Humanistische Psychotherapie kein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie veröffentlicht Gutachten

(BPtK) Die Humanistische Psychotherapie kann nicht als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren gelten. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) in seinem Gutachten, das er heute auf seiner Homepage veröffentlicht hat. „Für eine wissenschaftliche Anerkennung als Psychotherapieverfahren fehlen den 10 psychotherapeutischen Ansätzen der Humanistischen Psychotherapie insbesondere qualitativ hochwertige Studien für ihre Wirksamkeit bei Angststörungen,“ erläutert Prof. Dr. Dr. Gereon Heuft, der erste Vorsitzende des WBP. „Damit kann die Humanistische Psychotherapie nicht als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten empfohlen werden.“

Auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie hatte der WBP geprüft, ob für insgesamt 10 psychotherapeutische Ansätze, zusammengefasst als „Humanistische Psychotherapie“, ausreichend wissenschaftliche Belege für ein breites Spektrum von psychischen Störungen vorliegen, damit sie als psychotherapeutisches Verfahren im Sinne des Psychotherapeutengesetzes gelten können. Zu den 10 psychotherapeutischen Ansätzen gehören: Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Emotionsfokussierte (Einzel-)Therapie und Emotionsfokussierte Paartherapie, Psychodrama, Logotherapie, Existenzanalyse, Körperpsychotherapie, Pesso Boyden System Psychomotor, Integrative Therapie und Transaktionsanalyse.

Der WBP kam zu dem Schluss, dass es sich bei der Humanistischen Psychotherapie nicht um ein psychotherapeutisches Verfahren nach dem Methodenpapier des Beirats handelt. Der Beirat konnte bei den 10 psychotherapeutischen Ansätzen zwar eine übergeordnete psychotherapeutische Grundorientierung feststellen. Für eine Anerkennung als Verfahren fehlte es jedoch insbesondere an einer systematischen und differenzierten Vermittlung der 10 Ansätze in einer gemeinsamen Aus-, Fort- oder Weiterbildung. Auch mangele es der Humanistischen Psychotherapie neben den fehlenden Studien an einem Konzept der differenziellen Indikationsstellung.

Die meisten Wirksamkeitsstudien lagen für die psychotherapeutische Behandlung von Erwachsenen mittels der Gesprächspsychotherapie vor. Hier stellte der WBP die Wirksamkeit in 3 Anwendungsbereichen fest: affektive Störungen, Anpassungs- und Belastungsstörungen sowie psychische und soziale Faktoren bei somatischen Erkrankungen. Dies reichte jedoch nicht aus, um die Wirksamkeit der Gesprächspsychotherapie für ein hinreichend breites Spektrum von psychischen Erkrankungen zu belegen, wie es für die wissenschaftliche Anerkennung als psychotherapeutisches Verfahren notwendig ist. Für die übrigen psychotherapeutischen Ansätze der Humanistischen Psychotherapie konnte der Beirat auf der Basis der aktuell verfügbaren Studien in keinem Anwendungsbereich die wissenschaftliche Anerkennung feststellen.

Für die Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen hat der WBP insgesamt für keinen der psychotherapeutischen Ansätze in einem der Anwendungsbereiche die wissenschaftliche Anerkennung festgestellt.

Höchste psychische Belastungen im Gesundheits- und Sozialwesen

Bericht der Bundesregierung zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2016

(BPtK) Im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Verwaltung und bei den Sozialversicherungsträgern sowie im Bereich Erziehung und Unterricht fehlen Arbeitnehmer überdurchschnittlich häufig wegen psychischer Erkrankungen. Deutlich seltener sind psychisch bedingte Fehltage im produzierenden Gewerbe wie beispielsweise im Maschinenbau, im Baugewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft (siehe Abbildung). Dies ist ein Ergebnis des Berichts der Bundesregierung zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für das Jahr 2016.

Der Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft führt dazu, dass Arbeitnehmer häufiger als früher aufgrund psychischer Erkrankungen krankgeschrieben werden. „Immer mehr Menschen arbeiten in Berufen, die hohe psychosoziale Anforderungen an die Arbeitnehmer stellen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die psychischen Belastungen sind in solchen Berufen am höchsten, in denen es darum geht, sich um andere Menschen zu kümmern und für sie da zu sein. Soziale Fürsorge ist intensive Arbeit, in der häufig Höchstleistungen gefordert werden. Ist jedoch das Personal zu knapp bemessen oder kommt fehlende Anerkennung hinzu, steigt das Risiko, wegen psychischer Erkrankungen arbeitsunfähig zu werden.“ Die BPtK fordert deshalb, in Gesundheits- und Sozialberufen einen besonderen Fokus auf die Verringerung psychischer Belastungen, die Stärkung psychosozialer Ressourcen sowie die Früherkennung psychischer Beschwerden und das Angebot psychosozialer Beratungs- und Hilfsangebote zu legen.

