Keine verpflichtende elektronische Patientenakte

BPtK kritisiert E-PA-Regelungen in Gesetzentwürfen zur Impfpflicht

(BPtK) Versicherte sollen künftig zulassen, dass die Krankenkassen in ihrer elektronischen Patientenakte (E-Patientenakte) speichern, wenn sie gegen Corona geimpft oder davon genesen sind. Das sehen beide Gesetzentwürfe zur Einführung einer Corona-Impfpflicht vor. Die Krankenkassen sollen danach den Impf- und Genesenenstatus in der E-Patientenakte speichern, wenn sich die Versicherte* nicht aktiv dagegen ausgesprochen hat (Opt-Out).

„Dies ist ein gravierender Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Versicherten, den wir grundsätzlich ablehnen“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Regelung ist zudem überflüssig, da die Versicherten in aller Regel über elektronische Nachweise der Impfungen oder einer Genesung bereits verfügen.“ Aus BPtK-Sicht ist die E-Patientenakte bisher zudem noch nicht alltagstauglich. Sie ist weder praktikabel noch barrierefrei noch ausreichend datensicher. „Statt die vielfältigen Probleme der E-Patientenakte zu lösen, wird den Versicherten ein unbeliebtes und ungenutztes Produkt aufgedrängt“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Damit wird die Attraktivität der E-Patientenakte nur weiter beschädigt.“ Momentan ist vorgesehen, dass Versicherte die E-Patientenakte beantragen und zustimmen müssen, wenn Daten gespeichert werden sollen (Opt-In).

Der Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren (BT-Drucksache 20/899) sieht vor, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, für ihre Versicherten bis November 2022 eine E-Patientenakte einzurichten. Versicherte können die Nutzung dann beantragen. Unabhängig davon speichern die Krankenkassen darin den Impf- und Genesenenstatus, wenn die Versicherte* nicht widerspricht.

Auch der Gesetzentwurf zur altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren (BT-Drucksache 20/954) regelt, dass Versicherte informiert werden, dass sie auf Wunsch eine E-Patientenakte erhalten können. In dieser werden dann Informationen zum Impfstatus automatisch gespeichert, sofern sie dem nicht widersprechen. Beide Entwürfe sehen eine Widerspruchslösung vor. Damit werden die aktuellen Regelungen im SGB V zur freiwilligen und selbstbestimmten Nutzung der E-PA massiv eingeschränkt, ohne dass es dafür einen sachlich nachvollziehbaren Grund gibt. „Die BPtK fordert, diese Regelungen in beiden Gesetzentwürfen ersatzlos zu streichen“, erklärt BPtK-Präsident Dietrich Munz. „Diese Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung braucht eine breite gesellschaftliche Debatte. Sie darf nicht im Windschatten einer Impfregelung entschieden werden.“

Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes

Länder können Corona-Maßnahmen für psychotherapeutische Praxen treffen

(BPtK) Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die zu einer Aufhebung der meisten Corona-Schutzmaßnahmen führen, sind am 19. März 2022 in Kraft getreten. Die Länder dürfen weiterhin Regelungen zum Infektionsschutz treffen.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht bleibt bestehen

Bundesweit bleibt die Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bestehen. Neu ist, dass die vollständige Impfung eine dreifache Impfung, also auch die sogenannte Booster-Impfung, voraussetzt. Bis zum 30. September 2022 müssen Personen, die in Praxen oder Kliniken tätig sind, die dreifache Impfung nachweisen. Bis zu diesem Tag genügt die aktuell geltende zweifache Impfung.

Der Impf- bzw. Genesenennachweis ist den Praxisinhaber*innen bzw. der Leitung der medizinischen Einrichtung vorzulegen. Die Praxisinhaber*innen haben die Pflicht, bei unvollständigen Immunitätsnachweis, bei Nichtvorlage oder bei Zweifeln an der Richtigkeit des Nachweises eine Meldung an die Behörde vorzunehmen. Die Umsetzung obliegt den Ländern und wird unterschiedlich gehandhabt. Zumeist wurden von den Ländern Online-Meldeportale eingerichtet.

Maskenpflicht ist Ländersache

Die Bundesländer können eine Maskenpflicht für medizinische Einrichtungen und Arzt- bzw. Psychotherapeutenpraxen anordnen.

Testpflichten in Praxen entfallen

Aufgehoben wurde die Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung eines Testkonzeptes in der Praxis und die regelmäßige Testung der Beschäftigten. Die Länder können jedoch bei der Feststellung einer Gefährdungslage (Hotspotregelung), beispielsweise Testpflichten oder Abstandsregelungen, auferlegen.

