GVSG stärkt Psychotherapie für Kinder & Jugendliche und schwer psychisch Erkrankte

BPtK: Nachbesserungen für ländliche Regionen erforderlich

(BPtK) Mehr Behandlungskapazitäten für psychisch kranke Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Patient*innen sind zwei wichtige Säulen im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), die die ambulante psychotherapeutische Versorgung stärken.

»Die geplante Ermächtigung von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zur Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung, Suchterkrankungen oder starken Funktionseinschränkungen ist im Prinzip ein geeignetes Instrument, um gezielt mehr Behandlungsangebote zu schaffen. Für schwer psychisch erkrankte Patient*innen kann damit der Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung erleichtert, aber auch die vernetzte Versorgung mit Einrichtungen der Suchthilfe, der Eingliederungshilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden gefördert werden“, stellt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. Bereits heute werden viele schwer psychisch kranke Patient*innen in den psychotherapeutischen Praxen versorgt, die Behandlungskapazitäten sind jedoch insgesamt völlig unzureichend. Durch den im GVSG verankerten unmittelbaren Anspruch von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen auf Ermächtigung, sobald die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen vorliegen, könnten Verbesserungen bereits zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes erreicht werden.

Wichtig sind jedoch die Rahmenbedingungen für Ermächtigungen: „Ermächtigungen sollten mindestens für fünf Jahre erteilt werden, um Planungssicherheit für Praxisinhaber*innen und die Kooperationspartner zu schaffen“, fordert Benecke. „Damit die Ermächtigungen die Versorgung von Suchterkrankten stärken, muss dringend das Abstinenzgebot aus der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden. Wenn bei Patient*innen die Abstinenz bis zur zehnten Behandlungsstunde nicht erreicht werden kann, darf eine Psychotherapie aktuell nicht durchgeführt werden. Diese Regelung verhindert gerade bei schwer Suchterkrankten die notwendige psychotherapeutische Versorgung.“

Die eigene psychotherapeutische Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche ist ein wichtiger Meilenstein. Sie ermöglicht für psychisch kranke Kinder und Jugendliche künftig schneller und wohnortnaher einen Behandlungsplatz zu erhalten. Für die gesamte Gruppe der psychisch erkrankten Erwachsenen bleibt eine Reform der Bedarfsplanung jedoch weiterhin unverzichtbar. „Insbesondere ländliche Regionen, das Ruhrgebiet und ostdeutsche Städte sind von fehlenden psychotherapeutischen Behandlungsplätzen und langen Wartezeiten stark betroffen. Der Versorgungsbedarf wird bis 2030 nochmals deutlich ansteigen. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, die Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent abzusenken“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Benecke.

Bundeskabinett schreibt Unterfinanzierung gesetzlich fest

BPtK: Verschlimmbesserungen sichern keine Weiterbildung

(BPtK) Im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wird endlich der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf zur Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses anerkannt – zumindest bezogen auf Weiterbildungsambulanzen. Mit völligem Unverständnis stellt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) aber fest, dass eine Regelung geschaffen werden soll, die eine angemessene Finanzierung explizit verhindert. Weitere Änderungen, wie die Einführung einer Legaldefinition für Weiterbildungsambulanzen und das Streichen einer auf Psychotherapeut*innen in Weiterbildung nicht anwendbaren Vergütungsregelung, sind reine Kosmetik.

»Kosmetische Änderungen und Verschlimmbesserungen sichern keine psychotherapeutische Weiterbildung. Eine ausreichende Finanzierung von Weiterbildungsstellen in Praxen, Weiterbildungsambulanzen und Kliniken wird mit dem GVSG nicht erreicht“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer. „Das GVSG verschreibt sich dem Ziel, den psychotherapeutischen Nachwuchs zu sichern. Das ist nur einlösbar, wenn das GVSG im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren deutlich nachgebessert wird.“

Das GVSG sieht keine gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen oder Kliniken vor. Die Weiterbildungsambulanzen sollen laut GVSG die Weiterbildung über die abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellte Psychotherapeut*innen in Weiterbildung refinanziert bekommen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt und zugleich die notwendigen Weiterbildungselemente wie Theorie, Selbsterfahrung und Supervision finanziert werden.

