„Den PC einfach mal aus dem Fenster schmeißen?“

BPtK veröffentlicht „Elternratgeber Internet“

(BPtK) Spätestens mit neun Jahren geht es los. Ab diesem Alter bekommen viele Kinder ihr erstes Smartphone. Mit dem Smartphone haben sie einen eigenen Weg ins Internet. Im Netz finden sie Freund*innen, Spiele, Videos, gute Tipps und großen Mist, politische und sexuelle Verführer*innen, Pornos, Gewaltvideos. Viele Eltern stehen spätestens dann vor der Frage: „Wie viel Internet ist okay?“ Um Eltern bei dieser und anderen Fragen zu beraten, veröffentlicht die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) heute einen Elternratgeber „Internet“.

Der BPtK-Elternratgeber „Internet“:

  • nimmt die Eltern selbst in die Pflicht („Die eigene Mediennutzung überdenken.“),
  • erklärt, warum „Einfach mal den PC aus dem Fenster schmeißen“ nichts nutzt,
  • gibt Orientierung, worauf es bei der Internetnutzung je nach Alter der Kinder ankommt (bis drei Jahre: „Schalten Sie das Radio aus, wenn Sie ihr Kind füttern, und stecken Sie das Handy weg, wenn Sie mit Ihrem Kind auf dem Spielplatz sind.“),
  • betont, wie wichtig Regeln und Absprachen sind, die gemeinsam ausgehandelt werden sollten,
  • hilft bei heiklen Themen wie Porno- und Gewaltvideos im Internet (Jungen und Mädchen haben heute bereits viele sexuelle Praktiken gesehen, bevor sie selbst Sex haben.),
  • zeigt auf, was Eltern tun können, wenn ihre Kinder mehr Zeit im Internet verbringen als im realen Leben („Ein PC im Kinderzimmer ist, als würden Sie da täglich einen Kasten Bier reinstellen.“),
  • lässt Eltern und Jugendliche selbst zu Wort kommen und berichten, wie sie lernen mussten, mit dem faszinierenden weltweiten Netz der Information und Kommunikation klarzukommen.

Zum Hintergrund: Fast alle 30- bis 49-Jährigen nutzen das Internet täglich über drei Stunden. Drei Viertel der Kinder besitzen mit zehn bis elf Jahren ein eigenes Smartphone. Schätzungsweise leiden sechs Prozent aller 12- bis 17-Jährigen unter einer Computerspiel- oder Internetabhängigkeit. Der BPtK-Elternratgeber „Internet“ kann unter bestellungen@bptk.de angefordert werden.

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Erste geprüfte Gesundheits-Apps zugelassen

Neue BPtK-Praxis-Info „Digitale Gesundheitsanwendungen“

(BPtK) Seit gestern sind die ersten zwei Gesundheits-Apps zugelassen, die von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet werden können. Sie sind im staatlichen Verzeichnis geprüfter Gesundheits-Apps (https://diga.bfarm.de) aufgeführt. Zu den ersten beiden digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gehört auch schon eine App, die die Behandlung von Angsterkrankungen unterstützen kann. Sie beinhaltet zum Beispiel Informationen zu Angsterkrankungen, Übungen zum Umgang mit angstfördernden Gedanken und Achtsamkeitsübungen. „Es ist positiv, dass die Wirksamkeit der DiGA durch eine randomisiert-kontrollierte Studie nachgewiesen wurde“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wirksamkeitsnachweise auf diesem Niveau wünschen wir uns auch für die nächsten DiGAs.“

Die BPtK stellt gleichzeitig Psychotherapeut*innen, die DiGAs nutzen wollen, eine neue Praxis-Info „Digitale Gesundheitsanwendungen“ zur Verfügung. Darin hat sie die rechtlichen und fachlichen Regelungen zusammengefasst. Die Praxis-Info informiert darüber, was beim Einsatz von DiGAs zu beachten ist, wie sie in die psychotherapeutische Versorgung integriert werden können und wie eine geeignete DiGA ausgewählt werden kann. „Im Verzeichnis ist erkennbar, ob wirklich bereits ein ausreichender Wirksamkeitsnachweis vorliegt“, erläutert BPtK-Präsident Munz. „Von der Verordnung von DiGAs, die sich noch im Probelauf befinden, raten wir ab. Unsere Patient*innen sind keine Versuchskaninchen.“

Versorgung psychischer Erkrankungen in Innovationsfonds-Projekten

Neue BPtK-Studie veröffentlicht

(BPtK) Seit seiner Einrichtung im Jahre 2016 entwickelte sich der Innovationsfonds zum zentralen Treiber für Innovationen im Gesundheitswesen. Es soll so eine gezielte, wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung der Versorgung gefördert werden.

