Diotima-Ehrenpreis 2023

Verleihung an ehemaligen BPtK-Präsidenten

(BPtK) Prof. Dr. Rainer Richter wurde am 16. November im Kulturquartier „silent green“ in Berlin mit dem diesjährigen Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft ausgezeichnet. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit ihren langjährigen Präsidenten, der sich in herausragender Weise für die Etablierung der Bundespsychotherapeutenkammer als wichtiger Akteur im Gesundheitswesen engagiert und die Weiterentwicklung der Versorgung wie auch der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung vorangetrieben hat.

Evidenzbasierung als Grundlage der Psychotherapie

Klarer Appell an den Bundesgesundheitsminister, intensive Debatten zur Weiterbildung und Wahlen wichtiger Gremien

43. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK) Am 17. und 18. November fand der 43. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Er startete mit einer gesundheitspolitischen Enttäuschung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zu einem Grußwort eingeladen. In seiner Videobotschaft bekräftigte der Minister, dass die Bundesregierung beabsichtige, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie insbesondere für Kinder und Jugendliche zu reduzieren. Darüber hinaus werde der Psychiatrie-Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen fortgesetzt. Weitere Themen sprach er nicht an. Die Reaktion der Delegierten war konsterniertes Schweigen.

Für eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Versorgung

Prof. Dr. Rainer Richter erhält Diotima-Ehrenpreis 2023

(BPtK) Prof. Dr. Rainer Richter wird heute in Berlin mit dem diesjährigen Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft ausgezeichnet. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit ihren langjährigen Präsidenten, der sich in herausragender Weise für die Etablierung der Bundespsychotherapeutenkammer als wichtiger Akteur im Gesundheitswesen engagiert und die Weiterentwicklung der Versorgung wie auch der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung vorangetrieben hat.

»Über eine gesamte Dekade hat Professor Richter als Präsident den Aufbau und die Etablierung der Bundespsychotherapeutenkammer als Interessenvertretung der Psychotherapeut*innen im deutschen Gesundheitssystem entscheidend geprägt“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke in ihrer Laudatio. „Er hat sich fortwährend für die Entwicklung einer gemeinsamen professionellen Identität der Psychotherapeut*innen in den Strukturen der Kammern engagiert. Die Interessenvertretung der Psychotherapeut*innen hat er dabei stets umfassender interpretiert und den Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Bedürfnissen in Versorgung und Gesellschaft eine Stimme verliehen.“

Als Präsident der BPtK (2005 bis2015) wies Richter unablässig darauf hin, dass psychisch kranke Menschen noch immer nicht genauso gut versorgt werden wie körperlich Erkrankte. Trotz aller Erfolge bei der Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen bestünden noch immer eklatante Mängel bei der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

»Der Abbau der langen Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie und die Entwicklung einer sektorenübergreifenden Versorgung für schwer psychisch kranke Menschen waren ihm ein besonders dringendes Anliegen“, würdigt BPtK-Präsidentin Benecke.

Gegen teils heftige Widerstände setzte sich Professor Richter auch für grundlegende Reformen in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik ein, um im Krankenhaus eine bessere, leitliniengerechte, psychotherapeutisch-orientierte Behandlung zu ermöglichen.

Darüber hinaus werden das Psychotherapeutengesetz von 1998 und seine Reform im Jahr 2019 stets auch mit seinem Namen verbunden sein: Das Forschungsgutachten zu Fragen eines Psychotherapeutengesetzes, an dem Professor Richter maßgeblich beteiligt war, bereitete das erste Psychotherapeutengesetz vor. Der Entscheidung der Profession, die Reform der Psychotherapeutenausbildung auf den Weg zu bringen und die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung an die Struktur der Ärzt*innen anzugleichen, ebnete Richter in seiner Amtszeit den Weg und setzte sich auch danach mit Kräften für ein Gelingen der Reform ein.

Pathologisierende Begutachtungen abschaffen

Selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags ab 16 Jahren einführen

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG; BT-Drs. 20/9049), der heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird. Der Entwurf sieht vor, dass volljährige Personen zukünftig selbstbestimmt ihren Geschlechtseintrag und Vornamen festlegen und ändern können.

»Es ist überfällig, dass das diskriminierende Transsexuellengesetz endlich abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird“, sagt Dr. Andrea Benecke, BPtK-Präsidentin. „Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass Transgeschlechtlichkeit und Transidentität keine psychischen Erkrankungen sind. Psychisch krank machen können vielmehr die gesellschaftlichen Diskriminierungserfahrungen, die Trans*-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen noch immer häufig erleben.“

»Die pathologisierende Begutachtung darf nicht länger Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sein“, fordert BPtK-Vizepräsidentin Sabine Maur. „Die Altersgrenze für die eigenständige Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sollte auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt werden.“

16-Jährige sind einsichtsfähig und können die Folgen der Änderung abschätzen. Doch der Gesetzentwurf sieht bisher vor, dass die eigenständige Erklärung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist. Zwischen dem 14. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig.

