Leitfaden für die Prüfung von Gesundheits-Apps veröffentlicht

BfArM-Verzeichnis schafft die erforderliche Transparenz

(BPtK) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seinen Leitfaden zur Prüfung von Gesundheits-Apps, die Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen ihren Patient*innen verschreiben können, veröffentlicht. „Sehr wichtig ist, dass im Verzeichnis erkennbar sein wird, ob die Gesundheits-App bereits auf ihre Wirksamkeit geprüft oder nur zur Probe zugelassen ist“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Damit liefert das BfArM die erforderliche Transparenz, um digitale Gesundheitsanwendung verantwortungsbewusst verordnen zu können.“ Im Verzeichnis wird auch die Studie nachzuschlagen sein, mit der die Wirkung einer Gesundheits-App überprüft wurde. Dadurch ist nachzuverfolgen, ob es eine Studie mit Kontrollgruppen war oder ein einfacher Vergleich einer Patientengruppe vor und nach einer digitalen Anwendung.

Die BPtK rät davon ab, Gesundheits-Apps zu verordnen, die noch nicht ausreichend geprüft sind. „Gesundheits-Apps können positive wie negative therapeutische Wirkung haben“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Patient*innen sollen nur digitale Gesundheitsanwendungen verordnet bekommen, wenn sie ausreichend geprüft und nicht nur zur Probe zugelassen wurden. Unsere Patient*innen sind keine Versuchskaninchen.“

Munz betont, dass auch wirkungslose Apps schädlich sein können: „Eine Gesundheits-App, die gar nicht oder zu wenig wirkt, kann z. B. den Eindruck verstärken, nicht gegen seine depressiven Stimmungen anzukommen.“ Für einen depressiv kranken Menschen ist es meist eine erhebliche Anstrengung, sich trotz seiner überwältigenden Gefühle der Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit psychotherapeutisch behandeln zu lassen. Misserfolge durch nicht wirksame Gesundheits-Apps untergraben die Therapiemotivation und können zu einer substanziellen Verschlechterung der Erkrankung führen.

Das BfArM plant, noch im Mai die Antragsformulare für Hersteller*innen zu veröffentlichen. Damit können voraussichtlich ab Ende August die ersten Gesundheits-Apps verordnet werden.

Keine vorschnelle Einführung der elektronischen Patientenakte

BPtK: Patient*innen brauchen Hoheit über ihre Daten von Anfang an

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die vorschnelle Einführung der elektronischen Patientenakte auf Kosten des Datenschutzes, wie sie heute mit der 1. Lesung des Patientendaten-Schutzgesetzes geplant ist. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kann zum 1. Januar 2021 technisch nicht sicherstellen, dass Versicherte die Hoheit über ihre elektronische Patientenakte haben. Dafür wäre insbesondere notwendig, dass sie für einzelne Dokumente, wie z. B. ärztliche Verordnungen, regeln können, wer sie lesen darf. Da die Programmierung der elektronischen Patientenakte diesen datenschutzrechtlich wichtigen Aspekt noch nicht gewährleistet, plant Minister Spahn, eine vorläufige Akte mit abgesenkten Standards ab 2021 einzuführen. Ein „differenziertes Berechtigungsmanagement“ für die Versicherten soll danach erst ab 1. Januar 2022 möglich sein.

„Die geplante Version der elektronischen Patientenakte ist noch unausgereift, ihre Einführung vorschnell“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Patient*innen brauchen von Anfang an die vollständige Hoheit über ihre Daten. Bisher kann psychisch kranken Menschen nicht empfohlen werden, die Patientenakte zu nutzen.“

Die BPtK lehnt außerdem ab, dass psychotherapeutische Praxen, die die Telematikinfrastruktur nicht nutzen und den Abgleich der Versichertenstammdaten nicht durchführen, finanziell sanktioniert werden. „Sanktionen führen allenfalls zu mehr Skepsis und mangelnder Akzeptanz der Telematikinfrastruktur“, gibt BPtK-Präsident Munz zu bedenken.

Corona: Besserer Ausgleich von Honorarausfällen

BPtK fordert Nachbesserungen für Psychotherapeut*innen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert einen besseren Ausgleich von Honorarausfällen für Psychotherapeut*innen. Bislang können Honorarausfälle nur ausgeglichen werden, wenn sie auf einen Rückgang der Patientenzahl (Fallzahl) zurückzuführen sind. In der psychotherapeutischen Versorgung beruhen die Honorarausfälle durch die Corona-Pandemie vor allem auf einer geringeren Behandlungsfrequenz pro Patient*in (Fallwert). Viele Patient*innen sagen Termine in laufenden Behandlungen ab, weil für sie das Ansteckungsrisiko bei einem Praxisbesuch zu groß ist und aus technischen Gründen auch keine Videobehandlung infrage kommt. „Dadurch kann ein großer Teil der Praxiseinnahmen wegfallen, ohne dass sich die Fallzahl pro Quartal verändert“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. Die BPtK fordert deshalb mit dem 2. Epidemie-Schutzgesetz, das heute im Bundestag beraten wird, entsprechende Nachbesserungen.

