Halt, Hoffnung und Raum für gemeinsame Zeit

Tag der Kinderhospizarbeit

(BPtK) Heute ist der Tag der Kinderhospizarbeit. Ein Tag, an dem wir auf die Bedürfnisse von lebensverkürzend erkrankten Kindern und ihrer Familien aufmerksam machen und die Hilfe würdigen, die in der Hospizarbeit geboten wird. Die betroffenen Kinder haben ein Recht auf Teilhabe, auf schöne Stunden, unvergessliche Momente und auf Unterstützung, die weit über die medizinische Behandlung der Erkrankung hinausgeht.

»Dass die psychischen Aspekte der Erkrankung und die emotionale Entlastung berücksichtigt werden, spielt eine zentrale Rolle – sowohl für die Kinder als auch für ihre Familien. Kinderhospize schenken Halt, Hoffnung und Raum für gemeinsame Zeit und Gespräche. Sie sind Orte, an denen sich Kinder wertgeschätzt und sicher fühlen sowie mit ihren Wünschen und Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen. Die ambulante Kinderhospizarbeit unterstützt die Lebensqualität schwerkranker Kinder im häuslichen Familienumfeld“, sagt Cornelia Metge, im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer zuständig für Kinder und Jugendliche.

Jedes Kind verdient ein Leben in unantastbarer Würde und Freude, in Familie und Gemeinschaft unabhängig von der Schwere seiner Erkrankung.

Dafür steht das Symbol des grünen Bands, das der Deutsche Kinderhospizverein ins Leben gerufen hat.

Setzen auch Sie ein Zeichen der besonderen Wertschätzung für die Kinderhospizarbeit.

Hilfe für Arbeitnehmer*innen nach traumatischen Ereignissen am Arbeitsplatz

Fachtagung am 1. und 2. April 2025 in Dresden

(BPtK) Gewalterfahrungen, Katastrophenereignisse und Arbeitsunfälle stellen für Arbeitnehmer*innen extreme Belastungssituationen dar. Um langwierige Fehlzeiten und schwerwiegende gesundheitliche Folgen zu vermeiden, ist eine sofortige und geeignete Unterstützung der Betroffenen essenziell. Am 1. und 2. April bietet eine interdisziplinäre Fachtagung der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) daher die Möglichkeit, Wege für eine bessere Kooperation zwischen Unternehmen und Gesundheitssystem zu diskutieren.

Unter dem Titel „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ tauschen sich Psychotherapeut*innen, Betriebs-, Haus- und Fachärzt*innen sowie Expert*innen für Prävention und Reha-Management gemeinsam darüber aus, wie Arbeitnehmer*innen nach traumatischen Ereignissen adäquat geholfen werden kann. Als Grundlage dafür werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie bewährte und innovative Praxisbeispiele vorgestellt. Themen sind unter anderem:

  • Trauma-Prävention im betrieblichen Kontext,
  • Psychosoziale Notfallversorgung, Traumatherapie und
  • Ansätze zur erfolgreichen Wiedereingliederung nach traumatischen Ereignissen.

Die Tagung wird von der Bundespsychotherapeutenkammer in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Eine Akkreditierung der Veranstaltung für Psychotherapeut*innen ist bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer beantragt. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: https://www.dguv.de/iag/veranstaltungen/schnittstellen/2025/index.jsp

Gegen das Vergessen der NS-Morde an psychisch erkrankten Menschen

BPtK unterstützt Anerkennung der Opfer des NS-Terrorregimes

(BPtK) Die Ermordung, Zwangssterilisation und Verfolgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen durch das NS-Regime dürfen nicht vergessen werden. Fast 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs müssen diese Opfer endlich als Verfolgte des menschenverachtenden NS-Regimes anerkannt werden. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich des heutigen Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.

