Für den Abbau von Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung

BPtK-Fachtag: Antisemitismus und Rassismus: Diskriminierung in der Psychotherapie

(BPtK) »Diskriminierung, Antisemitismus und Rassismus sind kein situatives, sondern ein strukturelles Problem in unserer Gesellschaft“, sagte Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zur Eröffnung des BPtK-Fachtages zum Thema „Antisemitismus und Rassismus: Diskriminierung in der Psychotherapie“ am 8. Oktober 2024.

Der Fachtag bildete den Auftakt für die Auseinandersetzung und Reflexion innerhalb der Profession und ist Teil der von der BPtK initiierten Antidiskriminierungsstrategie. Denn auch Psychotherapeut*innen müssen ihren Beitrag leisten, Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung abzubauen und Chancengerechtigkeit zu ermöglichen.

Gegenstand des Fachtags war es, gemeinsam mit Expert*innen die Zusammenhänge von Diskriminierungserfahrungen und damit verbundenen Risiken für die psychische Gesundheit und Implikationen für eine diskriminierungssensible Psychotherapie zu diskutieren.

Diskriminierung und psychische Gesundheit

Prof. Dr. Ulrike Kluge, Leiterin des Zentrums für Interkulturelle Psychiatrie und Psychotherapie (ZIPP) und des Forschungsbereichs Interkulturelle Migrations- und Versorgungsforschung an der Charité – Universitätsmedizin Berlin, beleuchtete in ihrem Vortrag die Auswirkungen von Diskriminierung auf die psychische Gesundheit der Menschen. Sie legte dar, dass Rassismus und Diskriminierung das Risiko für psychische Erkrankungen erhöhen, unter anderem für Psychosen.

Kluge verwies in diesem Zusammenhang auf eine Studie, die vom Zentrum für Interkulturelle Psychiatrie & Psychotherapie der Charité durchgeführt wurde. Erste Ergebnisse deuteten darauf hin, dass Patient*innen mit Migrationsgeschichte mit Blick auf die klinische Versorgung und die Bereitschaft der Behandelnden, Ressourcen zu investieren, ungleich behandelt werden. Sie unterstrich, dass diskriminierungssensibler Umgang fest in Aus-, Fort- und Weiterbildung verankert werden müsse. Da die Sprachbarriere das größte Hindernis bei der Versorgung von Menschen mit Migrationsgeschichte darstelle, komme dem Einsatz von Sprachmittler*innen im Gesundheitswesen eine enorme Bedeutung zu. Die Finanzierung der Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung sei deshalb von zentraler Bedeutung, um den Zugang zur Versorgung zu ebnen.
Sprechstunde für Betroffene von Antisemitismus

Dina Dolgin, Psychologische Psychotherapeutin, tätig in der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) und dem Zentrum für Interkulturelle Psychiatrie und Psychotherapie (ZIPP) der Charité – Universitätsmedizin Berlin, gab in ihrem Vortrag Einblicke in das Angebot der Sprechstunde für von Antisemitismus Betroffene. Nach dem terroristischen Anschlag der Hamas vom 7. Oktober 2023 in Israel sei ein massiver Anstieg von Antisemitismus in Deutschland zu beobachten. Die verzeichneten Anfeindungen seien breiter und gewalttätiger geworden. Vor diesem Hintergrund war die Sprechstunde der Charité im Oktober 2023 ins Leben gerufen worden, um dem erhöhten Beratungsbedarf Rechnung zu tragen. Die Ratsuchenden berichteten unter anderem von Gefühlen von Bedrohung, dem Rückzug aus dem öffentlichen Raum, dem Gefühl sozialer Isolation und fehlendem Verständnis im sozialen Umfeld. Sie litten unter anderem an Ängsten, Schlafstörungen sowie Symptomen Posttraumatischer Belastungsstörungen und Depressionen.

Wie umgehen mit Antisemitismus in der Psychotherapie?