Videobehandlung und telefonische Behandlung

Im Zuge der Aufhebung der meisten Corona-Schutzmaßnahmen wurden auch viele Sonderregelungen, die die Behandlung der Patient*innen in der Praxis betreffen, aufgehoben. Die unbeschränkte Videobehandlung wurde nicht verlängert und läuft am 31. März 2022 aus. Der Umfang von Videobehandlungen ist dann wieder auf maximal 20 Prozent der jeweiligen Leistung und 20 Prozent der Patient*innen im Quartal begrenzt. Telefonische Behandlungen sind ab dem 1. April 2022 nicht mehr durchführbar. Auch ist es nicht mehr möglich, Gruppentherapien formlos in Einzeltherapien umzuwandeln.

Keine Zuschläge für Hygienemaßnahmen

Auch die Zuschläge für Privatpraxen für aufwändige Hygienemaßnahmen bei direktem Patientenkontakt entfallen ab dem 1. April 2022 und können nicht mehr abgerechnet werden.

Traumatisierten Kindern richtig helfen

www.elternratgeber-fluechtlinge.de auf Ukrainisch und Russisch

(BPtK) Unter den ukrainischen Flüchtlingen sind viele Kinder und Jugendliche, die Kriegsgreuel erlebt haben. Die Erinnerungen an die fürchterlichen Ereignisse brennen sich häufig in das Gedächtnis ein. Sie vergehen nicht, sondern kehren immer wieder. Kinder und Jugendliche reagieren sehr unterschiedlich und jeweils auf eigene Weise auf Ereignisse, die zu viel für sie waren. Manche ziehen sich zurück. Sie sind niedergeschlagen und traurig. Andere sind sehr unruhig oder viel aktiver als früher. Große Kinder benehmen sich plötzlich wie kleine Kinder. Manchmal machen sie nachts wieder ins Bett. Andere Kinder wollen alles bestimmen und unter ihre Kontrolle bringen. Ältere Kinder und Jugendliche sagen manchmal, dass sie nicht mehr an die Zukunft glauben. Sie sagen, dass sie nicht erwachsen oder alt werden.

Ein Kind, das schreckliche Ereignisse nicht vergessen kann, sollte nicht bedrängt werden. Es kann sich nicht zusammenreißen und sich wieder normal verhalten. Es kann seine Erinnerung nicht verscheuchen, auch wenn es das will. Fühlt sich das Kind gezwungen, seine Gedanken und Gefühle zu verbergen, sind diese Gedanken und Gefühle nicht einfach weg. Sie sind weiter da. Es ist für das Kind aber noch schwieriger, mit ihnen zu leben. Das Wichtigste, was ein traumatisiertes Kind braucht, ist zuallererst das Gefühl, sicher und aufgehoben zu sein. Eltern sollten ihren Kindern immer wieder sagen, dass der Krieg jetzt weit weg ist und es dort, wo es nun ist, nicht mehr durch den Krieg bedroht ist. Sie sollten viel mit ihren Kindern zusammen sein und sie möglichst nicht in einer fremden Umgebung allein lassen. Eltern können ihren Kindern mit Kriegserlebnissen nicht oft genug zeigen, dass sie sie mögen und gerne mit ihnen zusammen sind. Das, was das Kind dann am meisten braucht, ist Geborgenheit.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat für Flüchtlingseltern einen Ratgeber herausgegeben, der erklärt, wie sie richtig auf ihre traumatisierten Kinder reagieren können. Dieser Ratgeber ist als Webseite verfügbar: www.elternratgeber-fluechtlinge.de oder www.parent-refugees.de. Er ist auch in das Ukrainische und Russische übersetzt sowie auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Kurdisch Persisch zu lesen. Außerdem gibt es ein ausdruckbares Plakat mit QR-Code, dass auf die Webseite aufmerksam macht.

Flexible Nutzung der Videobehandlung weiterhin erforderlich

BPtK fordert Verlängerung der Corona-Sonderregelungen

(BPtK) Trotz Höchstständen bei der Corona-Inzidenz sollen nach dem Willen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) zum 31. März 2022 die Corona-Sonderregelungen auslaufen. „Die Pandemie ist nicht vorbei. Um Patient*innen zu schützen, müssen Psychotherapeut*innen ihre Patient*innen weiterhin flexibel per Videobehandlung versorgen können“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Eine Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zur Videobehandlung ist in diesen Zeiten unverzichtbar. Auch auf die erweiterten Möglichkeiten der telefonischen Beratung kann in vielen Regionen angesichts schlechter Internetverbindungen nicht verzichtet werden.“

Mit Auslaufen der Corona-Sonderregelungen wird der zulässige Umfang von Videobehandlungen wieder auf maximal 20 Prozent der jeweiligen Leistung und 20 Prozent der Patient*innen pro Quartal begrenzt. „Die Begrenzung der Videobehandlung gefährdet in der weiterhin angespannten Lage die psychotherapeutische Versorgung“, kritisiert der BPtK-Präsident.

