Inklusives Wahlrecht bereits für die Europawahl möglich

BPtK begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

(BPtK) Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden oder sich im Maßregelvollzug befinden, weil sie eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben, können auf Antrag ihr Wahlrecht bereits für die Europawahl am 26. Mai 2019 ausüben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2019 in seinem Urteil verkündet.

„Wir begrüßen, dass die mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung und die Menschen, die sich im Maßregelvollzug befinden, jetzt bereits bei den Europawahlen im Mai ihre Stimme abgeben können“, so Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Es war überfällig, dass die bislang bestehenden pauschalen Wahlausschlüsse abgeschafft werden und Menschen mit Behinderung und im Maßregelvollzug untergebrachte Menschen endlich ihr Recht auf Teilhabe an den Wahlen wahrnehmen können“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 21. Februar 2019 die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter für verfassungswidrig erklärt.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlrechtsausschlüssen:

Urteil vom 15. April 2019 – 2 BvQ 22/19

Beschluss vom 29. Januar 2019 – 2 BvC 62/14

Alkoholstörungen in der psychotherapeutischen Praxis

2. Broschüre in der BPtK-Reihe „Leitlinien-Info“ erschienen

(BPtK) Einen praxisorientierten Überblick über die Inhalte und Empfehlungen der S3-Leitlinie “Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen” gibt die neue BPtK-Leitlinien-Info „Alkoholstörungen“. Abbildungen und Schaubilder ergänzen die Info und geben einen schnellen Überblick über die Versorgung von Alkoholstörungen sowie das Suchthilfesystem.

Die Broschüre soll auch über eine leitlinienorientierte Behandlung von Patienten mit Alkoholstörungen in der ambulanten psychotherapeutischen Praxis informieren. Sie soll dazu anregen, den Alkoholkonsum der Patienten systematischer abzufragen und zu einer besseren Erkennung von Alkoholstörungen beitragen. Als Praxismaterial enthält die Leitlinieninfo deshalb auch einen Fragebogen („AUDIT“) in der Lang- und Kurzversion, der von der Leitlinie als Screening-Instrument empfohlen wird.

Psychotherapeuten brauchen bessere Rahmenbedingungen

BPtK-Präsident Munz vom Deutschen Psychotherapeutentag im Amt bestätigt

(BPtK) Der 34. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Koblenz am 29. und 30. März 2019 bestätigte mit großer Mehrheit Dr. Dietrich Munz als Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Auch Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop wurde in sein Amt wiedergewählt. Die bisherige Beisitzerin Dr. Andrea Benecke rückte zur Vizepräsidentin auf. Wolfgang Schreck blieb Beisitzer und für den nicht mehr antretenden Peter Lehndorfer wurde als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Michaela Willhauck-Fojkar in den Vorstand gewählt.

Der 34. DPT begrüßte außerdem den Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, der in weiten Teilen seine Zustimmung fand. Änderungsbedarf sahen die Delegierten insbesondere bei der Heilkundeerlaubnis und einer ausreichenden Finanzierung der ambulanten Weiterbildung.

Zehn Prozent der betrieblichen Fehltage durch psychische Erkrankungen

Psychische Erkrankungen im WiDO-Fehlzeiten-Report 2018

(BPtK) Rund jeder zehnte ausfallende Arbeitstag ist auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Bei jungen Erwachsenen (< 30 Jahre) sind sie damit der vierthäufigste und bei älteren Erwachsenen (45 – 64 Jahre) der zweithäufigste Grund für Fehltage. Psychische Erkrankungen führen weiter zu den längsten Fehlzeiten am Arbeitsplatz: Betroffene sind im Durchschnitt 26,1 Tage arbeitsunfähig und damit um jeweils 8 bis 20 Tage länger als bei körperlichen Erkrankungen.

Frauen sind häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen. Dies wirkt sich auch auf die Fehlzeiten am Arbeitsplatz aus. Frauen fallen 30 Prozent häufiger aufgrund von psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz aus als Männer. Während bei Männern nur 4,2 Prozent der Krankschreibungen aus psychischen Gründen erfolgen, sind es bei Frauen 6,3 Prozent. Damit sind psychische Erkrankungen bei Frauen der zweithäufigste und bei Männern der vierthäufigste Grund für Fehltage. Dies geht aus dem Fehlzeiten-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WiDO) hervor.

Am häufigsten fallen Beschäftigte in Banken und Versicherungen, Erziehungs- und Lehrkräfte sowie Arbeitnehmer aus dem Gesundheits- und Sozialwesen psychisch bedingt aus. Die höchsten Arbeitsausfälle verzeichnen dabei Pflegekräfte.

Noch Plätze frei: Fachtagung „E-Health und psychische Erkrankungen“

am 9./10. Mai 2019 in Dresden

(BPtK) Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Die oft schlechte Vernetzung zwischen Versorgungssystem und Unternehmen tragen dazu bei. Die vierte Fachtagung in der Reihe „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ widmet sich dem Thema „E-Health und psychische Erkrankungen“. Sie findet am 9. und 10. Mai 2019 in Dresden statt und wird in Kooperation von Bundespsychotherapeutenkammer, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt.

