BPtK unterstützt Petition zur Finanzierung der Weiterbildung

Aufruf zur Mitzeichnung der Petition 148151

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt die an den Deutschen Bundestag adressierte Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und ruft zur Mitzeichnung auf.

Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel, hat die Petition eingereicht. Er fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten.

„Der psychotherapeutische Nachwuchs muss die Sicherheit haben, dass eine ausreichende Anzahl an Weiterbildungsplätzen angeboten wird. Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ist jedoch nicht angemessen geregelt“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Wir rufen deshalb alle dazu auf, die Petition mitzuzeichnen und so der Politik die Dringlichkeit dieses Anliegens nahezubringen.“

Die Heilberufsgesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf ist dringend, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolvent*innen ansteigen. Diesen Psychotherapeut*innen muss eine Weiterbildung in der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angemessener Bezahlung ermöglicht werden.

Zuletzt hatte die Psychotherapeutenschaft Deutschlands am 28. März 2023 in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appelliert, in den geplanten Versorgungsgesetzen auch die ausreichende Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut*innen zu regeln.

Die Petition (Id-Nummer: 148151) kann bis zum 1. Juni 2023 mitgezeichnet werden.

BPtK unterstützt Forderungen des psychotherapeutischen Nachwuchses

Zum Aktionstag von Studierenden zur Förderung der Weiterbildung

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stellt sich hinter die Forderung von Studierenden, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach dem Studium hinreichend zu sichern.

„Die Studierenden demonstrieren heute für die Zukunft der Psychotherapie“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genügend Weiterbildungsplätze geben und damit in Zukunft auch nicht genügend Fachpsychotherapeut*innen für die psychotherapeutische Versorgung. Die künftigen Psychotherapeut*innen haben ein Recht darauf, die Weiterbildung unter verlässlichen und angemessenen finanziellen Rahmenbedingungen zu absolvieren“, so Munz weiter. „Die Bundespsychotherapeutenkammer unterstützt deshalb die Forderung der Studierenden nachdrücklich.“

Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages machen die Studierenden mit Protestaktionen und Informationsständen in vielen deutschen Städten darauf aufmerksam, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für die obligatorische ambulante und stationäre Weiterbildung noch nicht ausreichend geregelt sind.

Gemeinsam für eine exzellente Weiterbildung

Rückblick auf die Amtszeit des BPtK-Vorstands von 2019 bis 2023

(BPtK) Im heute veröffentlichten BPtK-Spezial blickt der Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zurück auf seine Amtsperiode von 2019 bis 2023.

Im Verlauf der COVID-19-Pandemie, die diese Amtszeit überschattete, ist es den Psychotherapeut*innen in Kliniken, Praxen, der Rehabilitation und in der Kinder- und Jugendhilfe Deutschlands gelungen, die psychotherapeutische Versorgung auch in Zeiten von Lockdowns und Kontaktbeschränkungen aufrechtzuerhalten. Dabei kam auch die seit Oktober 2019 zugelassene Videobehandlung verstärkt zum Einsatz. Viele Patient*innen brauchen aber den persönlichen Kontakt zur Psychotherapeut*in. Es bleibt daher ein Kernanliegen der BPtK, gerade die besonders knappen Behandlungskapazitäten insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu erhöhen. Insbesondere Kinder und Jugendliche bedürfen, auch nach Abflauen der Pandemie, einer besonderen Unterstützung, denn sie hatten mit am stärksten unter der Pandemie und insbesondere den Kontaktbeschränkungen zu leiden.

Zentraler Meilenstein der zurückliegenden Amtszeit war die gemeinsam mit den Landespsychotherapeutenkammern – unter Einbindung der Expertise der gesamten Profession – in einem breit angelegten Diskursprozess entwickelte Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO), die nach der Reform der Psychotherapeutenausbildung notwendig geworden war. Mit der MWBO wurde eine bundesweit einheitliche Vorgabe für die Weiterbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses geschaffen und in der Folgezeit weiter konkretisiert. Dass die psychotherapeutische Weiterbildung auch angemessen finanziert werden muss, ist und bleibt eine dringende Forderung der BPtK.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens war ein Thema, das die BPtK auch in dieser Amtsperiode begleitet hat. Nach Auffassung der BPtK müssen digitale Innovationen für Patient*innen und Behandler*innen ihren Nutzen nachgewiesen haben, wenn sie in der Versorgung breit eingesetzt werden sollen. Mit Blick auf die geplante Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit Opt-out-Regelung betont die BPtK, dass das Recht jedes und jeder Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben muss und der besonderen Sensibilität von Daten mit Bezug zu psychischen Erkrankungen Rechnung zu tragen ist.

