Integrierte Notfallzentren auch für Menschen in psychischen Krisen

BPtK fordert Ergänzung des Notfall-Gesetzes

(BPtK) Integrierte Notfallzentren (INZ) müssen auch Anlaufstelle für Menschen in akuten psychischen Krisen sein. Nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) muss dies im Referentenentwurf des Notfall-Gesetzes (NotfallG) ausdrücklich verankert werden.

»Für Menschen in akuten psychischen Krisen fehlt es aktuell an flächendeckend einheitlichen Strukturen und Anlaufstellen. In den Integrierten Notfallzentren muss deshalb eine fachlich qualifizierte Einschätzung des Versorgungsbedarfs bei akuten psychischen Krisen sowie eine strukturierte und verbindliche Weiterleitung in die passende Versorgungsebene erfolgen“, fordert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Die INZ müssen selbst über die hierfür erforderliche fachliche Expertise verfügen oder diese durch Kooperationen mit Leistungserbringer*innen der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung beziehungsweise – soweit verfügbar – mit psychosozialen Krisendiensten sicherstellen.“

Wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen oder akuter psychischer Symptomatik eine Notfallambulanz aufsuchen, bleiben sie zu häufig unversorgt oder fehlversorgt. Alternativ bleibt Betroffenen oft keine andere Wahl, als die Notaufnahme einer psychiatrischen Klinik aufzusuchen, die zwar über das Erfordernis einer stationären Aufnahme entscheiden, aber nicht regelhaft eine ambulante Krisen- und Notfallversorgung bzw. eine strukturierte und verbindliche Steuerung in geeignete ambulante Versorgungsangebote sicherstellen kann. Die Notfallreform muss deshalb auch die Versorgungsbedürfnisse von Menschen in psychischen Notfallsituationen in den Blick nehmen.

Höhere Gebühren im Psychotherapeutenverfahren

Anstieg für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung von 4,22 Prozent

(BPtK) Die Höhe der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen, die im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens bei Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden, steigen zum 1. Juli 2024 um 4,22 Prozent. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, welcher Vertreter*innen der gesetzlichen Unfallversicherung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angehören.

Diese lineare Erhöhung der Gebühren gilt für sämtliche psychotherapeutischen Leistungen, die nach dem Gebührenverzeichnis des Psychotherapeutenverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherung berechnungsfähig sind und entspricht der Grundlohnsummen-Veränderungsrate. Auch künftig, zunächst mindestens bis 2027, ist eine entsprechende Erhöhung entsprechend der Grundlohnsummen-Veränderungsrate vorgesehen. Sie erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres. Das jeweils aktuelle Gebührenverzeichnis ist auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abrufbar.

Änderung der Parcoursprüfung ist geeignete Übergangslösung

BPtK nimmt Stellung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

(BPtK) Im Jahr 2023 wurden erstmals parallel an mehreren Universitäten anwendungsorientierte Parcoursprüfungen durchgeführt. Sie sind als Teil der psychotherapeutischen Prüfung und neben dem erfolgreichen Abschluss des neuen Psychotherapiestudiums Voraussetzung für die Erteilung der Approbation. Es hat sich gezeigt, dass das Prüfungsformat in Form einer Prüfung mit Simulationspatient*innen in fünf Stationen wegen des hohen Ressourcenbedarfs für die künftig zu erwartende Anzahl an Prüfungskandidaten*innen nicht geeignet ist. Das Bundesministerium für Gesundheit plant deshalb, das Prüfungsformat in der 2. Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu modifizieren.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Regelungen als geeignete Übergangslösung, mit der die strukturellen und organisatorischen Probleme, die im Zusammenhang mit der Durchführung der bisherigen Parcoursprüfungen bestehen, abgeschwächt werden können. Insbesondere unterstützt die BPtK die Änderung, dass die fünf Kompetenzbereiche künftig an zwei Stationen geprüft werden. Dadurch wird eine Verringerung der benötigten Prüferstunden sowie des Zeitaufwandes für die Simulationspatient*innen erreicht und gleichzeitig werden die benötigten Prüfungsraumkapazitäten um die Hälfte reduziert.

Die BPtK sieht allerdings die Notwendigkeit, mittelfristig ein neues Prüfungsformat zu entwickeln, mit dem bestehende Probleme gelöst werden. Die Umsetzung erfordert auch weiterhin beträchtliche personelle und räumliche Ressourcen. Darüber hinaus ist das Prüfungsformat nicht geeignet, handlungsbezogene Kompetenzen im Umgang mit Patient*innen, die jünger als zehn Jahre sind, angemessen zu prüfen.