„Dafür ist allerdings entscheidend, dass der Innovationsfonds Projekte fördert, die tatsächlich das Potenzial haben, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Um das sicherzustellen, bedarf es einer Kurskorrektur.“ Die BPtK hat die Innovationsfonds-Projekte untersucht, mit denen die Versorgung von Menschen mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen durch neue Versorgungsformen gefördert werden soll.

Die Studie zeigt, dass der Innovationsfonds qualitativ hochwertige Projekte fördert, darunter insbesondere für psychisch kranke oder belastete Kinder und Jugendliche. Es sind aber auch deutliche Defizite erkennbar. „Projekte, die den direkten Zugang zu Psychotherapeut*innen verhindern oder erschweren, verbessern nicht die Versorgung. Genauso wenig wie Projekte, die nicht erkennen lassen, in welcher Struktur- und Prozessqualität psychisch kranke Menschen versorgt werden“, erläutert BPtK-Präsident Munz. Die BPtK fordert daher, dass der Innovationsausschuss stärker auf die in den Projekten realisierte Struktur- und Prozessqualität achtet und sicherstellt, dass für Patient*innen erkennbar wird, wenn die Standards der Regelversorgung unterschritten werden.

Wichtige zusätzliche Schwerpunkte der künftigen Förderung sollten aus Sicht der BPtK die psychotherapeutische Versorgung älterer Menschen, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, und innovative Ansätze für die psychotherapeutische Versorgung im ländlichen Raum sein. „Dabei ist es keine Lösung, psychisch kranken Menschen auf dem Land ausschließlich digitale Angebote zu machen“, kritisiert Munz. „Digitale Angebote müssen in der regionalen psychotherapeutischen Versorgung so verankert werden, dass zum Beispiel bei psychischen Krisen jederzeit ein direkter Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in möglich ist. Fachlicher Standard – auch in Projekten des Innovationsfonds – sollte die Integration von digitalen Angeboten in die Behandlung von Angesicht zu Angesicht sein.“

„Mehr DAX-Vorstände, die über ihre psychische Erkrankung sprechen“

BPtK unterstützt „Offensive Psychische Gesundheit“

(BPtK) Psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt sind noch immer erheblich unterschätzt. Dabei kosten sie jährlich Milliarden an Lohnfortzahlung und Krankengeld. Im Jahr 2018 fehlten aufgrund psychischer Erkrankungen Beschäftigte an 90 Millionen Tagen in ihren Betrieben. Psychische Erkrankungen sind außerdem für rund 42 Prozent der Frührenten aufgrund langfristiger Arbeitsunfähigkeit verantwortlich. Dieser Anteil hat sich in den letzten 25 Jahren fast verdreifacht. Sie sind damit die häufigste Ursache für Renten wegen Erwerbsminderung. Depressive Störungen verursachen dabei fast 20 Prozent aller Frührenten.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt deshalb den heutigen Kick-off der „Offensive Psychische Gesundheit“, die vom Bundesarbeitsministerium angestoßen wurde. „Gerade in der Arbeitswelt gelten psychische Erkrankungen noch häufig als Leistungs- und Willensschwäche. Wir brauchen endlich DAX-Vorstände, die über ihre psychische Erkrankung berichten“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

„Vor allem andauernde Belastungen und Konflikte am Arbeitsplatz können zu chronischer Erschöpfung, Depressionen oder Suchterkrankungen führen“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „In den Betrieben sind psychische Erkrankungen zwar inzwischen ein anerkannter Kosten-, aber noch längst kein Kommunikationsfaktor. Es fehlt ein offener und zugewandter Umgang mit psychisch angeschlagenen Kolleg*innen. Konkurrenz- und Karrieredenken verhindern noch zu oft, dass sich psychische Beschwerden eingestanden werden.“

Die „Offensive Psychische Gesundheit“ ist eine Initiative des Bundesarbeits-, Familien- und Gesundheitsministeriums und über vierzig Akteur*innen, darunter Fach- und Patientenverbände, Sozialpartner*innen, Versicherungsträger*innen und Präventionsanbieter*innen. Angestoßen wurde sie durch das Bundesarbeitsarbeitsministerium.