Die Psychoanalytikerin Prof. Dr. Ilka Quindeau, Professorin an der Frankfurt University of Applied Sciences und Fellow am Zentrum für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin, konstatierte, dass Antisemitismus als grober und gewaltbereiter, aber auch alltäglicher und unscheinbarer in der Gesellschaft bestehe. Der alltägliche Antisemitismus zeige sich auch bei Menschen, die sich selbst frei von antisemitischen Gedanken wähnen. An dieser Stelle, so Quindeau, müsse man im Rahmen der Selbstreflexion ansetzen, um sich selbst bezüglich eigener blinder Flecken zu hinterfragen. Quindeau beschrieb eine psychoanalytische Perspektive auf Antisemitismus und den psychoanalytischen Umgang mit antisemitischen Äußerungen in der Therapie.

Das Erleben und Bearbeiten von Rassismuserfahrungen in der Psychotherapie

Integrierte Notfallzentren auch für Menschen in psychischen Krisen!

BPtK fordert Nachbesserungen an der Notfallreform

(BPtK) Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (BT-Drs. 20/13166) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass die Integrierten Notfallzentren (INZ) auch Anlaufstelle für Menschen in psychischen Krisen sein müssen.

»Bei fünf bis zehn Prozent der Patient*innen, die die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen, liegt ein psychischer Notfall vor. Die Integrierten Notfallzentren können die Notaufnahmen der Krankenhäuser deshalb nur dann nachhaltig entlasten, wenn auch bei akuten psychischen Krisen eine fachlich qualifizierte Einschätzung des Versorgungsbedarfs sowie eine strukturierte und verbindliche Weiterleitung in die passende Versorgungsebene erfolgt“, fordert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „INZ müssen Fachkräfte für die Versorgung psychischer Notfälle vorhalten oder durch Kooperationen mit der vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen Versorgung sowie regionalen psychosozialen Krisendiensten sicherstellen.“

Die Chance, mit der Notfallreform auch die Krisenversorgung von Menschen in psychischen Notlagen zu regeln und einheitliche Strukturen und Anlaufstellen zu schaffen, sollte nicht vertan werden. Der Aufbau flächendeckender psychosozialer Krisendienste in Deutschland ist bisher nicht gelungen. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder akuter psychischer Symptomatik haben deshalb oft keine andere Wahl, als die Notaufnahme einer psychiatrischen Klinik aufzusuchen, die zwar über eine stationäre Aufnahme entscheidet, aber eine ambulante Krisen- und Notfallversorgung beziehungsweise eine strukturierte und verbindliche Steuerung in geeignete ambulante Versorgungsangebote nicht regelhaft sicherstellen kann.

Neues Prüfungsformat der Parcoursprüfung ist geeignete Übergangslösung

Neues Prüfungsformat der Parcoursprüfung ist geeignete Übergangslösung

(BPtK) Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird das Prüfungsformat der Parcoursprüfungen am Ende des Studiums vereinfacht. Die vom Bundesgesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundesrates geänderte Fassung tritt am 1. November 2024 in Kraft.

Die im Jahr 2023 erstmals parallel an mehreren Universitäten als Teil der Approbationsprüfung durchgeführten anwendungsorientierten Parcoursprüfungen mit Simulationspatient*innen haben gezeigt, dass das bisherige Format angesichts der künftig zu erwartenden Anzahl an Prüfungskandidaten*innen wegen des hohen Ressourcenbedarfs langfristig nicht geeignet ist.

Um den organisatorischen Aufwand zu reduzieren, werden die fünf Kompetenzbereiche in zwei Stationen geprüft, jedoch weiterhin getrennt bewertet. Format und Inhalte der Parcoursprüfung bleiben erhalten. Die BPtK begrüßt diese Änderungen, sieht sie aber lediglich als Zwischenlösung, da die Durchführung der Parcoursprüfung weiterhin beträchtliche personelle und räumliche Ressourcen beansprucht.

