Corona: Telefonische Beratung für Privatversicherte erneut möglich

Sonderregelung ab dem 17. November

(BPtK) Versicherte der privaten Krankenversicherung können auch während der zweiten Corona-Welle erneut längere telefonische Beratungen erhalten, wenn aufgrund der Pandemie eine psychotherapeutische Behandlung in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Darauf haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt.

Diese Sonderregelung gilt ab dem 17. November und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Innerhalb eines Kalendermonats können danach bis zu viermal 40-minütige telefonische Beratungen erstattet werden. Diese Regelung galt bereits während der ersten Corona-Welle bis zum 31. Juli 2020.

Krankenkassen zu einem Service-Ranking verpflichten

BPtK zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz

(BPtK) Die Möglichkeiten der Krankenkassen, die Versorgung ihrer Versicherten aktiv zu gestalten, sollen weiter ausgebaut werden. Das sieht der Entwurf für ein Versorgungsverbesserungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – GPVG; BT-Drs. 19/23483) vor, zu dem heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung stattfindet. „Dass Krankenkassen sich zunehmend in die Versorgung einmischen, ist für viele Patient*innen keine gute Nachricht“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Krankenkassen stehen im Wettbewerb. Das zwingt sie zu sparen. Dies darf jedoch nicht die Versorgung der Versicherten gefährden, die hohe Ausgaben verursachen.“ Die BPtK fordert deshalb, das Vertrags- und Bewilligungsverhalten der Kassen regelmäßig durch unabhängige Versichertenbefragungen zu überprüfen. Die Erfahrungen der Versicherten sollen gebündelt und allgemeinverständlich allen Versicherten zur Verfügung gestellt werden. Ein solches Service-Ranking würde den Versicherten helfen, die für sie richtige Krankenkasse zu finden.

Die Unabhängige Patientenberatung berichtet Jahr für Jahr über schlechte Erfahrungen von Versicherten mit dem sogenannten Krankengeldmanagement der Krankenkassen, wenn sie lange arbeitsunfähig sind. Für die Versicherten ist aber nicht erkennbar, welche Krankenkasse sich wie verhält. „Das muss sich ändern“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Gute Versorgung und Beratung werden erst ein Wettbewerbsparameter, wenn die Krankenkassen sich mit ihrem Service und ihren Selektivverträgen einem Vergleich stellen müssen.“

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Deutschland-Barometer Depression 2020 veröffentlicht

Depressiv Kranke besonders durch Corona-Pandemie belastet

(BPtK) Depressiv kranke Menschen sind stärker durch die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen der Corona-Pandemie belastet als die Allgemeinbevölkerung. Sie litten doppelt so häufig unter der fehlenden Tagesstruktur und blieben deutlich öfter tagsüber im Bett. Das sind die zentralen Ergebnisse des Deutschland-Barometers Depression 2020 der Deutschen Depressionshilfe.

„Die Corona-Pandemie hat die Neigung vieler depressiv erkrankter Menschen verstärkt, sich zurückzuziehen, mehr zu grübeln und sich weniger zu bewegen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Viele Patient*innen sagten während der ersten Corona-Welle auch Behandlungstermine in den psychotherapeutischen Praxen ab, weil sie Angst vor der Ansteckung hatten. Während der jetzigen zweiten Corona-Welle wissen die meisten Patient*innen, dass sich psychotherapeutische Behandlungen per Videotelefonat fortsetzen lassen. Wir brauchen aber unbedingt, die Möglichkeit, auch neuerkrankte Patient*innen, die per Video nicht zu erreichen sind, telefonisch zu behandeln.“

Psychotherapeutische Praxen beraten und behandeln auch während der Corona-Pandemie. Um einen ersten Termin zu bekommen, können sich Patient*innen direkt an eine Praxis wenden. Außerdem hilft die bundesweite Hotline 116 117 dabei, einen freien Termin bei einer Psychotherapeut*in zu finden. Für berufliche Pflegende besteht seit Mai ein psychotherapeutisches Beratungsangebot. Unter www.psych4nurses.de können kurzfristig und bundesweit 30-minütige Telefongespräche gebucht werden. Auch für Kinder und Jugendliche ist in Corona-Zeiten „alles anders“: Erste Hilfe bietet die Webseite www.corona-und-du.info.

