Musterordnungen, Satzung und Geschäftsordnung gegendert

DPT beschließt, künftig alle Geschlechter anzusprechen

(BPtK) Der 40. Deutsche Psychotherapeutentag in Stuttgart verabschiedete Musterordnungen, Satzung und Geschäftsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in veränderter Form. Er beschloss, alle Ordnungen und die Satzung künftig zu gendern. „Es ist bei den Psychotherapeut*innen an der Zeit, auch bei den Musterordnungen alle Geschlechter anzusprechen“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Dabei ist ein binäres Geschlechterverständnis überholt. Wir wollten alle Kammermitglieder gleichberechtigt ansprechen. Deshalb haben wir das Gendersternchen gewählt.“

Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen

BPtK fordert schnelles Handeln

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert heute anlässlich des 40. Deutschen Psychotherapeutentags in Stuttgart ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. „Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag bereits vereinbart, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Damit dies gelingen kann, muss ein Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.“ Das Gesetz sollte regeln:

Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung verringern

Schon vor der Corona-Pandemie warteten psychisch kranke Menschen häufig monatelang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Die Wartezeit wird sich durch die zusätzlichen Patient*innen noch einmal verlängern. Die BPtK fordert deshalb 1.600 zusätzliche Psychotherapeutensitze insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, wie ein Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als notwendig berechnet hat. Davon stände rund jeder fünfte Sitz für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.

Auch mit schwerer psychischer Erkrankung ambulant versorgt werden

Schon die letzte Bundesregierung hat den G-BA beauftragt, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit schwer psychisch kranke Menschen ambulant besser versorgt werden können. Die neue G-BA-Richtlinie zur Komplexversorgung ist jedoch misslungen. Sie schreibt überflüssige Mehrfachuntersuchungen vor, schränkt massiv die Zahl der Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, die die Planung und Koordination der Gesamtbehandlung übernehmen können, ein und behindert eine aufsuchende Behandlung. Die BPtK fordert, den G-BA mit einer grundlegenden Überarbeitung seiner Richtlinie zu beauftragen.

Sprachmittlung für Patient*innen ohne ausreichende Deutschkenntnisse

Psychotherapie ohne sprachliche Verständigung ist nicht möglich. Viele Migrant*innen, aber auch die meisten ukrainischen Flüchtlinge sind zwar gesetzlich krankenversichert, sie können jedoch nicht psychotherapeutisch behandelt werden, da die gesetzliche Krankenversicherung keine Sprachmittlung finanziert. Die BPtK fordert, kurzfristig Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen.

Zukunft der Psychotherapie sichern

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung ist unvollendet. Es fehlt eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung. Die BPtK fordert eine ausreichende finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung, damit die Zukunft des Berufs gesichert ist.

Psychotherapeut*innen in die vertragsärztliche Versorgung integriert

Diotima-Ehrenpreis an Dieter Best und Jürgen Doebert

(BPtK) Dieter Best und Jürgen Doebert erhalten heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr zwei herausragende Standesvertreter für ihr Engagement bei der Integration der Psychotherapeut*innen in die vertragsärztliche Versorgung.

„Ihr Blick ging von Anfang an über die Richtlinie-Psychotherapie hinaus“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz in seiner Laudatio fest. Für beide sei es das grundlegende Ziel gewesen, Psychotherapeut*innen als direkte Ansprechpartner*innen für psychisch kranke Patient*innen in der ambulanten Versorgung zu integrieren. Dabei war ihnen die vertrauensvolle Kooperation mit den Vertragsärzt*innen ein zentrales Anliegen. Aus unterschiedlichen psychotherapeutischen Traditionen stammend und für verschiedene Verbände aktiv, engagierten sie sich mit großem Engagement in der gemeinsamen Selbstverwaltung. „Beide haben von Beginn an die Integration des neuen Heilberufs in den Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entscheidend mitgeprägt“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Gemeinsam vertraten sie selbstbewusst und mit Augenmaß die versorgungspolitischen wie ökonomischen Interessen der Profession. Sie waren wesentliche Ideengeber für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Rolle der Psychotherapeut*innen in der ambulanten Versorgung: von der Gestaltung der psychotherapeutischen Grundversorgung über die Reform der Psychotherapie-Richtlinie mit der Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung bis hin zur Erweiterung der Verordnungsbefugnisse von Psychotherapeut*innen.”

Mit dem Psychotherapeutengesetz im Jahr 1999 schuf der Gesetzgeber die zwei neuen Heilberufe: des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Seither können sich Patient*innen direkt an diese beiden Behandler*innen von psychischen Erkrankungen wenden. Mit dem Gesetz wurden beide Berufe auch in die Kassenärztlichen Vereinigungen und die vertragsärztliche Versorgung integriert.

