sowie die pflegenden Angehörigen.“

„Es bleibt ein Manko des Präventionsgesetzes, dass Psychotherapeuten im Gegensatz zu Ärzten weder Gesundheitsuntersuchungen durchführen noch verbindliche Präventionsempfehlungen ausstellen können“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Ich bin mir sicher, dass Psychotherapeuten dennoch einen maßgeblichen Beitrag zur Gesundheitsförderung leisten werden. So können sie zum Beispiel Menschen mit psychischen Beschwerden, die noch nicht behandlungsbedürftig sind, über geeignete Präventionsangebote vor Ort informieren.“

Die Nationale Präventionskonferenz wurde 2015 mit dem Präventionsgesetz eingerichtet. Träger sind die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung. Die Bundesrahmenempfehlungen sollen jetzt von den Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Dazu sollen die Länder Landesrahmenvereinbarungen mit den Sozialversicherungsträgern schließen. Im Herbst dieses Jahres werden die Inhalte der Bundesrahmenempfehlungen im Rahmen des ersten Präventionsforums mit einer breiten Fachöffentlichkeit diskutiert.

BPtK: Schweigepflicht nicht weiter durchbrechen

Mehr Sicherheit durch eine grundsätzliche Meldepflicht nicht möglich

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer warnt davor, die Schweigepflicht für Psychotherapeuten und Ärzte einzuschränken. „Das größte Risiko wäre, dass sich psychisch kranke Menschen nicht mehr behandeln lassen, weil sie befürchten, dass Arbeitgeber oder Behörden von ihrer Erkrankung erfahren“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Erst das offene Gespräch mit einem Psychotherapeuten oder Arzt macht es möglich, eine psychische Krankheit zu behandeln und mögliche Suizide zu verhindern.“

Die BPtK-Musterberufsordnung regelt bereits eindeutig, dass Psychotherapeuten bei Patienten, die sich selbst oder andere gefährden, von der Schweigepflicht entbunden sind. Psychotherapeuten müssen zwischen dem Schutz der Patienten, dem Schutz von Dritten sowie dem Allgemeinwohl abwägen und gegebenenfalls tätig werden. „Diese Abwägung muss sehr sorgfältig getroffen werden“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. Dazu gehöre, dass man sich im Zweifel bei einem Kollegen fachlich rückversichert. Drohe, dass ein Patient sich selbst oder andere gefährde, müsse notfalls auch eine Zwangseinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus erfolgen. Im Fall des schwer depressiven Germanwings-Copiloten, der vor einem Jahr ein Flugzeug mit 150 Menschen abstürzen ließ, mussten die behandelnden Ärzte und Psychotherapeuten auf Grundlage der ihnen bekannten Befunde eine solche Abwägung vornehmen und begründen. Dies können Gerichte überprüfen.

„Die Entscheidung, ob ein Patient sich oder andere gefährdet, muss eine Entscheidung des behandelnden Psychotherapeuten oder Arztes bleiben“, fordert Munz. „Grundsätzliche gesetzliche Meldepflichten vergrößern dagegen die Wahrscheinlichkeit, dass sich psychisch kranke Menschen nicht mehr in Behandlung begeben. Die Behandlung eines psychisch kranken Menschen verringert seine Leiden und kann eine Verschlimmerung der Erkrankung verhindern. In den seltenen Fällen, wo psychisch kranke Menschen befürchten, dass sie sich oder andere Menschen gefährden könnten, ist eine Behandlung auch der beste Schutz für die Allgemeinheit.“

Psychotherapie und Psychotherapeuten stärker berücksichtigen

Vorschläge der BPtK zur Weiterentwicklung des OPS 2017

(BPtK) Die Bundespychotherapeutenkammer fordert, im nächsten Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Psychotherapie und die Tätigkeit von Psychotherapeuten besser abzubilden bzw. zu berücksichtigen. Der OPS, der zur Verschlüsselung der Leistungen in Krankenhäusern dient, wird vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) jährlich weiterentwickelt. Dazu können Krankenhäuser und Fachgesellschaften Vorschläge einreichen, um zu aussagekräftigeren Leistungsbeschreibungen zu kommen, mit deren Hilfe besonders aufwendige und damit kostenintensivere Leistungen besser identifiziert werden können. Die BPtK sieht bei den Leistungsbeschreibungen für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen noch Verbesserungsbedarf. Sie hat deshalb beim DIMDI folgende Vorschläge eingereicht:

