Verordnung von Ergotherapie durch Psychotherapeut*innen

Neue BPtK-Praxis-Info erschienen

(BPtK) Seit diesem Jahr können Vertragspsychotherapeut*innen auch Ergotherapie verordnen. Ergotherapie ist – in der Regel – bereits fester Bestandteil der stationären Behandlung psychischer Erkrankungen in der Psychiatrie und Psychosomatik. Innerhalb eines multiprofessionellen Teams bieten Ergotherapeut*innen dabei unterschiedlichste Behandlungen an. Diese reichen vom Training von Alltagsaktivitäten über das therapeutische Arbeiten in Werkräumen, die Stärkung kognitiver Fähigkeiten bis hin zu sozialem Kompetenztraining und anderen manualisierten Interventionen.

Auch niedergelassene Ergotherapeut*innen, die sich auf die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen spezialisiert haben, können das gesamte Spektrum dieser Interventionen anbieten. Hierdurch ergeben sich für Vertragspsychotherapeut*innen neue Chancen der multiprofessionellen Zusammenarbeit und eine Ergänzung der Psychotherapie. Wie sich die Zusammenarbeit und Kooperation gestaltet, wird dabei sehr vom Kompetenzprofil der Ergotherapeut*innen vor Ort abhängen.

Die BPtK Praxis-Info „Ergotherapie“ informiert über die Ziele und Inhalte von Ergotherapie in der ambulanten Versorgung. Außerdem erläutert die Broschüre, was bei der Verordnung zu beachten ist und wie diese genau erfolgt. Die Broschüre soll zudem Ideen vermitteln, wie durch die Zusammenarbeit von Psychotherapeut*innen und Ergotherapeut*innen die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert werden kann.

Abhängig von Alkohol, Tabak oder Medikamenten

Drei S3-Leitlinien zu Suchterkrankungen erschienen

(BPtK) Mehrere Millionen Deutsche sind abhängig von Alkohol, Tabak oder Medikamenten. Jeden Tag sterben hierzulande ungefähr 200 Menschen an den Folgen von Alkohol. Rauchen kostet täglich fast 350 Todesopfer. Mit schätzungsweise über 1,6 Millionen Erkrankten sind ähnlich viele Deutsche medikamenten- wie alkoholabhängig. Die Dunkelziffer dürfte um einiges höher sein. Alkohol, Tabak und Medikamente sind somit die schwerwiegendsten Suchterkrankungen im Land. Doch nicht immer bekommen Erkrankte eine geeignete Behandlung angeboten, die ihnen dabei hilft, ihre Sucht zu überwinden.

In diesem Monat erschienen gleich drei S3-Sucht-Leitlinien. Unter der Beteiligung zahlreicher Fachgesellschaften, Berufsverbände und Gesundheitsorganisationen sowie Suchtexpert*innen wurden über einen Zeitraum von zwei Jahren die AWMF-S3-Leitlinien zu alkohol- und tabakbezogenen Störungen aktualisiert und nun in ihrer überarbeiteten Version veröffentlicht. Neu vorgelegt wurde außerdem die erste Auflage der AWMF-S3-Behandlungsleitlinie zu medikamentenbezogenen Störungen.

Die drei S3-Leitlinien sind unter folgenden Links abrufbar:

Psychisch kranke Flüchtlinge erhalten viel zu spät Psychotherapie

Bericht der psychosozialen Flüchtlingszentren 2020

(BPtK) Traumatisierte und psychisch kranke Flüchtlinge warten im Durchschnitt sieben Monate auf eine Psychotherapie. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Versorgungsbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF). In fast jedem dritten psychosozialen Zentrum müssen die Flüchtlinge sogar zwischen neun Monate und eineinhalb Jahre auf eine Psychotherapie warten. Über 7.600 Flüchtlinge, die Unterstützung in Psychosozialen Zentren gesucht haben, konnten überhaupt nicht beraten und betreut werden. Ihnen konnte deshalb auch keine Psychotherapie angeboten werden.