Die BPtK fordert ferner, während der Corona-Pandemie Abweichungen von den psychotherapeutischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen ausschließlich durch das Bundesgesundheitsministerium zu ermöglichen. Psychotherapeut*innen in Ausbildung befürchten, nicht zur staatlichen Prüfung zugelassen werden zu können, weil sie bis zur Prüfungsanmeldung noch nicht alle erforderlichen Behandlungsstunden erbringen können. Die Prüfungsmodalitäten sollten so flexibilisiert werden, dass sich Psychotherapeut*innen in Ausbildung auch dann zur staatlichen Prüfung anmelden können, wenn sie die erforderlichen Behandlungsstunden bis zur mündlichen Prüfung erbringen.

Besserer Schutz homosexueller und transgeschlechtlicher Menschen

BPtK begrüßt Verbot von Konversionsmaßnahmen

(BPtK) Der Deutsche Bundestag beschließt heute einen besseren Schutz von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen. Per Gesetz sind damit Maßnahmen verboten, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer minderjährigen Person zu ändern oder zu unterdrücken.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Gesetz Behandlungsversuche von Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit strafbar werden. „Konversionsmaßnahmen sind nicht nur stigmatisierend und diskriminierend, sondern auch psychisch gefährdend,“ erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Betroffene entwickeln häufiger depressive Erkrankungen, Angststörungen und Substanzmissbrauch und haben insbesondere als Jugendliche und junge Erwachsene ein erhöhtes Suizidrisiko.“

Die BPtK begrüßt ferner, dass nunmehr jegliches Werben, Anbieten und Vermitteln von Konversionsmaßnahmen verboten ist. Darüber hinaus hatte sich die BPtK allerdings auch dafür eingesetzt, beim Verbot auf eine Altersgrenze zu verzichten oder die Altersgrenze zu erhöhen, um auch junge Erwachsene besser zu schützen.

Krisen-Hotlines und zentraler Terminservice

BPtK-Wegweiser für psychisch kranke Menschen in der Coronakrise

(BPtK) Psychisch kranke Menschen können in vielen Bundesländern spezielle Video- und Corona-Sprechstunden nutzen, um sich psychotherapeutisch beraten und behandeln zu lassen. Für Termine können sie sich an die bundesweite Hotline 116 117 wenden. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg sowie Thüringen bieten zudem eine besondere Krisen-Hotline per Telefon oder Video während der Corona-Pandemie an. „Während der Coronakrise können sich insbesondere Depressionen und Angststörungen entwickeln und verschlimmern“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die BPtK hat deshalb die verschiedenen Angebote an psychotherapeutischer Beratung und Behandlung in einem „Wegweiser für psychisch kranke Menschen in der Coronakrise“ nach Bundesländern zusammengefasst.

  • Das Angebot der Praxen: Eine psychotherapeutische Beratung und Behandlung kann grundsätzlich auch weiter in den psychotherapeutischen Praxen stattfinden, trotz Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten. Die Behandlung einer psychischen Erkrankung gehört zur medizinisch dringend notwendigen Versorgung. Patient*innen können deshalb weiter Termine für eine Behandlung von Angesicht zu Angesicht machen oder bestehende Termine wahrnehmen, wenn sie keine Erkältungssymptome und sich nicht mit dem Coronavirus angesteckt haben. Die Praxen halten alle Hygienestandards ein, die dafür notwendig sind. Wem es nicht möglich ist, in die Praxis zu kommen, kann eine Behandlung per Video oder, wenn das nicht möglich ist, per Telefon angeboten werden.
  • Die psychotherapeutische Sprechstunde: Wer erstmals aufgrund psychischer Beschwerden Hilfe bei einer Psychotherapeut*in sucht, muss zunächst in die psychotherapeutische Sprechstunde. Diese kann in der Praxis oder per Videogespräch erfolgen. Die Psychotherapeut*in muss die Patient*in weiterhin zur Diagnostik sehen. Eine rein telefonische Beratung, ob eine Behandlung notwendig ist, ist nicht möglich.
  • Direkte Kontaktaufnahme in der Praxis: Um einen ersten Termin bei einer Psychotherapeut*in zu bekommen, können Patient*innen direkt in deren Praxis anrufen. Die Sprechzeiten, zu denen die Praxis telefonisch erreichbar ist, findet man auf der Internetseite der Praxis oder sie werden auf dem Anrufbeantworter angesagt.
  • Bundesweiter Terminservice: Wenn die gewünschten Praxen über keinen freien Termin verfügen, können sich Patient*innen auch direkt einen Termin über den Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung vermitteln lassen, der unter der bundesweiten Hotline 116 117 zu erreichen ist.
  • eTerminservice: In vielen Bundesländern bietet der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen auch die Möglichkeit, direkt bei Psychotherapeut*innen Video- oder Corona-Sprechstunden online zu buchen.
  • Spezielle Krisen-Hotline per Telefon oder Video: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Thüringen bieten während der Corona-Pandemie sogar spezielle Krisen-Hotlines per Telefon oder Video an. Für spezielle besonders belastete Personen, wie z. B. medizinisches Personal, gibt es darüber hinaus unterschiedliche bundesweite und landesspezifische Angebote zur telefonischen Beratung.
  • Hilfe für Familien: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Praxen und Beratungsstellen bieten ihre Hilfe, insbesondere bei psychischen Krisen und eskalierenden Konflikten in Familien, an.