Männer und Frauen sind in Gesundheits- und Sozialberufen fast gleich häufig arbeitsunfähig aufgrund psychischer Erkrankungen. Eine Frau fehlt durchschnittlich 4,4 Tage im Jahr, ein Mann 3,6 Tage.

Zwei Drittel der Menschen mit depressiven Beschwerden bleiben ohne erforderliche Hilfe

RKI-Studie zur Inanspruchnahme psychotherapeutischer und psychiatrischer Leistungen

(BPtK) Psychotherapeuten oder Psychiater werden von Patienten insbesondere dann um Rat gefragt, wenn sie akute psychische Beschwerden haben. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Inanspruchnahme von Psychotherapeuten und Psychiatern in Deutschland (GEDA 2014/2015-EHIS). In Regionen mit vielen Psychotherapeuten je Einwohner suchen Menschen mit akuten depressiven Beschwerden um 15 Prozent häufiger einen Psychotherapeuten als in Regionen mit wenigen Psychotherapeuten je Einwohner. Litten sie jedoch nicht unter depressiven Beschwerden, blieb der Prozentsatz der Patienten, die zu einem Psychotherapeuten gingen, gleich niedrig (rund 5 bis 10 Prozent), unabhängig davon, ob es in der Region viele oder wenige Psychotherapeuten gab. Die RKI-Studie zeigt außerdem, dass immer noch zwei Drittel der Menschen mit depressiven Beschwerden keinen Psychotherapeuten oder Psychiater aufsuchen, obwohl zumindest eine professionelle Beratung notwendig wäre.

„Viel zu viele Menschen mit psychischen Beschwerden bekommen immer noch nicht die Beratung und Behandlung, die sie benötigen. Dies liegt daran, dass es vielerorts zu wenig Psychotherapeuten gibt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die RKI-Studie belegt außerdem, dass psychotherapeutischer Rat vor allem dann von Menschen eingeholt wird, wenn akute psychische Beschwerden vorliegen.“ Die RKI-Studie widerspricht damit der These der Krankenkassen, wonach mehr Menschen einen Psychotherapeuten aufsuchen, wenn es mehr Psychotherapeuten gibt, auch wenn sie keine Hilfe benötigen (angebotsinduzierte Nachfrage).

Die Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell“ (GEDA) des Robert Koch-Instituts ist eine bundesweite Befragung der erwachsenen Bevölkerung, die regelmäßig im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführt wird. In der GEDA-Studie 2014/2015 wurden die Menschen unter anderem dazu befragt, ob sie im vergangenen Jahr psychotherapeutische oder psychiatrische Hilfe in Anspruch genommen haben. Im Fokus stand die Frage, welche sozialen, demografischen, ökonomischen und regionalen Faktoren die Inanspruchnahme beeinflussen. Die Ergebnisse wurden im Dezember 2017 veröffentlicht.

Psychische Erkrankungen verursachen weiter häufige Fehlzeiten

Ausgaben für Krankengeld höher als für Psychotherapie

(BPtK) Psychische Erkrankungen führen weiterhin häufig zu überdurchschnittlich langen Krankschreibungen von Arbeitnehmern. Das ergab eine aktuelle Übersicht der Bundespsychotherapeutenkammer über die Dauer und Gründe von Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2016. Danach nahmen die Tage, die Arbeitnehmer wegen psychischer Erkrankungen krankgeschrieben waren, noch leicht zu, von 14,1 Prozent im Jahr 2015 auf 14,7 Prozent im Jahr 2016. Damit sind psychische Erkrankungen der zweithäufigste Grund für betriebliche Fehlzeiten nach den Muskel-Skelett-Erkrankungen. Die Anzahl der psychisch bedingten Krankschreibungen hat im Vergleich zum vergangenen Jahr sogar noch stärker zugenommen – von 5,1 auf 6,2 Prozent.

Auch die durchschnittliche Dauer psychisch bedingter Krankschreibungen blieb überdurchschnittlich hoch und lag bei 34 Arbeitstagen. Damit sind psychische Erkrankungen eine der Hauptursachen für Langzeitarbeitsunfähigkeit und Krankengeldzahlungen, die die Krankenkassen nach der betrieblichen Lohnfortzahlung übernehmen müssen. Die Kassen zahlen rund ein Viertel des Krankengeldes aufgrund psychischer Erkrankungen. Das waren 2016 rund 2,9 Milliarden Euro. Damit sind die jährlichen Krankengeldausgaben wegen psychischen Erkrankungen höher als die Ausgaben für ambulante Psychotherapie. Diese betrugen nur circa 2 Milliarden Euro.

