Corona-Sonderregelungen: Videobehandlung verlängert

Telefonische Beratung nicht mehr möglich

(BPtK) Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im dritten Quartal gelten die Sonderregelungen während der Coronakrise. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

Dagegen ist telefonische Unterstützung von Patient*innen, die bereits in psychotherapeutischer Behandlung sind, nicht mehr abrechenbar. Aufgrund der zunächst rückläufigen Infektionszahlen und den Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen hat der Bewertungsausschuss nun beschlossen, diese Sonderregelung nicht über den 30. Juni hinaus zu verlängern.

Akutbehandlung und Gruppenpsychotherapie können weiterhin nicht per Video erbracht werden. Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie können jedoch ohne weiteren bürokratischen Aufwand in Einzelsitzungen umgewandelt werden. Dafür muss kein Antrag bei der Krankenkasse oder ein Bericht an den Gutachter erfolgen. Dies gilt vorerst bis zum 30. September 2020.

BPtK-Zukunft: Infos zur Ausbildung für künftige Psychotherapeut*innen

Das ändert sich ab dem 1. September 2020

(BPtK) Die Reform der Psychotherapeutenausbildung tritt am 1. September in Kraft. Der Weg zu einer Approbation als Psychotherapeut*in führt ab dann über ein spezielles Universitätsstudium. Daran schließt sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur Fachpsychotherapeut*in an. Für einen Übergangszeitraum ist auch noch eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in möglich.

Die „Infos für künftige Psychotherapeut*innen“ in der neuen Reihe „BPtK-Zukunft“ fassen die wesentlichen Neuerungen zusammen: Was ist das Neue am Studium und an der Weiterbildung? Was sind die Vorteile der neuen Aus- und Weiterbildung? Wann starten die neuen Studiengänge? Für wen gelten die Übergangsregelungen?

BPtK-Zukunft: Prüfsteine für eine moderne Psychiatrie

Mitgliederinformation zu den Personalvorgaben für die Psychiatrie

(BPtK) Unter dem Titel „BPtK-Prüfsteine für eine moderne Psychiatrie“ hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Information für Psychotherapeut*innen in den Kliniken veröffentlicht. Wie sollte die psychiatrische Klinik der Zukunft aussehen und welchen Stellenwert muss in ihr die Psychotherapie haben? Wie sollten dort künftig Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten für Psychotherapeut*innen aussehen? Aus Sicht der BPtK sollte die Psychiatrie der Zukunft folgende Anforderungen erfüllen:

  • Patient*innen müssen mindestes 100 Minuten Einzelpsychotherapie und 180 Minuten Gruppenpsychotherapie in der Woche erhalten, wobei Umfang und Frequenz der einzelnen Interventionen an den individuellen Patientenbedarf angepasst werden müssen.
  • Ermittlung des Behandlungsbedarfs für verschiedene Patientengruppen anhand objektiver, nachvollziehbarer und überprüfbarer Merkmale. Es muss klar sein, nach welchen Merkmalen, z. B. Diagnose, psychosoziale Einschränkungen, somatische Komorbiditäten, Patient*innen klassifiziert werden und welcher Leistungsanspruch für sie damit verbunden ist.
  • Definition eines neuen, modernen Aufgaben- und Kompetenzprofils für die Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen. Dazu gehören die Integration der Psychotherapeut*innen auf Augenhöhe mit den Ärzt*innen in Leitungsfunktionen und Behandlungsverantwortung.
  • Überprüfung der Personalausstattung der Kliniken und Ausschluss von Quersubventionierung anderer Krankenhausbereiche oder Finanzierung von Krankenhausinvestitionen, wie sie in Psych-PV-Zeiten praktiziert wurden. Sanktionen bei Unterschreitung der Mindeststandards.

