Willkürliche Berechnung und formaler Fehler

BPtK fordert, den G-BA-Beschluss zur Bedarfsplanung zu beanstanden

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Mai 2019 die Bedarfsplanungs-Richtlinie geändert. Er hat damit den gesetzlichen Auftrag zur Anpassung und Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, der ihm 2015 erteilt wurde, nicht ausreichend umgesetzt. Zum einen unterschätzt die Richtlinie massiv den wissenschaftlich und fachlich festgestellten Bedarf. Zum anderen hat der G-BA statt eines tatsächlichen Morbiditätsfaktors lediglich einen zusätzlichen Demografiefaktor eingeführt. „Im Ergebnis hat der G-BA eine Reform der Bedarfsplanung beschlossen, die willkürlich unter der Zahl der erforderlichen psychotherapeutischen Praxissitze bleibt, und mit dem Demografiefaktor einen Automatismus geschaffen, der künftig kontinuierlich zu einer schlechteren Versorgung psychisch kranker Menschen führt“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Die für die Psychotherapie besonders nachteilige Einführung des neuen Demografiefaktors erfolgte außerdem erst nach dem Stellungnahmeverfahren im G-BA. Die BPtK sieht darin einen formalen Fehler, der allein schon zur Beanstandung der beschlossenen Bedarfsplanungs-Richtlinie durch das Bundesgesundheitsministerium führen muss.

Ein vom G-BA in Auftrag gegebenes Gutachten hatte festgestellt, dass rund 2.400 zusätzliche psychotherapeutische Praxissitze notwendig sind, um eine bedarfsgerechte Versorgung psychisch kranker Menschen zu ermöglichen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, den Patientenvertretern und den Ländern ca. 1.900 zusätzliche Psychotherapeutensitze insbesondere in ländlichen Regionen für erforderlich gehalten. Dieser wissenschaftlich und fachlich unstrittige Bedarf wurde jedoch vom GKV-Spitzenverband ignoriert. Er war mit einer politisch-strategischen Positionierung in die G-BA-Gespräche gegangen, generell keine zusätzlichen Praxissitze zu planen. Durch diesen Boykott einer fachlichen Auseinandersetzung war der G-BA nicht mehr in der Lage, eine sachgerechte Reform der Bedarfsplanung zu beschließen und seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.

Die Veröffentlichung des Beschlusses zeigt, dass der G-BA, anders als noch im Stellungnahmeverfahren vorgesehen, die Berechnung für die geplanten Praxissitze willkürlich und ohne eine nachvollziehbare fachlich-konzeptionelle Begründung geändert hat. Dadurch sank die Zahl der zusätzlichen psychotherapeutischen Praxissitze auf unter 800. Das ist weniger als ein Drittel des im wissenschaftlichen Gutachten festgestellten Bedarfs.

Hinzu kommt, dass der G-BA beschlossen hat, die Veränderung des Versorgungsbedarfs über einen Demografiefaktor, statt einen Morbiditätsfaktor zu erfassen. Damit lassen sich die Praxissitze aber nur an der sich verändernden Geschlechts- und Altersstruktur der Bevölkerung ausrichten und gerade nicht am wachsenden psychotherapeutischen Versorgungsbedarf. Schon hierbei wären Besonderheiten von psychischen Erkrankungen zu berücksichtigen gewesen. Psychische Erkrankungen treten, anders als die meisten körperlichen Erkrankungen, erstmals deutlich früher, in jüngeren Lebensjahren, auf. Auch die Häufigkeit psychischer Erkrankungen ist im Gegensatz zu körperlichen Erkrankungen bei älteren Menschen geringer. Insbesondere die über 75-Jährigen nehmen seltener psychotherapeutische Versorgung in Anspruch.

Der neue Demografiefaktor ist aber insbesondere nicht geeignet, eine veränderte Morbidität und einen wachsenden Bedarf an Psychotherapie zu erfassen. Er berücksichtigt ausschließlich die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung und den über- oder unterdurchschnittlichen Leistungsbedarf der einzelnen Bevölkerungsgruppen. Er rechnet nicht ein, dass sich der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung in den vergangenen 20 Jahren nahezu verdoppelt hat. Aufgrund der Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen nutzen immer mehr Patienten professionelle Hilfe und Psychotherapie. Psychotherapie ist für fast alle psychischen Erkrankungen, allein oder in Kombination mit Pharmakotherapie, die leitliniengerechte Behandlung.

