Scharfe Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz

33. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 17. November 2018 in Berlin kritisierte das geplante Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG). Durch das Gesetz dürfe es nicht zu weiteren bürokratischen Hürden beim Zugang zur Psychotherapie kommen. Vielmehr sei es unerlässlich, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie abzubauen und mit einer Reform der Bedarfsplanung dafür zu sorgen, dass mehr Psychotherapeuten jenseits der Großstädte für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stehen. Außerdem stellte der DPT die Weichen für eine psychotherapeutische Fernbehandlung, bei der die Qualitätsstandards der psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt werden. Zentral sei dabei die Einschränkung, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung weiterhin die Anwesenheit der Patienten erfordert.

Neue bürokratische Hürden für psychisch kranke Menschen abgelehnt

Bundesrat zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

(BPtK) Der Bundesrat hat heute die im TSVG geplante Reform der Psychotherapie-Richtlinie, die eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung zum Ziel haben soll, abgelehnt. Er befürchtet, dass dadurch neue Hindernisse in der Versorgung für psychisch kranke Menschen geschaffen werden. Er lehnt die Schaffung hierarchischer Zuweisungswege ab, da damit die bestehende Qualifikation der Vertragsärzte und Psychotherapeuten infrage gestellt wird und diesen die Fähigkeit zur indikationsgerechten Versorgung damit abgesprochen wird (Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung, Bundesratsdrucksache 504/1/18).

Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) schlägt vor, diese Regelung im TSVG ersatzlos zu streichen. Durch die Reform der Psychotherapie-Richtlinie zum 1. April 2017 existiert bereits eine gestufte und gesteuerte Versorgung. Dank der psychotherapeutischen Sprechstunden erfahren Patienten schnell und ohne bürokratische Hürden, ob sie psychisch krank sind und wenn ja, welche Art von Behandlung ratsam ist. „Das Problem ist nicht, dass es keine Steuerung gibt,“ erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz, „sondern dass es an Behandlungsplätzen für eine Richtlinien-Psychotherapie fehlt.“ In Regionen außerhalb der Großstädte warten Patienten zwischen fünf und sieben Monate auf den Beginn einer Richtlinien-Psychotherapie. „Wir erwarten, dass die Politik das Problem der nicht ausreichenden Versorgung löst.“ betont Munz. „Wir brauchen mehr Psychotherapeuten, insbesondere in ländlichen Regionen. Mit zusätzlichen Hürden für Patienten lassen sich die bestehenden Versorgungsmängel nicht beheben.“

Wirksamkeit der Systemischen Therapie anerkannt

G-BA: Nutzen in fünf Störungsbereichen ausreichend belegt

(BPtK) Der Nutzen der Systemischen Therapie ist für die Behandlung von Erwachsenen ausreichend belegt. Dies ist das zentrale Ergebnis der Nutzenbewertung der Systemischen Therapie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in seiner Sitzung beschlossen hat. Das Bewertungsergebnis beruht auf einer Prüfung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das seinen entsprechenden Abschlussbericht im Juli 2017 veröffentlicht hat. „Die Systemische Therapie ist eine wichtige und sehr wirksame Behandlungsmöglichkeit in der Versorgung von psychisch Kranken“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie ist dabei für fünf Störungsbereiche nachgewiesen, insbesondere für die sehr versorgungsrelevanten Anwendungsbereiche Angst- und Zwangsstörungen sowie unipolare depressive Störungen. Aber auch bei Schizophrenie, Substanzkonsumstörungen und Essstörungen ist die Systemische Therapie nachweislich wirksam. „Die Systemische Therapie erfüllt damit die Kriterien, um als neues Psychotherapieverfahren zugelassen zu werden“, so Munz. „Die Zulassung sollte jetzt möglichst schnell erfolgen, damit den Patientinnen und Patienten die Systemische Therapie endlich zur Verfügung steht.“

Die positive Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ist der erste Schritt auf dem Weg der sozialrechtlichen Zulassung der Systemischen Therapie als neues Psychotherapieverfahren in der Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten. Im nächsten Schritt sind noch die sektorspezifische Bewertung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit durch den G-BA und danach die Aufnahme der Systemischen Therapie als Behandlungsverfahren in die Psychotherapie-Richtlinie erforderlich. Dem Bundesministerium für Gesundheit hatte der G-BA zuletzt eine Entscheidung bis März nächsten Jahres zugesichert.