„Die Gesundheitsversorgung für psychisch kranke Flüchtlinge ist mit extremen Hürden verbunden“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Bisher erhalten Flüchtlinge in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes in der Regel keine ausreichende Behandlung psychischer Erkrankungen. Außerdem fehlt die Finanzierung von Sprachmittlern, die für eine Psychotherapie essenziell sind. „Die Behandlung von psychischen Erkrankungen ist eine wesentliche Voraussetzung, damit Flüchtlingen die Integration in Deutschland gelingen kann“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Dafür sollten insbesondere die psychosozialen Zentren, ohne die die Versorgung traumatisierter und psychisch kranker Flüchtlinge nicht mehr vorstellbar ist, eine stabile und ausreichende öffentliche Finanzierung erhalten.“

Höhere Honorare für die Behandlung von Bundespolizist*innen in Privatpraxen

Angleichung an vertragspsychotherapeutische Vergütung

(BPtK) Ab dem 1. Januar 2021 erhalten Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Bundespolizist*innen eine höhere Vergütung. Damit sind die Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium (BMI) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgeschlossen. Die seit über einem Jahr bestehende höhere Bewertung aller antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab wird damit zumindest teilweise nachvollzogen.

Ab dem 1. Januar 2021 gilt für die psychotherapeutischen Leistungen bei Bundespolizist*innen in Privatpraxen der 2,3-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zusätzlich erhalten Psychotherapeut*innen, die eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie durchführen, 5 Euro Zuschlag pro Sitzung. Insgesamt erhalten Psychotherapeut*innen damit für eine Verhaltenstherapie zukünftig 100,55 Euro und für eine tiefenpsychologisch fundierte oder eine analytische Psychotherapie 97,50 Euro pro Sitzung. Die unterschiedliche Vergütung der Psychotherapieverfahren ergibt sich aus einer historisch ungleichen Bewertung der Leistungen in der GOÄ. Forderungen der BPtK nach einer weiteren Angleichung an die vertragspsychotherapeutische Vergütung wurden vom Bundesinnenministerium auch mit Verweis auf die mit dem Bundesverteidigungsministerium bereits beschlossene Vereinbarung abgelehnt.

Darüber hinaus kann befristet bis zum 30. Juni 2021 einmal pro Sitzung der Hygienezuschlag (GOÄ 245) zum 1,0-fachen Satz abgerechnet werden.

Intersexualität ist keine Krankheit

BPtK begrüßt Verbot von medizinischen Eingriffen an Kindern

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt das geplante Verbot von geschlechtsanpassenden Operationen an intersexuellen Neugeborenen und Kindern, die nicht medizinisch notwendig sind. In Deutschland leben schätzungsweise 120.000 Menschen, die weder mit eindeutig männlichen oder weiblichen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden. Sie tragen nicht den geschlechtsspezifischen Chromosomensatz, das Mengenverhältnis ihrer Hormone ist anders oder sie besitzen männliche und weibliche Fortpflanzungsorgane. Bisher werden viele Intersexuelle im frühen Kindesalter operiert. Ihnen werden zum Beispiel Hoden entfernt oder die Klitoris verkleinert. Noch 2016 operierten Ärzte mehr als 2.000 Kinder unter zehn Jahren an den Genitalien.

„Intersexuelle Kinder sind körperlich und psychisch gesunde Kinder. Ihnen per Operation ein eindeutiges Geschlecht zu geben, kann zu schweren traumatischen Erfahrungen führen“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Operationen im Kindesalter werden von intersexuellen Menschen später oft als Zwang und gravierende Verletzung ihres Selbstbestimmungsrechts erlebt, insbesondere dann, wenn die entwickelte Geschlechtsidentität nicht mit dem anoperierten Geschlecht übereinstimmt. Intersexuelle Menschen sollten über ihr Geschlecht selbst bestimmen können und sich auch als zwischengeschlechtliche Menschen verstehen dürfen. Eingriffe an Geschlechtsmerkmalen gehören deshalb verboten, außer sie verhindern eine Gesundheits- oder Lebensgefahr beim Kind.“

Nach den Plänen der Bundesregierung dürfen Eltern nicht mehr in Behandlungen einwilligen, die das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das männliche oder weibliche Geschlecht angleichen sollen. Die Entscheidung soll grundsätzlich verschoben werden, bis das Kind selbstbestimmt einwilligen kann. Dies ist grundsätzlich erst ab dem 14. Lebensjahr möglich. Ist ein operativer Eingriff nicht zu verschieben, bedarf die Einwilligung der familiengerichtlichen Genehmigung, außer in Fällen, in denen die Gesundheit und das Leben des Kindes in Gefahr sind. Dafür muss eine interdisziplinäre Kommission den Eingriff beurteilen und ihn befürworten, weil er dem Wohl des Kindes am besten entspricht. In dieser Kommission sollte – anders als bisher im Gesetzentwurf vorgesehen – neben Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen jedoch verpflichtend auch eine intersexuelle Beratungsperson vertreten sein, fordert die BPtK.