Einsamkeit ist nicht frei gewählt

BPtK zur Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“

(BPtK) Anlässlich der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ begrüßt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass die Bundesregierung Einsamkeit als gesellschaftliche Herausforderung verstärkt in den Blick nimmt. Einsamkeit ist ein Faktor, der zu psychischen Erkrankungen führen kann. Um Einsamkeit entgegenzuwirken, ist ein sektorenübergreifendes Vorgehen notwendig.

»Einsamkeit kann sich unterschiedlich stark bemerkbar machen und betroffene Menschen leiden häufig sehr massiv darunter und haben nicht frei gewählt, einsam zu sein. Einsamkeit kann zu psychischen Erkrankungen wie einer Depression führen“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Die Gesellschaft kann sozialer Isolation und Einsamkeit vorbeugen. Dazu braucht es das Zusammenwirken verschiedener Akteur*innen im Sozial- und Gesundheitswesen. Aber auch im konkreten Miteinander lässt sich Verbindung schaffen. Aufmerksamkeit füreinander oder ein kurzes Gespräch mit Mitmenschen ist ein erster Schritt.”

Die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“, die vom 17. bis 23. Juni 2024 stattfindet, macht auf das gesamtgesellschaftliche Problem der Einsamkeit aufmerksam und zeigt Unterstützungsangebote vor Ort auf. Die Bundesregierung hat im letzten Jahr eine Strategie gegen Einsamkeit vorgestellt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden.

Bundesregierung muss Alkoholprävention intensivieren

BPtK veröffentlicht mit DHS, BÄK, DGPPN und DG-Sucht gemeinsames Forderungspapier

(BPtK) Anlässlich der Aktionswoche Alkohol (8. bis 16. Juni 2024) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht), die Alkoholprävention in Deutschland zu stärken.  Um den Alkoholkonsum insgesamt und die daraus erwachsenden Folgen für Konsumierende, das soziale Umfeld und die Gesellschaft einzudämmen, müssen Alkoholpreise spürbar angehoben, die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke eingeschränkt sowie Alkohol-Werbung und -Sponsoring reguliert werden.

»Die gesundheitlichen und sozialen Schäden durch Alkohol können nicht länger ignoriert werden. Höhere Alkoholpreise, Einschränkung der Werbung und eine geringere Verfügbarkeit sind wirksam, um den Konsum und damit auch die Suchtgefahren zu reduzieren“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wurde vereinbart, dass die Alkoholprävention gestärkt und Maßnahmen an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet werden sollen. Die Koalition hat sich selbst zum Ziel gesetzt, die Alkoholprävention bei Kindern, Jugendlichen und Schwangeren zu verbessern und die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol zu verschärfen.

“Um die Versorgung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen zu verbessern, müssen einerseits die Behandlungsangebote ausgebaut und andererseits das Abstinenzgebot aus der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden”, so Benecke. Denn aktuell darf mit Patient*innen, die nicht spätestens bis zur zehnten Behandlungsstunde abstinent sind, keine Psychotherapie durchgeführt werden.

Die bundesweite Aktionswoche Alkohol 2024 stellt unter dem Motto „Wem schadet dein Drink?“ die Auswirkungen des Alkoholkonsums auf Dritte in den Fokus. Mit Hunderten von Veranstaltungen während des Aktionszeitraums soll über Risiken und Folgen des Alkoholkonsums aufgeklärt und ein gesellschaftlicher Diskurs angeregt werden.

Neu: Folgeverordnung von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege auch per Video möglich

BPtK aktualisiert Praxis-Info

(BPtK) Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann seit dem 1. November 2023 auch im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass es sich um eine Folgeverordnung handelt und die Patient*in der Psychotherapeut*in aus dem unmittelbaren persönlichen Kontakt bekannt ist. Die Änderung geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Richtlinie häusliche Krankenpflege vom 19. Januar 2023 zurück. Was Psychotherapeut*innen bei der Verordnung per Videosprechstunde beachten müssen, hat die BPtK in ihrer überarbeiteten Fassung der Praxis-Info „Psychiatrische häusliche Krankenpflege“ ergänzt.

Weiterbildung in Warteschleife? Nicht mit uns!

Demonstration vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) »Psychotherapie-Weiterbildung finanzieren – jetzt!“, forderte heute ein breites Bündnis aus Psychotherapie-Studierenden, Bundes- und Landespsychotherapeutenkammern, Verbänden, Universitäten und Ausbildungsstätten vor dem Deutschen Bundestag. Die Bundestagsabgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Dirk Heidenblut (SPD), Alexander Föhr (CDU), Kathrin Vogler (Die Linke) und Nezahat Baradari (SPD) unterstützten die von der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) organisierte Demonstration vor Ort. An der Demonstration nahmen über 500 Personen teil.