Bereits 2008 hatte der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie in seinem Gutachten die wissenschaftliche Anerkennung der Systemischen Therapie sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen festgestellt. Seither kann die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Systemischer Therapie als Vertiefungsverfahren erfolgen und führt zur Approbation. Nach nunmehr zehn Jahren hat der G-BA dieses Ergebnis zumindest für die Behandlung von Erwachsenen in einem ersten Schritt nachvollzogen.

Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie ist damit jedoch erst bei Erwachsenen anerkannt. Damit auch Kinder und Jugendliche in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung mit Systemischer Therapie behandelt werden können, ist ein weiteres Bewertungsverfahren durch den G-BA erforderlich. „Dieses Prüfverfahren sollte der G-BA nun schnell beauftragen“, fordert Munz. Schon heute wird die Systemische Therapie u. a. im Krankenhaus, in der Rehabilitation, in der Jugendhilfe und im sozialpsychiatrischen Bereich erfolgreich angewandt. Auch Kinder und Jugendliche profitieren nachweislich von der Behandlung mit Systemischer Therapie. Dies ist für eine Reihe von psychischen Erkrankungen empirisch nachgewiesen.

Engagement für das Psychotherapeutengesetz

Diotima 2018 an Ellen Bruckmayer und Hans-Jochen Weidhaas

(BPtK) Ellen Bruckmayer und Hans-Jochen Weidhaas haben heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr zwei Psychotherapeuten, deren herausragendes Engagement entscheidend dazu beigetragen hat, dass vor rund 20 Jahren das Psychotherapeutengesetz verabschiedet werden konnte. „Obwohl in unterschiedlichen psychotherapeutischen Traditionen verortet, verbanden beide sachliche Leidenschaft und den Blick für die gesamte Profession“, stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz in seiner Laudatio fest. „Beide hatten in der entscheidenden parlamentarischen Phase das politische Augenmaß, den Kompromiss in der Profession zu suchen und zu finden, der in diesem Moment politisch umsetzbar war.“

Das Psychotherapeutengesetz war ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen. Seither können sich Menschen mit psychischen Beschwerden direkt an einen Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wenden. Auf deren Qualifikation können sich die Patienten verlassen, da alle über eine Ausbildung mit Staatsprüfung und Approbation verfügen und der Aufsicht der Kammern unterliegen. Das Psychotherapeutengesetz, das am 1. Januar 1999 in Kraft trat, war die Grundlage für die Integration der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft wird einmal im Jahr an Personen oder Organisationen verliehen, die sich in besonderem Maß um die Versorgung psychisch kranker Menschen verdient gemacht haben. Der Preis ist nach Diotima aus Mantinea benannt, einer mythischen Priesterin der Antike. Sie gilt als Lehrerin des Sokrates, die ihn dazu inspirierte, als erster Philosoph die Seele des Menschen in den Mittelpunkt seines Denkens und Lehrens zu stellen.

Umfassender Kriterienkatalog für Gesundheits-Apps

Fraunhofer FOKUS unterstützt Bewertung von Internetangeboten

(BPtK) Fraunhofer FOKUS hat einen umfassenden Kriterienkatalog entwickelt, um Gesundheits-Apps bewerten und empfehlen zu können, und als Webanwendung zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm „AppKri“ können Patientenverbände, medizinische Fachgesellschaften und andere gezielt eine eigene Kriterienliste für spezifische Zielgruppen zusammenstellen, um Gesundheits-Apps zu beurteilen und auszuwählen. Das Projekt wurde vom Bundesgesundheitsministerium gefördert, die Anwendung ist seit dem 6. November freigeschaltet.

Zwangsmaßnahmen nur als Ultima Ratio

Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme "Hilfe durch Zwang?"

(BPtK) Zwangsmaßnahmen sind immer ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte z. B. eines psychisch kranken Menschen. Sie dürfen deshalb nur als Ultima Ratio eingesetzt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um zu verhindern, dass sich eine Person selbst schwer schädigt. Das hat der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme „Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung“ veröffentlicht.

