Opfer psychischer Gewalt brauchen qualifizierte Hilfen

Stellungnahme der BPtK zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts

(BPtK) Auch Opfer psychischer Gewalt sollen künftig entschädigt werden. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Damit könnten beispielsweise Opfer von Stalking oder Menschenhandel Leistungen erhalten. Positiv bewertet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass den Opfern der Nachweis von gesundheitlichen Schäden und damit auch das Antragsverfahren erleichtert wird. Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung soll genügen, dass ein ursächlicher Zusammenhang wahrscheinlich ist. Die BPtK begrüßt außerdem, dass die Kosten von Dolmetscherleistungen übernommen werden sollen. Dies sollte jedoch nicht nur bei Migranten und Flüchtlingen möglich sein, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben. Entscheidend für die Kostenübernahme sollte vielmehr sein, ob die Dolmetscherleistung notwendig ist.

Gewalttaten können jedoch nicht nur bei den unmittelbaren Opfern psychische Schäden verursachen, sondern auch bei Augenzeugen, die die Gewalttat beobachtet haben, aber selbst nicht körperlich oder psychisch angegriffen wurden. Die BPtK kritisiert deshalb, dass die möglichen Hilfen für Zeugen von Gewalttaten beschränkt werden. Sie sollen lediglich sogenannte schnelle Hilfen in Traumaambulanzen erhalten und nicht die umfassenden Leistungen nach dem neuen SGB XIV. Ausnahmen sind lediglich vorgesehen, wenn ein „besonderes Näheverhältnis zum Opfer“ besteht. Entscheidend für eine Traumatisierung ist jedoch das unmittelbare Erleben der Gewalttat und nicht ein verwandtschaftliches Verhältnis zum Opfer. Insbesondere mit Blick auf terroristische Anschläge mit vielen Augenzeugen, wie z. B. auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016, ist dies nicht nachvollziehbar.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass Gewaltopfer in Traumaambulanzen psychotherapeutische Frühinterventionen erhalten können. Die BPtK hält jedoch 15 Stunden für Kurzinterventionen nicht für ausreichend. Muss aber nach diesem Kontingent der Psychotherapeut gewechselt werden, kann dies die erreichte Stabilisierung gefährden. Außerdem stehen Traumaambulanzen nicht flächendeckend zur Verfügung. Opfern von Gewalttaten sollte es deshalb möglich sein, auch bei niedergelassenen Psychotherapeuten und Fachärzten, psychotherapeutische Interventionen erhalten zu können.

Der Referentenentwurf sieht auch vor, dass Gewaltopfer mehr Behandlungsstunden erhalten können, als es nach der Psychotherapie-Richtlinie möglich ist. Allerdings sind daneben auch ergänzend Leistungen vorgesehen, die über keine wissenschaftliche Anerkennung verfügen, und Leistungen, die durch nicht ausreichend qualifizierte Anbieter erbracht werden. Auf die psychotherapeutische Behandlung durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie qualifizierte Fachärzte darf jedoch verzichtet werden. Nur bei diesen ist die Qualifikation zur Behandlung psychisch kranker Menschen durch eine staatlich geregelte Aus- und Weiterbildung vorhanden und überprüfbar. Heilpraktiker verfügen dagegen über keine Approbation, sondern lediglich über eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.  Damit ist nach unserer Auffassung nicht sichergestellt, dass eine ausreichende Qualifikation für eine Behandlung gegeben ist.

Klarstellung IV: Ärzte gefährden berufliche Selbstverwaltung

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten tragen als Heilberufe eine besondere Verantwortung. Der Gesetzgeber hat wesentliche Regelungen zur Ausübung dieser Berufe den Professionen übertragen. Die Kammern legen deshalb die Regeln der Berufsausübung selbst fest. Diese Delegation von Verantwortung durch den Staat drückt sich zum Beispiel darin aus, dass die Bundesärzteordnung die ärztliche Heilkunde in keiner Weise einschränkt. Ärztliche Berufsausübung ist definiert als die Ausübung von Heilkunde durch einen „Arzt“ oder eine „Ärztin“. Dies ist zwar eine Tautologie wie die Aussage „Wenn es regnet, regnet es“. Der Gesetzgeber hat sie aber aus gutem Grund gewählt. Details der Berufsausübung werden auf diese Weise nicht gesetzlich definiert. Dadurch sind Ärzte befugt, auch jenseits bereits wissenschaftlich anerkannter Verfahren und Methoden innovative Heilkunde in der Forschung anzuwenden und zu erproben. Dadurch können sie die Möglichkeiten ihrer Heilkunde selbst weiterentwickeln.