Mit dem 42. Deutschen Psychotherapeutentag am 5./6. Mai in Frankfurt am Main endet nicht nur die vierjährige arbeitsreiche Amtsperiode des derzeitigen Vorstands, sondern auch die achtjährige Präsidentschaft von Dr. Dietrich Munz. Er hat die Arbeit der BPtK entscheidend geprägt und die Zusammenarbeit aller in der Profession gefördert.

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BPtK: Vertrauensschutz im EU-Gesundheitsdatenraum wahren

Gemeinsamer Brief der im BFB organisierten Heilberufe

(BPtK) Die heilberufliche Schweigepflicht, der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der Patient*innen müssen bei der Etablierung des EU-Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space – EHDS) gewahrt bleiben. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit weiteren unter dem Dach des deutschen Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) zusammengeschlossenen Körperschaften, Kammern und Standesvertretungen der Heilberufe in einem gemeinsamen Brief an Entscheidungsträger*innen auf EU- und Bundesebene.

„Die geplanten Regelungen zum EU-Gesundheitsdatenraum untergraben die berufliche Schweigepflicht und gefährden den Vertrauensschutz. Patient*innen müssen die Gewissheit haben, dass alles, was sie ihrer Psychotherapeut*in anvertrauen, geheim bleibt“, so Dr. Nikolaus Melcop, BPtK-Vizepräsident. „Die Weitergabe von sensiblen Gesundheitsdaten erfordert immer das Einverständnis der Patient*innen. Was analog gilt, gilt auch digital.“

„Psychische Erkrankungen sind für viele Patient*innen mit Scham verbunden, auch weil sie Stigmatisierung fürchten. Patient*innen müssen das Recht haben zu entscheiden, ob und welche Informationen zu psychischen Erkrankungen in ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert werden sowie ob und welche Gesundheitsdaten sie für Forschungszwecke zur Verfügung stellen wollen. Das muss auf nationaler wie europäischer Ebene rechtlich klar geregelt sein“, so Dr. Dietrich Munz, BPtK-Präsident.

Die EU-Kommission hatte am 3. Mai 2022 einen Verordnungsentwurf für einen EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) (COM(2022)197) veröffentlicht. Ziel des Verordnungsentwurfs ist, einen gemeinsamen europäischen Datenraum für die Gesundheitsversorgung (Primärnutzung) und Gesundheitsforschung (Sekundärnutzung) zu schaffen. Der Entwurf sieht vor, dass Psychotherapeut*innen und andere Heilberufe verpflichtet werden sollen, umfassende Behandlungs- und Gesundheitsdaten in die elektronische Patientenakte ihrer Patient*innen einzustellen. Bislang ist nicht vorgesehen, dass Patient*innen in die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten für Forschungszwecke explizit einwilligen müssen.

Die BPtK hat in einer Stellungnahme den Verordnungsentwurf kritisiert und gefordert, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patient*innen gewahrt bleibt. Eine höchstmögliche Datensicherheit ist bei der Etablierung des EHDS unbedingt erforderlich.

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Wo finde ich Hilfe bei psychischen und familiären Problemen?

bke und BPtK veröffentlichen Ratgeber für Familien

(BPtK) Wenn Kinder und Jugendliche psychische Beschwerden haben oder wenn es familiäre Probleme gibt, dann wissen Betroffene häufig nicht, an wen sie sich wenden können, um Hilfe zu bekommen. Mit dem neuen Ratgeber möchte die BPtK gemeinsam mit der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) Eltern, Kinder und Jugendliche darüber informieren, welche Hilfsangebote es bei psychischen und familiären Problemen gibt. Der Ratgeber beantwortet Fragen wie: Wann kann ich mich an eine Beratungsstelle wenden? Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut*in und Psychiater*in? Wann ist eine Behandlung in einem Krankenhaus notwendig? Was macht eine Schulpsycholog*in?