Für die psychiatrische Versorgung weist der Ethikrat insbesondere auf folgende Grundsätze hin, die zu beachten sind:

  • Die Entscheidung über eine Zwangsmaßnahme sollte immer durch ein multiprofessionelles Team unter Einbezug des Pflegepersonals beraten und nach Möglichkeit gemeinsam getroffen werden. Wenn keine Einigung im Team zustande kommt, sollte eine Besprechung im Rahmen einer klinischen Ethikberatung erfolgen.
  • Psychiatrische Einrichtungen sollten ihre Patienten über Möglichkeiten beraten und aufklären, ihren eigenen Willen vorsorglich zu bekunden, indem z. B. eine Behandlungsvereinbarung abgeschlossen wird.
  • Die baulichen Voraussetzungen sollten im stationären Bereich so gestaltet werden, dass Rückzugsmöglichkeiten, Freiräume, Gartenzugang oder kleine Stationen möglich sind.
  • Patienten sollten die Möglichkeit haben, sich an eine unabhängige Beschwerdestelle zu wenden. Zudem sollten bundesweit und flächendeckend Besuchs-Kommissionen nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen zu einer effektiven Kontrolle von Zwangsmaßnahmen ausgebaut werden.
  • Um Krisensituationen und damit häufig verbundene Zwangsmaßnahmen im Vorfeld zu vermeiden, sollte die ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen durch mobile Teams und aufsuchende Hilfen ausgebaut und verlässlich finanziert werden.

Mit seinen Empfehlungen unterstützt der Deutsche Ethikrat eine leitlinienorientierte Versorgung bei der Prävention aggressiven Verhaltens und der Durchführung von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie wie sie kürzlich in der entsprechenden Leitlinie empfohlen wurde.

Wann kann ein Psychotherapieverfahren als wissenschaftlich anerkannt gelten?

BPtK-Round-Table zur Humanistischen Psychotherapie am 27. September 2018 in Berlin

(BPtK) In seinem Gutachten vom 11. Dezember 2017 kam der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) zu dem Ergebnis, dass die Humanistische Psychotherapie nicht als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren gelten kann. Die Humanistische Psychotherapie erfüllte zum einen nicht alle erforderlichen Kriterien für ein Psychotherapieverfahren. Zum anderen reichten die empirischen Belege der Wirksamkeit nicht aus, um ihre wissenschaftliche Anerkennung bei einem hinreichend breiten Spektrum von psychischen Erkrankungen festzustellen. Beides wäre jedoch erforderlich gewesen, um die Humanistische Psychotherapie für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu empfehlen. In diesem Zusammenhang hatte der WBP in seinem Gutachten festgestellt, dass auch die Gesprächspsychotherapie, die von den Antragstellern als eine Methode der Humanistischen Psychotherapie zugeordnet worden war, die aktuellen Kriterien für ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren nicht erfüllt.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veranstaltete am 27. September 2018 in Berlin einen Round-Table, um über die Entwicklungsperspektiven der Humanistischen Psychotherapie und der Gesprächspsychotherapie nach dem WBP-Gutachten zu diskutieren.

Flüchtlinge besser psychotherapeutisch versorgen

WIdO-Studie fordert dauerhafte Förderung von Sprach- und Kulturmittlung

(BPtK) Traumatisierte Flüchtlinge sollten ab dem ersten Tag einen umfassenden Anspruch auf medizinische Versorgung haben, wie er auch gesetzlich Krankenversicherten zusteht. Das fordert das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in einer aktuellen Studie zur Gesundheit von Flüchtlingen. Bürokratische und sprachliche Hemmnisse müssten abgebaut und das psychotherapeutische Angebot ausgebaut werden. Dazu gehört auch eine Sprach- und Kulturmittlung. Mehr als die Hälfte der Flüchtlinge berichtet, dass sie Schwierigkeiten hatte, einen muttersprachlichen Arzt zu finden oder sich in einer Praxis oder einem Krankenhaus verständlich zu machen. „Eine dauerhafte öffentliche Förderung der Sprach- und Kulturmittlung könnte dieses Problem nachhaltig lösen“, so das WIdO. Dies fördere auch die Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt.

Die Studie zeigt außerdem, dass rund drei Viertel der Flüchtlinge Gewalt erlebt haben und traumatisiert sind – oft sogar mehrfach. 60 Prozent berichteten von Kriegserlebnissen und 40 Prozent von Angriffen durch das Militär. Bei jedem Dritten sind nahestehende Personen verschleppt worden oder verschwunden. 30 Prozent haben Gewalterfahrungen auf der Flucht gemacht, 20 Prozent wurden gefoltert und jeweils 15 Prozent berichteten davon, inhaftiert gewesen oder Zeuge von Folter, Tötung oder sexueller Gewalt geworden zu sein.