Die enge Begrenzung des Leistungsumfangs von Videobehandlungen ist nicht sachgerecht. Psychotherapeut*innen müssen je nach Patient*in eigenverantwortlich entscheiden können, ob und wie oft eine Videobehandlung erforderlich und angemessen ist. „Grundsätzlich müssen die Regelungen zum Einsatz von Videobehandlungen für gesetzlich Krankenversicherte flexibilisiert und vereinfacht werden“, fordert Munz.

Polnische Psychotherapeut*innen unterstützen ukrainische Flüchtlinge

Auch deutsche Psychotherapeut*innen für Web-Seminare gesucht

(BPtK) Über eine Million Ukrainer*innen ist bereits vor dem Krieg in ihrem Land nach Polen geflohen. Viele Pol*innen nehmen sie in ihren Häusern und Wohnungen auf, weil es an Flüchtlingsunterkünften fehlt. Die polnischen Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen engagieren sich bereits in zahlreichen Angeboten, um Flüchtlinge zu unterstützen.

Die „Akademie für Motivation und Bildung“ (AMiE) in Polen bietet Schulungen für polnische Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen an, wie sie Menschen mit traumatischen Erlebnissen stabilisieren können. Bei der ersten Schulung wurden rund 3.000 Teilnehmer*innen registriert. Das zeigt das große Engagement der Fachkräfte, aber auch den großen Informationsbedarf. In weiteren Web-Seminaren sollen außerdem Flüchtlingshelfer*innen und Flüchtlinge erreicht werden. Die AMiE sucht daher dringend auch in Deutschland nach Psychotherapeut*innen, die Web-Seminare auf Polnisch, Ukrainisch, Russisch oder Englisch durchführen können. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Iga Jaraczewska unter: ij.akademia.motywacji@gmail.com.

Weitere Hilfsangebote in Polen sind Beratung auf Ukrainisch und Russisch in Kriseninterventionsstellen und Bezirksstellen für Familienhilfe, Beratung und Versorgung durch Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in Kliniken und von Wohltätigkeitsorganisationen, Krisenhotlines des Polnischen Migrationsforums sowie eine Telefonauskunft, um sich im polnischen Gesundheitssystem zurechtzufinden.

Psychisch bedingte Fehlzeiten erreichen neuen Höchststand

DAK-Psychreport 2022 über Corona-Jahr 2021

(BPtK) Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen haben im Corona-Jahr 2021 einen neuen Höchststand erreicht. Die psychisch bedingten Fehltage in Betrieben und Behörden stiegen auf 276 Tage je 100 Versicherte*. Im Vergleich zu 2011 ist dies ein Anstieg um 41 Prozent (196 Fehltage je 100 Versicherte*). Dagegen blieben die Arbeitsausfälle aufgrund anderer Erkrankungen in den vergangenen zehn Jahren fast konstant (plus zwei Prozent).

Im Durchschnitt fiel eine Beschäftigte* fast sechs Wochen aus (39,2 Tage) – so lange wie noch nie und fast eine Woche länger als noch vor zehn Jahren (2011: 32,3 Tage). Beschäftigte* im Gesundheitswesen waren am häufigsten arbeitsunfähig. Ihre Fehlzeiten lagen 44 Prozent über dem Durchschnitt aller Berufsgruppen. Das zeigt der diesjährige Psychreport der DAK-Gesundheit, die dafür die Daten von über 2,4 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten auswertete.

Auswertungen im Vergleich zu Daten vor der Pandemie im Jahr 2019 zeigen, dass Fehltage im Jahr 2021 am stärksten bei Frauen im Alter ab 55 Jahren angestiegen sind: plus 14 Prozent bis 59 Jahre, plus 20 Prozent ab 60 Jahren. Bei den psychischen Diagnosen für Krankschreibungen verzeichneten Anpassungsstörungen (plus 15,8 Prozent) und Angststörungen (plus 14,7 Prozent) den stärksten Zuwachs im Vergleich zu vor der Pandemie. Depressionen waren wie in den Jahren zuvor mit einem Anteil von 39 Prozent der häufigste Grund für psychisch bedingte Krankschreibungen (108 Fehltage je 100 Versicherte*).