„Der Ratgeber soll Familien helfen, sich in der Vielzahl von Hilfsangeboten bei psychischen und familiären Problemen zu orientieren und eine geeignete Anlaufstelle zu finden“, erklärt Wolfgang Schreck, Mitglied im Vorstand der BPtK.

Der Ratgeber kann auf der Homepage der BPtK heruntergeladen werden.

Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!

Gemeinsamer Brief der Psychotherapeutenschaft an Prof. Lauterbach

(BPtK) „Der psychotherapeutische Nachwuchs braucht die Sicherheit, dass er die ambulante und stationäre Weiterbildung unter verlässlichen Rahmenbedingungen antreten kann!“ In einem gemeinsamen Brief fordern die Psychologie-Studierenden, die Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und die Psychotherapeutenverbände Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in den anstehenden Versorgungsgesetzen aufzugreifen und zu verbessern.

„Eine angemessene Bezahlung des psychotherapeutischen Nachwuchses war ein zentrales Ziel bei der Einführung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Jedoch hat es der Gesetzgeber verpasst, mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ausreichend zu regeln“, erklären die Unterzeichner*innen des Briefes.

Psychotherapeut*innen haben während der Weiterbildung Anspruch auf ein angemessenes Gehalt, das ihrer Qualifikation mit einem Masterabschluss und einer Approbation gerecht wird:

  • Die Einnahmen der Weiterbildungs-Praxen und Weiterbildungsambulanzen aus den vergüteten Versorgungsleistungen decken die Kosten der Weiterbildung und eines angemessenen Gehaltes nicht.
  • In der Übergangszeit, in der die bisherige psychotherapeutische Ausbildung ausläuft und parallel die psychotherapeutische Weiterbildung begonnen hat, fehlen in den Kliniken Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen.

Um diese Problematik zu lösen, sind gesetzliche Änderungen notwendig. Der Handlungsbedarf ist dringend. Seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und mit ihnen die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Bis zum Frühjahr 2024 werden circa 1.000 Absolvent*innen des neuen Studiums erwartet. Ihre Zahl wird bis 2025 jährlich auf mindestens 2.500 steigen.

Die folgenden Organisationen haben den gemeinsamen Brief unterzeichnet:

