Hitze als zunehmende Gefahr für die psychische Gesundheit

BPtK veröffentlicht Musterhitzeschutzplan für psychotherapeutische Praxen

(BPtK) Anlässlich des heutigen bundesweiten Hitzeaktionstags hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. und den Psychologists/Psychotherapists for Future e.V. einen Musterhitzeschutzplan für ambulante psychotherapeutische Praxen entwickelt. Dieser Musterhitzeschutzplan soll Inhaber*innen einer psychotherapeutischen Praxis als Hilfestellung dienen, Hitzegefahren für Patient*innen und Praxis-Mitarbeiter*innen während der Sommermonate zu reduzieren.

„Hitze bedroht die Psyche auf direkte Weise, indem sich psychische Symptome während Hitzewellen verschlimmern oder neu auftreten können“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen professionelle Unterstützung dabei, wie sie in den heißen Sommermonaten bestmöglich auf ihre psychische Gesundheit achten können.“

„Mit dem Musterhitzeschutzplan wollen wir unsere psychotherapeutischen Kolleg*innen nicht nur für die Bedeutung des Schutzes von Patient*innen und Praxispersonal sensibilisieren, sondern ihnen auch praktische Hinweise an die Hand geben, was hierbei vor Ort zu beachten ist“, sagt Sabine Maur, Vizepräsidentin der BPtK. „Der Hitzeschutz in den Praxen ist dabei nur ein Baustein im Umgang mit Hitzeperioden. Er unterstreicht die Notwendigkeit von umfassenden und wirksamen Maßnahmen zum Schutz des Klimas in allen Lebensbereichen“, ergänzt Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

Hitzewellen nehmen im Zuge der Klimakrise seit Jahrzehnten zu. Mit einer mittleren Jahrestemperatur von 10,5 °C waren 2018 und 2022 die wärmsten Jahre in Deutschland seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Starke Hitze schädigt nicht nur Ökosysteme und die Infrastruktur, sondern auch die körperliche und psychische Gesundheit.

Expert*innen weisen seit Längerem darauf hin, dass den zunehmenden Hitzegefahren für Körper und Psyche nur mit effektiven Schutzkonzepten für die Sommermonate begegnet werden kann. Studien zeigen, dass in Hitzeperioden die Inanspruchnahme psychiatrischer Notdienste, die Häufigkeit von Suiziden sowie die Risiken für das Neuauftreten oder die Symptomverschlechterung von Stimmungs- und Angststörungen sowie psychotischen und demenziellen Erkrankungen in der Bevölkerung steigen. Hitze erhöht darüber hinaus zwischenmenschliche Aggression in Form von gereiztem und gewalttätigem Verhalten, da die Ressourcen für Aufmerksamkeit und Selbstkontrolle abnehmen. All diese Effekte gelten nicht nur für sehr warme Länder, sondern auch für kühlere Länder wie Deutschland, wenn eine deutliche Steigerung der Temperatur vorliegt. Besonders hitzegefährdete Personengruppen sind hochaltrige Menschen; Menschen mit einer geriatrischen, schizophrenen, bipolaren Erkrankung; chronisch körperlich Erkrankte sowie Kinder und Jugendliche.

Der bundesweite Hitzeaktionstag wurde von der Bundesärztekammer und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. initiiert und macht mit einer Vielzahl von Aktionen, Veranstaltungen und Fachsymposien auf die notwendige Vorsorge für extreme Hitzeereignisse aufmerksam.

BPtK teilt Sorge um „Mental Health Pandemie“

DAK-Kinder- und Jugendreport zeigt Zunahme stationärer Behandlungen

(BPtK) Als besorgniserregend bezeichnet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Ergebnisse des DAK-Kinder- und Jugendreports 2023, demzufolge die Zahl der jugendlichen Mädchen, die im vergangenen Jahr wegen einer psychischen Erkrankung stationär behandelt werden mussten, im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 deutlich angestiegen ist: bei Angststörungen um ein Drittel, bei Essstörungen um über die Hälfte und bei Depressionen um gut ein Viertel.

