Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken

BPtK-Forderungen an die nächste Bundesregierung

(BPtK) Die nächste Bundesregierung muss die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken und die Früherkennung von psychischen Erkrankungen verbessern. „Wir erwarten mehr als Lippenbekenntnisse,“ erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Wir brauchen insbesondere bei den Corona-Schutzmaßnahmen im kommenden Herbst und Winter verlässliche und gemeinsame Lösungsstrategien der Länder.“

  • Schulen und Kitas auch bei steigenden Infektionsraten möglichst offenhalten: Home-Schooling und Kita-Schließungen gefährden die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Die Politik muss eine umfassende Strategie und passgenaue Hygienekonzepte vorlegen, die Schul- und Kitaschließungen auch bei steigenden Inzidenzen möglichst verhindert.
  • Psychische Gesundheit in Kita und Schule fest verankert. Pädagog*innen brauchen mehr Zeit und fachliche Unterstützung für jedes einzelne Kind, damit sie noch frühzeitiger psychische Probleme erkennen und darauf reagieren können. Schulpsychologie und Schul- und Jugendsozialarbeit müssen ausgebaut werden.
  • Psychosoziale Unterstützungsangebote ausbauen: Bund, Länder und Kommunen müssen mehr psychosoziale Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie gesundheitsfördernde Angebote im Alltag der Kinder finanzieren.
  • Psychotherapeutische Behandlungsplätze erhöhen: Kinder und Jugendliche warten monatelang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Deshalb müssen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen zugelassen werden.
  • Multiprofessionelle Versorgung für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche: Die Versorgung von schwer psychisch kranken Kindern und Jugendlichen muss verbessert werden. Für Kinder und Jugendliche mit vorrangig psychotherapeutischem Behandlungsbedarf muss bei der geplanten „Komplexversorgung“ gesetzlich geregelt werden, dass ein Anspruch auf heilpädagogische, psychologische und psychosoziale Maßnahmen („nicht-ärztliche sozialpädiatrische Leistungen“) besteht. Diese vernetzte und multiprofessionelle Versorgung sollte sowohl unter ärztlicher als auch psychotherapeutischer Verantwortung erbracht werden können.
  • Wirksamen Kinderschutz sicherstellen: Politik und Gesellschaft müssen Kinder und Jugendliche vor Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung zuverlässig schützen. Hierfür müssen flächendeckende Kinderschutz-Angebote ausgebaut und dauerhaft finanziert werden.

 

E-Patientenakte: Bisher unausgereift und nicht ausreichend datensicher

BPtK-Wahl-Prüfstein: Ausdrückliche Zustimmung zur E-Akte notwendig

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält die elektronische Patientenakte bisher weder für technisch ausgereift noch für ausreichend datensicher. Bislang ist es nicht möglich, dass Patient*innen Dokumente in der E-Patientenakte nur für einzelne Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen freigeben. Außerdem sollte das Einloggen in die E-Akte genauso sicher geschützt sein wie ein Online-Bankkonto. Dafür ist es notwendig, dass das Lesen und Speichern in der E-Akte nur mit einem zusätzlichen, aktuell generierten Passwort möglich ist (TAN-Nummer).

Die BPtK fordert die Wähler*innen auf zu prüfen, ob eine Partei ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausreichend schützen will. „Angaben zu psychischen Erkrankungen sind hochsensible persönliche Daten“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass sowohl das Anlegen der E-Patientenakte als auch das Speichern von Daten weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patient*in möglich sein darf. Die Wähler*innen sollten prüfen, ob eine Partei dieses Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung weiterhin sicherstellen will.“

Kosten und Vergütungsanteile in der Psychotherapeutenausbildung

BPtK veröffentlicht Übersicht

(BPtK) Seit Juli sind die Ambulanzen der psychotherapeutischen Ausbildungs- und Weiterbildungsinstitute verpflichtet, die aktuelle Höhe der Ausbildungskosten sowie den Anteil der Vergütung, der von ihnen an die Ausbildungsteilnehmer*innen ausgezahlt wird, mitzuteilen (§ 117 Absatz 3c SGB V). Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu eine Übersicht veröffentlicht. Eine Übersicht über die Weiterbildungskosten kann erst ab 2023 erstellt werden, wenn für die Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums Ambulanzen als Weiterbildungsstätten zugelassen sein werden. Die erste Übersicht ist ab heute auf der Homepage der BPtK zu finden: https://www.bptk.de/ausbildungskosten-und-verguetungsanteile.