  • Arbeitsgemeinschaft Ausbildungsinstitute für wissenschaftlich begründete Psychotherapieausbildung (AVP), Katharina Ise
  • Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation e.V. (AVM), Rainer Knappe, 1. Vorsitzender
  • Berufsverband der Approbierten Gruppenpsychotherapeuten (BAG), Beate Cohrs, Vorsitzende
  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Thordis Bethlehem, Präsidentin
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Verbände staatlich anerkannter Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (BAG), Georg Schäfer, für den geschäftsführenden Verband (DGPT) der BAG
  • Bundeskonferenz der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (BuKo PiA), Elodie Singer, Puya Sattarzadeh, Dr. Paul Kaiser, Sprecher*innen
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Dietrich Munz, Präsident
  • Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Ariadne Sartorius, Mitglied im bvvp-Bundesvorstand
  • Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie e.V. (bkj), Dr. Inés Brock-Harder, Vorsitzende
  • Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/Psychodynamische Therapie e.V. (DFT), David Roth, Präsident
  • Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie e.V. (DGAP), Birgit Jänchen-van der Hoofd, Vorsitzende
  • Deutsche Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie (D3G), Harald Küster, Vorsitzender
  • Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie e.V. (DGIP), Dr. Hanna Marx, 1. Vorsitzende
  • Deutsche Gesellschaft für Körperpsychotherapie e.V. (DKG), Dr. Manfred Thielen, Vorstand
  • Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.V., Dr. Rupert Martin, Vorsitzender
  • Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs), Prof. Dr. Stefan Schulz-Hardt, Präsident
  • Deutsche Gesellschaft für Psychologische Schmerztherapie und -forschung e.V. (DGPSF),
  • Dr. Dipl.-Psych. Christiane Hermann, Präsidentin
  • Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie e.V. (dgsps), Michael Müller-Mohnssen, Vorstandsmitglied
  • Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF),
  • Dr. Matthias Ochs, Vorsitzender
  • Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT), Monika Bormann, Dominik Derer, Martin Wierzyk, geschäftsführender Vorstand
  • Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft e.V. (DPG), Klaus Grabska, Vorsitzender
  • Deutsche Psychoanalytische Vereinigung e.V. (DPV), Lisa Werthmann-Resch, Vorsitzende
  • Deutsche Psychologische Gesellschaft für Gesprächspsychotherapie e. V (DPGG), Dr. Dorothee Wienand-Kranz, 1.Vorsitzende
  • Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV), Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender
  • Deutscher Dachverband Gestalttherapie für approbierte Psychotherapeuten e.V. (DDGAP),
  • Otto Glanzer, 2. Vorsitzender
  • Deutscher Fachverband für Psychodrama e.V. (DFP), Annette Bruhn, Vertreterin des DFP im GK II
  • Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie e.V. (DVT), Dr. Jürgen Tripp, 1. Vorsitzender
  • Ethikverein e.V. – Ethik in der Psychotherapie, Dr. Jürgen Thorwart, stellvertretender Vorsitzender
  • Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der Deutschen Gesellschaft für Klinische Psychologie e.V., Prof. Dr. Tania Lincoln, Sprecherin
  • Fakultätentag Psychologie, Prof. Dr. Conny H. Antoni, Vorsitzender
  • Gesellschaft für Neuropsychologie e.V. (GNP), Sabine Unverhau, 1. Vorsitzende
  • Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.V. (GwG), Till Schultze-Gebhardt, 1. Vorsitzender
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie Verhaltenstherapie e.V. (KJPVT), Prof. Dr. Tina In-Albon, Vorsitzende
  • Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Martin Klett, Vizepräsident
  • Landespsychotherapeutenkammer Reinland-Pfalz, Sabine Maur, Präsidentin
  • Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, Dr. Gregor Peikert, Präsident
  • Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo e.V.), Felix Kiunke, Koordinator der AG Psychotherapie-Reform
  • Psychotherapeutenkammer Bayern, Dr. Nikolaus Melcop, Präsident
  • Psychotherapeutenkammer Berlin, Eva-Maria Schweitzer-Köhn, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Bremen, Amelie Thobaben, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, Irmgard Jochum, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Hamburg, Heike Peper, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Hessen, Dr. Heike Winter, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, Roman Rudyk, Präsident
  • Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Gerd Höhner, Präsident
  • Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein, Dr. Clemens Veltrup, Präsident
  • Systemische Gesellschaft (SG), Sascha Kuhlmann, 1. Vorsitzender
  • Universitäre Aus- und Weiterbildung für Psychotherapie (unith e.V.), Prof. Dr. Rudolf Stark, Vorsitzender
  • Verband für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT), Janine Mantey, Vorsitzende
  • Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V. (VPP), Susanne Berwanger, Vorsitzende
  • Verbund für Systemische Psychotherapie e.V. (VfSP), Prof. Dr. Björn Enno Hermans
  • Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten e.V. (VAKJP), Bettina Meisel, Vorsitzende

Regionale Beratungsangebote gestärkt, Unabhängigkeit fraglich

Bundestag beschließt Stiftung Unabhängige Patientenberatung

(BPtK) Der Bundestag hat am 16. März 2023 die Überführung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in eine Stiftung beschlossen (BT-Drs. 20/6014). Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte für eine unabhängige Organisation als Stifter der UPD geworben. Doch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) wird nun Stifter der UPD.

Der GKV-SV erhält damit Einfluss auf die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der Unabhängigen Patientenberatung. Die Krankenkassen waren in der Vergangenheit häufiger Anlass dafür, dass Patient*innen die Beratung der UPD wahrgenommen haben. Mit Änderungen am Gesetzentwurf wurden die Mitbestimmungsrechte des GKV-SV sogar noch weiter gestärkt. So wurde die Anzahl der Vertreter*innen des GKV-SV im Stiftungsrat von einer auf zwei Vertreter*innen erhöht und dem GKV-SV mehr Stimmrechte eingeräumt.