„Damit hat der G-BA die Bedarfsplanung gegen Veränderungen der Morbidität und des Behandlungsbedarfs immunisiert“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Der fachlich falsche neue Demografiefaktor führt dazu, dass Jahr für Jahr die Zahl der psychotherapeutischen Praxissitze sinkt.“ Bereits in diesem Jahr sinkt dadurch die Zahl der rund 1.000 zusätzlichen Praxissitze auf 776 Sitze.

Mehr Unabhängigkeit und Fachverstand für den Medizinischen Dienst

BPtK begrüßt MDK-Reformgesetz des Bundesgesundheitsministeriums

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt eine größere Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), wie sie das Bundesgesundheitsministerium plant. „Die Prüfungen des Medizinischen Dienstes müssen sich an der Versorgung kranker Menschen ausrichten“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, fest. „Daher ist es richtig, den Verwaltungsrat des MDK neu aufzustellen.“

Nach dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums soll z. B. die Besetzung des Verwaltungsrates des MDK verändert werden. Dadurch sollen sowohl Patientenvertreter aufgenommen als auch eine hälftige Vertretung durch Frauen erreicht werden. „Beide Reformpunkte sind überfällig“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Im Verwaltungsrat sollten jedoch auch Psychotherapeuten berücksichtigt werden.“ Psychotherapeuten spielen eine wichtige Rolle in der Versorgung psychisch kranker Menschen, aber auch bei der Behandlung von somatischen Erkrankungen, wie z. B. bei Krebs- und Diabeteserkrankungen, bei deren Behandlung auch psychische Begleiterkrankungen berücksichtigt werden müssen. „Psychotherapeuten sollten deshalb genauso im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes vertreten sein wie ihre ärztlichen Kollegen“, so Munz.

Außerdem sollte bei der Erstellung von Richtlinien durch den Medizinischen Dienst Bund auch die BPtK beteiligt werden, um zu fachgerechten Regelungen für die Praxis zu kommen. Psychotherapeutischer Sachverstand hätte zum Beispiel vermeiden können, dass in der Begutachtungsrichtlinie „Soziotherapie“ mehrfach missverständliche Regelungen geschaffen wurden. Diese können dazu führen, dass Patienten nicht gleichzeitig Psychotherapie und Soziotherapie erhalten, obwohl Patienten soziotherapeutische Begleitung benötigen würden, um Psychotherapie überhaupt wahrnehmen zu können.

Stationäre Versorgung bei psychischen Erkrankungen mangelhaft

BPtK: „Sprechende Medizin in den psychiatrischen Kliniken stärken“

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine deutliche Erhöhung des therapeutischen Personals in psychiatrischen Kliniken. „Die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen hinkt viel zu sehr hinter Leitlinienempfehlungen her und ist im Schwerpunkt häufig medikamentös ausgerichtet“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Patientinnen und Patienten insbesondere in psychiatrischen Kliniken bekommen gerade einmal die Hälfte der psychotherapeutischen Gespräche, die für eine gute Versorgung notwendig wären.“

Menschen mit einer Schizophrenie erhielten 2017 im Durchschnitt nicht einmal ein 25-minütiges Einzelgespräch bei Ärzten, Psychotherapeuten oder Psychologen pro Woche. Auch die gruppenpsychotherapeutischen Angebote bestanden im Durchschnitt nur aus einer 25-minütigen Sitzung wöchentlich. Verglichen mit Leitlinienempfehlungen und Expertenmeinungen ist dies deutlich zu wenig. So empfiehlt die Leitlinie Schizophrenie mindestens 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche, einschließlich psychotherapeutischer Interventionen zum Beziehungsaufbau, zur Klärung von Behandlungszielen oder zur Herstellung eines Arbeitsbündnisses. Auch die meisten Patienten mit unipolaren Depressionen, Belastungs- und Anpassungsstörungen oder Angsterkrankungen erhalten im Durchschnitt pro Woche nur ein halbstündiges Gespräch mit einem Arzt, Psychotherapeuten oder Psychologen während ihrer stationären Behandlung in einer psychiatrischen Klinik.