Die Publikation, die in der neuen Reihe „BPtK-Zukunft“ erschienen ist, kann jetzt heruntergeladen werden:

Konzeptpapier zur Bewältigung der COVID-19-Krise

Herausforderungen, Ziele und Maßnahmen aus psychologischer Sicht

(BPtK) Die Ausbreitung von COVID-19 Infektionen konnte in Deutschland durch drastische Maßnahmen rasch eingedämmt werden. Seitdem tritt in der gesellschaftlichen Debatte die Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen in den Vordergrund. Es droht ein Stimmungswandel in der Bevölkerung, der den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die aktive Mitarbeit der Bevölkerung an den weiterhin erforderlichen Maßnahmen zur Krisenbewältigung gefährdet.

Gemeinsam haben sich der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) in einem Konzeptpapier zu den psychologischen Herausforderungen, Zielen und Maßnahmen im Umgang mit der Pandemie geäußert. Zu den Kernthemen Stimmungswandel, Schutzverhalten, psychische Folgen, gesellschaftlicher Zusammenhalt und der Notwendigkeit einer repräsentativen Datengrundlage benennen die vier Trägerorganisationen des Deutschen Psychologie Preises zentrale Herausforderungen und empfehlen konkrete Maßnahmen.

Geschlecht und Vornamen selbst bestimmen

BPtK unterstützt Abschaffung des Transsexuellengesetzes

(BPtK) Transgeschlechtliche Menschen müssen bisher ein aufwändiges bürokratisches Verfahren durchlaufen, wenn sie ihren Vornamen oder ihr Geschlecht z. B. in Personalausweisen ändern wollen. Bislang müssen zwei Sachverständige ihren Wunsch gutachterlich befürworten, damit sie ihre geänderte Geschlechtsidentität auch amtlich dokumentieren können. „Diese Begutachtungspraxis diskriminiert transgeschlechtliche Menschen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Über die geschlechtliche Identität kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst. Deshalb sollte jeder Mensch selbst und unabhängig von einer gutachtlichen Prüfung darüber bestimmen können.“

Die BPtK unterstützt deshalb die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und die Einführung eines Gesetzes zur geschlechtlichen Selbstbestimmung, das heute von den Grünen im Bundestag eingebracht wird. Danach soll künftig das „Geschlechtsempfinden“ von trans- und auch intersexuellen Menschen ausreichen, wenn sie ihren Vornamen oder ihr Geschlecht in ihren Ausweisen ändern wollen. Bestehen noch offene Fragen bei der Geschlechtsidentität, soll ein Anspruch auf eine kostenlose und anonyme Beratung bestehen. Beratungsstellen können bei Bedarf insbesondere auch psychotherapeutische Hilfen vermitteln und Familienangehörige unterstützen, die geänderte Geschlechtsidentität ihrer Angehörigen zu akzeptieren. Die FDP-Bundestagsfraktion legt einen Gesetzentwurf vor, der in die gleiche Richtung weist.

Der Gesetzentwurf stellt auch klar, dass genitalverändernde Operationen im Kindesalter verboten sind, soweit diese aus medizinischen Gründen nicht erforderlich sind. „Dies ist ein wichtiger Schutz für intergeschlechtliche Kinder“, erläutert BPtK-Präsident Munz. „Diese chirurgischen Eingriffe im Säuglings- und Kindesalter zielen darauf ab, die körperliche Erscheinung und Funktion mit den binären Geschlechterstereotypen von Mann und Frau in Einklang zu bringen. Die Entscheidung über das eigene körperliche Erscheinungsbild ist jedoch eine höchstpersönliche Entscheidung, die solange aufgeschoben werden sollte, bis die Person reif genug ist, selbst darüber zu entscheiden.“ Genitalverändernde Operationen sind in der Regel nicht mehr rückgängig zu machen und können schwerwiegende, langfristige körperliche und psychische Leiden verursachen. In einem Antrag fordert die Linke auch Entschädigungen für Menschen, die im Kindesalter operiert oder sterilisiert wurden.