Nichts anderes fordern die Psychotherapeuten für die Regelung ihrer Berufsausübung bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung. Für Psychotherapeuten sollte gelten, dass sie ihre Heilkunde durch jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung von psychischen Erkrankungen sowie zur Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert ausüben, bei denen Psychotherapie indiziert ist. „Eine solche Definition der Heilkunde entspricht dem Prinzip der Selbstverwaltung der Heilberufe“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesärztekammer den Gesetzgeber auffordert, bei einem anderen Heilberuf die Details der Berufsausübung gesetzlich zu regeln. Sie übersieht, dass sie damit den Kernbereich der beruflichen Selbstverwaltung für sich selbst und die anderen Heilberufe gefährdet.“

Anschluss an Telematikinfrastruktur

Frist läuft am 31. März 2019 ab

(BPtK) Allen zugelassenen Praxen, die nicht bis zum 30. Juni 2019 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, drohen Sanktionen in Höhe von einem Prozent des Praxisumsatzes. Diese Strafe kann nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) jedoch nicht demjenigen auferlegt werden, der bis zum 31. März 2019 die Technik und Installation verbindlich bestellt hat. Praxen sollten sich den Liefertermin schriftlich zusichern lassen und der Kassenärztlichen Vereinigung die Bestellung nachweisen können.

Einen guten Überblick über das Thema bietet die LPK Rheinland-Pfalz: https://www.lpk-rlp.de/index.php?id=598

Klarstellung III: Auch körperlich Kranke brauchen Psychotherapeuten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Psychotherapie gehört ergänzend zu den organmedizinischen Therapien, z. B. in der Onkologie, Kardiologie, Diabetologie und Schmerztherapie, zu den evidenzbasierten Behandlungen. „Bei lebensbedrohlichen und chronisch verlaufenden körperlichen Erkrankungen unterschätzen Ärzte häufig noch die psychischen Einflussfaktoren“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Körperlich kranke Menschen brauchen deshalb häufig auch Psychotherapie. Für eine gute Krankenbehandlung ist daher eine regelmäßige Kooperation von Ärzten und Psychotherapeuten unerlässlich.“

Jeder dritte Mensch, der an Krebs erkrankt, leidet unter erheblichen psychischen Belastungen, wie z. B. existentiellen Ängsten, tiefen Depressionen und zermürbenden Schlafstörungen. Patienten mit chronischen Erkrankungen müssen vielfach erst mit der psychischen Dauerbelastung und Einschränkungen durch ihr körperliches Leid leben lernen. Patienten mit Diabetes müssen z. B. täglich selbst die Verantwortung für ihre Therapie übernehmen, Ernährung und Bewegung umstellen, anhand ihrer Blutzuckerwerte Insulin dosieren und oft mit Rückschlägen und Komplikationen zurechtkommen. In vielen Fällen ist ohne eine begleitende Psychotherapie eine erfolgreiche Behandlung der körperlichen Erkrankung nicht möglich. „Psychotherapeuten erlernen deshalb die Grundlagen für die Behandlung von schweren und chronischen Krankheiten bereits im Studium“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „In der Weiterbildung werden diese Kenntnisse dann in der ambulanten und stationären Patientenversorgung vertieft.“

Klarstellung II: Kooperation von Psychotherapeuten und Ärzten stärken

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Eine ärztliche Untersuchung, ob auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden vorliegen, war durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung nie infrage gestellt. Diese somatische Abklärung gehört bei einer psychotherapeutischen Behandlung zu den Sorgfaltspflichten von Psychotherapeuten. „Der aktuell im SGB V vorgeschriebene ärztliche Konsiliarbericht ist jedoch meist zu wenig aussagekräftig“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), klar. „Eine gezielte Überweisung des behandelnden Psychotherapeuten an den Hausarzt oder an einen Facharzt ist die bessere Lösung. Psychotherapeuten könnten gezielter die Expertise ärztlicher Kollegen hinzuziehen. Die Kooperation zwischen Psychotherapeuten und Ärzten würde gestärkt.“