„Die sprechende Medizin in psychiatrischen Kliniken muss deutlich gestärkt werden“, fordert BPtK-Präsident Munz. Der G-BA hat soeben um Stellungnahme zu neuen Personalstandards in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern gebeten. Nach vierjährigen Beratungen will er bis zum 30. September 2019 über bessere Personalstandards in der stationären Versorgung von psychisch akut und schwer kranken Menschen entscheiden. Die Kliniken müssen ihren Patientinnen und Patienten endlich intensivtherapeutische Angebote machen können“, erklärt Munz. „Psychisch kranke Menschen erhalten ambulant oft ein besseres psychotherapeutisches Angebot als in den Kliniken.“

Literatur:

  • Bandelow B., Lueken U., Wolff J. et al., Leitliniengerechte stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische/psychosomatische Behandlung von Angsterkrankungen. Nervenarzt 87 (3) 2016.
  • DGPPN e.V. (Hrsg.) für die Leitliniengruppe: S3-Leitlinie Schizophrenie. Langfassung, 2019, Version 1.0, zuletzt geändert am 15. März 2019, verfügbar unter: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/038-009.html.
  • PEPP-Browser 2018 (https://download.g-drg.de/PeppBrowser/2018/), eigene Auswertungen.
  • Schnell K., Hochlehnert A., Berger M. et al., Leitlinienentsprechende stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung der chronischen Depression, Der Nervenarzt 87 (3) 2016.

Vergütung im öffentlichen Dienst weiterhin ungenügend

BPtK fordert tarifliche Gleichstellung von Psychotherapeuten und Fachärzten

(BPtK) Psychotherapeuten werden weiterhin nicht entsprechend ihrer Ausbildung, Kompetenz und Verantwortung vergütet. Die Tarifgemeinschaft der Länder ordnet Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zwar künftig in eine eigene Entgeltgruppe ein, dabei bleibt sie aber mit der Entgeltgruppe 14 hinter den Erwartungen zurück. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert eine Vergütung wie für Ärzte und Angehörige anderer akademischer Heilberufe, die in der Regel in die Entgeltgruppe 15 eingestuft werden.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tragen als akademischer Heilberuf die fachliche Verantwortung für ihre Tätigkeit. In der ambulanten Versorgung ist dies längst anerkannt, hier wenden sie die gleichen Verfahren und Methoden wie ärztliche Psychotherapeuten an und rechnen diese in gleicher Höhe ab.

Psychotherapeuten absolvieren in der Regel eine mehr als zehnjährige Ausbildung. Sie schließen ihr Studium mit Diplom oder Master ab und erhalten nach weiterer postgradualer Ausbildung die Approbation und den Arztregistereintrag. Dies entspricht der Qualifikation zum Facharzt.

„Psychotherapeuten meist weit besser informiert“

BPtK-Präsident Munz zur Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit

(BPtK) Der Präsident der Bundesärztekammer Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat zu seinem Abschied einen standespolitischen Salto rückwärts vorgeführt. Mit seiner Kritik an der Psychotherapeutenausbildung verweigert er Teamfähigkeit und Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen. Das ist ein ärztliches Selbstverständnis von vorgestern. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fordert von Herrn Montgomery: Ärzte sollten akzeptieren, dass andere Gesundheitsberufe Aufgaben ebenbürtig erbringen können.

BPtK-Präsident Munz erklärt: „Psychotherapeuten können verlässlich einschätzen, ob ein Patient aufgrund seiner psychischen Erkrankung arbeitsfähig ist. Es gehört grundsätzlich zur psychotherapeutischen Behandlung, die berufliche Situation des Patienten in die Behandlung einzubeziehen und zu ergründen, ob sie auch einer der Gründe für die psychische Erkrankung ist oder ob sie den Gesundungsprozess aufgrund ihrer stabilisierenden Wirkung unterstützen kann. Deshalb ist es unverständlich und für Patienten nachteilig, dass Psychotherapeuten keine AU-Bescheinigungen ausstellen dürfen.

Die Reform des Psychotherapeutengesetzes ist die passende Gelegenheit, die besonderen Kompetenzen von Psychotherapeuten bei Krankschreibungen aufgrund psychischer Ursachen zu nutzen. Erstaunlich ist allerdings, dass sich einige ärztliche Kollegen gegen eine solche Befugnis für Psychotherapeuten aussprechen. Alle fachlichen Argumente sprechen dafür. Psychotherapeuten kennen die Belastungen ihrer Patienten am Arbeitsplatz in der Regel noch besser als mitbehandelnde Ärzte. Aufgrund der umfassenden psychotherapeutischen Diagnostik und Anamnese, aber auch der regelmäßigen Behandlungstermine sind sie über die konkrete Situation ihrer Patienten am Arbeitsplatz meist weit besser informiert.