Lücken in der Suchtprävention und Suchtbehandlung schließen

BPtK fordert Nachbesserungen am Cannabisgesetz

(BPtK) Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 20/8704) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), sowohl die Suchtprävention als auch die suchttherapeutische Versorgung zu stärken.

»Der Konsum von Cannabis nimmt unter der bestehenden Prohibitionspolitik seit Jahrzehnten zu. Das anhaltende Verbot und die Kriminalisierung von Konsumierenden erschweren die Aufklärung, die Suchtprävention und den frühzeitigen Zugang zur suchttherapeutischen Versorgung, indem der Konsum tabuisiert und verheimlicht wird“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. Die BPtK kritisiert, dass die Regelungen zu suchtpräventiven Maßnahmen im Gesetzentwurf zu kurz ausfallen. „Statt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit mehr Informations- und Beratungsaufgaben auszustatten, sollten die Suchtberatungsstellen in den Kommunen ausgebaut und ausreichend finanziert werden“, fordert Benecke.

»Bisher wurde die Chance gänzlich verpasst, die suchttherapeutische Versorgung mit dem Gesetzentwurf zu stärken“, erklärt Cornelia Metge, Mitglied des Vorstands der BPtK. „Für Kinder und Jugendliche mit Suchterkrankungen müssen deshalb dringend die Angebote der Suchtbehandlung sowohl in der stationären Entzugsbehandlung als auch in der Bereitstellung ambulanter Behandlungsplätze für eine Suchttherapie ausgebaut werden“, so Metge weiter.

Die BPtK fordert außerdem, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung ohne Einschränkungen ermöglicht wird. Dazu muss das Abstinenzgebot in der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden, denn nicht alle suchterkrankten Patient*innen können bis zur zehnten Behandlungsstunde eine Abstinenz erreichen und benötigen eine längere psychotherapeutische Behandlung.

BPtK befürchtet anhaltende Unterversorgung in psychiatrischen Kliniken

G-BA setzt Sanktionen bei Unterschreiten der Mindestpersonalvorgaben aus

(BPtK) Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen haben bis 2026 Aufschub bekommen, sich auf die die Personalvorgaben der Richtlinie „Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP-Richtlinie) einzustellen. Bis dahin müssen sie keine Konsequenzen befürchten, wenn sie diese unterschreiten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner gestrigen Sitzung beschlossen.

»Die gewonnene Zeit darf nicht ungenutzt verstreichen. Im Interesse der Patient*innen muss der dringend nötige Personalaufbau für eine leitliniengerechte Versorgung jetzt erfolgen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Seit Jahren verschiebt der G-BA die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen im Krankenhaus sicherzustellen und die Personalmindestanforderungen entsprechend zu erhöhen.“ Statt eines kompletten Aussetzens der Sanktionen hatte sich die BPtK deshalb für eine Absenkung der Höhe der Sanktionen ausgesprochen, damit der befürchtete „Kahlschlag“ in der Versorgung abgewendet werden kann. Zugleich sollte der Anreiz für die Kliniken erhalten bleiben, das erforderliche Personal anzustellen und mehr vollstationäre Betten in stationsäquivalente, personaleffizientere tagesklinische und ambulante Behandlungsangebote umzuwandeln.

Gerade die Erfahrungen mit der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) haben gezeigt, dass ohne einen gewissen Anpassungsdruck die erforderlichen Veränderungen häufig nicht erreicht werden können. „Wir hoffen, dass mit dieser G-BA-Entscheidung nicht eine weitere Abwärtsspirale beim therapeutischen Personal in den Krankenhäusern angestoßen wird”, sagt BPtK-Präsidentin Benecke. „Die Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter*innen in den Häusern setzt sich nun erst einmal weiter fort mit der Gefahr, dass noch mehr Personal abwandert und sich die Überlastungssituation weiter verschärft.“

Aktuell erfüllt gerade mal die Hälfte der Einrichtungen einen Umsetzungsgrad von 90 Prozent, knapp 8 Prozent der Erwachsenenpsychiatrien erreichen nicht einmal einen Umsetzungsgrad von 80 Prozent der Personalvorgaben. Das geht aus dem 3. Quartalsbericht 2022 des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur Einhaltung der Mindestvorgaben hervor. Dies sind Zustände, die im Sinne der Patient*innenversorgung so schnell wie möglich geändert werden müssen.

Regionale Verankerung von digitalen Anwendungen sichern

BPtK zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG)

(BPtK) Digitale Gesundheitsanwendungen und videogestützte Psychotherapie müssen konsequent in die bestehenden Versorgungsstrukturen eingebettet werden, um eine Verbesserung der Versorgung darzustellen. Das ist eine Kernforderung in der heute veröffentlichten Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG). Diese Chance wird mit dem Entwurf des Digitalgesetzes jedoch verpasst. „Werden digitale Anwendungen losgelöst eingesetzt, senkt dies Qualitätsstandards in der Versorgung und gefährdet die Patientensicherheit“, betont Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