Die BPtK hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf auf den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf hingewiesen und konkrete Regelungsvorschläge zur Sicherstellung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung unterbreitet.

Klinikreform muss dringend überarbeitet werden

BPtK fordert leitliniengerechte Versorgung in der Psychiatrie

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass im heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unberücksichtigt bleibt. Nun liegt es in den Händen des Bundesrates und des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf nachzubessern.

Die BPtK wertet dies als vertane Chance, denn seit Jahren ist bekannt, dass die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie, PPP-RL) nicht ausreicht, um eine leitliniengerechte Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten. „Die Klinikreform muss genutzt werden, um die Behandlungsqualität in der stationären Versorgung auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu steigern. Mehr Personal sichert eine leitliniengerechte Versorgung, die zu besseren Behandlungsergebnissen führt“, so BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Deshalb fordert die BPtK, dass in der PPP-Richtlinie Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden.”

Das Problem hat noch eine weitere Dimension: Leitliniengerechte Versorgung und gute Behandlungsergebnisse erfordern ausreichend Fachkräfte. „Als Weiterbildungsstätten sorgen die Kliniken für den Fachkräftenachwuchs. Auch um die psychotherapeutische Weiterbildung anbieten zu können, brauchen sie die gesetzlich verbriefte Sicherheit, zusätzliche Personalstellen für die Weiterbildung refinanziert zu bekommen“, fordert Benecke weiter.

Die BPtK hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes und in der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium auf notwendige Änderungen hingewiesen.

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European Mental Health Week 2024 – Better together

BPtK: Ein starkes Europa für eine starke psychische Gesundheit

(BPtK) Zum Auftakt der European Mental Health Week 2024, die vom 13. bis 19. Mai 2024 unter dem Motto „Better together – Co-creating the future of mental health“ steht, plädiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) für gemeinsame Anstrengungen in der Europäischen Union (EU), um die psychische Gesundheit aller Menschen in Europa zu fördern. Aus Sicht der BPtK sollten die Entscheidungsträger*innen auf EU-Ebene auch nach der Europawahl 2024 das Thema psychische Gesundheit und die Umsetzung der EU-Mental-Health-Strategie nachdrücklich weiterverfolgen.

»Demokratische Werte, Zusammenarbeit und Gemeinschaft bilden das Fundament der EU, um Frieden, Wohlstand und Gesundheit aller Menschen in der EU zu sichern. Gemeinsam erreicht man bessere und nachhaltigere Ergebnisse als allein – das gilt auch für die psychische Gesundheit“, erklärt Dr. Andrea Benecke, BPtK-Präsidentin. „Wie wir psychisch gesundes Aufwachsen fördern und die Prävention psychischer Erkrankungen stärken können, ist eine europäische Frage, die gemeinsam gelöst werden muss.“

»Psychische Gesundheit muss auf EU-Ebene stärker in alle Politikbereiche integriert und die Zusammenarbeit zwischen den Politikbereichen, den Fachleuten insbesondere aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Arbeit und Soziales, aber auch von der kommunalen bis zur EU-Ebene verbessert werden. Die Menschen müssen dort, wo sie leben, lernen oder arbeiten, Unterstützung bekommen, um ihre psychische Gesundheit zu erhalten oder zurückzuerlangen“, so Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.

Die Europäische Kommission hatte im Sommer 2023 eine umfassende Strategie zur Förderung der psychischen Gesundheit in der EU veröffentlicht, der zufolge jede EU-Bürger*in Zugang zu Prävention, psychotherapeutischer Versorgung, Rehabilitation und Wiedereingliederung erhalten soll.

