Jede dritte Frau erlebt körperliche und sexuelle Gewalt

Erster Bericht zur Frauengesundheit des Robert Koch-Instituts

(BPtK) Frauen rauchen seltener, trinken weniger Alkohol und essen mehr Obst und Gemüse. Frauen sind in der Regel gesundheitsbewusster als Männer. Erwerbstätige Frauen schätzen ihre Gesundheit oftmals noch etwas besser ein als nicht erwerbstätige. Junge Mütter, Alleinerziehende, arbeitslose Frauen sowie Frauen, die Angehörige pflegen, sind besonderen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Dies sind zentrale Ergebnisse des ersten Berichts zur gesundheitlichen Lage der Frauen in Deutschland, den das Robert Koch-Institut vorgelegt hat. Frauen erkranken häufiger an Gelenk-, Skelett- und Muskelerkrankungen, vor allem an Arthrose, Osteoporose und rheumatischer Arthritis. Psychisch leiden sie häufiger an Depressionen, Angststörungen und Essstörungen. Ein Unterschied zu Männern fällt besonders auf: Ein Drittel der Frauen berichtete davon, seit dem 15. Lebensjahr körperliche und sexuelle Gewalt erlebt zu haben. Bei Frauen mit Behinderungen lag dieser Anteil sogar fast doppelt so hoch.

„Soziale Ungleichheit und insbesondere eine Benachteiligung von Frauen begegnet uns noch viel zu oft“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. Es sei zentrale Aufgabe der Politik, sicherzustellen, dass gesundheitliche Chancen unabhängig von Geschlecht und sozialem Status gerecht und gleich verteilt würden. „Frauen müssen gezielt darin unterstützt werden, ein gesundes und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Dazu gehört eine nachhaltige Familien- und Arbeitspolitik, die es ermöglicht, eine gesunde Balance zwischen Erwerbs- und Familienleben zu schaffen. Aber auch in der medizinischen Versorgung dürfen wir unsere Augen nicht davor verschließen, dass Frauen noch viel zu oft gesundheitlich benachteiligt werden.“

Neue Praxis-Info „Psychiatrische häusliche Krankenpflege“

Weiterer Baustein für eine bessere Versorgung schwer psychisch Erkrankter

(BPtK) Künftig dürfen Psychotherapeut*innen psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen. Dies ist ein weiterer Baustein, Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen besser zu versorgen.

Psychiatrische häusliche Krankenpflege unterstützt diese Patient*innen dabei, ihren Tag zu strukturieren und möglichst selbstständig zu leben. Sie kann helfen, akute Krisensituationen zu bewältigen. Patient*innen sollen so in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können und stationäre Behandlungen vermieden oder verkürzt werden.

Die psychiatrische Krankenpflege in den eigenen vier Wänden kann die Patient*innen außerdem darin unterstützen, Übungen im Alltag umzusetzen, die in der Psychotherapie besprochen wurden. Und wie die Soziotherapie kann sie dabei helfen, dass Psychotherapietermine eingehalten und medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Die neue BPtK-Praxis-Info informiert über die Ziele und Inhalte der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege. Außerdem erläutert die Broschüre, was bei der Verordnung zu beachten ist und wie diese genau erfolgt.

Keine voreilige Einführung digitaler Identitäten

BPtK fordert zunächst Nachweis ausreichender Datensicherheit

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt die voreilige Einführung digitaler Identitäten ab, wie sie mit dem Referentenentwurf des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) geplant ist. „Der Heilberufsausweis, die elektronische Gesundheitskarte und ein sicherer Router („Konnektor“) sind entscheidende Elemente der Datensicherheit in der Telematik-Infrastruktur. Diesen hohen Datenschutz aufzugeben, ohne dass das neue Sicherheitssystem überhaupt ausreichend beschrieben und getestet ist, ist ein unverantwortlicher Schnellschuss“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Eine Authentifizierung ohne Chipkarte muss erst den Nachweis erbringen, dass sie genauso sicher ist wie die bisherige Zwei-Karten-Lösung aus elektronischer Gesundheitskarte und Heilberufsausweis.“

Der Referentenentwurf sieht vor, dass digitale Identitäten zur Authentifizierung in der Telematik-Infrastruktur eingeführt werden, die unabhängig von einer Chipkarte bestehen. Damit vollzieht der Gesetzgeber eine grundsätzliche Wende in der Sicherheitsarchitektur der Telematik-Infrastruktur, ohne dass die neuen Regelungen erprobt wurden. „Eine solche überstürzte Einführung gefährdet das Vertrauen in das gesamte Telematik-Projekt“, stellt BPtK-Präsident Munz fest.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat bereits Sicherheitsbedenken gegenüber einem digitalen Austausch von Gesundheitsdaten ohne Chipkarten und physischen Konnektor geäußert. „Über Jahre entwickelte hohe Sicherheitsstandards können nicht von heute auf morgen einfach abgeschafft werden, ohne dass die neuen Standards angemessen geplant und erprobt wurden“, kritisiert Munz. „Die Gesellschaft für Telematik und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik müssen ausreichend Zeit bekommen, um Sicherheitsfragen zu klären und die sich daraus ergebenden Anforderungen zu definieren.“