Fast 20 Prozent erkranken an einer psychischen Störung

BPtK-Faktenblatt „Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“

(BPtK) Fast 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland erkranken innerhalb eines Jahres an einer psychischen Störung. Häufigste Störungen sind Angststörungen, depressive, hyperkinetische sowie dissoziale Störungen (dauerhaft aufsässiges und aggressives Verhalten). Wer als Kind oder Jugendliche* psychisch erkrankt, ist auch als Erwachsene* psychisch stärker gefährdet. Über die Hälfte aller psychischen Erkrankungen entstehen bereits vor dem 19. Lebensjahr. Das sind die zentralen Kennziffern des „Faktenblatts Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“, das die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) heute veröffentlicht hat.

„Psychische Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen werden immer noch viel zu häufig nicht erkannt und behandelt“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Obwohl jedes fünfte Kind und jede fünfte Jugendliche* innerhalb eines Jahres psychisch erkranken, ist nur jede 20. unter 18-Jährige* in einer psychotherapeutischen Praxis in Behandlung. Dieses Missverhältnis ist für ihre Zukunft gravierend, da nicht behandelte Ängste und Depressionen im Kindes- und Jugendalter deutlich das Risiko erhöhen, im Erwachsenenalter erneut psychisch zu erkranken.“

Auch psychische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen können lange dauern. Bei der Hälfte der Kinder, die psychische Auffälligkeiten entwickeln, bleiben diese über zwei Jahre bestehen. Ein Drittel ist auch sechs Jahre später noch psychisch auffällig. Je schwerer und langwieriger psychische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter werden, desto aufwendiger und teurer ist die Behandlung. Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in einer psychotherapeutischen Praxis kostet schätzungsweise rund 3.000 Euro. Die Kosten für eine stationäre Behandlung liegen erheblich höher. Mehr als die Hälfte der unter 18-Jährigen bleiben infolge psychischer Erkrankungen länger als einen Monat im Krankenhaus. Die Behandlung eines depressiv kranken Kindes in einem psychiatrischen Krankenhaus kann durchschnittlich über 12.000 Euro kosten.

Psychische Erkrankungen sind auch Ausdruck sozialer Ungleichheit. Kinder und Jugendliche erkranken häufiger an psychischen Störungen, wenn die Eltern einen niedrigen oder mittleren Bildungsabschluss oder ein geringes Einkommen haben. In Familien mit wenigen sozioökonomischen Ressourcen sind Kinder zweieinhalbmal so oft psychisch auffällig wie in Familien mit hohen sozioökonomischen Ressourcen. Bei Kindern aus Familien mit mittlerem Bildungsniveau (zum Beispiel anerkannte Berufsausbildung) ist das Risiko, an einer Angststörung oder einer Depression zu erkranken, 20 bis 30 Prozent höher als bei Kindern aus Familien mit hohem Bildungshintergrund. Das geringste Risiko haben Kinder aus Akademikerhaushalten.

Corona-Sonderregelungen für Privatversicherte erneut verlängert

Hygienezuschlag wird auf 1,0-fachen Satz reduziert

(BPtK) Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Auch die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie nach Nummer 245 GOÄ analog wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Allerdings sieht die Kompromisslösung ab dem 1. Oktober nur noch den 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro je Sitzung vor. Ursprünglich sollte die Abrechnungsempfehlung, die anfangs bis zum 30. Juni 2020 befristet war, nach der Verlängerung zum 30. September 2020 auslaufen. Aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen wird die Regelung jedoch bis zum Jahresende fortgeführt.

Die Berechnung der Analoggebühr Nr. 245 GOÄ ist auch für Psychotherapeut*innen einmal je Sitzung zum 1,0-fachen Satz möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.

Künftig Verordnung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege möglich

G-BA stärkt Psychotherapeut*innen in Koordination und Versorgung

(BPtK) Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann künftig auch von Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen verordnet werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Sitzung am 17. September beschlossen. Damit stärkt er Psychotherapeut*innen in der Koordination und Versorgung von Patient*innen mit psychischen Erkrankungen. Psychotherapeut*innen sind damit Fachärzt*innen auch bei der Verordnung von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege gleichgestellt.

Psychiatrische häusliche Krankenpflege richtet sich an erwachsene Patient*innen, die schwer psychisch erkrankt sind und unter erheblichen Beeinträchtigungen der Aktivitäten leiden. Mit ihr sollen Patient*innen dabei unterstützt werden, ihren Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen. Eine stationäre Behandlung soll dadurch vermieden oder verkürzt werden.