Welche Sorge treibt ärztliche Kollegen also um, wenn sie es ablehnen, dass Psychotherapeuten Arbeitsunfähigkeit beurteilen? Bisher haben nur Ärzte die Befugnis AU-Bescheinigungen auszustellen. Zu unserem Gesundheitssystem gehört es jedoch schon lange, vielfältige Kompetenzen im Interesse der Patienten zu nutzen. Ein Teil der Ärzteschaft stellt berufsständische Interessen vor das Wohl der Patienten. Die Patienten würden jedoch davon profitieren, wenn Psychotherapeuten die Befugnis zur Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit erhalten.“

„Heilkunde für Innovationen nutzen“

BPtK-Präsident Munz zur Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat zu seinem Abschied einen standespolitischen Salto rückwärts vorgeführt. Mit seiner Kritik an der Psychotherapeutenausbildung verweigert er Teamfähigkeit und Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen. Das ist ein ärztliches Selbstverständnis von vorgestern. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fordert von Herrn Montgomery: Ärzte sollten akzeptieren, dass andere Gesundheitsberufe Aufgaben ebenbürtig erbringen können.

BPtK-Präsident Munz erklärt: „Psychotherapeuten sind Angehörige eines akademischen Heilberufes. Sie verfügen daher über die wissenschaftliche Qualifikation, psychotherapeutische Verfahren, Methoden und Techniken einzusetzen, weiterzuentwickeln und Innovationen zu erforschen. Psychotherapeuten brauchen deshalb auch die Befugnis, im Rahmen der Forschung heilkundlich tätig zu sein. Diese Befugnis haben sie heute nicht. Anders als bei Ärzten ist ihre Heilkundeerlaubnis auf das beschränkt, was wissenschaftlich bereits anerkannt ist. Ein Teil der Ärzteschaft beharrt darauf, dass sich daran nichts ändert und es weiter Ärzten vorbehalten bleibt, Innovationen in der Forschung als Heilkunde einzusetzen.

Psychotherapeuten und Ärzte treiben gemeinsam die Weiterentwicklung der Psychotherapie voran. Ohne die Methodenkompetenz der Psychotherapeuten wäre Ärzten Psychotherapieforschung oftmals nicht möglich, weil das Medizinstudium die erforderlichen Forschungsmethoden dazu nicht vermittelt. Anders bei Psychotherapeuten. Das Anfertigen einer eigenen wissenschaftlichen Arbeit gehört auch künftig zum Studium. Psychotherapeuten sollten deshalb mehr noch als Ärzte mit der Approbation befugt sein, Heilkunde auch zur Weiterentwicklung der Psychotherapie ausüben zu dürfen.“

„Ärztlicher Konsiliarbericht häufig unpräzise und nichtssagend“

BPtK-Präsident Munz zur Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat zu seinem Abschied einen standespolitischen Salto rückwärts vorgeführt. Mit seiner Kritik an der Psychotherapeutenausbildung verweigert er Teamfähigkeit und Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen. Das ist ein ärztliches Selbstverständnis von vorgestern. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fordert von Herrn Montgomery: Ärzte sollten akzeptieren, dass andere Gesundheitsberufe Aufgaben ebenbürtig erbringen können.

BPtK-Präsident Munz erklärt: „Psychische Erkrankungen können körperliche Ursachen haben. Psychotherapeuten wissen das und Psychotherapeuten können beurteilen, ob körperliche Ursachen bei den psychischen Beschwerden eines Patienten eine Rolle spielen könnten. Psychotherapeuten holen deshalb seit jeher und von sich aus ärztlichen Rat ein. Das bisherige Verfahren, die ‚konsiliarische‘ Pflichtberatung, ist jedoch oft das Papier nicht wert, auf dem es steht. Der konsiliarische Bericht der Ärzte ist viel zu häufig unpräzise oder nichtssagend. Deshalb brauchen Psychotherapeuten das Recht, an ihre ärztlichen Kollegen gezielt Fragen stellen zu dürfen.