Immer mehr Deutsche arbeiten von zuhause

BKK Gesundheitsreport 2020

(BPtK) Immer häufiger arbeiten Deutsche von zuhause und schätzen die Vorteile des Home-Office, stellt der aktuelle Gesundheitsreport 2020 der Betriebskrankenkassen (BKK) fest, für den im Juni 2020 rund 3.000 Versicherte befragt wurden. Etwas mehr als die Hälfte der Befragten (54 %) gab an, zumindest gelegentlich im Home-Office zu arbeiten. Wesentlicher Vorteil ist, dass sich dadurch lange Arbeitswege vermeiden lassen. Bei einem Drittel der Befragten (35 %) verringerte sich das Pendeln massiv.

Je größer der Zeitaufwand und die Strecken sind, die Beschäftigte täglich von ihrem Wohnort zur Arbeit zurücklegen müssen, umso öfter berichten sie von negativen Auswirkungen des Pendelns auf die körperliche und psychische Gesundheit und das Sozialleben. Zeitgleich zeigt sich: Je mehr Beschäftigte von zuhause mobil arbeiten können, umso häufiger sehen sie einen positiven Einfluss auf die psychische Gesundheit. „Familien und Paare schätzen es, dass durch das Arbeiten von zuhause mehr Zeit für das Zusammenleben bleibt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Doch eines kann mobiles Arbeiten nicht ersetzen: den oft essenziellen Austausch mit Kolleg*innen auf dem Flur, in der Mittagspause oder in der Teeküche.“ Besonders alleinlebende Menschen kann das langfristige Arbeiten im Home-Office psychisch stark mitnehmen. „Vorgesetzte sollten beim Home-Office die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Arbeitnehmer*innen berücksichtigen“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Individuelle Lösungen helfen, Arbeit gesundheitsförderlich zu gestalten.“

Über 27.000 Kinder und Jugendliche erlitten 2019 sexualisierte Gewalt

BPtK: Psychotherapie in Strafverfahren sicherstellen

(BPtK) Mindestens 27.000 Kinder und Jugendliche erlitten 2019 nach polizeilichen Statistiken sexuelle Gewalt. Darunter fallen Straftaten wie Vergewaltigung, Missbrauch, Kinderpornografie und Zuhälterei. Die Dunkelziffer von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird noch viel höher eingeschätzt. Viele dieser Kinder und Jugendlichen sind schwer traumatisiert und benötigen intensive psychotherapeutische Behandlung. Deshalb fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass schon während der Vernehmungen in einem Strafverfahren mit einer Psychotherapie begonnen werden kann. Dafür ist eine Klarstellung im Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder erforderlich, zu dem heute im Rechtsausschuss eine Anhörung stattfindet.

„Die traumatisierten Kinder und Jugendlichen benötigen frühestmöglich eine psychotherapeutische Betreuung und Behandlung, um ihre Gewalterfahrungen zu verarbeiten und damit die Befragungen während des Strafverfahrens nicht zu einer Retraumatisierung führen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, fest. „Eine Psychotherapie steht der Beweiserhebung nicht im Weg, sondern macht sie vielfach überhaupt erst möglich.“

Die BPtK unterstützt auch, dass das Strafverfahren gegen minderjährige Opfer sexualisierter Gewalt besonders beschleunigt werden soll. Durch ein ausdrückliches Beschleunigungsgebot kann die Dauer des Strafprozesses für die traumatisierten Kinder und Jugendlichen verkürzt und erträglicher werden.

Für ein offenes Miteinander mit HIV-positiven Mitarbeiter*innen

BPtK unterzeichnet Deklaration #positivarbeiten

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt nachdrücklich die Deklaration #positivarbeiten für ein offenes und respektvolles Miteinander mit HIV-positiven Mitarbeiter*innen. „Das Engagement von Unternehmen und Führungskräften und ihre klare Positionierung in der alltäglichen Kommunikation und Kooperation sind enorm wichtig, damit kein Mensch mit psychischer oder körperlicher Erkrankung oder Behinderung herabgewürdigt oder ausgegrenzt wird“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Als BPtK treten wir für ein diskriminierungsfreies Miteinander im Arbeitsalltag ein und unterzeichnen gerne die Deklaration #positivarbeiten.“

Menschen, die sich mit dem HI-Virus angesteckt haben, das die menschlichen Abwehrkräfte schädigt, haben heute bei frühzeitiger Diagnose und Therapie eine normale Lebenserwartung. Sie können ohne Einschränkungen leben und arbeiten. Obwohl sie genauso leistungsfähig sind wie andere und jeden Beruf ausüben können, erfahren viele im Arbeitsleben noch immer Benachteiligung und Stigmatisierung.

