Kindeswohl vorrangig

Expert*innenrat der Bundesregierung zur Corona-Pandemie

(BPtK) Der Expert*innenrat der Bundesregierung fordert, das Kindeswohl in der Corona-Pandemie vorrangig zu berücksichtigen, weil Kinder und Jugendliche „besonders stark“ belastet sind. Besonders schwerwiegend seien die „Belastungen in der Familie wie Angst, Krankheit, Tod oder Existenzverlust, Verlust an sozialer Teilhabe und Planungssicherheit“, die unter anderem durch Lockdown-Maßnahmen ausgelöst wurden. Dazu gehörten vermehrte Depressionen, Magersucht, Ess-Brech-Sucht, starkes Übergewicht sowie exzessive Mediennutzung.

Besonders betroffen seien Kinder aus sozial benachteiligten Familien, infolge von Armut, Bildungsferne, Migrationshintergrund oder fehlenden Sprachkenntnissen.

Der Rat empfiehlt unter anderem:

  • den Schulbetrieb durch bestmöglichen Infektionsschutz „so sicher wie möglich zu gestalten“,
  • Schließung der Schulen und Kitas „als ultima ratio“ allenfalls in Betracht zu ziehen, wenn alle anderen gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen der Kontaktbeschränkungen nicht erfolgreich waren,
  • Ausbau von sprachlicher Bildung als fester Bestandteil der Kitabetreuung,
  • Förderung für Schüler*innen mit schwächeren Leistungen,
  • dauerhafte psychosoziale, psychotherapeutische und psychiatrische Angebote mit schulischer Anbindung sowie erweiterte Unterstützung durch die Jugendhilfe,
  • Schulsozialarbeit und Stärkung der stadtteilbezogenen offenen Jugendarbeit in besonders belasteten Wohnquartieren,
  • Verbesserung der Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen, insbesondere „im kinder- und jugendpsychiatrischen, kinder- und jugendmedizinischen sowie sozialpädiatrischen Bereich“. Dazu gehört aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auch eine bessere kinder- und jugendpsychotherapeutische Versorgung.

„Eine Enquetekommission zur Kindergesundheit des Bundestages sollte dazu kurzfristig gesetzliche Empfehlungen erarbeiten“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK.

Was tun, wenn mein Kind psychische Probleme hat?

Neue BPtK-Webseite „www.elternratgeber-psychotherapie.de“

(BPtK) Eltern wollen für ihr Kind nur das Beste. Sie strengen sich meist enorm an, damit es ihrem Kind gut geht. Wenn Kinder psychische Probleme entwickeln, fragen sich Eltern deshalb oft, ob sie etwas falsch gemacht haben und ob sie dafür verantwortlich sind. Dies ist eine der Fragen, die die neue Webseite www.elternratgeber-psychotherapie.de der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) aufgreift. Weitere Fragen sind:

  • Wie erleben Kinder Streit?
  • Was tun, wenn Jugendliche regelmäßig dem Unterricht fernbleiben?
  • Wie läuft eine Psychotherapie ab?

BPtK setzt Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexbehandlung fort

Online-Veranstaltung am 16. März 2022 zu bipolaren Störungen

(BPtK) Schwerpunkt der zweiten Veranstaltung am 16. März 2022 ist die multiprofessionelle Behandlung von Patient*innen mit bipolaren Störungen. Wie diese ausgestaltet werden kann, wird aus der Perspektive von Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen und weiteren Gesundheitsberufen und Einrichtungen dargestellt und diskutiert. Darüber hinaus werden die Vorgaben der neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Anforderungen an die Netzverbünde und Aufgaben der Psychotherapeut*innen erläutert.

Anmeldungen sind ab sofort unter der E-Mail-Adresse veranstaltung@bptk.de möglich. Anmeldeschluss ist der 7. März 2022. Die Zahl der Teilnehmer*innen ist auf 150 Personen begrenzt. Eine Zertifizierung der Fortbildung bei der Berliner Psychotherapeutenkammer ist beantragt.