Die Neuregelung soll zunächst den Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) Transparenz und Vergleichbarkeit über die Ausbildungskosten und die Höhe des Vergütungsanteils ermöglichen. Die Ambulanzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 40 Prozent der Vergütung für die Versorgungsleistungen, die von den PiA erbracht werden, auszuzahlen. Zur Präzisierung der gesetzlichen Verpflichtung hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten (BAG) eine Übersicht mit der BPtK abgestimmt. Diese Übersicht soll quartalsweise aktualisiert werden.

Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung viel zu lang

BPtK-Wahl-Prüfstein: Mehr Praxissitze notwendig

(BPtK) Psychisch kranke Menschen warten häufig monatelang auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung. Rund 40 Prozent der Patient*innen warten mindestens drei bis neun Monate, wenn zuvor in einer psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt wurde, dass sie psychisch krank sind und deshalb behandelt werden müssen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb die Wähler*innen auf zu prüfen, ob eine Partei die Versorgung von psychisch kranken Menschen nachhaltig verbessern will. Ein Gutachten im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses hatte festgestellt, dass mindestens 1.600 psychotherapeutische Praxissitze zusätzlich erforderlich sind. Diese Psychotherapeut*innen fehlen aus BPtK-Sicht insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

„Fast die Hälfte der psychisch kranken Menschen wartet unverantwortlich lange auf eine notwendige Behandlung“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Psychische Erkrankungen, die nicht rechtzeitig behandelt werden, verschlimmern sich und chronifizieren.“

Neue BPtK-Studie zur ambulanten Psychotherapie

Psychotherapeut*innen für Online-Befragungen gesucht

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) führt ab sofort bis zum 30. November eine Studie zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch. Damit sollen aktuelle Daten dazu erhoben werden, wer in eine psychotherapeutische Sprechstunde kommt, ob und welcher Behandlungsbedarf besteht und wie lange die Wartezeiten sind. Mit der Studie soll der Politik vermittelt werden, wie zentral die Psychotherapie für die Versorgung von psychisch kranken Menschen ist und wie bestehende Defizite behoben werden können.

Die geplante BPtK-Studie umfasst zwei Befragungen. Für die eine allgemeine Befragung zur ambulanten Versorgung werden Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die in Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren arbeiten, um ihre Unterstützung gebeten. Die Beantwortung des gesamten Fragebogens dauert circa 10 bis 25 Minuten. Dabei werden keine Daten zur Person und keine IP-Adressen gespeichert, sodass die Teilnehmer*innen anonym bleiben. Der Online-Fragebogen lässt sich über folgenden Link aufrufen: https://www.soscisurvey.de/ambulantePT2021/

Für eine zweite Befragung werden Patient*innen sowie Eltern oder Sorgeberechtigte gesucht, die kürzlich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren. Dafür werden ausschließlich Vertragspsychotherapeut*innen um ihre Unterstützung gebeten. Am Ende der Sprechstunde sollen sie ihren Patient*innen, den Eltern oder Sorgeberechtigten ein Informationsblatt zur BPtK-Studie aushändigen, in der sich ein Link zu der BPtK-Befragung befindet. Auch bei dieser Befragung werden keine Daten zur Person oder kontaktierten Praxis erhoben. Die Ethikkommission der Psychologischen Hochschule Berlin hat die Befragung positiv bewertet.

Um die Informationsblätter zu erhalten, können sich Psychotherapeut*innen an info@bptk.de wenden. Ebenso bei Rückfragen zur BPtK-Studie.

