Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im digitalen Zeitalter stärken

EU-Rat setzt wichtiges Signal

(BPtK) Zu den heute vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten Schlussfolgerungen zum Schutz und zur Förderung der psychischen Gesundheit junger Menschen im digitalen Zeitalter erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK):

»Damit setzen die EU-Gesundheits- und Sozialminister*innen ein klares Zeichen für eine gesundheitsförderliche Gestaltung der digitalen Welt. Entscheidend wird nun sein, die formulierten Ziele in konkrete und nachhaltige Maßnahmen auf europäischer sowie nationaler Ebene zu überführen. Der Schutz der psychischen Gesundheit junger Menschen im digitalen Raum bleibt eine zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft.“

»Medienkompetenz und eine digitale Umgebung mit klaren Kinderschutzregelungen ist für die Prävention unerlässlich. Wir brauchen gemeinsame europäische Standards für den Schutz junger Menschen im digitalen Raum. Eine enge Zusammenarbeit von Politik, Wissenschaft und Praxis hilft, dieses Ziel gemeinsam zu erreichen“, so Dr. Nikolaus Melcop, BPtK-Vizepräsident und EU-Beauftragter.

In seinem Dokument würdigt der Rat die Potenziale digitaler Medien, etwa zur Förderung von Gesundheitskompetenz oder zur niedrigschwelligen Ansprache junger Menschen. Gleichzeitig nimmt er auch die Risiken in den Blick: Exzessive Bildschirmzeiten, suchtfördernde Mechanismen in Apps und gefährliche Inhalte bedrohen die psychisch gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Europa.

Der EU-Rat fordert die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Aktivitäten zu intensivieren und auszubauen, einen sicheren digitalen Raum für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Seine Forderungen: Forschungsförderung, verstärkte Aufklärung junger Menschen über psychische Risiken im Netz, Ausbau von Präventions- und Beratungsangeboten und Bereitstellung von Behandlungsangeboten, aber auch die Bekämpfung von Gewalt im Internet. Ebenso wichtig sind attraktive Alternativangebote für Kinder und Jugendliche, wie sie ihre Freizeit auch ohne Smartphone oder Laptop gestalten können. Eine Schlüsselaufgabe: Kindern und Jugendlichen müssen digitale Kompetenzen vermittelt werden, damit sie sich der Risiken bewusst werden, eigene Schutzstrategien entwickeln und einen kritischen Umgang mit digitalen Inhalten erlernen. Auch Plattformbetreiber sollen ihrer Verantwortung stärker nachkommen, ihre Apps und Einstellungen so auszugestalten, dass der Kinderschutz gewährleistet wird.

Die Initiative des Rates geht auf die polnische EU-Ratspräsidentschaft zurück, die sich einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zum Ziel gesetzt hatte.

Keine ePA-Befüllungspflicht bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren

BPtK bietet Psychotherapeut*innen und Patient*innen vielfältige Informationen zur ePA an

(BPtK) Nachdem die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kürzlich Informationsblätter zur ePA für Erwachsene, Sorgeberechtigte und Jugendliche ab 15 Jahren herausgegeben hat, bietet sie Psychotherapeut*innen nun auch Druckvorlagen für ergänzende Plakate und Handzettel mit QR-Codes an, die in ausgedruckter Form in den Praxisräumen präsentiert werden können.

Außerdem steht auf der BPtK-Website die Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“ ab sofort in aktualisierter Fassung zum Download zur Verfügung.