Das bisherige konsiliarische Verfahren ist eine meist überflüssige Belastung der Patienten, weil die Psychotherapeuten nicht die Informationen erhalten, die sie benötigen. Der Konsiliarbericht kann deshalb abgeschafft und durch eine Überweisung, wie sie auch zwischen Ärzten üblich ist, ersetzt werden.

Die Ärzteschaft besteht allerdings weiter auf konsiliarische Berichte, die – wie wir alle wissen – für die psychotherapeutische Behandlung unbrauchbar sind. Diese Verweigerung einer sachgerechten Lösung lässt sich wohl nur mit dem überholten Selbstverständnis mancher Ärzte begründen, nach dem andere Heilberufe nicht einmal die Kompetenz haben, ihnen die richtigen Fragen zu stellen. Ein patientenorientiertes Gesundheitssystem verlangt allerdings zum Wohle des Patienten multiprofessionelle Kooperation und Kollegialität. Es verlangt vor allem präzisen fachlichen Austausch statt nichtssagender Bescheinigungen.“

„Für Patienten entscheidend, ob Behandler Psychotherapeut oder Arzt“

BPtK-Präsident Munz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat zu seinem Abschied einen standespolitischen Salto rückwärts vorgeführt. Mit seiner Kritik an der Psychotherapeutenausbildung verweigert er Teamfähigkeit und Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen. Das ist ein ärztliches Selbstverständnis von vorgestern. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fordert von Herrn Montgomery: Ärzte sollten akzeptieren, dass andere Gesundheitsberufe Aufgaben ebenbürtig erbringen können.

BPtK-Präsident Munz erklärt: „Nach einem abgeschlossenen Bachelor- und Masterstudium sowie der Staatsprüfung erhalten Studierende künftig eine Approbation als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin. Sie verfügen dank des Studiums über eine breite und solide wissenschaftliche und praktische Qualifikation. Dadurch haben Psychotherapeuten einen spezifischen psychologischen Zugang zu Gesundheit und Krankheit.

Psychotherapeuten können psychisch kranken Menschen eine umfassende Diagnostik und Behandlung anbieten. Psychotherapeuten ist ein Defizitmodell von Krankheit in Abgrenzung zu Gesundheit fremd. Psychotherapeuten nutzen traditionell die Stärken ihrer Patienten für die Gesundung, sie entwickeln mit ihnen seit jeher eine eigenständige Gesundheitskompetenz. Sie reduzieren ihre Patienten also nicht auf ihre Krankheit. Psychotherapeuten tragen gemeinsam mit ihren ärztlichen Kollegen Verantwortung für eine gute Versorgung psychisch kranker Menschen. Gerade deshalb sollten die unterschiedlichen Traditionen und Qualifikationen für Patienten auch in der Berufsbezeichnung erkennbar sein. Patienten sollten wissen, ob ihr Behandler ein ‚Psychotherapeut‘ oder ‚Arzt‘ ist, dessen spezifische und unverzichtbare Kompetenz vor allem in einem biologischen Zugang zu Krankheit und Gesundheit liegt. Die im Gesetzentwurf gewählten Berufsbezeichnungen bilden das unterschiedliche Kompetenzprofil der beiden Heilberufe angemessen ab.“

„Psychotherapeuten wissenschaftlich und praktisch besser qualifiziert“

BPtK-Präsident Munz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK) Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat zu seinem Abschied einen standespolitischen Salto rückwärts vorgeführt. Mit seiner Kritik an der Psychotherapeutenausbildung verweigert er Teamfähigkeit und Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen. Das ist ein ärztliches Selbstverständnis von vorgestern. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fordert von Herrn Montgomery: Ärzte sollten akzeptieren, dass andere Gesundheitsberufe Aufgaben ebenbürtig erbringen können.

BPtK-Präsident Munz erklärt: „Durch die Reform ihrer Ausbildung werden Psychotherapeuten der erste akademische Heilberuf in Deutschland sein, der seine Qualifikation für die Approbation über ein Bachelor-/Masterstudium erreicht. Vorteil dieser Lösung ist, dass Studierende länger Zeit haben, sich darüber klar zu werden, ob sie nachher als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin tätig werden wollen, da der Bachelor noch nicht ausschließlich auf eine heilkundliche Tätigkeit ausgerichtet ist. Vorteil ist auch, dass Psychotherapeuten durch das Masterstudium neben einer fundierten praktischen Ausbildung eine umfassende wissenschaftliche Qualifikation erhalten. Wir haben damit ein deutlich breiteres wissenschaftliches Fundament als zum Beispiel Ärzte, bei denen z. B. das Verfassen einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit nicht zum Studium gehört.