Neue Praxis-Info „Elektronischer Psychotherapeutenausweis“

BPtK informiert über seine Funktionen und darüber, wie er zu bestellen ist

(BPtK) Der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA) ist künftig aus einer psychotherapeutischen Praxis nicht mehr wegzudenken. Mit ihm kann zum Beispiel der elektronische Arztbrief signiert werden. Es kann auf Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten gespeichert sind, wie der Medikationsplan, zugegriffen oder es können Abrechnungsunterlagen elektronisch signiert und an die Kassenärztliche Vereinigung geschickt werden. Der elektronische Heilberufsausweis der Psychotherapeut*innen wird zudem benötigt, um ab 2021 die elektronische Patientenakte einsehen zu können – das Einverständnis der Patient*innen vorausgesetzt.

Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert in ihrer „Praxis-Info“ darüber, wofür der ePtA notwendig ist und wie man ihn bestellen kann.

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Digitale Anwendungen und Coronakrise

Videokonferenz europäischer Psychotherapeut*innen am 29. September

(BPtK) Digitale Anwendungen wie die Onlinesprechstunde, internetbasierte Therapieprogramme und mobile Apps können gerade in Zeiten von Corona dazu beitragen, Therapien weiterzuführen und Menschen in der Krise zu helfen. Bei einer erforderlichen psychotherapeutischen Behandlung ist ein direkter persönlicher Kontakt der Patient*innen mit den behandelnden Psychotherapeut*innen nicht zu ersetzen und immer wieder erforderlich. So das Fazit einer Expertenrunde von klinischen Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen aus 12 europäischen Ländern. Dazu veranstaltete die Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Netzwerk für Psychotherapie in Europa (NPCE) eine Videokonferenz am 29. September 2020. Auf der Webseite npce.eu ist dazu ein ausführlicher englischsprachiger Bericht zu finden.

Präsenz- und Videobehandlung kombinieren

Neue BPtK-Studie „Videobehandlung“

(BPtK) Neun von zehn Psychotherapeut*innen (88,5 Prozent) können sich vorstellen, auch nach Ende der Pandemie Videobehandlungen durchzuführen. Allerdings will dies die Hälfte nicht mehr so häufig tun, wie während der Corona-Pandemie. Das ist das Ergebnis einer Online-Befragung von rund 3.500 Psychotherapeut*innen zu ihren Erfahrungen mit Videobehandlungen während der ersten Welle der Corona-Pandemie.

„Die Corona-Pandemie hat zu einem massiven Innovationsschub bei Videobehandlungen geführt. Fast alle Psychotherapeut*innen haben Behandlungen per Videotelefonie durchgeführt und fast alle haben dies erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie gemacht,“ erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Nach den Erfahrungen der Psychotherapeut*innen sind Videobehandlungen eine wichtige Ergänzung, aber kein Ersatz für Behandlungen im unmittelbaren Kontakt. Bei Videobehandlungen ist die nonverbale Wahrnehmung eingeschränkt und es können nicht alle psychotherapeutischen Interventionen durchgeführt werden.

„Mit Videobehandlungen lassen sich zudem nicht alle Patient*innen erreichen,“ erklärt Munz. Schlecht zu erreichen sind kleine Kinder, ältere Menschen, aber auch Menschen, die nicht über die notwendige technische Ausstattung oder einen ungestörten Raum für die Videobehandlung verfügen. „Hilfreich sind Videobehandlungen, um die Behandlungskontinuität zu verbessern.  Menschen mit chronischen körperlichen Erkrankungen oder Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit viel reisen müssen, ersparen sie Wege zur Praxis oder machen es überhaupt erst möglich, Behandlungstermine wahrzunehmen,“ betont der BPtK-Präsident. Das größte Hindernis bei Videobehandlungen sind instabile Internetverbindungen. Aufgrund technischer Störungen brachen Behandlungen ab, waren Gesprächspartner*innen nicht zu verstehen oder flackerte das Bild. Auf dem Land war die Internetverbindung bei rund 40 Prozent der Patient*innen nicht ausreichend, in Großstädten immerhin noch bei 25 Prozent.

