Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen beenden

Lancet-Kommission stellt Arbeitsergebnisse vor

(BPtK) Eine Kommission der medizinischen Zeitschrift „Lancet“, eine der renommiertesten medizinischen Fachzeitschriften weltweit, hat ihre Forderungen zur Antistigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen veröffentlicht und am 12. Oktober der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgestellt.

Danach verletzt die Stigmatisierung grundlegende Menschenrechte. Menschen mit psychischen Erkrankungen hätten weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt, schlechtere Bildungschancen und einen schlechteren Zugang zum Gesundheitssystem. Organisierte Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Erfahrungen mit psychischen Erkrankungen wie sie zum Beispiel in Schul-Projekten stattfinden, aber auch persönliche Gespräche sowie eine nicht-stigmatisierende Darstellung in Film und Theater seien die wirksamsten Anti-Stigma-Maßnahmen.

Die Wissenschaftler*innen untersuchten die Auswirkungen von Stigmatisierung psychisch Erkrankter und prüften den Effekt bisheriger Maßnahmen. Dazu befragten sie Betroffene aus über 40 Ländern und werteten deren Aussagen aus.

Das Problem der Sprachmittlung endlich lösen

Gemeinsamer Fachtag zur Sprachmittlung am 10./11. November in Berlin

(BPtK) „Die Bundesregierung muss noch in diesem Herbst das Problem der Sprachmittlung im deutschen Gesundheitssystem lösen“, fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Deshalb veranstaltet die BPtK gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) und weiteren Organisationen am 10. und 11. November in Berlin eine Fachtagung zur Sprachmittlung in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung. Dabei werden in Vorträgen und Workshops die Themen Qualitätsstandards, Trainings von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, Spezifika in der Versorgung traumatisierter Flüchtlinge und Sprachmittlung im Krankenhaus behandelt. Zum Abschluss findet eine Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen aus der Politik statt.

Die Veranstaltung findet im Vivantes Klinikum in Berlin Neukölln statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen sind ab sofort unter der E-Mail-Adresse psychiatrie.knk@vivantes.de möglich. Die Ärztekammer Berlin hat die Veranstaltung mit 18 CME-Punkten zertifiziert.

BPtK-Fachtag „Gender und Psychotherapie“

Online-Veranstaltung am 7. November

(BPtK) Am 7. November 2022 veranstaltet die BPtK auf Anregung der Gleichstellungskommission den digitalen Fachtag „Gender und Psychotherapie“. Die Rolle von Gender in der Psychotherapie und Fragen wie Mutterschaft und Mütterlichkeit, Gewalt gegen Frauen, Digitalisierung und soziale Reproduktion von Geschlecht sowie psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sollen gemeinsam mit Expert*innen diskutiert werden.

Im Anschluss soll in einer Podiumsdiskussion mit politischen Akteur*innen erörtert werden, wie die geschlechtliche Ungleichheit im Gesundheitssystem vermindert werden kann. Anmeldungen sind ab sofort unter der E-Mail-Adresse veranstaltung@bptk.de möglich. Anmeldeschluss ist der 31. Oktober 2022. Eine Zertifizierung der Fortbildung bei der Berliner Psychotherapeutenkammer ist beantragt.

Soziale Ungleichheit mindern, psychische Gesundheit von Kindern stärken

Kinder-Gesundheitsbericht 2022

(BPtK) Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass sich durch Krisen soziale Ungleichheiten verschärfen und insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche psychisch gefährdet werden können. Deshalb bedarf es einer „nachhaltigen gesamtgesellschaftlichen Strategie“, um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu stärken und insbesondere Kinder aus Familien mit geringen sozioökonomischen Ressourcen besser zu schützen. Dies ist ein Ergebnis des Kinder-Gesundheitsberichts 2022 der Stiftung Kindergesundheit anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens.

Die Stiftung empfiehlt verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen:

  • Wartezeiten auf eine Psychotherapie verkürzen: durch die zeitweise Einbeziehung von Privatpraxen und in Kliniken tätiger Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychiater*innen,
  • dauerhafte Förderung psychotherapeutischer und psychiatrischer Angebote, die niedrigschwellig an Schulen angebunden sind, sowie Angebote der Jugendhilfe in besonders belasteten Wohnquartieren und
  • Schulfach „Gesundheit“ einführen, um die Gesundheitskompetenz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und auch das Risiko für psychische Erkrankungen zu verringern.