Psychotherapeuten haben grundsätzlich neben den seelischen auch die körperlichen Ursachen von Krankheiten im Blick. Psychotherapeuten gehen von einem ganzheitlichen Krankheitsmodell aus, das darauf basiert, dass alles menschliche Verhalten und Erleben eine körperliche, eine psychische und eine soziale Dimension hat. Aussagekräftige somatische Befundberichte können für einen Psychotherapeuten wichtige Informationen enthalten. „Wir schlagen vor, den Konsiliarbericht durch eine Überweisung zu ersetzen“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Damit werden auch unnötige Doppeluntersuchungen und die Verzögerung dringlicher psychotherapeutischer Behandlungen vermieden.“

Klarstellung I: Ein Plus für die Patienten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Die geplante Ausbildungsreform bereitet Psychotherapeuten künftig besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vor, die psychotherapeutisch behandelt werden können. Für die meisten psychischen Erkrankungen gibt es inzwischen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgreiche psychotherapeutische Konzepte. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern. „Damit Psychotherapeuten in Praxen und Krankenhäusern befähigt werden, ihren wachsenden Aufgaben noch besser gerecht zu werden, brauchen wir eine Reform der Psychotherapeutenausbildung, wie sie die Bundesregierung plant“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die Reform ist ein Plus für die Patienten.“

Durch ein Studium, das künftig auf die Diagnose und Behandlung von psychischen Erkrankungen zugeschnitten ist, werden Psychotherapeuten schon an der Hochschule zielgerichtet auf ihre Aufgaben vorbereitet. Zentrale Inhalte des Studiums werden dann bundeseinheitlich geregelt. Die anschließende Weiterbildung sichert die Spezialisierung auf Kinder und Jugendliche oder Erwachsene und die Qualifizierung in einem Psychotherapieverfahren. „Die Reform der Psychotherapeutenausbildung verbessert die Patientenversorgung. Wer anderes behauptet, hat nicht verstanden, was mit der Reform geplant ist, oder führt anderes im Schilde“, erläutert BPtK-Präsident Munz.

„Bin ich psychisch krank?“ – „Wie finde ich einen Psychotherapeuten?“

BPtK-Patienteninformation als Internetangebot

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bietet ab dem 18. März ihre Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“ als gesonderte Internetseite. Die Seite gibt umfassend Auskunft zu Themen wie „Bin ich psychisch krank?“ oder „Wie finde ich einen Psychotherapeuten?“. Sie beschreibt, wann es ratsam ist, einen Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde zu machen, und was in einer psychotherapeutischen Behandlung passiert. „Manche Menschen können sich nicht vorstellen, was in einer Psychotherapie passiert“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Mit dem neuen Internetangebot bieten wir Ratsuchenden eine grundlegende und sich schnell erschließende Information darüber, wie Psychotherapeuten bei psychischen Beschwerden und Erkrankungen helfen können.“

Die BPtK-Patienteninformation ist im Internet zu finden unter: www.wege-zur-psychotherapie.org.

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie

in der 5. Amtsperiode konstituiert

(BPtK) Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat am 11.03.2019 in seiner konstituierenden Sitzung für die fünfte Amtsperiode (2019 – 2023) als Vorsitzende Univ.-Prof. Dr. med. Dr. theol. Gereon Heuft, Münster, und Univ.-Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena, gewählt.

Gemäß § 11 PsychThG wird der WBP gemeinsam von der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundesärztekammer gebildet. Aufgabe des Gremiums ist zum einen die gutachterliche Beratung von Behörden bei der wissenschaftlichen Anerkennung von einzelnen psychotherapeutischen Verfahren und daraus resultierend bei der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten.