Insbesondere in der Psychotherapie muss sichergestellt sein, dass Patient*innen jederzeit die Praxis ihrer behandelnden Psychotherapeut*in aufsuchen können, beispielsweise dann, wenn eine Psychotherapie per Video nicht mehr möglich ist, weil sich der psychische Gesundheitszustand der Patient*in verschlechtert. Egal ob in Präsenz oder videogestützt, die Behandlung sollte aus einer Hand gewährleistet sein, um unnötige Therapeutenwechsel zu vermeiden. Videogestützte Psychotherapie eignet sich nicht für alle Patient*innen, deshalb ist eine sorgfältige Indikationsstellung vorab erforderlich. „Die Anzahl der Patient*innen, die per Video behandelt werden dürfen, sollte begrenzt bleiben“, fordert Benecke. „Psychotherapie muss regional verankert sein. Patientengruppen, bei denen eine videogestützte Therapie nicht möglich oder nicht indiziert ist, dürfen vom Zugang zur Psychotherapie nicht strukturell benachteiligt werden.“

Solidarität mit den Jüd*innen in Israel und Deutschland

BPtK verurteilt den terroristischen Überfall der Hamas auf Israel

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) verurteilt den Terror der Hamas gegenüber Israel scharf. Unsere Gedanken sind bei all den Menschen, die unter den weitreichenden traumatischen Folgen von Krieg, Terror, Flucht und Antisemitismus leiden. Wir erklären uns auch solidarisch mit den Jüd*innen, die in Deutschland antisemitisch angefeindet und angegriffen werden. Dieser Form der Menschenfeindlichkeit muss gesellschaftlich und politisch entgegengetreten werden.

Keine Patientenverunsicherung durch falsche Kassenwarnungen!

BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG)

(BPtK) Über Gesundheitsgefährdungen zu beraten und Handlungsempfehlungen zu geben ist eine psychotherapeutische und ärztliche Aufgabe. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, dass der Regelungsvorschlag im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), den Kranken- und Pflegekassen diese Aufgabe auf der Basis automatisierter Datenauswertungen ebenfalls zu übertragen, gestrichen wird. Auf die weitreichenden Probleme der geplanten Regelung hatte die BPtK, ebenso wie zahlreiche andere Organisationen, schon im Vorfeld der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hingewiesen.

Aus Sicht der BPtK schadet die geplante Regelung erheblich mehr, als sie den Patient*innen nützt. Denn dass mit solchen Daten eine gute Prognose von Gesundheitsgefährdungen möglich ist, ist bisher nicht belegt. „Das ist ein massives Einmischen in psychotherapeutische und ärztliche Belange, ohne dass nachgewiesen ist, dass Patient*innen davon überhaupt profitieren“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Patient*innen dürfen nicht durch fehlerhafte Warnhinweise verunsichert werden. Risiken zu beurteilen und zu entscheiden, welche Art der Behandlung notwendig ist, erfordert eine individuelle Diagnostik und Indikationsstellung durch Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen.“

Dem Entwurf des GDNG nach sollen Krankenkassen künftig jederzeit auf Basis der Aktenlage in das Behandlungsgeschehen eingreifen können. Sie können dann beispielsweise Empfehlungen an Patient*innen aussprechen, dass diese gesundheitliche Risiken abklären lassen, die sie aus den bei ihnen gespeicherten Abrechnungsdaten ermittelt haben. „Woher die zusätzlichen Kapazitäten in der Versorgung kommen sollen, um vermeintliche Risiken abzuklären, die auf einer unzureichenden Datenbasis ermittelt wurden, ist völlig unklar“, so Dr. Benecke weiter.

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, auch vor dem Hintergrund ökonomischer Interessenkonflikte sowie negativer Erfahrungen der Versicherten bei der Beratung durch die Krankenkassen, unter anderem beim Krankengeldbezug, auf eine Ermächtigung der Krankenkassen zur Einmischung in die Behandlung beziehungsweise den Zugang zur Behandlung grundsätzlich zu verzichten. Eine strikte Trennung von Versicherung und Versorgung ist unerlässlich.

Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern

BPtK begrüßt Forderung des Bundesrates

(BPtK) Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

»Der Beschluss der Bundesländer ist ein klares Signal an den Bund, endlich zu handeln. Um ausreichend psychotherapeutische Weiterbildungsplätze zu schaffen, muss die Finanzierung gesetzlich gesichert werden“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Der Beschluss des Bundesrates sollte vom Bundesgesundheitsministerium spätestens mit dem ersten Versorgungsgesetz umgesetzt werden.“ In dem Entschließungsantrag stellt der Bundesrat fest, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung Voraussetzung dafür ist, genügend Weiterbildungsplätze zu schaffen und damit die Psychotherapeutenausbildungsreform umzusetzen.

Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits mit einer Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die Anfang Juli 2023 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten wurde. Der Student Felix Kiunke hatte mit der Unterstützung eines breiten Bündnisses aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie und der Psychotherapeutenschaft verdeutlicht, dass die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden muss, um den psychotherapeutischen Nachwuchs nicht zu gefährden. Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genug Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen geben. Der Abschluss einer Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in im Anschluss an das Approbationsstudium ist aber Voraussetzung für die Niederlassung in einer ambulanten Praxis und die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.