Die Expert*innen betonen auch, dass die Sozial- und Gesundheitspolitik mehr Anstrengungen unternehmen muss, um die soziale Ungleichheit der Kindergesundheit in Deutschland abzubauen. Hierzu schlägt die Stiftung vor:

  • Kinderarmut nachhaltig verringern,
  • einen Nationalen Aktionsplan „Kindergesundheit“ mit dem Fokus auf soziale Ungleichheit etablieren und
  • verhältnispräventive Maßnahmen zur Gesundheitsförderung durch Angebote in den Lebenswelten wie Kita und Schule stärken, insbesondere mit Fokus auf Hochrisikogruppen.

Neben Empfehlungen zur Stärkung der psychischen Gesundheit enthält der Bericht in elf Kapiteln auch Informationen und Empfehlungen zu weiteren Bereichen der Kindergesundheit, wie Mediennutzung, Ernährung und Übergewicht, Bewegungsaktivität und Bewegungsmangel, Kinder mit seltenen Erkrankungen sowie Klimawandel und Kindergesundheit.

BPtK-Ratgeber: Beruf Psychotherapeut*in

Was kommt nach dem Studium? Informationen für Student*innen

(BPtK) Die Ausbildung zur Psychotherapeut*in ist seit dem 1. September 2020 neu geregelt. Wer künftig eigenverantwortlich als Psychotherapeut*in arbeiten möchte, muss dafür zunächst ein speziell ausgerichtetes Studium abschließen und danach eine fünfjährige Weiterbildung absolvieren. Wie für das Studium gibt es auch für die Weiterbildung Vorgaben.

Die BPtK hat für Student*innen einen Ratgeber veröffentlicht, der die wichtigsten Regelungen der neuen Psychotherapeutenausbildung zusammenfasst und insbesondere über die Weiterbildung nach dem Studium informiert.

Heilpraktiker*innen in der Kritik

SWR-Recherchen zeigen „Qualitätsdefizite“ und „dubiose Behandlungsmethoden“

(BPtK) Psychisch kranke Menschen müssen seit Jahren monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung warten. Die Nachfrage nach Psychotherapie hat durch die Corona-Pandemie nochmals zugenommen. Wer es sich leisten kann, sucht nach Alternativen, zum Beispiel bei Heilpraktiker*innen. Recherchen des SWR zeigen nun „Qualitätsdefizite“ und „dubiose Behandlungsmethoden“. Patient*innen erlebten dort „Verschwörungserzählungen, Impfgegnerschaft und Esoterik“.

Expert*innen beurteilten die Behandlungsmethoden von Heilpraktiker*innen in dem Fernsehbeitrag „Psycho-Pfusch Undercover: So gefährlich sind Heilpraktiker“ kritisch. Thomas Fydrich, Professor für Psychotherapie an der Humboldt Universität Berlin, sprach von „klarer Überschreitung von Grenzen“ und „Anmaßung von Kompetenzen“. Dirk Revenstorf, Professor für klinische Psychologie an der Universität Tübingen, berichtet von „übergriffigen Behandlungsweisen, die Patient*innen im Zweifel (re-)traumatisieren, sodass diese erneut in eine Klinik oder Behandlung“ müssten. Bis zum Redaktionsschluss der Sendung lag den SWR-Autoren keine Stellungnahme zu ihren Recherchen vor.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert seit langem die Arbeit der Heilpraktiker*innen für Psychotherapie. Für Heilpraktiker*innen gibt es keine gesetzlich geregelte Qualifizierung und damit keine bundesweit verbindlichen Standards. Sie haben keine Approbation, sind keine Mitglieder einer Heilberufskammer und unterliegen damit auch nicht der Berufsaufsicht der Kammern. Ihre Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Die BPtK fordert deshalb die Abschaffung der irreführenden Heilpraktiker-Erlaubnis für Psychotherapie. Vor dem Hintergrund sind Heilpraktiker*innen auch keine Lösung für fehlende Behandlungsplätze bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen.

