Bundestag verabschiedet Bundesteilhabegesetz

Umstrittene 5 aus 9-Regelung gekippt

(BPtK) Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 in 2./3. Lesung das Bundesteilhabegesetz verabschiedet (BT-Drs. 18/9522). Die Koalitionsfraktionen hatten sich zum Teil der massiven Kritik angenommen und Änderungen am Gesetz vorgenommen.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Regelung, wer Anspruch auf Eingliederungshilfe hat (§ 99 SGB IX – Entwurf). Die ursprüngliche Regelung, nach der willkürlich festgelegt wurde, dass ein Anspruch dann besteht, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung in fünf von neun Lebensbereichen vorliegt, wurde in dieser Form zurückgenommen. Vorerst soll die aktuell gültige Fassung des § 53 SGB XII und die Eingliederungshilfe-Verordnung beibehalten bleiben.

Die Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises in § 99 SGB IX soll erst 2023 in Kraft treten. Mit der neuen Regelung wird darauf verzichtet, dass eine bestimmte Anzahl von Lebensbereichen erheblich beeinträchtigt sein muss. Zudem wird klargestellt, dass auch Menschen mit „geistigen und seelischen“ Behinderungen leistungsberechtigt sind. Bis zum Inkrafttreten sollen eine modellhafte Erprobung und eine wissenschaftliche Untersuchung erfolgen, um die Leistungsvoraussetzungen genauer zu bestimmen. „Die Anpassung der Regelung war notwendig“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Es bleibt aber abzuwarten, wie die notwendigen Konkretisierungen ab 2023 aussehen.“

Die BPtK hatte, wie viele andere Organisationen und Verbände auch, erhebliche Kritik am Gesetzentwurf geäußert und Änderungen gefordert. Sie begrüßt die Änderung, nach der die Leistungen der Eingliederungshilfe weiter gleichrangig neben den Leistungen der Pflegeversicherung stehen sollen.

Das Bundesteilhabegesetz ist zustimmungspflichtig. Der Bundesrat wird voraussichtlich im 2. Durchgang am 16. Dezember 2016 beraten. Das Gesetz, das eine komplette Systemänderung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bringen soll, wird zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Psychotherapeutische Angebote bei Crystal Meth empfohlen

S3-Leitlinie "Methamphetamin-bezogene Störungen" veröffentlicht

(BPtK) Für Patienten mit Abhängigkeit oder Missbrauch von Crystal Meth (chemisch: Methamphetamin) gab es bisher in Deutschland keine evidenzbasierten Behandlungskonzepte. Heute wurden in Berlin von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der Bundesärztekammer erstmals Empfehlungen vorgestellt, wie Konsumenten dieser illegalen Droge mit hohem Abhängigkeitspotenzial versorgt werden sollen. Die S3-Leitlinie zu Methamphetamin-bezogenen Störungen beinhaltet insgesamt 108 Empfehlungen zum diagnostischen Vorgehen, zu psychotherapeutischen und pharmakologischen Interventionen sowie zu Maßnahmen der Schadensminimierung, die sich in Studien als nachweislich wirksam erwiesen haben.

Ein wichtiger Schwerpunkt der Leitlinie liegt auf den Empfehlungen zu psychotherapeutischen Interventionen im Rahmen einer niederschwelligen Suchtberatung. Danach soll jedem Crystal-Meth-Konsumenten ein motivationsgerechtes psychotherapeutisches Beratungs- und Therapieangebot unterbreitet werden, unabhängig davon, ob eine Verdachtsdiagnose vorliegt. Dieses sollte nach dem Stepped-Care-Ansatz von niedrigschwelligen Aufklärungs-, Psychoedukations- und (motivierenden) Beratungsangeboten über verhaltenstherapeutische Behandlungen (z. B. Kontingenzmanagement) bis hin zu multimodalen Konsumreduktions- bzw. Entwöhnungstherapieprogrammen im ambulanten oder stationären Setting reichen.