Fast jedes dritte Kind durch Schulschließungen psychisch belastet

Forsa-Umfrage zu Homeschooling in Corona-Zeiten

(BPtK) Fast jede dritte Heranwachsende* leidet psychisch unter den Folgen der Schulschließungen während der Corona-Pandemie. Dies zeigt die bundesweite Befragung zu Homeschooling in Corona-Zeiten der DAK-Gesundheit. 29 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen gaben in der Studie an, dass sie sich während der Schulschließungen schlechter oder sogar deutlich schlechter gefühlt haben als davor. Etwa ein Drittel von ihnen fühlte sich in der Zeit oft oder sogar sehr oft gestresst und ein Viertel berichtete davon, oft oder sogar sehr oft traurig gewesen zu sein.

„Rund ein Drittel der Kinder und Jugendlichen ist durch die Coronakrise stark belastet. Ihnen fehlen der gewohnte Alltag, der Kontakt und der Austausch mit Gleichaltrigen sowie Sport und Bewegung“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Kommt es zu einer zweiten Infektionswelle, sollten die Lehrer*innen nicht nur für die Hausaufgaben, sondern auch für virtuellen Kontakt und Austausch zwischen den Schüler*innen sorgen. Wenn sie Anzeichen für psychische Belastungen bemerken, können sie auf Beratungsstellen und psychotherapeutische Praxen verweisen, die schon während der ersten Welle stets ansprechbar waren.“

Das Forsa-Institut hatte im Mai im Auftrag der DAK-Gesundheit etwa 1.000 Erwachsene und jeweils ein zugehöriges Kind im Alter von zehn bis 17 Jahren nach ihren Erfahrungen mit Homeschooling in Corona-Zeiten und ihren Auswirkungen auf ihr psychisches und körperliches Befinden befragt.

„Die Gesundheitsversorgung muss mit dem Außergewöhnlichen rechnen“

Interview mit Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK

(BPtK) Herr Munz, warum hat uns die Corona-Pandemie so herausgefordert?

Die Corona-Pandemie war für jeden Einzel­nen zunächst einmal eine sehr ansteckende Erkrankung, im schlimmsten Fall mit tödli­chem Verlauf. Sie hat aber auch die Gesund­heitssysteme an ihre Grenzen geführt, weil sie für eine solche Ausnahmesituation nicht mehr ausgelegt sind. Ärzt*innen standen in nicht wenigen Ländern vor der Entscheidung, wen behandeln wir noch und wen lassen wir sterben. Die Normalität des medizinischen Alltags war dahin. Die Fragilität des einzelnen Lebens war wieder tagtäglich spürbar, aber auch die Verwundbarkeit unserer Zivilisation.

Was ist dadurch sichtbar geworden?

Etwas sehr Grundsätzliches: Dass wir auf außergewöhnliche Notlagen gesundheitspo­litisch gar nicht mehr ausreichend vorberei­tet sind. Alle Planungen gehen nur noch vom alltäglichen Durchschnitt aus. Die Grenzen dieser Logik des normal Nötigen bekamen wir durch die Corona-Pandemie deutlich aufgezeigt. Es wurde wieder klar, dass gera­de Gesundheitsversorgung mit dem Außer­gewöhnlichen rechnen muss. Auch unser Gesundheitssystem unterliegt aber seit Lan­gem einer kurzsichtigen Just-in-Time-Ra­tionalität. Das Coronavirus hat uns wieder an sozialstaatliche Selbstverständlichkeiten erinnert: Unser Wohlfahrtsstaat ist nicht zu übertreffen, wenn das Schicksal zuschlägt. Das gilt nicht nur für den Einzelnen, son­dern auch für uns als Gesellschaft insgesamt. Gesundheitspolitik ist öffentliche Daseins­vorsorge. Sie ist ein öffentliches Gut, bei dem der Markt versagt. Zu diesen Gütern zählen neben Gesundheit Nahrung, Bildung, Wohnen, Umwelt und Kultur. Corona hat am Beispiel Gesundheit gezeigt, wie essenziell bei diesen Gütern staatliches Handeln und gesellschaft­lich organisierte Vorsorge ist.

Sind Krisen und Katastrophen denn so außergewöhnlich?