„Alter ist kein Kriterium für Rationierung!“

Erfahrungsbericht 10: Prof. Eva-Marie Kessler über die Versorgung älterer Menschen

(BPtK) Darüber kann sie sich richtig aufregen. Darüber, wie jetzt in der Öffentlichkeit über ältere Menschen geredet wird. Viele von ihnen sind durch das Virus besonders gefährdet, weil ihr Immunsystem nicht mehr so stark ist oder weil sie bereits chronisch und mehrfach erkrankt sind. Aber als ob das nicht schon reicht, wird in der Öffentlichkeit jetzt diskutiert, ob das Alter ein Kriterium ist, nach dem an Coronakranke noch medizinische Hilfe verteilt werden soll. „Alter ist kein Kriterium für Rationierung!“, stellt Professorin Eva-Marie Kessler fest. In Großbritannien werden an knappe Beatmungsgeräte allerdings schon vor allem Jüngere angeschlossen. „Manche alte Menschen fühlen sich dadurch an gar nicht so gute alte Zeiten erinnert, als von ‚unwertem Leben‘ gesprochen wurde.“

„Wir müssen als Psychotherapeut*innen zeigen, dass wir für besonders gefährdete Personen da sind“, fordert die Professorin für Gerontopsychologie an der Medical School Berlin. „Viel drängender als bei Jüngeren stellt sich bei älteren Menschen zudem die Frage, wie wir überhaupt noch Wege finden, dass sie unsere Hilfe erreicht.“ Immer wieder hört Eva-Marie Kessler jetzt von Patient*innen: „Gut, dass ich noch den Termin mit Ihnen habe. Der Pflegedienst kommt ja schon nicht mehr. Ich traue mich aber nicht raus, weil ich Angst vor dem Virus habe. Mein Hausarzt hat auch seine Hausbesuche eingestellt.“

Ältere Menschen sind aufgrund der Coronakrise noch stärker isoliert als in normalen Zeiten. Manche kommen damit durchaus zurecht. Sie sind seit Jahren sehr an die Häuslichkeit gewohnt und können sich gut zurückziehen. Für sie sind die ersten Wochen der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gar nicht so anders gewesen. Die Tochter hat den Einkauf übernommen und damit war die Welt soweit in Ordnung. Andere haben bereits sehr viel erlebt und sind dadurch gestärkt und stabil. „Das wird auch vorübergehen“, sagen sie zuversichtlich und nutzen all ihre Kräfte, damit dies auch gelingt. Bei wieder anderen wecken die Warteschlangen allerdings ganz andere Erinnerungen. Erinnerungen an Krieg und Bomben. Diese traumatischen Erlebnisse prägen jetzt wieder ihr Erleben der allgegenwärtigen Ansteckungsgefahr. Bei vielen, die 75 Jahre und älter sind, wird aus der Angst sich anzustecken nicht selten Todesangst und aus Rückzug totale Isolation. Am Ende quälen sie sich mit der Erwartung, wegen Corona allein zu sterben.