Die BPtK fordert:

  • Psychotherapeut*innen müssen je nach Patient*in eigenverantwortlich entscheiden können, ob und wie oft eine Videobehandlung angemessen ist. Dabei sollte eine Psychotherapie aus einer Hand gewährleistet werden, unabhängig davon, ob sie als Präsenz- oder Videobehandlung durchgeführt wird. Menschen müssen bei Krisen ihre Psychotherapeut*in kurzfristig in ihrer Praxis aufsuchen können. Dafür ist eine räumliche Nähe zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in notwendig. Videobehandlungen müssen deshalb regional verankert werden.
  • Psychotherapeutische Behandlungen sollten künftig deutlich flexibler auch per Videotelefonat erbracht und abgerechnet werden können. Die von den Psychotherapeut*innen in ihren Berufsordnungen definierten Sorgfaltspflichten sichern die Qualität der Behandlungen.
  • Es müssen dringend die ausreichenden technischen Voraussetzungen für eine störungsfreie Behandlung per Video geschaffen werden. Der fehlende Ausbau des Internets ist das größte Hindernis für eine Digitalisierung der Gesundheitsversorgung.
  • Digitalisierung kann sozial benachteiligte Patient*innen von der psychotherapeutischen Versorgung ausschließen. Für Menschen mit wenigen sozioökonomischen Ressourcen sind deshalb in ihren Wohnvierteln vermehrt Beratungs- und Behandlungsangebote zu schaffen. Für ältere Menschen ist eine systematische Förderung aufsuchender Psychotherapie in deren Wohnungen und in Altenheimen notwendig.

Corona-Sonderregelungen: Kein Ausschluss der Neuerkrankten

BPtK fordert Telefonbehandlung für neue Patient*innen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass auch psychisch kranke Menschen, die neu erkrankt sind, telefonisch psychotherapeutisch beraten und behandelt werden können, wenn sie während der Coronakrise nicht anders versorgt werden können. „Der Ausschluss von Neuerkrankten von der psychotherapeutischen Telefonversorgung ist befremdlich“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In einem sozialen Gesundheitssystem muss jede Kranke* Anspruch auf professionelle Hilfe haben.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben beschlossen, dass auch während der zweiten Corona-Welle Psychotherapeut*innen rund eine psychotherapeutische Sitzung pro Monat (bis zu 20-mal 10 Minuten pro Patient*in pro Quartal) telefonisch beraten und behandeln können. „Für eine intensivere Behandlung stark belasteter Patient*innen reicht dies nicht aus“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Munz. „Unerklärlich ist, dass nicht auch Neuerkrankte, wenn es nicht anders möglich ist, telefonisch beraten und behandelt werden können. Dazu zählen insbesondere ältere Menschen oder solche mit somatischen Erkrankungen, die aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht in die Praxen kommen können. Außerdem verfügen viele von ihnen nicht über die technischen Voraussetzungen, eine Videosprechstunde nutzen zu können oder sie leben in ländlichen Regionen mit unzureichender Internetanbindung.“ Der Ausschluss von der Telefonbehandlung trifft aber auch Kinder und Jugendliche, deren Familien sich finanziell die technische Ausrüstung nicht leisten können, um sich per Videogespräch von einer Psychotherapeut*in beraten und behandeln zu lassen.

„Sollte es keine andere Möglichkeit geben, ist der telefonische Kontakt unverzichtbar, um die psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Schon während der erste Corona-Welle haben wir beobachtet, dass sich depressive und Angstsymptome verstärken. Deshalb rufen uns täglich Patient*innen an, die Beratung und Behandlung benötigen, aber vorher noch nicht in unseren Praxen waren.“

Unerklärlich ist für uns außerdem die Regelung, dass die Akutbehandlung nicht per Video erbracht werden kann. Gerade sie gäbe die Möglichkeit, mit bis zu 24-mal 25 Minuten Patient*innen in akuten Krisen rasch behandeln zu können. Eine patientenorientierte Lösung wäre es, während der Corona-Pandemie psychotherapeutische Leistungen generell auch per Telefon erbringen zu können.“

Corona-Lockdown: „Wo finde ich Hilfe bei psychischen Beschwerden?“

BPtK fordert Telefonbehandlung für alle Patient*innen

(BPtK) Ab heute bestehen aufgrund der Corona-Pandemie wieder bundesweit Kontakt- und Ausgehbeschränkungen. „Auch bei diesem Lockdown wird es zu einer Zunahme an psychischen Krisen und insbesondere depressiven Erkrankungen und Angststörungen kommen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Sich bei psychischen Beschwerden zurückzuziehen oder irgendwie zu versuchen, allein durchzuhalten ist nicht ratsam. Wer wochenlang unter Ängsten, depressiven Gedanken oder Energieverlust leidet, sollte nicht zögern, sich in der Sprechstunde einer psychotherapeutischen Praxis zu melden.“

