Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode umsetzen

BPtK für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine schnelle Umsetzung des gestern von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsplans, um ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen voranzubringen.

»Gesundheitsversorgung muss für alle Menschen mit einer psychischen Erkrankung erreichbar sein – auch für marginalisierte Personengruppen. Die Bundesregierung hat ein dickes Bündel geschnürt, um gesundheitliche Teilhabe für alle sicherzustellen, und sollte nun keine Zeit verlieren, diese Maßnahmen umzusetzen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

»Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von vulnerablen Patientengruppen, aufsuchende Psychotherapie, aber auch eine gesetzliche Regelung zur Sprachmittlung sind wichtige Elemente, um Zugangswege für Patient*innen weiter zu ebnen“, fordert Sabine Maur, BPtK-Vizepräsidentin und Vorstandsbeauftragte für Antidiskriminierung und Diversität. „Entsprechende Regelungen sollten soweit möglich noch vor Ende der aktuellen Wahlperiode umgesetzt werden.“

Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von vulnerablen Patientengruppen, wie Menschen mit geistigen Behinderungen, bestehenden Suchterkrankungen oder schweren Funktionseinschränkungen, ermöglichen ein spezifisches Versorgungsangebot mit Ansprechpartner*innen vor Ort, das ausschließlich dieser Patientengruppe zugutekommt. Für diese Patient*innen ist auch die vorgesehene Vernetzung einer Psychotherapie-Praxis mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden hilfreich, um den Zugang in das Behandlungsangebot zu ebnen und weitere Hilfebedarfe zu koordinieren.

Viele Menschen haben Schwierigkeiten, eigenständig ambulante Praxen aufzusuchen. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die pflegebedürftig, mobilitätseingeschränkt oder in ihren psychosozialen Funktionen stark eingeschränkt sind, sollten aufsuchende psychotherapeutische Behandlungsangebote, beispielsweise in Pflegeeinrichtungen oder anderen Betreuungseinrichtungen, geschaffen werden. Auch Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen kann eine aufsuchende Psychotherapie in Kita, Schule oder Einrichtungen der stationären Jugendhilfe es erleichtern, eine Behandlung wahrzunehmen.

Die BPtK fordert außerdem, dass Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V finanziert wird. Bei psychisch erkrankten Menschen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, ist grundsätzlich eine Sprachmittlung notwendig, denn Psychotherapie braucht sprachliche Verständigung, um eine fachgerechte Diagnostik, Aufklärung, Beratung und Behandlung durchführen zu können.

BPtK-Curriculum: Klimakrise und psychische Gesundheit

Neue bundesweite Online-Fortbildung für Psychotherapeut*innen

(BPtK) Die Folgen der ökologischen Krisen und der damit verbundenen Überschreitung der planetaren Grenzen verschärfen soziale Ungleichheiten und wirken sich zunehmend belastend auf die Psyche aus. Besonders vulnerabel gegenüber den psychischen Auswirkungen der ökologischen Krisen sind Kinder und Jugendliche, Menschen in sozial benachteiligten Lebenslagen, Ältere und Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Um den damit verbundenen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, müssen die Gesundheitsversorgung angepasst und Angehörige der Heil- und Gesundheitsberufe mit den nötigen Fachkenntnissen und -kompetenzen in diesem Themenfeld ausgestattet werden. „Wir müssen als Berufsstand sicherstellen, dass Psychotherapeut*innen ihre Fachkenntnisse über die Klimakrise, den Umgang damit in der Patientenversorgung und in Bezug auf präventive Maßnahmen erweitern“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Die dreitägige Online-Fortbildung „Klimakrise und psychische Gesundheit“ soll dazu einen Beitrag leisten. Sie basiert auf dem gleichnamigen Curriculum, das von der Arbeitsgemeinschaft „Klima- und Umweltschutz“ der BPtK erarbeitet wurde. Ziel des Curriculums ist es, den Teilnehmenden ein Basiswissen zu berufsrechtlichen und ethischen Aspekten im Kontext der Klimakrise zu vermitteln und sie mit den direkten und indirekten Auswirkungen der Klimakrise auf die Psyche vertraut zu machen. Es soll aufgezeigt werden, welche speziellen Herausforderungen sich für Kinder und Jugendliche angesichts der Klimakrise ergeben und welche spezifischen Unterstützungsmöglichkeiten die Psychotherapie für sie bieten kann. Die Teilnehmenden erlangen zudem Kenntnisse in der diagnostischen Einschätzung und Behandlung psychischer Belastungen im Zusammenhang mit der Klimakrise und zur notfallpsychotherapeutischen Versorgung nach Extremwetterereignissen. Darüber hinaus reflektieren die Teilnehmenden ihre eigenen Coping- und Vermeidungsstrategien im Umgang mit der Klimakrise, lernen Möglichkeiten einer nachhaltigen und klimafreundlichen psychotherapeutischen Berufsausübung und weitere Anwendungsmöglichkeiten psychotherapeutischer Kompetenz zur Unterstützung von Klima- und Umweltschutz kennen.