Befragt zu psychischen und körperlichen Beschwerden in den letzten sechs Monaten, berichten die Flüchtlinge am häufigsten von Mutlosigkeit, Trauer und Bedrückung (41 Prozent), Nervosität und Unruhe (37 Prozent), Müdigkeit und Erschöpfung (31 Prozent) und Schlafstörungen (29 Prozent). Mehr als 40 Prozent der Flüchtlinge zeigen Anzeichen einer depressiven Erkrankung. Bei den eher körperlichen Beschwerden wird am häufigsten von Rücken- und Kopfschmerzen berichtet (jeweils 30 Prozent). Flüchtlinge, die Traumatisches erlebt haben, berichten sogar mehr als doppelt so oft über psychische und auch körperliche Beschwerden.

Für die Studie befragte das WIdO 2.021 Flüchtlinge aus 260 Aufnahmeeinrichtungen in ganz Deutschland. Die Flüchtlinge stammten vor allem aus Syrien, dem Irak und Afghanistan. Sie lebten noch nicht länger als zwei Jahre in Deutschland.

Technische Ausstattung für die Telematikinfrastruktur in der Praxis

Enge Frist für die Bestellung: 31. Dezember 2018

(BPtK) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant die Frist, ab der alle ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen sanktioniert werden, die nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, bis zum 30. Juni 2019 auszusetzen. Allerdings müssen die Praxisinhaber die dafür notwendige technische Ausstattung bis zum Ende des Jahres bestellt und einen Vertrag über die Ausstattung der Praxis mit den notwendigen Komponenten geschlossen haben, sonst drohen Honorarkürzungen. Eine entsprechende Regelung soll im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz festgeschrieben werden, das voraussichtlich Mitte November 2018 verabschiedet wird.

Der Online-Abgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte bleibt weiterhin für alle Praxen ab 1. Januar 2019 Pflicht.

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb der Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu übernehmen. Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Vereinbarung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur geeinigt.

Bessere psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung

G-BA ändert Psychotherapie-Richtlinie

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2018 eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen. Künftig können erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung – wie bereits Kinder und Jugendliche – bis zu zehn Einheiten der psychotherapeutischen Sprechstunde, statt bisher sechs, erhalten. Auch für die probatorischen Sitzungen und in der Rezidivprophylaxe wurden die möglichen Therapieeinheiten analog zu den Regelungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erweitert.

Die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie trägt dem erhöhten Zeitbedarf bei diesen Patientinnen und Patienten während der Diagnostik und Behandlung Rechnung. Hierbei können auch relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld – wie z. B. Betreuer, Eltern, Geschwister – intensiver einbezogen werden. Einschränkungen und Besonderheiten im Sprachverständnis und den verbalen und non-verbalen Ausdrucksmöglichkeiten können die Kommunikation erschweren und in der Phase der diagnostischen Abklärung, der Indikationsstellung und des Aufbaus einer therapeutischen Beziehung einen besonders hohen zeitlichen Aufwand erforderlich machen. Anregungen der Bundespsychotherapeutenkammer, diese zusätzlichen Zeiten auch für die Akutbehandlung vorzusehen und die Rezidivprophylaxe als eigenen zusätzlichen Leistungsbereich für diese Patientinnen und Patienten bereitzustellen, hat der G-BA bei dem aktuellen Beschluss noch nicht aufgegriffen.

Insgesamt ist die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie ein erster wichtiger Baustein, die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit einer geistigen Behinderung zu verbessern. Sie sind häufiger psychisch belastet und haben ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten. Die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist in Deutschland jedoch häufig noch sehr unzureichend. Trotz aller Fortschritte in der Diagnostik psychischer Erkrankungen und der Anpassung der psychotherapeutischen Verfahren für diese Patientinnen und Patienten bestehen noch immer erhebliche Barrieren in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Dabei konnten verschiedene Studien zeigen, dass die psychotherapeutische Behandlung auch bei Menschen mit geistiger Behinderung wirksam ist.