Auch für die Prüfungen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie muss mittelfristig ein grundsätzlich neues Format entwickelt werden. Denn auch wenn nun sichergestellt wird, dass jede Prüfungskandidat*in tatsächlich in Bezug auf die psychotherapeutischen Kompetenzen im Bereich Kinder und Jugendliche geprüft wird, können Kinder und Jugendliche aus rechtlichen und ethischen Gründen nicht als Simulationspersonen herangezogen werden.

Chance zur Verbesserung der Psychiatrie-Versorgung verpasst

BPtK sieht Versäumnis in der Krankenhausreform

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält es für ein Versäumnis, dass mit der Krankenhausreform keine Regelung für mehr Personal in Psychiatrien geschaffen wird. Der Deutsche Bundestag hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) heute in 2./3. Lesung beschlossen.

»Die Krankenhausreform hat von Anfang an die Versorgung von psychisch kranken Menschen in Psychiatrien außer Acht gelassen. Die Chance wurde verpasst, das Qualitätsversprechen der Krankenhausreform auch gegenüber Patient*innen in den Psychiatrien einzulösen“, kritisiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke den Beschluss des KHVVG. „Eine leitliniengerechte Versorgung in den Psychiatrien geht nur mit mehr Personal. Ein gesetzlicher Auftrag, die Personalrichtlinie für Psychiatrien um Qualitätsvorgaben zu ergänzen, hätte das schon lange bestehende Problem beheben können.“

Die BPtK hatte zudem gefordert, mit dem KHVVG die Refinanzierung von psychotherapeutischen Weiterbildungsstellen in den Psychiatrien gesetzlich zu sichern, wenn alle Planstellen besetzt sind. „Fachkräfte wachsen nicht auf Bäumen. Nur wenn die Kliniken ausreichend Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen schaffen können, haben wir in Zukunft genügend Fachpsychotherapeut*innen für die Versorgung“, so Dr. Benecke. „Wir setzen jetzt auf die Länder und werden uns dafür einsetzen, dass – sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden – Nachforderungen für die Psychiatrie gestellt werden.“

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Der Gesetzgeber muss endlich handeln

Demonstration vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Erneut demonstriert ein breites Bündnis von Studierenden und Psychotherapeut*innen vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken. Anlass sind die unzureichenden Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und die stockenden parlamentarischen Beratungen.

»Wir können es uns nicht leisten, dass junge, motivierte Menschen, die Verantwortung für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen übernehmen wollen, die notwendige Weiterbildung nicht absolvieren können“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die psychotherapeutische Weiterbildung darf nicht zu einem Flaschenhals für eine ganze Generation von Psychotherapeut*innen werden, die dann in der Versorgung fehlt“, kritisiert sie.

Die Zahl der Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge wächst stetig. Im kommenden Jahr werden es 2.500 sein. Ohne ausreichende finanzielle Förderung wird es für sie keine Stellen für die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in geben und ohne Fachpsychotherapeut*innen keine Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland.

»Jetzt ist die Zeit, zu handeln und das Problem endlich zu lösen“, appelliert Benecke an die Bundestagsabgeordneten. „Konkret: Für Praxen und Medizinische Versorgungszentren muss – analog zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin – ein Gehaltszuschuss für Weiterbildungsteilnehmende eingeführt werden. Die Praxen müssen für die Weiterbildung ihren Praxisumfang auf 150 Prozent erweitern können. Weiterbildungsambulanzen müssen mit den Krankenkassen kostendeckende Vergütungen verhandeln können, in der alle Weiterbildungsinhalte berücksichtigt werden müssen. Kliniken müssen übergangsweise zusätzliche Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmende refinanziert bekommen.“

Die von Studierenden organisierte Demonstration wird von psychotherapeutischen Verbänden, Hochschulvertreter*innen, Landespsychotherapeutenkammern und der BPtK unterstützt.

Hintergrund:

Mit der 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Psychotherapeutenausbildungsreform wurde die psychotherapeutische Weiterbildung – analog der ärztlichen Weiterbildung – eingeführt. Eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung wurde damals nicht geregelt.