Die Fortbildung wird von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e.V. (LVG & AFS) erstmals durchgeführt und im Frühjahr 2025 in ganz Deutschland online angeboten. Die Fortbildung umfasst vier Module, die Teilnehmer*innen einzeln oder auch als Gesamtpaket buchen können:

  • Modul I: Grundlagen der Klimakrise
  • Modul II: Berufsrechtliche und -ethische Aspekte im Kontext der Klimakrise
  • Modul III: Auswirkungen der Klimakrise auf die psychische Gesundheit
  • Modul IV: Handlungsfelder für Psychotherapeut*innen im Rahmen der Klimakrise

Die Fortbildung richtet sich an Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Die Fortbildungsinhalte werden von Expert*innen aus der Praxis vermittelt. Eine Akkreditierung bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen wird beantragt.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Veranstaltungsseite der LVG & AFS, über die ab sofort eine Anmeldung zur Fortbildung möglich ist.

Neues Online-Informationsangebot zu Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen

Webseite reha-passt.de für Patient*innen und Psychotherapeut*innen

(BPtK) Welche medizinischen und beruflichen Reha-Angebote gibt es? Hilfreiche Antworten gibt die Webseite reha-passt.de von der Universität Würzburg. Ziel ist es, den Zugang zur medizinischen Rehabilitation für Patient*innen mit psychischen Erkrankungen zu vereinfachen, indem bessere Orientierung im breiten Angebotsspektrum gegeben wird. Reha-Bedürftige finden auf der Seite Informationen zu den verschiedenen Rehabilitationsmaßnahmen, Hilfestellung bei der Auswahl eines zu ihnen passenden Reha-Angebots und Informationen dazu, wie die Antragstellung abläuft. Aber auch Psychotherapeut*innen können die Webseite nutzen, um ihre Patient*innen zur Auswahl eines Reha-Angebotes zu beraten.

Das Informationsangebot wurde von der Arbeitsgruppe Rehabilitationswissenschaften entwickelt und wird evaluiert. Alle Besucher*innen der Webseite – Psychotherapeut*innen und Patient*innen – sind eingeladen, mittels eines Online-Fragebogens die Webseite zu bewerten und damit zu ihrer Weiterentwicklung beizutragen.

Diotima-Ehrenpreis 2024

Prof. Dr. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer haben den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft 2024 erhalten

(BPtK) Am 14. November 2024 wurden in Berlin Peter Lehndorfer, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, und Prof. Dr. Silvia Schneider von der Ruhr-Universität Bochum mit dem Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft geehrt. Beide haben sich in besonderer Weise um die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verdient gemacht. Zur Preisverleihung erschienen zahlreiche Vertreter*innen der Psychotherapeutenschaft, aus der Bundespolitik sowie aus Forschung und Wissenschaft. Musikalisch begleitet wurde die Preisverleihung von Dirk Flatau am Klavier.

Psychisch gesund Aufwachsen in Deutschland

Psychische Belastungen bei Schüler*innen unverändert hoch

BPtK fordert mehr Hilfsangebote inner- und außerhalb der Schulen

(BPtK) Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie gibt es bei jedem fünften Heranwachsenden (21 Prozent) Hinweise auf psychische Auffälligkeiten. Überdurchschnittlich oft berichten Familien mit niedrigem Einkommen, dass ihr Kind in den letzten zwölf Monaten aufgrund psychischer Probleme Hilfe benötigt hätte. Allerdings hat mehr als ein Viertel dieser Eltern (28 Prozent) keine Hilfen inner- oder außerhalb der Schulen gesucht.  