Zum anderen befasst sich der WBP mit Anfragen psychotherapeutischer Fachverbände hinsichtlich der wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren und -methoden. Darüber hinaus greift der WBP aus eigener Initiative Fragen der Psychotherapieforschung auf.

Die Geschäftsführung des WBP wechselt in jeder Amtsperiode und liegt in dieser fünften Amtsperiode bei der Bundesärztekammer (wbp[at]baek.de). Nähere Informationen einschließlich der Liste der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des WBP sind auf der Internetseite www.wbpsychotherapie.de abrufbar.

Bei Verdacht auf Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung

Medizinische Leitlinie Kinderschutz veröffentlicht

(BPtK) Nach vier Jahren Entwicklungsarbeit haben 82 Fachgesellschaften aus Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie und Sozialer Arbeit Standards zum gemeinsamen Vorgehen bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und -vernachlässigung beschlossen. Dazu wurden evidenzbasierte Empfehlungen zur Diagnostik und für mehr Handlungssicherheit der Partner im Gesundheitswesen entwickelt.

Das Ergebnis ist eine wissenschaftliche, medizinische Leitlinie. Die Besonderheit der S3+Leitlinie Kinderschutz ist, dass sie unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik erstellt wurde. Der Anstoß zu ihrer Entwicklung erfolgte 2011 durch eine Empfehlung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch.

Mit den vorliegenden Empfehlungen ist die Entwicklung einer umfassenden „Kinderschutzleitlinie“ noch nicht abgeschlossen. Vielmehr wünschen sich die Beteiligten, die konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen, auch unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen selbst. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat an der Leitlinienentwicklung mitgewirkt.

Das Psychotherapeutengesetz wird 20 Jahre alt – ein Grund zu feiern

Festempfang der Bundespsychotherapeutenkammer in der Fabrik 23

(BPtK) Den 20. Geburtstag des Psychotherapeutengesetzes feierte die Psychotherapeutenschaft am 19. Februar mit Gästen aus Politik und Selbstverwaltung in den Lofts der Fabrik 23 im Berliner Wedding. Der Präsident der BPtK würdigte das Psychotherapeutengesetz als Initialzündung für die Integration der psychotherapeutischen Berufe in die vertragsärztliche Versorgung. Inzwischen sei die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dringend reformbedürftig. Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Gesetzentwurf komme den Vorstellungen des Berufsstandes schon sehr nahe. Es bestehe aber auch noch „Verbesserungsbedarf“. Er sei jedoch optimistisch, dass die Reform gelingen werde und Psychotherapeuten damit zukünftig noch besser für die Versorgung psychisch kranker Menschen qualifiziert würden.

In Richtung der Ärzteschaft sendete der BPtK-Präsident die deutliche Botschaft, dass sich die Psychotherapeuten einen konstruktiveren Dialog wünschten. Er sei zuversichtlich, dass man am Ende zu einem Gesetz gelangen werde, „mit dem alle gut leben können“. Aber – auch das sei eine Tatsache – „am besten damit leben können, müssen wir.“

Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, würdigte die Anstrengungen aller, die vor zwanzig Jahren zum nun gefeierten Gesetz geführt hatten. Sie hob hervor, dass man es ja auch nicht alle Tage erlebe, dass ein Gesetz gefeiert werde. Sie hoffe, dass auch die Verabschiedung der jetzigen Reform der Psychotherapeutenausbildung in 10 oder 20 Jahren Anlass zum Feiern gebe. Es sei gut, dass nun ein Entwurf vorliege. Notwendig sei er auch deshalb, weil heute offener mit psychischen Erkrankungen umgegangen werde und auch deshalb ein größerer Versorgungsbedarf bestehe. Kurz ging die Staatssekretärin auf die laufenden Beratungen zum Terminservicegesetz ein. Es gebe Dinge, die in der Versorgung noch zu verbessern seien. Zum Beispiel fehle ein gut koordinierter Zugang zur Psychotherapie gerade für schwer psychisch kranke Menschen. Dabei zeigte sie sich offen für Lösungen und betonte die kooperative Haltung von Bundesgesundheitsminister Spahn. Gemeinsam werde man eine Lösung finden, denn auch eine gute Versorgung könne noch besser werden.