Psychisch Kranke warten 142 Tage auf eine Psychotherapie

BPtK zur Befragung des GKV-Spitzenverbandes

(BPtK) Lange Wartezeiten auf den Beginn einer Psychotherapie sind für viele Patient*innen eine tagtägliche Realität. Die durchschnittliche Wartezeit vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn beträgt durchschnittlich 142,4 Tage. Das zeigen die objektiven Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu allen gesetzlich Krankenversicherten, die im 1. Quartal 2019 ihr Erstgespräch erhalten haben. Vierzig Prozent der Patient*innen, die im 1. Quartal ihr Erstgespräch hatten, konnten ihre Therapie frühestens im 3. Quartal 2019 beginnen, mehr als 10 Prozent sogar erst ein ganzes Jahr später (siehe Abbildung). „Die Daten des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) sind schlichtweg falsch“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

„Die Zeit vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn kann schon theoretisch nicht nur wenige Tage betragen, wie der GKV-SV behauptet“, erläutert BPtK-Präsident Munz. Durchschnittlich werden mit einer Patient*in zwei Sprechstundentermine durchgeführt, danach folgen mindestens zwei probatorische Sitzungen mit der Patient*in, ehe nach Antragstellung und Genehmigung durch die Krankenkasse eine Therapie begonnen werden kann. Bei Anträgen auf Kurzzeittherapie müssen die Krankenkassen innerhalb von drei Wochen über die Bewilligung entscheiden, bei der Langzeittherapie haben sie sogar bis zu fünf Wochen Zeit. „Der GKV-SV veröffentlicht hier Daten, von denen er wissen muss, dass sie nicht stimmen können“, stellt Munz fest.

Darüber hinaus ist die Datenbasis der Krankenkassen-Befragung viel zu klein. Weniger als ein Prozent der gesetzlich Krankenversicherten beginnt innerhalb eines Jahres eine psychotherapeutische Behandlung. Bei einer repräsentativen Befragung von 2.240 gesetzlich Versicherten wäre das lediglich bis zu 20 Patient*innen, die im letzten Jahr eine Psychotherapie begonnen haben. Eine solche Datenbasis erlaubt keine verlässlichen Aussagen.

Auch an anderen Stellen wird deutlich, dass es dem GKV-SV um Desinformation geht. So warten angeblich knapp 80 Prozent der Patient*innen, die eine Behandlung erhalten haben, weniger als vier Wochen auf ihr Erstgespräch. Um zu diesem Ergebnis zu kommen, hat der GKV-SV aber die Zeit von der Terminvereinbarung bis zum Erstgespräch erheben lassen. Die lange Wartezeit der Patient*innen liegt jedoch schon vor der Terminvereinbarung. Die entscheidende Frage lautete: Wie lange dauert es von der ersten Anfrage bei einer Psychotherapeut*in bis zum ersten Gespräch in der Sprechstunde? Weil Psychotherapeut*innen häufig für längere Zeit keinen freien Therapieplatz haben, arbeiten sie mit Wartelisten. Wenn nach Monaten ein Therapieplatz frei wird, die Patient*innen auf der Liste nach oben gerutscht sind, meldet sich die Psychotherapeut*in bei der Patient*in, um einen Termin für ein Erstgespräch auszumachen. Dann beträgt der Zeitraum zwischen Terminvereinbarung und Erstgespräch vielleicht nur Tage, die reale Wartezeit aber mehrere Wochen.

Chance zur Absicherung der stationären Weiterbildung verpasst

BPtK zum Abschluss des Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes

(BPtK) Der Deutsche Bundestag hat das Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ohne eine finanzielle Förderung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung verabschiedet. Ein Änderungsantrag der Unionsfraktion sah eine Refinanzierung zusätzlicher Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken vor. Dieser wurde jedoch zum Bedauern der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgelehnt (Bundestags-Drucksache 20/4708, S.101).

