Wachsende Aufgaben in schwierigen Zeiten

47. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin eröffnet

(BPtK) Mit Grußworten der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages Dr. Tanja Machalet ist heute der 47. Deutsche Psychotherapeutentag in Berlin gestartet.

In ihrer Eröffnungsrede verwies Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), auf die wachsenden Aufgaben für die Psychotherapeutenschaft in Deutschland.

»Die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist ein brennendes Thema. Der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung vor allem bei Kindern und Jugendlichen nimmt weiter deutlich zu. Junge Menschen warten durchschnittlich 28 lange Wochen auf einen Therapieplatz – diese Unterversorgung ist ein strukturelles Versagen. Nötig ist eine gezielte, separate Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche.”

Angesichts der Herausforderungen im Gesundheitssystem betonte Benecke: „Der finanzielle Spielraum für die Gesundheitspolitik war nie schwieriger als heute. Gemeinsam mit der Politik wollen wir den wachsenden Aufgaben gerecht werden, die Ressourcen optimal nutzen und das Beste für die Patient*innen erreichen.”

Als wegweisenden Erfolg bezeichnete Benecke die Entscheidung des Bundestags zum Datenschutz in der elektronischen Patientenakte (ePA). Auf gesetzlicher Basis bestehe nun keine Pflicht zur Befüllung der ePA, wenn dem gewichtige Gründe entgegenstehen, wie die Rechte Dritter, therapeutische Erwägungen oder gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bei unter 15-Jährigen. Diese Regelung sei ein Meilenstein für den digitalen Datenschutz von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen.

Mit Blick auf die Weiterbildung ergebe sich seit dem letzten Deutschen Psychotherapeutentag im Mai in Leipzig kein gutes Bild, so Benecke. Zwar sei die gesetzliche Verankerung der teilweisen Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung für die Weiterbildungsambulanzen zu würdigen. Das aber reiche bei Weitem nicht aus, so Benecke. Die Profession werde weiterhin dafür kämpfen, dass die Finanzierung der Weiterbildung in Ambulanzen, Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken gesichert wird.

Zu den wichtigsten Themen, die im Verlauf des 47. Deutschen Psychotherapeutentages diskutiert werden, gehört die Digitale Agenda 2030. Dabei stehen vor allem die rasante Entwicklung der KI und deren ethische Einordnung im Fokus. Vor diesem Hintergrund referiert Prof. Dr. Susanne Schreiber von der Humboldt-Universität zu Berlin und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates über „Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen aus ethischer Sicht“.

Weitere Themen sind die Präventionsstrategie der BPtK, die psychotherapeutische Weiterbildung, der Haushalt 2024 und 2026 sowie Berichte aus den Gremien, Satzungsfragen und Resolutionen.

Das Parlament der Psychotherapeut*innen tagt am 14. und 15. November in Berlin.

Patient*innen in der Psychiatrie brauchen mehr Psychotherapie

BPtK-Studie fordert höhere Mindestpersonalvorgaben und Bürokratieabbau

(BPtK) Obwohl die Mehrheit der psychiatrischen Kliniken die Mindestvorgaben der Personalausstattung für Psychotherapeut*innen erfüllt oder sogar übererfüllt, erhalten Patient*innen in der Erwachsenenpsychiatrie im Durchschnitt nur die Hälfte der vorgesehenen Einzelpsychotherapie pro Woche. Das ist das Ergebnis einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), in der die BPtK die öffentlich verfügbaren Routinedaten zur Personalausstattung und zum Leistungsgeschehen in der Psychiatrie ausgewertet hat. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie sieht das Bild insgesamt besser aus: Doch auch hier werden mit durchschnittlich 90 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche die mindestens vorgesehenen 100 Minuten Einzeltherapie nicht erreicht.