Für Menschen, die zurzeit aus Angst vor Ansteckung den Weg in eine Praxis scheuen, bieten fast alle Psychotherapeut*innen inzwischen eine Videobehandlung an. Insbesondere ältere Menschen brauchen aber Beratung und Unterstützung per Telefon, weil sie häufig nicht über die technische Ausstattung für Internetgespräche verfügen. „Die gemeinsame Selbstverwaltung muss in diesen Notzeiten dringend wieder die psychotherapeutische Telefonberatung und -behandlung für alle Patient*innen ermöglichen“, so Munz.

Psychotherapeutische Praxen beraten und behandeln auch während der Corona-Pandemie. Um einen ersten Termin zu bekommen, können sich Patient*innen direkt an eine Praxis wenden. Außerdem hilft die bundesweite Hotline 116 117 dabei, einen freien Termin bei einer Psychotherapeut*in zu finden.

Für berufliche Pflegende besteht seit Mai ein psychotherapeutisches Beratungsangebot. Unter www.psych4nurses.de können kurzfristig und bundesweit 30-minütige Telefongespräche gebucht werden.

Auch für Kinder und Jugendliche ist in Coronazeiten „alles anders“: Erste Hilfe bietet die Webseite www.corona-und-du.info.

Die BPtK rät außerdem jeder Einzelnen*, folgende Empfehlungen zu beachten, um psychisch gesund zu bleiben:

  • Bleiben Sie auch bei Kontakt- und Ausgangssperren in Kontakt. Tauschen Sie sich mit Freund*innen und Bekannten aus. Berichten Sie anderen, wie es Ihnen geht. Erlebnisse und Gefühle mitzuteilen, hilft mehr, als Sie für möglich halten!
  • Schaffen Sie sich eine Tagesstruktur, wenn Home-Office, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit alles durcheinanderbringen. Wenn möglich, schaffen Sie sich einen regelmäßigen Rhythmus von Arbeit, Mittagspause, Arbeit, kurze Pause, Familien- und Hausarbeit und Freizeit.
  • Wenn Sie mit Kindern zusammenleben: Erklären Sie diesen altersgerecht die Lage, versichern Sie ihnen, dass Sie für sie da sind, sorgen Sie für einen geregelten Tagesablauf mit Pflichtaufgaben für Schule und Haushalt einerseits und Freizeitaktivitäten und Spielen andererseits. Achten Sie darauf, dass sich die Kinder auch allein beschäftigen, wenn sie das schon können.
  • Bleiben Sie in Bewegung: Egal was, egal ob Yoga oder Kraftsport – fordern Sie sich körperlich. Sanft, pulsstark oder ausdauernd. Das entspannt, körperlich und seelisch. Gehen Sie, wenn möglich, raus. Jeder Abendspaziergang um den Block ist nützlich.
  • Lenken Sie sich ab. Alles, was Sie die Corona-Pandemie und Ihre Sorgen vergessen lässt, ist eine wichtige Pause für die Psyche. Permanentes Grübeln und sich ständig ängstigen macht krank.
  • Wenn Sie in einer Partnerschaft leben: Sprechen Sie über die Situation und über Ihre eigenen Wahrnehmungen und Empfindungen. Vermeiden Sie dabei keine Konflikte und versuchen Sie trotzdem, gegenseitig Verständnis aufzubringen.
  • Auch wenn es eine oft gehörte Mahnung ist: Trinken Sie viel, aber nicht unbedingt Alkohol. Alkohol entspannt, aber lässt schlecht schlafen. Das Glas zu viel ist schnell erreicht.