In jedem Bundesland sollen zukünftig regionale Informations- und Beratungsangebote vorgehalten werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Ratsuchende auch Beratung vor Ort erhalten können, wenn sie digitale und telefonische Informations- und Beratungsangebote nicht nutzen können oder möchten. Der Fortbestand der regionalen Beratungsangebote war zuletzt unsicher und wurde nun wieder gestärkt.

Primärversorgungszentren auch für psychische Erkrankungen

BPtK fordert Integration von Psychotherapie in PVZ

(BPtK) „Wenn Primärversorgungszentren (PVZ) Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen verbessern sollen, dann müssen sie auch gezielte Versorgungsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen enthalten.“ Davon ist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) überzeugt. Deshalb haben die Psychotherapeut*innen ein eigenes Eckpunktepapier vorgelegt. „Eine Stärkung der Primärversorgung darf nicht auf die Versorgung von Patient*innen mit körperlichen Erkrankungen reduziert werden. Jede dritte Patient*in in der Hausarztpraxis leidet an einer psychischen Erkrankung“, sagt Dr. Dietrich Munz. „Für die Versorgung dieser Patient*innen müssen psychotherapeutische Angebote fest in die Primärversorgungszentren integriert werden. So können Psychotherapeut*innen auch mehr Verantwortung in der Primärversorgung übernehmen“, so der Präsident der BPtK.

Bisher werden Menschen mit psychischen Erkrankungen in den PVZ-Konzepten noch nicht oder zu wenig berücksichtigt. Dabei gehören psychische Erkrankungen zu den häufigsten Beschwerden, mit denen Patient*innen eine Hausarztpraxis aufsuchen. Das multiprofessionelle Team eines PVZ bietet die Chance, ihre Versorgung zu verbessern. „Wenn psychotherapeutische Versorgung in die PVZ integriert wird, können Patient*innen mit psychischen Erkrankungen schneller eine fachkundige Abklärung ihrer Beschwerden erhalten und die Versorgung passgenauer und effizienter ausgestaltet werden“, erläutert Dr. Munz. „PVZ bieten darüber hinaus die Chance, mehr niedrigschwellige Präventionsangebote vorzuhalten und über Gruppentherapien und die Unterstützung von Selbsthilfegruppen mehr Menschen mit psychischen Erkrankungen zu erreichen. Und PVZ können Anlaufstelle für die Akutversorgung oder bei komplexem, multiprofessionellem Behandlungsbedarf sein.“

„Primärversorgungszentren ersetzen nicht die normale psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie. Keinesfalls dürfen sie als Einschränkung des Direktzugangs von Patient*innen zur psychotherapeutischen Behandlung wirken“, stellt Dr. Dietrich Munz klar. „PVZ können – etwa über offene Sprechstunden – den Zugang gerade für Menschen verbessern, die es aufgrund der Schwere ihrer Beschwerden oder anderer Hemmnisse schwer haben, ihren Platz in der Versorgung zu finden. Darüber hinaus sollte in den multiprofessionellen PVZ ein differenziertes Versorgungsangebot auf Basis der Richtlinienpsychotherapie und der ambulanten Komplexversorgung vorgehalten werden, das zugleich eine gezielte Vermittlung der Patient*innen in Gruppenpsychotherapie und Präventionsmaßnahmen ermöglicht.“

Bislang stehen in ländlichen und strukturschwachen Regionen deutlich weniger psychotherapeutische Behandlungskapazitäten zur Verfügung, obwohl Menschen auf dem Land nicht seltener psychisch erkranken als in Städten. Vor diesem Hintergrund bekräftigt die BPtK ihre Forderungen nach einer nachhaltigen Reform der Bedarfsplanung und der Bereitstellung von mehr psychotherapeutischen Behandlungskapazitäten insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