»Mit 25 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche bleibt die stationäre Versorgung in der Erwachsenenpsychiatrie weit hinter der ambulanten Versorgung und dem Ziel der PPP-Richtlinie von mindestens 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche zurück“, konstatiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Psychotherapie ist zentrales und unverzichtbares Behandlungsmittel bei psychischen Erkrankungen und muss in der stationären Versorgung deutlich intensiver sein. Neben ungeplanten Kurzkontakten und anderen Therapien kommt der Einzelpsychotherapie aufgrund der Akuität und Schwere der Erkrankungen, die stationär behandelt werden, ein besonders hoher Stellenwert zu“, so Benecke.

BPtK-Curriculum: Klimakrise und psychische Gesundheit

Neue Termine der bundesweiten Online-Fortbildung für Psychotherapeut*innen 2026

(BPtK) Die Klimakrise ist längst auch eine psychische Herausforderung. Extreme Wetterereignisse, Zukunftsängste und soziale Ungleichheiten belasten zunehmend die Psyche. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen in sozial benachteiligten Lebenslagen und Menschen mit psychischen Erkrankungen, sind von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen. Um Psychotherapeut*innen auf diese wachsende Problematik vorzubereiten, finden im kommenden Jahr drei weitere Durchgänge des Fortbildungsformats „Klimakrise und psychische Gesundheit“ statt.

Im Rahmen der dreitägigen Online-Fortbildung vermitteln Expert*innen aus der Praxis und Wissenschaft die Fortbildungsinhalte, lebensweltnahes Wissen zu psychischen Belastungen im Kontext der Klimakrise, zu berufsrechtlichen und ethischen Fragestellungen sowie zu präventiven und notfallpsychotherapeutischen Maßnahmen. Die Teilnehmenden erlangen zudem Kenntnisse in der diagnostischen Einschätzung und Behandlung psychischer Belastungen im Zusammenhang mit der Klimakrise und zur notfallpsychotherapeutischen Versorgung nach Extremwetterereignissen. Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer klimafreundlichen und nachhaltigen psychotherapeutischen Praxis diskutiert.

»Die Klimakrise ist eine große gesellschaftliche Herausforderung, die entschlossenes politisches Handeln erfordert. Aber sie betrifft auch uns als Profession in besonderer Weise. Psychotherapeut*innen können Betroffene unterstützen, Ängste zu verarbeiten, Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen und Resilienz zu stärken“, betont BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Die Fortbildung bietet praxisnahe Ansätze und reflektiert auch die Rolle der Psychotherapeut*innen im Klima- und Umweltschutz.“

Das Klima-Curriculum wurde von der Arbeitsgemeinschaft Klima- und Umweltschutz der BPtK und den Landespsychotherapeutenkammern entwickelt und richtet sich an Psychologische und ärztliche Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Auch Psychotherapeut*innen in Ausbildung können teilnehmen; ihnen steht ein begrenztes Kontingent an Plätzen mit ermäßigter Gebühr zur Verfügung. Eine Akkreditierung bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen ist beantragt.

Für 2026 sind Fortbildungsdurchgänge im Januar, April und September geplant. Die Fortbildung wird von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e.V. (LVG & AFS) durchgeführt und in ganz Deutschland online angeboten. Weitere Details sowie die genauen Fortbildungstermine entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer der LVG & AFS. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Lichtblicke und Schattenseiten

BPtK zur Verabschiedung des BEEP im Bundestag

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet die mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) getroffenen neuen Regelungen für einen besseren Datenschutz in der elektronischen Patientenakte (ePA) als großen gesundheitspolitischen Fortschritt. Die Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sind ein erster wichtiger Baustein, der aber auf keinen Fall ausreichend ist.

Mit Blick auf die Regelungen zur ePA begrüßt die BPtK ausdrücklich, dass mit dem BEEP der Datenschutz in der ePA deutlich verbessert wird. „Zwei wichtige Regelungen wurden beschlossen, mit denen Datenschutzlücken in der ePA behoben werden“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Erstens besteht keine Verpflichtung zur Befüllung der ePA, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter oder der Schutz des Kindeswohls dem entgegenstehen. Zweitens sollen nur die Versicherten selbst Zugriff auf die automatisch eingestellten Abrechnungsdaten haben. Das gewährleistet die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten und stärkt ihr Vertrauen in die ePA.“

Ziel der BPtK bleibt, den Datenschutz in der ePA kontinuierlich fortzuentwickeln. Dies betrifft insbesondere ein differenziertes Berechtigungsmanagement auf Einzel-Dokumentenebene sowie die Prüfung der Nichtübermittlung von Abrechnungsdaten bei Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren.

Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung wurde mit dem BEEP hingegen nur partiell verbessert. „Bundesregierung und Bundestag haben den dringenden Handlungsbedarf bei der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zwar erkannt“, so Benecke. „Die Weiterbildungsambulanzen haben nun eine rechtliche Grundlage, um alle mit den Patientenbehandlungen durch Weiterbildungsteilnehmer*innen verbundenen Kosten in die Vergütungsverhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen einbringen zu können. Leider aber wurde die Finanzierung der Weiterbildung in den Ambulanzen nur unzureichend geregelt und der Finanzierungsbedarf in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken, die Psychotherapeut*innen weiterbilden möchten, gar nicht berücksichtigt. Damit ist auch weiterhin mit einem erheblichen Mangel an Weiterbildungsplätzen und in der Folge mit absehbarem Nachwuchsmangel zu rechnen.“

BPtK erreicht höhere Vergütung und breites Leistungsspektrum für die Behandlung von Bundespolizist*innen in Privatpraxen

Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Innern zum 1. November 2025 angepasst

(BPtK) Psychotherapeut*innen in Privatpraxen erhalten für die Behandlung von Bundespolizist*innen ab dem 1. November 2025 ein besseres Honorar. Sie können zudem ein breites Spektrum an neuen psychotherapeutischen Leistungen gemäß der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen erbringen und abrechnen. Dies konnte die Bundespsychotherapeutenkammer in Verhandlungen über die Änderung der gemeinsamen Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Innern erwirken.

»Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem Bundesinnenministerium aushandeln konnten, die Abrechnungsempfehlungen in die gemeinsame Vereinbarung aufzunehmen und damit verbunden auch eine bessere Vergütung zu erreichen“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Die Vergütung ist damit wieder mit der Honorierung in der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.“

Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung sind von dieser Anpassung nicht betroffen, da sie weiterhin über die Kassenärztlichen Vereinigungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab abrechnen.

Mit dem Bundesinnenministerium wurde vereinbart, insgesamt 15 von 16 der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen von BÄK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfe in die gemeinsame Vereinbarung aufzunehmen. Lediglich die Abrechnungsempfehlung zur Erhebung des aktuellen psychischen Befundes (GOP-Nr. 801 analog) ist nicht Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung von Bundespolizist*innen. Damit können künftig unter anderem psychotherapeutische Sprechstunden, die psychotherapeutische Akutbehandlung und die psychotherapeutische Kurzzeittherapie (jeweils analog GOP-Nr. 812) in der privatpsychotherapeutischen Versorgung von Bundespolizist*innen erbracht und abgerechnet werden. Um neben der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie auch für die Langzeitpsychotherapie eine mit dem EBM vergleichbare Vergütung zu erreichen, wurde zusätzlich ein verfahrensspezifischer Zuschlag pro Behandlungsstunde vereinbart.

Für psychotherapeutische Leistungen wird grundsätzlich der 2,3-fache Satz gezahlt, für bestimmte diagnostische Leistungen der 1,8-fache Satz. Zusätzlich werden ab dem 1. November 2025 bei der Langzeitpsychotherapie die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit einem Zuschlag von 26,00 Euro pro Behandlungsstunde und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie mit einem Zuschlag von 34,00 Euro pro Behandlungsstunde vergütet.

Die Anwendung dieser Zuschläge ist ausschließlich bei der Abrechnung mit der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin nach der Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium und der Bundespsychotherapeutenkammer zulässig. Zur Abrechnung der Zuschläge ist bei der Rechnungstellung die GOP-Ziffer für die jeweils erbrachte psychotherapeutische Leistung anzugeben und mit dem Zusatz „Z“ zu versehen (siehe Beispiele 1 und 2).