Psychisch gefährdende Internetnutzung im Jugendalter nimmt erheblich zu

„Drogenaffinitätsstudie 2019“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

(BPtK) Neun von zehn Jugendlichen in Deutschland besitzen inzwischen ein Smartphone mit Internetzugang. Damit ist auch die Zahl derjenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestiegen, die das Internet psychisch gefährdend nutzen. Dies zeigt die aktuelle „Drogenaffinitätsstudie“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Während 2015 noch 21,7 Prozent der 12- bis 17-Jährigen das Internet psychisch gefährdend nutzten, waren es 2019 bereits 30,4 Prozent (plus 40 Prozent). Bei den jungen Erwachsenen (18- bis 25-Jährige) stieg der Prozentsatz sogar von 15,2 Prozent auf 23,0 Prozent (plus 51 Prozent).

„Der Anstieg psychisch gefährdender Internetnutzung unter Jugendlichen ist ein Warnzeichen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Das Internet ist zwar aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Wer aber zu häufig online ist und das reale Leben vernachlässigt, der riskiert, abhängig zu werden.“ Laut der Studie ist der Anteil der Jugendlichen, die bei Befragungen deutliche Suchtsymptome beschreiben, mehr als verdoppelt: bei männlichen Jugendlichen von 3,0 Prozent (2011) auf 6,7 Prozent (2019) und bei weiblichen Jugendlichen von 3,3 Prozent (2011) auf 8,6 Prozent (2019). „Die Drogenaffinitätsstudie 2019 zeigt, dass insbesondere die 12- bis 17-Jährigen von Internet- und Computerspielsucht berichten“, so Munz. „Wir benötigen daher für sie und ihre Eltern spezielle Präventionsangebote. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf Mädchen und junge Frauen gelegt werden.“ Die BPtK hat zu diesem Thema einen „Elternratgeber Internet“ herausgegeben, der Eltern zum Beispiel Empfehlungen gibt, wie viel Internet je nach Alter der Kinder psychisch unbedenklich ist.

Die BZgA untersucht seit 2011 die Computerspiel- und Internetnutzung von Jugendlichen. Für die „Drogenaffinitätsstudie 2019“ wurde im Zeitraum April bis Juni 2019 eine für Deutschland repräsentative Stichprobe von 7.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 12 bis 25 Jahren mit computergestützten Telefoninterviews befragt.

Besserer Jugendschutz vor Cybermobbing und sexueller Belästigung im Internet

BPtK fordert, Hilfsangebote kontinuierlich weiterzuentwickeln

(BPtK) Kinder und Jugendliche sollen nach den Plänen der Bundesregierung besser vor Cybermobbing, sexueller Belästigung, exzessiver Internetnutzung oder Kostenfallen im Internet geschützt werden. Dazu sollen für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche einheitliche Alterskennzeichen und -grenzen für Off- und Online-Angebote eingeführt werden. Schutzregelungen sollen auch gegenüber ausländischen Anbieter*innen durchsetzbar sein. Mit dem Gesetzentwurf, zu dem heute eine öffentliche Anhörung stattfindet, sollen Internetanbieter*innen verpflichtet werden, Melde- und Beschwerdesysteme einzurichten und Voreinstellungen zu ermöglichen, mit denen Risiken für Kinder und Jugendliche begrenzt werden können. Außerdem sollen sie auf unabhängige Rat- und Hilfsangebote verweisen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die neuen Regelungen des Gesetzentwurfs. „Zentrale Aufgabe der künftigen ‚Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz‘ muss es sein, unabhängige Angebote an Rat- und Hilfsangebote für Kinder, Eltern und Fachkräfte kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu fördern“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Ziel sollte es sein, die Prävention zu stärken, neue Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und passgenaue Unterstützungsangebote zu entwickeln.“

Corona: Telefonische Beratung für Privatversicherte weiterhin möglich

Nur noch 30 Minuten abrechenbar

(BPtK) Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der zweiten Corona-Welle weiterhin längere telefonische Beratungen erhalten, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Darauf haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt.