Psychotherapie auch im Alter wirksam

AOK veröffentlicht „Familiencoach Depression“ für Angehörige

(BPtK) Depressionen gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen im Alter. Ältere Menschen und ihre Angehörigen brauchen deswegen Informationen darüber, wie Depressionen zu erkennen und zu behandeln sind. „Psychotherapie ist eine wirksame Behandlung von Depression, auch bei älteren Menschen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), klar. „Längst nicht alle älteren Menschen und ihre Angehörigen wissen jedoch, dass Psychotherapie auch im Alter noch entscheidend helfen kann.“

Mit dem Vorurteil, Psychotherapie sei im Alter nicht mehr wirksam, weil ältere Menschen nicht mehr lernfähig sind und sich nicht mehr weiterentwickeln können, räumt auch der „Familiencoach Depression“ für Angehörige auf, den der AOK-Bundesverband als Online-Programm veröffentlicht hat. Der „Familiencoach Depression“ richtet sich an Angehörige von Erwachsenen mit unipolarer Depression, nicht an Angehörige mit einem depressiv erkrankten Kind. Im Mittelpunkt steht der Umgang mit akuten Depressionen. Der Coach kann auch für Angehörige von Erkrankten mit einer chronischen Depression hilfreich sein, geht aber nicht auf deren spezielle Situation ein. Der „Familiencoach Depression“ besteht aus fünf Trainingsbereichen: Depression und Alltag, Selbstfürsorge, Beziehung stärken, Was muss ich wissen? und Depression im Alter. „Es reicht aber nicht, über wirksame Behandlungen zu informieren, sondern es muss auch sichergestellt werden, dass ältere Menschen auch behandelt werden können“, mahnt BPtK-Präsident Munz angesichts der monatelangen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung. „Dafür müssen deutlich mehr psychotherapeutische Praxissitze zugelassen werden.“

Steigende Temperaturen belasten die Psyche

Mehr Notaufnahmen wegen psychischer Erkrankungen bei Hitzewellen

(BPtK) Bei extremer Hitze steigt das Risiko für Notaufnahmen aufgrund psychischer Erkrankungen. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuell veröffentlichten Studie von Forscher*innen der Boston University, die Daten von über zwei Millionen in den USA Krankenversicherten aus den Jahren 2010 bis 2019 auswerteten.

An extrem heißen Tagen mit Temperaturen deutlich über 30 Grad Celsius war das Risiko, wegen einer psychischen Erkrankung in die Notaufnahme eines Krankenhauses zu müssen, im Vergleich zu Tagen mit milden Temperaturen in allen Altersgruppen erhöht. Zu den spezifischen psychischen Erkrankungen zählten Drogen- und Suchtprobleme, Angst- und somatoforme Störungen, depressive und bipolare Störungen sowie schizophrene Erkrankungen. Auch Kinder erkrankten an heißen Tagen häufiger an psychischen Störungen wie beispielsweise ADHS, Angst, Depression oder neigten zu Wutanfällen und aggressivem Verhalten. Männer waren an heißen Tagen häufiger wegen psychischer Beschwerden in Notaufnahmen als Frauen.

Die Studie reiht sich in andere Befunde ein, die belegen, dass extreme Hitze ein allgemeiner Stressfaktor ist, der nicht nur der körperlichen, sondern auch der psychischen Gesundheit schadet. Hitzeperioden werden aufgrund des Klimawandels künftig zunehmen.

Psychische Erkrankungen bei Soldat*innen gestiegen

Grund: Auslandseinsätze der Bundeswehr in Afghanistan oder Mali

(BPtK) Bundeswehr-Soldat*innen kehren aus Auslandseinsätzen wie Afghanistan oder Mali immer häufiger psychisch krank zurück. Die Zahl der Soldat*innen, die nach einem Auslandseinsatz psychiatrisch untersucht wurden, stieg von rund 870 Personen im Jahr 2018 auf knapp 1.200 im Jahr 2021 an. Insgesamt waren 2021 rund 3.200 Soldat*innen bei Psychiater*innen oder Psychotherapeut*innen in Behandlung. 2018 waren es noch circa 2.200 Soldat*innen gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor.

Die Zahlen zeigen, dass sich einsatzbedingte psychische Erkrankungen nicht kurzfristig therapieren lassen und eine Behandlung in der Regel Jahre dauert. Zu den häufigsten Diagnosen gehören Posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, Depressionen und Angststörungen. Neben den bundeswehreigenen Behandler*innen können Soldat*innen der Bundeswehr auch in Privatpraxen von Psychotherapeut*innen behandelt werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat hierfür seit 2013 eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesministerium der Verteidigung geschlossen.

Auf Millionen von Flüchtlingen vorbereiten

BPtK verfolgt mit Entsetzen den russischen Einmarsch in die Ukraine

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer verfolgt mit Entsetzen den russischen Einmarsch in die Ukraine. Neben den geplanten Sanktionen ist es notwendig, sich auf die humanitäre Hilfe für Millionen von Flüchtlingen vorzubereiten. Die Flüchtlinge brauchen ausreichende Unterkünfte, Verpflegung und psychosoziale Unterstützung. Polen ist mit der Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge wahrscheinlich überfordert. Deutschland sollte den EU-Nachbarn unterstützen und selbst ukrainische Flüchtlinge aufnehmen. Mehr denn je ist jetzt europäische Solidarität gefordert. Nach Schätzungen der USA könnten bis zu fünf Millionen Menschen aus der Ukraine flüchten.