»Die Ergebnisse des heute vorgestellten Forschungsberichts Schulbarometer machen deutlich, dass die existierenden Hilfsangebote innerhalb und außerhalb der Schule längst nicht alle Heranwachsenden erreichen, die Hilfe benötigen“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Deshalb müssen insbesondere für psychisch belastete Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern bei der Suche nach Hilfe nicht unterstützt werden können, dringend aufsuchende psychotherapeutische Präventions- und Behandlungsangebote in der Schule geschaffen werden.“

Der Forschungsbericht zeigt zudem auf: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind die wichtigste außerschulische Anlaufstelle für Eltern von Kindern mit psychischen Problemen. Viele dieser Eltern (43 Prozent) gaben zudem an, dort auch Hilfe erhalten zu haben. Allerdings berichteten die Eltern von durchschnittlich 18 Wochen Wartezeit bis zum Beginn einer regelmäßigen Psychotherapie. „Diese Wartezeiten sind in Anbetracht der individuellen Belastungen und des Risikos chronischer Krankheitsverläufe deutlich zu lang“, kritisiert BPtK-Vorstand Cornelia Metge. „Diese Engpässe müssen umgehend mithilfe einer eigenen Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung von schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen beseitigt werden.“

45. Deutscher Psychotherapeutentag

Der 45. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 15. bis 16. November 2024 in Berlin statt

(BPtK) Am 15. und 16. November 2024 ist das Parlament der Psychotherapeutenschaft Deutschlands zu seinem 45. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin zusammengekommen.

Versammlungsleiterin Birgit Gorgas fand gleich zur Eröffnung der Veranstaltung klare Worte: Unsere Demokratie basiere auf unterschiedlichen Meinungen, klaren Haltungen und einem gemeinsamen Diskurs. Polarisierung, eine reduzierte Bereitschaft, sich mit den Lebensrealitäten, Werten und Zielen des Gegenübers auseinanderzusetzen, diese sogar abzuwerten und die eigenen Überzeugungen über das Gemeinwohl zu stellen, gefährdeten unsere demokratische Gesellschaft. Um gemeinsam die Weiterentwicklung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und attraktive Rahmenbedingungen für die Profession auszuhandeln, brauche es einen auf Vertrauen und Offenheit gegründeten bestmöglichen Konsens.

45. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin eröffnet

BPtK-Präsidentin zieht nach Ampel-Aus nüchterne politische Bilanz

(BPtK) Der heute in Berlin eröffnete 45. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) steht ganz unter dem Eindruck der gescheiterten Ampelregierung.

»Das Hinauszögern der Gesetzgebung für psychisch kranke Menschen, die wir in den letzten drei Jahren erleben mussten, geht mit dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition voll zulasten der Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das ist fatal. Das ist desaströs“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zur Eröffnung der zweitägigen Delegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammer. „Wir werden gemeinsam diskutieren müssen, wie sich die verlorenen Jahre bestmöglich kompensieren lassen, damit die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auch zukünftig gewährleistet ist. Die Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses spielt dabei eine zentrale Rolle.“

Auf der Agenda des 45. DPT steht die Debatte zur Weiterentwicklung der ambulanten und stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in den letzten Jahren aufgrund der fehlenden Gesetzgebung stagnierte. Dazu sind Diskursbeiträge zweier prominenter Stakeholder im Gesundheitswesen vorgesehen: Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, spricht über die Gestaltung der psychotherapeutischen Versorgung und Herausforderungen für die gemeinsame Selbstverwaltung. Prof. Dr. Tom Bschor, Leiter und Koordinator der Regierungskommission Krankenhausversorgung, referiert über die Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung für psychisch Erkrankte.

Weitere Themen, mit denen sich die Delegierten des 45. DPT beschäftigen werden, sind die Berichte aus den Gremien, die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), die psychotherapeutische Weiterbildung, der BPtK-Haushaltsplan 2025 und Jahresabschluss 2023, Satzungsfragen sowie gemeinsame Resolutionen.