Schwierige und lange Zeit der Unsicherheit zu bestehen

BPtK zum zweiten Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie

(BPtK) Die zweite Corona-Welle wird erneut zu mehr psychischen Krisen, depressiven Erkrankungen und Angststörungen führen. „Die Corona-Pandemie während der Wintermonate stellt alle Menschen vor eine schwierige und lange Phase der Unsicherheit, die für viele sehr belastend ist“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundepsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Anders als im Frühjahr können die Menschen jetzt nicht einen schnellen Rückgang der zweiten Ansteckungswelle erwarten. Das macht es für viele noch schwieriger, psychisch gesund durch die Wintermonate zu kommen.“

Die BPtK unterstützt den befristeten Lockdown und fordert spezielle Schutzkonzepte für ältere Menschen. „Entscheidend ist, dass der Schutz für ältere Menschen nicht zu Isolation und Einsamkeit führt“, erklärt Munz. „Menschen brauchen Austausch mit anderen Menschen und lebendige Beziehungen, in denen sie sich aufgehoben fühlen. Das ist für ältere Menschen fast überlebenswichtig.“

Die BPtK begrüßt auch, Schulen und Kitas weiter geöffnet zu lassen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche wurden während der ersten Corona-Welle unterschätzt. Dabei waren sie in ihrem Sozialleben und ihren Möglichkeiten, sich zu bewegen, zu spielen und sich auszutauschen massiv eingeschränkt. Viele Kinder sorgten sich außerdem, dass sie sich selbst oder jemand aus der Familie anstecken könnten. Die Eltern sind noch immer durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und finanzielle Existenzängste belastet. Viele Alleinerziehende müssen alltagspraktisch häufig Unmögliches schaffen.

„Die Realitäten sind nicht wegzudiskutieren. Die Ansteckungsgefahr ist real, die wirtschaftliche Krise ist real“, konstatiert BPtK-Präsident Munz. „Umso wichtiger ist es, körperliche Distanz mit sozialer und emotionaler Nähe und Unterstützung zu verbinden. Es geht um eine gemeinsame Anstrengung gegen die Pandemie, zu der jede Einzelne* einen wichtigen Beitrag leisten kann. Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken der Pandemie bedrohen jeden. Wir brauchen gegenseitige Unterstützung und nicht gegenseitige Vorwürfe.“

Unfair behandelte Mitarbeiter*innen werden häufiger psychisch krank

AOK-Fehlzeiten-Report 2020

(BPtK) Unfair behandelte Mitarbeiter*innen werden häufiger psychisch krank. Beschäftigte, die sich fair behandelt fühlen, weisen weniger krankheitsbedingte Fehlzeiten auf als Beschäftigte, die zum Beispiel Wut und Ärger über ihre Vorgesetzte* empfinden. Beschäftigte, die sich ungerecht behandelt fühlen, berichten viermal häufiger von Erschöpfung, Schlafstörungen, Konzentrationsproblemen und Angst vor und bei der Arbeit. Das sind die Ergebnisse des aktuellen Fehlzeiten-Reports des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Befragt wurden 2.500 Arbeitnehmer*innen im Alter von 18 bis 65 Jahren.

Gleichzeitig stellt das WIdO auch in diesem Jahr wieder fest, dass Deutsche immer häufiger und länger aufgrund psychischer Erkrankungen arbeitsunfähig sind. Seit 2008 stiegen die psychisch bedingten Fehlzeiten bei den 14.4 Millionen erwerbstätigen AOK-Versicherten um zwei Drittel (67,5 Prozent). 2019 sind psychische Erkrankungen erstmals zweithäufigste Ursache für Fehltage. Etwa jeder achte Fehltag (11,9 Prozent) war darauf zurückzuführen. Häufiger sind nur noch Muskel-Skelett-Erkrankungen (22,4 Prozent). Beschäftigte mit psychischen Erkrankungen sind mit 27 Tagen mehr als doppelt so lange krankgeschrieben wie bei körperlichen Erkrankungen. Besonders lang fehlten Geschäftsführer*innen und Vorstände (41,2 Fehltage).

Besonders häufig führen psychische Erkrankungen in Gesundheits- und Sozialberufen, bei Erzieher*innen, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen öffentlicher Verwaltungen zu Arbeitsunfähigkeit. Mehr als jede siebte Erwerbstätige* in diesen Branchen war 2019 aufgrund psychischer Erkrankung krankgeschrieben. In der Land- und Forstwirtschaft war es nur jede 17. Erwerbstätige*.

„Umso unverständlicher ist, dass psychische Erkrankungen immer noch nicht als Berufskrankheit anerkannt sind“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Die Unternehmen müssen mehr dafür tun, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern. Dazu gehört insbesondere ein offener und zugewandter Umgang mit psychisch belasteten Kolleg*innen.“