„Ältere Menschen sind schon normalerweise psychotherapeutisch ausgesprochen schlecht versorgt“, kritisiert Psychotherapeutin Eva-Marie Kessler. Bei den Über-75-Jährigen mit einer depressiven Erkrankung erhält nicht einmal ein Prozent eine ambulante Psychotherapie.“ Die Gerontopsychologin setzt sich deshalb schon seit Längerem für mehr Hausbesuche durch Psychotherapeut*innen ein. „Wir müssen flexibler werden“, mahnt sie ihre eigene Profession. „Aber wie sollen wir jetzt Hausbesuche machen, wo es an Schutzkleidung mangelt?“ Und damit steht sie wie viele ihrer Kolleg*innen vor der grundsätzlichen Frage: „Wie ist Hilfe für ältere Menschen überhaupt noch möglich?“

Dass inzwischen eine telefonische Beratung und Behandlung möglich sind, war ein ganz entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Kontakt und Gespräch sind so wieder möglich. Doch bisher ist die Telefonbehandlung auf Patient*innen eingeschränkt, die bereits bei einer Psychotherapeut*in in Behandlung sind. Alle anderen sind ausgegrenzt. Wer neu erkrankt, bleibt unerreichbar und unbehandelbar. Denn mit Videotelefonaten, die bei allen Patient*innen eingesetzt werden können, kommen viele ältere Menschen nicht zurecht. Sicher, es gibt die jungen Alten, die mit Smartphone und Laptop vertraut sind und mit denen Psychotherapie auch per Bildschirm möglich ist. Aber es gibt auch die alten Alten, die manchmal motorisch kaum in der Lage sind, den Telefonhörer zu halten, die kognitive Einschränkungen haben, die blind sind. „Für die Mehrheit der Über-70-Jährigen ist nach meinen Erfahrungen die Behandlung per Videotelefonat deshalb nicht das richtige Mittel, weil keine entsprechende Technik – WLAN, Webcam – zur Verfügung steht.“, stellt Eva-Marie Kessler fest. „Ohne Telefon ist die Tür zur psychotherapeutischen Versorgung verschlossen.“

Selbst da, wo die Behandlung per Telefon möglich ist, reicht die Zeit, die dafür zur Verfügung steht, nicht aus. Mehr als 20 Telefonate à 10 Minuten im Vierteljahr sind nicht drin. „Das reicht für die Behandlung einer schwer depressiven Patient*in gerade in der jetzigen Situation hinten und vorne nicht aus“, kritisiert Eva-Marie Kessler. Angst und depressive Niedergeschlagenheit sind aber die häufigsten Reaktionen von älteren Menschen auf die Ansteckungsgefahr und häusliche Isolation.

Die Coronakrise erhöht auch den Aufwand an Gesprächen mit anderen, die sich um ältere Menschen kümmern. Mehr als normal sind koordinative Leistungen gefordert: Gespräche mit den Angehörigen, dem Pflegedienst, den Hausärzt*innen. „In der Not müssen wir vor allem individuelle Lösungen finden, wie wir älteren Menschen weiter helfen können“, erklärt die Psychotherapeutin. „Und dafür brauchen wir – noch mehr als sonst – Zeit!“

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz gefährden Gesundheit

BPtK fordert Anerkennung als Berufskrankheit

(BPtK) Psychische Erkrankungen verursachen rund 40 Prozent der Frührenten aufgrund von langfristiger Arbeitsunfähigkeit. Sie sind damit die häufigste Ursache für Renten wegen Erwerbsminderung. „Obwohl psychische Belastungen am Arbeitsplatz erheblich die Gesundheit gefährden, ist bisher noch keine einzige psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der heutigen Anhörung zur Reform des Unfallversicherungsrechts (7. SGB IV-Änderungsgesetz). „Psychische Erkrankungen gehören längst in die Liste der Berufskrankheiten.“

Die BPtK fordert deshalb, dass psychische Erkrankungen künftig ausdrücklich zum Beratungsauftrag des Sachverständigenrats „Berufskrankheiten“, der das Bundesarbeitsministerium berät, gehören. Außerdem sollten auch Psychotherapeut*innen in den Sachverständigenrat berufen werden, um dessen einseitige Ausrichtung auf körperliche Erkrankungen zu ergänzen.

Einmalige extreme Angst- und Schockzustände können schwere psychische Erkrankungen auslösen. Soldat*innen, die bei ihren kriegerischen Einsätzen in Lebensgefahr geraten, erleiden häufig posttraumatische Belastungsstörungen. Bus- und Bahnfahrer*innen erleben ebenfalls gravierende psychische Erschütterungen, wenn sie in einen tödlichen Unfall verwickelt werden. Aber auch chronische Belastungen wie Schichtdienst und dauerhafte psychosoziale Belastungen, denen Lehrer*innen, Erzieher*innen und Pflegekräfte ausgesetzt sind, können die seelische Gesundheit erheblich beeinträchtigen.

