Elektronische Patientenakte (ePA) ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtend

(LPK BW) Ab dem 1. Oktober wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen verpflichtend. Psychotherapeut*innen in der GKV-Versorgung müssen dann die ePA nutzen, um Daten der gesetzlich Versicherten zu speichern und abzurufen. 

Nähere Informationen können Sie bspw. der Homepage der KBV: 

https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/08-14/alles-nur-eine-frage-wie-nutzen-psychotherapeuten-die-epa und unserer Informationsschrift (siehe unten) entnehmen.