„Wir hoffen sehr, dass mit der verpassten Chance, in den Kliniken die psychotherapeutische Weiterbildung finanziell zu stärken, keine generelle Absage für dieses Anliegen verbunden ist“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Das Bundesgesundheitsministerium muss dringend nachliefern.“ Dazu forderte auch der Entschließungsantrag der Unionsfraktion zum KHPflEG auf (Bundestags-Drucksache 20/4733). Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum KHPflEG den Regelungsbedarf ebenfalls angezeigt (Bundesrats-Drucksache 460/22).

Aufgrund der Reform der Psychotherapeutenausbildung erhalten zukünftige Absolvent*innen über das Studium eine Approbation und haben deshalb Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Ohne eine gesetzlich geregelte finanzielle Förderung wird es für die Kliniken schwer, ausreichend Stellen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken zu schaffen.

Psychische Gesundheit junger Menschen in Krisenzeiten besser schützen

Ethikrat legt Handlungsempfehlungen vor

(BPtK) Der Deutsche Ethikrat fordert, in gesellschaftlich schwierigen Zeiten junge Menschen stärker im Blick zu halten und ihre psychische Gesundheit besser zu schützen. Kinder und Jugendliche hätten unter der Corona-Pandemie in besonderem Maße gelitten. Es sei zu wenig getan worden, um sie bei der Bewältigung der psychischen Belastungen zu unterstützen. Dies habe dazu geführt, dass sich ihre psychische Gesundheit verschlechtert habe.

Der Ethikrat kommt zu dem Schluss, dass dieses Versäumnis zum Anlass genommen werden müsse, um zukünftig die Belange der Jüngeren stärker zu gewichten. Das gelte aktuell für die Energieversorgungskrise in der Folge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und in besonderer Weise mittel- und langfristig für die Bewältigung der Klimakrise.

Um zukünftig die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in gesellschaftlichen Krisen besser zu schützen, empfiehlt der Ethikrat:

  1. Regelhaft psychologische und psychosoziale Beratungsangebote in Schulen,
  2. Verlässliche Finanzierung und personelle Ausstattung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungsberatungsstellen sowie Einrichtungen der Krankenbehandlung,
  3. Informationskampagnen über psychische Gesundheit und Krankheit und das Hilfesystem in den Lebenswelten der Kinder,
  4. Kostenfreie Freizeitangebote, insbesondere für Kinder in schwierigen Lebenslagen,
  5. Schulung von Erzieher*innen und Lehrer*innen mit Blick auf die Prävention psychischer Belastungen und Erkrankungen,
  6. Zeitnahe konkrete Pläne zum Abbau bestehender Defizite in der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher,
  7. Ausbau sektorenübergreifender, multiprofessioneller Versorgungsnetze,
  8. Konsequenter Einbezug der wesentlichen Lebensweltbezüge der Kinder (z. B. Familie) in alle Beratungs- und Hilfsangebote,
  9. Förderung von Forschung zu den Folgen von Maßnahmen zur Bewältigung gesellschaftlicher Krisen,
  10. Etablieren von Formen altersgemäßer Partizipation bei der Krisenbewältigung.

Klimakrise und Weiterbildung

41. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Der 41. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) tagte am 18. und 19. November 2022 in Berlin. Sein Hauptthema war die Klimakrise, „weil diese die Psychotherapeut*innen als Bürger*innen, in ihrer Berufsausübung und als Profession beschäftigen muss“, wie die Versammlungsleiterin Birgit Gorgas feststellte. Weiteres Thema war die Umsetzung der Weiterbildung, deren ausreichende Finanzierung der DPT dringend forderte.

„Schieb den Gedanken nicht weg!“

Start der Kampagne für ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder

(BPtK) Am 17. November haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, eine gemeinsame Aufklärungs- und Aktivierungskampagne gestartet. Unter dem Motto „Schieb den Gedanken nicht weg!“ soll dafür sensibilisiert werden, dass sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vor allem im persönlichen Umfeld stattfindet.

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland über 15.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch zur Anzeige gebracht. Das Dunkelfeld ist weitaus größer. Schätzungsweise ein bis zwei Kinder pro Schulklasse sind von sexueller Gewalt betroffen. Die größte Gefahr geht dabei vom eigenen Umfeld aus: Es ist davon auszugehen, dass rund ein Viertel der sexuellen Übergriffe an Kindern und Jugendlichen innerhalb des engsten Familienkreises stattfinden. Rund die Hälfte passiert im sozialen Umfeld, zum Beispiel im erweiterten Familien- und Bekanntenkreis, in der Nachbarschaft oder durch Personen aus Einrichtungen oder Vereinen, die den Kindern und Jugendlichen gut bekannt sind.