„Die Kinder saßen mit vor Freude geballten Fäusten vor dem Laptop!“

Erfahrungsbericht 9: Christine Breit über Psychotherapie in einem stark infizierten Landkreis

(BPtK) Damit hatte sie nicht gerechnet. Wie die kleineren Kinder sich freuten. Mit geballten Fäusten saßen sie vor dem Laptop und warteten darauf, dass Christine Breit begann. Auch für die Psychotherapeutin war diese Art der Behandlung per Bildschirm neu. Die Kinder saßen in ihrem Zimmer und Christine Breit dort, wo sie sonst immer zusammensaßen, in der Praxis. „Ich kenne jetzt Kinderzimmer ohne Ende“, berichtet die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Neuhausen, im Landkreis Esslingen, einem der am stärksten infizierten Landkreise in Baden-Württemberg. Der Praxisraum hatte sich durch das Onlinegespräch weit geöffnet, der persönliche Lebensraum der kleinen Patient*innen gehörte jetzt auf einmal mit dazu. Und der Kontakt trug. Den Kindern war die Psychotherapeutin so vertraut, dass es keine große Rolle spielte, wenn sie ihnen nicht direkt gegenübersaß. Sie war ja immerhin auf dem Tisch vor ihnen. Die Kinder und Eltern überwachten jedoch auch, dass niemand in das Zimmer tritt.

„Die jüngsten Patient*innen sind fünf Jahre alt“, berichtet Christine Breit. „Da sind anfangs fast immer die Eltern dabei, damit auch technisch alles funktioniert. Dann arbeite ich mit den Kindern aber allein und am Ende führe ich nochmals ein Gespräch mit den Eltern.“ Christine Breit hatte sich mit einem Seminar auf die neue Online-Videobehandlung vorbereitet, sich mit der Software vertraut gemacht und sich neue Spiele vorstellen lassen. „Neue Spiele kamen aber erst einmal gar nicht so gut an“, erzählt sie. „Das Gespräch über Laptop war neu genug. Spielen wollten die Kinder, was sie kannten.“ Zum Beispiel: Fang den Hut. Das Würfelspiel um die meisten Hütchen war ideal als Belohnung für die letzten zehn Minuten der Therapie. „Jeder hatte einen Würfel in seinem Zimmer und jeder musste ihn in die Kamera halten, damit zu sehen war, welche Zahl oben lag“, berichtet die Psychotherapeutin.

Christine Breit hat auch während der Coronakrise mehr Anfragen nach einem Behandlungsplatz, als sie annehmen kann. Die örtliche Ambulanz des psychiatrischen Krankenhauses war schon früh geschlossen. Lediglich Krisengespräche und Telefonate finden hier noch statt. Also sind die Eltern auf die niedergelassenen Psychotherapeut*innen angewiesen, wenn sie Hilfe für ihre Kinder benötigen. Viele ihrer bisherigen Patient*innen sind in Quarantäne, weil sie sich mit dem Virus angesteckt haben könnten. Deshalb kam die neue Möglichkeit, per Videotelefonat zu behandeln, gerade zum richtigen Zeitpunkt. „Ich war anfangs noch skeptisch gewesen, ob ein Gespräch über Laptop auch mit Kindern und Jugendlichen klappt“, berichtet die Psychotherapeutin. „Doch Kinder und Eltern reagierten durchweg so positiv, dass sie meine Bedenken schnell zerstreuten. Sie waren einfach sehr froh, dass ich trotz Quarantäne weiter für sie da war.“

Allerdings veränderte die Coronakrise auch die Psychotherapie. „Ich gebe jetzt viele Aufgaben, um die Kinder zu aktivieren“, stellt Christine Breit fest. „Die Kinder sind vor allem damit beschäftigt, wie sie mit der erzwungenen Isolation klarkommen. Sie vermissen Freunde und auch die Schule. Also habe ich ihnen Angebote gemacht, was sie machen können. Praktisch ist es häufig das, was ich sonst in einer Depressionsbehandlung empfehle.“

Eine 9-jährige Angstpatientin wäre anders auch gar nicht ansprechbar gewesen. Der Trailer eines Horrorfilms, den sie gesehen hatte, hatte bei ihr eine Angst vor allem ausgelöst, bis hin zu vorpsychotischen Symptomen. „Jetzt, während dieser Coronakrise, mit ihr positives Verhalten zu trainieren, wenn die Angst kommt, hätte sie völlig überfordert. Das Mädchen ist durch die allgemeine Angst vor dem Virus so beunruhigt, dass es jetzt darum ging, überhaupt den nächsten Tag zu überstehen.“