  • Zusatzcode „Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT)“ bei Borderline-Persönlichkeitsstörungen
    Die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Personalausstattung und Qualifikation des Personals sowie der Psychotherapieintensität in DBT-Behandlungseinheiten lassen sich mit den existierenden OPS-Kodes nicht hinreichend abbilden. Über den Zusatzkode sollen diese besonderen Anforderungen, die mit höheren Kosten verbunden sind, besser erfasst werden.
  • Übernahme der Behandlungsverantwortung durch Psychotherapeuten
    In den OPS-Kodes ist festgeschrieben, dass die Verantwortung für die Behandlung eines Patienten bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie liegen muss. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben eine Approbation und sind zur Ausübung der Heilkunde befähigt. Sie sind damit qualifiziert, die Behandlungsverantwortung zu übernehmen. Dies sollte in den OPS-Kodes entsprechend verankert werden.
  • Bessere Differenzierung der Berufsgruppen
    Bisher werden die Therapieeinheiten (TE) von Fachärzten und Ärzten bzw. Psychologischen Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychologen gemeinsam erfasst. Unter Gesichtspunkten des Ressourceneinsatzes und vor allem der Qualifikation macht es jedoch einen Unterschied, ob Psychotherapie von einem Facharzt bzw. Psychotherapeuten oder Assistenzarzt bzw. Psychologen erbracht wird. Die BPtK schlägt deshalb vor, die Leistungen dieser Berufsgruppen getrennt voneinander zu erfassen.

Weitere Vorschläge der BPtK beziehen sich auf eine veränderte Zählweise der Gruppentherapien sowie strukturierte Patientenschulungen als ergänzende Leistung in den Komplexleitungskodes zur Behandlung rheumatischer Erkrankungen und von Diabetes in somatischen Krankenhäusern.

Alle eingereichten Vorschläge werden auf der Seite des DIMDI veröffentlicht.

Psychotherapie gilt als genehmigt, wenn Kasse nicht rechtzeitig antwortet

Bundessozialgericht bestätigt Versichertenrechte

(BPtK) Der Antrag auf eine psychotherapeutische Behandlung gilt als genehmigt, wenn eine Krankenkasse nicht rechtzeitig antwortet. Grundsätzlich muss die Kasse bei einem Antrag auf Psychotherapie innerhalb von drei Wochen entscheiden und dem Versicherten mitteilen. Holt die Kasse noch ein Gutachten ein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Kann die Kasse diese Fristen nicht einhalten, muss sie dies dem Versicherten rechtzeitig mitteilen und begründen, sonst gilt die psychotherapeutische Behandlung als genehmigt. Die Kasse ist dann verpflichtet, die Kosten zu erstatten. Als Stichtag für die Frist gilt der Eingang des Antrags bei der Krankenkasse.

Diese Regelungen und Fristen nennt bereits das Gesetz. Trotzdem musste ein Versicherter bis vor das Bundessozialgericht klagen, um die Kosten für eine Psychotherapie erstattet zu bekommen. Das Bundessozialgericht entschied am 8. März 2016, dass die Krankenkasse die Kosten für eine selbst beschaffte Psychotherapie übernehmen muss, weil sie den Antrag ihres Versicherten erst nach knapp sechs Wochen abgelehnt hatte. Die Kasse hatte noch einen Gutachter beauftragt, darüber aber den Versicherten nicht informiert. Das Bundessozialgericht entschied deshalb, dass der Versicherte aufgrund des Gutachtens seiner Psychotherapeutin eine Behandlung für erforderlich halten durfte. Außerdem gehöre die selbst beschaffte Leistung zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und sei zum Zeitpunkt der Beschaffung erforderlich gewesen. Das Gericht stellte zudem fest, dass die bereits begonnene Psychotherapie nicht abgebrochen werden musste, als die Kasse verspätet ablehnte.

(Bundessozialgericht Az.: B 1 KR 25/15 R)