Die Richtlinienänderung wird noch durch das Bundesgesundheitsministerium innerhalb von zwei Monaten geprüft. Der Bewertungsausschuss passt gleichzeitig den Einheitlichen Bewertungsmaßstab innerhalb von sechs Monaten an. Erst danach können sowohl Vertragspsychotherapeut*innen als auch Krankenhauspsychotherapeut*innen diese Leistung auch tatsächlich verordnen. Detaillierte Informationen zum Diagnosespektrum und zu weiteren Leistungsvoraussetzungen können der Richtlinie für die Verordnung der häuslichen Krankenpflege entnommen werden (siehe Link). Die BPtK wird darüber hinaus mit einer Praxis-Info informieren.

Der G-BA hat mit der Richtlinie seinen gesetzlichen Auftrag aus der Reform der Psychotherapeutenausbildung umgesetzt. Für die Befugnis zur Verordnung von Ergotherapie steht der Beschluss des G-BA noch aus. Das Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie ist bereits abgeschlossen. Mit der Entscheidung des G-BA ist deshalb in einer der kommenden Sitzungen zu rechnen.

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Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen in Psychiatrie und Psychosomatik

Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet

(BPtK) Am 18. September 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet. Neben einem umfangreichen Investitionsprogramm für die Krankenhäuser wurde der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) um Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen zu ergänzen, bestätigt. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden. Damit wird eine Umsetzung des Auftrags in der Systematik der Richtlinie, die für verschiedene Behandlungsbereiche Minutenwerte für die einzelnen Berufsgruppen vorgibt, möglich. Bis zum 30. September 2021 hat der G-BA nun Zeit, die Richtlinie um die Berufsgruppe „Psychotherapeut*innen“ zu ergänzen. Am 1. Januar 2021 sollen die neuen Vorgaben in Kraft treten.

Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte verlängert

Videobehandlung bis zum 31. Dezember weiter unbegrenzt möglich

(BPtK) Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Coronakrise weiter bis zum 31. Dezember 2020 unbegrenzt anbieten. Auch im vierten Quartal gelten die Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

Dagegen ist die telefonische Unterstützung von Patient*innen, die bereits in psychotherapeutischer Behandlung sind, nicht mehr abrechenbar. Diese Sonderregelung, die bereits befristet für das zweite Quartal geschaffen worden war, wurde trotz ansteigender Fallzahlen nicht wieder eingeführt.

Akutbehandlung und Gruppenpsychotherapie können weiterhin nicht per Video erbracht werden. Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie können jedoch ohne weiteren bürokratischen Aufwand in Einzelsitzungen umgewandelt werden. Dafür muss kein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden oder ein Bericht an die Gutachter*in erfolgen.

Höhere Honorare für die Behandlung von Soldat*innen in Privatpraxen

Verhandlung mit dem Bundesverteidigungsministerium abgeschlossen

(BPtK) Rückwirkend ab dem 1. August erhalten Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Soldat*innen eine höhere Vergütung. Damit sind langwierige Verhandlungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgeschlossen. Die seit über einem Jahr bestehende höhere Bewertung aller antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab wird damit zumindest teilweise nachvollzogen.

Ab dem 1. August 2020 gilt für die psychotherapeutischen Leistungen bei Soldat*innen in Privatpraxen der 2,3-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zusätzlich erhalten Psychotherapeut*innen, die eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie durchführen, 5 Euro Zuschlag pro Sitzung. Insgesamt erhalten Psychotherapeut*innen damit für eine Verhaltenstherapie zukünftig 100,55 Euro und für eine tiefenpsychologisch fundierte oder eine analytische Psychotherapie 97,50 Euro pro Sitzung. Die unterschiedliche Vergütung der Psychotherapieverfahren ergibt sich aus einer historisch ungleichen Bewertung der Leistungen in der GOÄ. Forderungen der BPtK nach einer weiteren Angleichung an die Vergütung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung wurden vom Bundesverteidigungsministerium abgelehnt.

Darüber hinaus kann rückwirkend vom 9. April 2020, zunächst befristet bis zum 30. September 2020, einmal pro Sitzung der Hygienezuschlag (GOÄ 245) zum 1,7-fachen Satz abgerechnet werden. Sollte dieser Hygienezuschlag durch eine Vereinbarung von Bundesärztekammer und Privater Krankenversicherung verlängert werden, gilt dies automatisch auch für die Vereinbarung der BPtK mit der Bundeswehr.