Statt bisher 40 Minuten sind nur noch 30 Minuten Telefonberatung je Termin abrechenbar. Innerhalb eines Kalendermonats können seit Jahresbeginn bis zu viermal 30-minütige telefonische Beratungen erstattet werden. Diese leicht geänderte Sonderregelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und ist bis zum 31. März 2021 befristet

Corona-Sonderregelungen für gesetzlich und privat Versicherte verlängert

Videobehandlung bis zum 31. März 2021 weiter unbegrenzt möglich

(BPtK) Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Coronakrise weiter bis zum 31. März 2021 unbegrenzt anbieten. Auch im ersten Quartal 2021 gelten die für gesetzlich Versicherte die aktuellen Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Auch die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, ist weiter abrechenbar. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

Auch Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 31. März 2021 verlängert. Die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie nach Nummer 245 GOÄ analog wurde ebenfalls bis zum 31. März 2021 verlängert. Die Berechnung der Analoggebühr Nr. 245 GOÄ ist weiterhin auch für Psychotherapeut*innen einmal je Sitzung zum 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.

Bezüglich der erweiterten telefonischen Beratung durch eine Mehrfachberechnung der Nummer 3 konnte dagegen mit dem PKV-Verband und der Beihilfe noch kein Einvernehmen erzielt werden. Hierzu stehen die Beteiligten noch im Austausch.

„Wie wollen wir Weihnachten dieses Jahr gestalten?“

Was eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Eltern im Corona-Jahr rät

(BPtK) Der nächste Lockdown während der Corona-Pandemie beginnt heute. Weihnachten als großes Familienfest zu feiern, ist damit nicht möglich, auch weil insbesondere die Großeltern geschützt werden sollten. Eltern stehen damit vor der nicht einfachen Aufgabe, die Veränderungen ihren Kindern so zu erklären, dass trotzdem ein persönliches und frohes Fest gelingt.

Ein Weihnachten mit Corona-Einschränkungen kann auch eine Chance sein, meint Michaela Willhauck-Fojkar, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Mannheim und im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer. „An Weihnachten muss häufig zu viel Familie gelingen. Die Erwartungen an Gemeinsamkeit und Harmonie sind so hoch wie sonst selten im Jahr. Das kann leicht schief gehen.“ Corona zwingt zum Runterschalten und vielleicht sogar zu einem besseren Austausch darüber: „Wie wollen wir Weinachten dieses Jahr gestalten?“ Viele Familien sind normalerweise mit Backen, Besuchen und Reisen enorm ausgelastet. In diesem Jahr fallen vielleicht Besuche aus. Das kann auch einmal Erholung und Entspannung bedeuten. „Großeltern können sich überlegen, was sie mit den Enkeln per Videotelefonat machen wollen. Auch per Bildschirm können sie mit Kindern und Enkeln gemeinsam „Tee-Trinken wie bei der Queen in England“ – einmal aus Alltäglichem etwas Besonderes machen. Ein Familienessen während der Feiertage kann auch zu einem Festgelage von Piraten auf dem Fußboden werden, bei dem verboten ist, „Bitte“ und „Danke“ zu sagen. Gerade in Coronazeiten hilft es häufig, den großen Ernst zu vertreiben und Situationen zu schaffen, in der alle zusammen lachen.“

Familien sollten auch überlegen, wie sie mit den Corona-Einschränkungen nach den Weihnachtstagen zurechtkommen, rät die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin: „Familien können sich abends zusammen hinsetzen und besprechen: Was habe ich heute für den Kopf getan? Was habe ich heute für den Körper getan? Habe ich Freude und Spaß gehabt? Habe ich Kontakt außerhalb der Familie gehabt? Das sind alles Dinge, die wichtig sind, damit wir uns psychisch wohlfühlen. Wenn etwas aus der Liste immer wieder fehlt, sollte wir überlegen, wie wir das ändern können.“

Das vollständige Interview mit Michaela Willhauck-Fojkar finden Sie hier.