Menschen mit Suizidimpulsen nicht alleinlassen

BPtK: Suizidpräventionsstrategie ist erster wichtiger Schritt

(BPtK) Nach Auffassung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) muss die Suizidprävention in Deutschland dringend gestärkt werden. Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellte Suizidpräventionsstrategie legt einen ersten Grundstein, um Suizidversuchen künftig besser vorzubeugen. Aufgabe einer wirksamen Suizidprävention muss es sein, Menschen in Krisensituationen und mit suizidalen Impulsen sowie ihre Angehörigen und ihr Umfeld niedrigschwellig zu unterstützen.

»Wer Suizidimpulse hat, darf damit nicht alleingelassen werden. Die Suizidpräventionsstrategie ist ein erster wichtiger Schritt, um gemeinsam, koordiniert und nachhaltig die Suizidprävention in Deutschland zu stärken. Nun muss eine umfassende gesetzliche Verankerung der Suizidprävention sowie Finanzierung suizidpräventiver Maßnahmen folgen“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Ein niedrigschwelliger Zugang zu Krisendiensten, die rund um die Uhr Unterstützung bieten, muss endlich bundesweit sichergestellt werden“, so Benecke weiter. Suizidgedanken oder Suizidimpulse sind häufig Ausdruck einer wachsenden Ausweglosigkeit, die die Betroffenen für ihre Lebenssituation wahrnehmen. Sie benötigen Unterstützung, um Wege aus der Krise zu finden und neue Perspektiven zu eröffnen.

Für Menschen mit Suizidimpulsen oder nach einem Suizidversuch ist ein zeitnaher Zugang zu einer psychotherapeutischen Versorgung wichtig. In diesem Zusammenhang müssen die Behandlungsangebote für diese Patientengruppen ausgebaut werden. Die BPtK fordert, dass insbesondere die ambulante Anschlussbehandlung nach Krankenhausbehandlung gefördert sowie eine aufsuchende Psychotherapie, beispielsweise in Pflegeeinrichtungen, ermöglicht wird. Über eine Bedarfsplanungsreform müssen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zusätzliche Kassensitze geschaffen werden. Das BMG sollte dies im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zusätzlich zur vorgesehenen Schaffung von mehr Kassensitzen für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ergänzen.

Antrags- und Mitberatungsrechte für BPtK im G-BA regeln

G-BA-Richtlinien mit Expertise der Profession weiterentwickeln

(BPtK) Die Stärkung der Beteiligungsrechte von Berufsorganisationen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist ein sinnvoller Schritt. Jedoch wird die spezifische Expertise der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bisher nicht berücksichtigt. Die BPtK fordert ein Antrags- und Mitbestimmungsrecht im G-BA bei Richtlinien, die die Berufsausübung der Psychotherapeut*innen berühren. Der Regelungsvorschlag im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) muss dahingehend nachgebessert werden.

»Ein Antrags- und Mitberatungsrecht der BPtK im G-BA gewährleistet, dass der Einbezug der spezifischen psychotherapeutischen Expertise unmittelbar gesichert ist“, so Dr. Andrea Benecke, BPtK-Präsidentin. „Beratungsprozesse im G-BA lassen sich beschleunigen, indem kontinuierlich von Beginn an die psychotherapeutische Expertise und sektorenübergreifende Perspektive der BPtK einfließt und nicht erst am Ende über ein gesondertes Stellungnahmeverfahren eingeholt werden muss.” Ein Antragsrecht erlaubt darüber hinaus, dass bei Hürden in der Versorgung psychisch kranker Menschen, die von der Profession identifiziert und für die Lösungsansätze entwickelt worden sind, frühzeitig die erforderlichen Anpassungen in den G-BA-Richtlinien angestoßen werden können. Von besonderer Bedeutung für die Berufsausübung der Psychotherapeut*innen sind u. a. die Psychotherapie-Richtlinie, die KSVPsych-Richtlinie, die Bedarfsplanungs-Richtlinie, Richtlinien zu Verordnungsbefugnissen von Psychotherapeut*innen sowie zur Qualitätssicherung.