Anlass waren die auch nach Vorliegen des Kabinettsentwurfs des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) weiterhin unzureichenden Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Seit zwei Jahren gibt es immer mehr Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge. Im kommenden Jahr werden es 2.500 sein. Sie brauchen Planungssicherheit, eine Stelle für die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in zu bekommen.

»Die Weiterbildung gibt es nicht zum Nulltarif“, sagte Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Mit dem Kabinettsentwurf des GVSG hat die Bundesregierung das Problem zwar erstmals anerkannt, aber der Gesetzentwurf greift viel zu kurz“, kritisierte sie.

»Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, aber uns rennt die Zeit davon: Die ersten Jahrgänge im neuen System stehen vor einer ungewissen Zukunft. Herr Lauterbach, handeln Sie jetzt: Wir brauchen noch diesen Sommer eine Finanzierungsregelung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz“, forderte PsyFaKo-Mitglied Felix Kiunke.

Ohne gesetzlich geregelte Finanzierung werden nicht genügend Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen. In den GVSG-Kabinettsentwurf aufgenommen wurde lediglich eine Refinanzierung der abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeut*innen in Weiterbildungsambulanzen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt werden. Darüber hinaus kann der notwendige Bedarf an Weiterbildungsplätzen nur sichergestellt werden, wenn neben den Ambulanzen auch Praxen und Kliniken entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Aber dafür sieht der Kabinettsentwurf zum GVSG keinerlei Regelungen vor.

Ohne die Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen gibt es keine Qualifikation für die psychotherapeutische Praxis und keine Erlaubnis, mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Die Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung darf nicht sehenden Auges in Kauf genommen werden.

Hitze belastet Psyche und Arbeitsfähigkeit erheblich

BPtK veröffentlicht Informationsflyer über Hitze und psychische Gesundheit

(BPtK) Anlässlich des diesjährigen bundesweiten Hitzeaktionstages hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Informationsflyer zum Thema Hitze und psychische Gesundheit für Psychotherapeut*innen und Patient*innen veröffentlicht, die in Kooperation mit den Psychologists/Psychotherapists for Future (Psy4F) erstellt wurden. Die Informationsflyer können dabei behilflich sein, Patient*innen mit psychischen Erkrankungen über spezifische Hitzegefahren gezielt aufzuklären und Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der psychotherapeutischen Tätigkeit aufzuzeigen.

»Hitze belastet die Psyche und Arbeitsfähigkeit erheblich. An heißen Tagen sinkt die Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit, psychische Symptome verschlimmern sich und es kommt zu vermehrten psychiatrischen Einweisungen“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Menschen mit psychischen Erkrankungen gehören zu den besonders hitzegefährdeten Personen und müssen darüber informiert werden, wie sie ihre psychische Gesundheit an heißen Tagen schützen können.“

»Die Aufklärung über Hitzegefahren ist wichtig und verdeutlicht die Relevanz effektiver Hitze- und Klimaschutzmaßnahmen in allen Lebensbereichen“, sagt Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK. „Hitzeschutzmaßnahmen sind nur ein Baustein zur Eindämmung der Auswirkungen der Klimakrise. Umfassende strukturelle Maßnahmen, die eine weitere Erderwärmung abbremsen helfen, sind auch zur Reduktion klimabedingter Gesundheitsfolgen unverzichtbar“, ergänzt Sabine Maur, Vizepräsidentin der BPtK.

Hitzewellen und die damit einhergehenden Belastungen nehmen im Zuge der Klimakrise zu. Steigende Temperaturen wirken sich nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit aus. Insbesondere bei Menschen mit Schizophrenie, Abhängigkeitserkrankungen, Demenz oder Depressionen sind die Gesundheitsrisiken durch Hitze deutlich erhöht. Durch die Einnahme bestimmter Psychopharmaka kann als Nebenwirkung die Regulation der Körpertemperatur beeinträchtigt werden. Hohe Temperaturen gehen mit erhöhten Suizidraten einher. Hitze mindert darüber hinaus die kognitive Leistungsfähigkeit und macht impulsives, risikoreiches und aggressives Verhalten wahrscheinlicher.

Der bundesweite Hitzeaktionstag wurde von der Bundesärztekammer und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. (KLUG) als Bündnis zahlreicher Akteur*innen aus dem Gesundheitssektor initiiert und macht mit einer Vielzahl von Aktionen, Veranstaltungen und Fachsymposien auf die notwendige Vorsorge für extreme Hitzeereignisse aufmerksam. Die BPtK unterstützt als beteiligte Organisation die politischen Kernforderungen des Bündnisses für ein hitzeresilientes Deutschland.