Festgelegt wurde in der Vereinbarung darüber hinaus, dass behandelnde Psychotherapeut*innen bereits bei der erstmaligen Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach dieser Vereinbarung der Heilfürsorgestelle die Approbationsurkunde sowie einen Nachweis über den Eintrag in das Arztregister vorzulegen haben. Dies gilt somit bereits für die Rechnungsstellung über nicht antragspflichtige Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde oder probatorische Sitzungen.

Kick-off-Treffen des BPtK-Netzwerks Psychosoziale Notfallversorgung

Miteinander für eine resiliente psychosoziale Versorgung in Krisen und Katastrophen

(BPtK) Am 7. Oktober 2025 fand in Berlin das Kick-off-Treffen des BPtK-Netzwerks Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) statt. Präsident*innen und Vorstände der Landespsychotherapeutenkammern und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) haben gemeinsam mit Expert*innen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), des Bundesnachrichtendiensts (BND), der Bundeswehr sowie des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) über den Stand und die Herausforderungen der PSNV diskutiert. Ziel des Netzwerks ist es, Szenarien, Prozesse, Strukturen und Schnittstellen für die PSNV besser vorzudenken, um im Katastrophen- und Zivilschutzfall eine bestmögliche Versorgung sichern zu können.

»Die jüngsten Krisen haben deutlich gemacht, dass psychische Gesundheit fester Bestandteil des Bevölkerungsschutzes sein muss“, betonte BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Belastbare PSNV darf auch in großen Krisen nicht dem Zufall überlassen sein, sondern wir müssen uns heute gut abgestimmt vorbereiten. Psychotherapeut*innen tragen Verantwortung dafür, dass Betroffene auch in außergewöhnlichen Belastungssituationen Hilfe finden. Deshalb setzen wir auf Erfahrungsaustausch und auf Partnerschaft. Die sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ministerien und Organisationen wissen wir sehr zu schätzen. Die Bildung des Netzwerks PSNV ist ein bedeutender Schritt, um unsere Expertise strukturiert in den Bevölkerungsschutz einzubringen und Versorgungslücken im Katastrophenfall zu schließen“, so Benecke.  

Das Netzwerk PSNV wird künftig regelmäßig tagen, um die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und relevanten Akteur*innen der PSNV weiter auszubauen.

Psychisch stark in die Zukunft!

BPtK zur Woche der Seelischen Gesundheit und zum Welttag für psychische Gesundheit

(BPtK) Zum Auftakt der Woche der Seelischen Gesundheit und heutigen Welttag für psychische Gesundheit erklärt die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke: „Immer mehr Kinder und Jugendliche sind – gerade auch angesichts großer globaler Krisen – verstärkt von psychischen Belastungen und Erkrankungen betroffen. Wege zu gezielter Prävention und Versorgung zu ebnen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der alle Akteur*innen aus dem Gesundheits- und Bildungswesen sowie der Familien- und Jugendhilfe auf kommunaler, nationaler und internationaler Ebene mitwirken müssen.“

Als Mitglied des gleichnamigen Aktionsbündnisses und seiner Steuerungsgruppe unterstützt die BPtK die Woche der Seelischen Gesundheit, die in diesem Jahr unter dem Motto „Lass Zuversicht wachsen – Psychisch stark in die Zukunft“ und unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken steht. Verbände der Selbsthilfe, psychosoziale Einrichtungen und Initiativen organisieren in über 100 Regionen und Städten mehr als 900 Veranstaltungen, die über niedrigschwellige Hilfs- und Beratungsangebote und Empfehlungen zur Selbstfürsorge insbesondere für Kinder und Jugendliche und ihre Eltern und Betreuer*innen informieren.

