Weltgesundheitstag „Depression – Let´s talk“ am 7. April 2017

BPtK-Kurzinformation für Patienten über leitliniengerechte Behandlung

(BPtK) Fast jeder fünfte Deutsche erkrankt in seinem Leben an einer Depression. „Längst nicht alle depressiv erkrankten Menschen bekommen die Behandlung, die in den Leitlinien empfohlen wird“, erklärte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zum morgigen Weltgesundheitstag „Depression – Let’s talk“ am 7. April 2017.

Die BPtK hat deshalb für erwachsene Patienten eine zweiseitige Kurzinformation zur Depression zusammengestellt. Sie beantwortet z. B. folgende Fragen:

  • Was ist eine Depression?
  • Wie unterscheiden sich leichte, mittelschwere und schwere  Depressionen?
  • Wie werden Depressionen wirksam behandelt?
  • Wann ist eine Behandlung im Krankenhaus ratsam?
  • Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Eine Depression ist mehr als ein vorübergehendes Stimmungstief. Wer ein paar Tage lang niedergeschlagen ist, ist noch nicht depressiv. Gefühle können schwanken, das ist völlig normal. Wenn man in einer schweren akuten Krise steckt, die Niedergeschlagenheit sehr stark wird oder länger andauert und auch Gespräche mit vertrauten Personen nicht mehr helfen, sollte man darüber nachdenken, sich von einem Psychotherapeuten oder Arzt beraten zu lassen.

Ein Psychotherapeut stellt dann Ratsuchenden Fragen wie zum Beispiel:

  • Fühlen Sie sich schon länger als zwei Wochen niedergeschlagen?
  • Haben Sie das Interesse an Dingen verloren, die Ihnen früher Freude bereiteten?
  • Sind Sie schneller müde?
  • Fällt es Ihnen schwer, Dinge des Alltags zu erledigen?

Die Antworten auf diese Fragen geben Hinweise auf die wichtigsten Symptome, die bei einer Depression auftreten können.

Depressionen können in den meisten Fällen wirksam behandelt werden, z. B. mit einer Psychotherapie oder mit Antidepressiva. Wie genau Depressionen bei Erwachsenen am besten behandelt werden sollen, ist in der „S3-Leitlinie/Nationalen Versorgungsleitlinie Unipolare Depression“ zusammengefasst, auf der die BPtK-Patienteninformation beruht.

Der Weltgesundheitstag ist ein jährlicher Aktionstag der Weltgesundheitsorganisation zu einem globalen gesundheitspolitischen Thema, mit dem die WHO an ihre Gründung am 7. April 1948 erinnert.

Übersichtlich die wesentlichen Inhalte

Neue BPtK-Broschürenreihe „Leitlinien-Info“ startet mit Unipolarer Depression

(BPtK) Die überarbeitete „S3-Leitlinie/Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) Unipolare Depression“ enthält insgesamt 136 diagnostische und therapeutische Empfehlungen und Statements. Diese sind hilfreich, um mit Patienten eine individuelle Behandlungsstrategie zu erarbeiten.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) möchte die Leitlinienempfehlungen praxisorientiert für Psychotherapeuten verfügbar machen und beginnt deshalb eine neue Broschürenreihe: die „Leitlinien-Infos“. Die neue Reihe bietet übersichtlich die wesentlichen Inhalte aktueller Leitlinien. Der erste Band der Reihe behandelt die „Unipolare Depression“. Zentrale Abläufe bei Diagnostik und Therapie sind in Abbildungen dargestellt. Außerdem beinhaltet die Broschüre „Informationen für Patienten“, die ergänzend zur mündlichen Aufklärung ausgehändigt werden können.

Psychosoziale Faktoren von Beginn an berücksichtigen

NVL Kreuzschmerz komplett überarbeitet

(BPtK) Die komplett überarbeitete Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) ist veröffentlicht. Sie betont die Bedeutung psychosozialer und arbeitsplatzbezogener Faktoren für die Entstehung, Aufrechterhaltung und Chronifizierung von Kreuzschmerzen stärker als bisher.

Psychosoziale Risikofaktoren wie Belastungen im persönlichen Umfeld des Patienten, Schwierigkeiten mit der Familie oder am Arbeitsplatz sollen nun von Beginn der Therapie an – und nicht erst nach 4 Wochen anhaltender Schmerzen – erfragt und berücksichtigt werden. Bei nicht eintretendem Therapieerfolg sollen diese dann systematisch mit Fragebögen erhoben werden. Zudem soll Patienten bereits nach 6 Wochen anhaltender Rückenschmerzen eine multimodale Therapie, die Schmerz-, Psycho- und Bewegungstherapie kombiniert, angeboten werden.