„Die zunehmende Zahl stationär behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankungen bei Teenagerinnen ist alarmierend“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Mediziner*innen zeigen sich angesichts der aktuellen Analysen beunruhigt. „Wir befinden uns mitten in einer Mental-Health-Pandemie, deren Auswirkungen erst nach und nach sichtbar werden“, urteilte Prof. Dr. med. Christoph U. Correll, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters an der Berliner Charité, in einer ersten Bewertung der DAK-Sonderanalyse.

Die Pandemie hat offenbar nachhaltig negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit junger Menschen. Der Report zeigt ebenfalls auf, dass der gestiegene Bedarf an stationärer Behandlung zusammenfällt mit einer durch die Corona-Pandemie verringerten Behandlungskapazität im stationären Sektor.

Die Zunahme stationärer Behandlungen bei jugendlichen Mädchen ist jedoch nur die Spitze des Eisberges. Das Problem der fehlenden Versorgung psychischer Erkrankungen in Deutschland ist viel tiefgreifender, denn während der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach ambulanter Versorgung in Praxen von Kinder -und Jugendlichenpsychotherapeut*innen um 60 Prozent gestiegen. Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung sind bei Kindern und Jugendlichen mitunter aber besonders lang.

„In der Praxis erleben wir, dass immer mehr Kinder auch mit schweren Erkrankungen zeitnah keinen Platz in der stationären Versorgung finden. Um nicht immer tiefer in einen Teufelskreis zu geraten, brauchen wir mehr Präventionsangebote in den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen, aber jetzt vor allem auch eine frühzeitige Behandlung der bereits psychisch erkrankten Kinder“, fordert BPtK-Vorstandsmitglied Cornelia Metge, selbst niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. „Nur so lassen sich Chronifizierungen von psychischen Erkrankungen vermeiden und Krankenhauseinweisungen aufgrund krisenhafter Zuspitzungen verhindern.“

Die BPtK fordert daher, den Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition endlich umzusetzen und die psychotherapeutische Bedarfsplanung zu reformieren, indem die Verhältniszahlen um mindestens 20 Prozent abgesenkt werden. Damit würden rund 1.600 zusätzliche Psychotherapeutensitze in ländlichen und strukturschwachen Regionen entstehen. Für die Sicherstellung einer zeit- und wohnortnahen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollte zudem die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in einer eigenen „Arztgruppe“ beplant werden.

BPtK: Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss geregelt werden

Petition erreicht Quorum

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet es als großen Erfolg und Zeichen der Einigkeit des Berufsstandes, dass die von der gesamten Psychotherapeutenschaft Deutschlands unterstützte Bundestagspetition des Psychologiestudenten Felix Kiunke zur Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen bereits fünf Tage vor Ablauf der Zeichnungsfrist allein mit den Onlinezeichnungen das Quorum von 50.000 Unterschriften erreichte. Am heutigen Donnerstag wurden dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zudem Unterschriftenlisten mit über 17.000 weiteren Mitzeichnungen übergeben.

„Die hohe Beteiligung zeigt die breite Unterstützung für die Forderung der Petition“, freut sich BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Das Anliegen, das uns alle eint: Der psychotherapeutische Nachwuchs muss jetzt die Sicherheit haben, dass es nach dem Psychotherapiestudium auch die erforderlichen Weiterbildungsplätze gibt.“

Die Petition fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten.

Die Heilberufegesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung nach Abschluss des Studiums und bestandener Approbationsprüfung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf besteht jetzt, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolvent*innen ansteigen.

——

An die Mitglieder der LPK Baden-Württemberg: Der Vorstand bedankt sich herzlich bei allen Mitgliedern, die die Petition mit unterzeichnet und damit die Forderung nach einer angemessenen Finanzierung der Psychotherapie-Weiterbildung unterstützt haben!! 