Das Parlament der Psychotherapeut*innen tritt vom 15. bis 16. November unter der Leitung von Birgit Gorgas (PtK Bayern), Stuart Massey-Skatulla (PtK Hessen) und Dr. Jürgen Tripp (PtK Nordrhein-Westfalen) zusammen.

Reformstau für Versorgung psychisch kranker Menschen untragbar

BPtK: Versorgungsengpass umgehend abwenden

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammern (BPtK) macht anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BT-Drs. 20/11853) deutlich, dass der Reform-Stau für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen untragbar ist.

»Der sich zuspitzende Engpass in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend abgewendet werden. Drei Maßnahmen sind überfällig: erstens eine Reform der Bedarfsplanung, die die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von Erwachsenen insbesondere auf dem Land stärkt; zweitens Ermächtigungen für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Patient*innen und drittens die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Wir steuern mit voller Wucht auf einen Fachkräftemangel in der Psychotherapie zu, wenn die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung nicht umgehend gesetzlich gesichert wird. Wichtig ist, dass Patient*innen auch zukünftig versorgt werden“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

Die BPtK begrüßt den Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken“ (BT-Drs. 20/8860), der ebenfalls in der Anhörung beraten wird. „Der Antrag bringt auf den Punkt, wo akuter gesetzlicher Handlungsbedarf besteht“, erklärt Benecke weiter.

Hintergrund:

Hohe Prävalenzen, steigender Versorgungsbedarf, fehlende Behandlungskapazitäten und unzumutbar lange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz prägen seit Jahren die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland. Kindern und Jugendlichen sowie schwer erkrankten Patient*innen wird der Zugang zur Psychotherapie insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen unnötig erschwert, weil psychotherapeutische Behandlungsangebote fehlen. Die Schere zwischen Nachfrage und Angebot in der ambulanten Psychotherapie geht immer weiter auseinander. Es zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Zahl der Menschen, die Psychotherapie in Anspruch nehmen, bis zum Jahr 2030 um 23 Prozent steigen wird. Gleichzeitig wird bis zum Jahr 2030 ein Drittel der heute niedergelassenen Psychotherapeut*innen das Renteneintrittsalter erreicht haben.

2025 kommt die „ePA für alle“ – Was bedeutet das für Psychotherapeut*innen?

BPtK veröffentlicht Praxis-Info zur neuen elektronischen Patientenakte

(BPtK) Ein Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die elektronische Patientenakte (ePA). Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sie mit dem Digitalgesetz auf die nächste Stufe gehoben: 2025 wird die „ePA für alle“ flächendeckend eingeführt. Für alle Versicherten wird dann eine elektronische Patientenakte angelegt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen.

Doch was ändert sich mit der „ePA für alle“ im psychotherapeutischen Versorgungsalltag? Wie funktioniert sie? Und welche Pflichten gehen für Psychotherapeut*innen damit einher? Die BPtK-Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“ informiert über die wesentlichen rechtlichen und fachlichen Regelungen für Psychotherapeut*innen.

Ampel-Aus: Fatal für die Versorgung psychisch Erkrankter

BPtK-Präsidentin appelliert an Bundesregierung und Bundestag

(BPtK) Anlässlich des Bruchs der Ampel-Koalition erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK):

»Es ist fatal, dass das Ampel-Aus nun zum Reform-Aus für die Versorgung psychisch kranker Menschen werden wird, denn die aktuelle Reform-Bilanz ist gleich null. Ich appelliere an die Parlamentarier*innen: Übernehmen Sie Staatsverantwortung auch für die Versorgung der Patient*innen mit psychischen Erkrankungen. Bringen Sie die separate Beplanung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen sowie die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung schnellstmöglich auf den Weg. Das duldet keinerlei Aufschub! Die Bundesregierung muss jetzt gemeinsam mit dem Bundesrat die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) in die Hand nehmen: Die Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung schwer erkrankter Patient*innen und die Erhöhung des Praxisumfangs für Psychotherapie-Weiterbildungspraxen müssen dort umgehend eingepflegt werden.“