Für die 2. Auflage der NVL „Nicht-spezifischer Kreuzschmerz“ wurde die Leitlinie zwischen März 2015 und März 2017 überarbeitet. Ziel der NVL ist es, die Versorgung von Menschen mit nicht-spezifischen Kreuzschmerzen zu optimieren. Die Bundespsychotherapeutenkammer war an der Überarbeitung der NVL beteiligt und wurde in der Expertengruppe durch Prof. Dr. Monika Hasenbring vertreten.

Krankenkassen honorieren Psychotherapie systematisch schlechter

BPtK: „Ein neuer Gipfel versorgungspolitischer Voreingenommenheit“

(BPtK) Die Krankenkassen sperren sich seit Jahren dagegen, ausreichend Behandlungsplätze für psychisch kranke Menschen zu schaffen. Gleichzeitig verweigern sie eine angemessene Honorierung psychotherapeutischer Leistungen. „Ein neuer Gipfel dieser versorgungspolitischen Voreingenommenheit sind die Honorare zur neuen psychotherapeutischen Sprechstunde, die gestern im Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegt wurden“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die „Krankenkassen honorieren Leistungen für psychisch Kranke systematisch schlechter als Leistungen für körperliche Kranke.“

Gegen den erbitterten Widerstand von Ärzte- und Psychotherapeutenschaft blockierten die Krankenkassen eine angemessene Vergütung für den Mehraufwand bei neuen Leistungen, die ab April verpflichtend angeboten werden müssen. „Sprechstunde und Akutbehandlung fordern von den Psychotherapeuten einen deutlich höheren zeitlichen Aufwand als z. B. eine Behandlungsstunde“, erklärt BPtK-Präsident Munz.

Geradezu abwegig sei die Bewertung der neuen Akutbehandlung, mit der dringend behandlungsbedürftige Patienten z. B. vor einer Krankenhauseinweisung bewahrt werden sollen. Diese intensivtherapeutischen Interventionen würden jetzt schlechter honoriert als normale Behandlungsstunden. Für diese akut behandlungsbedürftigen Patienten müssten außerdem zusätzliche Stunden über die wöchentliche Behandlungszeiten hinaus geleistet werden. Auch dieser Überstundencharakter der Akutbehandlung hätte es verlangt, diese besser als die normale Behandlungsstunde zu vergüten.

„Weder Sprechstunde noch Akutbehandlung wurden fachlich richtig eingeschätzt und deshalb auch zu niedrig vergütet“, kritisiert der BPtK-Präsident. „Diese erneute Unterbezahlung ist nicht mehr akzeptabel, da die psychotherapeutischen Honorare bereits jetzt weit unter den ärztlichen Honoraren liegen und jährlich weiter zurückfallen.“

Neue psychotherapeutische Sprechstunde

Kurzfristige und umfassende Beratung bei psychischen Beschwerden

(BPtK) Ab dem 1. April können sich Menschen mit psychischen Beschwerden kurzfristig und umfassend bei einem Psychotherapeuten beraten lassen. Dafür bieten Psychotherapeuten ab dem nächsten Monat eine Sprechstunde an, die es bisher nicht gab. Ratsuchende können dadurch deutlich schneller als bislang einen ersten Termin erhalten.

„Für Patienten sind die langen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch bei einem Psychotherapeuten damit Vergangenheit“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Zukünftig ist es möglich, beim Psychotherapeuten kurzfristig abklären lassen, wie psychische Beschwerden einzuschätzen sind“. Der Psychotherapeut ist damit ein zeitnah erreichbarer Ansprechpartner für alle psychischen Beschwerden und Krankheiten, bei denen ein Patient selbst nicht mehr weiter weiß.“

Insgesamt erhöht sich danach jedoch nicht die Zahl der Behandlungsplätze, sondern sie wird eher noch knapper. Viele Patienten werden im Anschluss an die Sprechstunde weiterhin lange warten müssen, bis sie eine ambulante Psychotherapie beginnen können.

In einer psychotherapeutischen Sprechstunde erfährt der Patient zum Beispiel:

  • Wie sind meine psychischen Beschwerden einzuschätzen?
  • Was kann ich selbst tun, damit es mir psychisch wieder besser geht?
  • Welche weitere Beratung kann ich nutzen?
  • Brauche ich eine Kurz- oder Langzeittherapie, weil ich an einer psychischen Erkrankung leide?
  • Benötige ich besonders schnell Hilfe und deshalb eine Akuttherapie?
  • Ist eine Überweisung in ein Krankenhaus ratsam?
  • Bin ich weiter arbeitsfähig?
  • Ist meine Erwerbsfähigkeit gefährdet?
  • Ist eine Einzel- oder Gruppentherapie besser für mich geeignet?

Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde beraten lassen. Dafür sollte er telefonisch einen Termin verabreden und zum Gespräch seine Versichertenkarte mitbringen. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht notwendig.

BPtK: Sprechstunde und Akutbehandlung angemessen vergüten

Bewertungsausschuss entscheidet erst in letzter Minute

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine angemessene Vergütung von Sprechstunde und Akutbehandlung. „Die Honorierung muss deutlich über dem Honorarsatz für normale Therapiestunden liegen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Sprechstunde und Akutbehandlung stellen zeitlich und koordinativ erheblich höhere Anforderungen. Der Arbeitsaufwand geht deutlich über die reinen Gesprächstermine hinaus. Die Honorierung muss sich am tatsächlichen Arbeitseinsatz und der hochqualifizierten Leistung orientieren.“

Die BPtK kritisiert, dass die Vergütungen für Sprechstunde und Akutbehandlung erst in letzter Minute geregelt werden. Der Bewertungsausschuss will darüber aller Voraussicht nach erst am 29. März entscheiden. Die Psychotherapeuten sollen die neuen Leistungen aber bereits ab 1. April anbieten. „Die Verhandlungen sind schwierig, es besteht erneut die Gefahr, dass für unseren Berufsstand unbefriedigende Vergütungslösungen beschlossen werden“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Die neuen Leistungen dürfen für die Psychotherapeuten nicht zum honorarpolitischen Rohrkrepierer werden.“

Die Sprechstunde ist eine neue komplexe Leistung mit intensivem diagnostischen und hohem koordinativen Aufwand. Der Patient erhält kurzfristig nicht nur eine umfassende Beratung und Einschätzung seiner psychischen Beschwerden, sondern wird danach auch dabei unterstützt, die empfohlenen Hilfsangebote nutzen zu können. „Der Psychotherapeut wird zum Koordinator für psychisch kranke Menschen im deutschen Gesundheitssystem. Dafür muss ein Psychotherapeut weit mehr Arbeitszeit als die reine Gesprächszeit aufwenden“, erklärt Munz. „Wer will, dass Psychotherapeuten über die vorgeschriebenen Mindestzeiten hinaus flexibel auf den Bedarf reagieren und flächendeckend ein bedarfsgerechtes Angebot an Sprechstunden und Akutbehandlungen aufbauen, der muss auch eine angemessene Vergütung sicherstellen.“

Absoluter Schutz psychotherapeutischer Gespräche notwendig

BPtK zur Anhörung zum BKA-Gesetz

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, den Schutz der Gespräche zwischen Psychotherapeuten und Patienten bei der Überarbeitung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz) entscheidend zu verbessern. „Der Gesetzentwurf, zu dem heute die Anhörung stattfindet, hat noch gravierende Lücken“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Die Gespräche mit Psychotherapeuten gehören zum Kernbereich privater Lebensführung, der absolut zu schützen ist und bei dem staatliche Überwachung unzulässig ist.“ Gespräche von Geistlichen, Strafverteidigern, Abgeordneten, Rechtsanwälten und Kammerrechtsbeiständen sollen nach dem Gesetzentwurf nicht abgehört werden können. Andere Berufsgeheimnisträger wie Psychotherapeuten sind dagegen nicht ausreichend geschützt. Das Gesetz gefährdet damit die Offenheit des psychotherapeutischen Gesprächs mit Patienten. Alle Patienten benötigen die Möglichkeit, sich jederzeit und insbesondere in Krisensituationen an einen Psychotherapeuten wenden zu können. Dies gilt insbesondere auch für psychisch kranke, potenzielle Gewalttäter, auf die noch therapeutisch Einfluss genommen werden könnte. Die Aufnahme der Psychotherapeuten in die Gruppe der zu schützenden Berufsgeheimnisträger wäre rechtlich nur konsequent, weil auch Geistlichen der absolute Schutz ihrer Gespräche gewährt wird. Beim Psychotherapeuten werden, ähnlich wie in Gesprächen mit Geistlichen, sehr persönliche und intime Lebensangelegenheiten angesprochen. Das Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BT-Drs. 18/11163) soll bereits am Donnerstag im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedet werden. Das Bundeskriminalamtgesetz musste überarbeitet werden, da es vom Bundesverfassungsgericht am 20. April 2016 als teilweise verfassungswidrig eingestuft wurde (Az.: 1 BvR 966/09). Das Gericht forderte unter anderem einen präziseren Schutz von Berufsgeheimnisträgern.

Mehr Befugnisse für Psychotherapeuten

Gemeinsamer Bundesausschuss hebt Einschränkungen auf

(BPtK) Psychotherapeuten können zukünftig insbesondere schwer psychisch kranke Menschen umfassender versorgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu heute beschlossen, dass Psychotherapeuten künftig auch in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen können. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verordnen.