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen können künftig eine ambulante und multiprofessionelle Komplexbehandlung erhalten. Das neue Versorgungsangebot soll ab der zweiten Jahreshälfte 2022 den ersten Patient*innen zur Verfügung stehen. Um Psychotherapeut*innen darauf vorzubereiten, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Anfang des Jahres eine neue Online-Fortbildungsreihe begonnen.

Neuauflage „Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis“

Broschüre der KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen

(BPtK) Psychotherapeut*innen sind während der Corona-Pandemie einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt. Deshalb haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen die Broschüre „Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis“ neu aufgelegt. Sie zeigt auf, was für die eigene Praxis standardmäßig wichtig und sinnvoll ist, aber auch, bei welchen Therapien und Patient*innen oder in welchen Situationen über die Basishygiene hinaus weitere Maßnahmen durchzuführen sind.

Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden: https://www.hygiene-medizinprodukte.de/download/hygieneleitfaden-psychotherapeutische-praxis.

Was tun, wenn mein Kind psychische Probleme hat?

Neuer „BPtK-Elternratgeber Psychotherapie“

(BPtK) Eltern wollen für ihr Kind nur das Beste. Sie strengen sich meist enorm an, damit es ihrem Kind gut geht. Wenn Kinder psychische Probleme entwickeln, fragen sich Eltern deshalb oft, ob sie etwas falsch gemacht haben und ob sie dafür verantwortlich sind. Dies ist eine der Fragen, die der neue Elternratgeber Psychotherapie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) aufgreift. Weitere Fragen sind:

  • Wie erleben Kinder Streit?
  • Was tun, wenn Jugendliche regelmäßig dem Unterricht fernbleiben?
  • Wie läuft eine Psychotherapie ab?

Der Elternratgeber Psychotherapie will helfen, dass psychische Probleme erst gar nicht entstehen. Deshalb gibt er altersspezifische Empfehlungen für das:

  • Säuglings- und Kindesalter: Im Leben angekommen
  • Kita-Alter: Das kann ich allein! Oder doch nicht?
  • Grundschulalter: Endlich lesen und schreiben lernen
  • Jugendalter: Zeit psychischer Krisen

Manchmal brauchen Kinder und ihre Eltern Hilfe, um psychische Krisen und Krankheiten zu bewältigen. Damit Eltern sich besser vorstellen können, was in einer Psychotherapie passiert, beschreibt der Ratgeber einzelne Behandlungen:

  • Wenn das Baby Brust und Flasche verweigert. Über das Gefühl einer Mutter nicht versorgen zu können.
  • Wenn Sie wütend ist, ist sie wütend. Einer Mutter lernt, die borstig-rebellischen Eigenschaften ihrer Tochter schätzen.
  • „Kein Mensch nirgends.“ Über die Folgen sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend.

Der neue BPtK-Elternratgeber Psychotherapie ist online unter www.bptk.de herunterzuladen. Er kann auch als Printausgabe über bestellungen@bptk.de angefordert werden.

Videobehandlung auch nach der Corona-Pandemie möglich

BPtK, PKV und Beihilfe beschließen dauerhafte Regelung

(BPtK) Die Corona-Pandemie hat auch in der Psychotherapie zu deutlich mehr Behandlungen per Videotelefonat geführt. Nach einer Online-Befragung im Jahr 2020 von rund 3.500 Psychotherapeut*innen konnten sich neun von zehn Psychotherapeut*innen vorstellen, auch nach dem Ende der Pandemie Videobehandlungen durchzuführen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe für Beamte haben schon jetzt vereinbart, telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie auch nach der Pandemie zu ermöglichen. „Die Kombination aus Präsenz- und Videobehandlung bietet die Chance, Patient*innen, die nicht immer eine Praxis aufsuchen können, kontinuierlich zu versorgen“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Eine entsprechende Regelung erwarten wir auch von den gesetzlichen Krankenkassen.“

Psychotherapeut*innen können damit je nach Patient*in eigenverantwortlich entscheiden, ob und wie oft eine Videobehandlung angemessen ist. Die Berufsordnungen der Psychotherapeut*innen sichern die Qualität der Behandlungen. „Wichtig ist dabei, dass Patient*innen bei Krisen ihre Psychotherapeut*in auch kurzfristig aufsuchen können“, betont BPtK-Präsident Munz. „Präsenz- und Videobehandlungen müssen deshalb aus einer Hand erbracht werden.“ Die Abrechnungsempfehlung umfasst Einzelbehandlungen mit einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren, übende Interventionen und Testleistungen, aber auch Beratungs- und Koordinationsleistungen sowie Fallkonferenzen.