„Anstelle Krankengeld zu zahlen, sollten die Krankenkassen mehr Behandlungsplätze schaffen“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Psychisch Kranke müssen insbesondere auf dem Land noch wochen- und monatelang auf eine Psychotherapie warten. Dadurch verschlimmern sich psychische Erkrankungen und werden chronisch. Könnten psychisch kranke Arbeitnehmer früher als bisher mit einer Psychotherapie beginnen, könnten lange Krankschreibungen und damit die Ausgaben von Krankengeld verringert werden“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. Die BPtK fordert rund 4.000 zusätzliche psychotherapeutische Praxen in ländlichen Regionen. Hierfür müssten die gesetzlichen Krankenkassen rund 320 Millionen Euro jährlich zusätzlich in die Gesundheit ihrer Versicherten investieren.

Angestellte Psychotherapeuten angemessen bezahlen

Gemeinsame Veranstaltung von BPtK und ver.di in Berlin

(BPtK) Psychotherapeuten müssen zukünftig in den Tarifverträgen angemessen eingruppiert und entlohnt werden. Das ist die zentrale Forderung von rund 60 Teilnehmern einer Fachtagung von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am 7. Dezember 2017 in Berlin. Vor beinahe zwei Jahrzehnten wurden mit dem Psychotherapeutengesetz die beiden Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) geschaffen. Während im Bereich der ambulanten Versorgung die beiden neuen Berufe gesetzlich fest im SGB V und in weiteren Gesetzen verankert wurden, wurden beide Berufe erstmals mit Abschluss der neuen Entgeltordnung 2017 in einem Flächentarifvertrag mit einem speziellen Tätigkeitsmerkmal eingruppiert. Allerdings erfolgte dies systematisch nicht bei den anderen akademischen Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte und Apotheker), sondern in der Entgeltgruppe 14 der Kategorie „Beschäftigte im Gesundheitswesen“. BPtK und ver.di fordern deshalb bei den derzeitigen Tarifverhandlungen mit den Ländern, PP und KJP in die Entgeltgruppe 15 einzugruppieren. Da sie Versorgungsaufgaben wie die Fachärzte wahrnehmen, sollten sie sowohl systematisch als auch der Höhe des Entgelts nach, wie die Fachärzte eingruppiert werden.

Befragung: So denken Deutsche über Depression

Psychotherapie als wirksame Behandlung bekannt

(BPtK) Fast ein Viertel der Befragten gibt an, dass bei ihnen bereits einmal die Diagnose einer Depression gestellt worden ist. Über ein Drittel berichtet außerdem, dass bei einem Angehörigen oder Bekannten eine Depression diagnostiziert wurde. Das hat eine repräsentative Befragung zu Depressionen ergeben, die das Forschungszentrum Depression und die Stiftung Deutsche Depressionshilfe durchgeführt haben.

„Es ist erfreulich, dass die übergroße Mehrheit der Erkrankten weiß, welche Behandlung bei einer Depression wirkt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. Fast jeder Befragte (98,1 Prozent) gab an, dass er eine Psychotherapie für eine wirksame Behandlung hält. Viele sind auch darüber informiert, dass Sport und Bewegung hilfreich sein können. Auch Medikamente werden als nützlich eingeschätzt.

Als Ursache von Depressionen sind insbesondere belastende Lebensereignisse, wie Schicksalsschläge, Konflikte am Arbeitsplatz oder Probleme mit Mitmenschen bekannt. Ein Großteil weiß außerdem, dass neben psychosozialen auch biologische Faktoren eine Rolle bei der Entstehung einer Depression spielen. Es ist jedoch noch immer das Vorurteil zu finden, dass eine Depression ein Anzeichen von Charakterschwäche sei. „Wer depressiv erkrankt ist, muss sich nicht nur einfach zusammenreißen, um wieder den Herausforderungen seines Alltags gewachsen zu sein. Solche Vorurteile tragen zur Stigmatisierung der Erkrankten bei. Deswegen ist es wichtig, weiter über Depression aufzuklären“, fordert BPtK-Präsident Munz.