Die Leitlinie ist in den vergangenen beiden Jahren im Auftrag der Drogenbeauftragten der Bundesregierung entwickelt worden. Ziel war es, auf Basis substanzspezifischer Studien eine bessere Versorgung der Suchtkranken und mehr Handlungssicherheit für therapeutisch tätiges Personal in der klinischen Praxis zu ermöglichen. Der Konsum von Crystal Meth nimmt in Deutschland stetig zu, ist aber regional noch sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes notwendig

29. Deutscher Psychotherapeutentag am 19. November 2016 in Hamburg

(BPtK) Der 29. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) votierte mit sehr großer Mehrheit dafür, die umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes weiter voranzutreiben. Themen waren außerdem die Reform der Bedarfsplanung, die neue psychotherapeutische Sprechstunde, die Förderung von Frauen in der Berufspolitik sowie die geplante Satzungsänderung zur Verringerung der Delegiertensitze für künftige Psychotherapeutentage.

Patientendaten in der gesetzlichen Unfallversicherung

Verfahrenserleichterung für Psychotherapeuten

(BPtK) Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die an der Heilbehandlung eines Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung beteiligt sind, brauchen zukünftig keine schriftliche Einverständniserklärung mehr, um der Unfallversicherung Auskünfte über die Behandlung zu erteilen. Dazu gehören personenbezogene Daten über die Heilbehandlung, soweit sie für die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und die Abrechnung erforderlich sind.

Diese Verfahrenserleichterung gilt mit dem Inkrafttreten des 6. SGB IV-Änderungsgesetzes am 17. November 2016 (BT-Drs. 18/8487). Damit ist eine wichtige Gleichstellung der Psychotherapeuten mit den anderen Heilberufen vollzogen. Bisher waren die Psychotherapeuten nicht ausdrücklich in § 201 SGB VII genannt.

Die Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet, ihre Patienten über den Zweck der Erhebung dieser Daten und über die Pflicht zur Auskunft nach § 201 SGB VII zu informieren sowie darüber aufzuklären, dass der Patient vom Unfallversicherungsträger die Unterrichtung über die übermittelten Daten verlangen kann.

Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte in einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Änderung in § 201 Absatz 1 SGB VII zur Gleichstellung der Psychotherapeuten notwendig ist.

Zahl der Psychotherapeuten an die Häufigkeit psychischer Erkrankungen koppeln

BPtK fordert Einstieg in die morbiditätsorientierte Bedarfsplanung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, zukünftig in der Bedarfsplanung psychotherapeutischer Praxen zu berücksichtigen, ob in einer Region mehr oder weniger Menschen psychisch erkranken. „Ein Einstieg in eine solche morbiditätsorientierte Bedarfsplanung ist machbar“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz zum IGES/Jacobi-Gutachten, das heute veröffentlicht wurde, fest. „Eine Reform der bisherigen Bedarfsplanung ist dringend: Obwohl wir in vielen Regionen monatelange Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten haben, soll sich nach der bisherigen Bedarfsplanung ihre Zahl um fast 4.500 Sitze verringern. Das wäre ein Desaster für psychisch kranke Menschen, weil sie noch länger auf eine Behandlung warten müssten.“

Das Berliner IGES-Institut hat zusammen mit Prof. Dr. Frank Jacobi ein neues Konzept zur bedarfsgerechten Planung von psychotherapeutischen Praxen entwickelt. Bertelsmann Stiftung und BPtK hatten dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Auch der Gesetzgeber hält eine Reform der bisherigen Bedarfsplanung für notwendig. Er hat den Gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragt, bis zum 1. Januar 2017 eine „bedarfsgerechte Versorgung“, insbesondere für die Psychotherapeuten, zu entwickeln und dabei die Sozial- und Morbiditätsstruktur zu berücksichtigen.

Um den Bedarf an psychotherapeutischen Praxen vor Ort besser abschätzen zu können, hat das IGES/Jacobi-Gutachten einen Bedarfsindex entwickelt. Dazu untersuchten die Gesundheitsexperten, welche Zusammenhänge es zwischen der Häufigkeit psychischer Erkrankungen und bestimmten soziodemografischen Merkmalen gibt. Das Gutachten kann vier wesentliche Einflussfaktoren für psychische Morbidität aufzeigen:

  • Alter: Die Häufigkeit psychischer Erkrankungen nimmt mit dem Alter ab.
  • Geschlecht: Frauen sind häufiger psychisch krank als Männer.
  • Bildung: Menschen ohne Schulabschluss sind häufiger psychisch krank als Menschen mit Abitur.
  • Arbeitslosigkeit: Arbeitslose leiden häufiger unter psychischen Erkrankungen als Menschen, die berufstätig sind.