Mehr Übergewicht bei Kindern, mehr Depressionen bei Jugendlichen

DAK Kinder- und Jugendreport zu den Folgen der Corona-Pandemie

(BPtK) Während der Corona-Pandemie sind 2020 Kinder und Jugendliche häufiger aufgrund von Depressionen und Übergewicht behandelt worden. Dies zeigt eine Analyse der Abrechnungsdaten von rund 800.000 Kindern und Jugendlichen, die bei der DAK-Gesundheit versichert sind. So lag der Anteil der Jugendlichen (15 bis 17 Jahre), die erstmalig an einer Depression erkrankt waren, 2020 um acht Prozent höher als im Vorjahr. Unter den Fünf- bis Neunjährigen gab es eine deutliche Zunahme übergewichtiger Kinder: 2020 wurden rund 16 Prozent mehr Grundschulkinder erstmals wegen Übergewicht (Adipositas) behandelt als 2019. „Bei der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen besteht dringender Handlungsbedarf. Der neue Bundestag sollte eine Enquête-Kommission zur Kinder- und Jugendgesundheit einrichten“, fordert BPtK-Präsident Munz.

Kinder und Jugendliche hatten besonders unter den Kita- und Schulschließungen zu leiden. Dies zeigt sich auch an der erhöhten Nachfrage nach psychotherapeutischer und psychiatrischer Hilfe. Anders als bei Kinder- und anderen Fachärzt*innen nahmen bei Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen die Behandlungen zu. Nach dem Ende des ersten Lockdowns stieg bei ihnen die Zahl der Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen um zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr, nach Ende des zweiten Lockdowns sogar um rund fünf Prozent.

Corona-Sonderregelungen verlängert

Videobehandlung weiter unbegrenzt möglich

(BPtK) Aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Pandemie wurden einige bisher geltende Sonderregelungen bis ins Frühjahr verlängert.

Gesetzlich Krankenversicherte

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter bis zum 31. März 2022 unbegrenzt anbieten. Auch im ersten Quartal 2022 wird die grundsätzliche Regelung, nach der maximal 20 Prozent der Patient*innen innerhalb eines Quartals ausschließlich per Video behandelt werden dürfen, aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Danach können per Videotelefonat auch Einzelsitzungen und in begründeten Fällen psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge.

Ferner ist die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, weiter abrechenbar. Auch Gruppenpsychotherapien können weiterhin in Einzelpsychotherapien umgewandelt werden, ohne dass hierfür eine Begutachtung oder erneute Antragstellung bei der Krankenkasse verlangt wird. Erforderlich ist lediglich eine formlose Anzeige bei der Krankenkasse. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Auch die gemeinsame Abrechnungsempfehlung zur psychotherapeutischen Behandlung per Video von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wird zum 1. Januar 2022 durch eine unbefristete Abrechnungsempfehlung abgelöst werden.

Die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie wurde bereits bis zum 31. März 2022 verlängert. Allerdings ist bei der Abrechnung ab dem 1. Januar 2022 die Analoggebühr Nr. 383 GOÄ zum 2,3-fachen Satz in Höhe von 4,02 Euro anzusetzen. Die Berechnung ist weiterhin auch für Psychotherapeut*innen einmal je Sitzung möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.

Private Unfallversicherung

Auch Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung können weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die Videosprechstunden können analog zu den entsprechenden Behandlungsziffern (P-Ziffern) abgerechnet werden. Für die Videosprechstunde wird ein Zuschlag in Höhe von zwölf Euro für eine Behandlungsstunde à 50 Minuten bzw. in Höhe von sechs Euro für eine halbe Behandlungseinheit (25 Minuten) gezahlt. Voraussetzung ist der Einsatz eines zertifizierten Videosystems. Diese Regelung wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.