Ohne angemessene gesetzliche Regelungen zur Finanzierung werden nicht genügend psychotherapeutische Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen. In den GVSG-Kabinettsentwurf aufgenommen wurde lediglich eine Refinanzierung der abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeut*innen in Weiterbildungsambulanzen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Darüber hinaus kann der notwendige Bedarf an Weiterbildungsplätzen nur sichergestellt werden, wenn neben den Ambulanzen auch Praxen und Kliniken entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Aber dafür sieht der Kabinettsentwurf zum GVSG keinerlei Regelungen vor. 

Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

BPtK sieht in UBSKM-Gesetz wichtiges Signal

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht in dem Kabinettsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (BT-Drs. 20/13183) ein wichtiges Signal für Betroffene sexualisierter Gewalt. Mit dem Gesetz sollen die Strukturen einer oder eines Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und eine forschungsbasierte Berichtspflicht eingeführt werden. Der Gesetzentwurf wird heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.

»Es ist ein wichtiges politisches und gesellschaftliches Signal, dass per Gesetz das Amt der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft etabliert wird. Kinderschutz, die Bekämpfung sexualisierter Gewalt und die Unterstützung der betroffenen Menschen von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend sind Prioritäten, die nun auch strukturell gefestigt werden“, bewertet BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke den Entwurf der Bundesregierung.

Positiv sei auch die dauerhafte Bereitstellung eines Beratungssystems für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend durch den Bund zur Unterstützung der individuellen Aufarbeitung der Gewalt. „Ob die dafür im Haushaltsjahr 2025 eingestellten jährlichen Ausgaben des Bundes in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro ausreichen werden, wird sich aber zeigen müssen“, so Wolfgang Schreck, BPtK-Vorstandmitglied.

Psychotherapie ist ein zentrales Mittel, um die von sexueller Gewalt verursachten Leiden zu heilen oder zu lindern. Sie versetzt Betroffene in die Lage, sich mit dem erlittenen Unrecht auseinanderzusetzen und ihre Rechte einzufordern. Psychotherapeut*innen sind in ihrer Arbeit auch mit möglichen Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung konfrontiert, wenn Patient*innen ihnen entsprechende Informationen im geschützten Rahmen der Psychotherapie mitteilen. Dadurch kann eine besondere Konfliktsituation für Psychotherapeut*innen entstehen, in der sie zwischen dem Vertrauensschutz gegenüber ihren Patient*innen und dem aktiven Einschreiten zum Kindeswohl abwägen müssen. Für diese Fälle kann das Angebot einer professionellen Beratung durch Angehörige des eigenen Heilberufs eine wichtige Unterstützung sein. „Wir fordern den Gesetzgeber auf, durch eine Ergänzung im Kinderschutzgesetz ausdrücklich klarzustellen, dass auch Psychotherapeut*innen zum Berater- und Nutzerkreis der medizinischen Kinderschutzhotline gehören“, erklärt Benecke.

Integrierte Notfallzentren zur Anlaufstelle bei psychischen Notfällen machen

BPtK fordert, psychische Krisen in Notfallreform zu berücksichtigen

(BPtK) Auch Menschen in akuten psychischen Krisen benötigen eine bessere Notfallversorgung. Doch bisher sieht der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (BT-Drs. 20/13166) dazu keine Vorschläge vor.

Anlässlich der 1. Lesung im Deutschen Bundestag fordert die BPtK, dass die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) so ausgestattet werden, dass auch psychische Notfälle fachgerecht eingeschätzt und in die passende Behandlung vermittelt werden können. Dies soll auch durch Kooperationen mit Vertragspsychotherapeut*innen und Vertragsärzt*innen sichergestellt werden können.

Aktuell haben die Betroffene oft keine andere Wahl, als die psychiatrische Notaufnahme aufzusuchen, die zwar über die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme entscheidet, aber nicht regelhaft eine Weitervermittlung in andere Versorgungsangebote leisten kann. Psychosoziale Krisendienste gibt es zudem bisher nur in Berlin und Bayern.