„Wir brauchen ein Umdenken“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Der Gedanke, dass das eigene Kind zu Hause nicht sicher ist, ist kaum zu ertragen. Und trotzdem müssen wir den Gedanken zulassen, das zeigen die Zahlen. Nur dann können wir die Gefahren erkennen, unsere Kinder schützen und ihnen angemessen helfen.“

„Schieb den Gedanken nicht weg!“ ist als mehrjährige Kampagne konzipiert und stellt unter anderem zahlreiche Informations- und Werbematerialien sowie Handlungshilfen zur Verfügung. Durch provokative und irritierende Aussagen wie „Geh nicht mit Fremden mit! – Und wenn es gar kein Fremder ist?“ soll auf die reale Gefahr im persönlichen Umfeld hingewiesen werden. Menschen sollen für den Umgang mit sexueller Gewalt bei Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und dazu befähigt werden, im Verdachtsfall aktiv zu werden.

Materialien der Kampagne zum Download und Bestellen: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

Klimaschutz umsetzen und psychischen Gefährdungen begegnen

41. Deutscher Psychotherapeutentag fordert massive Anstrengungen

(BPtK) Der 41. Deutsche Psychotherapeutentag in Berlin fordert massive klimapolitische Anstrengungen, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen. „Extreme Wetterereignisse, Überflutungen, Hitzewellen und Trockenheit gefährden die körperliche und psychische Gesundheit“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), auf dem 41. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin fest. „Dies haben wir in Deutschland beispielhaft bei der Ahr-Flutkatastrophe erlebt. Traumatische Erlebnisse wie das unmittelbare Miterleben von Leid und Tod von Angehörigen und Nachbarn, die Zerstörung der eigenen Wohnung sowie das Erleben von Hilflosigkeit und Überforderung angesichts der Katastrophe können zu langfristigen psychischen Erkrankungen führen. Ängste, Depressionen, traumatische Verletzungen und Drogen-Missbrauch können die Folge sein.“ Weitere Folgen der Klimakrise sind die Verschärfung sozialer Ungleichheit durch die stärkere Betroffenheit vulnerabler Gruppen und die Zunahme gesellschaftlicher Verwerfungen. Und noch viel schwerere klimabedingte Naturkatastrophen bahnen sich an.

Weltweit verlieren schon jetzt Millionen Menschen ihre Heimat und müssen flüchten, weil ihre Lebensgrundlagen durch den Klimawandel zerstört werden. Der Kampf um knappe Ressourcen kann international in Kriegen münden. Prof. Dr. Gerhard Reese, Professor für Umweltpsychologie an der Universität Koblenz-Landau, betonte auf dem 41. Deutschen Psychotherapeutentag, dass schwer zu lösende, globale Krisen potenziell existenzielle Krisen seien. Wichtig sei zu verhindern, dass Menschen in eine ohnmächtige Tatenlosigkeit verfallen. Vielmehr müsse ein angepasster und ausbalancierter Umgang mit der Klimakrise und damit einhergehenden Gefühlen gefunden werden. Den Menschen müsse auf Augenhöhe begegnet und konstruktive Strategien entwickelt werden, um individuelle Ohnmacht zu überwinden.

Psychotherapeut*innen haben die berufsethische Verpflichtung, die psychische Gesundheit der Menschen zu erhalten und zu fördern. Sie setzen sich für die Erhaltung und Förderung der ökologischen und soziokulturellen Lebensgrundlagen ein, die es den Menschen ermöglichen, gesund aufzuwachsen und zu leben. „Psychotherapeutische Beratung und Behandlung kann dazu beitragen, psychische Gefährdungen und Belastungen aufzufangen“, sagt BPtK-Präsident Munz. „Wir haben es bei der umfassenden ökologischen Krise mit einem globalen Problem zu tun, das die gesamte Menschheit und künftige Generationen massiv bedroht. Größte politische und gesamtgesellschaftliche Anstrengungen sind notwendig, um essenzielle natürliche Lebensgrundlagen zu erhalten und die Erderhitzung zu verlangsamen. Psychotherapeut*innen unterstützen notwendige Veränderungen und beteiligen sich mit ihrem Sachverstand an deren Umsetzung.”