Reform des Psychotherapeutengesetzes in dieser Legislaturperiode

31. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 31. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) forderte den Deutschen Bundestag auf, die Reform des Psychotherapeutengesetzes noch im Jahr 2018 zu verabschieden. In einer intensiven Debatte befasste sich der DPT am 18. November 2017 in Berlin außerdem mit den gesellschaftlichen Veränderungen infolge der Digitalisierung und deren Konsequenzen für die psychotherapeutische Versorgung. Die Delegierten appellierten an eine künftige Bundesregierung darüber hinaus, sich für eine Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen im ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Bereich einzusetzen. Die Delegierten forderten schließlich nachdrücklich eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

Neue Praxis-Info „Patientenrechte“

BPtK gibt Handlungsempfehlungen für den Praxisalltag

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert in ihrer Praxis-Info „Patientenrechte“ über die zentralen rechtlichen Anforderungen, die sich insbesondere aus dem Patientenrechtegesetz ergeben.

Die Broschüre enthält dabei konkrete Handlungsempfehlungen für Psychotherapeuten. Die behandelten Themen reichen vom Abschluss des Behandlungsvertrages über die Aufklärung und Information des Patienten sowie die Dokumentation in einer Patientenakte und deren Einsichtnahme bis hin zur Aufbewahrung nach Abschluss der Behandlung. Auf die Frage der Einwilligungsfähigkeit minderjähriger Patienten wird ebenso eingegangen wie auf die neuesten Änderungen im Strafgesetzbuch zur Schweigepflicht bei der Mitwirkung von Dritten.

Herausragendes Engagement für Menschen mit Suchterkrankungen

Diotima-Ehrenpreis 2017 für Prof. Dr. Wilma Funke, Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Prof. Dr. Johannes Lindenmeyer und Peter Missel

(BPtK) Prof. Dr. Wilma Funke, Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Prof. Dr. Johannes Lindenmeyer und Peter Missel haben den diesjährigen Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr eine Kollegin und drei Kollegen, die sich für die Versorgung von Menschen mit Suchterkrankungen engagieren.

BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz stellte Suchterkrankungen und übermäßigen Substanzkonsum als bedeutendes epidemiologisches, sozial- und gesundheitspolitisches Problem heraus. Jedes Jahr sterben in Deutschland 74.000 Menschen an den Folgen ihres Alkoholkonsums. Mehr als 3 Millionen Menschen sind abhängig von Alkohol oder trinken Alkohol in schädlichen Mengen. Dabei ist Alkohol längst nicht die einzige Droge, die zu sozialen und gesundheitlichen Schäden führt. Tabak, Medikamente, illegale Drogen wie Cannabis, aber auch pathologisches Glücksspiel führen zu deutlichen Gesundheitsbelastungen in der Bevölkerung.

Onlinebefragung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie

Frist verlängert: Teilnahme noch bis zum 10. Dezember möglich

(BPtK) Die Frist für die Onlinebefragung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie ist bis zum 10. Dezember verlängert worden. Bundespsychotherapeutenkammer und Landespsychotherapeutenkammern bitten um rege Teilnahme.

Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Die Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung, die Vorgaben zur telefonischen Erreichbarkeit, die Änderungen im Antrags- und Gutachterverfahren und weitere Detailregelungen haben die vertragspsychotherapeutische Versorgung und Praxisabläufe wesentlich verändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit der Richtlinienänderung auch eine Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie vorgesehen, allerdings erst in fünf Jahren.

Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es jedoch erforderlich, schon frühzeitig repräsentative Daten darüber zu erhalten, wie die neuen Regelungen der Psychotherapie-Richtlinie den Praxisalltag und die Versorgung der Patienten verändert haben. Die Kammern möchten frühzeitig wissen, ob und wie die Umsetzung gelingt und welche Versorgungsdefizite weiter bestehen. Auf Basis der Daten der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen könnte rechtzeitig nachgesteuert und zu Beginn dieser Legislaturperiode die gesundheitspolitische Diskussion gestaltet werden.

Aus diesen Gründen führen die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung zur Psychotherapie-Richtlinie durch. Die Kammern benötigen die Erfahrungen und die Rückmeldungen der niedergelassenen Psychotherapeuten, um belegen zu können, wie sich die Neuerungen in der Praxis auswirken.

Die Onlinebefragung richtet sich an alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen. Die Befragung nimmt circa 15 Minuten in Anspruch. Angaben zur Person und Angaben zu den Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie werden getrennt voneinander gespeichert. Hierdurch wird die Anonymität der Teilnehmer gewährleistet. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden.

Zur Onlinebefragung gelangen Sie über den folgenden Link: http://uhh.de/ijv6a