Einfacher als normal verlaufen dagegen die Gespräche mit Kindern und Jugendlichen, die an sozialer Phobie leiden, einer Angst, bei der sie Kontakte mit anderen meiden und sich zu stark zurückziehen. Per Video Kontakt mit Ihnen zu halten, war bereits die Konfrontation und ein Schritt in der Therapie weiter. Dafür mussten sie nicht raus in die Welt. Sorgen macht sich Christine Breit allerdings um die Kinder und Jugendlichen, die in Heimen leben, weil sie von ihren Eltern vernachlässigt wurden oder aus anderen Gründen nicht bei ihnen bleiben konnten. Die Wohngruppen außerhalb des Heims wurden jetzt geschlossen und die meisten Kinder zurück zu ihren Eltern geschickt. „Von vielen dieser Kinder höre ich gerade nichts mehr“, berichtet Christine Breit. „Ich kann nur hoffen, dass es ihnen im Moment gut geht.“

Ihr erstes Fazit mit der Videobehandlung ist besser als gedacht: „Ich kann jetzt die Vor- und Nachteile genauer einschätzen und auch überlegen, wann es später sinnvoll sein könnte, das Gespräch per Bildschirm in der Psychotherapie zu nutzen.“ Schnelleres Internet hat sie schon bestellt. Interessant ist auch, sich nebenher noch schriftlich mit den Kindern auszutauschen: per „Chatbot“, einem kleinen Textfeld oben rechts im Bildschirm, mit dem man sich Nachrichten schreiben kann. Oder Links. Oder Dateien. „Eine gute Ergänzung zum Gespräch“, findet Christine Breit. Am liebsten hätte sie auch noch ein virtuelles Whiteboard, ein Programm, mit dem das Kind noch zeichnen könnte. „In der Videotherapie stecken mehr Möglichkeiten, als ich gedacht habe“, stellt die Psychotherapeutin fest. „In der Coronakrise ist es bereits unverzichtbar. Wer meine Hilfe braucht, kann sie so bekommen. Dennoch freue ich mich wieder auf den direkten Kontakt zu meinen Patient*innen.“

„Alle psychisch kranken Menschen müssen Hilfe erhalten können“

Interview der Ärzte Zeitung mit BPtK-Präsident Munz

(BPtK) Ärzte Zeitung: Telefonische Erstbehandlungen von Hilfesuchenden werden Psychotherapeuten nicht bezahlt. Sie sind eigentlich sogar laut Berufsordnung unzulässig. Warum wollen Sie diese Regel knacken?

Dr. Dietrich Munz: Alle psychisch kranken Menschen müssen Hilfe erhalten können. Wenn es auf Grund der Corona-Pandemie nicht möglich ist, einen ersten Kontakt persönlich oder per Video herzustellen, muss ausnahmsweise auch ein telefonisches Gespräch möglich sein. Die psychotherapeutische Versorgung darf nicht systematisch Patientengruppen ausschließen. Deshalb muss es eine telefonische Beratung und Behandlung für Neuerkrankte geben können. Dies ist umso notwendiger, weil viele andere Hilfsangebote wie zum Beispiel tagesklinische Behandlungen und Angebote von Beratungsstellen derzeit wegfallen.

Sie haben sich per Brief an Gesundheitsminister Jens Spahn gewandt. Was hat er Ihnen in Aussicht gestellt?

Munz: Bisher haben wir auf unsere Anfrage noch keine Rückmeldung. Wir hoffen aber auf seine Unterstützung. Unser Eindruck ist das er die erheblichen psychischen Belastungen, die mit der Pandemie verbunden sind, sehr deutlich sieht.

KBV-Chef Gassen hält telefonische Erstbehandlungen für nicht hilfreich. Warum können Sie ihn nicht vom Sinn einer solchen Regelung überzeugen?

Munz: Wir hoffen, dass er noch einmal darüber nachdenkt, dass Neuerkrankte nicht systematisch von professioneller Hilfe ausgeschlossen werden dürfen. Insbesondere ältere Menschen verfügen oft nicht über die technischen Voraussetzungen, per Videotelefonat behandelt zu werden. Darunter sind eine große Zahl dementer Menschen, aber auch Menschen mit starken körperlichen Einschränkungen.

Anderseits sind zum Beispiel Über-70-Jährige bisher so gut wie nicht in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung. Nicht wenige erleben aufgrund ihrer chronischen und vielfachen Erkrankungen die allgegenwärtige Ansteckungsgefahr jedoch mit Todesangst. Dies verschlimmert ihre ohnehin schon häufigen depressiven Symptome. Der grundlegende Ausschluss einer besonders gefährdeten Personengruppe in dieser Notlage ist unverantwortlich. Dabei sehen wir telefonische Erstkontakte selbst sehr kritisch. Sie sind in normalen Zeiten nach unserer Berufsordnung sogar untersagt. Aber im Moment ist alles anders. Unsere Patienten brauchen uns und wir stellen uns in dieser Krisensituation der Herausforderung.