»Das NS-Regime hat mehr als 300.000 Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen, darunter mindestens 5.000 Kinder und Jugendliche, systematisch verfolgt und ermordet. Darüber hinaus wurden 400.000 Menschen zwangssterilisiert. Wir schulden diesen Opfern eine würdige Erinnerungskultur”, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Noch im Januar soll der fraktionsübergreifende Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Opfer von NS-‚Euthanasie‘ und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren“ im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. „Es ist ein bedeutender Schritt, wenn der Bundestag damit ausdrücklich diese Opfer der Nazi-Greuel als Verfolgte des NS-Regimes anerkennt”, so Benecke. „Zu lange sind diese Massenmorde beschwiegen worden. Das gilt auch für das Leid der Angehörigen und Hinterbliebenen. Die BPtK setzt sich dafür ein, die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen T4-Tötungsanstalten finanziell nachhaltig zu unterstützen”, sagt Benecke.

»Die Rolle der Täter*innen auch aus den Reihen der Medizin, der Psychologie und der Pflege muss weiter erforscht und intensiv aufgearbeitet werden. Zu viele Täter*innen wurden für ihre Taten nie bestraft”, so Benecke. Die BPtK unterstützt deshalb das aus dem Bundestag vorgeschlagene Projekt, künftig bundesweit Patientenakten und Personalunterlagen der Täter*innen zusammenzutragen, zu sichern und zu konservieren.

Psychotherapeutische Behandlungsangebote für psychische Erkrankungen als Folge sexuellen Kindesmissbrauchs

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bittet um Unterstützung

(BPtK) Auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) finden Betroffene, Angehörige und Fachkräfte Informationen zu telefonischen, Online- und Vor-Ort-Hilfen sowie zum Thema sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend.

Zum Portal gehört auch eine Datenbank mit deutschlandweiten Hilfsangeboten, denn für Betroffene ist es häufig schwer, spezifische Behandlungsangebote in ihrer Region zu finden. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus bittet deshalb auch Psychotherapeut*innen mit Expertise und Erfahrung in der Traumabehandlung, sich unter folgendem Link zu registrieren https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/ueber-uns/registrierung.

Psychische Gesundheit stärken: Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Forderungen der BPtK für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages

(BPtK) Der Reformstau in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend behoben werden. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit ihrem heute vorgelegten Positionspapier zur Bundestagswahl 2025.

»Deutschland verfügt über eine hochwertige psychotherapeutische Versorgung. Aber: Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen warten monatelang auf einen Therapieplatz – durchschnittlich 20 Wochen, im ländlichen Raum teils länger als ein halbes Jahr. Das darf so nicht bleiben. Ziel muss sein, die langen Wartezeiten mindestens zu halbieren“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Denn psychische Gesundheit ist Lebensqualität. Und: Psychische Erkrankungen brauchen Vorsorge und Versorgung. Psychisch erkrankte Menschen brauchen Reformen. Jetzt.“

Die Politik ist aufgefordert, erstens die Versorgung bedarfsgerecht auszubauen. Dazu gehören eine eigene Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, mehr Angebote vor allem im ländlichen Raum, eine intensive psychotherapeutische Behandlung in Krankenhäusern und eine gesetzlich finanzierte Weiterbildung gegen drohenden Fachkräftemangel.

Zweitens muss die Versorgung effizienter gestaltet werden. Nötig sind flexible interdisziplinäre Angebote, die gezielte Weiterentwicklung der regionalen Versorgung, Entlastung für Praxen und Kliniken von Bürokratie – und damit mehr Zeit für Patient*innen.

Drittens muss die Prävention verbessert und ein Mental Health Mainstreaming in allen relevanten Politikfeldern umgesetzt werden: Gesundheitsförderung, Entstigmatisierung, Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes, inklusives, barrierefreies und diverses Gesundheitswesen. All dies muss für alle Lebensbereiche konsequent zusammengedacht und miteinander verzahnt werden.

Sprechstunde und probatorische Sitzungen teils per Video möglich

Änderungen der Psychotherapie-Vereinbarung zum 1. Januar beschlossen

(BPtK) Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können seit dem 1. Januar 2025 in Teilen auch per Video durchgeführt werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung geeinigt. In dem Fall sind sowohl psychotherapeutische Sprechstunden als auch probatorische Sitzungen weiterhin mindestens in einem Umfang von 50 Minuten im unmittelbaren persönlichen Kontakt zu erbringen. Zusätzlich wird in der Vereinbarung empfohlen, dass jeweils die erste Sitzung im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfindet. In begründeten Ausnahmefällen kann von diesen Vorgaben abgewichen werden.