Alkohol verursacht mehr als 20.000 Krebsfälle pro Jahr

Alkoholatlas 2022 veröffentlicht

(BPtK) Durch Alkohol werden schätzungsweise pro Jahr mehr als 20.000 neue Krebserkrankungen und 8.000 Krebstodesfälle verursacht. Besonders häufig sind Darmkrebs bei Männern und Brustkrebs bei Frauen, die jeweils fast 60 Prozent aller alkoholbedingten Krebs-Neuerkrankungen ausmachen. Insgesamt sterben jährlich über 40.000 Menschen vorzeitig an den Folgen ihres Alkohol-Gebrauchs. Das sind zentrale Befunde des Alkoholatlas 2022, der vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg herausgegeben wurde. Als Zellgift, das den gesamten Körper angreift, gefährdet Alkohol stark die Gesundheit: Mehr als 200 Krankheiten werden mit Alkoholkonsum in Zusammenhang gebracht. Dazu gehören neben Schädigungen des Gehirns oder Nervensystems vor allem Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen.

Deutschland gilt dabei als Hoch-Konsumland: Rund zwei Drittel aller Erwachsenen und ein Drittel der Jugendlichen hatte 2021 in den 30 Tagen vor der Befragung Alkohol getrunken, Männer vor allem Bier (70,7 %), Frauen am häufigsten Wein (58,2 %). Mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von 5,6 Litern Reinalkohol hat die deutsche Bevölkerung den vierthöchsten Bierkonsum in Europa. 16 Prozent der Männer und elf Prozent der Frauen trinken Alkohol in riskanten Mengen, das heißt Frauen mehr als zehn Gramm Reinalkohol pro Tag und Männer mehr als 20 Gramm Reinalkohol pro Tag. Je höher das Bildungsniveau, umso häufiger und mehr wird getrunken: Die Anzahl der Menschen mit hoher Bildung, die wöchentlich trinken, ist in etwa doppelt so hoch wie die Anzahl der Menschen mit geringer Bildung. Das Trinken riskanter Mengen Alkohol tritt bei einem hohen Bildungsgrad 1,5- (Männer) bis 2-fach (Frauen) häufiger auf als bei einem niedrigen Bildungsabschluss. Rauschtrinken, also das Trinken von mehr als vier (Frauen) oder fünf (Männer) Gläsern Alkohol hintereinander, ist am häufigsten bei jungen Menschen zwischen 18 bis 25 Jahren. Im Jahr 2021 hat sich in dieser Altersgruppe jede Dritte* im Monat vor der Befragung einen Rausch angetrunken.

Die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen des hohen Alkohol-Gebrauchs sind gravierend: Pro Jahr fallen aufgrund des schädlichen Konsums rund 57 Milliarden Euro an direkten (z. B. Krankheitskosten) und indirekten (z. B. Arbeitsunfähigkeit) Kosten an. Denen stehen lediglich Einnahmen von 3,2 Milliarden Euro durch die Besteuerung von Alkohol gegenüber. Jede zehnte Straftat und jeder zwanzigste Verkehrsunfall mit Personenschaden erfolgt unter Alkoholeinfluss.

Gegen die negativen Folgen des Alkoholkonsums wird in Deutschland bislang zu wenig getan: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zählen Deutschland zu einem der Länder, das dringend verhältnispräventive Maßnahmen zur Verringerung des riskanten Alkoholkonsums ausbauen sollte. Dieser Einschätzung schließen sich auch die Autor*innen des Alkoholatlas 2022 an: Sie fordern eine erhöhte Alkoholsteuer, ein Mindestalter von 18 Jahren für den Erwerb aller alkoholischen Getränke sowie eine Beschränkung der Bewerbung und Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken

BPtK-Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexbehandlung geht weiter

Online-Veranstaltung am 11. Oktober 2022 zu Abhängigkeitserkrankungen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) setzt ihre Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexversorgung im digitalen Format fort. Thema der fünften Veranstaltung am 11. Oktober 2022 ist die multiprofessionelle Behandlung von Patient*innen mit Abhängigkeitserkrankungen. In der Fortbildung werden die Anforderungen der neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Komplexbehandlung einschließlich der Aufgaben von Psychotherapeut*innen vorgestellt. Im Anschluss wird aus der Perspektive von Expert*innen aus der Suchtberatung, Suchtbehandlung und Suchtrehabilitation dargestellt und diskutiert, wie eine vernetzte Versorgung für Patient*innen mit Abhängigkeitserkrankungen ausgestaltet werden kann.