Bundes-Klinik-Atlas irritiert mit Fehlinformationen zu psychischen Erkrankungen

BPtK hält Nachbesserungen für dringend erforderlich

(BPtK) Der neue Bundes-Klinik-Atlas soll Bürger*innen mehr Transparenz über die Qualität der Versorgungsangebote und eine direkte Vergleichbarkeit von Krankenhäusern bieten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass die Informationen zur Behandlung von psychischen Krankheiten unvollständig und irreführend sind. Die BPtK fordert, die Leistungsbereiche im Portal auszusparen, zu denen noch keine korrekten und vollständigen Daten eingepflegt worden sind, und dies für die Nutzer*innen kenntlich zu machen.

»Der Klinik-Atlas basiert offenkundig auf unvollständigen Daten sowie ungeeigneten Bewertungsalgorithmen“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Für Patient*innen mit psychischen Erkrankungen ist das Portal in der aktuellen Fassung schlicht unbrauchbar.“ So werden bei der Suche nach Krankenhäusern in Deutschland, die Patient*innen mit der Diagnose Schizophrenie behandeln, ausschließlich Krankenhäuser mit bis zu 10 Behandlungsfällen pro Jahr angezeigt. Fallzahlen von größer als 3 werden dabei einheitlich als „sehr viele“ und von unter 4 als „sehr wenige“ Behandlungsfälle gewertet. Schizophrenie ist aber eine der häufigsten Diagnosen, die in psychiatrischen Fachabteilungen und Krankenhäusern stationär behandelt werden. Im Jahr 2022 waren es nach den Daten des Statistischen Bundesamtes insgesamt über 75.000 Fälle.

Auch die Suche nach Krankenhäusern mit einer psychiatrischen Fachabteilung ist unvollständig. Sie ergibt für ganz Deutschland lediglich zwei Treffer. Tatsächlich existieren in Deutschland über 400 Fachabteilungen für Allgemeinpsychiatrie. Informationen dazu, welche Daten bisher tatsächlich in den Klinik-Atlas aufgenommen wurden, fehlen jedoch auf der Webseite.

»Wenn das Bundesministerium für Gesundheit und das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) als Verantwortliche für den Bundes-Klinik-Atlas nicht riskieren wollen, dass sich Patient*innen frustriert von dem neuen Qualitätsportal abwenden, muss hier ganz schnell nachgebessert werden“, ergänzt Andrea Benecke.

»Patient*innen müssen auf der Webseite transparente Informationen dazu finden, für welche Fachrichtungen, Leistungen und Diagnosen der Bundes-Klinik-Atlas bereits nutzbar ist und verlässliche Informationen enthält. Bereiche, zu denen noch keine korrekten und vollständigen Daten eingepflegt worden sind, müssen in den Suchfunktionen so lange ausgespart werden, bis Nutzer*innen verlässliche und aussagekräftige Informationen abrufen können“, fordert Dr. Benecke.

Grundsätzlich liegen entsprechende Datengrundlagen für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen vor. In den strukturierten Qualitätsberichten veröffentlichen die Krankenhäuser jährlich Fallzahlen, Diagnosen und Personalausstattung sowie die Einhaltung der Personalanforderungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Lebendorganspende: Qualifizierung bei der Psychosozialen Begleitung sicherstellen

BPtK präsentiert Stellungnahme zur Novellierung des Transplantationsgesetzes

(BPtK) Mit einer Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) plant die Bundesregierung die Möglichkeit der Lebendorganspende zu erleichtern. So soll die Grundlage für eine Zulassung der Überkreuzlebendnierenspende sowie die Möglichkeit der anonymen Nierenspende geschaffen werden.

Die Organspende kann für Lebendspender*innen und Empfänger*innen mit psychischen Belastungen einher gehen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass die Gesetzesnovelle diese Problematik aufgreift und Patient*innen und Lebendorganspender*innen mittels psychotherapeutischer Expertise Unterstützung erhalten sollen.

In ihrer Stellungnahme hat die BPtK auf zwei zentrale Änderungsbedarfe hingewiesen: Zum einen sollten die bereits bestehenden Qualifikationsanforderungen für die psychosoziale Evaluation in den Transplantationsrichtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) in der Gesetzesänderung übernommen werden. Danach sollen die psychosoziale Diagnostik und Behandlung durch „Mental Health Professionals“ erfolgen. Hierzu zählen nach den Transplantationsrichtlinien ausschließlich approbierte Leistungserbringer*innen sowie Psycholog*innen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zum anderen regt die BPtK an, die Richtlinienkompetenz der BÄK auf Regelungen zur psychischen Betreuung der Organempfänger*innen zu erweitern.