Bei der Veranstaltung werden digitale Angebote aus den Bereichen Arbeitsschutz, Rehabilitation und Psychotherapie dargestellt, die dazu beitragen können, das Versorgungsangebot zu erweitern und zu verbessern. In den Workshops können konkrete Beispiele digitaler Anwendungen betrachtet und Potenziale sowie kritische Punkte intensiv diskutiert werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und zu den Anmeldemodalitäten finden Sie unter:
https://www.dguv.de/iag/veranstaltungen/schnittstellen/2019/index.jsp

Verhandlungen zur Videobehandlung noch nicht abgeschlossen

BPtK plant Praxis-Info

(BPtK) Zum 1. April 2019 können niedergelassene Psychotherapeuten ihren Patienten noch keine Behandlung per Video als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten, weil sie bis dahin noch nicht abrechenbar ist. Der Bewertungsausschuss hatte mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz den Auftrag erhalten, bis zu diesem Datum die Regelungen für die Videobehandlung auch für Psychotherapeuten anzupassen. Bevor jedoch eine entsprechende Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes möglich ist, muss zunächst die Psychotherapie-Vereinbarung geändert werden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat sich dafür eingesetzt, dass Psychotherapeuten ihren Patienten eine Behandlung per Video als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten können. Sobald dies möglich ist, wird sie mit einem Praxis-Info über die Videobehandlung in der psychotherapeutischen Versorgung informieren.

„Wie Sie uns vielleicht noch nicht kennen“

BPtK-Publikation: Acht Berufsporträts von Psychotherapeuten

(BPtK) Psychotherapeuten arbeiten häufig in ihrer eigenen Praxis, aber auch als Angestellte im Team mit anderen Behandlern zusammen. Sie behandeln Patienten mit vielen unterschiedlichen Erkrankungen, nicht nur Depressionen und Angststörungen, auch wenn diese besonders häufig sind. Zu Psychotherapeuten kommen Menschen, die etwas so sehr aus der Bahn geworfen hat, dass sie deshalb Hilfe benötigen. Häufig ist in der Öffentlichkeit das breite Spektrum an psychischen Erkrankungen gar nicht bekannt, bei denen Psychotherapeuten helfen können.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stellt deshalb in acht Berufsporträts die Arbeit von Psychotherapeuten vor, wie sie viele vielleicht noch nicht kennen. Psychotherapeuten helfen Menschen mit dem Leben nach einem Schlaganfall, der so Vieles so gravierend verändert. Sie behandeln chronische Schmerzen zusammen mit Ärzten und Physiotherapeuten, weil es häufig mehr um psychische Veränderungen geht als um körperliche. Sie therapieren Menschen mit wahnhaften Überzeugungen und einem unkontrollierbaren Verlangen nach Alkohol. Sie sind für ihre Patienten da, auch wenn es dauert. Sie helfen Kindern, die von ihren Eltern vernachlässigt wurden und nicht bei ihnen bleiben konnten, auch ohne Vater und Mutter einen Halt im Leben zu finden. Sie unterstützen aber auch Familien bei eskalierenden Konflikten, damit es in Zukunft gar nicht mehr so weit kommt. Und manchmal helfen Psychotherapeuten auch Menschen, damit zurechtzukommen, dass ihr Leben bald zu Ende gehen wird, beispielsweise bei unheilbaren Krebserkrankungen.

Dabei sind Psychotherapeuten vor allem stolz auf ihre Patienten, denn sie leisten die entscheidende Arbeit. Psychotherapeuten können mit Rat und Tat zur Seite stehen und auch stützen, wenn es notwendig ist. Aber ihre Patienten müssen die Schritte machen, die sie wieder ins Leben zurückführen, und Psychotherapeuten wissen, wie schwer das ist. „Die Berufsporträts erlauben einen eindringlichen Blick in psychotherapeutische Behandlungen. Dabei berichten vor allem die Patienten, wie sie ihre Psychotherapie erlebt haben“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Ich wünsche mir, dass die Geschichten den Leser genauso berühren und gefangen nehmen wie mich. Es sind Berichte davon, wie das Leben trotz allem wieder gelingen kann.“

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Förderung der ambulanten Weiterbildung notwendig

Deutscher Psychotherapeutentag unterstützt Kabinettsentwurf

(BPtK) Der 34. Deutsche Psychotherapeutentag in Koblenz hat am 30. März die Reform der Psychotherapeutenausbildung, wie sie die Bundesregierung plant, unterstützt. Der Gesetzentwurf beendet den Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung. Mit einem Studium, das mit dem Master und der Approbation abschließt, und der anschließenden ambulanten und stationären Weiterbildung gelten zukünftig auch für Psychotherapeuten die bei anderen Heilberufen bewährten Strukturen.