Dabei kommt die notwendige Praxis im Studium nicht zu kurz. Angehende Psychotherapeuten werden mindestens 16 Wochen in psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken die praktischen Kenntnisse erwerben, die für eine Approbation notwendig sind. Demgegenüber können Ärzte während ihres Medizinstudiums, das nicht in der Bachelor-Master-Systematik integriert ist, nur auf freiwilliger Basis Erfahrungen in der Versorgung von psychisch kranken Menschen erwerben. Sie müssen es aber nicht. Das heißt, Ärzte können auch ohne solche praktischen Kenntnisse die Approbation erhalten. Ersten Kontakt zu psychisch kranken Menschen haben angehende Psychiater oder Psychosomatiker dann erstmals in der Weiterbildung. Diese gravierende Lücke in der ärztlichen Ausbildung sollte zum Schutz der Patienten schnell geschlossen werden.

Psychotherapeuten sind mit dem neuen Psychotherapiestudium häufig sowohl wissenschaftlich als auch praktisch besser für die Versorgung psychisch kranker Menschen qualifiziert als ihre ärztlichen Kollegen. Vielleicht erklärt gerade diese hervorragende Qualifikation, die Psychotherapeuten mit ihrer Approbation erhalten sollen, die Ablehnung der Reform durch den scheidenden Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Noch klarer als durch das Psychotherapeutengesetz 1999 wird mit dieser Reform, dass Psychotherapeuten Ärzten gleichgestellt sind.“

Unzumutbare Hürden für trans- und intergeschlechtliche Menschen

BPtK lehnt geplante Neuregelungen des Geschlechtseintrags ab

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt die geplanten Neuregelungen des Geschlechtseintrags ab. Der Referentenentwurf sieht weiterhin unzumutbare Hürden für trans- und intergeschlechtliche Menschen vor. „Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Ausschlaggebend sollte deshalb sein, wie eine Person ihr Geschlecht empfindet.“ Deshalb sollte eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens ohne Gutachten oder ärztliche Atteste beim Standesamt beantragt werden können.

Der Referentenentwurf des Justiz- und Innenministeriums sah zum Beispiel vor, dass transgeschlechtliche Menschen weiterhin ein aufwändiges Verfahren benötigen, um ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Anders als bei intergeschlechtlichen Personen sollte eine Erklärung gegenüber dem Standesamt nicht ausreichen. Voraussetzung sollte vielmehr eine „qualifizierte Beratung“ sein, über die eine „begründete Bescheinigung“ vorgelegt werden sollte. In dieser Bescheinigung sollten Ärzte oder Psychotherapeuten begründen, warum sich die betreffende Person „ernsthaft und dauerhaft einem anderen oder keinem Geschlecht als zugehörig empfindet und mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zu dem anderen oder keinem Geschlecht nicht mehr ändern wird“ (Gesetzentwurf). Damit kommt es zu einer Vermischung von Beratung und Begutachtung und nach wie vor zu einer impliziten Begutachtung. Außerdem sollte es weiter bei dem gerichtlichen Verfahren bleiben. Richter müssten dann darüber urteilen, ob die vorgelegte begründete Bescheinigung stimmig ist.

Aus Sicht der BPtK stellen die bisher geplanten Änderungen unzumutbare Hürden dar. Sie tragen auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreichend Rechnung, das in den vergangenen Jahren mehrfach einzelne Regelungen des bisherigen Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt und der staatlichen Überprüfung einer der intimsten Bereiche des Menschen – der Geschlechtsidentität – klare Grenzen gesetzt hat.

Zur Erläuterung: Transgeschlechtliche Menschen sind Personen, deren Geschlechtsidentität abweicht von der bei Geburt zugewiesenen Geschlechtsidentität. Intergeschlechtliche Menschen sind Personen, deren biologisches Geschlecht von Geburt an nicht eindeutig ausgeprägt ist und deshalb nicht den gesellschaftlichen Normen von Mann und Frau entspricht.