Der von der World Federation for Mental Health (WFMH) und der World Health Organisation (WHO) initiierte Welttag der psychischen Gesundheit thematisiert in diesem Jahr die psychische Gesundheit von Menschen in humanitären Notfällen. „Die Unterstützung von Menschen in humanitären Krisen ist wichtig, sogar überlebenswichtig“, mahnt BPtK-Präsidentin Benecke. „Deshalb muss die psychosoziale Notfallversorgung im Zivil- und Katastrophenschutz konsequent mitgedacht werden. Dieser Aufgabe muss sich die internationale Gemeinschaft stärker widmen und sie in ihre Krisenpläne integrieren.“

Regierung handelt schnell, aber der Vorschlag greift zu kurz

BPtK kritisiert Änderungsantrag zum BEEP-Gesetzentwurf

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern will. Doch der jetzt vorliegende Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege löst zentrale Probleme nicht.

„Wir schätzen den politischen Willen, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich anzugehen. Aber der jetzt vorliegende Änderungsantrag greift zu kurz. Mit ihm würde sogar eine strukturelle Unterfinanzierung der Weiterbildungsambulanzen festgeschrieben“, mahnt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Es müssen alle Leistungen in den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen berücksichtigt werden, die erforderlich sind, um eine Behandlung nach Fachpsychotherapeutenstandard zu gewährleisten: die Behandlungsleistung, der Erwerb von Fachkenntnissen, die Supervision und die Selbsterfahrung für die professionelle Gestaltung der therapeutischen Beziehung”, fordert Benecke. „Würde der Änderungsantrag unverändert angenommen, wäre das nicht gesichert. Schon heute stehen viele Praxen, Ambulanzen und Kliniken bereit, Weiterbildungsstellen einzurichten. Es fehlt nicht am Willen, sondern an einer ausreichenden Finanzierung“, betont Benecke. „Wenn man hier nicht zu einer tragfähigen Lösung kommt, wird es weiterhin viel zu wenig Weiterbildungsstellen geben mit der Konsequenz, dass uns ab Anfang der 2030er-Jahre Fachkräfte in der Versorgung fehlen werden, wenn gleichzeitig viele erfahrene Psychotherapeut*innen in den Ruhestand gehen.“

Für die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken sieht der Änderungsantrag überhaupt keine Lösung vor, um ausreichend Weiterbildungsstellen zu sichern. Die BPtK fordert deshalb:

  1. Weiterbildungsambulanzen müssen alle mit der Behandlung durch Weiterbildungsteilnehmende verbundenen Kosten in die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen einbringen können.
  2. Praxen und MVZ brauchen eine gezielte Förderung der Weiterbildung analog zur Allgemeinmedizin und zu den grundversorgenden Fachärzt*innen.
  3. Kliniken benötigen eine Übergangsfinanzierung für zusätzliche Weiterbildungsstellen, solange bestehende Personalstellen noch durch Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in Ausbildung besetzt sind.

Elektronische Patientenakte ab 1. Oktober verpflichtend für Leistungserbringer*innen

BPtK begrüßt Nachbesserungen beim Datenschutz

(BPtK) Die elektronische Patientenakte, die am 29. April 2025 für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser auf zunächst freiwilliger Basis bundesweit eingeführt wurde, wird zum 1. Oktober 2025 für alle Leistungserbringer*innen verpflichtend.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass bestehende Probleme mit dem Datenschutz insbesondere bei Kindern und Jugendlichen gelöst werden sollen. Ein wichtiger Punkt konnte bereits geklärt werden: Die ePA von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren muss nicht befüllt werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder das Kindeswohl dem Entgegenstehen. Im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist nun zusätzlich eine gesetzliche Regelung vorgesehen, dass die Befüllungspflicht entfallen soll, wenn bei Patient*innen erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter gegen die Befüllung sprechen oder gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bei unter 15-Jährigen vorliegen. Leistungserbringer*innen sollen in diesen Fällen die Gründe für eine Nichtbefüllung nachprüfbar in ihrer Behandlungsdokumentation protokollieren. Aus Sicht der BPtK ist diese gesetzliche Regelung unbedingt erforderlich, damit Psychotherapeut*innen die Befüllung der ePA im Interesse ihrer Patient*innen optimal umsetzen können. Die BPtK wirbt dafür, dass der Bundestag diese wichtige gesetzliche Klausel nun beschließt.