„Diese soziodemografischen Merkmale liegen für jeden einzelnen Landkreis vor“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Damit lässt sich ein regionaler Mehr- oder Minderbedarf an psychotherapeutischen Praxen ermitteln, der sich an der Häufigkeit von psychischen Erkrankungen orientiert.“ Nach dem neuen IGES/Jacobi-Bedarfsindex ergeben sich so regionale Schwankungen in der psychischen Morbidität von plus/minus 15 Prozent. „Mit diesem Bedarfsindex kann für jeden Planungsbereich beurteilt werden, ob dort mehr oder weniger psychotherapeutische Praxen notwendig sind“, erläutert BPtK-Präsident Munz. Dem sollte eine einheitliche Verhältniszahl für das gesamte Bundesgebiet zugrunde gelegt werden.

Die BPtK fordert jedoch außerdem, die Fehler zu korrigieren, die in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung gemacht wurden. Dazu gehören:

  • ein neuer Stichtag: 31. Dezember 2004 statt 31. August 1999,
  • ein neuer Regionsbezug: Westdeutschland statt Gesamtdeutschland,
  • eine Bedarfsplanung für das Ruhrgebiet nach der allgemeinen Systematik.

Außerdem müsste aus BPtK-Sicht zukünftig eine Rolle spielen, wo jemand behandelt werden will, wenn er psychisch erkrankt. Manche Patienten möchten einen Psychotherapeuten an ihrem Wohnort konsultieren, andere in der Nähe ihres Arbeitsplatzes. Über solche Patientenpräferenzen ist bisher jedoch zu wenig bekannt. Die bisherige Bedarfsplanung bezieht solche Mitversorgungseffekte zwar ein, sie nutzt dafür aber Pendlerströme und damit nur die Wünsche von Menschen, die zur Arbeit fahren. Sie lässt vor allem Kinder und alte Menschen außer Acht, die eine wohnortnahe Versorgung benötigen. „Patienten sollen einen Psychotherapeuten dort konsultieren können, wo sie es wünschen“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Deshalb brauchen wir für die zukünftige Bedarfsplanung auch einen neuen Mitversorgungsindex.“

Die neue morbiditätsorientierte Bedarfsplanung erfasst bisher nicht die Morbidität von Kindern und Jugendlichen. Für die Unter-18-Jährigen fehlen bisher bevölkerungsrepräsentative Daten über die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen und ihre regionale Verteilung. Deshalb ist es für eine bedarfsgerechte Planung der Praxissitze wesentlich, dass weiterhin eine Mindestquote von 20 Prozent an Psychotherapeuten sichergestellt ist, die Kinder und Jugendliche behandeln.

Psychotherapeuten für die Versorgung qualifizieren

Anforderungen an ein Approbationsstudium und die anschließende Weiterbildung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer veranstaltete am 8. November 2016 ein Fachsymposium, um ihre Vorschläge zur Reform des Psychotherapeutengesetzes vorzustellen und zu diskutieren.

Verbindliche Personalanforderungen in psychiatrischen Kliniken

Bundestag verabschiedet PsychVVG

(BPtK) Psychisch kranke Menschen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Abteilungen sollen zukünftig an Leitlinien orientiert versorgt werden. Dafür wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, bis zum 30. September 2019 verbindliche Personalvorgaben für eine leitlinienorientierte Versorgung in den Einrichtungen zu beschließen. Außerdem müssen die Kliniken ab dem 1. Januar 2017 gegenüber den Kostenträgern nachweisen, ob sie die Gelder, die sie für Personal verhandelt haben, auch vollständig für diesen Zweck verwendet haben. Dies hat der Bundestag gestern in 2./3. Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen (PsychVVG, BT-Drs. 18/9528) beschlossen.

„Damit erhalten wir endlich mehr Transparenz darüber, mit welchem Personal Patienten in psychiatrischen Kliniken behandelt werden“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Mittel aus Personalbudgets dürfen nicht mehr für andere Zwecke eingesetzt werden. Wir können damit auch besser einschätzen, ob die verhandelten Mittel ausreichen, um vorgegebene Standards zu erfüllen.“ Deshalb erhalten die Krankenhäuser von 2017 bis 2019 auch die Möglichkeit, Geld für zusätzliche Stellen zu verhandeln, wenn dies notwendig ist, um die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zu erfüllen.