Anmeldungen sind ab sofort unter der E-Mail-Adresse veranstaltung@bptk.de möglich. Anmeldeschluss ist der 3. Oktober 2022. Eine Zertifizierung der Fortbildung bei der Berliner Psychotherapeutenkammer wurde bewilligt.

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen können künftig eine ambulante multiprofessionelle Komplexbehandlung erhalten. Das neue Versorgungsangebot kann ab dem 1. Oktober 2022 starten, sobald sich die Netzverbünde gegründet haben und von einer Kassenärztlichen Vereinigung anerkannt worden sind. Um Psychotherapeut*innen dabei zu unterstützen und den Aufbau der Netzverbünde zu befördern, hat die BPtK Anfang des Jahres eine neue Fortbildungsreihe begonnen.

Reform abgewürgt – Selbst kleinste Verbesserungen zu viel

BPtK kritisiert G-BA-Beschluss zur PPP-Richtlinie

(BPtK) Die psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Kliniken bleibt noch jahrelang mangelhaft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auch minimale Verbesserungen in der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) verweigert. „Selbst zehn Minuten mehr Psychotherapie pro Wochentag waren dem G-BA des Guten zu viel“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Damit hat der G-BA erneut eine dringend notwendige Reform der psychiatrischen Kliniken abgewürgt. Er ignoriert zum wiederholten Mal den ausdrücklichen Auftrag des Gesetzgebers, die psychotherapeutische Behandlung in den psychiatrischen Krankenhäusern zu verbessern.“ Die BPtK fordert deshalb das Bundesgesundheitsministerium auf, den G-BA-Beschluss zu beanstanden.

Der Gesetzgeber hatte bereits 2019 eine Reform angemahnt. Aber erst nach einer Präzisierung des Auftrags 2020 hatte der G-BA überhaupt angefangen zu beraten. Patientenvertretung im G-BA, Bundesärztekammer und BPtK hatten jetzt gemeinsam gefordert, dass Patient*innen künftig in psychiatrischen Krankenhäusern in der Regelbehandlung zehn Minuten mehr Psychotherapie pro Wochentag erhalten. Aktuell können Patent*innen maximal 50 Minuten Psychotherapie pro Woche erhalten. So viel bekommen sie allerdings meist bereits in einer ambulanten Behandlung. Aufgrund der Schwere der psychischen Erkrankungen reicht diese Menge an Psychotherapie in psychiatrischen Kliniken jedoch nicht aus (ausführlich siehe: BPtK-Standpunkt Psychiatrie).

Der G-BA will die Reform noch einmal um mindestens drei Jahre hinausschieben und die Ergebnisse weiterer Studien abwarten. Dabei war der G-BA bereits 2015 selbst zu dem Schluss gekommen, dass die Personalstandards für eine leitliniengerechte Behandlung nur auf der Basis von Expertenmeinungen festgelegt werden können. Nach breitem Expertenkonsens ist eine Verbesserung der Personalstandards längst überfällig. Weitere Studien können nur Daten dazu liefern, wie viel Personal in den Kliniken bereits eingesetzt wird oder wie viel Psychotherapie die Patient*innen erhalten, nicht aber, wie viel Personal notwendig ist, um nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu behandeln.

Maskenpflicht in psychotherapeutischen Praxen

BPtK zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

(BPtK) Mit dem heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen COVID-19-Schutzgesetz (BT-DR 20/2573) gilt in psychotherapeutischen Praxen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine Maskenpflicht. Vorgeschrieben wird eine FFP2-Maske oder vergleichbare Masken. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind möglich, unter anderem, wenn das Tragen der Maske der Behandlung entgegensteht. Praxisinhaber*innen müssen außerdem dafür sorgen, dass sie weitere Hygieneregeln entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) beachten und einhalten.

Psychotherapeutischen Praxen waren im Infektionsschutzgesetz (IfSG) bisher nicht ausdrücklich als medizinische Einrichtungen aufgeführt. Deshalb wurden psychotherapeutische Praxen bei der Anwendung des Gesetzes teilweise übersehen und es bestanden Unklarheiten hinsichtlich der Rechte und Pflichten von psychotherapeutischen Praxen, etwa bei der Frage der Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. Diese Unklarheit ist jetzt beseitigt worden.