Darüber hinaus hält es die BPtK auch für dringend erforderlich, den Schutz von Patient*innen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in vollem Umfang zu gewähren. Aus Sicht der BPtK muss deshalb eine Lösung für die von der Krankenkasse in die ePA eingestellten Abrechnungsdaten gefunden werden. Denn auch aus den Abrechnungsdaten können sensible Informationen zur Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen hervorgehen.

Um Psychotherapeut*innen bei der Beratung ihrer Patient*innen und Sorgeberechtigten bei Fragen zur ePA zu unterstützen, hat die BPtK vor einigen Monaten eine Praxis-Info für Psychotherapeut*innen und – ergänzend dazu – weitere Informationsblätter herausgegeben. Diese Informationsblätter gibt es in verschiedenen Versionen: für erwachsene Patient*innen, für Jugendliche ab 15 Jahren und für Sorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahre. Alle Informationsblätter sind auch in einfacher Sprache verfügbar.

Deutscher Suchtkongress 2025: Stigmatisierung beenden, Versorgung erleichtern

BPtK fordert evidenzbasierte Suchtpolitik und niedrigschwelligen Zugang für Betroffene

(BPtK) Anlässlich des heutigen Deutschen Suchtkongresses 2025 in Berlin fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mehr Engagement gegen die Stigmatisierung von Menschen mit Suchterkrankungen und eine konsequent evidenzbasierte Suchtpolitik.

»Suchterkrankungen sind keine Charakterschwäche, sondern komplexe Krankheiten. Die Stigmatisierung von Suchterkrankungen stellt eine der größten Barrieren beim Zugang zu einer wissenschaftlich fundierten Versorgung dar“, betont Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, zum Auftakt der Veranstaltung.

»Viele suchen aus Scham oder Angst vor Ausgrenzung keine Hilfe. Die Stigmatisierung von Suchterkrankungen ist stärker ausgeprägt als bei anderen psychischen Erkrankungen und weit verbreitet“, so die BPtK-Präsidentin. „Nur wenn wir sie überwinden, können wir Betroffene möglichst frühzeitig erreichen.“

Mit der von führenden Verbänden getragenen Entstigmatisierungskampagne „Open Hearts – Open Minds“ wird dieses Thema in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Debatte gerückt. Die Kampagne fordert unter anderem einen vorurteilsfreien Umgang mit suchtkranken Menschen, eine faire mediale Darstellung des Themas Sucht und die Sichtbarkeit von Genesungsgeschichten.

»Zugleich müssen weiterhin bestehende Hürden in der psychotherapeutischen Versorgung dringend abgebaut werden“, fordert Dr. Benecke. Die Psychotherapie-Richtlinie verlangt bei Abhängigkeitserkrankungen nach wie vor den Nachweis von Abstinenz innerhalb einer bestimmten Frist. „Diese starre Regelung widerspricht dem Stand der Forschung und schließt insbesondere die Patient*innen von einer angemessenen Versorgung aus, die besonders schwer erkrankt sind. Stattdessen brauchen wir Regelungen, die einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung ermöglichen und sich an individuellen Lebenslagen orientieren“, fordert Dr. Benecke.

Dass Psychotherapie bei Suchterkrankungen wirkt, ist wissenschaftlich gut belegt. Eine psychotherapeutische Behandlung reduziert das Risiko für Rückfälle, verbessert die Krankheitsbewältigung und steigert die Lebensqualität Betroffener nachhaltig.

Damit dies gelingt, müssen aber ausreichende Ressourcen bereitgestellt und die bisherige Suchtpolitik neu aufgestellt werden: mit einer effektiven Regulierung von Suchtstoffen, mit der Behebung vorhandener Hürden in der psychotherapeutischen Versorgung und mit einer konsequenten Entstigmatisierung von Suchterkrankungen in allen gesellschaftlichen Bereichen.