„Verantwortungs-Ping-Pong“ bei der Psychiatrie-Personalausstattung

BPtK kritisiert Tatenlosigkeit der Bundesregierung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion „Reformvorhaben der Bundesregierung zu psychiatrischen Krankenhäusern und deren Personalausstattung“ (BT-Drs. 20/13057). Aus dieser Antwort geht hervor, dass in dieser Legislaturperiode kein Gesetzesvorschlag für eine bessere Personalausstattung für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser kommen wird.

»Das ist Verantwortungs-Ping-Pong zwischen der Bundesregierung und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit dem Resultat, dass Patient*innen bis heute keine zusätzliche Minute Psychotherapie in Psychiatrien erhalten“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Wenn Bundesregierung und G-BA zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, wer laut Gesetz in der Verantwortung steht, muss ein neuer gesetzlicher Auftrag Klarheit schaffen.“

Während der G-BA darauf verweist, dass der gesetzliche Auftrag zur Ausgestaltung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) lediglich „Mindestanforderungen“ an die Personalausstattung beinhaltet, verweist die Bundesregierung auf den G-BA, in dessen Verantwortung die inhaltliche Ausgestaltung der PPP-Richtlinie liege. Seit Jahren wird im G-BA eine Entscheidung zur Erhöhung der Minutenwerte der PPP-Richtlinie zulasten der Patient*innen verschoben. Die Umsetzung des Koalitionsvertrags, im stationären Bereich für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu sorgen, ist aus Sicht der BPtK zwingend erforderlich.

»Die Psychiatrien sind elementare Weiterbildungsstätten und müssen gesetzlich die Rahmenbedingungen zugesichert bekommen, um psychotherapeutische Weiterbildungsstellen anbieten zu können. Wie die Personalkosten bei der Vereinbarung des Krankenhausbudgets zu berücksichtigen sind, regelt aber der Bund – und nicht die Länder oder Psychotherapeutenkammern. Ohne die Weiterbildung in Psychiatrien gibt es zukünftig keine Fachpsychotherapeut*innen“, so Benecke.

Neu: Online-Informationsveranstaltung zur ePA

Informationen für Psychotherapeut*innen zur „ePA für alle“

(BPtK) Ab 2025 ist die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte „ePA für alle“ geplant.

Um Psychotherapeut*innen Informationen zur Verfügung zu stellen, wie die elektronische Patientenakte funktioniert, welchen Nutzen sie in der Versorgung haben kann und welche Pflichten für Psychotherapeut*innen mit der „ePA für alle“ einhergehen, wird die BPtK gemeinsam mit der gematik drei Online-Informationsveranstaltungen zur ePA für Psychotherapeut*innen anbieten, für die folgende Termine vorgesehen sind:

  • 26. November 2024 von 18:00 bis 20:30 Uhr 
  • 22. Januar 2025 von 18:00 bis 20:30 Uhr
  • 24. Januar 2025 von 9:00 bis 11:30 Uhr.

Eine Anmeldung ist ab sofort hier möglich.

Referentenentwurf zur Ausgestaltung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe greift zu kurz

BPtK fordert Berücksichtigung der besonderen Bedarfe bei seelischen Behinderungen

(BPtK) In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen stärker zu berücksichtigen.

Mit dem IKJHG werden die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen künftig einheitlich unter dem Dach der Jugendhilfe zusammengefasst. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen unterscheiden sich jedoch von den Bedarfen Heranwachsender mit anderen Behinderungen. Neben den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und am sozialen Leben benötigen Heranwachsende mit seelischen Beeinträchtigungen in besonderem Maße therapeutische Unterstützung, einschließlich Psychotherapie.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind mit den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung in besonderem Maße vertraut. Ihnen obliegen die psychotherapeutische Diagnostik, Behandlung und Begutachtung von Heranwachsenden mit psychischen Erkrankungen. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, den medizinischen Rehabilitationsbedarf und die Notwendigkeit von Hilfen zur Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen festzustellen. Die Einbeziehung psychotherapeutischer Expertise muss im Gesetzentwurf deshalb ihren Niederschlag finden.

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