Die Stärkung der Antrags- und Mitberatungsrechte im G-BA ist im Entwurf des GVSG bisher nur für die Berufsorganisationen der Pflege vorgesehen. Entsprechende Antrags- und Mitberatungsrechte im G-BA sollten aus Sicht der BPtK jedoch alle Heilberufskammern erhalten, soweit die Richtlinien die Belange ihrer jeweiligen Berufsausübung berühren.

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Mehr Kassensitze auf dem Land und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen und Ambulanzen

BPtK kritisiert Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

(BPtK) Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) greift der Referentenentwurf deutlich zu kurz, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und absehbarem Nachwuchsmangel an Fachpsychotherapeut*innen vorzubeugen. Für Patient*innen insbesondere auf dem Land, in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet muss der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung gestärkt werden, um gleiche Lebensverhältnisse auch in der psychischen Gesundheitsversorgung zu fördern.

»Der Vorschlag einer separaten Bedarfsplanung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ist zwar ein guter Ansatz, damit sie dort, wo sie leben, zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz erhalten“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Aber auch für Erwachsene müssen auf dem Land, im Ruhrgebiet und in den historisch schlechter versorgten Städten Ostdeutschlands gezielt zusätzliche Kassensitze geschaffen werden, um lange Wartezeiten abzubauen. Wir fordern, dafür eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent in das GVSG aufzunehmen.”

Auch bei der ambulanten Komplexbehandlung für schwer psychisch erkrankte Patient*innen ist der Gesetzgeber gefordert. „Bestehende Hürden in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Entwicklung dieses wichtigen Versorgungsangebots verhindern, müssen endlich aus dem Weg geräumt werden”, fordert die BPtK-Präsidentin. „Parallel dazu müssen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Behandlungskapazitäten für diese Patient*innen bedarfsgerecht ausgebaut werden.“

Langfristig hängt die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung davon ab, ob zukünftig ausreichend Fachpsychotherapeut*innen zur Verfügung stehen. „Mit dem GVSG muss die Regelungslücke zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich geschlossen werden”, fordert Benecke. „Nur mit einer Finanzierung können die Psychotherapiepraxen und Weiterbildungsambulanzen, die vor Ort die ambulante Versorgung sichern, ausreichende Weiterbildungsstellen für den psychotherapeutischen Nachwuchs einrichten.“

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Psychiatrie und Psychosomatik gehören in die Krankenhausreform

BPtK fordert Ergänzung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

(BPtK) Anlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung, zu der auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke geladen ist, hat die BPtK eine Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgelegt. Darin kritisiert die BPtK, dass die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern im KHVVG bislang nicht vorgesehen ist, obwohl die Missstände seit Langem bekannt sind.

»Die Ampel-Koalition muss ihr Versprechen, in dieser Legislaturperiode für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu sorgen, endlich einlösen“, fordert Dr. Benecke.

Die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) sind als Personaluntergrenzen ausgestaltet und reichen für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung bei Weitem nicht aus. Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag zur Stärkung der Psychotherapie durch entsprechende Anpassungen der Minutenwerte in der PPP-RL wiederholt nicht umgesetzt. „Die PPP-Richtlinie muss jetzt um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden“, fordert die Präsidentin der BPtK. „Nur so kann erreicht werden, dass die Kliniken in absehbarer Zeit das dringend benötigte Personal aufbauen. Um auch eine bedarfsgerechte Umwandlung von vollstationären Behandlungskapazitäten in stationsäquivalente, teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote voranzutreiben, sind ergänzende gesetzliche Vorgaben zur Weiterentwicklung der PPP-Richtlinie von zentraler Bedeutung.“

Am 21. März 2024 hatte der G-BA beschlossen, die vollständige Umsetzung der bestehenden, völlig unzureichenden Mindestvorgaben um drei weitere Jahre zu verschieben. Sanktionen sind bis 2026 ausgesetzt. Knapp die Hälfte der Erwachsenenpsychiatrien und der Kinder- und Jugendpsychiatrien erfüllen die reduzierten Mindestvorgaben derzeit nicht.