Digitalisierungsstrategie des BMG ist eine politische Enttäuschung

BPtK vermisst konkrete Aussagen zu zentralen Fragen

(BPtK) „Der Erfolg der Digitalisierung und ihres Kernprojekts, der elektronischen Patientenakte, wird davon abhängen, ob diese im Versorgungsalltag Nutzen stiftet oder nur bürokratische Belastungen schafft. Wir hatten uns von der Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums erhofft, dass hier zentrale Fragen beantwortet werden“, sagt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Gerade weil wir das Ziel einer weiteren Verbesserung der Versorgung teilen, sind wir enttäuscht, dass erneut die Chance verpasst wurde, tragfähige Rahmenvorgaben für die Umsetzung der Digitalisierung zu setzen.“

Gestern hat das Bundesgesundheitsministerium seine lange angekündigte „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“ vorgestellt. Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer kommt diese an vielen Stellen über Gemeinplätze und bloße Zielvorstellungen nicht hinaus. Beispielsweise fehlt jede Aussage dazu, welche Daten auf welchen Wegen in die elektronische Patientenakte gelangen – ein Thema, das gerade für Menschen mit psychischen Erkrankungen und die sie behandelnden Psychotherapeut*innen von zentraler Bedeutung ist. Auch wird postuliert, dass in Zukunft jeder Mensch von Geburt an eine elektronische Patientenakte (ePA) haben soll. Die damit verbundenen Fragen der Zugriffsrechte von Kindern, Jugendlichen und Eltern werden jedoch nicht einmal erwähnt. Die Liste weiterer unbeantworteter Fragen ist lang.

„Die Hoffnung, mithilfe der ePA umfangreiche und vor allem verlässliche Daten für die Forschung und die Versorgungssteuerung zu generieren, wird sich zerschlagen, wenn die ePA von Patient*innen und Versorgenden nicht als nützliches, einfach zu handhabendes und vertrauenswürdiges Instrument akzeptiert wird“, betont Dr. Dietrich Munz. „Ohne Mehrwert für die Versorgung und ohne kluge, datenschutzrechtlich einwandfreie Umsetzung wird sich auch auf dem Umweg über Verordnungen auf der EU-Ebene keine Nutzung der ePA im deutschen Versorgungsalltag durchsetzen lassen.“ Die BPtK fordert deshalb, die Digitalisierungsstrategie schnellstmöglich mit konkreten Konzepten zur Umsetzung zu unterfüttern und dabei die Kompetenz der in der Versorgung Tätigen einschließlich der Psychotherapeutenschaft umfassend miteinzubeziehen. Entsprechend erneuert die BPtK hier ihre Forderung, endlich in den Kreis der Gesellschafter der gematik aufgenommen zu werden.

Depressionen in der Arbeitswelt

Fachtagung am 27. und 28. April 2023 in Dresden

(BPtK) Depressionen gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen und führen oft zu monatelanger Arbeitsunfähigkeit. Im Jahr 2021 führten Depressionen zu Rekordwerten bei betrieblichen Fehlzeiten. Am 27. und 28. April bietet eine Fachtagung der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die Möglichkeit, Wege für eine bessere Kooperation zwischen Unternehmen und Gesundheitssystem zu diskutieren.

Unter dem Titel „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ tauschen sich Psychotherapeut*innen, Betriebs-, Haus- und Fachärzt*innen sowie Expert*innen für Prävention und Reha-Management gemeinsam darüber aus, wie mit Depressionen in der Arbeitswelt umgegangen werden kann. Als Grundlage dafür werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie bewährte und innovative Praxisbeispiele vorgestellt. Themen sind unter anderem:

  • Prävention depressiver Erkrankungen im betrieblichen Kontext,
  • arbeitsplatzbezogene Psychotherapie depressiver Erkrankungen und
  • Ansätze zur erfolgreichen Wiedereingliederung depressiv erkrankter Menschen.

Die Tagung wird in Kooperation mit der Bundespsychotherapeutenkammer und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Eine Akkreditierung der Veranstaltung für Psychotherapeut*innen ist bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer beantragt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: https://www.dguv.de/iag/veranstaltungen/schnittstellen/2023/index.jsp