Eine Studie der BPtK zu den Qualitätsberichten der Krankenhäuser hatte ergeben, dass ein Viertel der Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht über ausreichend ärztliches und psychotherapeutisches Personal verfügen, um die Vorgaben der Psych-PV zu erfüllen. Besonders dramatisch ist die Situation in der Pflege. Nur knapp die Hälfte der psychiatrischen Krankenhäuser verfügt noch über ausreichend Pflegepersonal, gemessen an der Psych-PV.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die besonderen Anforderungen in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den krankenhausindividuellen Budgets zu berücksichtigen sind. Außerdem muss beim leistungsbezogenen Krankenhausvergleich zwischen Erwachsenen- und Kinder- und Jugendpsychiatrie unterschieden werden. Schließlich soll auch der Operationen- und Prozedurenschlüssel zur Abbildung einer leitlinienorientierten Versorgung weiterentwickelt werden.

Mitbehandlung körperlicher Krankheiten

BPtK-Tagung zur psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Viele körperliche Erkrankungen benötigen eine psychotherapeutische Mitbehandlung. Psychotherapie kann die Krankheitsbewältigung, das Krankheitsmanagement und die Gesundung bei körperlichen Leiden erheblich verbessern. Ebenso werden psychische Komorbiditäten, die häufig bei somatischen Erkrankungen vorkommen, psychotherapeutisch behandelt. Wie sollten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dafür qualifiziert sein? Aus fachlicher Sicht? Um den Anforderungen der Versorgung zu genügen? Mit Blick auf die persönlichen Berufsperspektiven und die Entwicklung der Profession? Dies waren die Leitfragen einer Tagung der Bundespsychotherapeutenkammer am 13. Oktober 2016 in Berlin, zu der die Landespsychotherapeutenkammern, Bundesdelegierte des Deutschen Psychotherapeutentages und psychotherapeutische und ärztliche Berufs- und Fachgesellschaften eingeladen waren.

Keine verbesserte Abbildung von Psychotherapie und der Tätigkeit von Psychotherapeuten

DIMDI veröffentlicht Operationen- und Prozedurenschlüssel 2017

(BPtK) Am 25. Oktober 2016 hat das Deutsche Institut für Dokumentation und Information (DIMDI) den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2017 für die Leistungserfassung in den psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Beratungen zur weiteren gesetzlichen Ausgestaltung des Psych-Entgeltsystems und des angekündigten Systemwechsels von einem Preis- zu einem Budgetsystem wurden vom DIMDI keine Änderungen im Vergleich zum OPS 2016 vorgenommen. Die zukünftige Ausgestaltung des neuen Entgeltsystems hat auch Auswirkungen auf die Anforderungen an die Leistungserfassung mit dem OPS in den Einrichtungen.

Der OPS wird jährlich im Rahmen eines Vorschlagsverfahrens vom DIMDI überarbeitet und weiterentwickelt. Dazu können Krankenhäuser und Fachgesellschaften Vorschläge einreichen, um zu besseren Leistungsbeschreibungen zu kommen. Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte für den OPS 2017 Vorschläge eingereicht, deren Umsetzung insbesondere für eine angemessenere Abbildung von Psychotherapie und der Tätigkeit von Psychotherapeuten erforderlich wäre. Alle eingereichten Vorschläge werden auf der Webseite des DIMDI veröffentlicht.

Das Heft in die eigene Hand nehmen

BPtK-Symposium zum Thema „Frauen in die Berufspolitik!“

(BPtK) Die meisten Gesundheitsberufe werden in erster Linie von Frauen ausgeübt, auch die akademischen Heilberufe. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vertritt mehr als 43.000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Mit 72 Prozent sind mehr als zwei Drittel der Kammerangehörigen Frauen. Die Geschlechterverteilung in den Gremien der Psychotherapeutenschaft auf Landes- und auf Bundesebene spiegelt aber nicht diese Mitgliederstruktur wider. Um auf dieses Missverhältnis aufmerksam zu machen und darüber zu diskutieren, wie die Repräsentanz von Frauen in den Gremien auf Bundes- und auf Landesebene verbessert werden kann, veranstaltete die BPtK am 29. September 2016 in Berlin ein Symposium, zu dem Frauen und Männer aus Wissenschaft, Politik und Berufspolitik eingeladen waren.

BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte in seiner Begrüßung, dass bei den unter 35-jährigen Kammermitgliedern der Anteil der Frauen bereits bei über 90 Prozent liege. In den Gremien auf Bundes- und Landesebene beschäftigten sich fast nur Männer mit den wichtigen Fragen der Ausübung des Berufes. Klar sei: „So darf es nicht bleiben.“