Wie viele Menschen haben vor dem Ausbruch der Coronakrise telefonisch bei Psychotherapeuten um eine Beratung oder Behandlung gebeten?

Munz: Hierzu liegen uns leider keine Zahlen vor. Vor der Corona-Pandemie war die Sprechstunde allerdings der Weg, auf dem unsere Patienten Kontakt zu einem Psychotherapeuten aufgenommen haben.

Welche Rückmeldungen haben Sie zum aktuellen Bedarf an telefonischen Erstsprechstunden?

Munz: Wir erhalten täglich Anfragen von Mitgliedern mit der Bitte, telefonische Behandlungen zu ermöglichen. Oft wird darauf verwiesen, dass die Internetverbindung oder gerade bei älteren Patienten die technische Ausstattung für eine Videobehandlung nicht ausreicht. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten berichten, dass Homeoffice, Homeschooling, aber auch die Anforderung an die Videobehandlung die soziale Spaltung im Land verstärkt. Familien mit niedrigen Einkommen können sich das technische Equipment schlicht nicht leisten.

Würden durch psychotherapeutische Sprechstunden per Telefon den Kassen zusätzliche Kosten entstehen? Oder müsste hier innerhalb von ärztlichen Budgets umverteilt werden?

Munz: Wenn die jetzt gefundene Lösung für telefonische Behandlung und Beratung auch auf Erstkontakte ausgeweitet würde, entstünden den Krankenkassen keine zusätzlichen Kosten da diese Leistung über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung finanziert wird. Dann allerdings würden die Psychotherapeuten dieses Beratungsangebot quasi selber bezahlen. Wir fordern daher auch diese Leistungen extrabudgetär zu vergüten.

Wären Hausbesuche eine Alternative für den Start der Behandlung? Um dann in die telefonische Regelbehandlung einsteigen zu können.

Munz: Grundsätzlich sind für einen Teil der Patienten Hausbesuche für das Erstgespräch vorstellbar. Jedoch können damit nicht diejenigen erreicht werden, die in Quarantäne sind oder wegen eines Erkrankungsrisikos keinen persönlichen Kontakt zur Psychotherapie haben können.

„Siehst du, meine Tür hier ist zu. Deine auch?“

Erfahrungsbericht 8: Rita Nowatius über Videobehandlung in einer ADHS-Schwerpunktpraxis

(BPtK) Die Psychotherapeutin traute ihren Ohren nicht. Der erste Junge, den sie fragte, wann er während der Coronakrise aufstehe, antwortete „11 Uhr“. Damit gehörte er schon eindeutig nicht mehr zu den Frühaufstehern. Der zweite antwortete dann aber schon: „13 Uhr“. Auch bei ihm war nächtelanges Online-Spielen der Grund. Und als der dritte tatsächlich sagte: „17 Uhr“ war die Diagnose „fehlender Tag-Nacht-Rhythmus“ schon fast eine Untertreibung. Dass sie die Nacht zum Tag machen, führte bei allen dreien dazu, dass ihnen tagsüber die Motivation für die Schulaufgaben fehlte. Dafür mangelten keinem die „sozialen Kontakte“. Im mitlaufenden Online-Chat besprachen die jugendlichen Nachtfalter während der Spiele die Welt im Allgemeinen und die Coronakrise im Besonderen.

Fachleute sprechen bei „extremem Aufschieben“ von „Prokrastination“. Rita Nowatius, Psychotherapeutin in Düsseldorf mit einer Schwerpunktpraxis für ADHS, übte mit den drei Jungen „Tagesstruktur“ einhalten und „sich selbst organisieren“, auf gut Deutsch: Aufstehen zu einer Zeit, in der sie sonst auch für die Schule aufstehen, und ran an die Schulaufgaben und immer schön im Rhythmus: 1,5 Stunden Aufgaben erledigen und dann Pause, dann wieder 1,5 Stunden und so weiter bis mittags und dann „Bewegung“, was aber nicht so einfach war, weil während der Coronakrise auch die Sportvereine dicht sind. Hier ist Kreativität gefragt hinsichtlich individueller Anregungen je nach Lebenskontext und Störungsbild jeder einzelnen Patient*in.

Nicht jede Lehrer*in ist mit dem Aufgabenpaket, das sie ihren Schüler*innen anstatt des Unterrichts zum Bearbeiten schickt, wirklich eine Hilfe. „Manchmal weiß die Deutschlehrer*in nicht, was die Mathelehrer*in an Aufgaben gestellt hat“, berichtet die Düsseldorfer Psychotherapeutin.