Der Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft wird einmal im Jahr an Personen oder Organisationen verliehen, die sich in besonderem Maß um die Versorgung psychisch kranker Menschen verdient gemacht haben. Der Preis ist nach Diotima aus Mantinea benannt, einer mythischen Priesterin der Antike. Sie gilt als Lehrerin des Sokrates, die ihn dazu inspirierte, als erster Philosoph die Seele des Menschen in den Mittelpunkt seines Denkens und Lehrens zu stellen.

Bundestag verurteilt den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine aufs Schärfste

BMG soll vereinbarte Finanzierung der Sprachmittlung sofort umsetzen

(BPtK) Der Deutsche Bundestag hat „den brutalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aufs Schärfste“ verurteilt. In einem interfraktionellen Antrag fordern die Abgeordneten der SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP von der Bundesregierung breite Unterstützung für die Ukraine, einschließlich schwerer Waffen. Sie fordern auch, dass traumatisierte Flüchtlinge aus der Ukraine neben medizinischer Versorgung auch psychologische Hilfe erhalten. Um eine psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen, müsse umgehend die Finanzierung der Sprachmittlung gesetzlich geregelt werden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass Sprachmittlung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Dies hat die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Aufgrund der Notlage der ukrainischen Flüchtlinge sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Verankerung der Sprachmittlung im SGB V sofort umsetzen. Ab dem 1. Juni 2022 sind Flüchtlinge aus der Ukraine über Hartz IV und Sozialhilfe krankenversichert und können Psychotherapie erhalten. Ohne Sprachmittlung können sie diese jedoch nicht nutzen.

Psychische Erkrankungen schädigen das Herz

Erhöhtes Risiko für Herzerkrankungen durch Depressionen, Angststörungen und Stress

(BPtK) Psychische Erkrankungen schädigen das Herz. Jede fünfte Beschäftigte* in Deutschland hat ein erhöhtes Risiko für Herzerkrankungen aufgrund von Depressionen, Angststörungen oder arbeitsbedingtem Stress. Dies betrifft rund 8,6 Millionen Menschen. Zu diesem Ergebnis kommt der DAK-Gesundheitsreport 2022, für den Daten von 2,4 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten ausgewertet und über 7.000 Versicherte vom Forsa-Institut befragt wurden.

Insbesondere Depressionen steigern das Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung deutlich (+ 50 %). Sie sind damit ein höherer Risikofaktor als Übergewicht oder erhöhtes Cholesterin. Psychische Erkrankungen sowie Übergewicht oder Rauchen verstärken sich dabei gegenseitig. Knapp 30 Prozent der psychisch belasteten Beschäftigten raucht oder ist übergewichtig, deutlich mehr als Erwerbstätige ohne psychische Belastung (in etwa je 20 %).

Der Gesundheitsreport weist auch darauf hin, dass Beschäftigte nur selten präventive Angebote zur Vermeidung von Herzerkrankungen nutzen: Nur rund die Hälfte aller Beschäftigten über 35 Jahre nimmt an einer ärztlichen Kontrolluntersuchung zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen teil. Von den Erwerbstätigen mit einem erhöhten Risiko für Herzerkrankungen erhalten nur 41 Prozent ein passendes Angebot zur Gesundheitsförderung vom Arbeitgeber und lediglich 15 Prozent nehmen an Präventionsangeboten der Krankenkassen teil.

Neue BPtK-EuropaNews online

Schwerpunkt: Flüchtlinge aus der Ukraine

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer hat heute ihre neue EuropaNews veröffentlicht. Schwerpunkt ist die Aufnahme und psychosoziale Unterstützung der ukrainischen Flüchtlinge in Polen und Deutschland. In einem Interview beschreibt Iga Jaraczewska die Situation in Polen.

Ende März hatte die BPtK bereits ihren Ratgeber für Flüchtlingseltern auch auf Ukrainisch und Russisch veröffentlicht: www.elternratgeber-fluechtlinge.de

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Psychotherapie für Flüchtlinge und Migrant*innen sicherstellen

BPtK fordert Sprachmittlung als Leistung der Krankenkassen

(BPtK) Millionen Menschen fliehen aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg. Die Verwüstung ihrer Städte, Gewalt, Tod sowie Kriegsverbrechen sind traumatisierend. Über 300.000 Flüchtlinge aus der Ukraine finden bereits Schutz in Deutschland. Sie brauchen Unterkünfte, Verpflegung, viele von ihnen aber auch medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Die Bundesregierung plant bereits, die finanzielle Grundsicherung der Flüchtlinge durch Hartz IV und Sozialhilfe sicherzustellen. Dies reicht jedoch nicht aus, um eine psychotherapeutische Versorgung zu ermöglichen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert die Bundesregierung auf, auch die Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern. Die Ampel-Koalition hat dies im Koalitionsvertrag bereits vereinbart. „Ohne Sprachmittlung ist eine fachgerechte Beratung, Diagnostik, Aufklärung und Behandlung psychisch kranker Migrant*innen nicht möglich“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Psychotherapie braucht sprachliche Verständigung, sonst lässt sie sich nicht durchführen.“