Die Aktualisierung war notwendig geworden, nachdem die Kassenärztliche Bundesvereinigung  am 16. April 2025 eine Richtlinie veröffentlicht hat, aus der Folgendes hervorgeht:

„Das Unterlassen der Übermittlung und Speicherung von Daten in der elektronischen Patientenakte bei Kindern und Jugendlichen unterhalb der Vollendung des 15. Lebensjahres entgegen den Vorgaben des § 347 SGB V verstößt nicht gegen vertragsärztliche Pflichten, sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen. Gleiches gilt, soweit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen und die Befüllung der elektronischen Patientenakte den wirksamen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage stellen würde.“

Die BPtK hatte sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass bestehende datenschutzrelevante Probleme bei Kindern und Jugendlichen gelöst werden. Daraufhin hatte das Bundesgesundheitsministerium klargestellt, dass bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren von der Befüllungspflicht abgewichen werden kann, wenn therapeutische Gründe dagegensprechen oder wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen und die Befüllung der ePA den wirksamen Schutz des Kindes oder der Jugendlichen* infrage stellen würde.

Grundsätzlich gilt: Psychotherapeut*innen können die ePA ihrer Patient*innen bis zum 1. Oktober 2025 auf freiwilliger Basis nutzen, anschließend gilt – nun mit Ausnahmen – eine gesetzliche Befüllungspflicht.

Hitze als Risiko für die psychische Gesundheit ernst nehmen

BMG und BPtK veröffentlichen Schutzempfehlungen für psychotherapeutische Praxen

(BPtK) Anlässlich des morgigen Hitzeaktionstags haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Bundesempfehlung für den Hitzeschutz in ambulanten psychotherapeutischen Praxen veröffentlicht. Der darin enthaltene Musterhitzeschutzplan bietet Inhaber*innen einer psychotherapeutischen Praxis eine Orientierung, wie sich Hitzegefahren bei Patient*innen sowie Praxis-Mitarbeitenden während der Sommermonate wirksam reduzieren lassen.

»Extreme Hitze ist nicht nur eine körperliche Belastung, sondern auch ein ernstzunehmendes Risiko für die psychische Gesundheit. Sie verstärkt Stress, Schlafstörungen und psychische Vorerkrankungen“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Mit dem Musterhitzeschutzplan geben wir Psychotherapeut*innen ein praxisnahes Instrument an die Hand, das sie dabei unterstützt, ihre Patient*innen und sich selbst besser zu schützen – und die psychotherapeutische Versorgung auch bei extremen Temperaturen sicherzustellen.“

Die Zahl der Hitzewellen nimmt aufgrund der Klimakrise seit Jahrzehnten zu – mit erheblichen gesundheitlichen Folgen. Studien zeigen, dass in Hitzeperioden psychiatrische Notdienste vermehrt in Anspruch genommen werden und Suizide häufiger auftreten. Bei affektiven und Angststörungen, aber auch bei psychotischen Erkrankungen steigt das Risiko, dass Symptome sich verschlechtern oder neu auftreten.

»Psychotherapeutische Praxen müssen vorbereitet sein, ihre Patient*innen wie auch sich selbst zu schützen“, betont Benecke. „Der Musterhitzeschutzplan zeigt, wie das konkret gelingen kann – mit niedrigschwelligen, alltagstauglichen Maßnahmen. Wichtig ist, dass man bereits vor Eintreten der Hitzewellen hilfreiche Strukturen in den Praxen verankert.“

Die BPtK empfiehlt daher, sowohl beim Personal als auch bei den Patient*innen Risikogruppen zu identifizieren und für diese Personen entsprechende Informationen bereitzuhalten. Für Risikopatient*innen, wie zum Beispiel Patient*innen mit einer schizophrenen, bipolaren, substanzbezogenen oder demenziellen Erkrankung oder auch einer chronischen körperlichen Erkrankung, sollten, falls möglich, beispielsweise Termine auf die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegt oder Videosprechstunden angeboten werden. Zudem sollten in den Praxen für den Hitzeschutz verantwortliche Personen bestimmt werden.

Der Musterhitzeschutzplan war in seiner ersten Fassung im Jahr 2023 von der BPtK gemeinsam mit der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. und den Psychologists/Psychotherapists for Future e.V. entwickelt worden. Er ist nun aktualisiert und gemeinsam mit dem BMG neu aufgelegt worden. 