Grundlegendes Reformprojekt für schwer psychisch Erkrankte gelungen

G-BA schafft neue ambulante Komplexversorgung

(BPtK) „Eines der großen Reformprojekte für schwer psychisch kranke Menschen dieser Legislaturperiode ist kurz vor ihrem Ende noch gelungen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts der gestrigen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Komplexversorgung fest. „Der Gemeinsame Bundesausschuss schafft damit die Grundlage für tragfähige ambulante Netzwerke für schwer psychisch kranke Menschen, mit denen Krisen aufgefangen und Krankenhauseinweisungen vermieden werden können.“

„Künftig kann dadurch den oft chronisch kranken Patient*innen mit wiederkehrenden psychischen Krisen ein intensivtherapeutisches Angebot gemacht werden. Durch Koordination, Multiprofessionalität und kontinuierliche Unterstützung und Behandlung der Patient*innen kann die ambulante Versorgung schwer psychisch kranken Menschen zu einem stabileren und selbstständigeren Leben verhelfen. Die Initiative des Gesetzgebers war ein ganz wichtiger Schritt, ein jahrzehntealtes Strukturdefizit zu beheben.“

In diesen Netzen können Patient*innen eine Psychotherapeut*in oder Ärzt*in als zentrale Ansprechpartner*in wählen, die für sie die gesamte Behandlung plant („Bezugspsychotherapeut*in, -ärzt*in“). Sie sorgen dafür, dass alle Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, häusliche psychiatrische Krankenpflege, Soziotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen und auch Krankenhäuser koordiniert zusammenarbeiten. Auch weitere Unterstützungsangebote wie Eingliederungshilfe, psychosoziale Beratungsstellen und sozialpsychiatrische Dienste können einbezogen werden.

Kognitive Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen mit Zwangsstörungen empfohlen

AWMF veröffentlicht S3-Leitlinie zu Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter

(BPtK) Psychotherapie erzielt bei Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter die besten Ergebnisse und ist deshalb die Behandlung der ersten Wahl. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Die Leitlinie empfiehlt, dass eine störungsspezifische Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) als Psychotherapie der ersten Wahl angeboten werden soll. Hierbei soll Expositions- und Reaktionsmanagement das Kernelement sein. Eine medikamentöse Behandlung mit einem Selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer soll in aller Regel erst dann erfolgen, wenn eine KVT nicht ausreichend wirksam war.

Die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter wurde unter Federführung der Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) entwickelt und im Juni 2021 veröffentlicht. Die BPtK war in der Konsensusgruppe vertreten.

Zulassung von Systemischer Therapie bei Kindern und Jugendlichen wird geprüft

G-BA leitet Bewertungsverfahren ein

(BPtK) Die Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird nun auch bei Kindern und Jugendlichen geprüft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. August 2021 beschlossen, das dafür notwendige Bewertungsverfahren einzuleiten. Der Beschluss erfolgte knapp 13 Jahre nachdem der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) die Systemische Therapie als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen anerkannt hat.

Bislang ist die Systemische Therapie nur für die Behandlung von Erwachsenen zugelassen. Der aktuelle Antrag für den Bereich Kinder und Jugendliche wurde von Dr. Monika Lelgemann, der Unparteiischen und Vorsitzenden des Unterausschusses Methodenbewertung, eingebracht und im Plenum des G-BA einstimmig beschlossen.

Die Systemische Therapie zählt seit dem WBP-Gutachten vom 14. Dezember 2008 zu den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Der WBP bestätigte deren Wirksamkeit in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen für die folgenden Anwendungsbereiche:

  • Affektive Störungen (F30 bis F39) und Belastungsstörungen (F43),
  • Essstörungen (F50) und andere Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen (F5),
  • Verhaltensstörungen (F90 bis F92), F94, F98) mit Beginn in der Kindheit und Jugend sowie Tic-Störungen (F95),
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60, F62, F68 bis F69), Störungen der Impulskontrolle (F63), Störungen der Geschlechtsidentität und Sexualstörungen (F64 bis F66), Abhängigkeit und Missbrauch (F1, F55), Schizophrenie und wahnhafte Störungen (F20 – F29).