Die BPtK fordert deshalb heute gemeinsam mit anderen Organisationen der psychotherapeutischen, psychiatrischen und psychosozialen Versorgung:

Sprachmittlung muss finanziert werden

Sprachmittlung muss als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V für Flüchtlinge und Migrant*innen finanziert werden. Bei psychisch kranken Menschen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, ist grundsätzlich eine Sprachmittlung notwendig. Über die Notwendigkeit entscheidet die behandelnde Psychotherapeut*in oder Ärzt*in. Die Sprachmittlung ist durch die Behandelnden zu verordnen und unterliegt nicht dem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen.

Sprachmittlung als Präsenz-, Telefon- sowie Videokonferenz ermöglichen

Sprachmittlung muss in Präsenz, aber auch als Telefon- und Videokonferenz möglich sein. Welcher Kommunikationsweg genutzt wird, muss die Behandelnde* in Absprache mit der Patient*in entscheiden. Der Umfang der Sprachmittlung misst sich an der medizinischen Notwendigkeit. Auch beim Einsatz von Telefon und digitalen Medien in der Sprachmittlung müssen die technischen Voraussetzungen für Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein. Gängige Übersetzungsprogramme mit Spracherkennung und Sprachausgabe sind für die Dolmetscheraufgaben nicht geeignet.

Qualitätsanforderungen an Sprachmittler*innen festlegen

Sprachmittlung sollte nur durch qualifizierte Sprachmittler*innen erbracht werden. Neben allgemeinen Dolmetscher*innen-Kompetenzen gehören hierzu auch Wissen über das Gesundheitssystem in Deutschland sowie fachspezifische Kenntnisse in der Versorgung psychischer Erkrankungen.

Sprachmittlung angemessen vergüten

Die Sprachmittlung muss angemessen vergütet werden. Die Höhe des Honorars muss auch ermöglichen, dass Sprachmittler*innen kontinuierlich Schulungen und Supervision absolvieren und finanzieren können.

Sprachmittlung auch für Flüchtlinge sicherstellen

Für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge gilt eine neue EU-Richtlinie, nach der sie sich in Deutschland nur registrieren müssen, aber ihre Schutzbedürftigkeit nicht individuell in einem Verfahren beweisen müssen. Es ist auch geplant, dass sie ab 1. Juni 2022 grundsätzlich über Hartz IV und Sozialhilfe krankenversichert sind.

Alle anderen Flüchtlinge haben aber in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland in aller Regel keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb muss der Anspruch auf Sprachmittlung auch im Asylbewerberleistungsgesetz analog zu Regelungen im SGB V verankert und die Kostenübernahme für diese Personengruppe verbindlich geregelt werden. Grundsätzlich sollte der Anspruch auf Sprachmittlung nicht nur im SGB V, sondern auch im SGB I und SGB X – analog zum Anspruch auf Gebärdensprache für hör- und sprachbehinderte Menschen – verankert werden.

BPtK setzt Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexbehandlung fort

Online-Veranstaltung am 4. Mai 2022 zu Abhängigkeitserkrankungen

(BPtK) Schwerpunkt der dritten Veranstaltung am 4. Mai 2022 ist die multiprofessionelle Behandlung von Patient*innen mit Abhängigkeitserkrankungen. Hintergrund sind die Anforderungen der neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und die Aufgaben der Psychotherapeut*innen in der ambulanten Komplexbehandlung. Aus der Perspektive von Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen und weiteren Gesundheitsberufen und Einrichtungen der Suchthilfe wird dargestellt, wie eine vernetzte Versorgung ausgestaltet werden kann.

Anmeldungen sind ab sofort unter der E-Mail-Adresse veranstaltung@bptk.de möglich. Anmeldeschluss ist der 27. April 2022. Die Zahl der Teilnehmer*innen ist auf 150 Personen begrenzt. Eine Zertifizierung der Fortbildung bei der Berliner Psychotherapeutenkammer ist beantragt.

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen können künftig eine ambulante und multiprofessionelle Komplexbehandlung erhalten. Das neue Versorgungsangebot soll ab der zweiten Jahreshälfte 2022 den ersten Patient*innen zur Verfügung stehen. Um Psychotherapeut*innen darauf vorzubereiten und den Aufbau der Netze zu befördern, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Anfang des Jahres eine neue Online-Fortbildungsreihe begonnen.