Die geplante Ausbildungsreform ist ein Plus für die Patienten. Sie bereitet Psychotherapeuten noch besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vor, die psychotherapeutisch behandelt werden können. Für die meisten psychischen Erkrankungen gibt es inzwischen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgreiche psychotherapeutische Konzepte. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern.

Mit dem Gesetzentwurf werden auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Psychotherapeuten künftig nach dem Studium und der Approbation in der Weiterbildung ein geregeltes Einkommen erzielen können. Sie sind dann bereits in ihrem Beruf approbiert und können sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Die deutsche Psychotherapeutenschaft sieht jedoch noch zusätzlichen Finanzierungsbedarf. Die Kosten für spezifische psychotherapeutische Inhalte der Weiterbildung, wie z. B. Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung, sind bisher finanziell nicht ausreichend gedeckt. Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert eine Weiterbildung ohne eine Selbstbeteiligung durch die angehenden Psychotherapeuten. Dafür ist ein gesetzlich geregelter Zuschuss notwendig, der Psychotherapeuten in Weiterbildung ein Einkommen in Höhe des Tarifgehalts in Krankenhäusern sichert.

Vier Jahre politisches Engagement für eine bessere Versorgung

BPtK-Spezial 2015 bis 2019

(BPtK) Am 29./30. März 2019 wird auf dem 34. Deutschen Psychotherapeutentag in Koblenz ein neuer Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gewählt. Damit gehen vier Jahre politisches Engagement des jetzigen Vorstands für eine bessere Versorgung zu Ende.

Die Zeit zwischen 2015 und 2019 war geprägt durch den erheblichen Einsatz für eine bessere gesundheitliche Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen. Diese Menschen waren vor allem durch Krieg und Gewalt aus ihren Heimatländern vertrieben worden, fanden aber in Deutschland nur eine beschränkte Hilfe, wenn sie aufgrund ihrer Erlebnisse an posttraumatischen Belastungsstörungen und Depressionen litten.

Der Vorstand begleitete intensiv die Reform der Psychotherapie-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Damit eng verbunden war die politische Arbeit für den Abbau der langen Wartezeiten auf den Beginn einer Behandlung. Eine Evaluation zur Umsetzung der Richtlinie, die gemeinsam mit den Landespsychotherapeutenkammern auf den Weg gebracht wurde, erlaubte es der BPtK, die politische Debatte um Sprechstunde, Akutversorgung und Wartezeiten im Sinne der Psychotherapeuten und ihrer Patienten mitzugestalten und neue Hürden auf dem Weg zur Psychotherapie zu verhindern.

Zunehmend Bedeutung gewann in der Amtsperiode das Thema Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hier konnten wichtige Weichenstellungen in Gesetzen, z. B. die Möglichkeit der Videobehandlung, aber auch in der Musterberufsordnung der Psychotherapeuten herbeigeführt werden. Die BPtK entwickelte früh in einem Standpunkt eine klare Vorstellung davon, wie sie sich die Umsetzung der Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem zum Wohle der Patienten und im Interesse der Psychotherapeuten vorstellt.

Wie ein roter Faden zog sich durch die gesamten vier Jahre die Diskussion um die Reform der Psychotherapeutenausbildung. Das nun zum Ende der Amtsperiode ein Kabinettsentwurf vorliegt, der zentrale Forderungen der im Projekt Transition durch die BPtK gemeinsam mit den Landespsychotherapeutenkammern erarbeitete Inhalte enthält, ist ein großer Erfolg gemeinsamer politischer Arbeit. Das BPtK-Spezial 2015 bis 2019 stellt die Schwerpunkte des politischen Engagements des scheidenden Vorstands für Psychotherapeuten und ihre Patienten dar.

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Psychotherapie in allen Phasen einer schizophrenen Erkrankung wirksam

Aktualisierte S3-Leitlinie „Schizophrenie“ veröffentlicht

(BPtK) Psychotherapie ist in allen Phasen einer schizophrenen Erkrankung empfehlenswert. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der überarbeiteten S3-Leitlinie „Schizophrenie“. Die S3-Leitlinie empfiehlt grundsätzlich, Menschen mit Schizophrenie eine kognitive Verhaltenstherapie anzubieten, unabhängig davon, ob es sich um eine erste psychotische Episode oder eine andauernde Erkrankung handelt. Sie sollte mit mindestens 16 Sitzungen angeboten werden. Zur Optimierung der Therapieeffekte und bei komplexeren Therapiezielen sollte die Sitzungszahl auf mindestens 25 Sitzungen erhöht werden.

Die aktualisierte Lang- und Kurzversion sowie der Leitlinienreport können ab sofort unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/038-009.html.

Die Leitlinie wurde zwischen 2012 und 2018 von einer Gruppe von Experten, Betroffenen- und Angehörigenvertretern und Vertretern verschiedener Berufsgruppen entwickelt. Die Bundespsychotherapeutenkammer war an dem Prozess sowohl in Arbeitsgruppen als auch in der Konsensusgruppe beteiligt.