Klares Bekenntnis zum Direktzugang zur Psychotherapie

BPtK begrüßt Beschluss der KBV-VV zum Primärarztsystem

(BPtK) „Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sind sich einig: Bei einer geplanten Einführung eines Primärarztsystems müssen Patient*innen Psychotherapeut*innen weiterhin ohne Überweisung aufsuchen können“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Die KBV-Vertreterversammlung hat heute einen entsprechenden Beschluss veröffentlicht. Darin heißt es: „Fachärzte für Augenheilkunde, ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können weiterhin ohne Überweisung aufgesucht werden. Hier ist keine Steuerung erforderlich.“

»Das Angebot der psychotherapeutischen Sprechstunde hat sich als unverzichtbares Instrument zur Steuerung der Patientenversorgung bewährt“, so Benecke. Hierdurch erhalten Menschen mit psychischen Erkrankungen und Belastungen gezielt die für sie passende Versorgung. Dieser effektive Weg der Patientensteuerung durch den Direktzugang zur Psychotherapeut*in muss bei Einführung eines Primärarztsystems erhalten bleiben.“

Derzeit werden jedes Quartal rund 600.000 Patient*innen von Psychotherapeut*innen in der Sprechstunde gesehen und erhalten so einen schnellen und niedrigschwelligen Zugang zu Diagnostik, Indikationsstellung und der entsprechend der Dringlichkeit erforderlichen Behandlung.

Die Intention der Koalitionäre ist eindeutig: Die psychotherapeutische Versorgung in der Fläche und in Akutsituationen soll gestärkt werden. Das obligatorische Vorschalten eines Hausarztbesuches würde dieser Intention entgegenstehen und wäre mit keinerlei Gewinn für die Patientensteuerung verbunden. Wenn die Patientensteuerung nicht mehr in der Psychotherapie-Praxis stattfindet, würden dadurch Wartezeiten zusätzlich verlängert, der Zugang zur leitliniengerechten Behandlung erschwert und nicht vorhandene Ressourcen in der hausärztlichen Versorgung zusätzlich gebunden.

Im Zeichen politischen Aufbruchs und aktueller gesellschaftlicher Verantwortung

Der 46. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 16. bis 17. Mai 2025 in Leipzig statt.

(BPtK) Am 16. und 17. Mai 2025 trat das Parlament der Psychotherapeutenschaft in Leipzig zu seiner 46. Bundesdelegiertenversammlung zusammen. Der 46. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) stand im Zeichen des politischen Aufbruchs und der aktuellen gesellschaftlichen Verantwortung.

Wir nehmen die Koalition beim Wort

46. Deutscher Psychotherapeutentag in Leipzig eröffnet

(BPtK) „Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag viel vorgenommen, um die psychische Gesundheit der Menschen umfassend zu stärken – von der Prävention und Früherkennung über die Versorgung und Fachkräftesicherung bis hin zur Digitalisierung und Entbürokratisierung. Entscheidend ist jetzt aber die Umsetzung. Wir nehmen die Koalition beim Wort“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich des 46. Deutschen Psychotherapeutentages, der heute in Leipzig startet. „Die Politik braucht jetzt Mut und Fokus, damit sich auch künftige Generationen auf eine gesicherte psychotherapeutische Versorgung verlassen können“, so Benecke weiter. Die Forderungen des Berufsstands beziehen sich konkret auf eine separate Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, eine Reform der Bedarfsplanung für den ländlichen Raum und die Finanzierung der Weiterbildung.

Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, hob in ihrem Grußwort an die Delegierten hervor: „Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind im Kontakt mit den Menschen oft die Ersten, die erkennen, wie sich Krisen auswirken. Die psychotherapeutische Versorgung ist daher auch ein wichtiger Baustein für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, weil sie die Resilienz und die Bewältigungskompetenzen der Menschen stärkt.“ Außerdem betonte die Ministerin auch die Rolle der Psychotherapeutenkammern als Mittlerinnen zwischen Berufsstand, Patientinnen und Patienten sowie Politik.