Zudem benutzt jede Schule unterschiedliche Plattformen, teilweise sogar drei verschiedene inklusive Messenger und Videokonferenzen. Da blickt ein Teil der Schüler*innen und Eltern gar nicht mehr durch. Gerade auch das Gliedern des Lernstoffs in einzelne Schritte überfordere viele Schüler*innen. „Die Eltern schaffen nicht immer die Unterstützung, die die Kinder benötigen“, schildert Rita Nowatius ihre Erfahrungen. „Andere Schüler*innen, die Hochbegabten, sind dagegen völlig unterfordert, bekommen aber keine Extra-Rätselaufgaben.“

In Coronazeiten ist die Psychotherapeutin besonders gefordert und muss neben der Therapie eines Aufmerksamkeitsdefizits und einer Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei ihren jungen Patient*innen auch noch eine mögliche Online-Spielsucht im Auge behalten. Wieder andere erfahren in ihren Familien jetzt verbale und körperliche Gewalt, weil die erzwungene Enge und finanzielle Existenzängste die Konflikte eskalieren lassen. „Meine Patient*innen benötigen gerade deutlich mehr Unterstützung als normal“, fasst sie zusammen. Rund ein Viertel ihrer Patient*innen ist durch die erzwungene Isolation in einer psychischen Krise.

Rita Nowatius war vom Coronavirus nicht überrascht. Auf Viren ist sie seit der Schweinegrippe im Winter 2009/2010 vorbereitet. „Schon damals gab die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Hygieneempfehlungen heraus“, berichtet die Psychotherapeutin: Damals übte sie schon das Begrüßen mit dem Faustgruß, jetzt ohne Berührung, sowie das Händewaschen. Bei Corona ist die Sache allerdings etwas komplizierter, insbesondere weil ein großer Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden soll. Hinzu kommt die Umstellung auf die Behandlung per Video-Chat. „Ein paar Tage kam ich nicht vor 22 Uhr aus der Praxis, weil ich jede Patient*in am Abend vor dem Termin angerufen und mit ihr die neue Technik durchgesprochen habe“, erzählt Rita Nowatius.

Bei den ersten Terminen schwenkte die Psychotherapeutin den Laptop durch ihr Behandlungszimmer und zeigte den Kindern: „Ich bin genau da, wo wir sonst zusammen sind. Wo bist du?“ Woraufhin ihre Patient*innen sie durch das Kinderzimmer oder Wohnzimmer, einmal sogar in das Bett im elterlichen Schlafzimmer führten, in dem sie sich befanden, weil kein anderer Raum zur Verfügung stand. „Ich bin alleine. Du auch?“, war die nächste Frage. Wenn dann die Eltern im Hintergrund auftauchten, dankte Rita Nowatius ihnen für die Hilfe beim Einrichten des Video-Chats, komplimentierte sie danach aber aus dem Zimmer heraus. Die Kinder sollten so frei reden können, wie sonst auch. „Siehst du, meine Tür hier ist zu. Deine auch?“

Bisher hat noch keine der in Behandlung befindlichen Patient*innen abgesagt, berichtet die Psychotherapeutin, „und ständig kommen Neuanfragen“. Rita Nowatius hat deutlich gemacht, dass sie weiter für jede*, die sie braucht, da ist. Denn darum geht es ja auch noch. Nicht nur die besonderen Belastungen der Coronakrise aufzufangen, sondern mit der Behandlung der psychischen Erkrankungen fortzufahren: Eltern und Kinder zu unterstützen, mit der ADHS-Erkrankung klarzukommen. Eine psychotisch erkrankte 65-Jährige während ihrer Schübe von Angst und Wahn zu stützen. Oder mit der Tochter, die bei allem zwanghaft die Bestätigung ihrer Mutter benötigt, zu üben, ohne diese Bestätigung auszukommen. Viele fragt sie auch: „Haben Sie noch genügend Medikamente?“ Und dabei geht es nicht nur um ausreichend Psychopharmaka, sondern auch um Medikamente für körperliche Erkrankungen. „Rezepte können Sie sich jetzt auch per Post schicken lassen“, ist für viele ältere Patient*innen ein wichtiger Hinweis. Viele von ihnen scheuen momentan den Weg zur Arztpraxis.

„Videogespräche sind deutlich anstrengender als das reale Behandeln in der Praxis“, fasst Rita Nowatius ihre Erfahrungen der ersten Coronawochen zusammen. Immer konzentriert auf den Bildschirm zu schauen. Nicht mehr alles sehen zu können, wie die Kinder reagieren, weil der Bildausschnitt begrenzt ist. Nicht mehr so einfach wie gewohnt Bewegung in das Gespräch einbauen zu können. „Das war auch für mich eine Herausforderung“, berichtet sie. Weshalb auch sie beherzigte, was sie ihren Patient*innen bei den Hausaufgaben empfohlen hatte: „Regelmäßig Pause machen.“