Um die psychotherapeutische Versorgungsqualität zu verbessern und auch langfristig in den Kliniken sicherstellen zu können, müssen zudem ausreichend stationäre Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen finanziert werden. Spätestens wenn 2032 auch die letzten Psychotherapeut*innen nach dem alten Modell ihre Ausbildung abgeschlossen haben müssen, wird ansonsten der psychotherapeutische Nachwuchs in den Kliniken fehlen. Die BPtK fordert deshalb, dass die Kliniken für eine Übergangszeit zusätzliche Weiterbildungsstellen einrichten und finanziert bekommen können.

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Neue Praxis-Info „Dienste in Psychiatrie und Psychosomatik“

BPtK informiert über Rahmenbedingungen und Praxismodelle in den Krankenhäusern für Psychiatrie und Psychosomatik

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat heute im Rahmen ihrer Publikationsreihe „Praxis-Info“ eine neue Broschüre zum Thema „Dienste in Psychiatrie und Psychosomatik“ veröffentlicht. Darin wird anhand von Praxisbeispielen dargestellt, welche Rahmenbedingungen für die Übernahme von Diensten durch Psychotherapeut*innen erforderlich sind. Zudem wird deutlich, wie die Versorgungsqualität dadurch gesichert oder sogar gesteigert werden kann.

In den vergangenen Jahren sind Psychotherapeut*innen in den Krankenhäusern für Psychiatrie und Psychosomatik zu einer zentralen Säule für die Versorgung der Patient*innen geworden. Die Übernahme von Diensten ist in einigen Krankenhäusern mittlerweile gelebte Praxis.

Unter Rückgriff auf die Ergebnisse von BPtK-Workshops zur Übernahme von Diensten durch Psychotherapeut*innen werden in der vorliegenden Praxis-Info ausgewählte Praxismodelle differenziert vorgestellt und die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen erörtert, unter denen Psychotherapeut*innen Dienste übernehmen können.

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EU plant, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige stärker zu bekämpfen

BPtK-Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Initiative der EU-Kommission, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige auf EU-Ebene stärker zu bekämpfen. Gleichzeitig hält sie ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt für dringend notwendig. Mit einer Stellungnahme hat sie sich an die EU-Abgeordneten gewandt, um auf Anliegen der Psychotherapeutenschaft aufmerksam zu machen.

Die BPtK reagiert damit auf einen Richtlinienentwurf der EU-Kommission, der unter anderem vorsieht, die strafrechtlichen Vorschriften und Definitionen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige in der Europäischen Union anzupassen. Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten verstärkt Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ergreifen und Unterstützungsmaßnahmen für Opfer von sexualisierter Gewalt besser koordinieren. Auch die Kinderschutzkonzepte sollen weiterentwickelt werden. So sollen Organisationen bei Personaleinstellungen ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern können und Straftaten sexualisierter Gewalt in einem Register gemeldet werden.  

Neben besserer Information und Aufklärung von Minderjährigen, Sorgeberechtigten und Fachkräften über die Gefahren sexualisierter Gewalt und Schutzmaßnahmen hält es die BPtK für erforderlich, auch grenzüberschreitende Kinderschutzkonzepte durch gesetzliche Vorgaben zu etablieren. Auch Bildinhalte mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder müssen verlässlich gelöscht werden. Ziel muss es sein, dass sexualisierte Gewalttaten oder der Versuch, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige auszuüben, ganz unterbunden bzw. frühestmöglich identifiziert werden. Dabei muss der Schutz vor sexualisierter Gewalt immer auch im digitalen Raum gewährleistet sein. Wer sexualisierte Gewalt erlebt habt, kann Traumafolgestörungen entwickeln und benötigt Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung und psychosozialen Unterstützungsangeboten. Menschen mit Pädophilie sollten Hilfsangebote unterbreitet werden, damit sie nicht zu Täter*innen werden.