Weitere Themen, die in Leipzig diskutiert werden, sind Fragen der Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie und die Psychosoziale Notfallversorgung im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie Berichte aus den Gremien, Satzungsfragen und Resolutionen.

Das Parlament der Psychotherapeut*innen tagt am 16. und 17. Mai in Leipzig unter der Leitung von Birgit Gorgas (PtK Bayern), Stuart Massey Skatulla (PtK Hessen) und Dr. Jürgen Tripp (PtK Nordrhein-Westfalen). Gastgeberin ist die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK). 

Psychotherapeutische Sprechstunde – Ein Erfolgsmodell der Patientensteuerung

Die BPtK zieht positive Zwischenbilanz

(BPtK) Seit acht Jahren ist die psychotherapeutische Sprechstunde ein fester Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Patient*innen erhalten seit April 2017 über die Sprechstunde einen direkten Zugang zu einer fachkundigen Diagnostik und Indikationsstellung – ein wichtiger Schritt hin zu einer niedrigschwelligen und schnelleren Versorgung.

»Seit ihrer Einführung hat sich die psychotherapeutische Sprechstunde als unverzichtbares Instrument zur Steuerung der Patientenversorgung bewährt. Sie ermöglicht einen schnellen, direkten Zugang zu einer qualifizierten diagnostischen Abklärung und eine Beratung über die vorliegenden psychischen Erkrankungen und darüber, welche Behandlung benötigt wird. Die Sprechstunde spielt eine zentrale Rolle dabei, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen und Belastungen frühzeitig die für sie passende Versorgung erhalten“, resümiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Durch die psychotherapeutische Sprechstunde übernehmen Psychotherapeut*innen eine Schlüsselrolle in der gezielten Steuerung der Patientenversorgung. Sie sind häufig die ersten Ansprechpartner*innen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und leisten durch ihre fachliche Einschätzung einen zentralen Beitrag für eine auf den individuellen Behandlungsbedarf abgestimmte und koordinierte Versorgung. Neben der psychotherapeutischen Behandlung vermitteln sie die Patient*innen nach Bedarf auf die weiteren erforderlichen Versorgungsangebote und gewährleisten so eine passgenaue, effiziente und bedarfsgerechte Behandlung.

Die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde geht auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) zurück. Der damalige CDU-Gesundheitsminister Hermann Gröhe setzte sich erfolgreich dafür ein, die Gesundheitsversorgung – insbesondere für psychisch erkrankte Menschen – besser erreichbar und effizienter zu gestalten.

Das Erfolgsmodell der psychotherapeutischen Sprechstunde zeigt: Eine frühzeitige, strukturierte Patientensteuerung ist entscheidend für eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung.

Bundesweiter ePA-Rollout am 29. April 2025 gestartet

BPtK veröffentlicht Informationsblätter für Patient*innen und Sorgeberechtigte

(BPtK) Ein Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die elektronische Patientenakte (ePA). Am 29. April 2025 ist der bundesweite Rollout der ePA gestartet. Alle Versicherten, die nicht aktiv widersprechen, erhalten jetzt eine elektronische Patientenakte.

Um Psychotherapeut*innen bei der Beratung ihrer Patient*innen und Sorgeberechtigten bei Fragen zur ePA zu unterstützen, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Informationsblätter zusammengestellt. Diese gibt es in verschiedenen Versionen: für erwachsene Patient*innen, Jugendliche ab 15 Jahren und Sorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren. Alle Informationsblätter sind auch in einfacher Sprache verfügbar.

Was jetzt für Psychotherapeut*innen relevant ist:

Mit dem bundesweiten Rollout können Psychotherapeut*innen die ePA ihrer Patient*innen nutzen. Bis 1. Oktober 2025 soll das auf freiwilliger Basis geschehen, anschließend gelten die gesetzlichen Befüllungspflichten. Mehr Informationen zur ePA für Psychotherapeut*innen hat die BPtK in einer Praxis-Info zusammengestellt.