„Als Psychotherapeut*innen engagieren wir uns seit Langem gegen die Diskriminierung von psychisch kranken Menschen“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Wir wissen, wie hartnäckig Vorurteile sein können, die nur sehr begrenzt rationalen Argumenten zugänglich sind. Sie sind häufig sehr stabile negative bis feindselige Einstellungen meist gegen Minderheiten aufgrund eines Merkmals. Ein solches Merkmal können psychische, aber auch chronische körperliche Erkrankungen oder Behinderungen sein. Allein mit Informationen ist Vorurteilen aber nicht beizukommen. Es bedarf des persönlichen Kontakts und der direkten Auseinandersetzung. Von daher begrüßen wir sehr die Initiative #positivarbeiten.“

BPtK fordert Service-Ranking der Krankenkassen

Unabhängige Versichertenbefragung im GPVG verankern

(BPtK) Mit dem Gesundheits- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) sollen die Krankenkassen mehr Gestaltungsspielraum bei der Versorgung erhalten. Unter anderem sollen Innovationsfondsprojekte in Zukunft vereinfacht als Selektivverträge weitergeführt werden können. Doch die Krankenkassen stehen im Wettbewerb zueinander und müssen Kosten sparen. Die Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie verschärfen diesen Trend. Das kann sich negativ auf die Versorgung von Versicherten auswirken, die hohe Ausgaben verursachen.

Versicherte brauchen transparente Informationen, die den Service der Krankenkassen und ihre Selektivverträge vergleichen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb ein Service-Ranking, das das Vertrags- und Bewilligungsverhalten der Kassen durch unabhängige Versichertenbefragungen auswertet und dazu beiträgt, dass Versicherte für sie passende Krankenkassen finden können. „Transparenz ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass der Wettbewerb zu einer kontinuierlichen Qualitätssteigerung bei den Krankenkassen beitragen kann“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, anlässlich der 2./3. Lesung des GPVG im Deutschen Bundestag fest. „Die Versicherten brauchen für ihre Wahl der Krankenkasse repräsentative Informationen, welcher Service sie bei welcher Kasse erwartet.“

Die BPtK fordert ferner, auch die Auswahl der Innovationsfondsprojekte transparenter und breiter zu gestalten. Dazu hat sie die Projekte untersucht, mit denen die Versorgung von psychisch kranken Menschen gefördert werden soll. Die Studie zeigt, dass der Innovationsfonds qualitativ hochwertige Projekte fördert, darunter insbesondere für psychisch kranke oder belastete Kinder und Jugendliche. Es sind aber auch deutliche Defizite erkennbar. So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die für psychisch kranke Menschen erneut Hürden vor einer psychotherapeutischen Behandlung schaffen wollen. „Innovationen, die erneut den direkten Weg zur Psychotherapeut*in verbauen, verschlechtern die Versorgung psychisch kranker Menschen“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. Kritisch ist ebenfalls die Förderung von Projekten, bei denen nicht zu erkennen ist, ob eine ausreichende Struktur- und Prozessqualität für psychisch kranke Menschen gesichert ist. Wichtige zusätzliche Schwerpunkte der künftigen Förderung sollten aus Sicht der BPtK die psychotherapeutische Versorgung älterer Menschen, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, und innovative Ansätze für die psychotherapeutische Versorgung in ländlichen Gebieten sein.

G-BA-Beschlüsse zur Gruppenpsychotherapie

Neue Kurzgruppe, Probatorik und Gruppe mit zwei Psychotherapeut*innen

(BPtK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine Reihe von Änderungen bei der Gruppenpsychotherapie beschlossen.

Antragsfreie Kurzgruppe

Um mögliche Vorbehalte von Patient*innen abzubauen, führt der G-BA eine niederschwellige Kurzgruppe („gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung“) ein. In bis zu vier Sitzungen à 100 Minuten (alternativ: acht Sitzungen à 50 Minuten) sollen sich Patient*innen künftig über diese Form der Psychotherapie informieren und praktische Erfahrungen sammeln können. Diese antragsfreie Gruppe kann auch als problem- oder krankheitsspezifische Kurzgruppe gestaltet werden. Die BPtK hatte sich bei dieser neuen Leistung für einen Umfang von mindestens acht Doppelstunden ausgesprochen, damit bereits eine erste wirksame Behandlung durchgeführt werden kann.