Psychische Gesundheit von Kindern umfassend in den Blick nehmen

BPtK zum Entwurf des NAP „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

(BPtK) In ihrer Stellungnahme zum Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP) des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) begrüßt die BPtK das darin formulierte Ziel, auch die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen von Anfang an zu erhalten, zu fördern und psychische Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die BPtK sieht jedoch deutlichen Ergänzungsbedarf. Dies betrifft insbesondere die Schaffung ausreichender Versorgungsangebote u.a. durch eine Reform der Bedarfsplanung.

„Der Aktionsplan ist ein wichtiger Schritt, um die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und hierbei insbesondere Kinder und Jugendliche, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, in den Blick zu nehmen“, so BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Die BPtK begrüßt, dass mit dem Aktionsplan auch explizit das Ziel verfolgt wird, für Kinder mit psychischen Erkrankungen den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern. Jedoch erhält nur etwa jedes zehnte psychisch erkrankte Kind eine antragspflichtige Psychotherapie. „Die wichtigste Stellschraube für die Verbesserung der Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen wird bisher nicht benannt – die Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung. Nur durch mehr Kassensitze in ländlichen und strukturschwachen Regionen können die Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie abgebaut werden“, kritisiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Es müssen ausreichend Informations-, Beratungs- und vor allem Behandlungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden, damit es insbesondere Familien mit geringen Ressourcen leicht gemacht wird, bei psychischen Belastungen oder gar Erkrankungen Hilfe zu bekommen “

Die BPtK fordert daher, dass die Reform der Bedarfsplanung als Ziel in den NAP aufgenommen wird. Der Gesetzgeber sollte den G-BA beauftragen, die Verhältniszahlen für die Arztgruppe der Psychotherapeuten um mindestens 20 Prozent abzusenken und eine getrennte Bedarfsplanung für Psychotherapeut*innen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zwingend vorzusehen. Damit wäre es möglich, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ziel- und bedarfsgenauer zu planen, als dies bisher möglich ist.

Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen müssen stärker berücksichtigt und Unterstützungsangebote stärker in den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen verankert werden. „Es ist unerlässlich, dass Angebote zur Prävention psychischer Erkrankungen in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gestärkt und auch aufsuchende Hilfen ermöglicht werden“, fordert BPtK-Vorstandsmitglied Wolfgang Schreck. Viele Familien, die von psychischen Erkrankungen betroffen sind, wissen nicht, wo und welche Hilfe sie beanspruchen können. Gesundheitswesen und Jugendhilfe müssen besser ineinandergreifen, auch um die Vermittlung in Angebote der Gesundheitsversorgung und andere soziale Unterstützungsangebote zu erleichtern. Dies kann über Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren und eine verbesserte Kooperation zwischen Heilberufen und Jugendhilfe ermöglicht werden.

Mit dem Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ zielt das BMFSFJ darauf ab, Kinder und Jugendliche, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen den Zugang zu Bildung, Betreuung und Gesundheitsversorgung zu erleichtern. Das BMFSFJ hat nun einen Entwurf vorgelegt und um Stellungnahme gebeten.

Selbstbestimmungsgesetz reduziert Diskriminierung

BPtK-Stellungnahme zum Referentenentwurf

(BPtK) Eine selbstbestimmte Entscheidung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen reduziert Diskriminierung und Pathologisierung von trans*, intergeschlechtlichen und non-binären Personen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt in ihrer Stellungnahme den Referentenentwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes, den das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und das Bundesjustizministerium (BMJ) vorgestellt haben.

„Transgeschlechtlichkeit und Transidentität sind keine psychischen Erkrankungen. Jede*r soll selbstbestimmt den Geschlechtseintrag und Vornamen entsprechend der eigenen Geschlechtsidentität festlegen und ändern können. Die diskriminierende und pathologisierende Begutachtung vor einer Änderung des Geschlechtseintrags gehört abgeschafft“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen sind auch aufgrund vielfältiger Diskriminierungserfahrungen einem höheren Risiko für psychische Belastungen und Erkrankungen ausgesetzt. Wenn die Personen in ihrer eigenen Geschlechtsidentität anerkannt und mit den von ihnen präferierten Vornamen angesprochen werden, kann sich dies positiv auf die psychische Gesundheit auswirken.