„Ein Psychotherapeut muss dafür sorgen können, dass Patienten zum Beispiel bei Suchterkrankungen oder bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung auf direktem Weg auch eine stationäre Behandlung erhalten“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die bisherige Regelung gefährdete eine unmittelbar notwendige Behandlung.“ Vielen schwer psychisch Kranken sei es außerdem erst mit soziotherapeutischer Unterstützung möglich, sich ambulant psychotherapeutisch behandeln zu lassen oder weitere erforderliche medizinische Behandlungen zu erhalten. Durch Soziotherapie lassen sich Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen und hohe stationäre Behandlungskosten verringern. „Dass auch Psychotherapeuten Soziotherapie verordnen können, stärkt ihre Rolle in der Versorgung von schwer psychisch Kranken“, stellte BPtK-Präsident Munz fest.

Die Änderungen der vier G-BA-Richtlinien treten in Kraft, nachdem sie vom Bundesgesundheitsministerium rechtlich geprüft und nicht beanstandet wurden. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hatten Psychotherapeuten im Juli 2015 die Befugnisse erhalten, Soziotherapie, medizinische Rehabilitation und Krankentransporte zu verordnen und ins Krankenhaus einzuweisen. Zugleich war der G-BA beauftragt worden, die Details der Verordnungsbefugnisse in seinen Richtlinien zu regeln.

Psychische Erkrankungen sind ein Armutsrisiko

Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes greift Thema erstmals auf

(BPtK) Nicht nur geringe finanzielle Ressourcen machen arm – sondern auch mangelnde Teilhabe am Arbeits- und gesellschaftlichen Leben. Psychisch und vor allem chronisch psychisch kranke Menschen sind hiervon besonders häufig betroffen. Das ist ein Ergebnis des Armutsberichts 2017 des Paritätischen. 50 Prozent der chronisch und schwer psychisch kranken Menschen haben keine Arbeit, 20 Prozent haben einen geschützten Arbeitsplatz und nur 10 Prozent stehen in einem regulären Beschäftigungsverhältnis.

Ein Grund für die niedrige Beschäftigungsquote liege im starren System von Reha- und Integrationsmaßnahmen, die eine individuelle Gestaltung der Übergänge von der Akutbehandlung in die Rehabilitation und eine frühzeitige berufliche Wiedereingliederung erschweren. Ein weiterer Grund stelle der Beginn einer psychischen Erkrankung in frühen Lebensjahren dar und die damit verbundenen Einschränkungen in Ausbildung oder Studium und einem eigenständigen Einkommen. Neben den fehlenden finanziellen Ressourcen gehe mit psychischen Erkrankungen oft auch eine Erosion von sozialen und persönlichen Netzwerken einher. Eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben werde deshalb nicht nur durch die mangelnden finanziellen Ressourcen beschränkt.

Um die Abwärtsspirale in die Armut zu stoppen, seien deshalb eine bessere Verzahnung von Akutbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen sowie der Ausbau von Zuverdienstangeboten, Jobcoaching und „Train and Place“-Maßnahmen notwendig, so der Paritätische. Zudem müssten die Rahmenbedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt flexibler gestaltet werden, um auch psychisch kranke Menschen eine bessere Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen.

BPtK veröffentlicht Studien für eine ambulante und stationäre Weiterbildung

Gutachten von EsFoMed und DKI verfügbar

(BPtK) Die Qualifizierung von Psychotherapeuten muss reformiert werden. Ausbildungsteilnehmer erleben über Jahre prekäre finanzielle und arbeitsrechtliche Bedingungen. Der hohe Eigenfinanzierungsanteil führt zudem zu einer sozialen Selektion. Außerdem sind die Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung aufgrund der Bachelor-Master-Reform nicht mehr ausreichend geregelt. Daher ist eine Reform des Psychotherapeutengesetzes dringend notwendig. Die Reformpläne der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sehen vor, dass Psychotherapeuten künftig ähnlich wie Ärzte die Approbation bereits nach dem Studium erhalten und nach einer Weiterbildung die Fachkunde in Gebieten und Schwerpunkten erwerben.

Um Vorschläge zur Organisation und Finanzierung der Weiterbildung machen zu können, hat die BPtK zwei Studien in Auftrag gegeben. Das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed) hat untersucht, wie die ambulante Weiterbildung unter Nutzung der Strukturen der heutigen Ausbildungsinstitute organisiert werden kann. Die personellen und finanziellen Anforderungen einer stationären Weiterbildung hat das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) für die BPtK analysiert. Die Ergebnisse der Studien sind seit heute öffentlich und können von der Homepage der BPtK heruntergeladen werden.