Starke Interessenvertretung aller Psychotherapeut*innen

Diotima-Ehrenpreis 2022 an Dr. Christina Tophoven

(BPtK) Dr. Christina Tophoven erhält heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr ihre langjährige Geschäftsführerin für ihr Engagement beim Aufbau und der Etablierung der Bundespsychotherapeutenkammer als starke Interessenvertretung aller Psychotherapeut*innen. Ihr besonderer Fokus galt dabei stets einer besseren Versorgung psychisch kranker Menschen.

„Mit der engagierten Unterstützung des Vorstands und der Leitung der Geschäftsstelle durch Dr. Christina Tophoven ist es gelungen, die Bundespsychotherapeutenkammer zu einer zentralen Stimme der Profession in der Berliner Gesundheitspolitik zu machen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz in seiner Laudatio fest. Für sie sei es dabei immer handlungsleitend gewesen, die Bundespsychotherapeutenkammer zu einem Ansprechpartner aller zu machen, die sich um eine gleichwertige Versorgung von körperlich und psychisch kranken Menschen einsetzen. „Dabei ging es ihr stets um eine längerfristige Strategie und auch um die Kommunikation gesundheitspolitischer Erfordernisse in die Profession“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Frau Dr. Tophoven setzte immer wieder wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen und bewies auch immer wieder Geschick in der Beratung des Vorstandes, die Profession im Haifischbecken der Berliner Gesundheitspolitik durchzusetzen. Wir sind ihr außerordentlich dankbar, für die herausragende Arbeit, die sie zusammen mit ihrem Team in all den Jahren geleistet hat.“

Die Bundespsychotherapeutenkammer wurde im Jahr 2003 gegründet. Zum 1. Januar 2004 nahm die Geschäftsstelle der Bundespsychotherapeutenkammer unter der Leitung von Dr. Christina Tophoven ihre Arbeit auf. Über fast zwei Jahrzehnte prägte sie in ihrer Funktion als Geschäftsführerin die Entwicklung der Bundespsychotherapeutenkammer als selbstbewusste Stimme aller Psychotherapeut*innen für eine bessere Versorgung psychisch kranker Menschen.

Der Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft wird einmal im Jahr an Personen oder Organisationen verliehen, die sich in besonderem Maß um die Versorgung psychisch kranker Menschen verdient gemacht haben. Der Preis ist nach Diotima aus Mantinea benannt, einer mythischen Priesterin der Antike. Sie gilt als Lehrerin des Sokrates, die ihn dazu inspirierte, als erster Philosoph die Seele des Menschen in den Mittelpunkt seines Denkens und Lehrens zu stellen.

Depressive Menschen lange ohne Behandlung

Deutschland-Barometer Depression 2022 veröffentlicht

(BPtK) Rund 20 Monate dauert es im Schnitt, bevor sich Menschen mit einer depressiven Erkrankung Hilfe suchen. Das hat eine repräsentative Befragung der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention ergeben. In der mittlerweile sechsten Erhebung des Deutschland-Barometer Depression wurden über 5.000 Erwachsene zu ihren Einstellungen und Erfahrungen zur Depression befragt.

In der Hälfte der Fälle war die Hausärzt*in die erste Anlaufstelle der Patient*innen. Jede Vierte* suchte direkt eine Fachärzt*in auf. Rund jede fünfte Befragte* mit diagnostizierter Depression wandte sich unmittelbar an eine Psychotherapeut*in. Nur sehr wenige (0,3 Prozent) nahmen mit den Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung Kontakt auf – in zwei von drei Fällen wurde vom Patientenservice dann auch eine Therapie vermittelt.