Probatorische Sitzungen in der Gruppe

Probatorische Sitzungen können künftig auch in der Gruppe durchgeführt werden. Dafür muss eine Indikation für eine gruppenpsychotherapeutische Behandlung bestehen, allein oder in Kombination mit einer Einzelpsychotherapie. Mindestens eine probatorische Sitzung muss jedoch weiterhin als Einzelstunde erfolgen, bei einem Wechsel der Psychotherapeut*in nach der Sprechstunde sind sogar zwei Einzelstunden erforderlich. Die BPtK hatte sich für eine flexiblere Regelung ausgesprochen.

Gruppe mit zwei Psychotherapeut*innen

Gruppen können künftig auch von zwei Psychotherapeut*innen durchgeführt werden. Auch diese sinnvolle Neuerung hat der G-BA unnötig verkompliziert. So sind je Psychotherapeut*in mindestens drei und höchstens neun Patient*innen fest zuzuordnen und entsprechend abzurechnen. In einer solchen Gruppe dürfen bis zu 14 Patient*innen behandelt werden.

Probatorik während der Krankenhausbehandlung weiter ungeregelt

Entgegen dem gesetzlichen Auftrag hat der G-BA die Regelung zur Probatorik während der stationären Behandlung nicht weiter konkretisiert. Insbesondere bleibt für diesen Fall die Durchführung von probatorischen Sitzungen in der Praxis der Psychotherapeut*in ungeregelt. Die BPtK hatte hier eine Klarstellung gefordert.

Die entsprechenden Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie werden jetzt noch vom Bundesgesundheitsministerium rechtlich geprüft und voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten. Der Bewertungsausschuss passt innerhalb von sechs Monaten den Einheitlichen Bewertungsmaßstab an und beschließt auch die Vergütungshöhe für die neue Kurzgruppe und die Gruppentherapie durch zwei Psychotherapeut*innen.

Digital und innovativ

37. Deutscher Psychotherapeutentag am 13. und 14. November

(BPtK) Der 37. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 13. und 14. November 2020 war bedingt durch die Corona-Pandemie der erste digitale DPT. Die Delegierten besprachen wichtige Weichenstellungen für die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO), die im Frühjahr nächsten Jahres verabschiedet werden soll. Für die jetzigen Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) verabschiedete der DPT eine Ergänzung der MWBO um den Bereich Sozialmedizin. Weitere zentrale Themen waren der Bericht zum Projekt „Wirtschaftliche und berufliche Zukunft der im ambulanten Bereich tätigen Berufsangehörigen“, die Verabschiedung von Dokumentationsempfehlungen für psychotherapeutische Behandlungen, Beschlüsse zum Haushalt der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) 2021 und die Abstimmung über fünf Resolutionen zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen.

Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche intensiv versorgen

BPtK: Ambulante Komplexbehandlung im GVWG ermöglichen

(BPtK) Psychisch schwer erkrankte Kinder und Jugendliche in Deutschland brauchen eine intensivere ambulante Versorgung als bislang möglich. Mindestens 100.000 Kinder und Jugendliche brauchen nicht nur eine psychotherapeutische und pharmakologische Behandlung, sondern auch speziellere Hilfen und Unterstützung im Alltag. Auch für ihre Eltern sind Beratung in Krisen und Unterstützung bei der Kooperation mit Behörden und Schulen sowie psychoedukative Trainings notwendig.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, im Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG), zu dem heute im Bundesgesundheitsministerium eine Anhörung stattfindet, klarzustellen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine spezielle Komplexversorgung für psychisch kranke Kinder regeln muss. „Kinder benötigen spezifische Hilfen und Leistungen, die sich von denen für Erwachsene unterscheiden. Ohne spezielle altersgerechte Hilfen und Leistungen werden aus psychisch kranken Kindern häufig psychisch kranke Erwachsene, die ihr Leben lang beeinträchtigt sind“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Der Gesetzgeber hat 2019 beschlossen, ein intensiv-ambulantes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zu schaffen, auch um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und zu verkürzen. Der G-BA arbeitet deshalb aktuell an einer entsprechenden Richtlinie, bisher allerdings nur für Erwachsene. „Eine ambulante Komplexversorgung ist auch für Kinder und Jugendliche dringend erforderlich“, stellt Munz fest. Dazu muss gesetzlich verankert werden, dass diese Kinder und Jugendlicheneben der psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung zum Beispiel auch heilpädagogische und sozialarbeiterische Leistungen bekommen können.

Rund 100.000 psychisch kranke Kinder und Jugendlichen werden pro Jahr stationär oder teilstationär behandelt. Bei ihnen ist eine Komplexbehandlung erforderlich, um Klinikaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen und eine intensive ambulante Weiterbehandlung zu ermöglichen. Zählt man die Kinder und Jugendliche hinzu, die aktuell in psychiatrischen Institutsambulanzen behandelt werden, ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die auf solche Hilfen und Leistungen angewiesen sind, möglicherweise sogar doppelt so hoch.