Nach Ansicht der BPtK sollte die Altersgrenze für die selbstbestimmte Erklärung herabgesetzt werden. „Ab dem 16. Lebensjahr sollte eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen auch ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorgenommen werden können“, fordert Sabine Maur, BPtK-Vizepräsidentin. „Bei Jugendlichen kann ab diesem Alter die erforderliche Einsichtsfähigkeit vorausgesetzt werden. Sie können die Folgen der Änderung hinreichend abschätzen.“ Der Referentenentwurf sieht bisher vor, dass ab dem 14. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit die Sorgeberechtigten einer Änderung zustimmen müssen.

Psychische Gesundheit in der EU gemeinsam stärken

BPtK zur Europäischen Woche der psychischen Gesundheit

(BPtK) Anlässlich der derzeitigen Europäischen Woche der psychischen Gesundheit (EU Mental Health Week), die unter dem Motto „Mentally healthy communities. Thriving together.“ steht, erneuert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ihre Forderung, die psychische Gesundheit in Deutschland und Europa zu fördern.

„Psychische Gesundheit ist die Voraussetzung für ein gesundes Leben. Wir sind eine europäische Gemeinschaft, die sich gemeinsam für die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, für eine Stärkung der Prävention und eine bedarfsgerechte Behandlung psychischer Erkrankungen engagieren muss“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Gerade auch angesichts EU-weiter gesellschaftlicher Krisen, wie der Corona-Pandemie, der Klimakrise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, die psychisch belasten, sind gemeinsame europäische Anstrengungen notwendig, um die psychische Gesundheit zu fördern.“

Die EU-Kommission hat angekündigt, mittels einer umfassenden EU-Strategie die psychische Gesundheit in der EU zu stärken (EU Mental Health Strategy). Bereits im Februar 2023 hatte die BPtK gemeinsam mit dem Network for Psychotherapeutic Care in Europe (NPCE) eine Stellungnahme erarbeitet, wie die psychische Gesundheit in Europa verbessert werden kann. „Psychische Gesundheit sollte in allen Lebens- und Politikbereichen stärker berücksichtigt und über alle Lebensphasen gefördert werden. Dabei müssen insbesondere auch Patientengruppen in den Fokus gerückt werden, die ein höheres Risiko für eine psychische Belastung und psychische Erkrankung haben“, sagt Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK. Die BPtK setzt sich gemeinsam mit dem NPCE dafür ein, dass der Zugang zu Versorgungsangeboten für alle Menschen mit psychischen Erkrankungen in der EU, auch für Geflüchtete, sichergestellt werden und ausreichend finanziert sein muss.

Die EU Mental Health Week wird jährlich von Mental Health Europe (MHE) initiiert, einer Nichtregierungsorganisation, die sich für psychische Gesundheit und die Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen einsetzt.

Dem psychotherapeutischen Nachwuchs verpflichtet

Abschied von Dr. Dietrich Munz nach acht Jahren BPtK-Präsidentschaft

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) verabschiedet sich von ihrem langjährigen Präsidenten Dr. Dietrich Munz, der zur Vorstandswahl am 6. Mai 2023 nicht erneut kandidiert hatte. Er gehörte dem Vorstand der BPtK von 2007 bis 2023 an, von 2015 bis 2023 stand er an ihrer Spitze.

BPtK begrüßt Votum des Bundesrates zur Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen

Bundesrat stimmt Änderungen des BMG weitgehend zu

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) befürwortet die heutige Entscheidung des Bundesrates, mit der er den Änderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen weitgehend zustimmt.