Die meisten Gesundheits-Apps noch ohne nachgewiesene Wirksamkeit

TK veröffentlicht DiGA-Report 2022

(BPtK) Mittlerweile können 28 digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen verordnet werden. Ihre Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Nur acht der zugelassenen Gesundheits-Apps konnten bislang jedoch ihre Wirksamkeit nachweisen. Bei den übrigen fehlt noch der Beleg für einen patientenrelevanten Nutzen auf Grundlage wissenschaftlicher Studien. Das stellt der DiGA-Report der Techniker Krankenkasse (TK) fest.

Die Kosten für eine zugelassene Gesundheits-App können nach dem TK-Report beträchtlich sein. Der durchschnittliche Preis, um eine DiGA erstmals nutzen zu können, beträgt 444 Euro. „Die Kosten für Gesundheits-Apps, bei denen nicht gesichert ist, dass sie überhaupt einen Nutzen für Patient*innen haben, liegen in Millionenhöhe. Das ist den Beitragszahler*innen einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung nicht zumutbar“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die BPtK rät deshalb davon ab, Gesundheits-Apps zu verordnen, die noch nicht ausreichend geprüft sind.

„Gesundheits-Apps können positive wie negative therapeutische Wirkung haben“, erklärt Munz. „Patient*innen sollten nur digitale Gesundheitsanwendungen verordnet bekommen, die nicht nur zur Probe zugelassen wurden, sondern nachweislich wirksam sind. Unsere Patient*innen sind keine Versuchskaninchen.“ BPtK-Präsident Munz betonte, dass wirkungslose Apps schädlich sein können: „Eine Gesundheits-App, die gar nicht oder zu wenig wirkt, kann z. B. den Eindruck verstärken, nicht gegen seine depressiven Stimmungen anzukommen.“ Für einen depressiv kranken Menschen ist es meist eine erhebliche Anstrengung, sich trotz seiner überwältigenden Gefühle der Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit psychotherapeutisch behandeln zu lassen. Misserfolge durch nicht wirksame Gesundheits-Apps untergraben die Therapiemotivation und können zu einer substanziellen Verschlechterung der Erkrankung führen.

Auch die Techniker Krankenkasse fordert, den medizinische Nutzen für Patient*innen zukünftig in den Vordergrund zu stellen und die DiGA-Regelungen nachzubessern. Sie setzt sich außerdem dafür ein, die Preise für zugelassene Gesundheits-Apps, insbesondere im ersten Jahr, besser begrenzen zu können.

Videobehandlung nach Auslaufen der Corona-Sonderregelungen

Begrenzungen zum 1. April auf 30 Prozent angehoben

(BPtK) Der zulässige Umfang der Videobehandlung wurde zum 1. April 2022 angepasst. Die bisher geltenden Grenzen der Behandlungsfälle wurden von 20 auf 30 Prozent erhöht. Demnach dürfen künftig maximal 30 Prozent der Patient*innen in einem Quartal ausschließlich per Video behandelt werden. Ebenso dürfen nunmehr maximal 30 Prozent einer Leistung innerhalb eines Quartals per Video erbracht werden. Diese Erhöhung der Begrenzungen war mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) im Mai 2021 beschlossen worden und wurde nun von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband umgesetzt.

Die KBV hat zudem angekündigt, bei den Regelungen für Psychotherapeut*innen Anpassungen herbeiführen zu wollen, um eine flexiblere, bedarfsorientierte Anwendung der Videosprechstunde zu ermöglichen. Der Bewertungsausschuss wird dies bis zum 31. Mai 2022 prüfen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Anhebung der Höchstgrenzen und setzt sich dafür ein, die Regelungen zur Begrenzung einzelner Leistungen zum Einsatz von Videobehandlungen für gesetzlich Versicherte weiter zu flexibilisieren. Langfristig sollte auf Begrenzungen je Leistung verzichtet und lediglich der maximale Anteil der Patient*innen festgelegt werden, die in einem Quartal ausschließlich per Video behandelt werden dürfen. In der aktuellen Hochphase der Pandemie müssen jedoch nach Ansicht der BPtK aus Gründen des Patientenschutzes und zur Aufrechterhaltung der psychotherapeutischen Versorgung die Corona-Sonderregelungen zur Videobehandlung und zu den telefonischen Konsultationen fortgeführt werden. Im Zuge der Aufhebung der meisten Corona-Schutzmaßnahmen waren diese Sonderregelungen zum 31. März 2022 ausgelaufen.