Zu beachten ist, dass Leistungen nach der Psychotherapie-Richtlinie auch künftig grundsätzlich im unmittelbaren Kontakt stattfinden. Insbesondere Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung erfordern grundsätzlich den unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Versichert*er. Dabei sind auch die entsprechenden Regelungen der jeweiligen Berufsordnung zu beachten.

Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern präventiv unterstützen

BPtK fordert rasche Maßnahmen nach der Bundestagswahl

(BPtK) Kinder von Eltern mit psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen brauchen dringend mehr Unterstützung. Sie haben ein deutlich erhöhtes Risiko, ebenfalls eine psychische Erkrankung zu entwickeln. Deutschland muss präventive Angebote für diese Zielgruppe dringend systematisch ausbauen.

»Die Anliegen von Kindern psychisch und suchtkranker Eltern dürfen nicht wieder in der Schublade verschwinden“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der Anhörung zum interfraktionellen Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“, die heute im Familienausschuss stattfindet. „Der Antrag zeigt: Alle Fraktionen sind sich einig, was zu tun ist, um diese Kinder und Jugendlichen endlich besser zu unterstützen“, so Dr. Benecke. „Wir fordern deshalb, dass diese Maßnahmen nach der Bundestagswahl zügig umgesetzt werden.“

»Die im Antrag geforderte stärkere sektorübergreifende Zusammenarbeit ist ein zentraler Baustein, um Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil umfassend zu helfen. Kooperationen zwischen Psychotherapeut*innen und der Jugendhilfe sollten schon möglich sein, bevor eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird“, fordert Cornelia Metge, BPtK-Vorstandsmitglied. „Denn das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Gesundheitswesen kann den Behandlungserfolg und eine gesunde Entwicklung des Kindes fördern.“ Darüber hinaus sind auch Möglichkeiten zu aufsuchender Psychotherapie in Kitas und Schulen nach Ansicht der BPtK entscheidend, um Kinder und Jugendliche besser zu erreichen.

Jedes vierte Kind in Deutschland hat einen psychisch oder suchterkrankten Elternteil. Der Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ (BT-Drs. 20/12089) wurde von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP in den Deutschen Bundestag eingebracht.

FAQ zu Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung

Schleswig-Holstein tritt den Abrechnungsempfehlungen bei

(BPtK) Auch Schleswig-Holstein hat am 18. Dezember 2024 als letztes Bundesland seinen Beitritt zu den am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesärztekammer (BÄK), Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfeträgern von Bund und Ländern für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen erklärt. Damit können Beihilfeberechtigte nun bundesweit von dieser Vereinbarung profitieren.

Um Auslegungsfragen zu den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen seitens der Kammermitglieder und der Mitgliedsunternehmen umfassend zu klären, haben BPtK, BÄK und PKV-Verband Auslegungshinweise miteinander abgestimmt und Frequently Asked Questions (FAQ) zusammengestellt, die ab sofort auf der Website der BPtK verfügbar sind.

Die FAQ behandeln sowohl die idealtypische Abfolge der neuen psychotherapeutischen Leistungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung als auch Leistungsausschlüsse bei den verschiedenen Analogleistungen und geben Hinweise zur Auslegung der einzelnen Abrechnungsempfehlungen.

Eine konkretisierende Klarstellung bezieht sich dabei auf die Empfehlung zur Erstellung des verfahrensspezifischen Berichts an die Gutachter*in (GOP-Nr. 85 analog). Hier ist bei der erstmaligen Erstellung für den Regelfall eine Begrenzung der Abrechnung auf den 3-fachen Ansatz, in besonderen Fällen mit schriftlicher Begründung auf den 4-fachen Ansatz vorgegeben.

Zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird klargestellt, dass bei der psychotherapeutischen Akutbehandlung und der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie auch die Bezugspersonenstunden über die GOP-Nr. 812 analog abgerechnet werden können und im Verhältnis von maximal 1:4 zusätzlich im Rahmen der Kurzzeittherapie beziehungsweise Akutbehandlung erbracht werden können.

Dr. Ben Möbius neuer Geschäftsführer der BPtK

Mentale Gesundheit stärken, Versorgung sichern

(BPtK) Dr. Ben Möbius hat am 1. Dezember 2024 die Geschäftsführung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) übernommen. Der Vorstand der BPtK hat ihn im Oktober dieses Jahres auf Basis eines Findungsverfahrens einstimmig berufen.

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke: „Wir freuen uns, mit Ben Möbius eine gesellschaftlich engagierte, sehr kompetente und politisch erfahrene Persönlichkeit für dieses wichtige Amt in anspruchsvoller Zeit gewonnen zu haben. Mehr denn je gehört mentale Gesundheit auf die politische Agenda. Mit Herrn Möbius möchten wir das Profil der BPtK als Partnerin der Politik, agiler Dienstleisterin für die Mitglieder, Thinktank für Mental Health und führender Akteurin im öffentlichen Dialog weiter schärfen. Ein zentrales Zukunftsthema ist eine Digitalisierung, die den Menschen nützt. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit.”

BPtK-Geschäftsführer Dr. Ben Möbius: „Mentale Gesundheit ist Lebensqualität, psychische Erkrankungen brauchen Vorsorge und Versorgung. Ich freue mich sehr und es ist mir eine große Ehre, in der Bundespsychotherapeutenkammer Verantwortung zu übernehmen für die bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung. Heute warten erkrankte Menschen durchschnittlich 20 Wochen auf eine Therapie. Mein Anliegen ist, dass sich dies ändert. Versorgung ausbauen, effizienter gestalten, Prävention verbessern, Health in all Policies – dafür arbeiten wir im herausragenden Netzwerk von BPtK und Landeskammern.”

Dr. Möbius hat Politikwissenschaft und Geschichte in Hamburg, Bamberg und Cambridge studiert. Nach Promotion und journalistischen Stationen war er ab 2001 persönlicher Referent des BDI-Präsidenten Dr. Michael Rogowski. Ab 2007 war er Stabschef im BDI sowie Leiter der Abteilungen Europa, Mobilität und digitale Gesellschaft, ab 2015 Hauptgeschäftsführer des Verbands der Bahnindustrie (VDB). Dr. Möbius ist verheiratet und hat zwei Töchter.

Der BPtK gehören 12 Landespsychotherapeutenkammern an. Sie vertritt damit auf Bundesebene die Interessen von rund 64.000 Psychotherapeut*innen. Die Geschäftsstelle mit rund 30 Mitarbeiter*innen hat ihren Sitz in Berlin.

Ohne schnelle psychotherapeutische Versorgung keine nachhaltige Suizidprävention

BPtK fordert Stärkung der Therapieangebote

(BPtK) Anlässlich der Anhörung zum Entwurf eines Suizidpräventionsgesetzes im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) schnellere psychotherapeutische Hilfe und bessere Prävention gefordert.

»Dass im Gesetzentwurf zielgruppenspezifische Maßnahmen vorgesehen sind und niedrigschwellig erreichbare Krisendienste geschaffen und ausgebaut werden sollen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Suizidprävention kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn die psychotherapeutische Versorgung gestärkt wird und suizidgefährdete Patient*innen unmittelbar einen Therapieplatz erhalten. Für Menschen in psychischen Notlagen und Krisensituationen sind wochenlange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz nicht zu verantworten“, mahnt Benecke.

»Gerade weil viele psychische Erkrankungen und Suchtkrankheiten mit einem deutlich erhöhten Risiko für suizidales Verhalten verbunden sind, müssen wir uns gemeinsam verstärkt dafür einsetzen, dass die Stigmatisierung und Tabuisierung weiter zurückgedrängt werden“, betont Benecke. „Nur in einer Gesellschaft, die diese Erkrankungen rechtzeitig erkennt und ernst nimmt, kann Hilfe rechtzeitig gesucht oder angeboten werden.”