Aktualisiert: BPtK-Praxis-Info Coronavirus

Bundesweite Regelungen zu Immunitätsnachweis in Praxen

(BPtK) Aufgrund der neuen bundesweiten Regelungen zu Immunitätsnachweisen von Personen, die in psychotherapeutischen Praxen tätig sind, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ihre Praxis-Info Coronavirus aktualisiert. Die überarbeitete Praxis-Info Coronavirus informiert außerdem über die Regelungen zu Testpflichten in Praxen sowie die Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber den Gesundheitsämtern. In einzelnen Bundesländern können davon abweichende Regelungen gelten.

Die wesentlichen Neuerungen sind:

Patient*innen müssen weiterhin keinen negativen Test vorweisen

Patient*innen müssen in psychotherapeutischen Praxen weiterhin keinen negativen Test oder einen Immunitätsnachweis (vollständig geimpft oder genesen) vorweisen.

Begleitpersonen von Testpflicht befreit

Eltern, die ihre Kinder oder Jugendlichen zur Psychotherapie bringen, müssen ebenfalls keinen negativen Test vorweisen. Damit ist klargestellt, dass Begleitpersonen einen solchen Test nicht mehr vorlegen müssen.

Immunitätsnachweis für Beschäftigte verpflichtend

Inhaber*innen und Beschäftigte von psychotherapeutischen Praxen müssen zukünftig einen Immunitätsnachweis für das Coronavirus vorlegen. Ein solcher Nachweis kann eine vollständige Corona-Impfung oder die Bestätigung einer Genesung sein. Wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, muss dies mit einem ärztlichen Attest belegt werden. Beschäftigte haben bis zum 15. März 2022 Zeit, einen Immunitätsnachweis gegenüber der Arbeitgeber*in vorzulegen. Ab dem 16. März 2022 können Neueinstellungen nur mit Vorlage des entsprechenden Nachweises erfolgen. Dies gilt auch für angestellte Psychotherapeut*innen in Kliniken.

Geimpfte und Genesene müssen außerdem zweimal pro Woche einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführen. Niedergelassene Psychotherapeut*innen müssen ein Testkonzept für ihre Praxis erstellen.

Nachweise nur noch auf Verlangen

Psychotherapeutische Praxen müssen künftig die Testergebnisse und den Anteil der Geimpften unter den Beschäftigten dokumentieren und gegenüber dem Gesundheitsamt nachweisen, wenn es dies verlangt. Zuvor war grundsätzlich eine regelmäßige Nachweispflicht gegenüber dem Gesundheitsamt vorgesehen.

Psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie bleibt mangelhaft

BMG beanstandet PPP-Richtlinie nicht

(BPtK) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) nicht beanstandet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss die Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen nicht erhöhen. Damit erfüllt die PPP-Richtlinie nur unvollständig den gesetzlichen Auftrag. Patient*innen in psychiatrischen Kliniken erhalten weiterhin keine ausreichende psychotherapeutische Versorgung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte zusammen mit der Bundesärztekammer und der Patientenvertretung eine Erhöhung der Minutenwerte für Einzelpsychotherapie auf mindestens 75 bis 100 Minuten gefordert. „Damit billigt das BMG, dass der G-BA seinem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht wurde“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Der gesetzliche Auftrag zu den Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen (§ 136a Absatz 2 SGB V) sah ausdrücklich eine Stärkung der Psychotherapie vor. Der G-BA hatte jedoch lediglich eine Verankerung der Berufsgruppe mit eigenen Regelaufgaben umgesetzt. Die erforderliche Erhöhung der Minutenwerte für Psychotherapie der ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsgruppe wurde um ein Jahr hinausgeschoben.

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, im stationären Bereich für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu sorgen. „Wir brauchen nun schnell einen gesetzlichen Auftrag an den G-BA, der klarstellt, dass die Minutenwerte für Psychotherapie im nächsten Beschluss des G-BA zur PPP-Richtlinie im September 2022 angepasst werden müssen“, fordert der BPtK-Präsident. Der 39. Deutsche Psychotherapeutentag hat diese Forderung einstimmig mit einer Resolution unterstützt.