Der WBP empfahl das Verfahren deshalb für die vertiefte Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in. Damit war seither die Voraussetzung dafür erfüllt, dass der G-BA die Zulassung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen als neues Psychotherapieverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung prüft.

Probatorische Sitzungen im Krankenhaus ab 1. Oktober möglich

Bewertungsausschuss beschließt zusätzliche Vergütung

(BPtK) Probatorische Sitzungen können ab dem 1. Oktober noch während einer stationären Behandlung in den Räumen des Krankenhauses durchgeführt werden. Dies hat der Bewertungsausschuss auf seiner Sitzung am 4. August 2021 beschlossen. Hierdurch soll der Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung erleichtert werden. Bei psychischen Erkrankungen ist das Rückfallrisiko in den Wochen nach der Entlassung besonders hoch. Eine ambulante Weiterbehandlung, die sich ohne Unterbrechung an die Krankenhausbehandlung anschließt, kann dieses Risiko erheblich verringern. Die Regelung geht auf einen gesetzlichen Auftrag aus dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz zurück, den der Gemeinsame Bundesausschuss mit Beschluss vom 20. November 2020 in der Psychotherapie-Richtlinie umgesetzt hatte.

Für den Mehraufwand können Psychotherapeut*innen künftig zusätzlich zu den probatorischen Sitzungen auch die Besuchsziffern (01410 „Besuch eines Kranken“ bzw. 01413 „Besuch eines weiteren Kranken“) abrechnen. Die Besuchsziffern werden in diesen Fällen extrabudgetär in Höhe von 23,58 € bzw. 11,79 € vergütet.

Damit können während einer Krankenhausbehandlung noch keine probatorischen Sitzungen in psychotherapeutischen Praxen durchgeführt werden. Gerade dies könnte für viele Patient*innen jedoch zusätzliche Sicherheit schaffen, weil sie bereits im Krankenhaus ihre weiterbehandelnde Psychotherapeut*in und ihre Praxisräumlichkeiten kennenlernen können. Auch Probesitzungen zur Gruppenpsychotherapie sind nur in der psychotherapeutischen Praxis umsetzbar. Die BPtK hatte sich daher gemeinsam mit den Verbänden für eine rechtliche Klarstellung durch den Gesetzgeber eingesetzt. Diese erfolgte mit dem am 11. Juni 2021 verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde darin beauftragt, per Richtlinie zu regeln, dass probatorische Sitzungen während der Krankenhausbehandlung auch in der psychotherapeutischen Praxis durchgeführt werden können.

Behandlungsangebote für Opfer sexuellen Missbrauchs schaffen

BPtK: Psychotherapeut*innen beim Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch registrieren

(BPtK) Psychotherapeut*innen, die Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs anbieten möchten, können sich auf dem Hilfe-Portal des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung registrieren. „Wir möchten alle Psychotherapeut*innen, die Opfer sexuellen Missbrauchs behandeln möchten, aufrufen, sich auf diesem Internetportal zu registrieren“, sagte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. Das Hilfe-Portal Missbrauch wurde grundlegend erneuert. Deshalb ist es notwendig, dass sich auch Psychotherapeut*innen, die sich schon gemeldet hatten, erneut registrieren. Der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung bittet insbesondere Psychotherapeut*innen um Unterstützung, die traumaspezifisch arbeiten oder sich fortgebildet haben.

Unter www.hilfe-portal-missbrauch.de finden Opfer, Angehörige und Fachkräfte Informationen sowie Hilfe- und Beratungsangebote zum Thema sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend. Auch Menschen, die sich Sorgen um ein Kind machen, erhalten hier Unterstützung. Mit dem Relaunch bündelt der Unabhängige Beauftragte seine Angebote: Ratsuchende können per Telefon oder online direkt Kontakt aufnehmen und in einer umfangreichen Datenbank nach Hilfeangebot vor Ort suchen.