„Damit ist sichergestellt, dass für die Bewertung psychotherapeutischer Handlungskompetenzen unter anderem zur Patientensicherheit oder der therapeutischen Beziehungsgestaltung auch weiterhin das verbale und nonverbale Verhalten der Kandidat*innen in realitätsnahen psychotherapeutischen Interaktionen mit Schauspielpersonen als Simulationspatient*innen beurteilt wird“, bewertet BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz die Entscheidung des Bundesrates. Die BPtK sieht die Notwendigkeit, Lösungen für praktische Probleme zu finden, die sich bei der Durchführung der ersten Parcoursprüfungen mit Schauspielpatient*innen gezeigt haben. „Für weitergehende Änderungen dieses gerade erst für Psychotherapeut*innen eingeführten innovativen Prüfungsformates sollte zunächst eine systematische Evaluation durchgeführt werden.“

Der Entscheidung des Bundesrates zufolge bleiben die Parcoursprüfungen mit Schauspieler*innen Bestandteil der Approbationsprüfung zur Psychotherapeut*in. Es soll künftig jedoch kein Pool unterschiedlicher Parcours mehr vorgehalten werden.

Nach der Reform der Psychotherapeutenausbildung wurde 2020 erstmals eine Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen erlassen mit einer Parcoursprüfung zur Bewertung psychotherapeutischer Handlungskompetenzen. Diese Prüfung wurde Ende 2022 zum ersten Mal durchgeführt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat knapp drei Jahre nach Erlassen der Approbationsordnung erste Änderungen vorgeschlagen, darin die Regelungen zur Parcoursprüfung aber weitgehend unverändert gelassen. Die Änderungen der Ordnung treten nur im Benehmen mit dem Bundesrat in Kraft. Dazu gehört auch die Klarstellung, dass die psychotherapeutische Prüfung alle wissenschaftlich anerkannten und geprüften Verfahren und Methoden umfasst.

Dr. Andrea Benecke ist neue Präsidentin der BPtK

42. Deutscher Psychotherapeutentag in Frankfurt

(BPtK) Am 5. und 6. Mai 2023 fand der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Frankfurt am Main statt. Mit Spannung wurde die Wahl des neuen Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erwartet, denn Dr. Dietrich Munz hatte im Vorfeld angekündigt, nach 8-jähriger Präsidentschaft nicht mehr für dieses Amt zu kandidieren. Als neue Präsidentin wurde Dr. Andrea Benecke gewählt. Der 42. DPT fiel zeitlich zusammen mit dem Start der Zeichnungsfrist für die beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zur finanziellen Förderung der Weiterbildung. Daneben wurden auch die Themen Wartezeiten sowie gesellschaftliche Krisen wie die Klimakrise beraten.

Deutscher Psychotherapeutentag ruft zur Unterstützung auf

Petition 148151 zur finanziellen Förderung der Weiterbildung

(BPtK) Der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) ruft zur Unterstützung der Bundestagspetition 148151 zur finanziellen Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung auf. Die Petition kann bis zum 1. Juni unter folgendem Link mitgezeichnet werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_03/_23/Petition_148151.html.

Die Petition war von Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel, eingereicht worden und wird von einem breiten Bündnis aus Kammern, psychotherapeutischen Verbänden und der Vertretung der Studierenden und Psychotherapeut*innen in Ausbildung unterstützt. Die Delegierten des 42. DPT begrüßen diese Zusammenarbeit und rufen zur Unterstützung der Petition auf.

„Der Zufall, dass der Beginn der Zeichnungsfrist für die Petition mit dem 42. Deutschen Psychotherapeutentag zusammenfällt, war für den Psychotherapeutentag Anlass, zur Unterstützung der Petition aufzurufen. Damit zeigen die Delegierten, dass die Profession mit großer Geschlossenheit hinter dem Anliegen steht, dass der psychotherapeutische Nachwuchs seine Weiterbildung nach dem Studium unter verlässlichen finanziellen Bedingungen absolvieren kann“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.