Keineswegs, sie werden allerdings zu schnell wieder ausgeblendet. Dies ist der Blindheit politischer Standardprozesse geschuldet. Krisen und Katastrophen begleiten uns tat­sächlich ständig. Die beiden Weltkriege des vergangenen Jahrhunderts liegen noch in der Lebenszeit heutiger Menschen. Ebenso die weltweite Wirtschaftskrise von 1929 und die Finanzkrise von 2008. Auch Tschernobyl 1986 und Fukushima im Jahr 2011 sind uns noch gut in Erinnerung. Naturkatastrophen, Dürren, Überschwemmungen, zerstörerische Stürme begleiten uns fast regelmäßig in den Nachrichten. Selbst an alarmierenden Vor­läufern des Coronavirus hat es nicht gefehlt. Es gab die beiden Grippewellen H5N1 im Jahr 1997, H1N1 im Jahr 2009 und die beiden Coro­na-Epidemien Sars im Jahr 2003 und Mers im Jahr 2012. Das Außergewöhnliche ist auf längere Sicht gar nicht so auffällig. Wenn uns die Corona-Pandemie etwas lehrt, dann die Verpflichtung vorauszusehen, was auch unerwartet hereinbrechen kann.

Was schlagen Sie vor?

Wir brauchen nicht nur ein Konjunkturpro­gramm zur wirtschaftlichen Wiederbelebung, eine gut geplante Rücknahme der drastischen Einschränkungen staatsbürgerlicher Rechte, sondern auch eine neue Justierung, was uns öffentliche Daseinsvorsorge wert ist. Die­se Frage geht über die Coronakrise hinaus. Pandemien hat die Menschheit als Ganzes bisher immer noch überlebt. Beim Klima­wandel sind dagegen tatsächlich apokalyp­tische Entwicklungen möglich. Der Anstieg der Luft- und Meerestemperatur und des Meeresspiegels kann Prozesse auslösen, die nicht mehr umkehrbar sind und das Leben auf der Erde radikal verändern. Mehr noch als in der Coronakrise wird die Menschheit bei der Klimakrise beweisen müssen, dass sie zu vorausschauendem Handel fähig ist. Was wir deshalb gerade in Krisen brauchen, ist eine Politik, die besonnen über den Tag hinaus denkt, die Risiken abwägt, auch die außergewöhnlichen, und Verantwortung für Staat und Gemeinwesen übernimmt.

Ist eine solche besonnene Politik durch zunehmende Irrationalität gefährdet?

Ja und nein. Ja, weil Krisen und Katastro­phen seit jeher die Suche nach irrationalen Erklärungen fördern. Die beiden Pestepide­mien zwischen dem 14. und 18. Jahrhundert galten auch als Zeichen göttlichen Zorns. Statt den Grund für die tödlichen Erkran­kungen zu suchen, suchten die Menschen nach Schuldigen. Juden und Frauen waren beliebte Sündenböcke. Auf diese destruktive Angst im Angesicht von Not und Verzweif­lung hat Europa schon einmal eine Antwort gefunden: den rationalen Diskurs, die Über­prüfung jeder These anhand von Argumenten und Belegen. Bisher haben die irrationalen Erklärungen auch noch keine Mehrheiten gefunden. Ich halte auch nichts davon, ande­re und seien es auch abwegige Meinungen zu verbieten. Das ist im Grunde anti-demokra­tisch. In einer demokratischen Öffentlichkeit führt kein Weg an einem rationalen Diskurs vorbei. Langfristig setzt sich die Vernunft immer wieder durch, wobei es zeitweise zu schwerer Irrationalität kommen kann. Aber Irrungen und Wirrungen – so meine Über­zeugung – lassen sich nicht durch Verbote aus der Welt schaffen.

„Wie waren Ihre Erfahrungen mit der Videobehandlung?”