Es gab große Unterschiede, wie lange depressive Menschen ohne Behandlung und auf sich allein gestellt waren. Ein Drittel der Befragten mit diagnostizierter Depression kümmerte sich sofort um Hilfe. Zwei Drittel gaben allerdings an, dass es sehr lange gedauert habe – im Schnitt rund 30 Monate. Befragte berichteten von wochenlangen Wartezeiten auf eine Behandlung. Auf die Behandlung bei einer Fachärzt*in warteten sie rund acht Wochen, auf die Behandlung bei einer Psychotherapeut*in zehn Wochen. Im Durchschnitt hätten sie fünf Therapeut*innen kontaktieren müssen, um einen Behandlungsplatz zu finden. Die Hälfte der Befragten berichtete, dass sie Kompromisse machen musste, um überhaupt einen Therapieplatz zu bekommen.

„Auch die neue Nationale Versorgungsleitlinie Depression betont, dass Psychotherapie eine der Grundsäulen bei der Behandlung von Depressionen ist. Dass 85 Prozent der befragten Patient*innen mit Depression Psychotherapie als hilfreich oder eher hilfreich empfinden, zeigt nur, wie wichtig die psychotherapeutische Behandlung für die Betroffenen ist“, so Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Dass mitunter Jahre vergehen, bevor Betroffene wirksame Hilfe erhalten, ist erschreckend und inakzeptabel.“

Unabhängigkeit der Unabhängigen Patientenberatung sichern

BPtK fordert gemeinnützigen und unabhängigen Stifter

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt das Ziel, für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) eine dauerhafte und staatsferne Grundlage zu schaffen. Deshalb sollte eine unabhängige, gemeinnützige Organisation als Stifter der UPD eingesetzt werden. Nach dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in dieser zentralen Rolle vorgesehen.

„Die gesetzlichen Krankenkassen gaben in der Vergangenheit am häufigsten Anlass für Patienten-Beschwerden“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Finanzierung der UPD, aber auch die Steuerungsstrukturen sollten gleichermaßen unabhängig sowohl von den Krankenkassen als auch von den Leistungserbringer*innen ausgestaltet sein.“

Für die laufende Finanzierung sollten die nötigen Mittel direkt aus dem Bundeshaushalt oder dem (Steuerzuschuss zum) Gesundheitsfonds stammen. Im Stiftungsrat und anderen Entscheidungsgremien der künftigen UPD sollten keine Vertreter*innen der Selbstverwaltungspartner sitzen. „Eine solche Unabhängigkeit ist essenziell für die Akzeptanz der Patientenberatung“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Ratsuchende müssen sicher sein, dass sie in ihrem besten Interesse informiert und unterstützt werden.“ Ebenso wichtig seien regionale Beratungsstellen vor Ort, damit keine sozialen Hürden aufgebaut werden, die einzelne Bevölkerungsgruppen ausschließen.

Stationäre Weiterbildung von Psychotherapeut*innen fördern

BPtK zur heutigen Anhörung des Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes

(BPtK) Der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist unverständlich, warum die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen nicht aufgreift. „Ohne eine geregelte Finanzierung wird es keine ausreichenden Stellen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken geben“, warnt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Kliniken konnten bisher die psychotherapeutische Versorgung ihrer Patient*innen nur sicherstellen, indem sie Psychotherapeut*innen in Ausbildung als Praktikant*innen beschäftigten. Die künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung haben jedoch Anspruch auf einen Tariflohn, der ihrer Qualifikation als approbierte Behandler*innen entspricht. Die Kliniken müssen jetzt wissen, wie sie diese Stellen refinanzieren können.“

Die Bundesregierung hat eine finanzielle Förderung der stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes abgelehnt (BT-Drs. 20/4232). Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages berät heute den Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung.

„Wenn die bestehenden Versorgungskapazitäten der Psychotherapeut*innen in Ausbildung nicht umfassend durch Psychotherapeut*innen in Weiterbildung ersetzt werden können, kann die psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen in den Kliniken künftig nicht mehr sichergestellt werden“, betont BPtK-Präsident Munz. „Zur Absicherung der zusätzlichen Personalkosten ist eine Ergänzung im Pflegesatzrecht notwendig, die jetzt mit dem Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz auf den Weg gebracht werden muss.“

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