Wichtig ist es daher, zeitnah vor dem 1. Oktober 2025 zu prüfen, ob die Befüllung der ePA in der eignen Praxis funktioniert und sich bei auftretenden Problemen umgehend an den Hersteller des eigenen Praxisverwaltungssystems zu wenden.

Die BPtK setzt sich zudem intensiv dafür ein, dass bestehende Probleme für den Datenschutz bei Kindern und Jugendlichen gelöst werden. Ein wichtiger Punkt konnte dabei bereits geklärt werden: Das Bundesgesundheitsministeriums hat klargestellt, dass bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren aus therapeutischen Gründen von der Befüllungspflicht abgewichen werden kann. Gleiches gilt, soweit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen und die Befüllung der ePA den wirksamen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage stellen würde.

Es braucht aus Sicht der BPtK jedoch zudem eine Lösung in Bezug auf die von der Krankenkasse eingestellten Abrechnungsdaten in die ePA. Auch über die Abrechnungsdaten können beispielsweise Maßnahmen bezüglich einer möglichen Kindeswohlgefährdung erkennbar sein.

Gemeinsame Erklärung von BPtK und BKJPP zum ePA-Start

Schutz des Kindes bei Befüllungspflicht und bei Abrechnungsdaten sichern

(BPtK) Zum bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) sprechen sich die Vorstände der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e.V. (BKJPP) in einer Gemeinsamen Erklärung dafür aus, das enorme Potenzial der ePA bestmöglich auszuschöpfen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren, die sich aus Datenschutzlücken bei der ePA für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren in psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung ergeben können.

Die Gemeinsame Erklärung von BPtK und BKJPP zum ePA-Start können Sie hier einsehen.

Koalitionsvertrag gibt psychischer Gesundheit neuen Stellenwert

BPtK-Präsidentin: „Ambitionierte neue Agenda muss gelingen“

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) würdigt die von CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

»Der Koalitionsvertrag zeigt den Willen der neuen Bundesregierung, psychische Gesundheit umfassend zu stärken – von der Prävention und Früherkennung über die Versorgung erkrankter Menschen bis hin zum Zivil- und Katastrophenschutz. Der Vertrag nimmt sowohl die einzelnen Betroffenen als auch die Gesellschaft insgesamt in den Fokus. Diese neue Priorisierung von Mental Health unterstützen wir“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Die psychotherapeutische Versorgung insbesondere für betroffene Kinder und Jugendliche sowie für Menschen auf dem Land zu verbessern, ist eine Kernaufgabe der Politik“, so Benecke. „Der Koalitionsvertrag gibt der psychischen Gesundheit einen neuen Stellenwert. Die Regierungskoalition hat eine ambitionierte Agenda für eine starke psychische Gesundheit vorgelegt. Diese Agenda muss gelingen. Dafür muss sie vor allem eins sein: verbindlich. Wir stehen bereit, die wichtigen Aufgaben in gemeinsamer Verantwortung schnell und lösungsorientiert anzugehen.“

Die im Vertrag festgelegte neue Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ ist ein zukunftsweisendes Programm. Richtigerweise will die Bundesregierung die Finanzierung der Weiterbildung in der Psychotherapie sichern, um einem Fachkräftemangel vorzubeugen. Auch die gezielte, unterstützende Integration digitaler Lösungen in Prävention und Behandlung ist der richtige Weg. Darüber hinaus will die Koalition den gesetzlichen Rahmen für einen resilienten gesundheitlichen Bevölkerungsschutz schaffen. Zugleich appelliert die BPtK an die neue Bundesregierung, die Basis für die erfolgreiche Umsetzung des Vertrags im Blick zu behalten: eine bürokratiearme, effektive und adäquat finanzierte Versorgungsstruktur.