BPtK startet Onlinebefragung von Psychotherapeut*innen

(BPtK) Die Corona-Pandemie hatte auch dies verändert: Weil viele Patient*innen sonst nicht erreichbar waren, boten Psychotherapeut*innen ihnen Videobehandlungen an. Jetzt will die Bundespsychotherapeutenkammer wissen: „Wie waren Ihre Erfahrungen?“. Es geht darum, Nutzen und Grenzen dieser Fernbehandlung besser einschätzen zu können. Die Befragung richtet sich an alle Psychotherapeut*innen unabhängig davon, ob sie diese bereits vor oder während der Corona-Pandemie eingesetzt haben, diese häufig oder gar nicht nutzen und ob sie sie als hilfreich oder problematisch beurteilen. Die Antworten sollen helfen, die gesundheitspolitische Diskussion über Videobehandlung nach der Corona-Pandemie mit den Erfahrungen der Praktiker*innen fundiert führen zu können.

Die Onlinebefragung richtet sich an alle Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Die Beantwortung des gesamten Fragebogens dauert circa zehn Minuten. Dabei werden keine personenbezogenen Daten erhoben, sodass die Teilnehmer*innen anonym bleiben. Zur Onlinebefragung gelangen Sie über den folgenden Link: https://www.soscisurvey.de/test205913/

Mehr Personal für Psychiatrie und Psychosomatik

Öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags

(BPtK) Politiker*innen des Deutschen Bundestages befassen sich heute noch einmal mit dem unzureichenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie). „Es ist gut, dass der gravierende Personalmangel insbesondere in psychiatrischen Krankenhäusern und Stationen noch einmal öffentlich Thema wird“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Entgegen der einhelligen Meinung von Expert*innen hat der G-BA die Personalausstattung in den Kliniken nicht bedarfsgerecht angepasst.“

Eine Petition des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) hatte im Dezember das notwendige Quorum von mehr als 50.0000 Unterschriften für eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss erreicht. Die Petentin fordert den Bundestag auf, kurzfristig geeignete Maßnahmen zur Korrektur der PPP-Richtlinie zu treffen. Nur so könne erreicht werden, dass in den psychosomatischen und psychiatrischen Kliniken flächendeckend und in allen Altersgruppen ausreichend Personal und genügend Zeit für eine gute Behandlung zur Verfügung stehen. In Bezug auf die Psychotherapie hat der Gesetzgeber bereits reagiert. Die PPP-Richtlinie soll bis zum 30. September 2020 um Vorgaben zur Anzahl von Psychotherapeut*innen je Krankenhausbett ergänzt werden. Dieser Auftrag muss nun fristgerecht erledigt werden.

Ein Viertel leidet an Reizbarkeit, Nervosität und Schlafproblemen

WHO-Studie zur Gesundheit von Jugendlichen

(BPtK) Viele Jugendliche leiden unter psychischen Beschwerden. Das zeigt eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Demnach berichtet jeweils rund ein Viertel der Teenager davon, sich mindestens einmal in der Woche nervös und gereizt zu fühlen oder nicht einschlafen zu können. Mädchen sind deutlich häufiger betroffen als Jungen. Die Häufigkeit von Nervosität, Gereiztheit und gedrückter Stimmung liegt bei ihnen im Durchschnitt 10 Prozent höher als bei Jungen. 15-jährige Mädchen berichteten am häufigsten von psychischen Beschwerden.

„Psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Faktor, damit sie als Erwachsene nicht psychisch erkranken“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Unser Gesundheitswesen muss sich stärker darauf fokussieren, psychische Beschwerden bei Teenagern rechtzeitig zu erkennen und ihnen einfach und ohne Hürden Hilfe anzubieten. Die Früherkennungsuntersuchung J1, die im Alter von 12 bis 14 Jahren stattfindet, sollte von Kinder- und Jugendärzt*innen genutzt werden, um insbesondere die psychische Gesundheit der Heranwachsenden zu prüfen und bei psychischen Auffälligkeiten an Psychotherapeut*innen zu überweisen“, fordert Munz.

Die WHO befragt alle vier Jahre Jugendliche unter anderem zu körperlichem und psychischem Wohlbefinden, Ernährung sowie Alkohol- und Tabakkonsum. Die aktuelle Befragung umfasst Daten von mehr als 200.000 Schulkindern aus 45 Ländern in Europa und aus Kanada im Alter von 11, 13 und 15 Jahren.